128 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Europarechtskonforme"
Drucksache 280/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... ein besonderes Augenmerk auf solche Regelungen zu legen, die eine tatsächliche Kontrolle von Tiertransporten entsprechend dem Urteil des EuGH vom 23. April 2015 (Az.: C-424/13) bis zum Bestimmungsort ermöglichen, auch wenn dieser in einem weit entfernten Drittstaat liegt. Der Bundesrat stellt in diesem Zusammenhang, auch unter Hinweis auf seine am 7. Juni 2019 gefasste Entschließung (vergleiche BR-Drucksache 213/19(B)), fest, dass insbesondere bei Tiertransporten in weit entfernte Drittländer weiterhin Zweifel an der europarechtskonformen Durchführungsmöglichkeit bestehen. Die Länder erteilen für Tiertransporte in Drittstaaten daher derzeit weitestgehend keine Genehmigungen. Die Bundesregierung wird gebeten, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass seitens der Kommission eine verbindliche Übersicht über die für Tiertransporte in Drittstaaten erforderlichen und geeigneten Infrastrukturen - auch außerhalb der EU - erstellt und regelmäßig aktualisiert wird. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission gebeten werden, das Datenbanksystem TRACES auch für Zwecke des Tierschutzes einsetzbar zu machen.
Drucksache 280/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... ein besonderes Augenmerk auf solche Regelungen zu legen, die eine tatsächliche Kontrolle von Tiertransporten entsprechend dem Urteil des EuGH vom 23. April 2015 (Aktenzeichen: C-424/13) bis zum Bestimmungsort ermöglichen, auch wenn dieser in einem weit entfernten Drittstaat liegt. Er stellt in diesem Zusammenhang, auch unter Hinweis auf seine am 7. Juni 2019 gefasste Entschließung (vergleiche BR-Drucksache 213/19(B)), fest, dass insbesondere bei Tiertransporten in weit entfernte Drittländer weiterhin Zweifel an der europarechtskonformen Durchführungsmöglichkeit bestehen. Die Länder erteilen für Tiertransporte in Drittstaaten daher derzeit weitestgehend keine Genehmigungen. Die Bundesregierung wird gebeten, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass seitens der Kommission eine verbindliche Übersicht über die für Tiertransporte in Drittstaaten erforderlichen und geeigneten Infrastrukturen - auch außerhalb der EU - erstellt und regelmäßig aktualisiert wird. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission gebeten werden, das Datenbanksystem TRACES auch für Zwecke des Tierschutzes einsetzbar zu machen.
Drucksache 13/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht
... i) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zu prüfen, welche europarechtskonformen Änderungen des
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 113. Der Bundesrat stellt fest, dass vor dem Hintergrund der Erweiterung des EU-Umweltrechtsschutzes eine europarechtskonforme Anpassung der gerichtlichen Kontrolldichte notwendig ist, vor allem, um die für den Klimaschutz dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturprojekte im Bereich der Schiene verwirklichen zu können. Hierfür kommt insbesondere in Betracht:
Drucksache 582/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Satz 2 sieht vor, dass nach Ablauf der Frist nach Satz 1 eingehende Einwendungen sowohl im Verwaltungsverfahren als auch in einem nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen und die jeder auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen vernünftigerweise hätte vortragen können. Gemäß Satz 5 gilt diese Verfahrensregelung auch für Vereinigungen mit Verbandsklagerecht. Damit wird eine neue europarechtskonform ausgestaltete materielle Präklusionsvorschrift eingeführt. Diese Regelung ist eine Weiterentwicklung auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des EuGH. Sie stellt sicher, dass die Gerichte die Norm bezogen auf die Substantiierungslast im Einzelfall verhältnismäßig und damit unionsrechtskonform handhaben können. Die Präklusionsregelung in § 73 Absatz 4 VwVfG findet seit der Neufassung von § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 7 Absatz 4
Drucksache 512/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Reduktion der Risiken unsicherer Kernkraftwerke für die Bevölkerung in grenznahen Regionen
... 5. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, die Prüfung zur Verhinderung des Einsatzes deutscher Kernbrennstoffe in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, unverzüglich zu beginnen und zügig einen rechtssicheren und europarechtskonformen Weg aufzuzeigen, wie ein solcher Export verhindert werden kann, und diesen durch konkrete Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder in geeigneter Weise über die Prüfschritte und Ergebnisse zu unterrichten.
