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0872/04
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0504/03
Drucksache 571/08

... 3. Enthält der Name einer Weintraubensorte eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe, so kann dieser Name unbeschadet anderer Durchführungsmaßnahmen der Kommission nicht zur Etikettierung der unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/08




Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags: Vervollständigung des neuen GAP-Rechtsrahmens, der Verordnung über die einheitliche GMO EG Nr. 1234/2007

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte und Hauptmerkmale der horizontalen GMO

Rechtsgrundlage

Inhalt des Vorschlags

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Vereinfachung

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird wie folgt geändert:

Artikel 55
Quotensysteme und Produktionspotenzial.

Abschnitt IV
Verfahrensvorschriften für Zucker- und Milchquoten”.

Abschnitt IV
A Produktionspotenzial im Weinsektor

Unterabschnitt I
Widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85a
Nach dem 31. August 1998 getätigte widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85b
Obligatorische Regularisierung der vor dem 1. September 1998 getätigten widerrechtlichen Anpflanzungen

Artikel 85c
Kontrolle des Nichtinverkehrbringens und der Destillation

Artikel 85d
Flankierende Maßnahmen

Artikel 85e
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt II
Vorübergehende Pflanzungsrechtregelung

Artikel 85f
Laufzeit

Artikel 85g
Vorübergehendes Rebpflanzungsverbot

Artikel 85h
Neuanpflanzungsrechte

Artikel 85i
Wiederbepflanzungsrechte

Artikel 85j
Nationale und regionale Reserve von Pflanzungsrechten

Artikel 85k
Erteilung von Pflanzungsrechten aus der Reserve

Artikel 85l
De minimis

Artikel 85m
Strengere nationale Vorschriften

Artikel 85n
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt III
Rodungsregelung

Artikel 85o
Laufzeit

Artikel 85p
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Artikel 85q
Bedingungen für die Inanspruchnahme

Artikel 85r
Höhe der Rodungsprämie

Artikel 85s
Verfahren und Finanzmittel

Artikel 85t
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 85u
Ausnahmen

Artikel 85v
De minimis

Artikel 85w
Ergänzende einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 85x
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt IV
B Stützungsprogramme im Weinsektor

Unterabschnitt I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 103i
Geltungsbereich

Artikel 103j
Vereinbarkeit und Kohärenz

Unterabschnitt II
Einreichung und Inhalt von Stützungsprogrammen

Artikel 103k
Einreichung von Stützungsprogrammen

Artikel 103l
Inhalt der Stützungsprogramme

Artikel 103m
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 103n
Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme

Unterabschnitt III
Besondere Stützungsmassnahmen

Artikel 103o
Betriebsprämienregelung und Unterstützung für Weinbauern

Artikel 103p
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103q
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103r
Grüne Weinlese

Artikel 103s
Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 103t
Ernteversicherung

Artikel 103u
Investitionen

Artikel 103v
Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103w
Destillation von Trinkalkohol

Artikel 103x
Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103y
Verwendung von konzentriertem Traubenmost

Artikel 103z
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Unterabschnitt IV
Verfahrensvorschriften

Artikel 103za
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel I
Vermarktungs- und Herstellungsvorschriften

Abschnitt I
Vermarktungsvorschriften

Artikel 113c
Vermarktungsregeln zur Verbesserung und Stabilisierung des gemeinsamen Marktes für Weine

Artikel 113d
Besondere Vorschriften für die Vermarktung von Wein

Abschnitt I
A Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und traditionelle Begriffe im Weinsektor

Artikel 118a
Geltungsbereich

Unterabschnitt I
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Artikel 118b
Begriffsbestimmungen

Artikel 118c
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 118d
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 118e
Antragsteller

Artikel 118f
Nationales Vorverfahren

Artikel 118g
Prüfung durch die Kommission

Artikel 118h
Einspruchverfahren

Artikel 118i
Entscheidung über den Schutz

Artikel 118j
Homonyme

Artikel 118k
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 118l
Beziehung zu Marken

Artikel 118m
Schutz

Artikel 118n
Register

Artikel 118o
Benennung der zuständigen Kontrollbehörde

Artikel 118p
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 118q
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 118r
Löschung

Artikel 118s
Bestehende geschützte Weinnamen

Artikel 118t
Gebühren

Unterabschnitt II
Traditionelle Begriffe

Artikel 118u
Begriffsbestimmungen

Artikel 118v
Schutz

Abschnitt I
B Kennzeichnung und Aufmachung im Weinsektor

Artikel 118w
Begriffsbestimmung

Artikel 118x
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften

Artikel 118y
Obligatorische Angaben

Artikel 118z
Fakultative Angaben

Artikel 118za
Sprachen

Artikel 118zb
Anwendung

Abschnitt II
A Herstellungsvorschriften im Weinsektor

Unterabschnitt I
Keltertraubensorten

Artikel 120a
Klassifizierung von Keltertraubensorten

Unterabschnitt II
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120b
Geltungsbereich

Artikel 120c
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120d
Von den Mitgliedstaaten beschlossene restriktivere Vorschriften

Artikel 120e
Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120f
Zulassungskriterien

Artikel 120g
Analysemethoden

Abschnitt I
B Regeln für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände im Weinsektor

Artikel 125o
Anerkennung

Artikel 133a
Besondere Sicherheit im Weinsektor

Unterabschnitt V
Sonderbestimmungen für Einfuhren von Wein

Artikel 158a
Besondere Einfuhranforderungen für Wein

Artikel 175
Anwendung der Artikel 81 bis 86 des EG-Vertrags

Artikel 182a
Einzelstaatliche Beihilfe für Dringlichkeitsdestillation

Artikel 185a
Weinbaukartei und Aufstellung über das Produktionspotenzial

Artikel 185b
Obligatorische Mitteilungen im Weinsektor

Artikel 185c
Begleitdokumente und Register im Weinsektor

Artikel 185d
Benennung der zuständigen einzelstaatlichen Behörden im Weinsektor

Artikel 188a
Mitteilungen und Bewertung im Weinsektor

Artikel 190a

Artikel 194a
Kompatibilität mit dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 196
Organisation des Verwaltungsausschusses

Artikel 203b
Übergangsbestimmungen im Weinsektor

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006

Artikel 1

Artikel 3
Aufhebungen und befristete weitere Anwendung

Artikel 4
Inkrafttreten

Anhang I

Teil IIIa
: Begriffsbestimmungen für den Weinsektor

Anhang II

Anhang Xb
Haushaltsmittel für Stützungsprogramme (gemäß Artikel 103n Absatz 1)

Anhang Xc
Haushaltsmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 190a Absatz 3

Anhang Xd
Haushaltsmittel für die Rodungsregelung

Anhang Xe
Flächen, die die Mitgliedstaaten für nicht rodungsfähig erklären können (gemäß Artikel 85u Absätze 1, 2 und 5) in ha

Anhang III

Anhang XIb
Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1. Wein

2. Jungwein

3. Likörwein

4. Schaumwein

5. Qualitätsschaumwein

6. Aromatischer Qualitätsschaumwein

7. Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure

8. Perlwein

9. Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

10. Traubenmost

11. Teilweise gegorener Traubenmost

12. Teilweise gegorener Traubenmost aus eingetrockneten Trauben

13. Konzentrierter Traubenmost

14. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

15. Wein aus eingetrockneten Trauben

16. Wein aus überreifen Trauben

17. Weinessig

Anlage zu
Anhang XIb Weinbauzonen

Anhang IV

Anhang XVa
Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen

A. Anreicherungsgrenzen

B. Anreicherungsverfahren

C. Säuerung und Entsäuerung

D. Behandlungen

Anhang XVb
Einschränkungen

A. Allgemeines

B. Frische Trauben, Traubenmost und Traubensaft

C. Weinmischungen

D. Nebenerzeugnisse

Anhang V


 
 
 


Drucksache 916/08 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) KOM (2008)



Drucksache 548/1/08

... es unter erleichterten Voraussetzungen zulässige Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung noch sachgerecht ist. Sie führt letztlich dazu, dass die Bürger nicht mehr wissen können, welche nichtöffentliche Stellen was über sie wissen. Um dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Bürger besser Rechnung zu tragen, sollte erwogen werden die Datenübermittlung für Zwecke der (Fremd-)Werbung von der Einwilligung der Betroffenen abhängig zu machen. Vorsorge getroffen werden sollte auch, dass unseriöse Unternehmen nicht unter dem Etikett "Markt- und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b BDSG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - BDSG

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BDSG

10. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG

11. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG

12. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und Satz 2 - neu - BDSG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 Satz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15.1 Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 4 - neu - BDSG

16. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 1* und Absatz 4 Satz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 1

21. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG

22. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - BDSG

25.2 Zu Artikel 1 Nr. 10 § 43 Abs. 1 Nr. 8a bis 8c, Absatz 2 Nr. 1 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 708/08

... vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1274, 1967) wurde die bis zum 14. Juli 2007 geltende Viehverkehrsverordnung abgelöst. § 27 der Viehverkehrsverordnung regelt dabei die Durchführung der Kennzeichnung von Rindern nach Artikel 4 der Verordnung(EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates (ABl. EG (Nr.) L 204 S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 708/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der EG-TSE-Ausnahmeverordnung

Artikel 2
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 622: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie


 
 
 


Drucksache 393/08

... 23. unterstützt die Kommission weiterhin in ihren Bemühungen um eine gemeinsame Vereinbarung über die Etikettierung von Importerzeugnissen sowohl mit britischen als auch mit metrischen Maßangaben und betont, dass nach internationalen Normen vereinbarte Maßeinheiten, insbesondere nur mit metrischen Größenangaben etikettierte Produkte, von den Vereinigten Staaten akzeptiert werden müssen; vertritt die Ansicht, dass diese Bemühungen zu noch mehr größenbedingten Kosteneinsparungen für Unternehmen in Europa, den USA und Drittländern führen werden, was insbesondere KMU zugute kommen wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/08




2 Finanzdienstleistungen

Handel zwischen der Europäischen Union und den USA, Zusammenarbeit im Regelungsbereich

2 Agrarfragen

Zusammenarbeit in der Energie-, Industrie- und Wissenschaftspolitik

WTO, Doha-Entwicklungsagenda

Regionale Entwicklung

Künftige Agenda des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber und strukturelle Verbesserung


 
 
 


Drucksache 357/08

... In der Tätowiermittel-Verordnung werden zwei neue Informationspflichten in den §§ 2 und 3 vorgesehen. Sie betreffen die Meldung der Herstellung bzw. der Einfuhr von Tätowiermitteln sowie die Etikettierung der Mittel mit dem Handelsnamen und dem Verzeichnis der Bestandteile sowie den Angaben zur Haltbarkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Allgemein verbotene Stoffe

§ 2
Mitteilungspflichten

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Gute Herstellungspraxis

§ 5
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Satz 2 Nr. 2) Liste der Amine, die bei der reduktiven Spaltung von Azofarbstoffen entstehen

Anlage 2
(zu § 1 Satz 2 Nr. 3) Farbstoffe, die beim Herstellen und Behandeln von Mitteln nach § 1 Satz 1 nicht verwendet werden dürfen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 448: Entwurf einer Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen


 
 
 


Drucksache 879/08

... 2. Kisten mit Arten, für die ein Mehrjahresplan gilt, sind ordentlich mit einem Etikett mit dem FAO-Code der betreffenden regulierten Art zu kennzeichnen und im Lagerraum getrennt von den anderen Kisten zu verstauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 879/08




