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"Eurojust"
Drucksache 298/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009) 136 endg.; Ratsdok. 8151/09
... Die oben genannten Ziele sind in vollem Umfang vereinbar mit diesen Rechtsakten sowie mit dem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels und mit den Mandaten von Europol und Eurojust.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
• Option 4:
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
A Bestimmungen des materiellen Strafrechts
B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
C Opferrechte im Strafverfahren
D Unterstützung der Opfer
E Prävention
F Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 2 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 3 Strafen und erschwerende Umstände
Artikel 4 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 5 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 6 Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer
Artikel 7 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 8 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 9 Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren
Artikel 10 Unterstützung der Opfer
Artikel 11 Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder
Artikel 12 Prävention
Artikel 13 Kontrolle
Artikel 14 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 15 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 16 Umsetzung
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 105/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur E-Justiz (2008/2125(INI))
... Die bislang wichtigste Anwendung der e-Justiz im Bereich der Strafjustiz ist die Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems. Um effektiv arbeiten zu können, muss dieses System durch eine elektronische Struktur unterstützt werden, die in der Lage ist, alle nationalen Strafregister1 miteinander zu vernetzen. Diese Struktur sollte unverzüglich eingerichtet werden. Eine weitere wichtige IT-Anwendung für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist das Schengener Informationssystem (SIS), eine groß angelegte Datenbank, die die einschlägigen Behörden in den Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, Informationen auszutauschen und auf vielerlei Art zusammenzuarbeiten, auch durch sichere und äußerst schnelle Übermittlung Europäischer Haftbefehle. Wie aus der Entschließung des Parlaments vom 2. September 20082 hervorgeht, ist Eurojust ein Hauptakteur bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität auf EU-Ebene. Die Koordinierungstätigkeit von Eurojust ist von grundlegender Bedeutung für die Bekämpfung von Erscheinungsformen der Schwerkriminalität, die sich zunehmend technologischer Mittel bedient. Auch Dank des innovativen Datenverarbeitungssystems (des E-POC-Systems) von Eurojust ist die Zahl der von Eurojust im Jahr 2008 bearbeiteten Fälle auf über 1 000 Fälle gestiegen. Diese Beispiele müssen zahlreicher werden und aus EU-Mitteln finanziert werden.
Anlage Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des Geforderten Vorschlags
Empfehlung 1 zur Form und zum Geltungsbereich des anzunehmenden Instruments
Empfehlung 2 zum Mindestinhalt des anzunehmenden Instruments
1. Aktionsplan zur EU-Justiz
2. Maßnahmen im Hinblick auf zukunftssichere Rechtsvorschriften
3. Maßnahmen betreffend das Zivilverfahren
4. Maßnahmen betreffend das Vertrags- und Verbraucherrecht
5. Maßnahmen betreffend die Aspekte Sprache, Mehrsprachigkeit und Interoperabilität
6. Maßnahmen betreffend die europäischen e-Justizportale
a Das europäische e-Justizportal für die Bürgerinnen und Bürger
b Das sichere europäische e-Justizportal
7. Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten
8. Verhütung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
9. Nutzung von Videokonferenzen
10. Stärkung der Grundrechte und der Verfahrensgarantien
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 35. Der Bundesrat sieht auch für die geforderte Übertragung weiterer Befugnisse auf Eurojust derzeit keinen Bedarf. Die Nationalen Mitglieder von Eurojust haben durch den neuen Rahmenbeschluss, der zunächst in nationales Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen ist, soeben erweiterte Kompetenzen erhalten. Eurojust ist von seiner Konzeption und personellen Ausstattung her eine Koordinierungs- und keine Ermittlungsbehörde.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 488/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))
... 88. betont, dass alle Abkommen mit Herkunfts- und Transitländern Kapitel über die Zusammenarbeit bei der Einwanderung enthalten sollten, und fordert eine ehrgeizige Politik mit Drittländern bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, um unter Beteiligung von Europol und Eurojust internationale kriminelle Vereinigungen, die am Menschenhandel beteiligt sind, zu bekämpfen und die betreffenden Personen zur Rechenschaft zu ziehen; fordert ferner die Kommission auf, ihre Unterstützung der Drittländer, einschließlich der finanziellen und technischen Unterstützung, auszubauen, um wirtschaftliche und soziale Bedingungen zu schaffen, die illegale Einwanderung, Drogenhandel und organisierte Kriminalität zurückdrängen;
Drucksache 191/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok. 5208/09
... 6. Die Regelungen in dem vorliegenden Rahmenbeschluss müssen mit den Regelungen, die für und im Verhältnis mit Eurojust gelten, vereinbar sein. Der Praxis kann nicht zugemutet werden, sich mit nicht stimmigen Regelungen auseinanderzusetzen.
Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 36. Der Bundesrat sieht auch für die geforderte Übertragung weiterer Befugnisse auf Eurojust derzeit keinen Bedarf. Die Nationalen Mitglieder von Eurojust haben durch den neuen Rahmenbeschluss, der zunächst in nationales Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen ist, soeben erweiterte Kompetenzen erhalten. Eurojust ist von seiner Konzeption und personellen Ausstattung her eine Koordinierungs- und keine Ermittlungsbehörde.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... Die Anwendung der Rechtsvorschriften in der Praxis muss besser begleitet werden, inbesondere bei den Personen, die die Vorschriften anwenden müssen. Eurojust und die europäischen Netze für Zivil- und Strafsachen müssen stärker herangezogen werden, damit das europäische Recht von allen Rechtsanwendern besser und effizienter angewandt wird. Den Justizbehörden müssen darüber hinaus konkrete – vor allem elektronische – Hilfsmittel an die Hand gegeben werden (z.B. Übersetzungshilfen, sichere Kommunikationssysteme, Videokonferenzen usw.).