Drucksache 512/2/18
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Reduktion des von grenznahen Kernkraftwerken ausgehenden Risikos für die Bevölkerung in Deutschland - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... 5. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, die Prüfung zur Verhinderung des Einsatzes deutscher Kernbrennstoffe in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, unverzüglich zu beginnen und zügig einen rechtssicheren und europarechtskonformen Weg aufzuzeigen, wie ein solcher Export verhindert werden kann, und diesen durch konkrete Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder in geeigneter Weise über die Prüfschritte und Ergebnisse zu unterrichten.
Drucksache 512/1/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Reduktion des von grenznahen Kernkraftwerken ausgehenden Risikos für die Bevölkerung in Deutschland - Antrag des Landes Baden-Württemberg - Punkt 27 der 972. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2018
... 4. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung zur Verhinderung des Einsatzes deutscher Kernbrennstoffe in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, unverzüglich zu beginnen und zügig einen rechtssicheren und europarechtskonformen Weg aufzuzeigen, wie ein solcher Export verboten werden kann, und bittet, die Länder in geeigneter Weise über die Prüfschritte zu unterrichten.
Drucksache 164/1/17
... auf das Umweltinformationsrecht verweist. Dies entspricht auch europarechtskonformer Umsetzung ("der Öffentlichkeit zugänglich gemacht", siehe Artikel 4 Absatz 5 der Richtlinie
Drucksache 412/17
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
... ) wird die europarechtskonforme Umsetzung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens sichergestellt und die Durchführbarkeit des Verfahrens gewährleistet.
Drucksache 6/2/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... 13. Der Bundesrat hält die in Artikel 3 Absatz 4 des Richtlinienvorschlags enthaltene Rechtsfolge für bedenklich. Sie kann dazu führen, dass an sich europarechtskonforme Regelungen nicht angewandt werden dürfen, bei denen lediglich der Notifizierungspflicht nicht Genüge getan worden ist.
Drucksache 253/3/16
Antrag der Länder Brandenburg, Bayern
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die europarechtskonformen Definitionen der Fahrerlaubnisklassen C1, D1, C und D beinhalten mehrere technische Eigenschaften (Gewicht, Länge und Personenzahl). Diese technischen Kriterien überschneiden sich weitgehend. Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3.500-7.500 kg mit einer Fahrzeuglänge von nicht mehr als acht Meter und ausgelegt und gebaut für maxi-mal acht Personen sind sowohl mit den Kriterien der Klassen C1 als auch der Klasse D1 vereinbar.
Drucksache 253/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die europarechtskonformen Definitionen der Fahrerlaubnisklassen C1, D1, C und D beinhalten mehrere technische Eigenschaften (Gewicht, Länge und Personenzahl). Diese technischen Kriterien überschneiden sich weitgehend. Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3.500-7.500 kg mit einer Fahrzeuglänge von nicht mehr als acht Meter und ausgelegt und gebaut für maxi-mal acht Personen sind sowohl mit den Kriterien der Klassen C1 als auch der Klasse D1 vereinbar.
Drucksache 476/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
... ) an, insbesondere zur europarechtskonformen Wahl des Genehmigungsverfahrens sowie der durch die CLP-Verordnung geänderten chemikalienrechtlichen Nomenklatur. Zugleich korrigiert der Entwurf eine unbeabsichtigte Ausweitung der erklärungspflichtigen Anlagen im Anwendungsbereich der Verordnung über Emissionserklärungen (11.
Drucksache 252/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung
... In der Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Entwurf einer europarechtskonformen Grünstromvermarktungsverordnung vorzulegen (Ziff. 3).