Begründung

I. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele

Bestehende Vorschriften im Bereich der Fischereiaufsicht

Vereinbarkeit mit den anderen Politiken und Zielen der EU

II. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

1. Die Mitgliedstaaten

2. Beiräte der Interessengruppen und breite Öffentlichkeit.

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Zusammenfassung des erhaltenen und verwendeten Gutachtens

Veröffentlichung des Gutachtens

5 Folgenabschätzung

- Option 1:

Unteroption 1:

Unteroption 2:

- Option 2:

- Option 3:

- Option 4:

III. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Inhalt des Vorschlags

Ein neuer, gemeinsamer Ansatz für Fischereiaufsicht und Inspektionen

Eine Kultur der Rechtstreue

Wirksame Anwendung der GFP-Vorschriften

5 Rechtsgrundlage

5 Subsidiaritätsprinzip

5 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

IV. Auswirkungen auf den Haushalt

V. Zusätzliche Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Beziehung zu internationalen und nationalen Bestimmungen

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Titel III
Allgemeine Voraussetzungen für den Zugang zu Gewässern und Ressourcen

Artikel 6
Fanglizenzen

Artikel 7
Fangerlaubnis

Artikel 8
Markierung von Fanggerät

Artikel 9
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 10
Automatisches Schiffsidentifizierungssystem

Artikel 11
Schiffsortungssystem

Artikel 12
Datenübertragung für Überwachungseinsätze

Artikel 13
Neue Technologien

Titel IV
Fischereiüberwachung

Kapitel I
Überwachung der Nutzung von Fangmöglichkeiten

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Logbuch

Artikel 15
Elektronische Aufzeichnung und Übertragung von Logbuchdaten

Artikel 16
Von den Logbuchanforderungen ausgenommene Schiffe

Artikel 17
Anmeldung

Artikel 18
Umladung

Artikel 19
Umladeerklärung

Artikel 20
Anlande- und Umladegenehmigung

Artikel 21
Anlandeerklärung

Artikel 22
Von der Pflicht zur Anlandeerklärung ausgenommene Schiffe

Abschnitt 2
Datenaufzeichnung und Datenaustausch durch die Mitgliedstaaten

Artikel 23
Aufzeichnung von Fangmengen und Fischereiaufwand

Artikel 24
Datenaustausch

Artikel 25
Daten über ausgeschöpfte Fangmöglichkeiten

Abschnitt 3
Schließung von Fischereien

Artikel 26
Schließung von Fischereien durch die Mitgliedstaaten

Artikel 27
Schließung von Fischereien durch die Kommission

Artikel 28
Ausgleichsmaßnahmen

Kapitel II
Überwachung des Flottenmanagements

Abschnitt 1
Fangkapazität

Artikel 29
Fangkapazität

Abschnitt 2
Maschinenleistung

Artikel 30
Überwachung der Maschinenleistung

Artikel 31
Bescheinigung der Maschinenleistung

Artikel 32
Datenabgleich zur Maschinenleistung

Kapitel III
Überwachung der Mehrjahrespläne

Artikel 33
Umladungen im Hafen

Artikel 34
Bezeichnete Häfen

Artikel 35
Getrennte Lagerung

Artikel 36
Nationale Kontrollprogramme

Kapitel IV
Überwachung der technischen Maßnahmen

Abschnitt 1
Einsatz von Fanggerät

Artikel 37
Fanggerät

Artikel 38
Fangzusammensetzung

Abschnitt 2
Überwachung der Meeresschutzgebiete

Artikel 39
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 40
Durchfahrt durch ein Meeresschutzgebiet

Abschnitt 3
Überwachung der Reduzierung von Rückwürfen

Artikel 41
Erfassung der Rückwürfe

Artikel 42
Logbuchkontrollen

Abschnitt 4
Echtzeit-Schließung von Fischereien

Artikel 43
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 44
Echtzeit-Schließung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Echtzeit-Schließung durch die Kommission

Artikel 46
Wiedereröffnung eines vorübergehend geschlossenen Gebiets

Kapitel V
Überwachung der Freizeitfischerei

Artikel 47
Freizeitfischerei

Titel V
Überwachung der Vermarktung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 48
Grundsätze für die Überwachung der Vermarktung

Artikel 49
Gemeinsame Vermarktungsnormen

Artikel 50
Rückverfolgbarkeit

Artikel 51
Verbraucherinformation

Kapitel II
Tätigkeiten nach der Anlandung

Artikel 52
Erstverkauf in Auktionszentren

Artikel 53
Wiegen von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Artikel 54
Verkaufsbelege

Artikel 55
Inhalt von Verkaufsbelegen

Artikel 56
Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift

Artikel 57
Übernahmeerklärung

Artikel 58
Transportdokument

Kapitel III
Erzeugerorganisationen sowie Preis- und Interventionsregelungen

Artikel 59
Überwachung von Erzeugerorganisationen

Artikel 60
Überwachung von Preis- und Interventionsregelungen

Titel VI
Schiffsüberwachung

Artikel 61
Sichtungen auf See und Ortung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 62
Reaktion auf gemeldete Sichtungen oder Ortungen

Artikel 63
Beobachter

Artikel 64
Zulässigkeit von Überwachungsberichten

Titel VII
Inspektionen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 65
Durchführung von Inspektionen

Artikel 66
Aufgaben der Marktteilnehmer

Artikel 67
Inspektionsbericht

Artikel 68
Zulässigkeit von Inspektionsberichten

Artikel 69
Elektronische Datenbank

Artikel 70
Gemeinschaftsinspektoren

Kapitel II
Inspektionen außerhalb der Gewässer oder des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 71
Inspektionen von Schiffen außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 72
Genehmigungsanfragen

Artikel 73
Inspektionen außerhalb des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Kapitel III
Bei Inspektionen festgestellte Verstöße

Artikel 74
Verfahren bei Feststellung eines Verstoßes

Artikel 75
Außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats festgestellte Verstöße

Artikel 76
Strengere Folgemaßnahmen bei bestimmten schweren Verstößen

Kapitel IV
Verfolgung bei Inspektionen festgestellter Verstöße

Artikel 77
Verfolgung

Artikel 78
Übertragung der Verfolgung

Artikel 79
Von Gemeinschaftsinspektoren festgestellte Verstöße

Artikel 80
Ausgleichsmaßnahmen bei Nichtverfolgung durch den Mitgliedstaat der Anlandung oder Umladung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 81
Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 82
Sanktionen bei schweren Verstößen

Artikel 83
Direkte Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 84
Strafpunktesystem

Artikel 85
Nationale Verstoßkartei

Titel IX
Kontrollprogramme

Artikel 86
Gemeinsame Kontrollprogramme

Artikel 87
Spezifische Kontrollprogramme der Gemeinschaft

Titel X
Beurteilung, Verwaltung und Überwachung durch die Kommission

Artikel 88
Aufhaben der Kommission

Artikel 89
Geplante Überprüfungen

Artikel 90
Autonome Überprüfungen

Artikel 91
Autonome Inspektionen

Artikel 92
Audit

Artikel 93
Inspektions- und Auditberichte

Artikel 94
Folgemaßnahmen im Anschluss an die Inspektions- und Auditberichte

Titel XI
Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik durch die Mitgliedstaaten

Kapitel I
Finanzielle Maßnahmen

Artikel 95
Aussetzung und Streichung von Finanzhilfen der Gemeinschaft

Kapitel II
Schließung der Fischerei

Artikel 96
Schließung der Fischerei wegen Nichterfüllung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Kapitel III
Abzug und Übertragung von Quoten

Artikel 97
Abzug von Quoten

Artikel 98
Abzug von Quoten wegen Nichteinhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Artikel 99
Ablehnung von Quotenübertragungen

Artikel 100
Ablehnung eines Quotentauschs

Kapitel IV
Sofortmaßnahmen

Artikel 101
Sofortmaßnahmen

Titel XII
Daten Und Information

Kapitel I
Analyse und Audit der Daten

Artikel 102
Allgemeine Grundsätze für die Analyse der Daten

Artikel 103
Datenübermittlung

Kapitel II
Vertraulichkeit der Daten

Artikel 104
Schutz persönlicher Daten

Artikel 105
Vertraulichkeit, Wahrung von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen

Kapitel III
Offizielle Websites

Artikel 106
Offizielle Websites

Artikel 107
Öffentlich zugänglicher Teil der Website

Artikel 108
Gesicherter Teil der Website

Titel XIII
Durchführung

Artikel 109
Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 110
Berichterstattungspflicht

Artikel 111
Ausschussverfahren

Artikel 112
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates

Artikel 7
Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten

Kapitel IIIa
Befugnisse der Agentur

Artikel 17a
Inspektionen in Mitgliedstaaten

Artikel 17b
Maßnahmen der Agentur

Artikel 17c
Zusammenarbeit

Artikel 17d
Notstandseinheit

Artikel 17e
Aufgaben der Einheit

Artikel 17f
Mehrjähriges Arbeitsprogramm

Artikel 17g
Zusammenarbeit in Meeresfragen

Artikel 17h
Durchführungsbestimmungen

Artikel 113
Änderungen anderer Verordnungen

Artikel 114
Aufhebung

Artikel 115
Verweise

Titel XIV
Schlussbestimmungen

Artikel 116
Inkrafttreten

Anhang I
Spezifische Inspektions-Eckwerte für Mehrjahrespläne

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 235/1/08

... "Spirituosen im Sinne von Artikel 2 Absätze 1 bis 3 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 [4] (KN-Code 2208)."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a § 1 Abs. 1 FertigPackV

2. Zu Artikel 1 Nr. 14 Anlage 7 Nr. 1.1.2 Satz 2 FertigPackV

3. Zu Anlage 1 Nr. 2 Zeile 6 Spalte 2 der Tabelle und Fußnote 4 FertigPackV


 
 
 


Drucksache 938/07

... /EG. Mit dem Hinweis auf ein Begleitdokument wird die Möglichkeit berücksichtigt, separate Angaben machen zu können, wenn der Platz auf dem Etikett des Behältnisses dafür nicht ausreicht. Die Festlegungen zur Probenkennzeichnung entsprechen Abschnitt 1.5.3 in Anhang IV der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 938/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 32
Ergänzende allgemeine Anforderungen

§ 33
Feststellung der Spendereignung und für die Gewinnung erforderliche Laboruntersuchungen

§ 34
Gewinnung von Gewebe durch die Entnahmeeinrichtung

§ 35
Transport zur Be- oder Verarbeitung und Entgegennahme in der Gewebeeinrichtung

§ 36
Be- oder Verarbeitung und Lagerung durch die Gewebeeinrichtung

§ 37
Prüfung von Gewebe und Gewebezubereitungen

§ 38
Freigabe durch die Gewebeeinrichtung

§ 39
Inverkehrbringen, Einfuhr und Transport durch die Gewebeeinrichtung

§ 40
Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und schwerwiegender Zwischenfälle und Rückruf

§ 41
Aufbewahrung der Dokumentation

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Ausgangslage

2. Inhalt

3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

4. Bürokratiekosten

5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)


 
 
 


Drucksache 113/2/07

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/2/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 131/07

... Nicht in den Begriff eingeschlossen sind Feuerzeuge, die mit Firmenlogos, Etiketten, Abziehbildern oder künstlerischen Darstellungen bedruckt oder auf andere Weise versehen sind oder die mit Schrumpffolien umhüllt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 131/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das erstmalige Inverkehrbringen

§ 4
Anforderungen an Prüfberichte

§ 5
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Entscheidung

III. Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission

1. Umsetzungsbedarf

2. Umsetzungskonzeption und Verordnungsermächtigung

IV. Alternativen

V. Kosten Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften zu § 1 Anwendungsbereich

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 796/07

... /EG bestimmt, dass die Etikettierung und die Art und Weise, in der sie erfolgt, nicht einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen lassen dürfen. § 12 Abs. 1 LFGB dient der Umsetzung dieser Bestimmung und enthält entsprechend ein Verbot der krankheitsbezogenen Werbung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Weingesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 22

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie sonstiger Vorschriften


 
 
 


Drucksache 129/07 (Beschluss)

... Die routinemäßige Ausstellung eines Stammdatenblattes bei Eingang der Geburtsanzeige stellt für den Tierhalter eine Bestätigung seiner korrekten Meldung des Tieres in der Datenbank dar. Die Stammdaten können gleichzeitig im Rahmen der BSE-Untersuchung und Rindfleischetikettierung genutzt werden.



