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0872/04
0450/03
0504/03
Drucksache 571/08

... 3. Enthält der Name einer Weintraubensorte eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe, so kann dieser Name unbeschadet anderer Durchführungsmaßnahmen der Kommission nicht zur Etikettierung der unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/08




Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags: Vervollständigung des neuen GAP-Rechtsrahmens, der Verordnung über die einheitliche GMO EG Nr. 1234/2007

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte und Hauptmerkmale der horizontalen GMO

Rechtsgrundlage

Inhalt des Vorschlags

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Vereinfachung

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird wie folgt geändert:

Artikel 55
Quotensysteme und Produktionspotenzial.

Abschnitt IV
Verfahrensvorschriften für Zucker- und Milchquoten”.

Abschnitt IV
A Produktionspotenzial im Weinsektor

Unterabschnitt I
Widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85a
Nach dem 31. August 1998 getätigte widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85b
Obligatorische Regularisierung der vor dem 1. September 1998 getätigten widerrechtlichen Anpflanzungen

Artikel 85c
Kontrolle des Nichtinverkehrbringens und der Destillation

Artikel 85d
Flankierende Maßnahmen

Artikel 85e
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt II
Vorübergehende Pflanzungsrechtregelung

Artikel 85f
Laufzeit

Artikel 85g
Vorübergehendes Rebpflanzungsverbot

Artikel 85h
Neuanpflanzungsrechte

Artikel 85i
Wiederbepflanzungsrechte

Artikel 85j
Nationale und regionale Reserve von Pflanzungsrechten

Artikel 85k
Erteilung von Pflanzungsrechten aus der Reserve

Artikel 85l
De minimis

Artikel 85m
Strengere nationale Vorschriften

Artikel 85n
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt III
Rodungsregelung

Artikel 85o
Laufzeit

Artikel 85p
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Artikel 85q
Bedingungen für die Inanspruchnahme

Artikel 85r
Höhe der Rodungsprämie

Artikel 85s
Verfahren und Finanzmittel

Artikel 85t
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 85u
Ausnahmen

Artikel 85v
De minimis

Artikel 85w
Ergänzende einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 85x
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt IV
B Stützungsprogramme im Weinsektor

Unterabschnitt I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 103i
Geltungsbereich

Artikel 103j
Vereinbarkeit und Kohärenz

Unterabschnitt II
Einreichung und Inhalt von Stützungsprogrammen

Artikel 103k
Einreichung von Stützungsprogrammen

Artikel 103l
Inhalt der Stützungsprogramme

Artikel 103m
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 103n
Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme

Unterabschnitt III
Besondere Stützungsmassnahmen

Artikel 103o
Betriebsprämienregelung und Unterstützung für Weinbauern

Artikel 103p
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103q
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103r
Grüne Weinlese

Artikel 103s
Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 103t
Ernteversicherung

Artikel 103u
Investitionen

Artikel 103v
Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103w
Destillation von Trinkalkohol

Artikel 103x
Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103y
Verwendung von konzentriertem Traubenmost

Artikel 103z
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Unterabschnitt IV
Verfahrensvorschriften

Artikel 103za
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel I
Vermarktungs- und Herstellungsvorschriften

Abschnitt I
Vermarktungsvorschriften

Artikel 113c
Vermarktungsregeln zur Verbesserung und Stabilisierung des gemeinsamen Marktes für Weine

Artikel 113d
Besondere Vorschriften für die Vermarktung von Wein

Abschnitt I
A Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und traditionelle Begriffe im Weinsektor

Artikel 118a
Geltungsbereich

Unterabschnitt I
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Artikel 118b
Begriffsbestimmungen

Artikel 118c
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 118d
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 118e
Antragsteller

Artikel 118f
Nationales Vorverfahren

Artikel 118g
Prüfung durch die Kommission

Artikel 118h
Einspruchverfahren

Artikel 118i
Entscheidung über den Schutz

Artikel 118j
Homonyme

Artikel 118k
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 118l
Beziehung zu Marken

Artikel 118m
Schutz

Artikel 118n
Register

Artikel 118o
Benennung der zuständigen Kontrollbehörde

Artikel 118p
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 118q
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 118r
Löschung

Artikel 118s
Bestehende geschützte Weinnamen

Artikel 118t
Gebühren

Unterabschnitt II
Traditionelle Begriffe

Artikel 118u
Begriffsbestimmungen

Artikel 118v
Schutz

Abschnitt I
B Kennzeichnung und Aufmachung im Weinsektor

Artikel 118w
Begriffsbestimmung

Artikel 118x
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften

Artikel 118y
Obligatorische Angaben

Artikel 118z
Fakultative Angaben

Artikel 118za
Sprachen

Artikel 118zb
Anwendung

Abschnitt II
A Herstellungsvorschriften im Weinsektor

Unterabschnitt I
Keltertraubensorten

Artikel 120a
Klassifizierung von Keltertraubensorten

Unterabschnitt II
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120b
Geltungsbereich

