[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

564 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Europarats"


⇒ Schnellwahl ⇒

0047/20
0087/1/20
0117/1/20
0065/20
0109/20
0415/20B
0117/20B
0261/1/20
0065/20B
0103/19B
0285/19B
0240/19B
0007/19B
0587/1/19
0539/19B
0447/19
0539/19
0103/19
0594/19B
0223/19
0351/1/19
0240/19
0594/1/19
0285/19
0223/19B
0339/18
0193/18
0215/18B
0129/18
0416/18B
0258/18
0173/18
0380/18
0129/18B
0225/18
0631/2/18
0245/18
0416/1/18
0215/1/18
0475/17
0183/1/17
0678/17
0214/17
0215/17
0246/17
0246/17B
0654/17
0475/17B
0361/17
0260/17B
0406/17
0713/17
0183/17B
0681/17
0352/17
0633/16
0116/16
0235/16
0369/16
0634/16B
0162/1/16
0283/16B
0634/16
0091/16
0284/16B
0569/16
0481/16
0162/16B
0403/16
0146/16
0569/1/16
0187/16
0534/16
0569/16B
0633/16B
0162/16
0317/16
0091/16B
0338/16B
0068/16
0338/16
0501/16
0335/16
0146/16B
0403/1/16
0138/15
0088/15
0025/15
0065/15
0024/15
0138/15B
0035/1/15
0035/15
0035/15B
0056/15
0407/15
0054/15
0548/15
0146/15
0424/14B
0642/1/14
0183/14
0599/14B
0424/14
0438/14B
0642/14B
0396/14
0422/2/14
0599/14
0422/1/14
0422/14B
0125/14B
0111/14
0125/14
0218/13B
0284/13
0555/13B
0183/13
0307/13
0555/13
0284/13B
0615/1/13
0705/13B
0141/13
0705/1/13
0293/13B
0174/13B
0174/13
0128/13
0293/13
0218/2/13
0615/13B
0040/12B
0091/12
0409/12
0495/12
0013/12B
0013/12
0502/12
0651/12
0463/12
0341/12
0367/12
0495/12B
0501/12
0652/12
0214/12
0242/12
0666/12
0655/12
0021/12
0135/12
0040/1/12
0060/11
0010/11B
0577/11
0092/11
0355/11
0542/11
0191/11
0009/11B
0018/11B
0090/11
0370/11
0850/11
0366/11
0237/11
0058/11
0018/11
0445/2/11
0142/11
0159/11
0009/11
0821/11
0027/11
0010/11
0284/11B
0278/11
0563/11
0588/11
0495/10B
0707/10
0193/10
0663/10
0510/10
0246/10B
0853/10
0218/10
0034/10
0132/10
0059/10
0495/1/10
0575/10
0141/10
0181/10
0446/10
0493/10
0444/10
0462/10
0213/10
0856/10
0129/10
0543/10B
0246/1/10
0495/10
0180/10
0612/10
0494/10B
0443/10
0543/10
0693/10
0784/10
0281/10
0234/10
0258/10
0831/10
0134/10
0512/10
0734/10
0494/10
0543/1/10
0057/10
0424/10
0511/10
0747/10
0501/09
0014/09
0095/09
0298/09
0105/09
0476/09
0616/09B
0435/09
0553/09
0106/09
0260/09
0122/09
0870/09
0477/09
0496/09
0259/09
0672/09
0503/09
0229/09
0656/09
0216/1/09
0616/1/09
0426/09
0110/09
0768/09
0616/09
0910/09
0261/09
0613/09
