170 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Eurojust"
Drucksache 47/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1939
des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Die mögliche Errichtung der EUStA ist in Artikel 86 AEUV vorgesehen. Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2013, zusammen mit dem Entwurf für die Eurojust-Verordnung (jetzt: Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verfahrensvorschriften
§ 3 Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren
§ 4 Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen
§ 5 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 6 Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 7 Anwendbarkeit der Abgabenordnung
§ 8 Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
§ 9 Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes
§ 10 Strafvollstreckung
§ 11 Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
§ 12 Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts
§ 13 Amtshilfe
§ 14 Gleichstellung mit Amtsträgern
§ 15 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 142b Europäische Staatsanwaltschaft
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 30b Europäisches Führungszeugnis
Artikel 5 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 6 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung
III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Kapitel II (Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)
Kapitel III (Status, Aufbau und Organisation der EUStA)
Abschnitt 1 (Status und Aufbau der EUStA)
Abschnitt 2 (Ernennung und Entlassung der Mitglieder)
Abschnitt 3 (Geschäftsordnung der EUStA)
Kapitel IV (Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)
Abschnitt 1 (Zuständigkeit der EUStA)
Kapitel V (Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)
Abschnitt 1 (Vorschriften für Ermittlungsverfahren)
Abschnitt 2 (Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)
Abschnitt 3 (Regeln zur Strafverfolgung)
Kapitel VI (Verfahrensgarantien)
Kapitel VII (Informationsverarbeitung)
Kapitel VIII (Datenschutz)
Kapitel IX (Finanz- und Personalbestimmungen)
Kapitel X (Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)
Kapitel XI (Allgemeine Bestimmungen)
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Um die Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung von Geldwäschefällen zu verbessern, finanziert32 die Kommission das operative Netz zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMON), das die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zusammenbringt. Das Netz erleichtert grenzüberschreitende Finanzermittlungen und hat globale Reichweite. Die Arbeit des Netzes sollte ausgebaut und gefördert werden, und es sollte mit einem operativen Haushalt ausgestattet werden, um in konkreten Fällen Unterstützung zu leisten. Alle EU-Mitgliedstaaten sollten sich daran beteiligen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten weiterhin die Unterstützung von Eurojust nutzen, damit die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche erleichtert wird. Schließlich wird die Europäische Staatsanwaltschaft, die Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen soll, für die Ermittlung und Verfolgung von Geldwäschedelikten im Zusammenhang mit Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts zuständig sein.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 367/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Eurojust-Verordnung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Eurojust-Verordnung
Drucksache 560/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung
Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung
Drucksache 560/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung
Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung
Drucksache 444/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat: Ein Europa, das schützt - eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten
... Die Europäische Union geht - unter Wahrung der Grenzen des Vertrags3 - entschlossen gegen terroristische Bedrohungen vor, insbesondere im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda von 20154 und der Schaffung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion5. Sie hat Maßnahmen ergriffen, um Terroristen den Spielraum und die Mittel für Anschläge zu nehmen, terroristische Straftaten unionsweit unter Strafe zu stellen, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bei der Strafverfolgung zu verbessern, die Radikalisierung zu bekämpfen und den Schutz der Außengrenzen der Union zu verstärken. Die Rolle der Agenturen der Union, insbesondere von Eurojust und Europol, wurde gestärkt, die die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit in der EU erleichtern, einschließlich der Koordinierung und des Informationsaustauschs in Terrorismusfällen auf Ersuchen der nationalen Behörden. Zusammen mit dieser Mitteilung wird ein Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Online-Verbreitung terroristischer Inhalte angenommen6.
Mitteilung
Jean -Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 13. September 2017
1. Einführung
2. Die Initiative der Kommission
3. Lücken bei der Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten
3.1. Unkoordinierte Ermittlungen bei terroristischen Straftaten
3.2. Kein zuverlässiger rechtzeitiger Austausch von Informationen über Terrorismusfälle zwischen nationalen Behörden und EU-Agenturen
3.3. Erhebung, Weitergabe und Nutzung sensibler Beweise
3.4. Bruch zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase
3.5. Ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen
Hypothetischer Fall
4. Die EUStA kann die bestehenden Lücken füllen
Funktionsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft
4.1. Eine umfassende europäische Antwort durch Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten
4.2. Rechtzeitiger und ausreichender Informationsaustausch über terroristische Straftaten
4.3. Verknüpfung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase
4.4. Effizienz und Kohärenz der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen
Hypothetischer künftiger Fall
5. Auswirkungen der Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf mehr als einen Mitgliedstaat betreffende Straftaten
5.1. Auswirkungen auf die EUStA
Sachliche Zuständigkeit
Sonstige Anpassungen der Verordnung EU Nr. 2017/1939
Haushalts - und Personalaspekte
5.2. Auswirkungen auf EU-Agenturen und nationale Behörden
6. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament und den Europäischen Rat
Anhang Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung von Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 444/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat:
... 1. Der Bundesrat begrüßt im Grundsatz die Initiative der Kommission, einen Vorschlag für die Ausweitung der Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten vorzulegen. Terroristische Netzwerke sind heute international tätig; ihre Bekämpfung erfordert notwendigerweise auch effektive, grenzüberschreitend tätige Einrichtungen der Strafverfolgung. Europol und Eurojust unterstützen die nationalen Strafverfolgungsbehörden hierbei bereits entscheidend, ihr Aufgabenbereich ist jedoch auf die Koordination von Strafverfolgungsaktivitäten und die Erleichterung des Informationsaustauschs beschränkt. Insofern scheint es konsequent, die EUStA als EU-Strafverfolgungsbehörde, die über EU-weite Ermittlungsbefugnisse verfügt, mit der Bekämpfung der grenzüberschreitenden terroristischen Straftaten zu betrauen.
