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12 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erwerbsabsicht"


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Drucksache 3/19

... a) ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

Artikel 2
Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 812/16

... Für das EhfG ergibt sich dies bereits aus der Tatsache, dass die entsendende Organisation ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anerkannter Träger des Entwicklungsdienstes sein muss. Eine Einbeziehung zivilen Einsatzpersonals in das EhfG scheidet daher aus, denn die aufnehmenden Einrichtungen der zivilen Krisenprävention entsprechen nicht diesen Kriterien. Überdies unterscheidet sich das Wesen des Einsatzes als Entwicklungshelferin und -helfer deutlich von dem der Teilnahme an den spezifischen internationalen Einsätzen zur Krisenprävention. Die Tätigkeit der Entwicklungshelferinnen und -helfer ist typischerweise eine Tätigkeit ohne Erwerbsabsicht, d.h. ohne adäquate Vergütung; es bestehen nur Ansprüche auf Unterhaltsgeld und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs. Für die Teilnahme an einem internationalen Einsatz zur Krisenprävention, die besondere Expertise, spezifische Qualifikationen und zum Teil langjährige Berufserfahrungen voraussetzen, sollen den sekundierten Expertinnen und Experten in der Regel angemessene Arbeitsentgelte gewährt werden, um die Einsätze für die Sekundierten attraktiv zu gestalten. Zudem sieht das EhfG eine Vorbereitungszeit des Personals für die Tätigkeit von bis zu sechs Monaten vor - ein Zeitraum, der mit den häufig extrem kurzfristig zur realisierenden Entsendungen in internationale Friedensmissionen kollidiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz - SekG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Persönlicher Anwendungsbereich, Subsidiarität

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verträge zur Sekundierung

§ 4
Sekundierende Einrichtungen

Abschnitt 2
Leistungen an die sekundierten Personen

§ 5
Altersvorsorge

§ 6
Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit

§ 7
Absicherung gegen Haftungsrisiken

§ 8
Reisekosten

§ 9
Zusätzliche vertragliche Leistungen

§ 10
Bestand der Leistungen

Abschnitt 3
Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

§ 11
Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

7. Befristung

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

Zu § 11

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3941 AA: Entwurf eines zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Votum


 
 
 


Drucksache 849/10

... 2. einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung, oder, sofern sie das 27. Lebensjahr vollendet haben, auch vergleichbar einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche leisten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG)

§ 1
Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes

§ 2
Freiwillige

§ 3
Einsatzbereiche, Dauer

§ 4
Pädagogische Begleitung

§ 5
Anderer Dienst im Ausland

§ 6
Einsatzstellen

§ 7
Zentralstellen

§ 8
Vereinbarung

§ 9
Haftung

§ 10
Beteiligung der Freiwilligen

§ 11
Bescheinigung, Zeugnis

§ 12
Datenschutz

§ 13
Anwendung arbeitsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Bestimmungen

§ 14
Zuständige Bundesbehörde

§ 15
Beirat für den Bundesfreiwilligendienst

§ 16
Übertragung von Aufgaben

§ 17
Kosten

Artikel 2
Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zivildienstgesetzes

§ 1a
Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes

§ 83
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes

Artikel 4
Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes für das Jahr 2012

Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 14
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 15
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Artikel 18
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

Änderung von Informationspflichten

Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1557: Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes


 
 
 


Drucksache 165/09

... Für das EhfG ergibt sich dies bereits aus der Tatsache, dass die entsendende Organisation ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anerkannter privater Träger des Entwicklungsdienstes sein muss. Eine Einbeziehung zivilen Einsatzpersonals in das EhfG scheidet daher aus, denn die aufnehmenden Organisationen der zivilen Krisenprävention entsprechen nicht diesen Kriterien. Überdies unterscheidet sich das Wesen des Einsatzes als Entwicklungshelferin und -helfer deutlich von dem der Teilnahme an den spezifischen internationalen Einsätzen zur Krisenprävention. Die Tätigkeit der Entwicklungshelferinnen und -helfer ist typischerweise eine Tätigkeit ohne Erwerbsabsicht, d.h. ohne adäquate Vergütung; es bestehen nur Ansprüche auf Unterhaltsgeld und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs. Dieser Dienst an der Gemeinschaft wird durch eine sehr weit reichende soziale Sicherung der Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer samt Angehöriger vor, während und nach dem Einsatz kompensiert. Für die Teilnahme an einem internationalen Einsatz zur Krisenprävention, die besondere Expertise, spezifische Qualifikationen und zum Teil langjährige Berufserfahrungen voraussetzen, werden den sekundierten Expertinnen und Experten in der Regel angemessene Aufwandsentschädigungen gewährt, von denen sie jedoch selbständig ihre soziale Absicherung organisieren und finanzieren müssen. Für eine dem EhfG entsprechende, weit reichende soziale Sicherung besteht daher hier kein vergleichbarer Anlass. Zudem sieht das EhfG eine Vorbereitungszeit des Personals für die Tätigkeit von bis zu 6 Monaten vor – ein Zeitraum, der mit den häufig extrem kurzfristig zur realisierenden Entsendungen in internationale Friedensmissionen kollidiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz – SekG)

Abschnitt 1
Sekundierung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Voraussetzungen der Sekundierung