Drucksache 524/07

... Erzeugnissen/Nahrungsmitteln genutzt wird. Die Etikettierung ist eine wirksame Methode, um gezielte Informationen über Wassereffizienz und nachhaltige Wasserbewirtschaftungsverfahren in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Der Vertrieb immer leistungsfähigerer Geräte bzw. wassersparfreundlicher Produkte ist zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/07




Mitteilung

1. Hintergrund

2. Antworten auf die Herausforderung: Politische Leitlinien für das künftige Vorgehen

2.1. Der richtige Wassertarif

2.2. Sachgemäßere Zuteilung von Wasser und wasserwirtschaftsbezogenen Finanzmitteln

2.2.1. Verbesserte Raumordnung

2.2.2. Finanzierung einer sachgemäßen Wassernutzung

2.3. Verbesserte Dürrerisikosteuerung

2.3.1. Aufstellung von Plänen zur Dürrerisikosteuerung

2.3.2. Einrichtung einer Beobachtungsstelle und eines Frühwarnsystems für Dürregefahren

2.3.3. Weiter verbesserte Nutzung des Europäischen Solidaritätsfonds und des

2.4. Planung zusätzlicher Wasserversorgungsinfrastrukturen

2.5. Förderung wassersparender Technologien und Verfahren

2.6. Förderung einer wassersparfreundlichen Kultur in Europa

2.7. Mehr Wissen und eine verbesserte Datenerhebung

2.7.1. Ein europaweites Informationssystem zur Wasserknappheit und Dürre

2.7.2. Forschung und Möglichkeiten technologischer Entwicklung

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 337/07

... "(5b) Im Falle der Anwendung des § 11 Abs. 2a muss das Etikett der Saatgutpartie nach der Angabe "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 337/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Änderung der Anbaumaterialverordnung

Artikel 4
Neufassung

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Nationaler Normenkontrollrat Anlage

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung


 
 
 


Drucksache 475/07

... Ab 1. Januar 2014 wird das Anpflanzen von Reben uneingeschränkt zugelassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Wettbewerbsfähige Weinerzeuger sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, ihre Erzeugung auszuweiten, um in der EU und in Drittländern alte Märkte zurückzugewinnen und neue zu erobern. Die neuen Marktgegebenheiten und die den Zugang zum Status einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe betreffenden Kompetenzen der Mitgliedstaaten (z.B. Abgrenzung der Anbaugebiete, Festsetzung von Höchsterträgen und andere striktere Bestimmungen in Bezug auf die Erzeugung, Verarbeitung und Etikettierung) werden jedoch zusammen mit der Abschaffung der als Sicherheitsnetz fungierenden systematischen Destillation die Hektarzahl de facto begrenzen und eine Überschusserzeugung verhindern. Alle neuen Produktionsentscheidungen werden der Fähigkeit der Erzeuger, Absatzmöglichkeiten für ihre Erzeugnisse zu finden, in vollem Umfang Rechnung tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Nutzung von externem Expertenwissen

Weinseminar

Mitteilung der Kommission und Folgenabschätzung

Europäische Organe

Anhörung von Interessengruppen

Wichtigste Anliegen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Ziele der Reform

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.1. Überarbeitete, vereinfachte und gezieltere Regulierungsmaßnahmen

3.2. Aufstellung von nationalen Finanzrahmen, damit die Mitgliedstaaten ihre jeweilige Lage verbessern können

3.3. Schaffung eines nachhaltigeren Sektors durch verstärkte Anwendung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums

3.4. Bessere Verbraucherinformationen über europäische Weine

3.5. Verhütung von Umweltrisiken

3.6. Eröffnung von Alternativen für weniger wettbewerbsfähige Erzeuger

3.7. Handel mit Drittländern

3.8. Stärkere Kohärenz der GAP, Vereinfachung und volle Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Stützungsmassnahmen

Kapitel I
Stützungsprogramme

Abschnitt 1
Einleitende Bestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Vereinbarkeit und Kohärenz

Abschnitt 2
Stützungsprogramme

Artikel 5
Einreichung von Stützungsprogrammen

Artikel 6
Inhalt der Stützungsprogramme

Artikel 7
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 8
Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme

Abschnitt 3
Besondere Stützungsmassnahmen

Artikel 9
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 10
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 11
Grüne Weinlese

Artikel 12
Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 13
Ernteversicherung

Artikel 14
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Abschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 15
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 16
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Mittelübertragung

Artikel 17
Mittelübertragung auf die Entwicklung des ländlichen Raums

Titel III
Regulierungsmassnahmen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 18
Klassifizierung von Keltertraubensorten

Artikel 19
Erzeugung und Inverkehrbringen

Kapitel II
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 20
Geltungsbereich

Artikel 21
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 22
Von den Mitgliedstaaten beschlossene restriktivere önologische Verfahren

Artikel 23
Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen

Artikel 24
Zulassungskriterien

Artikel 25
Analysemethoden

Artikel 26
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Abschnitt 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 27
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Abschnitt 2
Schutzantrag

Artikel 28
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 29
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 30
Antragsteller

Abschnitt 3
Schutzverleihendes Verfahren

Artikel 31
Nationales Vorverfahren

Artikel 32
Prüfung durch die Kommission

Artikel 33
Einspruchverfahren

Artikel 34
Entscheidung über den Schutz

Abschnitt 4
Sonderfälle

Artikel 35
Homonyme

Artikel 36
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 37
Beziehung zu Marken

Abschnitt 5
Schutz und Kontrolle

Artikel 38
Schutz

Artikel 39
Register

Artikel 40
Zuständige Kontrolleinrichtungen

Artikel 41
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 42
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 43
Löschung

Artikel 44
Bestehende geschützte Weinnamen

Abschnitt 6
Allgemeine Vorschriften

Artikel 45
Durchführungsbestimmungen

Artikel 46
Gebühren

Kapitel IV
Kennzeichnung

Artikel 47
Begriffsbestimmung

Artikel 48
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften

Artikel 49
Obligatorische Angaben

Artikel 50
Fakultative Angaben

Artikel 51
Sprachen

Artikel 52
Anwendung

Artikel 53
Durchführungsbestimmungen

Kapitel V
Erzeuger- und Branchenorganisationen

Artikel 54
Erzeugerorganisationen

Artikel 55
Branchenorganisationen

Artikel 56
Anerkennungsverfahren

Artikel 57
Vermarktungsregeln

Artikel 58
Überwachung

Artikel 59
Mitteilungen

Titel IV
Handel mit Drittländern

Kapitel I
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 60
Allgemeine Grundsätze

Artikel 61
Kombinierte Nomenklatur

Kapitel II
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 62
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 63
Lizenzerteilung

Artikel 64
Gültigkeit der Lizenzen

Artikel 65
Sicherheit

Artikel 66
Besondere Sicherheit

Artikel 67
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Schutzmaßnahmen

Artikel 68
Schutzmaßnahmen

Artikel 69
Zusätzliche Einfuhrzölle

Artikel 70
Aussetzung des aktiven und passiven Veredelungsverkehrs

Artikel 71
Durchführungsbestimmungen

Kapitel IV
Einfuhrregeln

Artikel 72
Einfuhranforderungen

Artikel 73
Zollkontingente

Artikel 74
Durchführungsbestimmungen

Titel V
Produktionspotenzial

Kapitel I
Widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 75
Nach dem 1. September 1998 getätigte widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 76
Obligatorische Regularisierung der vor dem 1. September 1998 getätigten widerrechtlichen Anpflanzungen

Artikel 77
Destillation

Artikel 78
Flankierende Maßnahmen

Artikel 79
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Vorübergehende Pflanzungsrechtregelung

Artikel 80
Vorübergehendes Rebpflanzungsverbot

Artikel 81
Neuanpflanzungsrechte

Artikel 82
Wiederbepflanzungsrechte

Artikel 83
Nationale und regionale Reserve von Pflanzungsrechten

Artikel 84
Erteilung von Pflanzungsrechten aus der Reserve

Artikel 85
De minimis

Artikel 86
Strengere nationale Vorschriften

Artikel 87
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Rodungsregelung

Artikel 88
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Artikel 89
Laufzeit der Maßnahme

Artikel 90
Bedingungen für die Inanspruchnahme

Artikel 91
Höhe der Rodungsprämie

Artikel 92
Verfahren und Finanzmittel

Artikel 93
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Artikel 94
Ausnahmen

Artikel 95
Betriebsprämienregelung

Artikel 96
De minimis

Artikel 97
Ergänzende einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 98
Durchführungsbestimmungen

Titel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 99
Weinbaukartei

Artikel 100
Aufstellung

Artikel 101
Laufzeit der Weinbaukartei und der Aufstellung

Artikel 102
Obligatorische Angaben

Artikel 103
Begleitdokumente und Register

Artikel 104
Verwaltungsausschussverfahren

Artikel 105
Finanzmittel

Artikel 106
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 107
Überwachung

Artikel 108
Kontrollen und Verwaltungssanktionen sowie diesbezügliche Berichte

Artikel 109
Bezeichnung der zuständigen nationalen Behörden

Artikel 110
Durchführungsbestimmungen

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Änderungen

Artikel 111
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2702/1999

Artikel 112
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000

Artikel 113
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

Artikel 114
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Kapitel II
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 115
Übergangsbestimmungen

Artikel 116
Anwendbarkeit der Vorschriften für staatliche Beihilfen

Artikel 117
Aufhebung

Artikel 118
Inkrafttreten und Geltung

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
Haushaltsmittel für Stützungsprogramme und Mindestanteil für Absatzförderung gemäß Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 5

Anhang III
Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (gemäß Artikel 17 Absatz 3)

Anhang IV
Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Anhang V
Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen

A. Anreicherungsgrenzen

B. Anreicherungsverfahren

C. Säuerung und Entsäuerung

D. Behandlungen

Anhang VI
Einschränkungen

A. Allgemeines

B. Frische Trauben, Traubenmost und Traubensaft

C. Weinmischungen

D. Nebenerzeugnisse

Anhang VII
Haushaltsmittel für die Rodungsregelung

Anhang VIII
Flächen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Rodungsregelung für nicht rodungsfähig erklären können (gemäß Artikel 94 Absätze 1 und 3) in ha

Anhang IX
Weinbauzonen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 113/1/07

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes



Drucksache 824/07

... Neufassung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

6. Kommunikation über Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 113/07

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, kann den Wortlaut des Rindfleischetikettierungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 113/07 (Beschluss)

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rindfleisch-etikettierungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 412/07