Drucksache 422/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... Mit Absatz 4 wird klargestellt, dass die allgemeine Präklusionsregelung des § 73 Absatz 4 Satz 3 bis 6 VwVfG im Anwendungsbereich von § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 2b UmwRG keine Anwendung findet. Gemäß Absatz 5 gilt dies für Personen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 UmwRG und für Vereinigungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG. Diese ausdrückliche Regelung im Gesetzestext ist zur vollständigen und europarechtskonformen Umsetzung des Urteils des EuGH vom 15. Oktober 2015 (Rs. C-137/14) notwendig. Die Vorschrift bezieht sich auf alle Verfahren in § 1 Absatz 1 Satz 1 UmwRG, die der Umsetzung der UVP-Richtlinie bzw. der IE-Richtlinie der EU dienen oder die Richtlinien umsetzen, deren Gerichtszugangsregelungen explizit auf die entsprechenden Bestimmungen der UVP-Richtlinie bzw. der IE-Richtlinie der EU verweisen und deshalb ebenfalls vom Urteil des EuGH erfasst werden. Sie stellt sicher, dass insoweit die Präklusion auch für Einwendungen ausgeschlossen ist, die nach § 9 Absatz 1 Satz 1 UVPG nicht Umweltauswirkungen, sondern andere Gesichtspunkte des Vorhabens betreffen. Dies folgt bereits zwingend aus dem Urteil des EuGH vom 15. Oktober 2015 (Rs. C-137/14, Rn. 76). Zudem ist dies aber auch eine Folge von Artikel 9 Absatz 2 der Aarhus-Konvention: Der Beschluss V/9h der 5. Vertragsstaatenkonferenz zur Aarhus-Konvention hat unter anderem festgestellt, dass im Anwendungsbereich von Artikel 9 Absatz 2 der Aarhus-Konvention für Rechtsbehelfe anerkannter Umweltvereinigungen eine Beschränkung der Rügebefugnis auf die Verletzung von Rechtsvorschriften, die dem Umweltschutz dienen, bzw. von umweltbezogenen Vorschriften unzulässig ist. Dem tragen die Änderungen von § 2 Absatz 1 Nummer 1 und von Absatz 4 Nummer 1 UmwRG Rechnung. Im Anwendungsbereich von § 1 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 ist die Regelung nicht anzuwenden; d.h. es bleibt insoweit beim geltenden Recht. Letzteres gilt auch in den Fällen, in denen ein Gericht in einem Verfahren gegen eine Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UmwRG zu dem Schluss kommt, dass das streitgegenständliche Vorhaben entgegen der Auffassung des Klägers nicht UVP-pflichtig ist, vgl. § 2 Absatz 4 Satz 2 UmwRG. Geht das Gericht stattdessen davon aus, dass sich der Rechtsbehelf vielmehr gegen eine Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 UmwRG richtet, so finden bei der weiteren Prüfung die Regelungen zur Präklusion Anwendung.
Drucksache 253/2/16
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... a) Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit der europarechtskonformen Anpassung der Fahrerlaubnisklassen, um einen gemeinsamen europäischen Standard im Fahrerlaubnisrecht herzustellen.
Drucksache 542/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
... Im Sinne der Integration der Erneuerbaren Energien und der Akzeptanz der Energiewende im Stromsektor sollte ein europarechtskonformes Modell zur direkten Vermarktung von regional erzeugtem Ökostrom entwickelt und umgesetzt werden, das auch EEG-geförderten Strom einschließen kann.
Drucksache 408/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung
... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Entwurf einer europarechtskonformen Grünstromvermarktungsverordnung vorzulegen.
Drucksache 441/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Hiervon unberührt bleibt eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung der zur Erreichung des Zwecks der Verordnung (Netzstabilität/Versorgungssicherheit) erforderlichen Höhe der vorgesehenen Prämien sowie die gegebenenfalls erforderliche Anpassung zur Gewährleistung einer europarechtskonformen Ausgestaltung der Verordnung.
Drucksache 441/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Hiervon unberührt bleibt eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung der zur Erreichung des Zwecks der Verordnung (Netzstabilität/Versorgungssicherheit) erforderlichen Höhe der vorgesehenen Prämien sowie die gegebenenfalls erforderliche Anpassung zur Gewährleistung einer europarechtskonformen Ausgestaltung der Verordnung.
Drucksache 408/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung
... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Entwurf einer europarechtskonformen Grünstromvermarktungsverordnung vorzulegen.
