124 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Erschwerende"
Drucksache 297/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2009) 135 endg.; Ratsdok. 8150/09
... Strafen und erschwerende Umstände
Drucksache 613/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011) KOM (2009) 254 endg.; Ratsdok. 10940/09
... Mit dem Wandel der Gesellschaft ändern sich auch die Anforderungen an die Bürger in Bezug auf Bildung, berufliche Laufbahn und die Zeit, die ihnen für ihre Familien und für Freizeitaktivitäten zur Verfügung steht. Dies wirkt sich darauf aus, in welchem Umfang die Menschen freiwillig tätig werden können, wann und wie sie dies tun möchten und welche Erwartungen sie an die Organisationen stellen, bei denen sie sich engagieren. Die zuständigen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft stehen in allen Mitgliedstaaten – wenn auch in unterschiedlichem Maße – vor der Herausforderung, mehr Menschen für Freiwilligentätigkeiten zu gewinnen, die Bedingungen hierfür zu vereinfachen und zu gewährleisten, dass die Tätigkeiten adäquaten Standards entsprechen. Sowohl für die einzelnen Bürger als auch für Unternehmen müssen geeignete Anreize geschaffen werden. Eine verstärkte Professionalisierung und die Bewahrung von Freiheit und Flexibilität, die an der Freiwilligentätigkeit besonders geschätzt werden, müssen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Zudem gibt es in allen Mitgliedstaaten noch konkrete Hindernisse, die der vollen Entfaltung der positiven Wirkung der Freiwilligentätigkeit im Wege stehen: mangelndes Bewusstsein, fehlende Informations- und Unterstützungsangebote (Schulungen usw.), erschwerende rechtliche Bedingungen, ungenügende internationale Austauschprogramme und fehlender Rechtsstatus.
Drucksache 280/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts
... 2. Vorhaben nach dem Maßnahmenprogramm nach § 82 kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Planungsgebiete festlegen, auf deren Flächen wesentlich wertsteigernde oder die Durchführung des geplanten Vorhabens erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen (Veränderungssperre). Sie kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
Drucksache 187/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
... b) unbeschadet anderer strafrechtlicher Verfahren erschwerende Umstände vorsehen, insbesondere im Fall des Todes der verschwundenen Person oder des Verschwindenlassens von schwangeren Frauen, Minderjährigen, Personen mit Behinderungen oder anderen besonders verletzlichen Personen.
Drucksache 298/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009) 136 endg.; Ratsdok. 8151/09
... – Erschwerende Umstände und Strafen;
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
• Option 4:
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
A Bestimmungen des materiellen Strafrechts
B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
C Opferrechte im Strafverfahren
D Unterstützung der Opfer
E Prävention
F Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 2 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 3 Strafen und erschwerende Umstände
Artikel 4 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 5 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 6 Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer
Artikel 7 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 8 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 9 Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren
Artikel 10 Unterstützung der Opfer
Artikel 11 Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder
Artikel 12 Prävention
Artikel 13 Kontrolle
Artikel 14 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 15 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 16 Umsetzung
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 474/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zur Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (2008/2184(INI))
... O. in der Erwägung, dass sein vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres befragter Juristischer Dienst zu dem Schluss gekommen ist, dass die einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts nicht zulassen, dass in nationalen Rechtsordnungen im Falle eines Verbrechens oder einer Straftat allein die Tatsache als allgemein erschwerender Umstand betrachtet wird, dass es sich bei der betreffenden Person um einen Bürger eines Mitgliedstaats handelt, der sich illegal im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält,
Drucksache 458/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)
... Entsprechend hatte für den Bereich der rassistisch motivierten Straftaten die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem 2. Bericht über Deutschland vom 15. Dezember 2000 angemahnt, den Kampf gegen diese besondere Form von Gewalt dadurch zu verstärken, dass rassistisch begründete Straftaten als besondere Straftaten eingestuft oder der rassistische Beweggrund als erschwerender Faktor von den Gerichten berücksichtigt wird. Insbesondere hat zuletzt - am 19. April 2007 - der Rat "
Drucksache 572/07
Gesetzesantrag der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StrÄndG )
... Entsprechend hatte für den Bereich der rassistisch motivierten Straftaten die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem 2. Bericht über Deutschland vom 15. Dezember 2000 angemahnt, den Kampf gegen diese besondere Form von Gewalt dadurch zu verstärken, dass rassistisch begründete Straftaten als besondere Straftaten eingestuft oder der rassistische Beweggrund als erschwerender Faktor von den Gerichten berücksichtigt werden. Insbesondere hat zuletzt - am 19. April 2007 - der Rat "
Drucksache 88/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... " erschweren es Fälschern, Arzneimittel und deren Packungen zu kopieren. Das technische Spektrum derartiger Maßnahmen ist sehr breit und erstreckt sich von offenen Kennzeichnungsmerkmalen bis zu indirekten verdeckten. Für besonders fälschungsgefährdete Produkte verwenden die Arzneimittelhersteller bereits heute eine Reihe von offenen und verdeckten fälschungserschwerenden Kennzeichen. Diese Kennzeichnungen sind allerdings den Zulassungsbehörden häufig nicht bekannt.
