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"Feinstaubproblematik"
Drucksache 567/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung
... Die Feinstaubproblematik hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der LKW-Maut-Verordnung
Artikel 2 Änderung der Mauthöheverordnung
§ 1 Mautsätze
Artikel 3 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 4 Neubekanntmachung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ziele
zu a.: stärkere Spreizung der Mautsätze
zu b.: Förderung von Partikelminderungssystemen
2. Weitere Änderungen
3. Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen
4. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
a. Haushaltsauswirkungen ohne Vollzugsaufwand
b. Vollzugsaufwand
5. Auswirkungen auf die Wirtschaft
a. Finanzielle Auswirkungen
b. Bürokratiekosten
6. Auswirkungen auf das Preisniveau
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeugzulassungsverordnung
Drucksache 11/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung sauberer Straßenfahrzeuge KOM (2005) 634 endg.; Ratsdok. 5130/06
... 8. Es ist zu berücksichtigen, dass die kommunale Ebene u. a. wegen der bekannten Feinstaubproblematik ein großes Eigeninteresse an der Verbesserung der Luftqualität in den jeweiligen Gemeinden hat und sich bei der Beschaffung neuer Nutzfahrzeuge in der Regel auch an der Umweltfreundlichkeit dieser Fahrzeuge orientieren wird. Dies kann allerdings nur im Rahmen der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten erfolgen. Die in Artikel 3 des Richtlinienvorschlags festgelegte Quote von 25 % wird dem nicht gerecht. Bei der Anschaffung neuer Nutzfahrzeuge sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten - auch in finanzieller Hinsicht - zu berücksichtigen. Eine über Empfehlungen hinausgehende verbindliche feste Quotierung ist hiermit nicht vereinbar. Insoweit steht der Richtlinienvorschlag auch nicht mit dem Subsidiaritäts- und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip in Einklang.
Drucksache 11/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung sauberer Straßenfahrzeuge KOM (2005) 634 endg.; Ratsdok. 5130/06
... 8. Es ist zu berücksichtigen, dass die kommunale Ebene u. a. wegen der bekannten Feinstaubproblematik ein großes Eigeninteresse an der Verbesserung der Luftqualität in den jeweiligen Gemeinden hat und sich bei der Beschaffung neuer Nutzfahrzeuge in der Regel auch an der Umweltfreundlichkeit dieser Fahrzeuge orientieren wird. Dies kann allerdings nur im Rahmen der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten erfolgen. Die in Artikel 3 des Richtlinienvorschlags festgelegte Quote von 25 % wird dem nicht gerecht. Bei der Anschaffung neuer Nutzfahrzeuge sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten - auch in finanzieller Hinsicht - zu berücksichtigen. Eine über Empfehlungen hinausgehende verbindliche feste Quotierung ist hiermit nicht vereinbar. Insoweit steht der Richtlinienvorschlag auch nicht mit dem Subsidiaritäts- und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip in Einklang.
Drucksache 162/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit der vorliegenden Kennzeichnungsverordnung weitgehend dem Verordnungsentwurf des Bundesrates vom 14. Oktober 2005 (BR-Drs. 552/05 (Beschluss)) gefolgt ist. Mit der Kennzeichnungsverordnung wird ein wichtiger Baustein des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der Feinstaubproblematik, wie es vom Bundesrat in seiner "
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 - neu - und Anhang 3 - neu - ... BImSchV *
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 der ... BImSchV
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - und Anhang 1 der ... BImSchV **
4. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe g und h, Nr. 3 Buchstabe j
5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 - Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 StVO
6. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu -, Nr. 1 und 2 Einleitungssatz, § 39 Abs. 2 Satz 3 und § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO
7. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 162/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
... Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit der vorliegenden Kennzeichnungsverordnung weitgehend dem Verordnungsentwurf des Bundesrates vom 14. Oktober 2005 (BR-Drs. 552/05 (Beschluss)) gefolgt ist. Mit der Kennzeichnungsverordnung wird ein wichtiger Baustein des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der Feinstaubproblematik, wie es vom Bundesrat in seiner "
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 1
3. Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1
5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 - Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 StVO
6. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu -, Nr. 1 und 2 Einleitungssatz, § 39 Abs. 2 Satz 3 und § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:
7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO
8. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 812/2/05
Antrag der Länder Baden Württemberg, Bayern, Hessen29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Der Verordnungsentwurf legt die technischen Anforderungen an Partikelminderungssysteme und die dazu vorgesehenen Prüf- und Genehmigungsverfahren fest. Die Verordnung steht in unmittelbarem Kontext zur Feinstaubproblematik. Diese erfordert bezüglich des rechtlichen Instrumentariums neben der 29. Verordnung zur Änderung der
Zu Artikel 1
Zu den einzelnen Änderungen:
Drucksache 746/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Thematische Strategie zur Luftreinhaltung KOM (2005) 446 endg.; Ratsdok. 12735/05
... Um die Reduktionsverpflichtungen für den Verursacherbereich Landwirtschaft, die sich aus der Thematischen Strategie zur Luftreinhaltung bzw. der in ihrer Folge zu erwartenden Rechtsvorschriften ergeben, quantifizieren und darauf aufbauend die Auswirkungen auf die Landwirtschaft beurteilen zu können, wird die Bundesregierung gebeten, rechtzeitig belastbares Datenmaterial insbesondere zu der Entwicklung der Gesamtemissionen von NH3 und N2O sowie zu der Rolle von NH3 bei der Feinstaubproblematik bereitzustellen.
Drucksache 746/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Thematische Strategie zur Luftreinhaltung KOM (2005) 446 endg.; Ratsdok. 12735/05
... Um die Reduktionsverpflichtungen für den Verursacherbereich Landwirtschaft, die sich aus der Thematischen Strategie zur Luftreinhaltung bzw. der in ihrer Folge zu erwartenden Rechtsvorschriften ergeben, quantifizieren und darauf aufbauend die Auswirkungen auf die Landwirtschaft beurteilen zu können, wird die Bundesregierung gebeten, rechtzeitig belastbares Datenmaterial insbesondere zu der Entwicklung der Gesamtemissionen von NH3 und N2O sowie zu der Rolle von NH3 bei der Feinstaubproblematik bereitzustellen.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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