Mitteilung
1. Einleitung
Ein neues Mehrjahresprogramm
Die politischen Prioritäten
Die Instrumente
2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit
2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden
2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre
2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union
2.5. Schutz in Drittländern
2.6. Ausbau des Zivilschutzes
3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3.2. Stärkung des Vertrauens
3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen
3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger
3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz
3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft
3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen
4. Ein Europa, das Schutz bietet
4.1. Ausbau des Instrumentariums
4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur
4.1.2. Informationsmanagement
4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente
4.2. Wirksame Strategien
4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa
4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger
4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU
4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen
4.2.3.2. Informationssysteme
4.2.3.3. Visumpolitik
4.3. Gemeinsame Ziele
4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität
5 Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
5 Cyberkriminalität
5 Wirtschaftskriminalität
Strategie zur Drogenbekämpfung
4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung
5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik
5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes
5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen
5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer
5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung
5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität
5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz
5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
5.2.3. Solidarität mit Drittländern
6. Schlussfolgerung
Anhang Künftige Handlungsschwerpunkte
Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
4 Grundrechte
4 Freizügigkeit
Achtung der Vielfalt
Schutzbedürftige Personen
4 Datenschutz
Teil habe am demokratischen Leben
Konsularischer Schutz
Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
Ein Europa, das Schutz bietet
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
Drucksache 910/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholm-Programm
... L. in der Erwägung, dass es im Interesse der durchgreifenden und zügigen Bekämpfung des organisierten Verbrechens sowie von Betrug und Korruption und des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union erforderlich ist, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu intensivieren, Europol und Eurojust systematischer in die Ermittlungen einzubeziehen, eine Europäische Staatsanwaltschaft einzurichten und effektive und messbare Ergebnisse zu erzielen, und unter Hinweis darauf, dass sich die Europäische Union nach dem Willen der Unionsbürger stärker für die Bekämpfung der Korruption einsetzen soll,
Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR
Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten
Ein Europa der Rechte
Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration
Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft
2 Migration
2 Asyl
Grenzen und Visa
Schutz von Kindern
Datenschutz und Sicherheit
Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen
Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen
Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht
Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz
Entwicklung einer europäischen Rechtskultur
E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe
Prioritäten im Strafrecht
Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel
Dringliche Fragen
Drucksache 191/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok. 5208/09
... 6. Die Regelungen in dem vorliegenden Rahmenbeschluss müssen mit den Regelungen, die für und im Verhältnis mit Eurojust gelten, vereinbar sein. Der Praxis kann nicht zugemutet werden, sich mit nicht stimmigen Regelungen auseinanderzusetzen.
Drucksache 297/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2009) 135 endg.; Ratsdok. 8150/09
... 5. Fällt eine Straftat nach den Artikeln 2 bis 6 in die gerichtliche Zuständigkeit von mehreren Mitgliedstaaten und kann jeder dieser Staaten auf der Grundlage desselben Sachverhalts die Strafverfolgung übernehmen, so entscheiden diese Mitgliedstaaten gemeinsam, welcher von ihnen die Strafverfolgung gegen den Täter vornimmt, um das Verfahren nach Möglichkeit auf einen Mitgliedstaat zu konzentrieren. Zu diesem Zweck können die Mitgliedstaaten auf Eurojust oder ein anderes Gremium oder einen Mechanismus auf Ebene der Europäischen Union zurückgreifen, um die Zusammenarbeit zwischen ihren Justizbehörden und die Koordinierung ihrer Maßnahmen zu erleichtern.
Begründung
1. Kontext DES Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen UND
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Beiträge und Erläuterung, wie sie im Vorschlag berücksichtigt wurden
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
• Option 4:
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Vorschlag
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch
Artikel 3 Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung
Artikel 4 Straftaten im Zusammenhang mit der Kinderpornografie
Artikel 5 Kontaktaufnahmen zu Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs
Artikel 6 Anstiftung und Beihilfe zu, Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten
Artikel 7 Strafen und erschwerende Umstände
Artikel 8 Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten
Artikel 9 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 10 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 11 Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer
Artikel 12 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 13 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 14 Schutz und Unterstützung der Opfer
Artikel 15 Teilnahme von Opfern im Kindesalter an Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 16 Risikoabschätzung
Artikel 17 Interventionsprogramme oder -maßnahmen
Artikel 18 Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten
Artikel 19 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 20 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Inkrafttreten
Drucksache 322/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 - über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
... -Informationssystems; vermerkt mit Befriedigung die bei der Bekämpfung des Menschenhandels, der illegalen Zuwanderung und der Korruption erzielten Fortschritte und fordert die Regierung auf, ihre Bemühungen auf diesem Gebiet fortzusetzen; begrüßt die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens mit der Europäischen Union und fordert eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex), mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und mit der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust); nimmt die Schwierigkeiten zur Kenntnis, die die Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien aufgrund der mangelnden Anerkennung ihrer Pässe durch einen EU-Mitgliedstaat haben, und fordert die Kommission angesichts der erreichten Fortschritte auf, dem Rat schnellstmöglich eine Visa-Liberalisierung für Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und die Abschaffung der Visumspflicht zu empfehlen;
Drucksache 551/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu den neuen Aufgaben und Zuständigkeiten des Parlaments bei der Umsetzung des Vertrags von Lissabon (2008/2063(INI))
... 55. begrüßt die Tatsache, dass Agenturen, vor allem Europol und Eurojust, einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle unterliegen werden (Artikel 85 und 88 AEUV); vertritt deshalb die Auffassung, dass das vorgesehene Konsultationsverfahren für die Gründung gemeinsamer Unternehmen in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung (Artikel 187 und 188 AEUV) nicht dem Geist der Rechtsakte der Union zur Gründung von Agenturen entspricht;
Neue Politikbereiche
Neue Ziele und horizontale Klauseln
Neue Rechtsgrundlagen
Neue Befugnisse für das Parlament
Neue Mitentscheidungsbefugnisse
Neue Haushaltsbefugnisse
Neues Zustimmungsverfahren
Neue Kontrollbefugnisse
Neue Rechte auf Unterrichtung
Neue Initiativrechte
Neue Verfahren
Kontrolle durch die nationalen Parlamente
Delegierte Rechtsakte
3 Durchführungsrechtsakte
Prioritäten in der Übergangsphase
3 Vorschläge
Drucksache 773/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union - CBRN-Aktionsplan der EU KOM (2009) 273 endg.; Ratsdok. 11480/09
... Im Februar 2008 richtete die Kommission die CBRN-Taskforce ein und beauftragte sie, die CBRN-Strategie auszuarbeiten. Kennzeichnend für die Tätigkeit der Taskforce war vor allem ihr bereichs- und dienststellenübergreifender Ansatz. Die Mitglieder der Taskforce kamen aus den unterschiedlichsten Behörden und Einrichtungen, angefangen von Ministerien (Inneres, Justiz, Verteidigung und Gesundheit) bis zu nationalen Krisenreaktions- und Zivilschutzeinrichtungen, Strahlenschutzbehörden und anderen Ersthelferstellen wie auch forensischen Instituten und Behörden für die nukleare Sicherungskontrolle. Auch Mitarbeiter von EU-Einrichtungen, darunter von Europol und Eurojust, waren vertreten. Das zeigt, wie stark das Interesse vieler Seiten an der Mitarbeit bei der Entwicklung weiterer strategischer Maßnahmen auf europäischer Ebene war.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen
3. Neue CBRN-Maßnahmen auf einzelstaatlicher und EU-Ebene
3.1. Einzelstaatliche Maßnahmen
3.2. Maßnahmen auf Ebene der EU
3.3. Krisenreaktionsmechanismen der EU
4. Der CBRN-Aktionsplan der EU
4.1. Ausarbeitung des CBRN-Aktionsplans der EU – die CBRN-Taskforce
4.2. Übergeordnetes Ziel und Kernmaßnahmen
4.3. Arbeitsschwerpunkte
4.4. Prävention
4.5. Detektion
4.6. Vorsorge und Reaktion
4.7. Horizontale Maßnahmen
5. Umsetzung
5.1. Bestehende Strukturen
5.2. CBRN-Beratungsgruppe
5.3. Finanzielle Unterstützung der Kommission
5.4. Zeitplan, Berichte und Überprüfung
6. Sicherheit und Gesundheit kombinieren – ein Überblick über bewährte Praktiken
7. Außenbeziehungen
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 655/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, des Königreichs Dänemark, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Republik Litauen, der Republik Lettland, der Republik Ungarn, des Königreichs der Niederlande, Rumäniens, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss 2009/.../JI des Rates vom ... über die Übertragung von Strafverfahren Ratsdok. 11119/09
... (3) Eurojust ist mit dem Ziel errichtet worden, die Koordinierung der in den Mitgliedstaaten laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu fördern und zu verbessern.