Drucksache 501/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 21. Juni 2007 zu den Entwicklungen in den Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (2007/2067(INI))
... l) einen vollständigen rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung zu schaffen, indem er die rasche Annahme einer umfassenden Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierungen gemäß Artikel 13 des Vertrags ermöglicht, die wirksame, angemessene und abschreckende strafrechtliche Sanktionen für alle Formen von Diskriminierung sowie verwaltungsrechtliche Sanktionen, der Rehabilitierung dienende Sanktionen, wie die Verpflichtung zur Teilnahme an Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen und gemeinnützige Tätigkeit, oder Geldbußen vorsehen sollte, wobei es als erschwerender Umstand gewertet werden sollte, wenn es sich bei den Urhebern der Diskriminierung um öffentliche Persönlichkeiten oder Behördenvertreter handelt,
Drucksache 128/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... Was eine Teilharmonisierung anbelangt, so wurden drei mögliche Maßnahmen untersucht: Harmonisierung einer Reihe schwerer Straftaten, Harmonisierung der Haftung von juristischen Personen und Angleichung des Strafmaßes für unter erschwerenden Umständen begangene Straftaten. In allen drei Fällen wurde die mögliche Wirkung auf das Umweltschutzniveau sowie auf die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz als sehr positiv eingeschätzt, während nur mit geringen Kosten für die Wirtschaft und geringem Arbeitsaufwand für die Behörden gerechnet wird.
Drucksache 764/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
... (1) Vom Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren oder von dem Zeitpunkt an, zu dem den Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen, dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplante Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden (Veränderungssperre). Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei Anordnungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt.
Drucksache 552/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35 /EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz)
... Noch erschwerender wären die Auswirkungen unterschiedlichen Landesrechts für ausländische Bürger und Umweltverbände, für die damit eine besonders hohe Hürde für die Inanspruchnahme von durch europarechtliche Vorgaben eingeräumten Rechtsbehelfsmöglichkeiten bestehen würde. Dies kann sowohl im Interesse des Bundes als auch der Bundesländer nicht hingenommen werden.
Drucksache 230/06
Gesetzesantrag der Länder Saarland, Thüringen, Hessen
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung (... StrRÄndG)
... StGB. Dies ist erforderlich, um auch solche Verhaltensweisen einer angemessenen Strafe zuführen zu können, in denen zu dem geschäftsmäßigen Handeln weitere erschwerende Umstände hinzutreten, zum Beispiel ein Handeln aus Gewinnsucht. Auf der anderen Seite lässt die Ausgestaltung des Strafrahmens ohne besondere Anordnung einer Mindeststrafe hinreichend Raum, um im Einzelfall auch bei weniger gravierenden Sachverhalten strafrechtlich angemessen reagieren zu können.
Drucksache 162/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
... "(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 5, sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhanges 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe.
Drucksache 676/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (... StrÄndG )
... 5. Die Verpflichtung aus Artikel 7 des EU-Rahmenbeschlusses zur höheren Bestrafung bei bestimmten erschwerenden Umständen führt ebenfalls nicht zu einem Umsetzungsbedarf, da die im EU-Rahmenbeschluss bezeichneten Delikte ohnehin eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren im Höchstmaß vorsehen.
