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94 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Euratom-Vertrag"


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Drucksache 606/07

... – gestützt auf Artikel 101 des Euratom-Vertrags,



Drucksache 607/07

... – gestützt auf Artikel 44 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 2 letzter Satz, Artikel 55, Artikel 57 Absatz 2, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, die Artikel 93, 94, 133 und 181a sowie Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 3 des Euratom-Vertrags,



Drucksache 802/07

... (2) In den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union einzusetzende Eigenmittel sind ferner Einnahmen aus sonstigen, gemäß dem EG-Vertrag oder dem Euratom-Vertrag im Rahmen einer gemeinsamen Politik eingeführten Abgaben, sofern das Verfahren nach Artikel 269 des EG-Vertrags oder nach Artikel 173 des Euratom-Vertrags durchgeführt worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 802/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Finanzielle Auswirkungen der Änderungen des neuen Eigenmittelbeschlusses

Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Erklärungen für das Ratsprotokoll

Denkschrift

I. Einleitung und Vorgeschichte

1. Die Römischen Verträge und der erste Eigenmittelbeschluss

2. Der Eigenmittelbeschluss vom 7. Mai 1985

3. Der Eigenmittelbeschluss vom 24. Juni 1988

4. Der Eigenmittelbeschluss vom 31. Oktober 1994

5. Der Eigenmittelbeschluss vom 29. September 2000

II. Der Eigenmittelbeschluss vom 7 . Juni 2007

1. Der Bericht der Kommission vom 14. Juli 2004

2. Der Europäische Rat in Brüssel am 15./16. Dezember 2005

3. Der Vorschlag der Kommission für einen neuen Eigenmittelbeschluss vom 20. März 2006

4. Ratsberatungen; Europäisches Parlament

III. Die einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwurf zu dem Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Juni 2007


 
 
 


Drucksache 876/07

... – gestützt auf Artikel 170 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags und Artikel 101 Absatz 2 des Euratom-Vertrags,



Drucksache 609/07

... – gestützt auf Artikel 101 Absatz 2 des Euratom-Vertrags,



Drucksache 482/07

... – gestützt auf den Euratom-Vertrag, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,



Drucksache 608/07

... – gestützt auf Artikel 101 Absatz 2 des Euratom-Vertrags,



Drucksache 610/07

... – gestützt auf Artikel 101 Absatz 2 des Euratom-Vertrags,



Drucksache 938/1/06

... 12. Nach Artikel 37 EURATOM-Vertrag befasst sich die Kommission in der hierfür zuständigen Generaldirektion ohnehin bereits mit kerntechnischen Anlagen, deren Betrieb einschließlich möglicher Störfälle Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten haben kann. Es ist daher auch zu bezweifeln, ob Artikel 203 EURATOM-Vertrag für diesen Bereich als Rechtsgrundlage herangezogen werden kann.



Drucksache 121/06

... (c) Das Europäische gemeinsame Unternehmen für ITER, auf der Grundlage von Titel II Kapitel 5 des Euratom-Vertrags;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/06




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. VORANGEGANGENE Konsultationen

4. Inhalt

4 Helpdesks

4 Kommunikation

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Beteiligung

Artikel 4

Abschnitt 1
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern Für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern ist die Teilnahme von mindestens einer Rechtsperson erforderlich.

Artikel 9
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 10
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 11
Zusätzliche Bedingungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
AUFFORDERUNGEN zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 12
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung von Vorschlägen

Artikel 14
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 15
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Ernennung unabhängiger Sachverständiger

Unterabschnitt 3
Durchführung der Maßnahmen und Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 17
Allgemeines

Artikel 18
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 19
Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 20
Bestimmungen zur Beendigung

Artikel 21
Sonderbestimmungen

Artikel 22
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 23
Konsortialvereinbarungen

Artikel 24
Koordinator

Artikel 25
Änderungen des Konsortiums

Unterabschnitt 5
Überwachung der Programme und der indirekten Maßnahmen sowie Kommunikation und Information

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
FINANZIELLER Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
KOSTENERSTATTUNG und Förderformen