Artikel 120c
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120d
Von den Mitgliedstaaten beschlossene restriktivere Vorschriften

Artikel 120e
Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120f
Zulassungskriterien

Artikel 120g
Analysemethoden

Abschnitt I
B Regeln für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände im Weinsektor

Artikel 125o
Anerkennung

Artikel 133a
Besondere Sicherheit im Weinsektor

Unterabschnitt V
Sonderbestimmungen für Einfuhren von Wein

Artikel 158a
Besondere Einfuhranforderungen für Wein

Artikel 175
Anwendung der Artikel 81 bis 86 des EG-Vertrags

Artikel 182a
Einzelstaatliche Beihilfe für Dringlichkeitsdestillation

Artikel 185a
Weinbaukartei und Aufstellung über das Produktionspotenzial

Artikel 185b
Obligatorische Mitteilungen im Weinsektor

Artikel 185c
Begleitdokumente und Register im Weinsektor

Artikel 185d
Benennung der zuständigen einzelstaatlichen Behörden im Weinsektor

Artikel 188a
Mitteilungen und Bewertung im Weinsektor

Artikel 190a

Artikel 194a
Kompatibilität mit dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 196
Organisation des Verwaltungsausschusses

Artikel 203b
Übergangsbestimmungen im Weinsektor

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006

Artikel 1

Artikel 3
Aufhebungen und befristete weitere Anwendung

Artikel 4
Inkrafttreten

Anhang I

Teil IIIa
: Begriffsbestimmungen für den Weinsektor

Anhang II

Anhang Xb
Haushaltsmittel für Stützungsprogramme (gemäß Artikel 103n Absatz 1)

Anhang Xc
Haushaltsmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 190a Absatz 3

Anhang Xd
Haushaltsmittel für die Rodungsregelung

Anhang Xe
Flächen, die die Mitgliedstaaten für nicht rodungsfähig erklären können (gemäß Artikel 85u Absätze 1, 2 und 5) in ha

Anhang III

Anhang XIb
Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1. Wein

2. Jungwein

3. Likörwein

4. Schaumwein

5. Qualitätsschaumwein

6. Aromatischer Qualitätsschaumwein

7. Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure

8. Perlwein

9. Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

10. Traubenmost

11. Teilweise gegorener Traubenmost

12. Teilweise gegorener Traubenmost aus eingetrockneten Trauben

13. Konzentrierter Traubenmost

14. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

15. Wein aus eingetrockneten Trauben

16. Wein aus überreifen Trauben

17. Weinessig

Anlage zu
Anhang XIb Weinbauzonen

Anhang IV

Anhang XVa
Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen

A. Anreicherungsgrenzen

B. Anreicherungsverfahren

C. Säuerung und Entsäuerung

D. Behandlungen

Anhang XVb
Einschränkungen

A. Allgemeines

B. Frische Trauben, Traubenmost und Traubensaft

C. Weinmischungen

D. Nebenerzeugnisse

Anhang V


 
 
 


Drucksache 916/08 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) KOM (2008)



Drucksache 357/08

... In der Tätowiermittel-Verordnung werden zwei neue Informationspflichten in den §§ 2 und 3 vorgesehen. Sie betreffen die Meldung der Herstellung bzw. der Einfuhr von Tätowiermitteln sowie die Etikettierung der Mittel mit dem Handelsnamen und dem Verzeichnis der Bestandteile sowie den Angaben zur Haltbarkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Allgemein verbotene Stoffe

§ 2
Mitteilungspflichten

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Gute Herstellungspraxis

§ 5
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Satz 2 Nr. 2) Liste der Amine, die bei der reduktiven Spaltung von Azofarbstoffen entstehen

Anlage 2
(zu § 1 Satz 2 Nr. 3) Farbstoffe, die beim Herstellen und Behandeln von Mitteln nach § 1 Satz 1 nicht verwendet werden dürfen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 448: Entwurf einer Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen


 
 
 


Drucksache 131/07

... Nicht in den Begriff eingeschlossen sind Feuerzeuge, die mit Firmenlogos, Etiketten, Abziehbildern oder künstlerischen Darstellungen bedruckt oder auf andere Weise versehen sind oder die mit Schrumpffolien umhüllt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 131/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das erstmalige Inverkehrbringen