... Die Kommission arbeitet am Ausbau dieser beiden Bereiche. Die Nährwertkennzeichnung ist eine Möglichkeit, die Verbraucher mit Informationen zu versorgen; sie kann die Entscheidung für gesündere Lebensmittel und Getränke unterstützen. Derzeit überprüft die Kommission die Vorschriften über die Nährwertkennzeichnung, um dann dem Parlament und dem Rat vorzuschlagen, dass diese als Mittel zur Information der Verbraucher in stärkerem Maße eingesetzt werden sollte. Im Anschluss an eine Konsultation zur Kennzeichnung im Frühjahr 20069 überprüft die Kommission jetzt die Möglichkeiten der Nährwertkennzeichnung. Unter anderem wird überlegt, ob eine zwingende Kennzeichnung eingeführt werden sollte, wie viele Nährstoffe auf dem Etikett aufgeführt werden sollten und wie die Kennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung geregelt werden sollte (d. h. vereinfachte Kennzeichnung oder Hinweise).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/07




Weissbuch
Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa

1. Einleitung

2. Grundsätze für Massnahmen

3. Partnerschaften als Vehikel

4. Kohärenz der politischen Massnahmen auf Gemeinschaftsebene

Besser informierte Verbraucher

Gesunde Lebensmittel zur Verfügung stellen

Förderung der körperlichen Bewegung

Vorrangige Gruppen und Settings

Entwicklung von Überwachungssystemen

5. Die Ebene der Mitgliedstaaten

6. Was private Akteure tun können

Die gesunde Wahlmöglichkeit zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stellen:

Die Verbraucher auf dem Laufenden halten:

Förderung der körperlichen Bewegung:

Vorrangige Gruppen und Settings:

Ausarbeitung eines Überblicks über gute und vorbildliche Praxis:

7. Internationale Zusammenarbeit

8. Schlussfolgerungen und Überwachung


 
 
 


Drucksache 72/07

... (6) Vermarktungsnormen, insbesondere betreffend die Begriffsbestimmung, die Einteilung nach Güte- und Gewichtsklassen, die Größensortierung, die Verpackung, die Umhüllung, die Einlagerung, die Beförderung, die Aufmachung und die Etikettierung sollten für bestimmte Erzeugnisse gelten, damit der Markt mit Erzeugnissen einheitlicher und zufrieden stellender Qualität versorgt werden kann. Außerdem müssen möglicherweise Sondermaßnahmen, insbesondere aktuelle Analyseverfahren und andere Maßnahmen zur Feststellung der Merkmale der betreffenden Normen erlassen werden, um Missbräuchen in Bezug auf die Qualität und Echtheit der den Verbrauchern angebotenen Erzeugnisse und den damit möglicherweise einhergehenden schweren Marktstörungen vorzubeugen. Derzeit enthält die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/07




Begründung

1. Einleitung

2. Gründe und Ziele der Reform

3. Vorgeschlagene Massnahmen für die Reform der GMO für Obst und Gemüse

1. Erzeugerorganisationen

2. Krisenmanagement

3. Einbeziehung von Obst und Gemüse in die Betriebsprämienregelung

4. Ökologische Belange

5. Absatzförderung

6. Handel mit Drittländern

7. Vereinfachung

8. Vermarktungsnormen

4. Haushaltsauswirkungen des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Titel II
Einstufung der Erzeugnisse

Artikel 2
Vermarktungsnormen

Titel III
Erzeugerorganisationen

Kapitel I
Begriffsbestimmung und Anerkennung

Artikel 3
Begriffsbestimmung

Artikel 4
Anerkennung

Artikel 5
Befugnisübertragung

Artikel 6
Neue Mitgliedstaaten

Kapitel II
Betriebsfonds und operationelle Programme

Artikel 7
Betriebsfonds

Artikel 8
Ziele der operationellen Programme

Artikel 9
Finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft

Artikel 10
Einzelstaatliche finanzielle Beihilfe

Artikel 11
Planung der operationellen Programme

Artikel 12
Genehmigung der operationellen Programme

Kapitel III
Ausdehnung der Vorschriften auf die Erzeuger eines Wirtschaftsbezirks

Artikel 13
Ausdehnung der Regeln

Artikel 14
Mitteilung und Aufhebung

Artikel 15
Finanzbeiträge der nichtangeschlossenen Erzeuger

Titel IV
Branchenverbände und -vereinbarungen

Kapitel I
Begriffsbestimmung und Anerkennung

Artikel 16
Begriffsbestimmung

Artikel 17
Anerkennung

Kapitel II
Wettbewerbsregeln

Artikel 18
Anwendung der Wettbewerbsregeln

Kapitel III
Ausdehnung der Vorschriften

Artikel 19
Ausdehnung der Vorschriften

Artikel 20
Mitteilung und Aufhebung

Artikel 21
Finanzielle Beiträge von Ni.htm .tgliedern

Titel V
Handel mit Drittländern

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 22
Allgemeine Grundsätze

Artikel 23
Kombinierte Nomenklatur

Kapitel II
Einfuhren

Abschnitt I
Einfuhrlizenzen

Artikel 24
Fakultative Einfuhrlizenzregelungen

Artikel 25
Lizenzerteilung

Artikel 26
Gültigkeit

Artikel 27
Sicherheit

Artikel 28
Durchführungsbestimmungen

Abschnitt II
Einfuhrzölle und Einfuhrpreissystem

Artikel 29
Einfuhrzölle

Artikel 30
Einfuhrpreissystem

Artikel 31
Zusätzliche Einfuhrzölle

Abschnitt III
Verwaltung von Einfuhrkontingenten

Artikel 32
Zollkontingente

Artikel 33
Eröffnung von Zollkontingenten

Abschnitt IV
Schutzmassnahmen und Aussetzung des aktiven Veredelungsverkehrs

Artikel 34
Schutzmaßnahmen

Artikel 35
Aussetzung von Vereinbarungen über den aktiven Veredelungsverkehr

Kapitel III
Ausfuhren

Abschnitt I
Ausfuhrlizenzen

Artikel 36
Fakultative Ausfuhrlizenzregelungen

Abschnitt II
Aussetzung des passiven Veredelungsverkehr

Artikel 37
Aussetzung von Vereinbarungen über den passiven Veredelungsverkehr

Titel VI
Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Durchführungsbestimmungen

Artikel 38
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Änderungen, Aufhebung und Schlussbestimmungen

Artikel 39
Staatliche Beihilfen

Artikel 40
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2200/96

Artikel 41
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2201/96

Artikel 42
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000

Artikel 43
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

Artikel 44
Aufhebung

Anhang I
Erschöpfendes Verzeichnis der von den Erzeugerorganisationen aufgestellten Regeln, die gemäß Artikel 13 Absatz 1 auf nichtangeschlossene Erzeuger ausgedehnt werden können

Anhang II
Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 werden wie folgt geändert:


 
 
 


Drucksache 129/1/07

... Die routinemäßige Ausstellung eines Stammdatenblattes bei Eingang der Geburtsanzeige stellt für den Tierhalter eine Bestätigung seiner korrekten Meldung des Tieres in der Datenbank dar. Die Stammdaten können gleichzeitig im Rahmen der BSE-Untersuchung und Rindfleischetikettierung genutzt werden.



Drucksache 528/07

... Im Rahmen der bestehenden Verbraucheraufklärung über gesunde und vollwertige Ernährung wird in den Medien und Maßnahmen der Bundesregierung regelmäßig die Bedeutung der Folsäure für eine vollwertige Ernährung hingewiesen und Tipps gegeben, die Ernährung so zu gestalten, dass sie ausreichend natürliche Folatquellen enthält. Verbraucherinnen und Verbraucher haben darüber hinaus bei allen Lebensmitteln mit Folatzusatz, die in der Regel nährwertbezogene Angaben tragen, durch die Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett die Möglichkeit, die zusätzliche Folatzufuhr den jeweiligen persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Es ist ferner zu erwarten, dass die Möglichkeit, gesundheitsbezogene Aussagen zu Folsäure gemäß der seit dem 1. Juli 2007 anwendbaren Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu verwenden, künftig von den Herstellern verstärkt genutzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/07




Hierzu teile ich folgendes mit:

Aufklärung und Information:

Kostenübernahme für eine perikonzeptionelle Folsäureprophylaxe durch die GKV:

Gespräche mit der pharmazeutischen Industrie zur Ergänzung der Beipackzettel:

3 Monitoring:


 
 
 


Drucksache 376/07

... (8) Es empfiehlt sich, Kriterien für die Finanzierung der Maßnahmen festzulegen. In der Regel ist es sinnvoll, dass die Gemeinschaft nur einen Teil der Kosten der vorgesehenen Maßnahmen übernimmt, um die vorschlagenden Organisationen und Mitgliedstaaten in die Verantwortung einzubeziehen. In Ausnahmefällen kann es jedoch sinnvoll sein, von einer finanziellen Beteiligung des betreffenden Mitgliedstaats abzusehen. In Bezug auf Informationen über die Gemeinschaftsregelungen betreffend den Ursprung von Produkten, den ökologischen Landbau und die Etikettierung sowie über die in der Agrargesetzgebung, insbesondere für Gebiete in äußerster Randlage, vorgesehenen graphischen Symbole kann es im Interesse ausreichender Informationen über diese verhältnismäßig neuen Vorschriften gerechtfertigt sein, dass die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten die Maßnahmen gemeinsam finanzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/07




Begründung

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Artikel 3
Betroffene Sektoren und Erzeugnisse

Artikel 4
Listen der für Maßnahmen in Frage kommenden Themen, Erzeugnisse und Länder

Artikel 5
Leitlinien

Artikel 6
Für die Durchführung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen zuständige Organisationen

Artikel 7
Erarbeitung und Übermittlung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

Artikel 8
Auswahl von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

Artikel 9
Verfahren in Ermangelung von Informationsprogrammen für den Binnenmarkt

Artikel 10
Auf Initiative der Kommission durchzuführende Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Artikel 11
Für die Durchführung der Programme und Maßnahmen zuständige Stellen

Artikel 12
Programmbegleitung

Artikel 13
Finanzierung

Artikel 14
Gemeinschaftsausgaben

Artikel 15
Durchführungsvorschriften

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Anhörung

Artikel 18
Bericht

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle gemäss Artikel 19

1. Verordnung EG Nr. 2702/1999.

2. Verordnung EG Nr. 2826/2000.


 
 
 


Drucksache 129/07

... - der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates vom 21. April 1997 zur Einfiihrung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen (ABl. EG (Nr.) L 117 S. 1) und ihrer Durchführungsverordnungen sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen

§ 1
Viehtransportfahrzeuge

§ 2
Viehladestellen

Abschnitt 2
Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten

§ 3
Viehausstellungen, Viehmärkte

§ 4
Anzeige, Beschränkung und Verbot

§ 5
Auftrieb

§ 6
Amtstierärztliche Untersuchung

§ 7
Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten

Abschnitt 3
Gastställe

§ 8
Gastställe

Abschnitt 4
Viehkastrierer

§ 9
Viehkastrierer

Abschnitt 5
Wanderschafherden

§ 10
Wanderschafherden

Abschnitt 6
Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen

§ 11
Anzeige

§ 12
Viehhandelsunternehmen

§ 13
Transportunternehmen

§ 14
Sammelstellen

§ 15
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen

§ 16
Ruhen der Zulassung

Abschnitt 7
Reinigung und Desinfektion

§ 17
Transportmittel

§ 18
Flächen, Räume und Gerätschaften

§ 19
Dung, Streumaterial und Futterreste

Abschnitt 8
Zeugnisse, Kontrollbücher

§ 20
Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse

§ 21
Viehhandels- und Transportkontrollbücher

§ 22
Desinfektionskontrollbuch

§ 23
Kastration- und Klauenpflegekontrollbuch

§ 24
Deckregister

§ 25
Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters

Abschnitt 9
Tierhaltung

§ 26
Anzeige und Registrierung

Abschnitt 10
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000

§ 27
Kennzeichnung

§ 28
Anzeige der Kennzeichnung

§ 29
Anzeige von Bestandsveränderungen

§ 30
Rinderpass

§ 31
Bestandsregister

§ 32
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 11
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004