Drucksache 191/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok5208/09 EUDISYS-AE-Nr. 090073
... (17) Dieser Rahmenbeschluss sollte den Beschluss 2008/.../JI des Rates vom zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI1* ergänzen und ihn unberührt lassen und er sollte die im Rahmen von Eurojust bereits bestehenden Mechanismen nutzen.
Drucksache 236/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überwachung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 105 endg.; Ratsdok. 7349/09
... Was die auf eine Risikoanalyse gestützten Methoden zur Festlegung der Prioritäten für den Schengen-Besitzstand in Sachen Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden anbelangt, lassen nach Ansicht der Kommission die derzeitigen Mandate von Europol und Eurojust eine Einbeziehung dieser beiden Behörden nicht zu. Wenn Europol oder Eurojust jedoch Risikoanalysen für die betreffenden Bestimmungen des Besitzstands durchführen, wird sich die Kommission in jedem Fall bei der Planung der Evaluierungen darauf stützen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
5 Evaluierungsmethoden
Experten aus den Mitgliedstaaten
Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vereinigtes Königreich und Irland:
Norwegen und Island:
5 Schweiz:
5 Liechtenstein:
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Jahresprogramm
Artikel 7 Liste der Experten
Artikel 8 Teams für Ortstermine
Artikel 9 Durchführung der Ortstermine
Artikel 10 Fragebogen
Artikel 11 Evaluierungsberichte
Artikel 12 Vertraulichkeit
Artikel 13 Übergangsbestimmungen
Artikel 14 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 15 Aufhebung
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang
• Polizeiliche Zusammenarbeit
• Datenschutz
• Schengener Informationssystem SIS /Sirene
• Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
• Drogen
Drucksache 331/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
... Artikel 11 ist an Artikel 9 des USA-Eurojust-Kooperationsübereinkommens vom 7. September 2006 (Dok.-Nr. 12426/1/06 REV 1) angelehnt und gewährleistet einen einheitlichen datenschutzrechtlichen Mindeststandard.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zweck dieses Abkommens
Artikel 3 Daktyloskopische Daten
Artikel 4 Automatisierter Abruf daktyloskopischer Daten
Artikel 5 Übermittlung weiterer personenbezogener und sonstiger Daten
Artikel 6 Nationale Kontaktstellen und Durchführungsvereinbarungen
Artikel 7 Automatisierter Abruf von DNA-Profilen
Artikel 8 Übermittlung weiterer personenbezogener und sonstiger Daten
Artikel 9 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarungen
Artikel 10 Übermittlung personenbezogener und anderer Daten zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 11 Schutz der Privatsphäre und Datenschutz
Artikel 12 Übermittlung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien
Artikel 13 Verwendungsbeschränkungen zum Schutz personenbezogener und sonstiger Daten
Artikel 14 Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten
Artikel 15 Dokumentation
Artikel 16 Datensicherheit
Artikel 17 Transparenz – Information der Betroffenen
Artikel 18 Unterrichtung
Artikel 19 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 20 Konsultationen
Artikel 21 Ausgaben
Artikel 22 Kündigung des Abkommens
Artikel 23 Änderungen
Artikel 24 Inkrafttreten
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 727: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
Drucksache 680/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 zu einer koordinierten Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetruges (2008/2033(INI))
... " und absichtlichen Missbrauchs des MwSt.-Systems durch kriminelle Organisationen, die durch solche Konstrukte von den Schwächen im System profitieren, und verweist auf das von Eurojust eingeleitete Verfahren im Zusammenhang mit dem MwSt.-Karrusselbetrug, von dem 18 Mitgliedstaaten betroffen sind und der einen Steuerbetrug in Höhe von schätzungsweise 2,1 Milliarden EUR ausmacht;
Strategie der EU zur Bekämpfung von Steuerbetrug
Allgemeine Fragen: Ausmaß des Steuerbetrugs und seine Folgen
Derzeitiges Mehrwertsteuersystem und seine Schwächen
Alternativen zum derzeitigen Mehrwertsteuersystem
Verlagerung der Steuerschuldnerschaft Reverse Charge
3 Pilotprojekt
Besteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen
Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Bereich Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Direktbesteuerung
2 Steuerhinterziehung
Drucksache 379/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission für 2009
... 27. fordert die Kommission auf, die Frage zu prüfen, welche Übergangsregelungen für die Annahme von Rechtsvorschriften im Bereich Justiz und Inneres bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon getroffen werden sollten; unterstreicht, dass der Vertrag von Lissabon für das Parlament 2009 eine neue Rolle für die Politik in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und auch beim Abschluss internationaler Übereinkommen in diesem Bereich vorsieht; betont, dass dies eine Überarbeitung einiger Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der bestehenden Pfeilerstruktur sowie eine Überprüfung des Status von Europol und Eurojust erfordert;
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Weltpartner
Umsetzung, Verwaltung und bessere Rechtsetzung
Europa vermitteln
Drucksache 319/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen, der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen, der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen, der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen, der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08
Drucksache 83/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zur Bekämpfung des Terrorismus
... G. im Bedauern darüber, dass es in hohem Maße an Transparenz, demokratischer Überwachung, Rechenschaftspflicht und gerichtlicher Kontrolle mangelt, und in Kenntnis der Tatsache, dass die EU-Organe und Agenturen, wie Europol und Eurojust, erst damit beginnen, die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen auf strukturiertere Weise zu sammeln,
Drucksache 606/1/08
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... " auch tatsächlich zu betätigen. Auch in die politische Kontrolle von Europol und die Bewertung der Tätigkeit von Eurojust werden die nationalen Parlamente nach Artikel 85 Abs.1, Artikel 88 Abs. 2 AEUV eingebunden.