§ 4
Anforderungen an Prüfberichte

§ 5
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Entscheidung

III. Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission

1. Umsetzungsbedarf

2. Umsetzungskonzeption und Verordnungsermächtigung

IV. Alternativen

V. Kosten Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften zu § 1 Anwendungsbereich

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 475/07

... Ab 1. Januar 2014 wird das Anpflanzen von Reben uneingeschränkt zugelassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Wettbewerbsfähige Weinerzeuger sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, ihre Erzeugung auszuweiten, um in der EU und in Drittländern alte Märkte zurückzugewinnen und neue zu erobern. Die neuen Marktgegebenheiten und die den Zugang zum Status einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe betreffenden Kompetenzen der Mitgliedstaaten (z.B. Abgrenzung der Anbaugebiete, Festsetzung von Höchsterträgen und andere striktere Bestimmungen in Bezug auf die Erzeugung, Verarbeitung und Etikettierung) werden jedoch zusammen mit der Abschaffung der als Sicherheitsnetz fungierenden systematischen Destillation die Hektarzahl de facto begrenzen und eine Überschusserzeugung verhindern. Alle neuen Produktionsentscheidungen werden der Fähigkeit der Erzeuger, Absatzmöglichkeiten für ihre Erzeugnisse zu finden, in vollem Umfang Rechnung tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Nutzung von externem Expertenwissen

Weinseminar

Mitteilung der Kommission und Folgenabschätzung

Europäische Organe

Anhörung von Interessengruppen

Wichtigste Anliegen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Ziele der Reform

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.1. Überarbeitete, vereinfachte und gezieltere Regulierungsmaßnahmen

3.2. Aufstellung von nationalen Finanzrahmen, damit die Mitgliedstaaten ihre jeweilige Lage verbessern können

3.3. Schaffung eines nachhaltigeren Sektors durch verstärkte Anwendung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums

3.4. Bessere Verbraucherinformationen über europäische Weine

3.5. Verhütung von Umweltrisiken

3.6. Eröffnung von Alternativen für weniger wettbewerbsfähige Erzeuger

3.7. Handel mit Drittländern

3.8. Stärkere Kohärenz der GAP, Vereinfachung und volle Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Stützungsmassnahmen

Kapitel I
Stützungsprogramme

Abschnitt 1
Einleitende Bestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Vereinbarkeit und Kohärenz

Abschnitt 2
Stützungsprogramme

Artikel 5
Einreichung von Stützungsprogrammen

Artikel 6
Inhalt der Stützungsprogramme

Artikel 7
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 8
Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme

Abschnitt 3
Besondere Stützungsmassnahmen

Artikel 9
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 10
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 11
Grüne Weinlese

Artikel 12
Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 13
Ernteversicherung

Artikel 14
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Abschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 15
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 16
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Mittelübertragung

Artikel 17
Mittelübertragung auf die Entwicklung des ländlichen Raums

Titel III
Regulierungsmassnahmen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 18
Klassifizierung von Keltertraubensorten

Artikel 19
Erzeugung und Inverkehrbringen

Kapitel II
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 20
Geltungsbereich

Artikel 21
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 22
Von den Mitgliedstaaten beschlossene restriktivere önologische Verfahren

Artikel 23
Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen

Artikel 24
Zulassungskriterien

Artikel 25
Analysemethoden

Artikel 26
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Abschnitt 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 27
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Abschnitt 2
Schutzantrag

Artikel 28
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 29
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 30
Antragsteller

Abschnitt 3
Schutzverleihendes Verfahren

Artikel 31
Nationales Vorverfahren

Artikel 32
Prüfung durch die Kommission

Artikel 33
Einspruchverfahren

Artikel 34
Entscheidung über den Schutz

Abschnitt 4
Sonderfälle

Artikel 35
Homonyme

Artikel 36
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 37
Beziehung zu Marken

Abschnitt 5
Schutz und Kontrolle

Artikel 38
Schutz

Artikel 39
Register

Artikel 40
Zuständige Kontrolleinrichtungen

Artikel 41
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 42
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 43
Löschung

Artikel 44
Bestehende geschützte Weinnamen

Abschnitt 6
Allgemeine Vorschriften

Artikel 45
Durchführungsbestimmungen

Artikel 46
Gebühren

Kapitel IV
Kennzeichnung

Artikel 47
Begriffsbestimmung

Artikel 48
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften

Artikel 49
Obligatorische Angaben

Artikel 50
Fakultative Angaben

Artikel 51
Sprachen

Artikel 52
Anwendung

Artikel 53
Durchführungsbestimmungen

Kapitel V
Erzeuger- und Branchenorganisationen

Artikel 54
Erzeugerorganisationen

Artikel 55
Branchenorganisationen

Artikel 56
Anerkennungsverfahren

Artikel 57
Vermarktungsregeln

Artikel 58
Überwachung

Artikel 59
Mitteilungen

Titel IV
Handel mit Drittländern

Kapitel I
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 60
Allgemeine Grundsätze

Artikel 61
Kombinierte Nomenklatur

Kapitel II
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 62
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 63
Lizenzerteilung

Artikel 64
Gültigkeit der Lizenzen

Artikel 65
Sicherheit

Artikel 66
Besondere Sicherheit

Artikel 67
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Schutzmaßnahmen

Artikel 68
Schutzmaßnahmen

Artikel 69
Zusätzliche Einfuhrzölle

Artikel 70
Aussetzung des aktiven und passiven Veredelungsverkehrs

Artikel 71
Durchführungsbestimmungen

Kapitel IV
Einfuhrregeln

Artikel 72
Einfuhranforderungen

Artikel 73
Zollkontingente

Artikel 74
Durchführungsbestimmungen

Titel V
Produktionspotenzial

Kapitel I
Widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 75
Nach dem 1. September 1998 getätigte widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 76
Obligatorische Regularisierung der vor dem 1. September 1998 getätigten widerrechtlichen Anpflanzungen