Drucksache 217/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF - COM(2018) 338 final
... "Vertreter des Rechnungshofs, der EUStA sowie von Eurojust und/oder Europol können auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Generaldirektors oder des Überwachungsausschusses ad hoc zu diesen Zusammenkünften eingeladen werden.";
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiarität
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013
Konsultation der Interessenträger
4 Folgenabschätzung
4 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
I. Beziehungen zur EUStA
Allgemeine Grundsätze
Bericht
Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Unterstützung für die EUStA und Durchführung ergänzender Untersuchungen
Sonstige Bestimmungen
II. Verbesserung der Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit des OLAF
Kontrollen und Überprüfungen vor Ort und Unterstützung durch nationale Behörden
4 Bankkontoinformationen
4 Mehrwertsteuer
Zulässigkeit der vom OLAF zusammengetragenen Beweise
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung
4 Koordinierungstätigkeiten
III. Präzisierungen und Vereinfachungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3 Externe Untersuchungen
Artikel 12a Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten
Artikel 12b Koordinierungstätigkeiten
Artikel 12c Meldung von Straftaten, bezüglich der die EUStA ihre Befugnisse ausüben könnte, an die EUStA
Artikel 12d Vermeidung von Doppeluntersuchungen
Artikel 12e Unterstützung der EUStA durch das Amt
Artikel 12f Ergänzende Untersuchungen
Artikel 12g Arbeitsvereinbarungen und Informationsaustausch mit der EUStA
Artikel 2
Drucksache 444/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat: Ein Europa, das schützt - eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten
... 1. Der Bundesrat begrüßt im Grundsatz die Initiative der Kommission, einen Vorschlag für die Ausweitung der Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten vorzulegen. Terroristische Netzwerke sind heute international tätig; ihre Bekämpfung erfordert notwendigerweise auch effektive, grenzüberschreitend tätige Einrichtungen der Strafverfolgung. Europol und Eurojust unterstützen die nationalen Strafverfolgungsbehörden hierbei bereits entscheidend, ihr Aufgabenbereich ist jedoch auf die Koordination von Strafverfolgungsaktivitäten und die Erleichterung des Informationsaustauschs beschränkt. Insofern scheint es konsequent, die EUStA als EU-Strafverfolgungsbehörde, die über EU-weite Ermittlungsbefugnisse verfügt, mit der Bekämpfung der grenzüberschreitenden terroristischen Straftaten zu betrauen.
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... Auch die Ermittlungskompetenzen der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten im Bereich der Cyberkriminalität müssen verbessert werden; Gleiches gilt für das Verständnis der durch den Cyberraum ermöglichten Kriminalität und die Ermittlungsoptionen von Staatsanwälten und Richtern. Eurojust und Europol tragen in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratergruppen innerhalb des bei Europol angesiedelten Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und mit den Netzen aus Leitern der Referate für Computerkriminalität und den auf Cyberkriminalität spezialisierten Staatsanwälten zur Erreichung dieses Ziels und zu einer verbesserten Koordinierung bei. Die Kommission wird für die Bekämpfung der Cyberkriminalität 10,5 Mio. EUR bereitstellen, die hauptsächlich aus ihrem Fonds für die innere Sicherheit: Polizei kommen werden. Da auch Schulungen ein wichtiges Element sind, hat die Europäische Gruppe für Schulung und Ausbildung in Bezug auf Cyberkriminalität eine Reihe nützlicher Materialien erstellt. Diese sollten nun mit Unterstützung der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) in großem Maßstab unter den an der Strafverfolgung beteiligten Berufsgruppen verbreitet werden.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU
2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit
2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit
2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall
2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung
2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten
2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung
5 Hauptmaßnahmen
3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG
3.1 Identifizierung böswilliger Akteure
3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen
3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität
3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene
3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit
4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN
4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen
4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit
4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO
5. Fazit
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... Gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung enthält der Vorschlag außerdem Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europ8 arat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind. Die in Bezug auf diesen Vorschlag wichtigsten Agenturen und Einrichtungen sind das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)9, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex)10, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)11, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB)12, die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)13, die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust)14, das Europäische Polizeiamt (Europol)15, die Europäische Polizeiakademie (CEPOL)16, die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)17 und die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)18.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird außerdem von zentraler Bedeutung für die Sicherheit sein. Sie wird mit anderen EU-Agenturen wie Europol und Eurojust zusammenarbeiten, um grenzüberschreitende Kriminalität, wie zum Beispiel Migrantenschleusung, Menschenhandel und Terrorismus, zu verhindern oder aufzudecken.12 Darüber hinaus wird sie die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen mit ihrem Knowhow unterstützen, beispielsweise bei Einsätzen gegen Schleuser. Die Mitglieder der Teams, die im Rahmen des Grenzmanagements operativ tätig sind, werden nunmehr auch die Möglichkeit haben, die einschlägigen europäischen Datenbanken, einschließlich
1. Einleitung
2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH
3. Die wichtigsten operativen Schritte
3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache
3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES
3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS
3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit
3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol
- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken
- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung
- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit
- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 335/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... Die Europäische Kommission unterstützt bereits die Mitgliedstaaten - die primär dafür zuständig sind - in ihren Bemühungen, Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen. Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates zum strafrechtlichen Vorgehen gegen Radikalisierung (2015)21 überwacht Eurojust Trends und Entwicklungen unter dem Aspekt des in den Mitgliedstaaten auf Terrorismus sowie Radikalisierung und Gewaltbereitschaft anzuwendenden Rechtsrahmens sowie der relevanten Rechtsprechung (u.a. Alternativen zu Strafverfolgung und Inhaftierung), um diese Informationen Politikverantwortlichen zur Verfügung zu stellen und in die Ausarbeitung zukünftiger Initiativen einfließen zu lassen. Dies geschieht u.a. mit Hilfe des Monitors für Verurteilungen wegen Terrorismus und im Rahmen der taktischen Sitzungen von Eurojust zu Terrorismusfragen. Darüber hinaus finanziert die Kommission 2015 und 2016 die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates mit 8 Mio. EUR; diese Mittel fließen in die Entwicklung von Resozialisierungs- und Deradikalisierungsprogrammen in und außerhalb von Haftanstalten, von Instrumenten zur Risikobewertung und in Fachkräfteschulungen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert
- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen
- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen
2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern
- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten
- Rechtsvorschriften anpassen
- Medienkompetenz fördern
3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten
4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern
- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken
- EU-Finanzierungen optimal nutzen
- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen
5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen
6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung
7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen
- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken
- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen
3 Schlussfolgerung
Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
... Die Mitgliedstaaten arbeiten mit Hilfe des Sekretariats des Rates, der Kommission, Eurojust, Europol und anderen zuständigen EU-Agenturen jährlich operative Aktionspläne aus, die den Prioritäten Rechnung tragen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität festgelegt hat.24 Die Umsetzung dieser Aktionspläne wird regelmäßig kontrolliert. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten mit einer Kofinanzierung der betreffenden Maßnahmen zu unterstützen.