§ 33
Kennzeichnung

§ 34
Begleitpapier

§ 35
Bestandsregister

§ 36
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 12
Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

§ 37
Kennzeichnung

§ 38
Anzeige der Übernahme

§ 39
Begleitpapier

§ 40
Bestandsregister

§ 41
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 13
Kennzeichnung von Einhufern

§ 42
Equidenpass

Abschnitt 14
Sonstige Tierhaltungen

§ 43
Tierhaltung in besonderen Fällen

Abschnitt 15
Schlussvorschriften

§ 44
Ordnungswidrigkeiten

§ 45
Übergangsvorschriften

§ 46
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Anlage 1
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3) Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 2
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 3
(zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher

A. Viehhandelskontrollbuch

B. Transportkontrollbuch

C. Desinfektionskontrollbuch

Anlage 4
(zu § 27 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung

1. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

2. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

1. und 2. Ohrmarke Rückseite/Dornteil

Anlage 5
(zu § 27 Abs. 3 und § 30 Abs. 2) Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 2 Satz 2

1. Art des Strichcodes

1.1 Kriterien des Strichcodetyps

1.2 Prüfziffernberechnung

2. Strichcode auf der Ohrmarke § 27 Abs. 3 Satz 2

3. Strichcode auf dem Rinderpass § 30 Abs. 2 Satz 2

Anlage 6
(zu§ 28 und§ 31Abs. 1) Rasseschlüssel

Anlage 7
(zu § 30 Abs. 1)

Anlage 8
(zu § 31 Abs. 1) Bestandsregister für Rinderhaltungen

Anlage 9
(zu § 33 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Nummer 1

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil) ohne Beschriftung

Abschnitt
C (Rückseite/Lochteil)

Nummer 2

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil)

Anlage 10
(zu § 34 Abs. 1)

Anlage 11
(zu § 35 Abs.l)

A. Angaben zum Betrieb

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen

D. Angaben im Fall der Überprüfung

Anlage 12
(zu § 41 Abs. 1) Bestandsregister für Schweinehaltungen


 
 
 


Drucksache 197/07

... elektronische Etiketten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/07




1. Einführung

2. Bedeutung der RFID-Technik

2.1. Soziale Bedeutung der RFID-Technik

2.2. Industrielles Innovations- und Wachstumspotenzial

3. Rechtssicherheit für Anwender und Investoren

3.1. Öffentliche Anhörung

3.2. Datenschutz, Wahrung der Privatsphäre und Datensicherheit

3.3. Governance der Ressourcen im künftigen Internet der Dinge

3.4. Funkfrequenzen

3.5. Normen

3.6. Umwelt und Gesundheit

4. Maßnahmen auf Europäischer Ebene

4.1. Sicherheit und Datenschutz

4.2. Funkfrequenzen

4.3. Forschung und Innovation

4.4. Normung

4.5. Weitere technologische Entwicklung und Verwaltung der RFID-Technik

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 576/07

Drittes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes



Drucksache 88/07

... Zurzeit sei es gängige Praxis, die Umverpackung zugelassener, parallel importierter Arzneimittel zu öffnen und mit Etiketten zu überkleben, um sie den Zulassungsanforderungen anzupassen. Mit einer neuen Umverpackung sei der Verbraucher aber besser in der Lage, gefälschte Arzneimittel von Originalpräparaten oder legalen Importen zu unterscheiden. Zudem würden beim Umpacken und Überkleben vom Originalhersteller aufgebrachte, vor Fälschungen schützende Maßnahmen in der Regel zerstört.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/07




Bericht

1. Einleitung

2. Allgemeine Einschätzung zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 12. AMG-Novelle

3. Spezielle Hinweise und Anregungen zum AMG

3.1. § 8 AMG Verbote zum Schutz vor Täuschung

3.2. § 10 AMG Kennzeichnung des Fertigarzneimittels

3.3. Strafvorschriften § 95 und § 96 AMG

3.3.1. Erweiterung des Strafrahmens

3.3.2. Erweiterung der Straftatbestände

3.3.3. Probennahme

3.4. Weitere Hinweise zu Regelungen des Arzneimittelgesetzes

3.4.1. Fälschungssichere Kennzeichnung

3.4.2. Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen

4. Gesetz über das Apothekenwesen*

4.1. Elektronischer Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln

5. Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

5.1. Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer**

5.2. Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe GroßhandelsbetriebsVO ***

5.3. Verordnung über den Betrieb von Apotheken ApBetrO ****

5.4. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken*****

5.5. Regelung zur Herstellung von Arzneimittelverpackungen

6. Fortschritte auf europäischer und internationaler Ebene

6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission und der europäischen Zulassungsbehörden

6.2. Aktivitäten des Europarates

6.3. Aktivitäten der WHO

6.4. Aktivitäten von Verbänden auf internationaler Ebene

6.4.1. Weißbuch der EFPIA zu Arzneimittelfälschungen

6.4.2. Broschüre der International Union of Nurses

7. Allgemeine Hinweise und Anregungen zu gesetzlichen Regelungen außerhalb des Arzneimittelrechtes

7.1. Etablierung von single points of contact

7.2. Analyse der Internet-Angebote

7.3. Illegaler Internetversand

7.4. Verbesserungen im organisatorischen Bereich

8. Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 862/07

... - und Identifizierungsgeräten, bei denen es sich auch um kontaktlos mit Funkfrequenzen arbeitende Geräte handeln kann. So werden beispielsweise in RFID-Funkfrequenzerkennungsgeräten (Radio Frequency Identification Devices) Funkfrequenzen genutzt, um von eindeutig gekennzeichneten Etiketten Daten auszulesen, die dann über bestehende Kommunikationsnetze weitergeleitet werden können. Die breite Nutzung solcher Technologien kann erhebliche wirtschaftliche und soziale Vorteile bringen und damit einen großen Beitrag zum Binnenmarkt leisten, wenn ihr Einsatz von den Bürgern akzeptiert wird. Dazu muss gewährleistet werden, dass die Grundrechte des Einzelnen, vor allem das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz, gewahrt bleiben. Werden solche Geräte an öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsnetze angeschlossen oder werden elektronische Kommunikationsdienste als Grundinfrastruktur genutzt, so sollten die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 862/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen in der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie)

Artikel 2
Änderungen in der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation)

Artikel 3
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Adressaten

Anhang I
Beschreibung der Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10 (Ausgabenkontrolle) und Artikel 29 (Zusätzliche Dienstmerkmale)

Teil
A Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10

a Einzelverbindungsnachweis

b Selektive Sperre abgehender Verbindungen, ohne Entgelt

c Vorauszahlung

d Gestreckte Zahlung der Anschlussentgelte

e Zahlungsverzug

Teil
B Dienstmerkmale im Sinne von Artikel 29

a Tonwahl oder Mehrfrequenzwahlverfahren MFW

b Anzeige der Rufnummer des Anrufers

Teil
C Umsetzung der Vorschriften zur Nummernübertragbarkeit in Artikel 30

Anhang II
Gemäss Artikel 21 zu veröffentlichende Informationen (Transparenz und Veröffentlichung von Informationen)

Anhang III
Parameter für die Dienstqualität


 
 
 


Drucksache 351/07

... Fischetikettierungsverordnung



Drucksache 809/07

... Aus der nach dem Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Einbeziehung anderer Hanfsorten als Faserhanfsorten in die Betriebsprämienregelung und somit in die InVeKoS-Verordnung folgen für die Wirtschaftsbeteiligten keine erhöhten Bürokratiekosten. In den Sammelanträgen müssen zwar zukünftig alle Hanfflächen, die der Betriebsprämienregelung unterliegen, gesondert (als solche) bezeichnet werden. Damit ändert sich jedoch nur die von den Erzeugern in den Sammelanträgen für diese Flächen anzugebende Nutzungsart (Kodierung). Die mit der Änderung des § 7 Abs. 4 eingeräumte Möglichkeit, bei gemeinsamer Nutzung zertifizierten Hanfsaatguts statt der Vorlage von Etiketten eine Erklärung über die Aufteilung des Saatguts vorzulegen stellt eine Erleichterung für die Wirtschaftsbeteiligten dar, die sich aber nicht nennenswert auf die bestehenden Bürokratiekosten auswirken wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 2
Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungsbedarf

II. Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaftsbeteiligten

III. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
[Änderung der InVeKoS-Verordnung]

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Artikel 2
[Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung]

Artikel 3
[Neubekanntmachung der InVeKoS-Verordnung]

Artikel 4
[Inkrafttreten]

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKos-Verordnung und der EG-Sicherheiten-Verordnung


 
 
 


Drucksache 273/07

... Die Anzahl der in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Herstellung, Lagerung und Lieferung von Lebensmitteln und Futtermitteln ist in der letzten Zeit gestiegen. Die jüngsten Machenschaften, Umetikettierung und Handel mit verdorbenem Fleisch, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verunsichert und das Vertrauen in die Sicherheit der Lebensmittel erschüttert. Die Zahl der aufgedeckten Fälle ist seit Ende 2005 höher als in den vergangenen zehn Jahren.



Drucksache 134/07

... (2) In Ermangelung harmonisierter Rechtsvorschriften kann es geschehen, dass nationale Behörden unzulässige Hindernisse für den freien Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten errichten, wenn sie auf Produkte aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, technische Vorschriften anwenden, die Auflagen in Bezug auf Bezeichnung, Form, Größe, Gewicht, Zusammensetzung, Aufmachung, Etikettierung und Verpackung der betreffenden Produkte enthalten. Die Anwendung solcher technischer Vorschriften auf Produkte, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, kann gegen Artikel 28 und 30 des EG-Vertrags verstoßen, selbst dann, wenn solche nationalen Vorschriften unterschiedslos für alle betreffenden Produkte gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Kapitel 2
Anwendung einer technischen Vorschrift

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Kapitel 3
Produktinfostellen

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Kapitel 4
Schlussbestimmungen

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 682/07

... Der EU-Rückverfolgbarkeitsrahmen (Kennzeichnungssysteme, Etikettierung und TRACES – Community TRAde Control and Expert System) zielt darauf ab, Qualität, Genauigkeit, Verfügbarkeit und Aktualität der bereitgestellten Daten über lebende Tiere, Lebensmittel tierischen Ursprungs und Futtermittel zu verbessern. Damit kann über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg rückverfolgt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 682/07




2 Präambel

1. Vision

2. Zweck

3. Umfang der Strategie

4. Zielsetzungen

5. Aktionsplan

Partnerschaftliche Arbeit

4 Kommunikation

Säule 1 Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen

1.1. Einstufung von mit Tieren zusammenhängenden Gefahren

Säule 2 Ein moderner Rahmen für die Tiergesundheit

2.1. Ein einziger und klarerer Rechtsrahmen

2.2. Aufbau von Systemen zur wirksamen Aufteilung von Kosten und Verantwortung

5 Tierseuchen

5 Futtermittel

2.3. Einfluss der Gemeinschaft auf internationale Standards

2.4. Ausarbeitung einer Ausfuhrstrategie auf Gemeinschaftsebene

Säule 3 Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge bei Gefahren im Zusammenhang mit Tieren

3.1. Unterstützung von Biosicherheitsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb

3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

3.3. Bessere Biosicherheit an den Grenzen

3.4. Überwachung und Krisenvorsorge/-management15

5 Veterinärüberwachung

5 Notfallvorsorge

Säule 4 Wissenschaft, Innovation und Forschung

4.1. Wissenschaft

4.2. Innovation und Forschung


 
 
 


Drucksache 282/07

a) bei Einsatz von fest installierten Raumklimageräten (Split-, Multisplit- oder Kompaktgeräte) der Energieeffizienzklassen A, B oder C nach der Richtlinie 2002/31/EG der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für Raumklimageräte vom 22. März 2002 (ABl. EG (Nr.) L 86 S. 26) sowie bei Kühlung mittels Wohnungslüftungsanlagen mit reversibler Wärmepumpe der Jahres-Primärenergiebedarf um 16,2 kWh/(m²·a) und der Endenergiebedarf um 6



Drucksache 80/07

... Solche Technologien wären jedoch nur voll wirksam, wenn gemeinsame Normen für die Interoperabilität von Funketiketten wie auch ein gemeinsamer Rechtsrahmen für den Schutz der Fluggastinformationen17 auf internationaler Ebene erreicht werden.