0249/09
0178/09
0411/09
0745/09
0321/09
0771/09
0139/09
0115/09
0069/09
0405/09B
0434/09
0559/09
0297/09
0322/09
0258/09
0137/09
0067/09
0191/09
0257/09
0507/09
0149/09
0696/09
0669/1/09
0143/09
0549/09
0310/09
0216/09B
0331/09
0115/09B
0256/09
0317/09
0255/09
0765/09
0719/08
0471/08
0262/08
0622/08
0377/08
0684/08
0394/08
0196/08
0703/08
0691/08
0514/08
0139/08
0137/08
0083/08
0505/08
0806/08
0760/08
0932/08
0655/08
0593/08
0681/08
0477/08
0398/08
0622/08B
0817/08
0265/08
0492/08
0146/08
0930/08
0403/08
0437/08B
0311/08
0468/08
0805/08
0437/08
0491/08
0203/08
0964/08
0395/08
0372/08
0983/08
0268/08
0156/08
0376/08
0310/08
0015/08
0357/08
0809/08
0682/08
0814/08
0873/08
0795/08
0088/08
0829/08
0437/1/08
0813/08
0633/08
0267/08
1000/08
0426/07
0923/07
0787/07
0615/07
0951/07
0260/07
0223/07
0426/07B
0913/07
0803/07
0268/07
0890/07
0373/07
0914/07
0777/07
0377/07
0666/07
0666/07B
0211/07
0918/07
0453/07
0824/07
0170/07
0613/07
0263/07
0501/07
0492/07
0894/07
0128/07
0553/07
0415/07
0055/07
0548/07
0548/1/07
0419/07
0406/07
0088/07
0932/07
0090/07
0500/07
0778/07
0781/07
0426/1/07
0825/07
0619/07
0408/07
0489/07
0414/07
0175/07
0056/07
0325/07
0916/07
0218/07
0792/07
0435/07
0522/07
0275/07
0920/07
0924/07
0949/07
0658/06
0780/06
0505/06
0493/06
0096/06
0533/06
0329/06
0590/06
0073/06B
0487/06
0224/06
0239/06
0929/06
0484/06
0902/06
0454/06
0053/06
0354/06
0133/06
0388/06
0474/06
0348/06
0507/06
0183/06
0474/06B
0733/06
0073/06
0801/06
0654/06
0600/06
0160/06
0070/06
0130/06
0241/06
0474/1/06
0203/06
0601/06
0141/06
0176/06
0676/06
0946/06
0153/06
0782/06
0497/06
0240/06
0219/06
0073/1/06
0380/06
0805/05
0653/05
0431/05
0351/05
0491/05
0730/05
0583/05
0566/05
0601/05
0849/05
0006/05
0766/05B
0537/05
0518/05
0285/05
0882/05
0286/1/05
0534/05
0290/05
0082/1/05
0073/05
0261/05
0432/05
0286/05B
0511/05
0729/05
0490/05
0727/05
0578/05
0721/05
0573/05
0725/05
0430/05
0269/05
0585/05
0728/05
0766/1/05
0625/05
0653/2/05
0766/05
0429/05
0769/05
0623/05
0726/05
0575/05
0567/05
0692/05
0674/05
0731/05
0082/05
0577/05
0082/05B
0574/05
0317/05
0399/05
0672/05
0275/05
0764/05
0238/04B
0569/04
0267/04
0361/04
0983/04
0406/04
0576/04
0979/04
0238/04
0907/04
0578/04
0907/1/04
0995/04
0808/04
0725/04
0283/04
0907/04B
0299/03
0450/03
0856/03
Drucksache 293/13 (Beschluss)

Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2012 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2012



Drucksache 174/13 (Beschluss)

... Auch das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats wurde von Deutschland zwar am 27. Januar 1999 unterzeichnet, jedoch bislang gleichfalls nicht ratifiziert. Die Artikel 4, 6 und 10 in Verbindung mit Artikel 2 und 3 des Übereinkommens verpflichten die Vertragsstaaten, die aktive und passive Bestechung nationaler und ausländischer Mitglieder einer öffentlichrechtlichen Vertretungskörperschaft oder einer parlamentarischen Versammlung einer internationalen oder supranationalen Organisation, der die Vertragspartei angehört, unter Strafe zu stellen. In diesem Zusammenhang wird abgestellt auf einen ungerechtfertigten Vorteil für das Mitglied oder einen Dritten dafür, dass es bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben eine Handlung vornimmt oder unterlässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 108e
Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen

§ 108f
Bestechlichkeit und Bestechung der Mandatsbewerber

§ 108g
Nebenfolgen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu § 108f

Zu § 108g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 174/13

... Auch das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Strafrechtsübereinkommen des Europarats gegen Korruption wurde von Deutschland zwar am 27. Januar 1999 unterzeichnet, jedoch bislang gleichfalls nicht ratifiziert. Artikel 4, 6 und 10 i.V.m. Artikel 2 und 3 des Übereinkommens verpflichten die Vertragsstaaten, die aktive und passive Bestechung nationaler und ausländischer Mitglieder einer öffentlichrechtlichen Vertretungskörperschaft oder einer parlamentarischen Versammlung einer internationalen oder supranationalen Organisation, der die Vertragspartei angehört, unter Strafe zu stellen. In diesem Zusammenhang wird abgestellt auf einen ungerechtfertigten Vorteil für das Mitglied oder einen Dritten dafür, dass es bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben eine Handlung vornimmt oder unterlässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 108e
Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen

§ 108f
Bestechlichkeit und Bestechung der Mandatsbewerber

§ 108g
Nebenfolgen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen

IV. Auswirkungen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu § 108f

Zu § 108g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 293/13

Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2012 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2012



Drucksache 218/2/13

... Die Charta der Grundrechte sei dahingehend auszulegen, dass die Mitgliedstaaten einen Asylbewerber nicht in einen Mitgliedstaat überstellen dürfen, in dem er Gefahr läuft, unmenschlich behandelt zu werden. Eine unwiderlegbare Vermutung, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten, hat der Gerichtshof der Europäischen Union ausdrücklich verworfen, auch wenn er die Vermutung einer korrekten Behandlung der Asylbewerber in anderen Mitgliedstaaten als grundsätzlich rechtmäßig bestätigt. Behauptungen eines Asylsuchenden, für ihn bestehe in dem Mitgliedstaat, in den er überstellt werden soll, die konkrete Gefahr einer Artikel 3 EMRK zuwider laufenden Behandlung ausgesetzt zu sein, ist deshalb in einem summarischen Eilrechtsschutzverfahren nachzugehen. Dabei sind Länderberichte von europäischen Institutionen wie z.B. des Menschenrechtsbeauftragten des Europarats, des UNHCR sowie von Nichtregierungsorganisationen zu berücksichtigen.



Drucksache 495/12

Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels



Drucksache 502/12

... - unter Hinweis auf die am 26. Juni 2012 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates veröffentlichte schriftliche Erklärung Nr. 523, in der die Entlassung des polnisch-belarussischen Journalisten Andrzej Poczobut aus der Haft in Belarus gefordert wird, - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. und 2. März 2012, in denen dessen tiefe Sorge über die weitere Verschlechterung der Lage in Belarus zum Ausdruck gebracht wird,



Drucksache 651/12

... Die Kommission beteiligt sich an den Arbeiten des Europarats, der ein mögliches Übereinkommen gegen die Manipulation von Sportergebnissen erörtert. Ziel ist es, die nationalen Systeme mit den zur Bekämpfung dieser Gefahr erforderlichen Instrumenten, Fachkenntnissen und Ressourcen auszustatten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/12




3 Einleitung

1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen

1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht

1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung

1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten

1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit

1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene

1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger

1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU

1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes

1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung

1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht

1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche

1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität

1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten

1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen

1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten

1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen

1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen

1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit

2. Fazit


 
 
 


Drucksache 341/12

Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2011 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011



Drucksache 367/12

... Dem Menschenhandel wurde auf internationaler Ebene bereits viel Aufmerksamkeit gewidmet. Die wichtigsten Instrumente sind das Palermo-Protokoll der Vereinten Nationen über Menschenhandel und das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. 15 Nicht alle Mitgliedstaaten haben beide Rechtsinstrumente ratifiziert, was sie jedoch tun sollten. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, alle einschlägigen internationalen Instrumente, Abkommen und völkerrechtlich verpflichtenden Übereinkünfte zu ratifizieren, da hierdurch die Bekämpfung des Menschenhandels effizienter, besser koordiniert und kohärenter gestaltet werden kann. 16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/12




Mitteilung

1. Bestimmung der Ausgangslage

Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels

Maßnahmen auf internationaler Ebene

2. Die wichtigsten Prioritäten

2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms

2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern

3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer

2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel

1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern

2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor

3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme

2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten

2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen

3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken

1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen

2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU

3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft

4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte

5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen

6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext

2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente

1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems

2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen

3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet

4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft

3. Bewertung, Überwachung

Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016


 
 