1. Einführung
2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette
2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden
2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette
2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren
2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung
2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher
3. Zusammenarbeit der Behörden
3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts
3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte
4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes
4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten
Drucksache 87/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates - COM(2013) 42 final
... • Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität23; Ziel ist die Förderung und Verbesserung der Absprache zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten u.a. bei der Bekämpfung von Euro-Fälschungen;
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Rechtlicher Rahmen
1.2.1. Strafrecht
1.2.2. Sonstige EU-Vorschriften für diesen Bereich
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Spezifische Bestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Straftatbestände
Artikel 4 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 8 Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Ermittlungsinstrumente
Artikel 10 Pflicht zur Übermittlung falscher Banknoten und Münzen zu Analyse- und Identifizierungszwecken
Artikel 11 Beziehung zum Genfer Abkommen
Artikel 12 Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates
Artikel 13 Umsetzung
Artikel 14 Berichterstattung durch die Kommission und Überprüfung
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Da die Bekämpfung des illegalen Tabakhandels vor allem die Aufgabe der Zollbehörden ist, haben die Polizeibehörden je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Funktionen. Allerdings spielt die Polizei eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der damit verbundenen Straftaten wie Geldwäsche. Das Europäische Polizeiamt (Europol) unterstützt die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der schweren Kriminalität, insbesondere der illegalen Herstellung und des illegalen Vertriebs von Tabakerzeugnissen in der EU einschließlich des organisierten Mehrwertsteuerbetrugs. Eurojust34 unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, ihre Ermittlungen und die strafrechtliche Verfolgung schwerer Straftaten wirksamer zu machen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 631/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft - COM(2013) 534 final; Ratsdok. 12558/13
... 17. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Verordnungsvorschlag von der Prämisse ausgeht, dass sich alle Mitgliedstaaten - mit Ausnahme Dänemarks, Großbritanniens und Irlands - an der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen. Die Abschätzung der Kostenfolgen unter Einbeziehung der Einsparungen bei dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und Eurojust beruht ebenfalls auf dieser Annahme. Sollte die Europäische Staatsanwaltschaft indes lediglich im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit errichtet werden, werden abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten die Kosten deutlicher höher ausfallen, weil die bisherigen Strukturen in einem gewissen Umfang aufrechterhalten bleiben müssten.
Drucksache 92/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union COM(2013) 48 final
... Am 28. März 2012 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) an20. Dieses Zentrum besteht seit dem 11. Januar 2013 als Teil des Europäischen Polizeiamts (EUROPOL) und dient als zentrale Anlaufstelle für die Bekämpfung der Cyberkriminalität in der EU. Das EC3 soll cyberkriminalistische Fachkompetenzen bündeln, um die Mitgliedstaaten beim Aufbau geeigneter Kapazitäten zu unterstützen, die Ermittlungsarbeiten der Mitgliedstaaten bei Cyberstraftaten unterstützen sowie in enger Zusammenarbeit mit Eurojust zum gemeinsamen Sprachrohr aller mit der Untersuchung von Cyberstraftaten befassten Ermittler der Strafverfolgungs- und Justizbehörden in der EU werden.
Vorschlag
Begründung
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Mindestharmonisierung
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT
Artikel 4 Grundsatz
Artikel 5 Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan
Artikel 6 Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde
Artikel 7 IT-Notfallteam
Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 8 Kooperationsnetz
Artikel 9 Sicheres System für den Informationsaustausch
Artikel 10 Frühwarnungen
Artikel 11 Koordinierte Reaktion
Artikel 13 Internationale Zusammenarbeit
Kapitel IV Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer
Artikel 14 Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen
Artikel 15 Umsetzung und Durchsetzung
Artikel 16 Normung
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Ausschussverfahren
Artikel 20 Überprüfung
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]
Anhang I IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben
Anhang II Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a
Drucksache 632/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) - COM(2013) 535 final; Ratsdok. 12566/13
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) - COM(2013) 535 final; Ratsdok. 12566/13
Drucksache 631/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft - COM(2013) 534 final; Ratsdok. 12558/13
... 16. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Verordnungsvorschlag von der Prämisse ausgeht, dass sich alle Mitgliedstaaten - mit Ausnahme Dänemarks, Großbritanniens und Irlands - an der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen. Die Abschätzung der Kostenfolgen unter Einbeziehung der Einsparungen bei dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und Eurojust beruht ebenfalls auf dieser Annahme. Sollte die Europäische Staatsanwaltschaft indes lediglich im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit errichtet werden, werden abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten die Kosten deutlicher höher ausfallen, weil die bisherigen Strukturen in einem gewissen Umfang aufrechterhalten bleiben müssten.