Drucksache 807/07

... Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird mit Artikel 1 Nr. 2 der § 4a Abs. 1 Diätverordnung dahingehend geändert, dass für Säuglingsanfangsnahrung ein Anzeigeverfahren eingeführt wird. Damit muss eine Säuglingsanfangsnahrung spätestens beim ersten Inverkehrbringen einmalig beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter Vorlage des Etiketts angezeigt werden. Diese Vorgabe beruht auf Gemeinschaftsrecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung

Artikel 1

Anlage 10
(zu § 14c Abs. 2 und 3 und § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f) Grundzusammensetzung von Säuglingsanfangsnahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers

1. Brennwert

2. Eiweiß

2.1 Säuglingsanfangsnahrung auf der Basis von Kuhmilchproteinen

2.2 Säuglingsanfangsnahrung auf der Basis von Proteinhydrolysaten

2.3 Säuglingsanfangsnahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen

2.4 Aminosäuren

3. Taurin

4. Cholin

5. Fett

6. Phospholipide

7. Inositol

8. Kohlenhydrate

8.1 Es dürfen nur folgende Kohlenhydrate verwendet werden:

8.2 Lactose

8.3 Saccharose

8.4 Glucose

8.5 Vorgekochte Stärke und/oder gelatinierte Stärke

9. Fructo-Oligosaccharide und Galacto-Oligosaccharide

10. Mineralstoffe

10.1 Säuglingsanfangsnahrung aus Kuhmilchproteinen oder Proteinhydrolysaten

10.2 Säuglingsanfangsnahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen

11. Vitamine

12. Nukleotide Folgende Nukleotide können verwendet werden:

Anlage 11
[zu § 14c Abs. 4 und § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f] Grundzusammensetzung von Folgenahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers

1. Brennwert

2. Eiweiß

2.1 Folgenahrung auf der Basis von Kuhmilchproteinen

2.2 Folgenahrung auf der Basis von Proteinhydrolysaten

2.3 Folgenahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen

2.4 Aminosäuren

3. Taurin

4. Fett

5. Phospholipide

6. Kohlenhydrate

6.1 Die Verwendung von glutenhaltigen Zutaten ist untersagt.

6.2 Lactose

6.3 Saccharose, Fructose, Honig

6.4 Glucose

7. Fructo-Oligosaccharide und Galacto-Oligosaccharide

8. Mineralstoffe

8.1 Folgenahrung aus Kuhmilchproteinen oder Proteinhydrolysaten

8.2 Folgenahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen

9. Vitamine

10. Nukleotide

Anlage 12
[zu § 14c Abs. 2 und 4; Anlagen 10 und 11 jeweils Nr. 2.1, 2.2 und 2.3]

Anlage 15
[zu § 22a Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b und c]

1. Nährwertbezogene Angaben

2. Gesundheitsbezogene Angaben einschließlich Angaben zur Reduzierung von Krankheitsrisiken

Anlage 16
[zu § 22a Abs. 3 Nr. 3]

Anlage 24
[zu § 14c Abs. 3]

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Kosten, Preiswirkung

II. Bürokratiekosten

III. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu den Nummern 13 bis 21

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 576/07 (Beschluss)

Drittes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes



Drucksache 179/07

... O. die Initiativen zur Förderung einer gesunden Ernährung begrüßend, die viele europäische Einzelhändler durchführen, einschließlich des Aufbaus gesunder Produktreihen, umfassender und leicht verständlicher Nährwertinformationen auf dem Etikett und Partnerschaften mit Regierungen, Schulen und NGOs zur Sensibilisierung für die Vorteile einer gesunden Ernährung und regelmäßiger körperlicher Bewegung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/07




Fettleibigkeit: eine politische Priorität?

Verbraucheraufklärung von Kindheit an

Einbeziehung der Ernährung und körperlichen Bewegung in andere Gemeinschaftspolitiken


 
 
 


Drucksache 709/07

... Dieser Entwurf wird derzeit in der zuständigen Arbeitsgruppe der Kommission zwischen Kommission und Mitgliedstaaten erörtert. Derzeit (Stand: 24.09.2007) sieht der Verordnungsentwurf vor, dass auf gefrorenen Lebensmitteln tierischen Ursprungs das Produktionsdatum bzw. bei Fleisch das Schlachtdatum, das Einfrierdatum und das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) anzugeben sind. Diese Angaben müssen auf Lebensmittelgroßpackungen oder -paletten angebracht sein, bei Fleisch unmittelbar auf Schlachtkörpern, Schlachtkörperhälften, Schlachtkörpervierteln oder in drei Teile zerlegten Schlachtkörperhälften. Sie dürfen erst entfernt werden, wenn das Lebensmittel nach der Etikettierungs-Richtlinie 2000/13 gekennzeichnet wird oder weiter verarbeitet wird.



Drucksache 572/06

... /EG. Außerdem wird ein Weg eröffnet für Produkte, für die nur ein sehr geringer Markt besteht, mit mehrsprachigen Etiketten, Packungen und Beipackzetteln in verschiedenen Mitgliedstaaten gehandelt zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Algemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Zuständige Behörden

Abschnitt 2
Herstellung von Mitteln

§ 3
Herstellungserlaubnis

§ 4
Inhalt der Herstellungserlaubnis

§ 5
Sachkundige Personen

§ 6
Anzeigepflichten

§ 7
Ruhen der Erlaubnis

§ 8
Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln

§ 9
Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen

§ 10
Besondere Vorschriften für die Tierhaltung

§ 11
Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln

§ 12
Wartezeiten

§ 13
Farbstoffe Bei der Herstellung von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, dürfen zur Färbung nur verwendet werden

§ 14
Abfüllen der Charge

§ 15
Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen

§ 16
Arzneibuch

§ 17
Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen

§ 18
Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis

§ 19
Prüfung des Betriebs

Abschnitt 3
Zulassung von Mitteln

§ 20
Zulassungsantrag

§ 21
Zusammenfassung der Merkmale des Mittels

§ 22
Zulassungsverfahren

§ 23
Zulassung

§ 24
Zulassung in sonstigen Fällen

§ 25
Erlöschen der Zulassung

§ 26
Verlängern der Zulassung

§ 27
Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung

§ 28
Pflichten des Zulassungsinhabers

§ 29
Änderung der Zulassung, Neuzulassung

§ 30
Erfassen und Auswerten von Risiken

§ 31
Bekanntmachung, Veröffentlichung

Abschnitt 4
Staatliche Chargenprüfung

§ 32
Durchführung der staatlichen Chargenprüfung

§ 33
Umfang der staatlichen Chargenprüfung

§ 34
Rücknahme der Freigabe

Abschnitt 5
Kennzeichnung

§ 35
Kennzeichnung

§ 36
Packungsbeilage

Abschnitt 6
Großhandel und Einfuhr

§ 37
Pflichten des Großhändlers

§ 38
Einfuhrerlaubnis

§ 39
Bescheinigung

Abschnitt 7
Abgabe und Anwendung von Mitteln

§ 40
Vertriebsweg, Nachweispflicht

§ 41
Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht

§ 42
Abgabeverbote

§ 43
Anwendung von Mitteln

§ 44
Anwendung durch den Tierhalter

§ 45
Vorrätighalten von Mitteln

§ 46
Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 47
Ordnungswidrigkeiten

§ 48
Übergangsvorschriften

§ 49
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 20 Abs. 4) Angaben und Unterlagen, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen sind:

Anlage 2
(zu § 21 Abs. 2) Zusammenfassung der Merkmale, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen ist:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu den §§ 9

Zu § 12

Zu § 13

Zu den §§ 14

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 24

Zu den §§ 25

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu den §§ 32

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 40

Zu § 42

Zu den §§ 43

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48


 
 
 


Drucksache 657/1/06

... 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass die Vorschriften über die Vermarktungskategorien und deren Etikettierungsregelungen in die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 übernommen werden. Der vorliegende Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates führt zu nicht akzeptabler Belastung der Überwachungsbehörden und nicht vertretbarem Aufwand für die Wirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/1/06




Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 96/06

... 3. Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren, damit angewandte Tierschutznormen in Mindestnormen oder höhere Normen eingestuft werden können, um die Entwicklung tierschutzgerechterer Produktions- und Zuchtmethoden zu unterstützen und ihre Anwendung auf Gemeinschafts- und Weltebene zu erleichtern. Unter diesem Gesichtspunkt werden die Optionen für eine für die gesamte EU geltende Etikettierungsregelung systematisch erforscht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziele

3. Aktionsbereiche

4. Künftige Massnahmen

5. BUDGETÄRE Erwägungen

6. GEPLANTE Aktionen IM Bereich Schutz und WOHLBEFINDEN von Tieren1

Strategische Grundlage

1. AKTIONSBEREICH 1 - Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das WOHLBEFINDEN von Tieren

1.1. Hintergrund

1.2. Der Tierschutz als Eckpfeiler von Gemeinschaftspolitiken

1.3. Der Tierschutz im Mittelpunkt der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

2. AKTIONSBEREICH 2 - prioritäre FÖRDERUNG einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren und der Anwendung des 3R-PRINZIPS

2.1. Hintergrund

2.2. Ein Europäisches Zentrum bzw. Labor für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren

2.3. Anwendung neuer Methoden zur praktischen Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen

2.4. Anwendung des 3R-Prinzips auf Tierversuche

3. AKTIONSBEREICH 3 - Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren

3.1. Hintergrund - das integrierte Konzept

3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen

4. AKTIONSBEREICH 4 - Sicherstellung, DASS Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen Informiert werden und SICH ihrer ROLLE bei der FÖRDERUNG des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren VOLL bewusst SIND

4.1. Hintergrund - der Wandel der öffentlichen Meinung

4.2. Bisherige Erfolge

4.3. Informierte Tierbetreuer/Tierhalter und Bürger - die besten Verfechter des Tierschutzes

5. AKTIONSBEREICH 5 - weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung NEUER Initiativen

5.1. Hintergrund

5.2. Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE

5.3. Förderung des Tierschutzes im Rahmen der multilateralen und bilateralen Beziehungen der EU

5.4. Tierschutzaufklärung in Entwicklungsländern und Eröffnung neuer


 
 
 