a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union
Im Einzelnen:
aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments
bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission
cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen
dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente
ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen
b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit
aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung
bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union
cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union
dd Recht auf Austritt
Drucksache 320/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen, der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen, der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates über das Europäische Justizielle Netz Ratsdok. 5039/08
... 2. Bei der Bewertung der Erforderlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass die Praxis gute Erfahrungen mit dem EJN gemacht hat. Strukturelle Probleme sind bislang nicht bekannt geworden. Das EJN wird, wie die stetig steigenden Fallzahlen belegen, zunehmend bekannt und in Anspruch genommen. Es wird vor diesem Hintergrund ausdrücklich begrüßt, dass der Entwurf die Grundstruktur des EJN unverändert lässt. Die Erfahrungen haben bestätigt, dass sich die Tätigkeiten von Eurojust (zentral strukturiert) und des EJN (dezentral strukturiert) wirksam ergänzen.
Drucksache 319/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen, der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen, der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen, der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen, der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08
Drucksache 320/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen, der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen, der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates über das Europäische Justizielle Netz Ratsdok. 5039/08
... 2. Bei der Bewertung der Erforderlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass die Praxis gute Erfahrungen mit dem EJN gemacht hat. Strukturelle Probleme sind bislang nicht bekannt geworden. Das EJN wird, wie die stetig steigenden Fallzahlen belegen, zunehmend bekannt und in Anspruch genommen. Es wird vor diesem Hintergrund ausdrücklich begrüßt, dass der Entwurf die Grundstruktur des EJN unverändert lässt. Die Erfahrungen haben bestätigt, dass sich die Tätigkeiten von Eurojust (zentral strukturiert) und des EJN (dezentral strukturiert) wirksam ergänzen.
Drucksache 319/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08
Artikel 1 Der Beschluss 2002/187/JI wird wie folgt geändert:
Artikel 5a Koordinierungszelle für dringende Fälle
Artikel 6 Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust durch seine nationalen Mitglieder
Artikel 7 Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust als Kollegium
Artikel 8 Wirkungen der Entscheidungen von Eurojust
Artikel 9a Auf nationaler Ebene übertragene Befugnisse des nationalen Mitglieds
Artikel 12 Nationales Eurojust-Koordinierungssystem
Artikel 13a Informationsübermittlung von Eurojust an nationale Behörden
Artikel 26a In Drittstaaten entsandte Verbindungsrichter/-staatsanwälte
Artikel 27a Ersuchen von Drittstaaten um justizielle Zusammenarbeit
Artikel 27b Haftung
Artikel 41 Mitteilung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 228/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... • Operative Agenturen: EAR, GSA, EUFA, FRONTEX, EUROJUST, EUROPOL und EPA
Drucksache 193/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu dem Vertrag von Lissabon (2007/2286(INI))
... h) Agenturen, insbesondere Europol und Eurojust, werden einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle unterworfen;
Drucksache 320/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates über das Europäische Justizielle Netz Ratsdok. 5039/08
... 5. Eurojust wurde mit dem Beschluss 2002/187/JI vom 28. Februar 2002 errichtet, um die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern. Gemäß Artikel 26 Absatz 2 des Beschlusses 2002/187/JI unterhält Eurojust besonders enge Beziehungen zum Europäischen Justiziellen Netz, die sich auf Konsultation und Komplementarität gründen.
Drucksache 403/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2008/XX/JI KOM (2008) 332 endg.; Ratsdok. 10122/08
... Zur Vorbereitung dieses Vorschlags hatte die Kommission eigens ein Expertentreffen einberufen und Beiträge aus verschiedenen Mitgliedstaaten dazu erhalten. Auch EUROJUST wurde konsultiert.
Drucksache 983/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken
... /EG und in den Rechtsinstrumenten zur Errichtung von Europol und Eurojust dargelegt) oder wenn die betreffenden Drittstaaten einen geeigneten Schutz (gemäß dem Übereinkommen 108) gewährleisten, und dass die Übermittlung nur im Einzelfall erfolgen sollte;
Drucksache 606/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... " auch tatsächlich zu betätigen. Auch in die politische Kontrolle von Europol und die Bewertung der Tätigkeit von Eurojust werden die nationalen Parlamente nach Artikel 85 Abs. 1 Satz 4, Artikel 88 Abs. 2 Satz 3 AEUV eingebunden.
2 I.
a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union
aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments
bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission
cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen
dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente
ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen
b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit
aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung
bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union
cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union
dd Recht auf Austritt
2 II.
Drucksache 1004/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Dezember 2008 zum Sonderbericht Nr. 8/2007 des Europäischen Rechnungshofs über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (2008/2151(INI))
... – Wie sollten die Aktivitäten der Kommission im Bereich der Bekämpfung von MwSt.-Betrug mit der Arbeit von Europol und Eurojust verknüpft werden?
Quantifizierung von MwSt.-Betrug
Unzulänglichkeiten bei den Behörden der Mitgliedstaaten
Neue gemeinschaftliche Rechtsvorschriften als Folgemaßnahmen zu den Feststellungen des Rechnungshofs
Die derzeitige Rolle der Kommission und künftige Perspektiven
Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden
Drucksache 715/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zu einem EU-Drogenaktionsplan 2009 - 2012 KOM (2008) 567 endg.; Ratsdok. 13407/08
... Oberste Priorität: Messbare Verbesserung der Wirksamkeit von Strafverfolgungsmaßnahmen auf EU-Ebene. Europol, Eurojust und sonstige EU-Strukturen müssen ihre Aufgaben im Interesse der Effizienz, der Vereinbarkeit von Initiativen der Mitgliedstaaten mit denen der EU, der Koordination innerhalb der EU und von Größenvorteilen voll erfüllen.