 


Drucksache 495/12 (Beschluss)

Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels



Drucksache 652/12

... Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats über den Umgang mit Kindern durch die Europäische Gemeinschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und geschützten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
Künftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3


 
 
 


Drucksache 242/12

... - die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats über Computerkriminalität unterstützen und die Verwirklichung seiner Grundsätze durch technische und rechtliche Schutzvorkehrungen fördern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/12




1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?

1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten

1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme

1.2.1. Marktfragmentierung

1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten

1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte

1.2.4. Mangelnde Kenntnisse

2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder

2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche

2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder

2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder

2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung

2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen

2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend

2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer

2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder

2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen

2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten

2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen

2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben

2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials

2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 666/12

... Auf die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen ein biologischer Vater, der nicht nur Samenspender ist, ein Recht auf Umgang mit seinem Kind hat, gibt es in den Rechtsordnungen anderer Staaten keine einheitliche Antwort. Als Ergebnisse einer rechtsvergleichenden Studie des EGMR, die 23 Mitgliedstaaten des Europarats umfasst (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Dezember 2010 in der Sache A../. Bundesrepublik Deutschland, Beschwerde Nr. 20578/07, Rdnr. 32 ff.) sowie eines vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebenen Gutachtens des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) vom 1. März 2010, das 18 europäische Staaten umfasst, können festgehalten werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1686a
Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 167a
Besondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

1. Umgang der Eltern, § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB

2. Umgangsrecht anderer Bezugspersonen, § 1685 BGB

3. Auskunftsrecht der Eltern, § 1686 BGB

II. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

1. Urteil vom 21. Dezember 2010 in dem Verfahren A../. Bundesrepublik Deutschland Beschwerde Nr. 20578/07

2. Urteil vom 15. September 2011 in dem Verfahren S../. Bundesrepublik Deutschland Beschwerde Nr. 17080/07

III. Rechtsvergleichender Überblick

IV. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

V. Änderungen zur geltenden Rechtslage und Ansatzpunkte des Entwurfs

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IX. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2175: Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 135/12

... 2. Über den Wert einzelner Kriminalitätsbereiche liegen jedoch genauere Angaben vor. Den Vereinten Nationen zufolge generierte der weltweite Drogenhandel 2005 321 Mrd. USD. Nach Angaben des Europarats werden mit Menschenhandel weltweit jährlich 42,5 Mrd. USD erzielt. Der Weltmarkt für nachgeahmte Waren erbringt nach Schätzungen der OECD jährlich bis zu 250 Mrd. USD. Die Korruption macht jährlich in der EU schätzungsweise 1 % des EU-BIP aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU

1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

2.3. Rechtsgrundlage

2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

2.5. Wahl des Instruments

2.6. Erläuterung der Artikel

- Gegenstand Artikel 1

- Begriffsbestimmungen Artikel 2

- Einziehung Artikel 3

- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4

- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5

- Dritteinziehung Artikel 6

- Sicherstellung Artikel 7

- Garantien Artikel 8

- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9

- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10

- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11

Vorschlag

Titel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Sicherstellung Einziehung

