Drucksache 721/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
... /EG von dem Aufwand abweicht, der durch die Umsetzung der bisher geltenden Richtlinie 92/51/EWG entstanden ist. Er dürfte jedoch weitgehend dem durch die bisher geltende Richtlinie 92/51/EWG entstandenen Vollzugsaufwand entsprechen. Höherer Vollzugsaufwand entsteht durch die nachträgliche Meldepflicht von Inhabern einer (nur) zur vorübergehenden und gelegentlichen (grenzüberschreitenden) Fahrschülerausbildung berechtigenden Fahrlehr- und gegebenenfalls Fahrschulerlaubnis. Betroffen von der Meldepflicht sind jedoch ausschließlich Inhaber und Inhaberinnen einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation, die nicht im Inland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ihre rechtmäßige gewerbliche Niederlassung haben, so dass die Zahl der Meldepflichtigen gering sein und sich damit auch der Aufwand für die zuständigen Landesbehörden in Grenzen halten dürfte. Vollzugsaufwand entsteht zudem durch die in Umsetzung der Artikel 8, 50 in Verbindung mit Anhang VII Nr. 1 Buchstabe b) Satz 2 und Art. 56 der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
B. Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen der Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen
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