Drucksache 590/06

... Die Gesundheit der Verbraucher ist nicht hinreichend geschützt, da die Höchstwerte für toxikologisch bedenkliche Stoffe nicht den jüngsten wissenschaftlichen Stellungnahmen Rechnung tragen; die Höchstwerte für toxikologisch bedenkliche Stoffe in Nahrungsmitteln und Getränken allgemein keine risikobasierten Kontrollen ermöglichen; die Verbraucher Wert auf eine informativere Etikettierung legen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen politischen Maßnahmen

2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung betroffener Kreise

1. Klarstellung des Anwendungsbereichs

2. Definition des Begriffs Aromen

2.1 Eingeschränkte Verwendung des Begriffs natürlich

2.2 Einführung der Kategorie sonstige Aromen

3. Neue Kennzeichnungsvorschriften

3.1 Kennzeichnungskosten

3.2 Verbraucherinformation

4. Höchstwerte für toxikologisch bedenkliche Stoffe

5. Monitoring der aufgenommenen Mengen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

1. Keine Maßnahmen

1.1 Wirtschaftliche Folgen

1.2 Soziale Folgen

2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen

2.1 Wirtschaftliche

2.2 Soziale Folgen

3. Deregulierung im Bereich Aromen

3.1 Wirtschaftliche Folgen

3.2 Soziale Folgen

4. Änderung der Richtlinie 88/388/EWG des Rates

4.1 Wirtschaftliche Folgen

4.2 Soziale Folgen

5. Vorschlag für eine neue Verordnung

5.1 Wirtschaftliche Folgen

5.1.1 Folgen für die Unternehmen unter dem Gesichtspunkt des Verwaltungsaufwands

5.1.2 Folgen für Innovation und Forschung

5.1.3 Folgen für die Haushalte

5.1.4 Folgen für Drittländer und die internationalen Beziehungen

5.1.5 Folgen für staatliche Behörden

5.2 Soziale Folgen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begrifsbestimmungen

Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung von Aromen, Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften und Ausgangsstoffen

Artikel 4
Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften

Artikel 5
Vorhandensein bestimmter Stoffe

Artikel 6
Verwendung bestimmter Ausgangsstoffe

Artikel 7
Aromen, die nicht bewertet und zugelassen werden müssen

Kapitel III
Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in oder auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffen

Artikel 8
Aromen und Ausgangsstoffe, die bewertet und zugelassen werden müssen

Artikel 9
Gemeinschaftsliste der Aromen und Ausgangsstoffe

Artikel 10
Aufnahme von Aromen und Ausgangsstoffen in die Gemeinschaftsliste

Artikel 11
Aromen oder Ausgangsstoffe, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fallen

Kapitel IV
Kennzeichnung

Abschnitt 1
Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 12
Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 13
Allgemeine Informationspflichten bei der Kennzeichnung von Aromen

Artikel 14
Spezielle Informationspflichten für die Verkehrsbezeichnung von Aromen

Abschnitt 2
Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 15
Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Kapitel V
Verfahrensvorschriften und Durchführung

Artikel 16
Berichterstattung durch die Lebensmittelunternehmer

Artikel 17
Überwachung und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Änderung der Anhänge II bis V

Artikel 20
Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung

Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 21
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 22
Erstellung einer Gemeinschaftsliste für Aromen und Ausgangsstoffe sowie Übergangsregelung

Artikel 23
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1576/89

Artikel 24
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1601/91

Artikel 25
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2232/96

Artikel 26
Änderung der Richtlinie 2000/13/EG

Artikel 27
Inkrafttreten

Anhang I
Gemeinschaftsliste der zur Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe

Anhang II
Liste herkömmliche Lebensmittelzubereitungsverfahren zur Gewinnung von natürlichen Aromastoffen und natürlichen Aromaextrakten

Anhang III
Vorhandensein bestimmter Stoffe

Teil
A Stoffe, die Lebensmitteln nicht als solche zugesetzt werden dürfen

Teil
B Höchstmengen für bestimmte Stoffe, die von Natur aus in Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften vorkommen, in bestimmten zusammengesetzten Lebensmitteln, denen Aromen und/oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zugesetzt worden sind

Anhang IV
Liste der Ausgangsstoffe, deren Verwendung bei der Herstellung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften Einschränkungen unterliegt

Teil
A Ausgangsstoffe, die nicht zur Herstellung von Aromen und Lebensmitteln mit Aromaeigenschaften verwendet werden dürfen

Teil
B Bedingungen für die Verwendung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die aus bestimmten Ausgangsstoffen hergestellt wurden

Anhang V
Bedingungen für die Herstellung thermisch gewonnener Aromen und Höchstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Aromen

Teil
A Herstellungsbedingungen:

Teil
B Höchstmengen bestimmter Stoffe


 
 
 


Drucksache 96/1/06

... 6. Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Kommission, die Öffentlichkeit künftig noch stärker einzubeziehen und über die Tierschutznormen zu informieren, damit über die Kaufentscheidungen der Verbraucher der Schutz und das Wohlbefinden von Tieren gefördert werden; dabei muss transparent gemacht werden, dass höhere Tierschutzstandards auch höhere Preise für solche Lebensmittel rechtfertigen. Er begrüßt das Anliegen der Kommission, verbesserte Marketing-, Etikettierungs- und Kommunikationsstrategien zu entwickeln und bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass dies nicht zu einseitigen Belastungen der Landwirtschaft in der EU führt und neben Erzeugnissen und Lebensmitteln aus Drittstaaten auch verarbeitete tierische Erzeugnisse in diese Regelungen mit einbezogen werden.



Drucksache 8/06

... Präzisierung der Aufgaben einer nationalen Behörde bzw. der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA) bei Anfragen im Zusammenhang mit Produkten, die ein Arzneimittel oder Derivat aus menschlichem Blut enthalten, Vorliegen elektronischer Etikettierungen und Aufnahme der Aufbereitung von Einweg-Medizinprodukten in die Definition von Hersteller.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Vereinfachung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Module zur Konformitätsbewertung

Klinische Daten und klinische Bewertung

Rechtssicherheit bezüglich des Anwendungsbereichs

Maßnahmen für eine größere Transparenz

Rechtsgrundlage für eine bessere Koordinierung und Kommunikation bei der Marktaufsicht

Medizinprodukte mit einem ergänzenden Produkt aus der Züchtung menschlicher Gewebe

5 Sonderanfertigungen

Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten

Vorschlag

Artikel 1
Die Richtlinie 90/385/EWG wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Die Richtlinie 93/42/EWG wird wie folgt geändert:

Artikel 3
In Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG wird folgender Buchstabe s angefügt:

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang I

Anhang II
Die Anhänge I bis X der Richtlinie 93/42/EWG werden wie folgt geändert:


 
 
 


Drucksache 536/06 (Beschluss)

... 3. Jedenfalls in Deutschland erfolgt die Verlängerung eines Visums derzeit ausschließlich durch Anbringung eines entsprechenden gegen Fälschung besonders gesicherten Klebeetiketts. Die Verlängerung eines Visums durch bloßen Stempelaufdruck würde unter dem Gesichtspunkt der Fälschungssicherheit einen erheblichen Rückschritt bedeuten und erscheint vor diesem Hintergrund wenig befriedigend.



Drucksache 539/06

... Die Änderungen im Bereich der Anbauregeln bezwecken eine Flexibilisierung, weshalb bürokratischer Mehraufwand für die Wirtschaftsbeteiligten nicht zu erwarten ist. Die bezeichnungsrechtlichen Änderungen erfolgen mit einer Übergangszeit, damit die Weinwirtschaft die Umstellung von Etiketten und Werbematerialien im Zuge mehr oder weniger regelmäßig stattfindender Ausstattungswechsel vornehmen kann. Diese Änderungen erfolgen im Übrigen auf Wunsch der Weinwirtschaft, so dass der erforderliche Aufwand sich nicht als Belastung darstellen dürfte. Die durch die Rundung des Betrages der Abgaben für den Deutschen Weinfonds entstehende finanzielle Mehrbelastung ist sehr gering und in Kauf zu nehmen, um die Abgabenerhebung verwaltungstechnisch zu vereinfachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Weingesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Weingesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Weingesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Nummer 12

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 13

Nummer 14

Zu Artikel 2

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 711/06

... Für die Wirtschaft können einzelbetrieblich ggf. zusätzliche Kosten auf Grund notwendiger Änderungen von Etiketten entstehen. Dies wäre dann der Fall, wenn die. Wässer auf Grund der Urangehalte nicht mehr als "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 711/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 108/2/06

... /EG Ziff. 2.2.3) die Schwellenwerte für die Etikettierung und die geltenden Reinheitsstandards für GV-Lebensmittel, GV-Futtermittel und GV-Saatgut zugrundegelegt werden.



Drucksache 17/06 (Beschluss)

... - Über die EU-Verordnung hinausgehende private und nationale (staatliche) Qualitätsstandards sollen auch weiterhin gekennzeichnet und beworben werden dürfen. Die im Entwurf vorgesehenen Einschränkungen sind insbesondere vor dem Hintergrund der Historie der ökologischen Landwirtschaft nicht nachzuvollziehen. Zudem stellt das Verbot der Kommunikation von auf strengeren Regelungen basierenden Qualitätsunterschieden im Hinblick auf Aussagen in der Etikettierung und Werbung einen zusätzlichen Eingriff für die Wirtschaftsbeteiligten dar. Der Wettbewerb wird unnötig eingeschränkt und die Kommunikation von Qualitätsunterschieden erschwert.



Drucksache 16/06

... 6. Die Änderungen betreffen zum einen die genauere Festlegung der Angaben, die vor der Eintragung veröffentlicht werden müssen, damit jeder Marktteilnehmer von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen kann und andererseits die für die Kontrolle zuständigen Behörden von Amts wegen für den Schutz der in den einzelnen Mitgliedstaaten eingetragenen Bezeichnungen sorgen können. Zu diesen in einem einzigen Dokument zusammengefassten Informationen zählen die Bezeichnung selbst, die Beschreibung des Produkts zum Zweck seiner Kontrolle sowie seiner Etikettierung und Aufmachung (einschließlich etwaiger Einschränkungen hinsichtlich der Aufmachung außerhalb des Ursprungsgebiets und der Begründung für diese Einschränkungen) und der Nachweis des Zusammenhangs zwischen dem Erzeugnis und seinem geografischen Ursprung. Die standardisierte und zusammengefasste Form dieser Angaben kann für mehr Einheitlichkeit und Gleichbehandlung bei den Anträgen sorgen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle erforderlichen Angaben für völlige Transparenz gegenüber den betroffenen außerhalb des umgrenzten Gebiets ansässigen Marktteilnehmern aufgeführt sind.

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Drucksache 16/06




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Artikel 3
Gattungsbezeichnungen sowie Überschneidungen mit Namen von Pflanzensorten, Tierrassen, gleichlautenden Bezeichnungen und Marken

Artikel 4
Spezifikation

Artikel 5
Antrag auf Eintragung

Artikel 6
Prüfung durch die Kommission

Artikel 7
Einspruch, Entscheidung über die Eintragung

Artikel 8
Bezeichnungen, Angaben und Zeichen

Artikel 9
Genehmigung einer Änderung der Spezifikation

Artikel 10
Kontrollregelung

Artikel 11
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikation durch die Marktteilnehmer

Artikel 12
Löschung

Artikel 13
Schutz

Artikel 14
Beziehungen zwischen Marken und geografischen Angaben

Artikel 15
Verwaltungsausschuss für geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen

Artikel 16
Durchführungsvorschriften

Artikel 17
Übergangsvorschriften

Artikel 18
Gebühren

Artikel 19

Artikel 20

Anhang I
Lebensmittel im Sinne von Artikel 1 Absatz 1:

Anhang II
Agrarerzeugnisse im Sinne von Artikel 1 Absatz 1:

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 657/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass die Vorschriften über die Vermarktungskategorien und deren Etikettierungsregelungen in die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 übernommen werden. Der vorliegende Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates führt zu nicht akzeptabler Belastung der Überwachungsbehörden und nicht vertretbarem Aufwand für die Wirtschaft.