Drucksache 696/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35 /EG KOM (2006) 232 endg. Ratsdok. 13388/06
... Die Umweltbelastung für die Böden nimmt überall in der Gemeinschaft beständig zu. Auslösender oder erschwerender Faktor sind menschliche Tätigkeiten wie nicht angepasste land- und forstwirtschaftliche Praktiken, industrielle Tätigkeiten, Tourismus oder die städtische Entwicklung. Diese Tätigkeiten beeinträchtigen die Fähigkeit des Bodens, das breite Spektrum seiner entscheidenden Funktionen zu erfüllen. Der Boden ist eine natürliche Ressource von gemeinsamem Interesse für die Gemeinschaft, auch wenn Boden sich hauptsächlich in privatem Besitz befindet. Wird diese Ressource nicht geschützt, sind Nachhaltigkeit und langfristige Wettbewerbsfähigkeit in Europa gefährdet. Darüber hinaus hat die Verschlechterung der Bodenqualität große Auswirkungen auf andere Bereiche von gemeinsamem Interesse für die Gemeinschaft wie Wasser, Gesundheit des Menschen, Klimawandel, Naturschutz und Schutz der biologischen Vielfalt sowie Lebensmittelsicherheit.
Drucksache 469/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
... Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... ist außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden könnten. Für das Verbot reicht nach gefestigter Rechtssprechung die abstrakte Möglichkeit einer Verkehrsbeeinträchtigung aus, z.B. durch eine auf den Autobahnverkehr ausgerichtete Werbeanlage. Unter Beachtung dieses von der Rechtsprechung entwickelten Maßstabes ist es erforderlich, für den hier in Rede stehenden Sachverhalt, eine Vorschrift in die Verordnung aufzunehmen, die Hinweise auf das Angebot auf Autobahnnebenbetrieben und Autohöfen ausdrücklich für zulässig erklärt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Ergänzung der Hinweisbeschilderung auf diese Betriebe in erster Linie ein informativer Charakter zukommt, der die Werbebotschaft in den Hintergrund treten lässt. Daher ist auch nicht zu befürchten, dass Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden, so dass regelmäßig schon das Vorliegen einer abstrakten Gefahr verneint werden kann. Aus Gründen der Rechtsklarheit wird im nunmehr angefügten Absatz 3 ausdrücklich der Hinweis auf am Ort der Leistung vorgehaltene Angebot ermöglicht, um Zweifelsfälle hinsichtlich des unbestimmten Rechtsbegriffs der abstrakten Gefahr zu vermeiden.
Drucksache 163/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neufassung der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neufassung der Richtlinie 93/6/EWG des Rates über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten
... Gerade auch bei der Durchleitung von Fördermitteln über die Zentralinstitute z.B. zu den Sparkassen und Genossenschaftsbanken (zweistufiger Bankenleitweg) ist der restriktive Partial Use problematisch. Dabei muss nicht nur der Kredit von der Sparkasse oder Genossenschaftsbank an den Endkreditnehmer mit Eigenkapital unterlegt werden (derzeit 8 %), sondern auch die vorherige Durchleitung von dem jeweiligen Zentralinstitut an die Bank (derzeit 20 % Risikogewicht; künftig je nach Ratingnote der Bank); ein hierbei jeweils erforderliches Rating würde einen vermeidbaren, die Förderabwicklung erschwerenden Aufwand erzeugen und sich letztlich auch nachteilig auf die Mittelstandsfinanzierung auswirken.
Drucksache 154/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
KOM (2005) 6 endg.; Ratsdok. 6582/05
... - Definition, in gegeben Anlaß, besonders erschwerender Umstände (Begehen einer Straftat im Zusammenhang mit einer kriminellen Vereinigung) und mildernder Umstände (Strafmilderung für "reuige" Straftäter);
Drucksache 926/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 2.4 Nachweise über Prüfungen sind nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster fälschungserschwerend auszuführen oder mit fälschungserschwerenden Merkmalen (Nachweissiegel mit Prägenummer) zu versehen und müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Drucksache 578/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz von Minderheiten und den Maßnahmen gegen Diskriminierung in einem erweiterten Europa
... 50. fordert den Rat auf, eine Einigung über den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit10 anzustreben; hält den Rahmenbeschluss für einen wichtigen Schritt hin zur Festlegung eines Rahmens für die EU-weite Bestrafung rassistischer/fremdenfeindlicher Gewalt als strafbare Handlung und hin zur Anerkennung einer rassistischen und fremdenfeindlichen Motivation als erschwerenden Umstand mit der Folge einer Strafverschärfung; verweist auf seinen den Vorschlag unterstützenden Standpunkt vom 4. Juli 200211 und begrüßt den Beschluss des Rates "Justiz und Inneres" vom 24. Februar 2005, den bis dahin blockierten Rahmenbeschluss erneut zu prüfen;
Drucksache 363/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
... (1) Vom Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren oder von dem Zeitpunkt an, zu dem den Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen, dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplante Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden (Veränderungssperre). Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei Anordnungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt.