Drucksache 432/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... ) zur europarechtskonformen Ausgestaltung der Besteuerungstatbestände des § 6 Absatz 1
Drucksache 467/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung der Anzahl durchgeführter Versorgungsunterbrechungen und zur Abmilderung der Folgen steigender Energiekosten
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung ferner auf, gesetzliche Vorgaben für eine Verpflichtung von Energieversorgungsunternehmen zur kostenneutralen und europarechtskonformen Einführung eines linearen Stromtarifes zu entwickeln und in den Bundestag einzubringen, um einen geringen Energieverbrauch von Haushaltskunden zu begünstigen. Beim linearen Strompreistarif ist die Erhebung eines verbrauchsunabhängigen Grundpreises untersagt und das Tarifangebot auf lediglich einen Preisbestandteil - nämlich Preis pro Kilowattstunde - zu beschränken. Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Erarbeitung der gesetzlichen Vorgaben eine Härtefallregelung vorzusehen, um unangemessene Benachteiligungen von Kundengruppen mit einem unverschuldet hohen Energieverbrauch zu vermeiden.
Drucksache 447/2/13
Antrag des Landes Hessen
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts
... erfüllen, sich darüber beklagen, dass ihre Anträge von der BNetzA nur äußerst langsam, teilweise sogar über die Dauer von zwei Jahren gar nicht bearbeitet worden sind. Seit die Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Beihilfeverfahren betreibt und der Verordnungsgeber sich deshalb der Notwendigkeit einer europarechtskonformen Überarbeitung der
Drucksache 11/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... Die Betriebsbeschränkungen werden auf empfindliche Gebiete beschränkt, um eine europarechtskonforme Regelung sicherzustellen. Haupteisenbahnstrecken sind Schienenwege von Eisenbahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr.
Drucksache 302/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013
... Deshalb muss zügig eine Alternative gefunden werden. In Betracht kommt z.B. eine europarechtskonforme Ergänzung des § 15b
Drucksache 559/2/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... Die Aufschläge auf die Grenzkosten sollen gleichzeitig ökonomisch sinnvoll und praktikabel bestimmt und angewendet werden können. Europarechtskonform sollten die Aufschläge so gebildet werden, dass die Verkehrsleistungen des Güterverkehrs, des Personennah- und -fernverkehrs einen im Verhältnis zur Nutzungsintensität (gemessen an Häufigkeit der Nutzung und Betriebsleistungen) angemessenen Anteil der Gemeinkosten tragen. Die Festlegung der Nutzungsintensität als entscheidendes Kriterium zur Schlüsselung der Gemeinkosten (Fixkosten) ermöglicht eine verursachungsgerechte Verteilung der Gemeinkosten. Nur wenn hierdurch Wettbewerbsverzerrungen entstünden, sollte ergänzend hierzu die Markttragfähigkeit über die Preishöhe entscheiden. Insbesondere mittelständischen Betreibern von Schienenwegen und Personenbahnhöfen dürfte es kaum möglich sein, ihre Preise anhand der Markttragfähigkeiten der einzelnen Verkehrsleistungen zu kalkulieren. Die Bestimmung anhand der Nutzungsintensität ist das handhabbarere und damit praxistauglichere prioritäre Instrument.
Drucksache 814/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)
... Dass bereits europarechtskonforme Konkretisierungen der Anforderungen an die Beratungsgrundlage existieren, zeigt das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, mit dem die Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung in deutsches Recht umgesetzt wurde. Nach dem Wortlaut der Richtlinie sind Verträge und Versicherer auf Basis einer objektiven und ausgewogenen Untersuchung auszuwählen. In der Begründung zur Richtlinie heißt es insoweit, dass der Makler seinen Rat auf eine unparteiische und breit gefächerte Untersuchung stützen soll.
Drucksache 342/3/11
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... enthaltenen Regelungen hinausgehen. Eine solche bundesrechtliche Verwaltungsvorschrift kann einen europarechtskonformen Verwaltungsvollzug möglicherweise nicht sicherstellen, so dass die Gefahr von Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU besteht, für die letztendlich der Bund das Haftungsrisiko tragen muss.
Drucksache 129/5/11
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Prüfung, ob ein europarechtskonformes Antragsrecht gegenüber der
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Informationssystem - umwelt-online Internet
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
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Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
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