2 Einleitung
Ein neuer Drogenaktionsplan 2009-2012
1. Verringerung der Drogennachfrage und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
2. Mobilisierung der Unionsbürger zur Übernahme einer aktiven Rolle
3. Verringerung des Drogenangebots
4. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit
5. Besseres Verständnis des Drogenproblems
I. Koordination
II. Nachfragereduzierung
III. Angebotsreduzierung
IV. Internationale Zusammenarbeit
V. Information, Forschung und Evaluierung
Drucksache 811/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zur jährlichen Aussprache über die 2007 erzielten Fortschritte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... – Überarbeitung der Satzung von Europol, Eurojust und des Europäischen Justiziellen Netzes im Hinblick auf die neue Rechtsgrundlage; Grenzschutz
Drucksache 615/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zum Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Fluggastdatensätze
... 22. ist besorgt über die beabsichtigte Weitergabe analytischer Informationen aus den Fluggastdatensätzen durch die US-Behörden an die Polizei und die Justizbehörden in den Mitgliedstaaten und möglicherweise an Europol und Eurojust unabhängig von konkreten Gerichtsverfahren oder polizeilichen Ermittlungen, wie im Schreiben des Ministeriums für Innere Sicherheit erwähnt, denn dies sollte nur auf der Grundlage der bestehenden Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über gegenseitige Rechtshilfe und Auslieferung erlaubt sein;
2 Allgemeines
2 Rechtsrahmen
2 Datenschutz
2 Informationsaustausch
Europäisches System zur Erfassung von Fluggastdaten
Drucksache 377/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOM (2007) 267 endg.; Ratsdok. 10089/07
... Ein großer Schwachpunkt auf dem Gebiet der Justiz, Freiheit und Sicherheit ist nach wie vor, dass es an geeigneten Strukturen für eine unmittelbare grenzübergreifende operative Zusammenarbeit mangelt bzw. die vorhandenen Strukturen nicht ausreichend genutzt werden. Die herkömmliche Amtshilfe hat sich in dringenden Fällen von Internetkriminalität als langsam und ineffizient erwiesen, und neue Kooperationsstrukturen sind noch nicht ausreichend entwickelt worden. Zwar erfolgt in Europa eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden im Rahmen von Europol, Eurojust und anderen Strukturen, doch besteht die klare Notwendigkeit, die Zuständigkeiten zu verstärken und zu klären. Die Ergebnisse der von der Kommission diesbezüglich unternommenen Konsultation legen den Schluss nahe, dass diese wichtigen Kooperationskanäle nicht optimal genutzt werden. Daher bedarf es eines besser koordinierten operativen und strategischen Ansatzes der EU, der auch den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken einschließt.
1. Einführung
1.1. Was ist Internetkriminalität?
1.2. Die aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Internetkriminalität
1.2.1. Allgemeine Entwicklungstrends
1.2.2. Herkömmliche Straftaten im Zusammenhang mit elektronischen Netzen
1.2.3. Illegale Inhalte
1.2.4. Straftaten gegen elektronische Netze
1.3. Ziele
2. Geltende Rechtsinstrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität
2.1. Bestehende Instrumente und Maßnahmen auf EU-Ebene
2.2. Bestehende internationale Instrumente
3. Weiterentwicklung spezifischer Instrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität
3.1. Verstärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Schulungsmaßnahmen auf EU-Ebene
3.2. Verstärkter Dialog mit der Wirtschaft
3.3. Rechtsvorschriften
3.4. Erhebung von statistischen Daten
4. Das weitere Vorgehen
4.1. Allgemeine Bekämpfung der Internetkriminalität
4.2. Bekämpfung von über elektronische Netze begangenen herkömmlichen Straftaten
4.3. Illegale Inhalte
4.4. Folgemaßnahmen
Drucksache 453/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union – 2005 (2006/2217(INI))
... – indem dem Parlament die Befugnis übertragen wird, den Koordinator für Terrorismusbekämpfung sowie die Direktoren des Gemeinsamen Lagezentrums der Europäischen Union (SitCen), des Satellitenzentrums der Europäischen Union (EUSC) und der Europäischen Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) zu ernennen und zu entlassen;
Die Ratifizierung des Verfassungsvertrags als Hauptaspekt und grundlegende Option der GASP für 2007
Verbesserung der Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der GASP
Empfehlungen zu diversen thematischen Aspekten für das Jahr 2007
Prioritäten in den einzelnen geographischen Gebieten für das Jahr 2007
Parlamentarische Kontrolle der GASP
Finanzierung der GASP/ESVP
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... Legislativvorschlag zur Stärkung von Eurojust
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Drucksache 461/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft "Europa gelingt gemeinsam "
... Schließlich konnte mit der politischen Einigung zur Überführung des Vertrags von Prüm in den EU-Rechtsrahmen sowie zum Zugriffsbeschluss auf die Daten des künftigen Visum-Informationssystems (VIS) der Grundstein zur Verwirklichung des Europäischen Informationsverbundes gelegt werden. Dieser soll den betroffenen Polizei- und Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten sowie Europol und Eurojust, soweit dies für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist, zur Bekämpfung des Terrorismus und schwerer grenzüberschreitender Kriminalität Zugang zu EU-Informationssystemen gewähren (z.B. SIS, VIS, EURODAC und Zollinformationssystem) und die operative Zusammenarbeit zwischen Polizei, Zoll und anderen zuständigen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden verbessern.
Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
3 Vertragsreform
Integrierte Klima- und Energiepolitik
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension
Justiz - und Innenpolitik
Im Einzelnen
I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln
II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik
III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas
Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas
Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas
IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration
Stärkung der Freiheit und des Rechts
V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik
Drucksache 548/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes
... So wird nicht mehr auf den Begriff des Gemeinschaftsbeamten abgestellt, der eine Verweisung auf Artikel 1 des EU-Protokolls erforderlich macht. Europäische Amtsträger im Sinne des Buchstaben b sind alle Beamte und sonstige Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften oder der Einrichtungen, die auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union geschaffen wurden. Damit werden sowohl die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften als auch – entsprechend Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b des EU-Protokolls – die bei den selbständigen Gemeinschaftseinrichtungen und den im Rahmen der dritten Säule geschaffenen Unionseinrichtungen (wie z.B. Eurojust) beschäftigten Personen erfasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung des EU-Bestechungsgesetzes
Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
Artikel 4 Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
Artikel 6 Änderung des Wehrstrafgesetzes
Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 I.