§ 3
Inhalt des Sekundierungsvertrags

§ 4
Zuschuss zur Altersvorsorge

§ 5
Absicherung gegen Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit

§ 6
Absicherung gegen Haftungsrisiken

§ 7
Reisekosten

§ 8
Rechtsweg

Abschnitt 2
Recht der Arbeitsförderung

§ 9
Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit

§ 10
Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund

II. Notwendigkeit und Zielsetzung

III. Fehlen alternativer Lösungsmöglichkeiten

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Bürokratiekosten

VII. Sonstige Kosten

VIII. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Gesetzesfolgen

IX. Befristung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Sekundierung

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Recht der Arbeitsförderung

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 209/08

... 1. einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/08




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG)

§ 1
Fördervoraussetzungen

§ 2
Freiwillige

§ 3
Freiwilliges soziales Jahr

§ 4
Freiwilliges ökologisches Jahr

§ 5
Jugendfreiwilligendienste im Inland

§ 6
Jugendfreiwilligendienst im Ausland

§ 7
Kombinierter Jugendfreiwilligendienst

§ 8
Zeitliche Ausnahmen

§ 9
Förderung

§ 10
Träger

§ 11
Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis

§ 12
Datenschutz

§ 13
Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 14
Entfallen der Höchstdauer für Auslandsentsendungen

§ 15
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 3
Urlaub zur Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 763/07 (Beschluss)

... zu veröffentlichen. Hinzu kommt, dass das Verschweigen einer bestehenden Erwerbsabsicht nur in Ausnahmefällen feststellbar sein wird. Selbst im Falle eines späteren weiteren Aktienerwerbs durch den Meldepflichtigen wird kaum nachweisbar sein, dass die Erwerbsabsicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt bestand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Eingangsformel

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 22 Abs. 2 Satz 2 WpHG Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 30 Abs. 2 Satz 2 WpÜG

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 Satz 1 WpHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 WpHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 und 3 WpHG

8. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 67 AktG

9. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe c § 67 Abs. 4 Satz 2 AktG


 
 
 


Drucksache 598/07

... 1. einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG)

§ 1
Fördervoraussetzungen

§ 2
Freiwillige

§ 3
Jugendfreiwilligendienst

§ 4
Jugendfreiwilligendienst im Ausland

§ 5
Kombinierter Jugendfreiwilligendienst

§ 6
Förderung

§ 7
Träger

§ 8
Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis

§ 9
Datenschutz

§ 10
Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 11
Entfallen der Höchstdauer für Auslandsentsendungen

§ 12
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Regelungsinhalte

4 Gesetzgebungskompetenz

4 Kosten

Sonstige Kosten

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 9

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste


 
 
 


Drucksache 763/1/07

... zu veröffentlichen. Hinzu kommt, dass das Verschweigen einer bestehenden Erwerbsabsicht nur in Ausnahmefällen feststellbar sein wird. Selbst im Falle eines späteren weiteren Aktienerwerbs durch den Meldepflichtigen wird kaum nachweisbar sein, dass die Erwerbsabsicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt bestand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Eingangsformel

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 22 Abs. 2 Satz 2 WpHG Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 30 Abs. 2 Satz 2 WpÜG

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 Satz 1 WpHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 WpHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 und 3 WpHG

8. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 67 AktG

9. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe c § 67 Abs. 4 Satz 2 AktG


 
 
 


Drucksache 682/06 (Beschluss)

... Die Kommission hat in ihrem Vorschlag sowohl für die Investoren als auch für die Behörden idealtypische Maßstäbe an den Verfahrensablauf zu Grunde gelegt. Der Richtlinienvorschlag könnte deshalb zum einen dazu führen, dass von einer Aufsichtsbehörde gegen so manche erste Erwerbsabsicht aus Zeitnot wegen ungenügender Entscheidungsreife Einspruch erhoben wird. Solche Einsprüche können jedoch den Ruf eines Erwerbers beeinträchtigen und damit abschreckend auch auf andere solvente Investoren wirken und das Investitionsklima insgesamt schädigen. Zum anderen muss einer Aufsichtsbehörde im Interesse der Finanzstabilität genügend Zeit für eine Beweisführung bleiben, die einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Dafür wird teilweise die 30-Tage-Frist zu kurz sein.



Drucksache 682/1/06

... Der Ansatz der Kommission, den Verfahren jegliche Flexibilität zu nehmen, wird praktischen und rechtlichen Erfordernissen kaum gerecht werden können. Die Kommission hat in ihrem Vorschlag sowohl für die Investoren als auch für die Behörden idealtypische Maßstäbe an den Verfahrensablauf zu Grunde gelegt. Der Richtlinienvorschlag könnte deshalb zum einen dazu führen, dass von einer Aufsichtsbehörde gegen so manche erste Erwerbsabsicht aus Zeitnot wegen ungenügender Entscheidungsreife Einspruch erhoben wird. Solche Einsprüche können jedoch den Ruf eines Erwerbers beeinträchtigen und damit abschreckend auch auf andere solvente Investoren wirken und das Investitionsklima insgesamt schädigen. Zum anderen muss einer Aufsichtsbehörde im Interesse der Finanzstabilität genügend Zeit für eine Beweisführung bleiben, die einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Dafür wird teilweise die 30-Tage-Frist zu kurz sein.



Drucksache 230/06

... Geschäftsmäßig im Sinne der Vorschrift handelt, wer die Wiederholung gleichartiger Taten zum Gegenstand seiner Beschäftigung macht, und zwar auch dann, wenn er dabei ohne Erwerbsabsicht handelt. Daher steht auch die nicht entgeltliche Hilfeleistung oder die Hilfeleistung aus ideellen Motiven unter der Strafandrohung, soweit sie in organisierter oder gleichartig wiederkehrender Form erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 224/07 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.