Drucksache 632/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) - COM(2013) 535 final; Ratsdok. 12566/13
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) - COM(2013) 535 final; Ratsdok. 12566/13
Drucksache 235/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
Drucksache 409/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug - COM(2012) 363 final
... Die Kommission hat mehrere Anhörungen interessierter Kreise durchgeführt. Unter anderem hat sie am 25. Oktober 2011 Strafrechtsexperten und 6. Dezember 2012 in einer gesonderten Sitzung Beamte der Mitgliedstaaten zu diesem Thema gehört. An der letztgenannten Sitzung nahmen auch Vertreter des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments teil. Die Meinungen der Strafverfolgungsdienste der Mitgliedstaaten wurden über Fragebögen und im Rahmen der Diskussionen auf dem von Eurojust am 23. Juni 2011 und am 16. Dezember 2011 in Den Haag veranstalteten Forum für Generalanwälte eingeholt. Außerdem lud die Kommission Vertreter des Europäischen Steuerzahlerbundes zu einer Sachverständigensitzung am 25. Januar 2012 ein.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1 Allgemeiner Kontext
1.2 Rechtlicher Kontext
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung
2.1 Anhörung interessierter Kreise
2.2 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Rechtsgrundlage
3.2 Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
3.3 Wahl des Instruments
3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definition der finanziellen Interessen der Union
Titel II Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 3 Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 4 Gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete betrugsähnliche Straftaten
Titel III Allgemeine Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 5 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 6 Haftung juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen natürliche Personen
Artikel 8 Freiheitsstrafen
Artikel 9 Mindestsanktionen für juristische Personen
Artikel 10 Sicherstellung und Einziehung
Artikel 11 Zuständigkeit
Artikel 12 Verjährung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Straftaten
Artikel 13 Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge
Artikel 14 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 15 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)
Artikel 16 Aufhebung der Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
Drucksache 51/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr COM(2012) 10 final; Ratsdok. 5833/12
... 25. Für das Gebot, dass das mitgliedstaatliche Recht den jeweiligen Umständen Rechnung trägt, bedarf es einer solchen Kategorienbildung nicht. Der Hinweis, dass ähnliche Bestimmungen bereits im Europol- und Eurojust-Beschluss enthalten sind, kann die mangelnde Praktikabilität nicht in Frage stellen. Die Polizei- und Justizbehörden haben es allein in Deutschland jährlich mit einer siebenstelligen Zahl von Ermittlungsverfahren zu tun; dies übertrifft jedenfalls die Fallbelastung von Eurojust um ein Vielfaches.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 8
Zu Artikel 11
Zu Artikel 17
Zu Artikel 24
Zu Artikel 26
Zu Artikel 37
Zu Artikel 44
Zu Artikel 46
Zu Artikel 57
3 Allgemeines
Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission
Drucksache 235/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
Drucksache 463/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013-2017) für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
... des Europäischen Parlaments und des Rates 8 eingesetzte Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), die durch den Beschluss 2002/187/JI des Rates 9 errichtete Stelle für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust), das durch den Beschluss 2009/371/JI des Rates10 errichtete Europäische Polizeiamt (Europol), die durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates11 errichtete Europäische Polizeiakademie (CEPOL), die durch die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates12 errichtete Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und die durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates13 gegründete Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Nachhaltigkeitsaspekte
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Beschluss Nr. .../2012/EU des Rates vom zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens 2013-2017 für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2220: Gesetz zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013-2017) für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Gemäß den Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (Financial Action Task Force, FATF)29 der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sollten die Mitgliedstaaten 2013 ihre Finanzermittlungen zu Menschenhandelsfällen proaktiv führen, Daten zur Verwendung in der Europol-Arbeitsdatei zu Analysezwecken übermitteln und weiterhin mit EU-Agenturen wie Eurojust und der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) zusammenarbeiten.
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
Drucksache 427/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust
Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust
Drucksache 427/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust
Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Koordinierung der Zusammenarbeit mit Eurojust (Eurojust-Koordinierungs-Verordnung - EJKoV)
§ 1 Gegenstand der Verordnung
§ 2 Eurojust-Anlaufstellen
§ 3 Eurojust-Kontaktstellen
§ 4 Nationales Eurojust-Koordinierungssystem
Artikel 2 Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Relevanter Inhalt des Eurojust-Beschlusses und Verordnungsermächtigung
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
III. Folgenabschätzung
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2171: Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Durch diese Initiative sollen der Rahmen und die Voraussetzungen für die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft geschaffen werden, die sich vorrangig dem Schutz der finanziellen Interessen der Union widmen soll. Die Initiative wird mit Vorschlägen zur Reform von Eurojust und zum Schutz der finanziellen Interessen der EU einhergehen. (2. Quartal 2013)
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
Drucksache 135/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union COM(2012) 85 final
... 3. Schlussfolgerungen des Rates "Justiz und Inneres" zur Einziehung und Vermögensabschöpfung vom Juni 2010, Ratsdokument 7769/3/10. Vgl. hierzu auch die Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität 2011 von Europol (Zusammenfassung) und den Jahresbericht 2010 von Eurojust.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU
1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen
2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
2.3. Rechtsgrundlage
2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
2.5. Wahl des Instruments
2.6. Erläuterung der Artikel
- Gegenstand Artikel 1
- Begriffsbestimmungen Artikel 2
- Einziehung Artikel 3
- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4
- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5
- Dritteinziehung Artikel 6
- Sicherstellung Artikel 7
- Garantien Artikel 8
- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9
- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10
- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11
Vorschlag
Titel I Gegenstand Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Sicherstellung Einziehung
Artikel 3 Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung
Artikel 4 Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten
Artikel 5 Einziehung ohne vorherige Verurteilung
Artikel 6 Dritteinziehung
Artikel 7 Sicherstellung
Artikel 8 Garantien
Artikel 9 Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung
Artikel 10 Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 11 Statistik
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Berichterstattung
Artikel 14 Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 850/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
Drucksache 554/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen KOM (2011) 560 endg.
... 2. Bevor die Kommission einen Beschluss fasst, hat sie die Möglichkeit, (a) von den Mitgliedstaaten, Frontex, Europol, Eurojust, der Agentur für Grundrechte oder jeder anderen Einrichtung der Union weitere Informationen anzufordern, mit der Unterstützung von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten, von Frontex, Europol und jeder anderen zuständigen europäischen Einrichtung Kontrollbesuche durchzuführen, um Informationen zu gewinnen oder zu überprüfen, die für die Entscheidung über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an Binnengrenzen von Bedeutung sind.
Vorschlag
Begründung
1.1. Wahrung des Schengen-Systems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Beteiligten Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 23 Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 23a Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 24 Bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwendendes Verfahren
Artikel 25 Besonderes Verfahren für Fälle, die sofortiges Handeln erfordern
Artikel 26 Besonderes Verfahren für Fälle mit anhaltend schwerwiegenden Mängeln
Artikel 27 Information der Gesetzgeber
Artikel 29 Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 30 Information der Öffentlichkeit
Artikel 33a Ausschussverfahren
Artikel 2
Drucksache 836/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm "Pericles 2020") KOM (2011) 913 endg.