Drucksache 6/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten
... (3) Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um folgende erschwerende Umstände für die in Übereinstimmung mit Absatz 1 Buchstabe a, Buchstabe b Ziffer i und Buchstabe c umschriebenen Straftaten sowie, vorbehaltlich der Grundzüge seiner Rechtsordnung, für die in Übereinstimmung mit Absatz 2 Buchstaben b und c umschriebenen Straftaten festzulegen:
Drucksache 552/05 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung - ... BImSchV )
... (2) Um Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 zu kennzeichnen, sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster der Anlage zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe. Die Farbe der Plaketten ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 und 3 weiß und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.
Drucksache 552/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 31 der 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Entwurf einer ... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung (KfzKennzVO) - ... BImSchV ) - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... Um Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 zu kennzeichnen, sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster der Anlage zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe. Die Farbe der Plaketten ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 und 3 weiß und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.
Drucksache 337/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Festlegung einer Veränderungssperre zur Sicherung der Standorterkundung für eine Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle im Bereich des Salzstocks Gorleben (Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung - GorlebenVSpV )
... es. Die Vorschrift ermächtigt die Bundesregierung, zur Sicherung einer Standorterkundung für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens zehn Jahren Planungsgebiete festzulegen, auf deren Flächen oder in deren Untergrund wesentlich wertsteigernde oder die Standorterkundung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen.
Drucksache 283/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über bestimmte Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerwiegender Formen der Kriminalität, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Informationsaustauschs, zu treffen sind Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten KOM (2004) 221 endg.; Ratsdok. 8200/04
... - Definition besonders erschwerender Umstände (Begehen einer Straftat im Zusammenhang mit einer kriminellen Vereinigung) und mildernder Umstände (Strafmilderung für "
Drucksache 299/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der Hellenischen Republik im Hinblick auf die Annahme eines Entwurfs eines Rahmenbeschlusses des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Handels mit menschlichen Organen und Geweben
... Dieser Artikel verpflichtet die Mitgliedstaaten, für Straftaten der Artikel 2 und 3 wirksame, angemessene und abschreckende Strafen vorzusehen, die zu einer Auslieferung führen können. Diese Strafen sind im Falle erschwerender Umstände zu verschärfen. Erschwerende Umstände sollen vorliegen, wenn bei Begehen einer grundlegenden Straftat im Sinne des Handels mit Organen das Leben des Opfers gefährdet wird, der Straftat Minderjährige zum Opfer fallen, dem Opfer schwerer körperlicher Schaden zugefügt wird oder die Straftat im Rahmen organisierter Kriminalität begangen wird.
Drucksache 450/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum KOM (2003) 46 endg.; Ratsdok. 6777/03
... Gesetzbuchs über "unechte Geschäftsführung" Im Vereinigten Königreich wird die Herausgabe des Gewinns nicht als Schadensersatz angesehen, sondern als eine "angemessene Ausgleichsmaßnahme". In Portugal (Urheberrecht) müssen die Verletzergewinne bei der Schadensersatzermittlung berücksichtigt werden. In Österreich (Urheberrecht) kann die Höhe des Schadensersatzes unabhängig von der Schwere der Verfehlung auf der Grundlage des Verletzergewinns ermittelt werden. In Finnland (Markenrecht) kann die Herausgabe von Verletzergewinnen sogar gerechtfertigt sein, wenn in gutem Glauben gegen Rechte an geistigem Eigentum verstoßen wird. In den Benelux-Ländern ist die Herausgabe von Verletzergewinnen nur unter erschwerenden Umständen (Bösgläubigkeit) möglich. In Frankreich beschränken sich die Schadensersatzansprüche des Geschädigten prinzipiell auf die tatsächlich entgangenen Gewinne56, auf nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Drucksache 84/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: Europäisches Semester 2015 - Bewertung der Herausforderungen für das Wachstum, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2015) 85 final
Drucksache 116/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche COM(2016) 826 final
Drucksache 153/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13 /EWG
/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
Drucksache 169/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Drucksache 356/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 356/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 379/17(neu)
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 408/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums des Innern
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Drucksache 432/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 432/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 550/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz)
Drucksache 600/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Angriffe auf Informationssysteme und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates KOM(2010) 517 endg.
Drucksache 603/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit KOM(2010) 522 endg.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.