Artikel 77
Destillation

Artikel 78
Flankierende Maßnahmen

Artikel 79
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Vorübergehende Pflanzungsrechtregelung

Artikel 80
Vorübergehendes Rebpflanzungsverbot

Artikel 81
Neuanpflanzungsrechte

Artikel 82
Wiederbepflanzungsrechte

Artikel 83
Nationale und regionale Reserve von Pflanzungsrechten

Artikel 84
Erteilung von Pflanzungsrechten aus der Reserve

Artikel 85
De minimis

Artikel 86
Strengere nationale Vorschriften

Artikel 87
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Rodungsregelung

Artikel 88
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Artikel 89
Laufzeit der Maßnahme

Artikel 90
Bedingungen für die Inanspruchnahme

Artikel 91
Höhe der Rodungsprämie

Artikel 92
Verfahren und Finanzmittel

Artikel 93
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Artikel 94
Ausnahmen

Artikel 95
Betriebsprämienregelung

Artikel 96
De minimis

Artikel 97
Ergänzende einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 98
Durchführungsbestimmungen

Titel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 99
Weinbaukartei

Artikel 100
Aufstellung

Artikel 101
Laufzeit der Weinbaukartei und der Aufstellung

Artikel 102
Obligatorische Angaben

Artikel 103
Begleitdokumente und Register

Artikel 104
Verwaltungsausschussverfahren

Artikel 105
Finanzmittel

Artikel 106
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 107
Überwachung

Artikel 108
Kontrollen und Verwaltungssanktionen sowie diesbezügliche Berichte

Artikel 109
Bezeichnung der zuständigen nationalen Behörden

Artikel 110
Durchführungsbestimmungen

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Änderungen

Artikel 111
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2702/1999

Artikel 112
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000

Artikel 113
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

Artikel 114
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Kapitel II
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 115
Übergangsbestimmungen

Artikel 116
Anwendbarkeit der Vorschriften für staatliche Beihilfen

Artikel 117
Aufhebung

Artikel 118
Inkrafttreten und Geltung

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
Haushaltsmittel für Stützungsprogramme und Mindestanteil für Absatzförderung gemäß Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 5

Anhang III
Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (gemäß Artikel 17 Absatz 3)

Anhang IV
Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Anhang V
Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen

A. Anreicherungsgrenzen

B. Anreicherungsverfahren

C. Säuerung und Entsäuerung

D. Behandlungen

Anhang VI
Einschränkungen

A. Allgemeines

B. Frische Trauben, Traubenmost und Traubensaft

C. Weinmischungen

D. Nebenerzeugnisse

Anhang VII
Haushaltsmittel für die Rodungsregelung

Anhang VIII
Flächen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Rodungsregelung für nicht rodungsfähig erklären können (gemäß Artikel 94 Absätze 1 und 3) in ha

Anhang IX
Weinbauzonen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 824/07

... Neufassung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

6. Kommunikation über Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 197/07

... elektronische Etiketten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/07




1. Einführung

2. Bedeutung der RFID-Technik

2.1. Soziale Bedeutung der RFID-Technik

2.2. Industrielles Innovations- und Wachstumspotenzial

3. Rechtssicherheit für Anwender und Investoren

3.1. Öffentliche Anhörung

3.2. Datenschutz, Wahrung der Privatsphäre und Datensicherheit

3.3. Governance der Ressourcen im künftigen Internet der Dinge

3.4. Funkfrequenzen

3.5. Normen

3.6. Umwelt und Gesundheit

4. Maßnahmen auf Europäischer Ebene

4.1. Sicherheit und Datenschutz

4.2. Funkfrequenzen

4.3. Forschung und Innovation

4.4. Normung

4.5. Weitere technologische Entwicklung und Verwaltung der RFID-Technik

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 88/07

... Zurzeit sei es gängige Praxis, die Umverpackung zugelassener, parallel importierter Arzneimittel zu öffnen und mit Etiketten zu überkleben, um sie den Zulassungsanforderungen anzupassen. Mit einer neuen Umverpackung sei der Verbraucher aber besser in der Lage, gefälschte Arzneimittel von Originalpräparaten oder legalen Importen zu unterscheiden. Zudem würden beim Umpacken und Überkleben vom Originalhersteller aufgebrachte, vor Fälschungen schützende Maßnahmen in der Regel zerstört.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/07