Artikel 3
Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung

Artikel 4
Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten

Artikel 5
Einziehung ohne vorherige Verurteilung

Artikel 6
Dritteinziehung

Artikel 7
Sicherstellung

Artikel 8
Garantien

Artikel 9
Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung

Artikel 10
Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Statistik

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 60/11

... § 2 Absatz 6 Satz 1 MediationsG verpflichtet die Mediatorinnen und Mediatoren, sich zu vergewissern, dass die Parteien eine Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen (vgl. Ziffer IV.12. der Empfehlung R (2002) 12 des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedsstaaten über die Mediation in Zivilsachen, www.egmr.org/minkom/ch/rec2002-12.pdf). Daneben folgt aus § 2 Absatz 6 Satz 2 MediationsG, dass eine Partei, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnimmt, grundsätzlich auf die Möglichkeit hinzuweisen ist, eine beabsichtigte Vereinbarung durch externe Berater überprüfen zu lassen. Soweit die Parteien in der Mediation eine Vereinbarung mit rechtlichen Folgewirkungen treffen, sollten die Mediatorinnen und Mediatoren in geeigneten Fällen deshalb darauf hinwirken, dass die Parteien die Abschlussvereinbarung vor der endgültigen Unterzeichnung einer rechtlichen Kontrolle – beispielsweise durch eine anwaltliche Überprüfung – unterziehen (vgl. nur: Kracht, Handbuch der Mediation, 2. Auflage, § 12 Rn. 70 ff.). Je nach Einzelfall kann die fachliche Beratung jedoch auch in anderer Hinsicht angezeigt sein, beispielsweise durch technische Sachverständige, durch eine Wirtschaftsprüfung oder einer psychologische Beratung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3
Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4
Verschwiegenheitspflicht

§ 5
Aus- und Fortbildung des Mediators

§ 6
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 7
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 15
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 278a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

§ 796d
Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 36a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 54a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 11
Änderung des Markengesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Begriff

2. Entwicklung der Mediation

3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

4. Vorarbeiten für das Gesetz

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten

VI. Alternativen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)


 
 
 


Drucksache 10/11 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art



Drucksache 191/11

... . In der Regel sind Roma-Kinder in Sonderschulen oder segregierten Schulen übermäßig stark vertreten. Daher ist es wichtig, die Kontakte zwischen den verschiedenen Gemeinschaften durch Kultur- und Schulmediatoren, Kirchen, religiöse Organisationen bzw. Gemeinschaften sowie die aktive Beteiligung der Eltern von Roma-Kindern zu fördern, um die interkulturellen Kompetenzen der Lehrer zu verbessern, die Segregation zu verringern und sicherzustellen, dass der Grundschulpflicht nachgekommen wird. Die Kommission plant, gemeinsam mit dem Europarat eine zweijährige Schulungsmaßnahme von rund 1000 Mediatoren durchzuführen. Die Mediatoren können Eltern darüber informieren, wie das lokale Bildungssystem funktioniert, sie beraten und die Roma-Kinder bei den einzelnen Phasen ihrer schulischen Laufbahn unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/11




1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten

2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA

3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA

- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen

- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern

- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen

- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen

4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten

5. Die Situation der ROMA verbessern

6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer

7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA

8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems

9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt

Anhang
Angaben basierend auf den Daten des Europarats


 
 
 


Drucksache 9/11 (Beschluss)

Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art



Drucksache 18/11 (Beschluss)

Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus



Drucksache 90/11

... 5. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission dringend auf, in Zusammenarbeit mit der Haager Konferenz, dem Europarat und Kinderschutzorganisationen einen Rahmen zu entwickeln, durch den Transparenz und eine wirksame Überwachung des Schicksals ausgesetzter und adoptierter Kinder, einschließlich derer, die ein Verfahren der internationalen Adoption durchlaufen haben, gewährleistet wird und die Maßnahmen in einer Weise zu koordinieren, dass dem Kinderhandel zu Adoptionszwecken vorgebeugt wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die EU und die Arktis

Neue weltweite Transportrouten

Natürliche Ressourcen

Klimawandel und Auswirkungen der Verschmutzung auf die Arktis

Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung

3 Governance

Schlussfolgerungen

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 370/11

... H. in der Erwägung, dass sich die Außenvertretung der EU im multilateralen Bereich unterschiedlich gestaltet und es Fälle gibt, in denen alle Mitgliedstaaten Vollmitglieder sind und die EU Beobachterstatus hat (z.B. IMFC, Entwicklungsausschuss, Europarat), alle Mitgliedstaaten plus die EU Vollmitglieder (z.B. FAO, WTO) oder vollberechtigte Teilnehmer (z.B. G8/G20) sind oder einige EU-Mitgliedstaaten als Vollmitglieder agieren und die EU überhaupt keinen Status hat (UN-Sicherheitsrat, einige internationale Finanzinstitutionen (IFI)), und dass die Lage dann am kompliziertesten ist, wenn die EU und ihre Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeiten haben oder wenn sie ausschließliche und geteilte Zuständigkeiten kombinieren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 850/11

... "Geldwäschehandlungen" sind nach dem Europol-Beschluss Straftaten gemäß Artikel 6 Absatz 1 bis 3 des am 8. November 1990 in Straßburg unterzeichneten Übereinkommens des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Eurojust-Gesetzes

§ 3
Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.

