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124 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erschwerende"


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Drucksache 297/09

... Strafen und erschwerende Umstände



Drucksache 613/09

... Mit dem Wandel der Gesellschaft ändern sich auch die Anforderungen an die Bürger in Bezug auf Bildung, berufliche Laufbahn und die Zeit, die ihnen für ihre Familien und für Freizeitaktivitäten zur Verfügung steht. Dies wirkt sich darauf aus, in welchem Umfang die Menschen freiwillig tätig werden können, wann und wie sie dies tun möchten und welche Erwartungen sie an die Organisationen stellen, bei denen sie sich engagieren. Die zuständigen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft stehen in allen Mitgliedstaaten – wenn auch in unterschiedlichem Maße – vor der Herausforderung, mehr Menschen für Freiwilligentätigkeiten zu gewinnen, die Bedingungen hierfür zu vereinfachen und zu gewährleisten, dass die Tätigkeiten adäquaten Standards entsprechen. Sowohl für die einzelnen Bürger als auch für Unternehmen müssen geeignete Anreize geschaffen werden. Eine verstärkte Professionalisierung und die Bewahrung von Freiheit und Flexibilität, die an der Freiwilligentätigkeit besonders geschätzt werden, müssen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Zudem gibt es in allen Mitgliedstaaten noch konkrete Hindernisse, die der vollen Entfaltung der positiven Wirkung der Freiwilligentätigkeit im Wege stehen: mangelndes Bewusstsein, fehlende Informations- und Unterstützungsangebote (Schulungen usw.), erschwerende rechtliche Bedingungen, ungenügende internationale Austauschprogramme und fehlender Rechtsstatus.



Drucksache 280/09

... 2. Vorhaben nach dem Maßnahmenprogramm nach § 82 kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Planungsgebiete festlegen, auf deren Flächen wesentlich wertsteigernde oder die Durchführung des geplanten Vorhabens erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen (Veränderungssperre). Sie kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.



Drucksache 187/09

... b) unbeschadet anderer strafrechtlicher Verfahren erschwerende Umstände vorsehen, insbesondere im Fall des Todes der verschwundenen Person oder des Verschwindenlassens von schwangeren Frauen, Minderjährigen, Personen mit Behinderungen oder anderen besonders verletzlichen Personen.



Drucksache 298/09

... – Erschwerende Umstände und Strafen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

A Bestimmungen des materiellen Strafrechts

B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

C Opferrechte im Strafverfahren

D Unterstützung der Opfer

E Prävention

F Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 2
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 3
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 4
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 5
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 6
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 7
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 8
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 9
Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren

Artikel 10
Unterstützung der Opfer

Artikel 11
Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder

Artikel 12
Prävention

Artikel 13
Kontrolle

Artikel 14
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 15
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 474/09

... O. in der Erwägung, dass sein vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres befragter Juristischer Dienst zu dem Schluss gekommen ist, dass die einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts nicht zulassen, dass in nationalen Rechtsordnungen im Falle eines Verbrechens oder einer Straftat allein die Tatsache als allgemein erschwerender Umstand betrachtet wird, dass es sich bei der betreffenden Person um einen Bürger eines Mitgliedstaats handelt, der sich illegal im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält,



Drucksache 458/08 (Beschluss)

... Entsprechend hatte für den Bereich der rassistisch motivierten Straftaten die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem 2. Bericht über Deutschland vom 15. Dezember 2000 angemahnt, den Kampf gegen diese besondere Form von Gewalt dadurch zu verstärken, dass rassistisch begründete Straftaten als besondere Straftaten eingestuft oder der rassistische Beweggrund als erschwerender Faktor von den Gerichten berücksichtigt wird. Insbesondere hat zuletzt - am 19. April 2007 - der Rat "



Drucksache 572/07

... Entsprechend hatte für den Bereich der rassistisch motivierten Straftaten die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem 2. Bericht über Deutschland vom 15. Dezember 2000 angemahnt, den Kampf gegen diese besondere Form von Gewalt dadurch zu verstärken, dass rassistisch begründete Straftaten als besondere Straftaten eingestuft oder der rassistische Beweggrund als erschwerender Faktor von den Gerichten berücksichtigt werden. Insbesondere hat zuletzt - am 19. April 2007 - der Rat "



Drucksache 88/07

... " erschweren es Fälschern, Arzneimittel und deren Packungen zu kopieren. Das technische Spektrum derartiger Maßnahmen ist sehr breit und erstreckt sich von offenen Kennzeichnungsmerkmalen bis zu indirekten verdeckten. Für besonders fälschungsgefährdete Produkte verwenden die Arzneimittelhersteller bereits heute eine Reihe von offenen und verdeckten fälschungserschwerenden Kennzeichen. Diese Kennzeichnungen sind allerdings den Zulassungsbehörden häufig nicht bekannt.