... (d) Europol, Interpol und Eurojust;
Drucksache 334/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen - Gesamtkonzept zum Schutz von Steuergeldern KOM (2011) 293 endg.
... - Der Bundesrat erkennt an, dass unbeschadet der unmittelbaren Kontakte Koordinierungsbedarf bestehen kann. Dem wird jedoch bisher schon Rechnung getragen durch die Kontaktstellen im Europäischen Justiziellen Netz (EJN) und durch EUROJUST, das erst 2009 mit neuen Befugnissen ausgestattet wurde.
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - der PSK und der COSI (Ausschuss für Innere Sicherheit, der durch den AEUV eingeführt wurde) sowie das SITCEN, die Kommission und andere im Bereich der Sicherheit tätige Agenturen wie EUROPOL, EUROJUST und FRONTEX zusammenarbeiten werden und den EU-Organen eine gemeinsame Bedrohungsanalyse vorlegen werden;
Drucksache 850/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Eurojust-Gesetzes
§ 3 Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.
§ 4a Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied
§ 4b Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung
§ 4c Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen
§ 4d Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen
§ 5 Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.
§ 6 Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden
§ 14 Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse
II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses
Zu Artikel 7
III. Inhalt des EJN-Beschlusses
IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 4a
Zu § 4b
Zu § 4c
Zu § 4d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Drucksache 821/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2013-2017 KOM (2011) 880 endg.
... (v) Der Mehrjahresrahmen muss Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind, enthalten9. Die in diesem Zusammenhang wichtigsten Agenturen und Einrichtungen der Union sind das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)10, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX)11, das Europäische Migrationsnetzwerk12, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)13, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB)14, die Stelle für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust)15, das Europäische Polizeiamt (Europol)16, die Europäische Polizeiakademie (CEPOL)17, die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts18 sowie die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)19.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Mehrjahresrahmen 2007-2012
1.4. Europäisches Parlament und Rat
2. Konsultation
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Drucksache 334/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen - Gesamtkonzept zum Schutz von Steuergeldern KOM (2011) 293 endg.
... - Seit der Errichtung von Eurojust im Jahr 2002 ist die Zahl der von den einzelstaatlichen Behörden zwecks Koordinierung und Beratung an Eurojust verwiesenen Fälle (schwere Straftaten) von 208 auf 1372 Fälle im Jahr 2009 stetig angestiegen.8 Angesichts des geltenden Mandats von Eurojust zeigt dies, wie sich die Fälle mit grenzübergreifender Dimension entwickelt haben.
1. Gründe für den Handlungsbedarf
2. Strafrechtliche Herausforderungen
2.1. Unzureichender Schutz gegen den Mißbrauch von EU-Geldern
2.2. Unzureichende rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten
3. Ursachen bestehender Mängel
3.1. Ungleiche strafrechtliche Bedingungen
3.2. Unzureichende behördliche Zusammenarbeit
3.2.1. Grenzen der Rechtshilfe
3.2.2. Ungenutztes Beweismaterial
3.2.3. Beschränkung der Strafverfolgung auf innerstaatliche Fälle
3.3. Unzureichende Untersuchungsbefugnisse
4. Neue, durch den Vertrag von Lissabon eingeführte Instrumente zum Schutz der finanziellen Interessen der EU
4.1. Stärkung der straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren
4.2. Verschärfung des materiellen Strafrechts
4.3. Verstärkter institutioneller Rahmen
Drucksache 334/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen - Gesamtkonzept zum Schutz von Steuergeldern KOM (2011) 293 endg.
... - Der Bundesrat erkennt an, dass unbeschadet der unmittelbaren Kontakte Koordinierungsbedarf bestehen kann. Dem wird jedoch bisher schon Rechnung getragen durch die Kontaktstellen im Europäischen Justiziellen Netz (EJN) und durch EUROJUST, das erst 2009 mit neuen Befugnissen ausgestattet wurde.
Drucksache 667/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Eine entschlossenere Reaktion auf das Drogenproblem KOM (2011) 689 endg.
... Für die Strafverfolgungsbehörden ist Drogenhandel eine der größten grenzüberschreitenden Herausforderungen in Europa. Seit 2004 beschäftigt sich Eurojust mehr mit Drogenhandel als mit allen anderen Arten von Straftaten. In diesem Zeitraum hat die Zahl von Drogendelikten, die Eurojust übertragen wurden, von 77 auf 254, d.h. um mehr als das Dreifache 13 zugenommen, und dieser Trend setzt sich 2011 fort. 2010 hing rund ein Drittel der von Europol geleisteten operativen Unterstützung für nationale Strafverfolgungsbehörden mit illegalem Drogenhandel 14 zusammen. Eurojust und Europol tragen zunehmend zur Koordinierung grenzübergreifender Untersuchungen innerhalb der EU sowie mit Drittländern bei.
Mitteilung
1. eine entschlossenere Europäische Reaktion auf das Drogenproblem
2. Drogenhandel
3. Drogenausgangsstoffe
4. Sicherstellung Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten
5. Neue psychoaktive Substanzen
6. Nachfrageverringerung
7. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen
8. Internationale Zusammenarbeit
9. Fazit
Drucksache 707/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union KOM (2010) 609 endg.
... Zudem ersetzt der Rahmenbeschluss nicht die auf EU-Ebene erlassenen sektorspezifischen Vorschriften über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, 41 insbesondere nicht die Rechtsakte über Europol, Eurojust, das Schengener Informationssystem (SIS) und das Zollinformationssystem (ZIS)42, die entweder spezielle Datenschutzvorschriften enthalten und/oder auf die Datenschutzübereinkommen des Europarates verweisen. Im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit haben alle Mitgliedstaaten zugesagt, die Empfehlung R (87) 15 des Ministerkomitees des Europarates zu beachten, die die Grundsätze der Konvention Nr. 108 auf polizeiliche Angelegenheiten überträgt. Sie ist jedoch nicht rechtsverbindlich.