3 II.
3 III.
3 IV.
3 V.
3 VI.
3 VII.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 500/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Strategie für die Außendimension, Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms (2006/2111(INI))
... 42. begrüßt die Abkommen über Auslieferung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, die als echter Erfolg angesehen werden können; stellt fest, dass der Kongress den Ratifizierungsprozess für diese Abkommen eingeleitet hat, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, ebenso zu verfahren, und begrüßt das Kooperationsabkommen zwischen Eurojust und den Vereinigten Staaten;
Empfehlungen, die dem Rat und der Kommission zur Prüfung unterbreitet werden
Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht in der Außendimension des RFSR
Zu den Hauptzielen der Strategie
Stärkung von Sicherheits- und Menschenrechtsaspekten
Ein hohes Maß an Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität für Unionsbürger
Stärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und Sicherung der Grenzen
Stärkung der internationalen Solidarität im Bereich der Migrations-, Rückübernahme- und Asylpolitik
Drucksache 825/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung KOM (2007) 650 endg.; Ratsdok. 14960/07
... Sendeunternehmen und Journalistenverbände, Internetanbietern, Telekommunikationsunternehmen und andere relevante Wirtschaftszweige (20. November 2006) sowie einen Fragebogen an Europol, Cepol und Eurojust (11. Dezember 2006). Darüber hinaus fanden Gespräche und Zusammenkünfte mit Vertretern der europäischen Medien und Internetanbieter statt. Am 20. März 2007 schließlich kamen auf einer Konferenz Vertreter der Mitgliedstaaten, von Europol sowie Eurojust und Cepol zusammen, um die Ergebnisse aus den Fragebögen zu erörtern und sich Gedanken darüber zu machen, wie der Missbrauch des Internets für terroristische Zwecke unterbunden werden kann.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
Europäische Union
Internationale Zusammenarbeit
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Drucksache 218/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (2006/2032(INI))
... V. in der Erwägung, dass eine enge Koordinierung und ein besserer Austausch von Informationen zwischen den Institutionen der Union, den Mitgliedstaaten und den jeweiligen Nachrichtendiensten sowie den spezialisierten Einrichtungen der Union (wie Europol und Eurojust) unabdingbare Voraussetzungen für ein erfolgreiches Vorgehen der Union bei der Terrorismusbekämpfung sind,
Grundprinzipien der externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Mittel, die der Union im Bereich ihrer Außentätigkeit zur Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung stehen
Parlamentarische Kontrolle der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch die Institutionen der Union
Drucksache 665/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007)
... Zur Förderung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit wird das DHS den zuständigen US-Behörden nahelegen, den Polizei- und Justizbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls Europol und Eurojust analytische Informationen, die aus PNR-Daten abgeleitet wurden, zu übermitteln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Schreiben der USA an die EU
I. Verwendungszweck der PNR:
II. Austausch von PNR:
III. Arten der erhobenen Informationen:
Arten der erhobenen EU-PNR:
IV. Zugang und Rechtsmittel:
V. Durchsetzung:
VI. Bekanntmachung:
VII. Speicherung von Daten:
VIII. Übermittlung:
IX. Gegenseitigkeit:
X. Überprüfung:
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu den Schlussbestimmungen des Abkommens
Zu Abschnitt I des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt II des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt III des US-Zusicherungsschreibens
Zu den Abschnitten IV und V des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt VI des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt VII des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt VIII des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt IX des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt X des US-Zusicherungsschreibens
Antwortschreiben der EU
Anlage zur Denkschrift
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 6. September 2007: Entwurf des Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007)
Drucksache 920/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2007 zu der Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten
... D. in der Erwägung, dass das organisierte Verbrechen und der Menschenhandel Herausforderungen von transnationaler Dimension darstellen und dass die Freizügigkeit im europäischen Raum sich auch auf eine Verstärkung der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in Bezug auf Untersuchungen und Strafverfolgung mit der Unterstützung von Eurojust und Europol gründet
Drucksache 495/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Folgen des Urteils des Gerichtshofs vom 13. September 2005
... verweist darauf, wie wichtig es auch ist, dass das auf der einzelstaatlichen Ebene hergestellte Rechtsgleichgewicht im strafrechtlichen Bereich gewahrt bleibt; ruft zur Ausprägung eines besonnenen Vorgehens im Hinblick auf die Aufnahme der wie auch immer gearteten strafrechtlichen Vorschriften auf, die zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts erforderlich sind, und ruft in diesem Punkt zu einer engeren Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten auf; fordert die Kommission in Zusammenarbeit mit Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz auf, Strukturen für Rückmeldungen auf die Anwendung strafrechtlicher Sanktionen in den Mitgliedstaaten, die im Rahmen europäischer Maßnahmen geplant wurden, einzurichten; begrüßt die Initiative der obersten Gerichtshöfe der Mitgliedstaaten, sich zu einem Online-Netzwerk zusammenzuschließen, um im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Europäischen Union Themen von gemeinsamem Interesse zu erörtern, vor allem das Nebeneinanderbestehen europäischer und einzelstaatlicher strafrechtlicher Vorschriften betreffend;
Drucksache 429/06
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zur Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung
Verordnung zur Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten Keine.
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II .Lösung
III. Ermächtigungsgrundlage
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Ziffer 1 § 1
Zu Ziffer 2 § 2 Absatz 1 Satz 1
Zu Ziffer 3 § 3 Absätze 1 und 2
Zu Ziffer 4 § 5 Absatz 2
Zu Artikel 2
Drucksache 429/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung
Verordnung zur Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung
Drucksache 53/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren KOM (2005) 696 endg.; Ratsdok. 5381/06
... : Konsultation/Diskussion Sind zwei oder mehr Mitgliedstaaten an der Verfolgung desselben Falles interessiert, sollten ihre zuständigen Behörden gemeinsam prüfen können, wo der Fall am besten verfolgt werden kann. Es könnte eine Pflicht zur Kontaktaufnahme vorgesehen werden damit allen interessierten Mitgliedstaaten Gelegenheit zur Äußerung geboten wird. Zum jetzigen Zeitpunkt dürfte ein direkter Kontakt das effizienteste Kommunikationsmittel darstellen. Erforderlichenfalls könnten Eurojust und/oder andere Einrichtungen der EU zur Unterstützung herangezogen werden.
