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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eurojust-Koordinierungssystems"


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Drucksache 427/12

... Mit dem Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes vom 7. Juni 2012 (BGBl. I S. 1270) wurde der Beschluss 2009/426/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (ABl. L 138 vom 4.6.2009, S. 14 - Eurojust-Beschluss) in das nationale Recht umgesetzt, soweit gesetzliche Regelungen erforderlich waren. Zur vollständigen Umsetzung des Eurojust-Beschlusses ist zusätzlich der Erlass einer Rechtsverordnung notwendig. Artikel 12 Absatz 2 des Eurojust-Beschlusses verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ein sogenanntes nationales Eurojust-Koordinierungssystem einzurichten, in dessen Zentrum die nationalen Eurojust-Anlaufstellen gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Eurojust-Beschlusses stehen. In der Bundesrepublik Deutschland existiert ein solches Eurojust-Koordinierungssystem bisher nicht. Es soll durch Rechtsverordnung eingerichtet und die an dem Koordinierungssystem beteiligten nationalen Stellen sollen bestimmt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 427/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Koordinierung der Zusammenarbeit mit Eurojust (Eurojust-Koordinierungs-Verordnung - EJKoV)

§ 1
Gegenstand der Verordnung

§ 2
Eurojust-Anlaufstellen

§ 3
Eurojust-Kontaktstellen

§ 4
Nationales Eurojust-Koordinierungssystem

Artikel 2
Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Relevanter Inhalt des Eurojust-Beschlusses und Verordnungsermächtigung

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

III. Folgenabschätzung

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2171: Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust


 
 
 


Drucksache 850/11

... (3) Das nationale Mitglied kann den nationalen Behörden anderer Mitgliedstaaten, die dem dortigen Eurojust-Koordinierungssystem im Sinne von Artikel 12 des Eurojust-Beschlusses angehören und an das Fallbearbeitungssystem angebunden sind, im Einzelfall auf Ersuchen Zugriff auf die von ihm angelegten Arbeitsdateien gewähren, wenn der Zugriff für Zwecke der Strafrechtspflege erforderlich ist. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Eurojust-Gesetzes

§ 3
Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.

§ 4a
Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied

§ 4b
Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung

§ 4c
Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen

§ 4d
Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen

§ 5
Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.

§ 6
Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden

§ 14
Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse

II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses

Zu Artikel 7

III. Inhalt des EJN-Beschlusses

IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4a

Zu § 4b

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 319/08

... (5) In den Mitgliedstaaten sollten nationale Eurojust-Koordinierungssysteme eingerichtet werden zur Koordinierung der Arbeiten der nationalen Eurojust-Anlaufstellen, der nationalen Anlaufstellen für Terrorismusfragen, der nationalen Anlaufstellen für das EJN und anderer Kontaktstellen des EJN sowie der Vertreter des Netzes gemeinsamer Ermittlungsteams und der Netze, die mit dem Beschluss 2002/494/JI des Rates (Netz von Anlaufstellen betreffend Personen, die für Kriegsverbrechen verantwortlich sind), dem Beschluss ..../../JI des Rates (Vermögensabschöpfungsstellen) und dem Beschluss ..../../JI des Rates (Korruption) eingerichtet wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/08




Artikel 1
Der Beschluss 2002/187/JI wird wie folgt geändert:

Artikel 5a
Koordinierungszelle für dringende Fälle

Artikel 6
Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust durch seine nationalen Mitglieder

Artikel 7
Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust als Kollegium

Artikel 8
Wirkungen der Entscheidungen von Eurojust

Artikel 9a
Auf nationaler Ebene übertragene Befugnisse des nationalen Mitglieds

Artikel 12
Nationales Eurojust-Koordinierungssystem

Artikel 13a
Informationsübermittlung von Eurojust an nationale Behörden

Artikel 26a
In Drittstaaten entsandte Verbindungsrichter/-staatsanwälte

Artikel 27a
Ersuchen von Drittstaaten um justizielle Zusammenarbeit

Artikel 27b
Haftung

Artikel 41
Mitteilung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.