Artikel 28
Förderfähigkeit

Artikel 29
Finanzhilfeformen

Artikel 30
Erstattung förderfähiger Kosten

Artikel 31
Direkte förderfähige Kosten und indirekte förderfähige Kosten

Artikel 32
Höchstgrenzen der Förderung

Artikel 33
Berichterstattung und Prüfung förderfähiger Kosten

Artikel 34
Exzellenznetze

Unterabschnitt 2
Zahlung, Aufteilung, EINZIEHUNG und Sicherheiten

Artikel 35
Zahlung und Aufteilung

Artikel 36
Einziehung

Artikel 37
Zurückbehaltene Beträge zur Risikoabdeckung in Konsortien

Kapitel III
Regeln für Verbreitung und Nutzung sowie Zugangsrechte

Artikel 38
Die Regeln dieses Kapitels gelten unbeschadet der in Kapitel IV vorgesehenen speziellen

Abschnitt I
NEUE Kenntnisse und Schutzrechte

Unterabschnitt 1
: EIGENTUM

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 42
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Verteidigungsinteressen der Mitgliedsstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung

Artikel 43
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 44
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 45
Nutzung und Verbreitung

Abschnitt 2
ZUGANGSRECHTE ZU bereits bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 46
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 47
Grundsätze

Artikel 48
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 49
Zugangsrechte für die Nutzung

Kapitel IV
Spezielle Regeln für die Beteiligung an Tätigkeiten innerhalb des

Artikel 50
Geltungsbereich

Artikel 51
Durchführung der Fusionsenergieforschung

Artikel 52
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Kapitel V
Schlussbestimmung

Artikel 53


 
 
 


Drucksache 210/06

... 2. In den Haushaltsplan der Europäischen Union einzusetzende Eigenmittel sind ferner Einnahmen aus sonstigen, gemäß dem EG-Vertrag oder dem Euratom-Vertrag im Rahmen einer gemeinsamen Politik eingeführten Abgaben, sofern das Verfahren nach Artikel 269 des EG-Vertrags oder nach Artikel 173 des Euratom-Vertrags durchgeführt worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 210/06




Begründung

1. Einführung

2. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates - Vorschlag für einen neuen Eigenmittelbeschluss

2.1. Konstanter Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 1

2.2. Vorübergehend reduzierte MwSt-Abrufsätze für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 2

2.3. Vorübergehend reduzierte BNE-Beiträge für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 5

2.4. Anpassung der VK-Korrektur infolge der Erweiterung - Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben f und g sowie Artikel 4 Absatz 2

2.5. Überprüfung des Eigenmittelsystems - Artikel 9

2.6. Inkrafttreten und Wirksamwerden des Beschlusses - Artikel 10

3. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates -

4. sonstige Änderungen des derzeitigen Eigenmittelbeschlusses 2000/597/EG, EURATOM

4.1. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Agrarabgaben und Zöllen - Artikel 2

4.2. Anpassung der Eigenmittelbestimmungen an wichtige Änderungen der BNE-Statistik - Artikel 2 Absatz 7

4.3. Obergrenzen für Eigenmittel und Verpflichtungen - Artikel 3

4.4. Streichung der Hinweise auf Reserven - Artikel 2 Absatz 6 sowie Artikel 6 und 7

4.5. Vereinfachung der Bestimmung zur Annahme von Durchführungsmaßnahmen - Artikel 8 Absatz 2

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

ARBEITSDOKUMENTDER Kommission

2 Einführung

1. VK-KORREKTUR

1.1. Berechnung der Korrektur Artikel 4 des Eigenmittelbeschlusses 2006

1.2. Formeln für die Berechnung der VK-Korrektur

2. Finanzierung der VK-KORREKTUR IM folgenden JAHR Artikel 5 des Eigenmittelbeschlusses 2006

3. DEFINITION der Haushaltsaggregate

3.1. Gesamtausgaben im Jahr t

3.2. Gesamtbetrag der zurechenbaren Ausgaben

3.3. Heranführungsausgaben

4. Einstellung der VK-KORREKTUR für das JAHR T IN den Haushaltsplan

4.1. Vorläufiger Schätzbetrag der im Haushaltsvorentwurf des Jahres t+1 ausgewiesen wird

4.2. Aktualisierung des vorläufigen Schätzbetrags zwischen dem Jahr t+1 und dem Jahr t+3

4.3. Endgültige Berechnung des in den VEBH t+4 einzustellenden VK-Korrektur-Betrages

4.3.1. Berechnung des endgültigen Betrages

4.3.2. Berechnung der endgültigen Finanzierung der Korrektur und Einstellung des Korrekturbetrags in den Haushaltsplan


 
 
 