Bericht

1. Einleitung

2. Allgemeine Einschätzung zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 12. AMG-Novelle

3. Spezielle Hinweise und Anregungen zum AMG

3.1. § 8 AMG Verbote zum Schutz vor Täuschung

3.2. § 10 AMG Kennzeichnung des Fertigarzneimittels

3.3. Strafvorschriften § 95 und § 96 AMG

3.3.1. Erweiterung des Strafrahmens

3.3.2. Erweiterung der Straftatbestände

3.3.3. Probennahme

3.4. Weitere Hinweise zu Regelungen des Arzneimittelgesetzes

3.4.1. Fälschungssichere Kennzeichnung

3.4.2. Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen

4. Gesetz über das Apothekenwesen*

4.1. Elektronischer Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln

5. Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

5.1. Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer**

5.2. Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe GroßhandelsbetriebsVO ***

5.3. Verordnung über den Betrieb von Apotheken ApBetrO ****

5.4. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken*****

5.5. Regelung zur Herstellung von Arzneimittelverpackungen

6. Fortschritte auf europäischer und internationaler Ebene

6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission und der europäischen Zulassungsbehörden

6.2. Aktivitäten des Europarates

6.3. Aktivitäten der WHO

6.4. Aktivitäten von Verbänden auf internationaler Ebene

6.4.1. Weißbuch der EFPIA zu Arzneimittelfälschungen

6.4.2. Broschüre der International Union of Nurses

7. Allgemeine Hinweise und Anregungen zu gesetzlichen Regelungen außerhalb des Arzneimittelrechtes

7.1. Etablierung von single points of contact

7.2. Analyse der Internet-Angebote

7.3. Illegaler Internetversand

7.4. Verbesserungen im organisatorischen Bereich

8. Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 862/07

... - und Identifizierungsgeräten, bei denen es sich auch um kontaktlos mit Funkfrequenzen arbeitende Geräte handeln kann. So werden beispielsweise in RFID-Funkfrequenzerkennungsgeräten (Radio Frequency Identification Devices) Funkfrequenzen genutzt, um von eindeutig gekennzeichneten Etiketten Daten auszulesen, die dann über bestehende Kommunikationsnetze weitergeleitet werden können. Die breite Nutzung solcher Technologien kann erhebliche wirtschaftliche und soziale Vorteile bringen und damit einen großen Beitrag zum Binnenmarkt leisten, wenn ihr Einsatz von den Bürgern akzeptiert wird. Dazu muss gewährleistet werden, dass die Grundrechte des Einzelnen, vor allem das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz, gewahrt bleiben. Werden solche Geräte an öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsnetze angeschlossen oder werden elektronische Kommunikationsdienste als Grundinfrastruktur genutzt, so sollten die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 862/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen in der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie)

Artikel 2
Änderungen in der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation)

Artikel 3
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Adressaten

Anhang I
Beschreibung der Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10 (Ausgabenkontrolle) und Artikel 29 (Zusätzliche Dienstmerkmale)

Teil
A Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10

a Einzelverbindungsnachweis

b Selektive Sperre abgehender Verbindungen, ohne Entgelt

c Vorauszahlung

d Gestreckte Zahlung der Anschlussentgelte

e Zahlungsverzug

Teil
B Dienstmerkmale im Sinne von Artikel 29

a Tonwahl oder Mehrfrequenzwahlverfahren MFW

b Anzeige der Rufnummer des Anrufers

Teil
C Umsetzung der Vorschriften zur Nummernübertragbarkeit in Artikel 30

Anhang II
Gemäss Artikel 21 zu veröffentlichende Informationen (Transparenz und Veröffentlichung von Informationen)

Anhang III
Parameter für die Dienstqualität


 
 
 


Drucksache 809/07

... Aus der nach dem Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Einbeziehung anderer Hanfsorten als Faserhanfsorten in die Betriebsprämienregelung und somit in die InVeKoS-Verordnung folgen für die Wirtschaftsbeteiligten keine erhöhten Bürokratiekosten. In den Sammelanträgen müssen zwar zukünftig alle Hanfflächen, die der Betriebsprämienregelung unterliegen, gesondert (als solche) bezeichnet werden. Damit ändert sich jedoch nur die von den Erzeugern in den Sammelanträgen für diese Flächen anzugebende Nutzungsart (Kodierung). Die mit der Änderung des § 7 Abs. 4 eingeräumte Möglichkeit, bei gemeinsamer Nutzung zertifizierten Hanfsaatguts statt der Vorlage von Etiketten eine Erklärung über die Aufteilung des Saatguts vorzulegen stellt eine Erleichterung für die Wirtschaftsbeteiligten dar, die sich aber nicht nennenswert auf die bestehenden Bürokratiekosten auswirken wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 2
Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungsbedarf

II. Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaftsbeteiligten

III. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
[Änderung der InVeKoS-Verordnung]

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Artikel 2
[Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung]

Artikel 3
[Neubekanntmachung der InVeKoS-Verordnung]

Artikel 4
[Inkrafttreten]

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKos-Verordnung und der EG-Sicherheiten-Verordnung


 
 
 


Drucksache 80/07

... Solche Technologien wären jedoch nur voll wirksam, wenn gemeinsame Normen für die Interoperabilität von Funketiketten wie auch ein gemeinsamer Rechtsrahmen für den Schutz der Fluggastinformationen17 auf internationaler Ebene erreicht werden.



