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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erstverarbeitern"


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Drucksache 367/08D

"Eine Beihilfe für die Verarbeitung von Langfaserflachs wird zugelassenen Erstverarbeitern in den Wirtschaftsjahren 2009/10 bis 2012/13 nach Maßgabe der Fasermenge gewährt, die tatsächlich aus dem Stroh gewonnen wird, für das ein Kaufvertrag mit einem landwirtschaftlichen Betriebsinhaber geschlossen wurde."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08D




Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 320/2006

Artikel 13a
Staatliche Beihilfen

Artikel 3
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006

Artikel 4
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Unterabschnitt II
Eröffnung und Aussetzung des Ankaufs

Artikel 11
Zeiträume der öffentlichen Intervention

Artikel 12
Eröffnung der öffentlichen Intervention

Artikel 13
Interventionshöchstmengen

Unterabschnitt III
Interventionspreise

Artikel 18
Interventionspreise

Artikel 34a
Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für Butter

Artikel 55
Quotensysteme

Abschnitt III
A Quoten für Kartoffelstärke

Artikel 84a
Quoten für die Kartoffelstärkeerzeugung

Unterabschnitt III
Kartoffelstärke

Artikel 95a
Prämie für Kartoffelstärke

Artikel 99
Beihilfe zur Verwendung von Magermilch und Magermilchpulver als Futtermittel

Artikel 100
Beihilfe für die Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinat

Artikel 119
Verwendung von Kasein und Kaseinat zur Käseherstellung

Artikel 180
Anwendung der Artikel 87, 88 und 89 EG-Vertrag

Artikel 5
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008

Artikel 6
Änderung der Verordnung (EG) Nr. [...]/2008 [GMO Wein]

Artikel 7
Aufhebungen

Artikel 8
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang Xa
Quoten für Kartoffelstärke gemäß Artikel 84a

Anhang III

Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 wird wie folgt geändert:

Artikel 12a
Revision

Artikel 16a
Spezifische Vorhaben für bestimmte Prioritäten

Artikel 2

Anhang

Anhang II
Exemplarische Liste von Vorhabensarten für die Prioritäten nach Artikel 16a

Vorschlag

Einziger Artikel

Anhang

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 809/07

... Für die Wirtschaftsbeteiligten entstehen durch die Regelungen der Änderungsverordnung keine wesentlichen neuen Kosten. Die Verpflichtung der Aufkäufer und Erstverarbeiter nachwachsender Rohstoffe und von Energiepflanzen sowie der Betriebsinhaber, die nachwachsende Rohstoffe oder Energiepflanzen im eigenen Betrieb verarbeiten, sich einmalig bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung registrieren zu lassen, wird zwar erstmals ausdrücklich in der Verordnung geregelt, entspricht aber der bereits bestehenden Verwaltungspraxis der Bundesanstalt. Die Registrierungspflicht verursacht folglich Kosten nur für neu hinzukommende Betriebe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 2
Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungsbedarf

II. Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaftsbeteiligten

III. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
[Änderung der InVeKoS-Verordnung]

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Artikel 2
[Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung]

Artikel 3
[Neubekanntmachung der InVeKoS-Verordnung]

Artikel 4
[Inkrafttreten]

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKos-Verordnung und der EG-Sicherheiten-Verordnung


 
 
 


Drucksache 163/06 PDF-Dokument



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