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Drucksache 657/06 (Beschluss)




Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 96/06 (Beschluss)

... Er begrüßt das Anliegen der Kommission, verbesserte Marketing-, Etikettierungs- und Kommunikationsstrategien zu entwickeln und bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass dies nicht zu einseitigen Belastungen der Landwirtschaft in der EU führt und neben Erzeugnissen und Lebensmitteln aus Drittstaaten auch verarbeitete tierische Erzeugnisse in diese Regelungen mit einbezogen werden.



Drucksache 361/06

... Etikettierung und Kennzeichnung

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Drucksache 361/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 170 Übereinkommen über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit Übersetzung

Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2
Im Sinne dieses Übereinkommens

Teil II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Teil III
Klassifizierung und damit zusammenhängende Maßnahmen

Artikel 6
Klassifizierungssysteme

Artikel 7
Etikettierung und Kennzeichnung

Artikel 8
Sicherheitsdatenblätter

Artikel 9
Verantwortlichkeiten der Lieferanten

Teil IV
Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber

Artikel 10
Bestimmung der Identität

Artikel 11
Umfüllen von chemischen Stoffen

Artikel 12
Exposition

Artikel 13
Betriebliche Maßnahmen

Artikel 14
Beseitigung

Artikel 15
Information und Ausbildung

Artikel 16
Zusammenarbeit

Teil V
Pflichten der Arbeitnehmer

Artikel 17

Teil VI
Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter

Artikel 18

Teil VII
Verantwortung der exportierenden Staaten

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
(Artikel 1 und 2) Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Teil II
(Artikel 3 bis 5) Allgemeine Grundsätze

Teil III
(Artikel 6 bis 9) Kassifizierung und damit zusammenhängende Maßnahmen

Teil IV
(Artikel 10 bis 16) Verantwortlichkeiten der Arbeitnehmer

Teil V
(Artikel 17) Pflichten der Arbeitnehmer

Teil VI
(Artikel 18) Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter

Teil VII
Verantwortung der exportierenden Staaten

Anlage 1
zur Denkschrift Empfehlung 177 Empfehlung betreffend Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit(Übersetzung)

I. Allgemeine Bestimmungen

II. Klassifizierung und damit zusammenhängende Maßnahmen

3 Klassifizierung

Etikettierung und Kennzeichnung

3 Sicherheitsdatenblätter

III. Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber Überwachung der Exposition

Betriebliche Maßnahmen an der Arbeitsstätte

Medizinische Überwachung

Erste Hilfe und Notfälle

IV. Zusammenarbeit

V. Rechte der Arbeitnehmer

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme zur Empfehlung Nr. 177 betreffend die Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit


 
 
 


Drucksache 588/06

... /EG über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür. In den meisten Fällen dürfen Lebensmittelenzyme als Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzt werden, d. h. sie werden im Lebensmittel höchstens als Rückstand, wenn überhaupt, vorhanden sein und keine technologische Auswirkung auf das Enderzeugnis haben. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass alle Lebensmittelenzyme hinsichtlich ihrer Sicherheit beurteilt werden sollen, wird vorgeschlagen, Lebensmittelenzyme, die als Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, von der Kennzeichnungspflicht auszunehmen. Lebensmittelenzyme, die im Enderzeugnis eine technologische Funktion erfüllen, müssen mit dieser Funktion (z.B. Stabilisator usw.) und mit einem bestimmten Namen gekennzeichnet werden.

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Drucksache 588/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung betroffener Kreise

Anhörungsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Anhörungsteilnehmer

Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie Art und Weise ihrer Berücksichtigung

1. Harmonisierung und Anwendungsbereich des Rechtsakts:

2. Harmonisierung von Sicherheitsbewertung und Zulassung:

3. Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen:

4. Zeitlich begrenzte Zulassung:

5. Übergangszeiten:

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

1. Keine Maßnahmen

1.1 Wirtschaftliche Folgen

1.2 Soziale Folgen

2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen

2.1 Wirtschaftliche Folgen

2.2 Soziale Folgen

3. Regelungsansatz

3.1 Wirtschaftliche Folgen

3.2 Soziale Folgen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Nähere Erläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gemeinschaftsliste zugelassener Lebensmittelenzyme

Artikel 4
Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 5
Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme von Lebensmittelenzymen in die Gemeinschaftsliste sowie für deren Verwendung

Artikel 6
Inhalt der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 7
Aufnahme genetisch veränderter Enzyme in die Gemeinschaftsliste

Kapitel III
Kennzeichnung

Abschnitt 1
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind

Artikel 8
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 9
Angaben zur Kenntlichmachung von Lebensmittelenzymen

Artikel 10
Angaben bei Beimengung anderer Stoffe oder Lebensmittelzutaten zu Lebensmittelenzymen

Artikel 11
Angaben bei der Mischung von Lebensmittelenzymen mit anderen Lebensmittelzutaten

Artikel 12
Allgemeine Angaben über Lebensmittelenzyme

Abschnitt 2
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind

Artikel 13
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Abschnitt 3
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Artikel 14
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Kapitel IV
Verfahrensvorschriften und Durchführung

Artikel 15
Informationspflichten

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung

Kapitel V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18
Erstellung der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 19
Übergangsmaßnahmen für bestimmte Lebensmittelenzyme, für die es bereits Regelungen im Gemeinschaftsrecht gibt

Artikel 20
Änderung der Richtlinie 83/417/EWG

Artikel 21
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999

Artikel 22
Änderung der Richtlinie 2000/13/EG

Artikel 23
Änderung der Richtlinie 2001/112/EG

Artikel 24
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 830/06

... • In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Akteuren soll untersucht werden, ob es sinnvoll ist, gemeinschaftsweit effiziente gemeinsame Konzepte zu erarbeiten, um dem Verbraucher geeignete Informationen an die Hand zu geben. Solche Erwägungen sind besonders wichtig, weil einige Mitgliedstaaten planen, Warnhinweise auf den Etiketten einzuführen (z.B. zum Alkoholkonsum bei Schwangerschaft), und weil ganz allgemein eine Debatte über vorbildliche Verfahren der Verbraucheraufklärung geführt wird. (Ziele 1, 3, 4, 6, 7, 9)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/06




1. Einleitung

2. Handlungsauftrag

3. Handlungsbedarf

4. Konsultations- und Folgenabschätzungsprozess

5. Fünf Schwerpunkte und entsprechende bewährte Verfahren

5.1. Schutz von Jugendlichen, Kindern und des Kindes im Mutterleib Ziele

5.1.1. Begründung

5.1.2. Bewährte Verfahren

5.2. Senkung der Zahl der Verletzungen durch alkoholbedingte Straßenverkehrsunfälle27

5.2.1. Begründung

5.2.2. Bewährte Verfahren

5.3. Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz

5.3.1. Begründung

5.3.2. Bewährte Verfahren

5.4. Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Auswirkungen schädlichen und riskanten Alkoholkonsums und angemessene Konsummuster

5.4.1. Begründung

5.4.2. Bewährte Verfahren

5.5. Aufbau und Aktualisierung einer gemeinsamen Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse auf EU-Ebene

5.5.1. Begründung

5.5.2. Was erforderlich ist

6. Drei Aktionsebenen

6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission

6.2. Subsidiarität: Erfassung der von den Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen

6.2.1. Einzelstaatliche Maßnahmen

6.2.2. Lokale Maßnahmen

6.3. Maßnahmenkoordinierung auf EU-Ebene

6.3.1. Alkohol und das Gesundheitsforum

6.3.2. Alkohol am Steuer

6.3.3. Werbung

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 17/06

... 22. Das EU-Logo sollte auch künftig allen Erzeugnissen, einschließlich aller Einfuhrerzeugnisse, offen stehen, die die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Bei der Ausarbeitung des Europäischen Aktionsplans für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel führten die Diskussionen mit den Interessengruppen und den Mitgliedstaaten zu der Schlussfolgerung, dass das EU-Logo gegenwärtig nicht verbindlich vorgeschrieben werden sollte, da hierin eine übermäßige Einmischung der EU in die Gewerbefreiheit in anderen Bereichen gesehen werden könnte. Für den Fall, dass ein Erzeugnis kein EU-Logo trägt, wird allerdings vorgeschlagen, bei aus der Gemeinschaft stammenden Erzeugnissen auf dem Etikett die Angabe eines einfachen standardisierten Textfragments EU-ÖKOLOGISCH bzw. EU-BIOLOGISCH verbindlich zu machen. Damit soll allen Unternehmern der Erzeugungskette und dem Verbraucher wirksam signalisiert werden dass das Erzeugnis dem einheitlichen EU-Standard entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/06




Begründung

politische Rahmensituation

Ökologische/biologische Erzeugung

4 Forschung

Nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur

Vereinfachung und bessere Rechtsetzung

3 VERORDNUNGSVORSCHLAG

Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Ziele und Grundsätze für die ökologische Erzeugung

4 Flexibilität

4 Kennzeichnung

4 Kontrollen

4 Einfuhren

Inkrafttreten und Anwendung der neuen Rechtsvorschriften

4 Haushaltsauswirkungen

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Ziele und Grundsätze der ökologischen Erzeugung

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Grundsätze für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 6
Grundsätze für die Verarbeitung

Titel III
PRODUKTIONSVORSCHRIFTEN

Kapitel 1
Landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 7
Allgemeine Vorschriften für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 8
Vorschriften für die pflanzliche Erzeugung

Artikel 9
Vorschriften für die tierische Erzeugung

Artikel 10
Vorschriften für die Aquakultur

Artikel 11
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe in der ökologischen Landwirtschaft

Artikel 12
Umstellung

Kapitel 2
Erzeugung von Futtermitteln

Artikel 13
Vorschriften für die Erzeugung von Futtermitteln

Kapitel 3
HERSTELLUNG von VERARBEITETEN Erzeugnissen

Artikel 14
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

Artikel 15
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe bei der Verarbeitung

Kapitel 4
Flexibilität

Artikel 16
Weniger restriktive Produktionsvorschriften

Titel IV
Kennzeichnung

Artikel 17
Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf ökologische Erzeugung

Artikel 18
Verbindliche Angaben

Artikel 19
Gemeinschaftslogo für ökologische Erzeugung

Artikel 20
Aussagen in der Etikettierung und Werbung

Artikel 21
Besondere Kennzeichnungsvorschriften

Titel V
Kontrolle

Artikel 22
Kontrollsystem

Artikel 23
Teilnahme am Kontrollsystem

Artikel 24
Zertifizierung

Artikel 25
Maßnahmen bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten

Artikel 26
Informationsaustausch

Titel VI
Handel mit Drittländern

Artikel 27
Einfuhren aus Drittländern

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Freier Warenverkehr

Artikel 29
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 30
Statistische Informationen

Artikel 31
Verwaltungsausschuss für ökologische Erzeugung

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91

Artikel 34
Übergangsmaßnahmen

Artikel 35
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Angaben nach Artikel 17 Absatz 1

Anhang II
Angaben nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang III
Besondere Vorschriften


 
 
 


Drucksache 515/06

... Die Lebensmittel-Etikettierungsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fruchtsaftverordnung

Artikel 2
Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung

Artikel 3
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Kosten, Preiswirkung

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.