Mitteilung
1. neue Herausforderungen für den Datenschutz
• Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien
• Binnenmarktdimension des Datenschutzes
• Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers
• Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
• Kohärentere Regelung für den Datenschutz
2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz
2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen
2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen
2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen
2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten
2.1.4. Bewusstsein fördern
2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage
2.1.6. Schutz sensibler Daten
2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen
2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension
2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung
2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands
2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten
2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen
2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU
2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes
2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers
2.4.2. Förderung universeller Grundsätze
2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen
Drucksache 280/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative des Königreichs Spanien, des Königreichs Belgien, der Republik Estland, der Republik Bulgarien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen Ratsdok. 9145/10
... EUROJUST 47
Drucksache 246/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... 24. Deutschland hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass in den kommenden Jahren mehr Gewicht auf die Umsetzung und Evaluierung des europäischen Rechts gelegt wird. Dabei soll es entscheidend darauf ankommen, dass das Erreichte auch in der Praxis ankommt und dass neue Rechtsakte gut vorbereitet werden. Der Bundesrat sieht daher für die geforderte Übertragung weiterer Befugnisse auf Eurojust derzeit keinen Bedarf. Eurojust ist von seiner Konzeption und personellen Ausstattung her eine Koordinierungs- und keine Ermittlungsbehörde. Die nationalen Mitglieder von Eurojust haben durch den neuen Rahmenbeschluss soeben erweiterte Kompetenzen erhalten. Nach der Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten sollte zunächst die praktische Handhabung abgewartet und evaluiert werden, um auf dieser Grundlage neue Möglichkeiten zu prüfen. Dies schließt auch die Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft ein.
Für den Bereich der Migration und des Asylrechts weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:
Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 188/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 52. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass in den kommenden Jahren mehr Gewicht auf die Umsetzung und Evaluierung des europäischen Rechts gelegt wird. Dabei soll es entscheidend darauf ankommen, dass das Erreichte auch in der Praxis ankommt und dass neue Rechtsakte gut vorbereitet werden. Der Bundesrat sieht daher für die geforderte Übertragung weiterer Befugnisse auf Eurojust derzeit keinen Bedarf. Eurojust ist von seiner Konzeption und personellen Ausstattung her eine Koordinierungs- und keine Ermittlungsbehörde. Die nationalen Mitglieder von Eurojust haben durch den neuen Rahmenbeschluss soeben erweiterte Kompetenzen erhalten. Nach der Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten sollte zunächst die praktische Handhabung abgewartet und evaluiert werden, um auf dieser Grundlage neue Möglichkeiten zu prüfen. Dies schließt auch die Einsetzung eines Europäischen Staatsanwalts ein.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 188/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 52. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass in den kommenden Jahren mehr Gewicht auf die Umsetzung und Evaluierung des europäischen Rechts gelegt wird. Dabei soll es entscheidend darauf ankommen, dass das Erreichte auch in der Praxis ankommt und dass neue Rechtsakte gut vorbereitet werden. Der Bundesrat sieht daher für die geforderte Übertragung weiterer Befugnisse auf Eurojust derzeit keinen Bedarf. Eurojust ist von seiner Konzeption und personellen Ausstattung her eine Koordinierungs- und keine Ermittlungsbehörde. Die nationalen Mitglieder von Eurojust haben durch den neuen Rahmenbeschluss soeben erweiterte Kompetenzen erhalten. Nach der Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten sollte zunächst die praktische Handhabung abgewartet und evaluiert werden, um auf dieser Grundlage neue Möglichkeiten zu prüfen. Dies schließt auch die Einsetzung eines Europäischen Staatsanwalts ein.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Ex -Post-Bewertung und Eignungstests
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 58/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zu der notwendigen Überarbeitung des Rechtsrahmens für den Zugang zu Dokumenten nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (Verordnung (EG) Nr. 1049/2001)
... a) ihr Geltungsbereich auf alle EU-Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union, die derzeit nicht erfasst sind, so den Europäischen Rat, die EZB, den Gerichtshof, Europol und Eurojust, ausgeweitet wird,
Drucksache 181/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010) 95 endg.
... "1 eingegangen ist. Die Bekämpfung des Kinderhandels ist auch in der EU-Kinderrechtsstrategie2 erfasst. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels und der Unterstützung der Opfer steht im Einklang mit der Regelung im Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates über die Stellung des Opfers im Strafverfahren3 und in der Richtlinie 2004/81/EG des Rates über die Erteilung von Aufenthaltstiteln4, die sich mit Einwanderungsfragen befasst und ausschließlich auf Drittstaatsangehörige Anwendung findet. Alle Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie finden insoweit Anwendung, als die Aspekte, die sie betreffen, nicht unter die erwähnte Richtlinie fallen. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels steht auch im Einklang mit der Richtlinie 2004/80/EG des Rates zur Entschädigung der Opfer von Straftaten, der zufolge solche Opfer in grenzüberschreitenden Fällen leichter Zugang zur Entschädigung erhalten sollen5, und mit dem Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität6. Der Menschenhandel wurde außerdem in die Liste der Straftaten aufgenommen bei denen im Einklang mit dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates über den Europäischen Haftbefehl7 eine Übergabe aufgrund eines Europäischen Haftbefehls erfolgt. Die oben genannten Ziele sind in vollem Umfang vereinbar mit diesen Rechtsakten sowie mit dem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels und mit den Mandaten von Europol und Eurojust.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Konsultation der interessierten Kreise
2.1.1. Konsultationsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung SEK 2009 358 und Zusammenfassung der
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.1.1. Bestimmungen des materiellen Strafrechts
3.1.2. Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
3.1.3. Unterstützung und Betreuung der Opfer
3.1.4. Schutz der Opfer bei Strafverfahren
3.1.5. Prävention
3.1.6. Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
8.1. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
8.2. Geografischer Anwendungsbereich
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 3 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 4 Strafen
Artikel 5 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 6 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 7 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
Artikel 8 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 9 Gerichtliche Zuständigkeit
Artikel 10 Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels
Artikel 11 Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 12 Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 13 Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 14 Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 15 Prävention
Artikel 16 Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen
Artikel 17 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Berichterstattung
Artikel 20 Inkrafttreten
Artikel 21 Adressaten
Drucksache 462/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung - wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen KOM (2010) 386 endg.