§ 4a
Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied

§ 4b
Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung

§ 4c
Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen

§ 4d
Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen

§ 5
Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.

§ 6
Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden

§ 14
Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse

II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses

Zu Artikel 7

III. Inhalt des EJN-Beschlusses

IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4a

Zu § 4b

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 366/11

... Im Stockholmer Programm3 wird der Kommission empfohlen, über Fragen des Strafvollzugs nachzudenken: „Der Europäische Rat vertritt die Auffassung, dass Anstrengungen unternommen werden sollten, um im Bereich des Strafvollzugs das gegenseitige Vertrauen zu stärken und dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung mehr Effizienz zu verleihen. Die Bemühungen um die Förderung des Austauschs bewährter Verfahren sollten fortgesetzt werden; ferner sollte die Umsetzung der vom Europarat gebilligten Empfehlung zu den europäischen Strafvollzugsvorschriften unterstützt werden. Des Weiteren könnte auch auf Aspekte wie Haftalternativen, Pilotprojekte im Strafvollzug und bewährte Strafvollzugsverfahren eingegangen werden. Die Kommission wird ersucht, im Rahmen der durch den Vertrag von Lissabon gebotenen Möglichkeiten weitere Überlegungen zu diesem Thema anzustellen.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/11




Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs

1. Gegenstand

2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen

3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen

3.1. Der Europäische Haftbefehl8

3.2. Überstellung von Häftlingen

3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen

3.4. Europäische Überwachungsanordnung

3.5. Umsetzung

Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung

4. die Untersuchungshaft

4.1. Länge der Untersuchungshaft

4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer

Fragen zur Untersuchungshaft

5. Kinder

Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern

6. Haftbedingungen

6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug

6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten

Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen

6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze

Fragen zu den Haftbedingungen

7. öffentliche Anhörung

2 Anhänge

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 237/11

... - unter Hinweis auf die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Nr. 1558 (2007) zur Feminisierung der Armut,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 58/11

... Der Rahmenbeschluss Umweltstrafrecht sah in Artikel 1 Buchstabe a im Anschluss an eine entsprechende Regelung im Übereinkommen des Europarats über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (ETS Nr. 172) noch eine generelle Gleichstellung ausländischen Verwaltungsrechts vor. Im Entwurf eines Umsetzungsgesetzes zum Rahmenbeschluss war eine ausdrückliche Regelung zur Gleichstellung von ausländischem Verwaltungsrecht mit deutschem Verwaltungsrecht vorgeschlagen worden (BR-Drs. 399/05, S. 2). Grund war unter anderem, dass damals nicht als gesichert angesehen werden konnte, dass eine rahmenbeschlusskonforme Auslegung der Tatbestände zu einer Anwendbarkeit ausländischen Verwaltungsrechts führen würde (BR-Drs. 399/05, S. 7; zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung im Strafrecht vgl. inzwischen das Urteil des EuGH in der Sache "Pupino", Rs. C-105/03, sowie die Ausführungen in BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 71
Strafvorschriften

§ 71a
Strafvorschriften

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 38a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Richtlinie

II. Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht

III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaft; Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1388: Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt


 
 
 


Drucksache 18/11

Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus



Drucksache 9/11

Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art



Drucksache 27/11

... Doping stellt nach wie vor eine schwere Bedrohung für den Sport dar. Die Verwendung von Dopingmitteln durch Amateursportler bringt schwerwiegende Gefahren für die öffentliche Gesundheit mit sich und macht Prävention auch in Fitnessstudios notwendig. Dopingprävention und Sanktionen gegen Doping fallen in die Zuständigkeit der Sportverbände und der Mitgliedstaaten. Die Kommission unterstützt den Kampf gegen Doping und betont die wichtige Rolle der Welt-Antidoping-Agentur (WADA), der Nationalen Anti-Doping-Agenturen (NADAs), der akkreditierten Labors, des Europarats und der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. EU-weite öffentliche Konsultation