Grünbuch über Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren
1. Hintergrund
2. Einführung eines Verweisungsverfahrens
1.0. Voraussetzungen
2.0. Verfahren
3.0. Stellung der Betroffenen und gerichtliche Nachprüfung
4.0. Vorrang der Strafverfolgung im Verfahrensmitgliedstaat
5.0. Kriterien für die Bestimmung des Verfahrensstaats
3. der Grundsatz NE BIS IN IDEM
Dabei könnten folgende Fragen erörtert werden:
4. Stärkung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3 Fragen
Drucksache 41/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Übermittlung von aus den Tätigkeiten der Sicherheits- und Nachrichtendienste resultierenden Informationen über terroristische Straftaten KOM (2005) 695 endg.; Ratsdok. 5335/06
... Der Beschluss 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat innerhalb seiner Polizeidienste oder sonstigen Strafverfolgungsbehörden eine spezialisierte Dienststelle benennt, die zu allen einschlägigen Informationen über die von seinen Strafverfolgungsbehörden durchgeführten strafrechtlichen Ermittlungen zu terroristischen Straftaten und über die Ergebnisse dieser Ermittlungen Zugang hat und diese Informationen erfasst. Des weiteren sieht der Beschluss vor, dass jeder Mitgliedstaat eine nationale Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen oder eine geeignete Justizbehörde oder eine andere geeignete zuständige Behörde benennt, die zu allen einschlägigen Informationen über strafrechtliche Verfolgungen und Verurteilungen wegen terroristischen Straftaten Zugang hat und diese Informationen erfassen kann.
Begründung
1. Hintergrund
• Allgemeiner Rahmen
• Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
• Folgenabschätzung
2. rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Gewähltes Rechtsinstrument
3. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Nationale Kontaktstellen
Artikel 4 Informationsübermittlung an Europol
Artikel 5 Informationsübermittlung an andere Mitgliedstaaten
Artikel 6 Überwachung und Evaluierung
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 654/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren innerhalb der Europäischen Union KOM (2006) 468 endg.; Ratsdok. 12367/06
... Die erste Sachverständigensitzung, auf der der Anwendungsbereich einer künftigen Regelung erörtert wurde, fand am 12. Mai 2003 in Brüssel statt. Verschiedene Sachverständige, darunter Vertreter von NRO, nahmen auf individuelle Einladung hin teil, andere Sachverständige wurden von ihren Mitgliedstaaten entsandt. Auch Eurojust war vertreten. Bei dieser Sitzung wurden die verschiedenen Aspekte der Untersuchungshaft und ihre Alternativen sowie insbesondere der Vorschlag der Kommission für eine Europäische Meldeauflage erörtert. Als Ergebnis dieser Sitzung und der anschließenden Diskussionen ist festzuhalten, dass sich die Arbeiten auf die gegenseitige Anerkennung von Überwachungsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug im Ermittlungsverfahren konzentrieren und Verfahrensgarantien (die in einem eigenen Grünbuch behandelt werden) und Haftbedingungen ausgenommen werden sollten.
Begründung
1. Kontext
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Kapitel I Allgemeine Grundsätze
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Pflicht zur Vollstreckung der Europäischen Überwachungsanordnung
Artikel 4 Zuständige Behörden
Kapitel 2 Die europäische Überwachungsverordnung
Artikel 5 Belehrung des Beschuldigten
Artikel 6 Anordnung von Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und Pflichten der beschuldigten Person
Artikel 7 Form und Inhalt der Europäischen Überwachungsanordnung
Kapitel 3 Verfahren
Artikel 8 Übermittlung
Artikel 9 Anerkennung und Vollstreckung
Artikel 10 Ablehnungsgründe
Artikel 11 Vom Anordnungsstaat in bestimmten Fällen zu gewährende Garantien
Artikel 12 Entscheidung über die Vollstreckung
Artikel 13 Überprüfung
Artikel 14 Aufhebung
Kapitel 4 Sonderfälle
Artikel 15 Konkurrierende Überstellungs- oder Auslieferungspflichten des Vollstreckungsstaats
Kapitel 5 Verstoss gegen eine europäische Überwachungsanordnung
Artikel 16 Meldepflicht
Artikel 17 Folgen des Verstoßes
Artikel 18 Voraussetzungen für die Festnahme und Überstellung des Beschuldigten
Artikel 19 Mitteilung von Entscheidungen
Artikel 20 Fristen für die Überstellung
Artikel 21 Durchbeförderung
Artikel 22 Anrechnung des Freiheitsentzugs
Kapitel 6 Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 23 Kontrolle der Wirksamkeit des Rahmenbeschlusses
Artikel 24 Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Bericht
Artikel 27 Inkrafttreten
Anhang
Formblatt A
Teil A Angaben zur Identität der unter die Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren zu unterstellenden Person
Teil B Angaben zur Anordnungsbehörde
Teil C Straftat(en), die der Europäischen Überwachungsanordnung zugrunde liegt/liegen
Teil D Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren
Teil E Belehrung
Formblatt B Meldung eines Verstosses gegen eine europäische Überwachugsanordnung
Teil A Angaben zur Identität der der Europäischen Überwachungsanordnung unterstellten Person (die vollständigen Angaben sind der beigefügten Europäischen Überwachungsanordnung zu entnehmen)
Teil B Angaben zur Vollstreckungsbehörde
Teil C Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren
Drucksache 70/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz – EuHbG)
... (4) Können bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die in dieser Vorschrift enthaltenen Fristen nicht eingehalten werden, so setzt die Bundesregierung Eurojust von diesem Umstand und von den Gründen der Verzögerung in Kenntnis; personenbezogene Daten dürfen nicht übermittelt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Nichtigkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG vom 21. Juli 2004 BGBl. I S. 1748
II. Änderungen des Entwurfs im Vergleich zum EuHbG vom 21. Juli 2004
III. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
B. Besonderer Teil
I. Zu § 79 - Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
II. Zu § 80 - Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
III. Zu § 83a - Auslieferungsunterlagen
IV. Zu Artikel 3 - Inkrafttreten
Drucksache 53/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren KOM (2005) 696 endg.; Ratsdok. 5381/06
... Die in Erwägung gezogene Streitbeilegung bzw. Mediation bei Kompetenzkonflikten durch eine europäische Stelle wäre wohl noch durch die in Artikel 31 Abs. 2 Buchstabe a EUV Eurojust zugewiesene Koordinierungsfunktion gedeckt, allerdings nur, soweit Eurojust damit beauftragt wird. Gegen die Einrichtung einer neuen Streitschlichtungsstelle bestehen indessen wegen der ausdrücklichen Zuweisung der Koordinierungsaufgaben an Eurojust erhebliche Bedenken. Die "
1. Zum Regelungsbedürfnis
2. Zur Regelungskompetenz für die vorgeschlagenen Maßnahmen
3. Kriterien zur Bestimmung der Strafgewalt
Drucksache 946/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Fortschritten der EU bei der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... 1. fordert die Kommission auf, dem Rat 2007 den Vorschlag für einen Beschluss zur Aktivierung von Artikel 42 des EU-Vertrags vorzulegen, mit dem die Bestimmungen über die polizeiliche Zusammenarbeit (einschließlich Europol) und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (einschließlich Eurojust) in den Gemeinschaftsrahmen übertragen werden sollen;
Drucksache 219/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind
... 7. ist der Ansicht, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten mit ihren eigenen politischen Erklärungen in Einklang stehen sollten und dass die Mitgliedstaaten die einschlägigen Gemeinschaftsrechtsvorschriften effizienter umsetzen müssten, insbesondere durch Verbesserung der operationellen Zusammenarbeit und den Austausch einschlägiger Daten untereinander sowie mit Europol und Eurojust;
Drucksache 53/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren KOM (2005) 696 endg.; Ratsdok. 5381/06
... Die in Erwägung gezogene Streitbeilegung bzw. Mediation bei Kompetenzkonflikten durch eine europäische Stelle wäre wohl noch durch die in Artikel 31 Abs. 2 Buchstabe a EUV Eurojust zugewiesene Koordinierungsfunktion gedeckt, allerdings nur, soweit Eurojust damit beauftragt wird. Gegen die Einrichtung einer neuen Streitschlichtungsstelle bestehen indessen wegen der ausdrücklichen Zuweisung der Koordinierungsaufgaben an Eurojust erhebliche Bedenken. Die "
1. Zum Regelungsbedürfnis
2. Zur Regelungskompetenz für die vorgeschlagenen Maßnahmen
3. Kriterien zur Bestimmung der Strafgewalt
Drucksache 351/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm "Grundrechte und Justiz" 2007 bis 2013
... Hinzu kommen für denselben Zeitraum 164,9 Mio. EUR für die Agentur für Grundrechte, 110,6 Mio. EUR für die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und 133,4 Mio. EUR für Eurojust.