Drucksache 678/06

... Nach Absatz 3 Nr. 3 bis 5 werden der Euratom-Vertrag und andere relevante internationale Übereinkommen sowie Rechtsvorschriften der Gemeinschaft berücksichtigt, durch die nach den Begründungserwägungen der Richtlinie (Nummer 10 bis 12) die Ausübung in den Geltungsbereich der Richtlinie fallender Tätigkeiten umfassender und strenger reglementiert werden. Absatz 3 Nr. 3 dient der Umsetzung von Artikel 4 Abs. 2 der Umwelthaftungsrichtlinie. Absatz 3 Nr. 4 und Nr. 5 dient der Umsetzung von Artikel 4 Absatz 4 der Umwelthaftungsrichtlinie und wurde nur aus Gründen der besseren Verständlichkeit in zwei Nummern aufgeteilt. Die Umwelthaftungsrichtlinie geht dabei davon aus, dass viele Mitgliedstaaten insoweit internationalen Übereinkünften beigetreten seien, mit denen die zivilrechtliche Haftung in spezifischen Bereichen geregelt wird. Diese Mitgliedstaaten sollten auch nach Inkrafttreten dieser Richtlinie Vertragspartei dieser Übereinkünfte bleiben können, und den übrigen Mitgliedstaaten sollte es weiterhin freistehen, ihnen beizutreten. Die Richtlinie (vgl. Erwägungsgrund 11) und ebenso das USchadG dienen der Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden und lassen die Ansprüche auf Schadensersatz, der nach den einschlägigen internationalen Übereinkünften über die zivilrechtliche Haftung für herkömmliche Schäden zu leisten ist, unberührt. Absatz 4 dient der Umsetzung von Artikel 4 Abs. 5 der Umwelthaftungsrichtlinie. Die Regelung stellt nochmals – wie bereits in Absatz 1 geregelt – klar, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Schaden und der Tätigkeit eines Verantwortlichen festgestellt werden muss, um eine Verantwortlichkeit nach dem USchadG begründen zu können. Die Richtlinie ließ sich insoweit von der Erwägung leiten (Nummer 13), nicht alle Formen von Umweltschäden könnten durch Haftungsmechanismen behoben werden. Damit diese zu Ergebnissen führen, muss es einen oder mehrere identifizierbare Verursacher geben, es sich um einen konkreten und messbaren Schaden handeln und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem bzw. den ermittelten Verursachern hergestellt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)

§ 1
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anwendungsbereich

§ 4
Informationspflicht

§ 5
Gefahrenabwehrpflicht

§ 6
Sanierungspflicht

§ 7
Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 8
Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen

§ 9
Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen

§ 10
Aufforderung zum Tätigwerden

§ 11
Rechtsschutz

§ 12
Deckungsvorsorge

§ 13
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 14
Zeitliche Begrenzung der Anwendung

Anlage 1
(zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen

Anlage 3
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte

Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie

2. Struktur des Gesetzentwurfs

3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln

2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund

a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz

b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG

c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG

d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG

e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

III. Gender Mainstreaming

IV. Alternativen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Allgemeines

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten

Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen

Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 6/06

... Die in Artikel 31 Euratom-Vertrag vorgesehene Sachverständigengruppe wurde anlässlich ihrer Sitzung im Dezember 2002 zur Neufassung der Richtlinie 92/3 konsultiert; sie unterstützte diese.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/06




Begründung

1. Begründung des Vorschlags

2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3. Kosten der Umsetzung des Vorschlags für die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft

3.1. Kosten für die Mitgliedstaaten

3.2. Kosten für die Betreiber

3.3. Kosten für die Gemeinschaft

4. Anhörung der Beteiligten

5. Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses EWSA

6. EINZELNE Bestimmungen des Vorschlags

6.1. Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1

6.2. Rückverbringungen zur Behandlung oder Wiederaufarbeitung Artikel 2

6.3. Begriffsbestimmungen Artikel 3

6.4. Antrag auf Genehmigung einer Verbringung Artikel 4

6.5. Übermittlung des Antrags an die zuständigen Behörden Artikel 5

6.6. Zustimmung und Verweigerung der Zustimmung Artikel 6

6.7. Genehmigung von Verbringungen Artikel 7

6.8. Bestätigung des Eingangs der Lieferung Artikel 8

6.9. Nicht durchgeführte Verbringungen Artikel 9

6.10. Besondere Vorschriften für die Einfuhr in die Gemeinschaft Artikel 10

6.11. Besondere Vorschriften für die Durchfuhr durch die Gemeinschaft Artikel 11

6.12. Besondere Vorschriften für die Ausfuhr aus der Gemeinschaft Artikel 12

6.13. Verbotene Ausfuhren Artikel 13

6.14. Verwendung des einheitlichen Begleitscheins Artikel 14

6.15. Zuständige Behörden Artikel 15

6.16. Zusammenarbeit Artikel 16

6.17. Regelmäßige Berichterstattung Artikel 17

6.18. Beratender Ausschuss Artikel 18

6.19. Umsetzung in innerstaatliches Recht Artikel 19

6.20. Schlussbestimmungen Artikel 20, 22 und 23

6.21. Übergangsbestimmungen Artikel 21

Vorschlag

Kapitel 1
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Rückverbringungen zur Behandlung oder Wiederaufarbeitung

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Verbringungen innerhalb der Gemeinschaft

Artikel 4
Antrag auf Genehmigung einer Verbringung

Artikel 5
Übermittlung des Antrags an die zuständigen Behörden

Artikel 6
Zustimmung und Verweigerung der Zustimmung

Artikel 7
Genehmigung von Verbringungen

Artikel 8
Bestätigung des Empfangs der Lieferung

Artikel 9
Nicht zu Ende geführte Verbringungen

Kapitel 3
Verbringungen in Länder und aus Ländern außerhalb der Gemeinschaft

Artikel 10
Einfuhren in die Gemeinschaft

Artikel 11
Durchfuhr durch die Gemeinschaft

Artikel 12
Ausfuhren aus der Gemeinschaft

Artikel 13
Ausfuhrverbot

Kapitel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Verwendung des einheitlichen Begleitscheins

Artikel 15
Zuständige Behörden

Artikel 16
Zusammenarbeit

Artikel 17
Regelmäßige Berichterstattung

Artikel 18
Beratender Ausschuss

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 938/06 (Beschluss)

... 10. Nach Artikel 37 EURATOM-Vertrag befasst sich die Kommission in der hierfür zuständigen Generaldirektion ohnehin bereits mit kerntechnischen Anlagen, deren Betrieb einschließlich möglicher Störfälle Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten haben kann. Es ist daher auch zu bezweifeln, ob Artikel 203 EURATOM-Vertrag für diesen Bereich als Rechtsgrundlage herangezogen werden kann.



Drucksache 101/06

... In Ermangelung einer besonderen Rechtsgrundlage für den Katastrophenschutz stützt sich dieser Vorschlag auf Artikel 308 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und Artikel 203 des Euratom-Vertrags. Diese beiden Rechtsgrundlagen sehen das gleiche Entscheidungsverfahren vor, d.h. der Rat trifft auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig die erforderlichen Maßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Neufassung

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

1. Beförderung

a Aktueller Stand

b Vorschläge

2. Aufbau eines europäischen Krisenreaktionsinstruments

a Aktueller Stand

b Vorschläge

3. Frühwarnsystem

4. Koordinierung von Einsätzen in Drittländern

a Aktueller Stand

b Vorschläge


 
 
 


Drucksache 730/05

... Die Vorschläge für die spezifischen Programme decken den gleichen Zeitraum ab wie das Rahmenprogramm (2007-2011). Dieser ist wiederum abhängig von Artikel 7 des Euratom-Vertrags. Entsprechend diesem Artikel (Absatz 2) werden Forschungsprogramme für höchstens fünf Jahre festgelegt. Daher entspricht der Zeitraum, für den diese Vorschläge vorgelegt werden, nicht dem der spezifischen EG-Programme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 730/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1 Neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2 Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1 Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik indirekte Maßnahmen