Drucksache 572/06

... /EG. Außerdem wird ein Weg eröffnet für Produkte, für die nur ein sehr geringer Markt besteht, mit mehrsprachigen Etiketten, Packungen und Beipackzetteln in verschiedenen Mitgliedstaaten gehandelt zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Algemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Zuständige Behörden

Abschnitt 2
Herstellung von Mitteln

§ 3
Herstellungserlaubnis

§ 4
Inhalt der Herstellungserlaubnis

§ 5
Sachkundige Personen

§ 6
Anzeigepflichten

§ 7
Ruhen der Erlaubnis

§ 8
Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln

§ 9
Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen

§ 10
Besondere Vorschriften für die Tierhaltung

§ 11
Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln

§ 12
Wartezeiten

§ 13
Farbstoffe Bei der Herstellung von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, dürfen zur Färbung nur verwendet werden

§ 14
Abfüllen der Charge

§ 15
Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen

§ 16
Arzneibuch

§ 17
Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen

§ 18
Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis

§ 19
Prüfung des Betriebs

Abschnitt 3
Zulassung von Mitteln

§ 20
Zulassungsantrag

§ 21
Zusammenfassung der Merkmale des Mittels

§ 22
Zulassungsverfahren

§ 23
Zulassung

§ 24
Zulassung in sonstigen Fällen

§ 25
Erlöschen der Zulassung

§ 26
Verlängern der Zulassung

§ 27
Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung

§ 28
Pflichten des Zulassungsinhabers

§ 29
Änderung der Zulassung, Neuzulassung

§ 30
Erfassen und Auswerten von Risiken

§ 31
Bekanntmachung, Veröffentlichung

Abschnitt 4
Staatliche Chargenprüfung

§ 32
Durchführung der staatlichen Chargenprüfung

§ 33
Umfang der staatlichen Chargenprüfung

§ 34
Rücknahme der Freigabe

Abschnitt 5
Kennzeichnung

§ 35
Kennzeichnung

§ 36
Packungsbeilage

Abschnitt 6
Großhandel und Einfuhr

§ 37
Pflichten des Großhändlers

§ 38
Einfuhrerlaubnis

§ 39
Bescheinigung

Abschnitt 7
Abgabe und Anwendung von Mitteln

§ 40
Vertriebsweg, Nachweispflicht

§ 41
Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht

§ 42
Abgabeverbote

§ 43
Anwendung von Mitteln

§ 44
Anwendung durch den Tierhalter

§ 45
Vorrätighalten von Mitteln

§ 46
Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 47
Ordnungswidrigkeiten

§ 48
Übergangsvorschriften

§ 49
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 20 Abs. 4) Angaben und Unterlagen, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen sind:

Anlage 2
(zu § 21 Abs. 2) Zusammenfassung der Merkmale, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen ist:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu den §§ 9

Zu § 12

Zu § 13

Zu den §§ 14

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 24

Zu den §§ 25

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu den §§ 32

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 40

Zu § 42

Zu den §§ 43

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48


 
 
 


Drucksache 539/06

... Die Änderungen im Bereich der Anbauregeln bezwecken eine Flexibilisierung, weshalb bürokratischer Mehraufwand für die Wirtschaftsbeteiligten nicht zu erwarten ist. Die bezeichnungsrechtlichen Änderungen erfolgen mit einer Übergangszeit, damit die Weinwirtschaft die Umstellung von Etiketten und Werbematerialien im Zuge mehr oder weniger regelmäßig stattfindender Ausstattungswechsel vornehmen kann. Diese Änderungen erfolgen im Übrigen auf Wunsch der Weinwirtschaft, so dass der erforderliche Aufwand sich nicht als Belastung darstellen dürfte. Die durch die Rundung des Betrages der Abgaben für den Deutschen Weinfonds entstehende finanzielle Mehrbelastung ist sehr gering und in Kauf zu nehmen, um die Abgabenerhebung verwaltungstechnisch zu vereinfachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Weingesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Weingesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Weingesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Nummer 12

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 13

Nummer 14

Zu Artikel 2

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 711/06

... Für die Wirtschaft können einzelbetrieblich ggf. zusätzliche Kosten auf Grund notwendiger Änderungen von Etiketten entstehen. Dies wäre dann der Fall, wenn die. Wässer auf Grund der Urangehalte nicht mehr als "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 711/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 16/06