1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Kampf gegen Doping

2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport

2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz

2.4. Gesundheitsförderung durch Sport

2.5. Soziale Integration im und durch den Sport

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

Kampf gegen Doping

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports

3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

Nachhaltige Finanzierung des Sports

Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

4. Die Organisation des Sports

4.1. Förderung von Good Governance im Sport

4.2. Sonderstellung des Sports

4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

4.5. Integrität von Sportwettkämpfen

4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

Die Organisation des Sports

Förderung von Good Governance im Sport

Sonderstellung des Sports

Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 10/11

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art



Drucksache 284/11 (Beschluss)

Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2010 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2010



Drucksache 563/11

... Vom 12. bis zum 14. Oktober 2011 wird der Lenkungsausschuss Menschenrechte (CDDH) des Europarates eine gemeinsame Sitzung mit der informellen Arbeitsgruppe abhalten, in der der Entwurf gebilligt werden soll. Im Rahmen der Europäischen Union wird die Europäische Kommission sodann auf der Grundlage des vom CDDH gebilligten Entwurfs den Gerichtshof der Europäischen Union bitten, ein Gutachten über die Vereinbarkeit des Vertragsentwurfs mit dem Unionsrecht zu erstellen. Im Anschluss an ein solches Gutachten könnten einerseits die erforderlichen Beschlüsse der Union über die Zustimmung zu dem Abkommen gefasst werden. Andererseits wird sich dann das Ministerkomitee des Europarates mit dem Vertragsentwurf beschäftigen. Das Beitrittsabkommen könnte dann in der zweiten Jahreshälfte 2012 zur Zeichnung aufgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/11




8. Arbeitstagung der informellen Arbe1tsgruppe des CDDH mit der Europäischen Kommission CDDH-UE über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention

Entwurf

3 Präambel

Artikel 1
Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 69 der Konvention

Artikel 2
Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen

Artikel 3
Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Artikel 4
Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 5
Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention

Artikel 6
Wahl der Richter

Artikel 7
Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats

Artikel 8
Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben

Artikel 9
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 10
Unterzeichnung und inkrafttreten

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Notifikationen

Entwurf

Entwurf

3 Einleitung

I. Notwendigkeit eines Beitrittsvertrags

II. Maßgebliche Schritte bei der Vorbereitung des Beitrittsvertrags

Artikel 1
Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 59 der Konvention

Etwaiger Beitritt zu anderen Protokollen

Verweis in der Konvention auf die zusätzlichen Bestimmungen des Beitrittsvertrages

Wirkungen des Beitritts

Verfahrenstechnische Änderungen der Konvention

Artikel 2
Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen

Artikel 3
Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Gründe für die Einführung des Mechanismus

Fälle, in denen der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners geeignet ist

Die Drittbeteiligung und der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Beschreibung des Verfahrens im Rahmen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

A Beschwerden, die gegen einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber gegen die Europäische Union selbst gerichtet sind oder umgekehrt

B Beschwerden, die gleichzeitig gegen die EU und einen oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten gerichtet sind

Beendigung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Gütliche Einigungen

Einseitige Erklärungen

Wirkungen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Verweisung an die Große Kammer

Rückwirkungsverbot des Mechanismus

Vorherige Beteiligung des EuGH an Rechtssachen, in denen die EU als weitere Beschwerdegegnerin auftritt

Artikel 4
Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 5
Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention

Artikel 6
Wahl der Richter

Artikel 7
Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats

Überwachung der Verpflichtungen in den Sachen, in denen die EU Beschwerdegegnerin oder weitere Beschwerdegegnerin ist

Überwachung der Verpflichtungen in anderen Sachen gegen einen EU-Mitgliedstaat

Überwachung der Verpflichtungen in Sachen gegen Staaten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind

Artikel 8
Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben

Artikel 9
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 10
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Notifikationen

Anlage zum
erläuternden Bericht Zusammenfassung aller Ausdrücke, die sich auf staatliche Einrichtungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf etwaige Auswirkungen des Beitritts der Europäischen Union beziehen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.