7.2 GFS direkte Maßnahmen

8. Wachstum durch einen EFR des Wissens

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang
- Programm GFS-Euratom

1. ZIEL

2. Ansatz

3. Tätigkeiten

3.1. Entsorgung nuklearer Abfälle, Umweltauswirkungen und Grundlagenwissen

3.1.1. Charakterisierung, Zwischen- und Endlagerung von abgebranntem Brennstof

3.1.2. Trennung, Transmutation und Konditionierung

3.1.3. Aktinidengrundlagenforschung

3.1.4. Kerntechnische Daten

3.1.5. Medizinische Anwendungen aus der kerntechnischen Forschung

3.1.6. Messung der Radioaktivität in der Umwelt

3.1.7. Wissensmanagement, Aus- und Fortbildung

3.2. Kerntechnische Sicherheit

3.2.1. Kernreaktorsicherheit

3.2.2. Brennstofsicherheit in Leistungsreaktoren in der EU

3.2.3. Sicherer Betrieb fortgeschrittener Kernenergiesysteme

3.3. Sicherheitsüberwachung

3.3.1. Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich

3.3.2. Zusatzprotokoll

3.3.3. Erfassung von Informationen zur nuklearen Nonproliferation aus öffentlich zugänglichen Quellen

3.3.4. Bekämpfung des illegalen Kernmaterialhandels und nuklearforensische Analyse

Ethische Aspekte


 
 
 


Drucksache 318/05

... Der Katastrophenschutz ist auch im Hinblick auf Strahlenschutznotfälle von Belang, daher muss dieser Vorschlag auch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) zur Grundlage haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/05




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Förderfähige Aktionen

Artikel 5
Kriterien

Artikel 6
Begünstigte

Artikel 7
Arten der Intervention und Durchführungsbestimmungen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Komplementarität der Finanzierungsinstrumente

Artikel 10
Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission

Artikel 11
Überwachung

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 13
Ausschuss

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 89/05

... /EURATOM und hinsichtlich der Regelungen zur Ein- und Ausfuhr der Berücksichtigung der Empfehlungen des Verhaltenskodex zur Sicherheit und Sicherung radioaktiver Strahlenquellen der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA). Hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie könnte eine Nichtumsetzung zu einem Vertragsverletzungsverfahren gemäss den Artikeln 141 ff. des EURATOM-Vertrags führen. Die ergänzende Regelung zur Ein- und Ausfuhr hochradioaktiver Strahlenquellen steht in engem Sachzusam menhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie und ergänzt diese im Sinne der IAEA-Empfehlung, die auch in der G-8-Gipfelerklärung vom Sommer 2003 und den G-8-Aktionsprogrammen vom Sommer 2003 und Sommer 2004 zur Berücksichtigung vorgesehen ist:



Drucksache 788/05

... (28) Maßnahmen zur Regulierung des Fischereisektors müssen auf der Grundlage wissenschaftlicher Informationen und im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (siehe Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik13) ergriffen werden und sind deshalb nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Die Kontrolle von Ableitungen und Emissionen in Folge der Verwendung radioaktiver Stoffe ist durch die Artikel 30 und 31 des EURATOM-Vertrags geregelt und deshalb nicht Gegenstand dieser Richtlinie.



Drucksache 509/05

... Während die horizontalen Beihilfevorschriften grundsätzlich für alle Wirtschaftssektoren gelten, haben bestimmte Sektoren darüber hinaus ihre eigenen Vorschriften. Da die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, Kohlenbergbau und Verkehr aufgrund ihrer Eigenheiten besonderen Bestimmungen unterliegen, gelten auch hier besondere beihilferechtliche Vorschriften. Die im Aktionsplan entwickelten Grundsätze sollen zwar für alle Sektoren gelten, greifen der Reform dieser besonderen Vorschriften jedoch nicht vor. Zu berücksichtigen sind auch die Ziele des Euratom-Vertrags sowie die Verpflichtungen gegenüber der Welthandelsorganisation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/05




2 Einführung

I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

I.1 Argumente für eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?

I.2 Neue Herausforderungen für die Beihilfepolitik der EU

I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?

II. Konzentration auf das wesentliche

II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft

II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgründungen fördern

II.3 Investitionen in Humankapital

II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen

II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen

II.7 Für eine umweltverträgliche Entwicklung

II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation

III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken

III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten

III.2 Weniger Bürokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle

III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europäische Union

III.4 Umfassende Überarbeitung der restlichen Texte

III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform

Tabelle


 
 
 


Drucksache 731/05

... Die Vorschläge für die spezifischen Programme decken den gleichen Zeitraum ab wie das Rahmenprogramm (2007-2011). Dieser ist wiederum abhängig von Artikel 7 des Euratom-Vertrags. Entsprechend diesem Artikel (Absatz 2) werden Forschungsprogramme für höchstens fünf Jahre festgelegt. Daher entspricht der Zeitraum, für den diese Vorschläge vorgelegt werden, nicht dem der spezifischen EG-Programme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1 Neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2 Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1 Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik indirekte Maßnahmen