... Europol erhielt eine neue Rechtsgrundlage, die ihm ein effektiveres Arbeiten ermöglicht, und außerdem wurde die Zusammenarbeit mit Eurojust verbessert. Europol hat wesentlich zur Umsetzung einer ganzen Reihe von Teilaspekten der Terrorismusbekämpfungsstrategie beigetragen, z.B. im Wege des Informationsaustauschs und durch seine Arbeitsdateien zu Analysezwecken sowie durch die Konzipierung von eher strategischen Instrumenten wie der europäischen Bombendatenbank und dem Frühwarnsystem für Explosivstoffe sowie für chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe (CBRN-Material).
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen
2.1. Prävention
2.1.1. Wichtigste Errungenschaften
2.1.2. Künftige Herausforderungen
2.2. Schutz
2.2.1. Wichtigste Errungenschaften
2.2.2. Künftige Herausforderungen
2.3. Verfolgung
2.3.1. Wichtigste Errungenschaften
2.3.2. Künftige Herausforderungen
2.4. Reaktion
2.4.1. Wichtigste Errungenschaften
2.4.2. Künftige Herausforderungen
2.5. Horizontale Aspekte
2.5.1. Achtung der Grundrechte
2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern
2.5.3. Finanzierung
3. Ausblick
Drucksache 129/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Verhütung des Menschenhandels ... – 2008 leitete Eurojust 83 Verfahren wegen Menschenhandels ein, was im Vergleich mit 2007 (71 Verfahren) eine Zunahme von über 10 % bedeutet;
2 Allgemeines
2 Informationserfassung
2 Prävention
2 Verfolgung
Schutz, Unterstützung und Betreuung der Opfer
Drucksache 246/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... 24. Deutschland hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass in den kommenden Jahren mehr Gewicht auf die Umsetzung und Evaluierung des europäischen Rechts gelegt wird. Dabei soll es entscheidend darauf ankommen, dass das Erreichte auch in der Praxis ankommt und dass neue Rechtsakte gut vorbereitet werden. Der Bundesrat sieht daher für die geforderte Übertragung weiterer Befugnisse auf Eurojust derzeit keinen Bedarf. Eurojust ist von seiner Konzeption und personellen Ausstattung her eine Koordinierungs- und keine Ermittlungsbehörde. Die nationalen Mitglieder von Eurojust haben durch den neuen Rahmenbeschluss soeben erweiterte Kompetenzen erhalten. Nach der Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten sollte zunächst die praktische Handhabung abgewartet und evaluiert werden, um auf dieser Grundlage neue Möglichkeiten zu prüfen. Dies schließt auch die Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft ein.
Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Legislativvorschlag zur Stärkung und zur Zukunft von Eurojust
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 643/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze
... Der Beschluss 2009/917/JI über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (ABl. L 323 vom 10.12.2009, S. 20), im Folgenden ZIS-Beschluss genannt, wurde am 30. November 2009 vom Rat angenommen. Der Beschluss regelt die Einrichtung und den Betrieb der Datenbanken ZIS und FIDE. Der Beschluss richtet diese Datenbanken nicht erstmals neu ein, sondern übernimmt und aktualisiert die bisherigen Regelungen des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (BGBl. 2004 II S. 86), des so genannten ZIS-Übereinkommens. Darüber hinaus gibt der Beschluss EUROPOL und EUROJUST einen lesenden Zugriff auf die Datenbanken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes
§ 3
Artikel 2 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Erfordernis spiegelbildlicher Regelungen des Beschlusses zur Verordnung EG Nr. 515/97 - Abgrenzungen der insgesamt vier Datenbanken voneinander
Zollinformationssystem - Übersicht über die Terminologie
III. Neuerungen des ZIS-Beschlusses
IV. Änderungen im deutschen Recht aufgrund des ZIS-Beschlusses und der Verordnung EG Nr. 515/97
V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1430: Gesetz zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 840/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Die Verfahren für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament unter Beteiligung der nationalen Parlamente KOM (2010) 776 endg.
... 30. Einschließlich Bewertung der Tätigkeiten von Eurojust nach Artikel 85 AEUV.
Mitteilung
1. Einleitung: die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL
2. die Parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten von EUROPOL nach dem geltenden Rechtsrahmen
2.1. Europäisches Parlament
2.2. Nationale Parlamente
3. Die Debatte über die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL
3.1. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments
Verankerung im Gemeinschaftsrecht und Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt
Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Parlaments
Stärkung der Verfahren für die parlamentarische Kontrolle
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und Ausübung bestehender Rechte durch die nationalen Parlamente
Ausweitung der Befugnisse von Europol
Möglichkeit der Einrichtung eines interparlamentarischen Ausschusses
Erhöhung der Transparenz durch einen verbesserten Informationsaustausch
Mitwirkung bei der Ernennung bzw. Entlassung des Direktors von Europol
Vertreter des Europäischen Parlaments im Verwaltungsrat von Europol
Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere durch einen interparlamentarischen Ausschuss
Einbindung des Europäischen Parlaments in die Ernennung des Direktors von Europol
Schärfere Datenschutzbestimmungen
3.2. Die Ansichten der nationalen Parlamente
Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle auf nationaler Ebene nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 31
4. Ausblick auf die Zukunft: EUROPOL im neuen institutionellen Rahmen
4.1. Übertragung von Zwangsbefugnissen — Artikel 88 Absatz 3 AEUV
4.2. Die Rolle der nationalen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon
5. Schlussfolgerungen Empfehlungen
5.1. Einrichtung eines ständigen gemeinsamen oder interparlamentarischen Forums
5.2. Mehr Transparenz: eine neue Strategie für die Kommunikation mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten
5.3. Rollentrennung
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... Dadurch dass die kriminellen Netzwerke grenzüberschreitend agieren, müssen Polizei, Zoll, Grenzschutz und Justizbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten ergänzend zu den Tätigkeiten von Eurojust, Europol und OLAF verstärkt gemeinsame Operationen durchführen. Solche Operationen, in die auch gemeinsame Ermittlungsteams9 einbezogen werden, sollten - wenn nötig kurzfristig - mit voller Unterstützung der Kommission durchgeführt werden, wenn sie im Einklang mit den Prioritäten, strategischen Zielen und Plänen stehen, die der Rat nach einschlägigen Bedrohungsanalysen festgelegt hat10.
