Drucksache 949/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zur Lage in Georgien
... G. in der Erwägung, dass zwei oppositionelle Fernsehsender, Imedi und Caucasia, am Abend des 7. November 2007 gezwungen wurden, ihren Sendebetrieb einzustellen; in der Erwägung, dass die Gebäude des Fernseh- und Radiosenders Imedi ohne vorherige Ankündigung von bewaffneten und maskierten Sicherheitskräften gestürmt wurden, bevor der Ausnahmezustand verhängt wurde, und dass dabei ein Teil der technischen Ausrüstung des Senders zerstört wurde; in der Erwägung, dass ein Gericht in Tiflis die Sendelizenz von Imedi vorübergehend aufgehoben und sein Vermögen eingefroren hat, mit der Begründung, die Berichterstattung über die Ereignisse des 7. November 2007 komme einer Aufwiegelung zum Sturz der Regierung gleich; in der Erwägung, dass die Verfügung des Gerichts dem Direktor von Imedi erst eine Woche später zugestellt wurde; in der Erwägung, dass die Nationale Kommission für Kommunikation Georgiens die Sendelizenz für Imedi TV für drei Monate ausgesetzt hat, da der Sender gegen das Rundfunkgesetz verstoßen habe,
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