... 6. Die Änderungen betreffen zum einen die genauere Festlegung der Angaben, die vor der Eintragung veröffentlicht werden müssen, damit jeder Marktteilnehmer von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen kann und andererseits die für die Kontrolle zuständigen Behörden von Amts wegen für den Schutz der in den einzelnen Mitgliedstaaten eingetragenen Bezeichnungen sorgen können. Zu diesen in einem einzigen Dokument zusammengefassten Informationen zählen die Bezeichnung selbst, die Beschreibung des Produkts zum Zweck seiner Kontrolle sowie seiner Etikettierung und Aufmachung (einschließlich etwaiger Einschränkungen hinsichtlich der Aufmachung außerhalb des Ursprungsgebiets und der Begründung für diese Einschränkungen) und der Nachweis des Zusammenhangs zwischen dem Erzeugnis und seinem geografischen Ursprung. Die standardisierte und zusammengefasste Form dieser Angaben kann für mehr Einheitlichkeit und Gleichbehandlung bei den Anträgen sorgen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle erforderlichen Angaben für völlige Transparenz gegenüber den betroffenen außerhalb des umgrenzten Gebiets ansässigen Marktteilnehmern aufgeführt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/06




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Artikel 3
Gattungsbezeichnungen sowie Überschneidungen mit Namen von Pflanzensorten, Tierrassen, gleichlautenden Bezeichnungen und Marken

Artikel 4
Spezifikation

Artikel 5
Antrag auf Eintragung

Artikel 6
Prüfung durch die Kommission

Artikel 7
Einspruch, Entscheidung über die Eintragung

Artikel 8
Bezeichnungen, Angaben und Zeichen

Artikel 9
Genehmigung einer Änderung der Spezifikation

Artikel 10
Kontrollregelung

Artikel 11
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikation durch die Marktteilnehmer

Artikel 12
Löschung

Artikel 13
Schutz

Artikel 14
Beziehungen zwischen Marken und geografischen Angaben

Artikel 15
Verwaltungsausschuss für geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen

Artikel 16
Durchführungsvorschriften

Artikel 17
Übergangsvorschriften

Artikel 18
Gebühren

Artikel 19

Artikel 20

Anhang I
Lebensmittel im Sinne von Artikel 1 Absatz 1:

Anhang II
Agrarerzeugnisse im Sinne von Artikel 1 Absatz 1:

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 361/06

... Etikettierung und Kennzeichnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 170 Übereinkommen über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit Übersetzung

Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2
Im Sinne dieses Übereinkommens

Teil II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Teil III
Klassifizierung und damit zusammenhängende Maßnahmen

Artikel 6
Klassifizierungssysteme

Artikel 7
Etikettierung und Kennzeichnung

Artikel 8
Sicherheitsdatenblätter

Artikel 9
Verantwortlichkeiten der Lieferanten

Teil IV
Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber

Artikel 10
Bestimmung der Identität

Artikel 11
Umfüllen von chemischen Stoffen

Artikel 12
Exposition

Artikel 13
Betriebliche Maßnahmen

Artikel 14
Beseitigung

Artikel 15
Information und Ausbildung

Artikel 16
Zusammenarbeit

Teil V
Pflichten der Arbeitnehmer

Artikel 17

Teil VI
Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter

Artikel 18

Teil VII
Verantwortung der exportierenden Staaten

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
(Artikel 1 und 2) Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Teil II
(Artikel 3 bis 5) Allgemeine Grundsätze

Teil III
(Artikel 6 bis 9) Kassifizierung und damit zusammenhängende Maßnahmen

Teil IV
(Artikel 10 bis 16) Verantwortlichkeiten der Arbeitnehmer

Teil V
(Artikel 17) Pflichten der Arbeitnehmer

Teil VI
(Artikel 18) Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter

Teil VII
Verantwortung der exportierenden Staaten

Anlage 1
zur Denkschrift Empfehlung 177 Empfehlung betreffend Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit(Übersetzung)

I. Allgemeine Bestimmungen

II. Klassifizierung und damit zusammenhängende Maßnahmen

3 Klassifizierung

Etikettierung und Kennzeichnung

3 Sicherheitsdatenblätter

III. Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber Überwachung der Exposition

Betriebliche Maßnahmen an der Arbeitsstätte

Medizinische Überwachung

Erste Hilfe und Notfälle

IV. Zusammenarbeit

V. Rechte der Arbeitnehmer

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme zur Empfehlung Nr. 177 betreffend die Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit


 
 
 


Drucksache 830/06

... • In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Akteuren soll untersucht werden, ob es sinnvoll ist, gemeinschaftsweit effiziente gemeinsame Konzepte zu erarbeiten, um dem Verbraucher geeignete Informationen an die Hand zu geben. Solche Erwägungen sind besonders wichtig, weil einige Mitgliedstaaten planen, Warnhinweise auf den Etiketten einzuführen (z.B. zum Alkoholkonsum bei Schwangerschaft), und weil ganz allgemein eine Debatte über vorbildliche Verfahren der Verbraucheraufklärung geführt wird. (Ziele 1, 3, 4, 6, 7, 9)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/06