1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen
2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit
Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke
Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke
Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration
Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen
Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger
Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace
Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz
Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger
Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen
Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen
Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials
Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen
Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr
Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen
Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel
Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt
Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren
Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall
3. Umsetzung der Strategie
4 Umsetzung
Überwachung und Bewertung
Abschliessende Bemerkungen
Drucksache 246/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... Die geordnete Rechtspflege darf nicht dadurch gefährdet werden, dass zwischen den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten ungerechtfertigte Unterschiede bestehen: So sollten Straftäter nicht die Möglichkeit haben, sich der Verfolgung und Haft dadurch zu entziehen, dass sie sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben und die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtssystemen ausnutzen. Wir brauchen eine tragfähige europäische Verfahrensgrundlage. Ein neues und umfassendes System für die Beweiserhebung in grenzübergreifenden Strafsachen sowie ein besserer Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Behörden über begangene Straftaten sind wichtige Instrumente zur Entwicklung eines funktionierenden Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die Kommission wird die Arbeiten an einer europäischen Staatsanwaltschaft auf der Grundlage von Eurojust vorantreiben. Die europäische Staatsanwaltschaft soll mit der Ermittlung, Strafverfolgung und Anklageerhebung bei Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU betraut werden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission weitere Überlegungen über die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, einschließlich des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) anstellen.
Mitteilung
1. Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger der Union
2. Schutz der Grundrechte
3. Mitspracherechte für die europäischen Bürger
4. Stärkung des Vertrauens in den europäischen Rechtsraum
5. Gewährleistung der Sicherheit Europas
6. Solidarität und Verantwortung als Richtschnur unseres Handelns
7. Beitrag zu einem globalen Europa
8. Von politischen Prioritäten zu Maßnahmen und Ergebnissen
Anhang Schutz der Grundrechte
Drucksache 748/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen Besitzstands KOM (2010) 624 endg.
... 2. Die Kommission kann Frontex, Europol, Eurojust oder andere relevante europäische Einrichtungen auffordern, einen Vertreter als Beobachter bei einem Ortstermin, der ein durch ihr Mandat gedecktes Gebiet betrifft, zu benennen.
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
Folgemaßnahmen der Evaluierung
• Bestehende Rechtsvorschriften auf dem vom Vorschlag abgedeckten Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Fragebogen
Artikel 8 Jahresprogramm
Artikel 9 Liste der Experten
Artikel 10 Teams für Ortstermine
Artikel 11 Durchführung der Ortstermine
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Übergangsbestimmungen
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20
Artikel 21 Inkrafttreten
Drucksache 43/10
Unterrichtung durch den Rat der Europäischen Union
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumäniens, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Schutzanordnung PE-CONS 2/ 10
... (2) Ist der zuständigen Behörde des Vollstreckungsstaats oder des Anordnungsstaats nicht bekannt welche Behörde im jeweils anderen Staat zuständig ist, so versucht sie, diese mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln – auch über die durch die Gemeinsame Maßnahme 98/428/JI des Rates vom 29. Juni 1998 zur Einrichtung eines Europäischen Justitiellen Netzes1 eingerichteten Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes, das nationale Mitglied von Eurojust oder ihr nationales Eurojust-Koordinierungssystem – in Erfahrung zu bringen.
Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung
Artikel 1 Definitionen
Artikel 2 Geltungsbereich der Europäischen Schutzanordnung
Artikel 3 Pflicht zur Anerkennung der Europäischen Schutzanordnung
Artikel 4 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 5 Erlass einer Europäischen Schutzanordnung
Artikel 6 Form und Inhalt der Europäischen Schutzanordnung
Artikel 7 Übermittlungsverfahren
Artikel 8 Maßnahmen im Vollstreckungsstaat
Artikel 9 Gründe für die Nichtanerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
Artikel 10 Weitere Entscheidungen im Anordnungsstaat
Artikel 11 Gründe für den Widerruf der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
Artikel 12 Fristen
Artikel 13 Maßgebliches Recht
Artikel 14 Pflichten der beteiligten Behörden
Artikel 15 Konsultation zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 16 Sprachenregelung
Artikel 17 Kosten
Artikel 18 Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
Artikel 19 Umsetzung
Artikel 20 Überprüfung
Artikel 21 Inkrafttreten
Anhang I Europäische Schutzanordnung
Anhang II Formblatt nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe D der Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung* Meldung eines Verstosses gegen die der Europäischen Schutzanordnung zugrunde liegende und in derselben beschriebene Schutzmassnahme
Drucksache 501/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu der jährlichen Aussprache über die 2008 erzielten Fortschritte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... n) eine weiter reichende Koordinierung und Komplementarität zwischen bestehenden und geplanten EU-Agenturen wie Europol, Eurojust, Frontex und Cepol einführt, da diese Stellen über ihre erst im Anfangsstadium befindliche und unsichere Zusammenarbeit hinausgehen und eine engere Verbindung zu den entsprechenden nationalen Diensten herstellen sollten, indem sie ein höheres Maß an Effizienz und Sicherheit erreichen und dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten verstärkt Rechenschaft ablegen und ihre Transparenz unter Beweis stellen müssen,
Entschließung
A. in der Erwägung, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam
B. in der Erwägung, dass die obengenannten positiven Faktoren kein Ausgleich für folgende Mängel sein können:
C. in der Erwägung, dass auf Folgendes hingewiesen werden muss:
Drucksache 555/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu der Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten im Rahmen des Vertrags von Lissabon (2008/2120(INI))
... – an der Kontrolle von Europol und Eurojust zusammen mit dem Europäischen Parlament;
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.