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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erstversicherungen"


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Drucksache 550/14

... 21. Die Rechtsgrundlage muss über das vertragliche Verhältnis des Erstversicherers mit dem Versicherungsnehmer hinaus auch die Verarbeitung der Daten bei Rückversicherern und Haftpflichtversicherern umfassen, die jeweils nicht in direkter Vertragsbeziehung mit dem Betroffenen stehen. Insbesondere international tätige Rückversicherer benötigen Rechtssicherheit für ihre Verarbeitungen, wenn sie personenbezogene Gesundheitsdaten durch Erstversicherungen aus Drittstaaten erhalten, in denen eine Einwilligung des Betroffenen zur Datenweitergabe an Rückversicherer absolut unüblich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/14




Zum Verfahrensstand

Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich

Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen

Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten

Zu weiteren Einzelfragen

Zur Übergangsregelung

Zum weiteren Verfahren


 
 
 


Drucksache 389/1/12

... 7. Die Definition der Rückversicherungsvermittlung in Artikel 2 Absatz 6 sollte nach Ansicht des Bundesrates um die Vermittlung von Erstversicherungsverträgen durch Rückversicherungsunternehmen ergänzt werden. Dadurch würde klargestellt, dass das vermittelnde Geschäft von Rückversicherungsunternehmen auch in Bezug auf Erstversicherungen den aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügt und nicht den für die Vermittlungstätigkeit erforderlichen Verpflichtungen wie Eintragung und Berufshaftpflicht unterliegt. Diese Klarstellung ist erforderlich, weil mit dem vorliegenden Richtlinienvorschlag die bisherige Systematik umgestellt wird. Waren bisher in der IMD 1 die vertrieblichen Aktivitäten von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nicht von der Richtlinie erfasst, soll nunmehr der Begriff der Versicherungsvermittlung auch diese Tätigkeiten umfassen (vgl. Ziffer 3.5 der Begründung zu Artikel 1). Da gleichzeitig strikt zwischen der Erstversicherungsvermittlung einerseits und Rückversicherungsvermittlung andererseits differenziert wird, besteht die Gefahr, dass die "Überkreuzvermittlung" durch Rückversicherungsunternehmen als nicht mehr zulässig erachtet wird. Damit könnte eine geschäftliche Aktivität in Frage gestellt werden, die seit langer Zeit branchenüblich von der Zulassung der Rückversicherungsunternehmen nach der Rückversicherungsrichtlinie 2005/68/EG umfasst ist und in § 7 Absatz 3 des deutschen



Drucksache 389/12 (Beschluss)

... 7. Die Definition der Rückversicherungsvermittlung in Artikel 2 Absatz 6 sollte nach Ansicht des Bundesrates um die Vermittlung von Erstversicherungsverträgen durch Rückversicherungsunternehmen ergänzt werden. Dadurch würde klargestellt, dass das vermittelnde Geschäft von Rückversicherungsunternehmen auch in Bezug auf Erstversicherungen den aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügt und nicht den für die Vermittlungstätigkeit erforderlichen Verpflichtungen wie Eintragung und Berufshaftpflicht unterliegt. Diese Klarstellung ist erforderlich, weil mit dem vorliegenden Richtlinienvorschlag die bisherige Systematik umgestellt wird. Waren bisher in der IMD 1 die vertrieblichen Aktivitäten von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nicht von der Richtlinie erfasst, soll nunmehr der Begriff der Versicherungsvermittlung auch diese Tätigkeiten umfassen (vgl. Ziffer 3.5 der Begründung zu Artikel 1). Da gleichzeitig strikt zwischen der Erstversicherungsvermittlung einerseits und Rückversicherungsvermittlung andererseits differenziert wird, besteht die Gefahr, dass die "Überkreuzvermittlung" durch Rückversicherungsunternehmen als nicht mehr zulässig erachtet wird. Damit könnte eine geschäftliche Aktivität in Frage gestellt werden, die seit langer Zeit branchenüblich von der Zulassung der Rückversicherungsunternehmen nach der Rückversicherungsrichtlinie 2005/68/EG umfasst ist und in § 7 Absatz 3 des deutschen



Drucksache 303/06

... Der Verweis in Absatz 10 stellt klar, dass gemäß Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie die Vorschriften gleichermaßen für die Vermittlung von Rückversicherungen wie von Erstversicherungen gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 34d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 34e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 8 bis 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 14b

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu § 42a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 42b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 42c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42e

Zu § 42f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42g

Zu § 42h

Zu § 42i

Zu § 42j

Zu § 42k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 80a

Zu § 80b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.