7.2 GFS direkte Maßnahmen

8. Wachstum durch einen EFR des Wissens

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Anhang
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

1. Einleitung

2. Themenbereiche der Forschung

2.1 Fusionsenergie

Allgemeines Ziel

5 Maßnahmen

i Realisierung des ITER

ii FuE zur Vorbereitung der Betriebsphase des ITER

iii Technologische Maßnahmen zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO

iv Langfristige FuE-Maßnahmen

v Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung

vi Infrastrukturen

vii Reaktion auf sich abzeichnende und unvorhergesehene Erfordernisse der Politik

2.2 Kernspaltung und Strahlenschutz

i Entsorgung radioaktiver Abfälle

5 Ziele

5 Maßnahmen

ii Reaktorsysteme

5 Ziele

5 Maßnahmen

iii Strahlenschutz

5 Ziele

5 Maßnahmen

iv Infrastrukturen

5 Ziele

5 Maßnahmen

v Humanressourcen und Ausbildung

5 Ziele

5 Maßnahmen

3. ETHISCHE Aspekte


 
 
 


Drucksache 678/04

... Gemäß Artikel 101 Euratom-Vertrag kann die Gemeinschaft im Rahmen ihrer Zuständigkeit Verpflichtungen durch Abkommen und Vereinbarungen mit einem dritten Staat, einer zwischenstaatlichen Einrichtung oder einem Angehörigen eines dritten Staates eingehen. Die Abkommen und Vereinbarungen werden von der Kommission nach den Richtlinien des Rates ausgehandelt sie werden von der Kommission mit Zustimmung des Rates abgeschlossen; dieser beschließt mit qualifizierter Mehrheit."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/04




Begründung

1. Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

2. Beschluss des Rates VOM 14. DEZEMBER 1987

3. BEITRITT der Gemeinschaft zum Übereinkommen

4. Gründe für eine Aufhebung des Ratsbeschlusses VOM 14. DEZEMBER 1987

5. Inhalt des Vorschlags für einen Beschluss des Rates

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

Begründung

1. Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen

2. Beschluss des Rates VOM 27. NOVEMBER 1989

3. BEITRITT der Gemeinschaft zum Übereinkommen

4. Gründe für eine Aufhebung des Ratsbeschlusses VOM 27. NOVEMBER 1989

5. Inhalt des Vorschlags für einen Beschluss des Rates

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang


 
 
 


Drucksache 636/04

... Den Gemeinschaften werden zur Finanzierung ihres Haushalts nach Maßgabe der folgenden Artikel die Eigenmittel gemäß Artikel 269 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (nachstehend "EG-Vertrag" genannt) und Artikel 173 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (nachstehend "Euratom-Vertrag" genannt) zugewiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/04




Begründung

1. Einführung

2. derzeitige Situation des VK IM Vergleich ZU anderen Nettobeitragszahlern

2.1. Relativer Wohlstand

Tabelle

2.2. Nettohaushaltssalden vor VK-Korrektur

Tabelle

Tabelle

3. VORAUSSICHTLICHE Nettosalden Beibehaltung bei des geltenden Eigenmittelbeschlusses

Tabelle

4. Allgemeiner Korrekturmechanismus

4.1. Beschreibung des Mechanismus

4.2 Höhe des Schwellenwertes

Tabelle

4.3. Finanzierungsvorschriften

4.4. Höhe der Korrekturen im Vergleich

5. Vorschlag der Kommission

Tabelle

6. ÜBERGANGSMASSNAHMEN

6.1 Zusätzliche Ausgleichszahlungen für das VK

6.3 Simulierung

2 Schlussfolgerung

Anhang 1
Elemente des vorgeschlagenen allgemeinen Korrekturmechanismus

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 939/04

... Rechtsgrundlage dieses Vorschlags ist Artikel 31 Euratom-Vertrag in Verbindung mit dessen Artikel 32. In Artikel 31 wird das Verfahren für die Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen gemäß Artikel 30 zum Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen niedergelegt. Gemäß Artikel 32 können die Grundnormen im Einklang mit dem Verfahren des Artikels 31 ausdrücklich ergänzt werden.



Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 166/18 PDF-Dokument



Drucksache 261/18 PDF-Dokument



Drucksache 263/18 PDF-Dokument



Drucksache 293/18 PDF-Dokument



Drucksache 526/06 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Drucksache 694/17 PDF-Dokument



Drucksache 736/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.