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32 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fernabsatzvertrages"


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Drucksache 181/17 (Beschluss)

... "(3) Die Wirksamkeit eines telefonisch geschlossenen Fernabsatzvertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher den Vertrag in Textform genehmigt, nachdem ihm der Unternehmer sein Angebot auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat. Dies gilt nicht, wenn das Telefonat nicht von dem Unternehmer oder einer in seinem Namen oder Auftrag handelnden Person zum Zwecke der Werbung veranlasst worden ist. § 312d Absatz 1 bleibt unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 181/1/17

... "(3) Die Wirksamkeit eines telefonisch geschlossenen Fernabsatzvertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher den Vertrag in Textform genehmigt, nachdem ihm der Unternehmer sein Angebot auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat. Dies gilt nicht, wenn das Telefonat nicht von dem Unternehmer oder einer in seinem Namen oder Auftrag handelnden Person zum Zwecke der Werbung veranlasst worden ist. § 312d Absatz 1 bleibt unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/1/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 321/15 (Beschluss)

... "14. Fernabsatzvertrag: Vertrag, bei dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/15 (Beschluss)




Zu Artikel 2 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 321/1/15

... "14. Fernabsatzvertrag: Vertrag, bei dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/1/15




Zu Artikel 2 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 498/13

... (2) Solange der Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag, der vor dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde, nicht oder nicht entsprechend den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist und solange das Widerrufsrecht aus diesem Grunde nicht erloschen ist, erlischt das Widerrufsrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 13
Verbraucher

§ 126b
Textform

Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen

Kapitel 1
Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen

§ 312
Anwendungsbereich

§ 312a
Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Kapitel 2
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge

§ 312b
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

§ 312c
Fernabsatzverträge

§ 312d
Informationspflichten

§ 312e
Verletzung von Informationspflichten über Kosten

§ 312f
Abschriften und Bestätigungen

§ 312g
Widerrufsrecht

§ 312h
Kündigung und Vollmacht zur Kündigung

Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312i
Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312j
Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 312k
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 356
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

§ 356a
Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 356b
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

§ 356c
Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen

§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357a
Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357b
Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 357c
Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen

§ 358
Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag

§ 359
Einwendungen bei verbundenen Verträgen

§ 360
Zusammenhängende Verträge

§ 361
Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 443
Garantie.

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften

§ 508
Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.

§ 510
Ratenlieferungsverträge

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 246
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag

Artikel 246a
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

§ 3
Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit

§ 4
Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten

Artikel 246b
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Weitere Informationspflichten

Artikel 246c
Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 1
Konkurrierende Informationspflichten

Artikel 3
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes

§ 3
Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags

§ 4
Widerrufsrecht des Teilnehmers

§ 9
Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 11
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 12
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 13
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 14
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Folgen des Widerrufs

4 Gestaltungshinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Muster für das Widerrufsformular

Muster -Widerrufsformular

Anlage 3
(zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Anlage 7
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

3 Widerrufsinformation

4 Widerrufsrecht

4 Widerrufsfolgen

4 Gestaltungshinweise:


 
 
 


Drucksache 328/12

... a) Nach dem Wort "anbietet" werden die Wörter "oder als Anbieter von Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 328/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2139: Sechste Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung


 
 
 


Drucksache 855/1/10

... § 312e Absatz 1 BGB-E regelt die Wertersatzpflicht des Verbrauchers für die Nutzung einer Ware, die er aufgrund eines widerrufenen Fernabsatzvertrags erhalten hat. Die Vorschrift dient der Umsetzung des Urteils des EuGH in der Rechtssache C-489/07 (Messner, ABl. C 256 vom 24.10.2009, S. 4).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 855/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 312b Absatz 3 Satz 2 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312f BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 855/10

... ) über den Wertersatz im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags entsprechend den Vorgaben im Urteil des Europäischen Gerichtshofs auszugestalten. Außerdem erfolgen Klarstellungen in den §§ 358 und 359a BGB. Schließlich wird mit § 312f BGB-Entwurf ebenfalls aus Gründen der Klarstellung eine eigenständige Vorschrift für Verträge geschaffen, die Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hinzugefügt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 855/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312e
Wertersatz bei Fernabsatzverträgen

§ 312f
Zu Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hinzugefügte Verträge

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum des Gesetzes]

Anlage 1
(zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)

Muster für die Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

4 Widerrufsfolgen5

Besondere Hinweise12

Finanzierte und hinzugefügte Geschäfte 13 14

4 Gestaltungshinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)

Muster für die Rückgabebelehrung Rückgabebelehrung

4 Rückgaberecht

4 Rückgabefolgen

Finanzierte Geschäfte 8

4 Gestaltungshinweise:

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs

IV. Künftige Rechtslage im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VIII. Bürokratiekosten

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu § 312e

Zu § 312e

Zu § 312e

Zu § 312f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchtstabe d Änderung des § 358 Absatz 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1232: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge


 
 
 


Drucksache 855/10 (Beschluss)

... § 312e Absatz 1 BGB-E regelt die Wertersatzpflicht des Verbrauchers für die Nutzung einer Ware, die er aufgrund eines widerrufenen Fernabsatzvertrags erhalten hat. Die Vorschrift dient der Umsetzung des Urteils des EuGH in der Rechtssache C-489/07 (Messner, ABl. C 256 vom 24.10.2009, S. 4).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 855/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 312b Absatz 3 Satz 2 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312f BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 765/1/08

... 49. Bei der Definition des Fernabsatzvertrages wird die bis dato geltende Beschränkung auf Vertragsschlüsse im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aufgegeben. Dies würde dazu führen, dass auch Anbieter, die nur vereinzelt Bestellungen per Telefon oder E-Mail annehmen bzw. ausführen, den Verpflichtungen der Richtlinie, insbesondere den umfassenden Informationspflichten, unterfallen. Dies erscheint nicht interessengerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/1/08




Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags:

Zu Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich :

Zu Kapitel II Information der Verbraucher :

Zu Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen :

Einführung eines einheitlichen Musters für Widerrufsbelehrungen:

Ausnahmekatalog zum Widerrufsrecht:

Zu Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge :

Zu Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln :


 
 
 


Drucksache 765/08 (Beschluss)

... 22. Bei der Definition des Fernabsatzvertrages wird die bis dato geltende Beschränkung auf Vertragsschlüsse im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aufgegeben. Dies würde dazu führen, dass auch Anbieter, die nur vereinzelt Bestellungen per Telefon oder E-Mail annehmen bzw. ausführen, den Verpflichtungen der Richtlinie, insbesondere den umfassenden Informationspflichten, unterfallen. Dies erscheint nicht interessengerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/08 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags:

Zu Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich :

Zu Kapitel II Information der Verbraucher :

Zu Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen :

Einführung eines einheitlichen Musters für Widerrufsbelehrungen:

Ausnahmekatalog zum Widerrufsrecht:

Zu Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge :

Zu Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln :

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.