Drucksache 142/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament- und den Rat:
Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung
(2005-2008)KOM (2005) 45 endg.; Ratsdok. 6464/05
... MS Europol Eurojust
Drucksache 6/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten
... Deutschland hat sich bei seiner nationalen Geldwäschebekämpfungsgesetzgebung nachdrücklich durch die zwei relevanten Richtlinien der Europäischen Union und durch die 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) anregen lassen. Deutschland arbeitet bereits heute in verschiedenen internationalen und multinationalen Gremien zur Bekämpfung der Geldwäsche umfassend mit. Beispielhaft sind hier als Zusammenarbeitsmechanismen Eurojust, Europol, das Europäische Justitielle Netz und als weltweit aktive Organisation, auf die in den Interpretationsnoten zu dem Übereinkommen ausdrücklich Bezug genommen wird, die FATF zu erwähnen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Übereinkommens
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Schutz der Souveränität
Artikel 5 Kriminalisierung der Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe
Artikel 6 Kriminalisierung des Waschens der Erträge aus Straftaten
Artikel 7 Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
Artikel 8 Kriminalisierung der Korruption
Artikel 9 Maßnahmen gegen die Korruption
Artikel 10 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 11 Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen
Artikel 12 Einziehung und Beschlagnahme
Artikel 13 Internationale Zusammenarbeit zum Zweck der Einziehung
Artikel 14 Verfügung über eingezogene Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände
Artikel 15 Gerichtsbarkeit
Artikel 16 Auslieferung
Artikel 17 Überstellung von Verurteilten
Artikel 18 Rechtshilfe
Artikel 19 Gemeinsame Ermittlungen
Artikel 20 Besondere Ermittlungsmethoden
Artikel 21 Übertragung von Strafverfahren
Artikel 22 Feststellung von Vorstrafen
Artikel 23 Kriminalisierung der Behinderung der Justiz
Artikel 24 Zeugenschutz
Artikel 25 Hilfe und Schutz für Opfer
Artikel 26 Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden
Artikel 27 Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung
Artikel 28 Sammlung, Austausch und Analyse von Informationen über das Wesen der organisierten Kriminalität
Artikel 29 Ausbildung und technische Hilfe
Artikel 30 Sonstige Maßnahmen: Anwendung des Übereinkommens durch wirtschaftliche Entwicklung und technische Hilfe
Artikel 31 Verhütung
Artikel 32 Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens
Artikel 33 Sekretariat
Artikel 34 Anwendung des Übereinkommens
Artikel 35 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 36 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 37 Verhältnis zu Protokollen
Artikel 38 Inkrafttreten
Artikel 39 Änderung
Artikel 40 Kündigung
Artikel 41 Verwahrer und Sprachen
Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
2 Präambel
I. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Artikel 2 Zweck Zweck dieses Protokolls ist es,
Artikel 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls
Artikel 4 Geltungsbereich
Artikel 5 Kriminalisierung
II. Schutz der Opfer des Menschenhandels
Artikel 6 Hilfe und Schutz für die Opfer des Menschenhandels
Artikel 7 Rechtsstellung der Opfer des Menschenhandels in den Aufnahmestaaten
Artikel 8 Rückführung der Opfer des Menschenhandels
III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen
Artikel 9 Verhütung des Menschenhandels
Artikel 10 Informationsaustausch und Ausbildung
Artikel 11 Maßnahmen an den Grenzen
Artikel 12 Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten
Artikel 13 Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten
Artikel 14 Vorbehaltsklausel
Artikel 15 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 16 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 17 Inkrafttreten
Artikel 18 Änderung
Artikel 19 Kündigung
Artikel 20 Verwahrer und Sprachen
2 Präambel
I. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Artikel 2 Zweck
Artikel 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls
Artikel 4 Geltungsbereich
Artikel 5 Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Migranten
Artikel 6 Kriminalisierung
II. Schleusung von Migranten auf dem Seeweg
Artikel 7 Zusammenarbeit
Artikel 8 Maßnahmen gegen die Schleusung von Migranten auf dem Seeweg
Artikel 9 Schutzklauseln
III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen
Artikel 10 Information
Artikel 11 Maßnahmen an den Grenzen
Artikel 12 Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten
Artikel 13 Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten
Artikel 14 Ausbildung und technische Zusammenarbeit
Artikel 15 Sonstige Verhütungsmaßnahmen
Artikel 16 Schutz und Hilfsmaßnahmen
Artikel 17 Übereinkünfte
Artikel 18 Rückführung geschleuster Migranten
Artikel 19 Vorbehaltsklausel
Artikel 20 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 21 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Änderung
Artikel 24 Kündigung
Artikel 25 Verwahrer und Sprachen
Denkschrift
I. Allgemeines
1. Definitionen
2. Schaffung von Strafvorschriften
3. Nationale Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens
4. Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen
5. Ausbildung und technische Unterstützung
6. Verhütung
7. Schlussvorschriften
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 36
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
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Chemikalien ,
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