1. Einleitung

2. Handlungsauftrag

3. Handlungsbedarf

4. Konsultations- und Folgenabschätzungsprozess

5. Fünf Schwerpunkte und entsprechende bewährte Verfahren

5.1. Schutz von Jugendlichen, Kindern und des Kindes im Mutterleib Ziele

5.1.1. Begründung

5.1.2. Bewährte Verfahren

5.2. Senkung der Zahl der Verletzungen durch alkoholbedingte Straßenverkehrsunfälle27

5.2.1. Begründung

5.2.2. Bewährte Verfahren

5.3. Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz

5.3.1. Begründung

5.3.2. Bewährte Verfahren

5.4. Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Auswirkungen schädlichen und riskanten Alkoholkonsums und angemessene Konsummuster

5.4.1. Begründung

5.4.2. Bewährte Verfahren

5.5. Aufbau und Aktualisierung einer gemeinsamen Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse auf EU-Ebene

5.5.1. Begründung

5.5.2. Was erforderlich ist

6. Drei Aktionsebenen

6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission

6.2. Subsidiarität: Erfassung der von den Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen

6.2.1. Einzelstaatliche Maßnahmen

6.2.2. Lokale Maßnahmen

6.3. Maßnahmenkoordinierung auf EU-Ebene

6.3.1. Alkohol und das Gesundheitsforum

6.3.2. Alkohol am Steuer

6.3.3. Werbung

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 17/06

... 22. Das EU-Logo sollte auch künftig allen Erzeugnissen, einschließlich aller Einfuhrerzeugnisse, offen stehen, die die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Bei der Ausarbeitung des Europäischen Aktionsplans für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel führten die Diskussionen mit den Interessengruppen und den Mitgliedstaaten zu der Schlussfolgerung, dass das EU-Logo gegenwärtig nicht verbindlich vorgeschrieben werden sollte, da hierin eine übermäßige Einmischung der EU in die Gewerbefreiheit in anderen Bereichen gesehen werden könnte. Für den Fall, dass ein Erzeugnis kein EU-Logo trägt, wird allerdings vorgeschlagen, bei aus der Gemeinschaft stammenden Erzeugnissen auf dem Etikett die Angabe eines einfachen standardisierten Textfragments EU-ÖKOLOGISCH bzw. EU-BIOLOGISCH verbindlich zu machen. Damit soll allen Unternehmern der Erzeugungskette und dem Verbraucher wirksam signalisiert werden dass das Erzeugnis dem einheitlichen EU-Standard entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/06




Begründung

politische Rahmensituation

Ökologische/biologische Erzeugung

4 Forschung

Nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur

Vereinfachung und bessere Rechtsetzung

3 VERORDNUNGSVORSCHLAG

Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Ziele und Grundsätze für die ökologische Erzeugung

4 Flexibilität

4 Kennzeichnung

4 Kontrollen

4 Einfuhren

Inkrafttreten und Anwendung der neuen Rechtsvorschriften

4 Haushaltsauswirkungen

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Ziele und Grundsätze der ökologischen Erzeugung

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Grundsätze für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 6
Grundsätze für die Verarbeitung

Titel III
PRODUKTIONSVORSCHRIFTEN

Kapitel 1
Landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 7
Allgemeine Vorschriften für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 8
Vorschriften für die pflanzliche Erzeugung

Artikel 9
Vorschriften für die tierische Erzeugung

Artikel 10
Vorschriften für die Aquakultur

Artikel 11
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe in der ökologischen Landwirtschaft

Artikel 12
Umstellung

Kapitel 2
Erzeugung von Futtermitteln

Artikel 13
Vorschriften für die Erzeugung von Futtermitteln

Kapitel 3
HERSTELLUNG von VERARBEITETEN Erzeugnissen

Artikel 14
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

Artikel 15
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe bei der Verarbeitung

Kapitel 4
Flexibilität

Artikel 16
Weniger restriktive Produktionsvorschriften

Titel IV
Kennzeichnung

Artikel 17
Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf ökologische Erzeugung

Artikel 18
Verbindliche Angaben

Artikel 19
Gemeinschaftslogo für ökologische Erzeugung

Artikel 20
Aussagen in der Etikettierung und Werbung

Artikel 21
Besondere Kennzeichnungsvorschriften

Titel V
Kontrolle

Artikel 22
Kontrollsystem

Artikel 23
Teilnahme am Kontrollsystem

Artikel 24
Zertifizierung

Artikel 25
Maßnahmen bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten

Artikel 26
Informationsaustausch

Titel VI
Handel mit Drittländern

Artikel 27
Einfuhren aus Drittländern

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Freier Warenverkehr

Artikel 29
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 30
Statistische Informationen

Artikel 31
Verwaltungsausschuss für ökologische Erzeugung

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91

Artikel 34
Übergangsmaßnahmen

Artikel 35
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Angaben nach Artikel 17 Absatz 1

Anhang II
Angaben nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang III
Besondere Vorschriften


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.