Drucksache 501/07

... l) einen vollständigen rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung zu schaffen, indem er die rasche Annahme einer umfassenden Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierungen gemäß Artikel 13 des Vertrags ermöglicht, die wirksame, angemessene und abschreckende strafrechtliche Sanktionen für alle Formen von Diskriminierung sowie verwaltungsrechtliche Sanktionen, der Rehabilitierung dienende Sanktionen, wie die Verpflichtung zur Teilnahme an Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen und gemeinnützige Tätigkeit, oder Geldbußen vorsehen sollte, wobei es als erschwerender Umstand gewertet werden sollte, wenn es sich bei den Urhebern der Diskriminierung um öffentliche Persönlichkeiten oder Behördenvertreter handelt,



Drucksache 128/07

... Was eine Teilharmonisierung anbelangt, so wurden drei mögliche Maßnahmen untersucht: Harmonisierung einer Reihe schwerer Straftaten, Harmonisierung der Haftung von juristischen Personen und Angleichung des Strafmaßes für unter erschwerenden Umständen begangene Straftaten. In allen drei Fällen wurde die mögliche Wirkung auf das Umweltschutzniveau sowie auf die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz als sehr positiv eingeschätzt, während nur mit geringen Kosten für die Wirtschaft und geringem Arbeitsaufwand für die Behörden gerechnet wird.



Drucksache 764/06

... (1) Vom Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren oder von dem Zeitpunkt an, zu dem den Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen, dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplante Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden (Veränderungssperre). Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei Anordnungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt.



Drucksache 552/06

... Noch erschwerender wären die Auswirkungen unterschiedlichen Landesrechts für ausländische Bürger und Umweltverbände, für die damit eine besonders hohe Hürde für die Inanspruchnahme von durch europarechtliche Vorgaben eingeräumten Rechtsbehelfsmöglichkeiten bestehen würde. Dies kann sowohl im Interesse des Bundes als auch der Bundesländer nicht hingenommen werden.



Drucksache 230/06

... StGB. Dies ist erforderlich, um auch solche Verhaltensweisen einer angemessenen Strafe zuführen zu können, in denen zu dem geschäftsmäßigen Handeln weitere erschwerende Umstände hinzutreten, zum Beispiel ein Handeln aus Gewinnsucht. Auf der anderen Seite lässt die Ausgestaltung des Strafrahmens ohne besondere Anordnung einer Mindeststrafe hinreichend Raum, um im Einzelfall auch bei weniger gravierenden Sachverhalten strafrechtlich angemessen reagieren zu können.



Drucksache 162/06

... "(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 5, sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhanges 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe.



Drucksache 676/06

... 5. Die Verpflichtung aus Artikel 7 des EU-Rahmenbeschlusses zur höheren Bestrafung bei bestimmten erschwerenden Umständen führt ebenfalls nicht zu einem Umsetzungsbedarf, da die im EU-Rahmenbeschluss bezeichneten Delikte ohnehin eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren im Höchstmaß vorsehen.



Drucksache 696/06

... Die Umweltbelastung für die Böden nimmt überall in der Gemeinschaft beständig zu. Auslösender oder erschwerender Faktor sind menschliche Tätigkeiten wie nicht angepasste land- und forstwirtschaftliche Praktiken, industrielle Tätigkeiten, Tourismus oder die städtische Entwicklung. Diese Tätigkeiten beeinträchtigen die Fähigkeit des Bodens, das breite Spektrum seiner entscheidenden Funktionen zu erfüllen. Der Boden ist eine natürliche Ressource von gemeinsamem Interesse für die Gemeinschaft, auch wenn Boden sich hauptsächlich in privatem Besitz befindet. Wird diese Ressource nicht geschützt, sind Nachhaltigkeit und langfristige Wettbewerbsfähigkeit in Europa gefährdet. Darüber hinaus hat die Verschlechterung der Bodenqualität große Auswirkungen auf andere Bereiche von gemeinsamem Interesse für die Gemeinschaft wie Wasser, Gesundheit des Menschen, Klimawandel, Naturschutz und Schutz der biologischen Vielfalt sowie Lebensmittelsicherheit.



Drucksache 469/05

... ist außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden könnten. Für das Verbot reicht nach gefestigter Rechtssprechung die abstrakte Möglichkeit einer Verkehrsbeeinträchtigung aus, z.B. durch eine auf den Autobahnverkehr ausgerichtete Werbeanlage. Unter Beachtung dieses von der Rechtsprechung entwickelten Maßstabes ist es erforderlich, für den hier in Rede stehenden Sachverhalt, eine Vorschrift in die Verordnung aufzunehmen, die Hinweise auf das Angebot auf Autobahnnebenbetrieben und Autohöfen ausdrücklich für zulässig erklärt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Ergänzung der Hinweisbeschilderung auf diese Betriebe in erster Linie ein informativer Charakter zukommt, der die Werbebotschaft in den Hintergrund treten lässt. Daher ist auch nicht zu befürchten, dass Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden, so dass regelmäßig schon das Vorliegen einer abstrakten Gefahr verneint werden kann. Aus Gründen der Rechtsklarheit wird im nunmehr angefügten Absatz 3 ausdrücklich der Hinweis auf am Ort der Leistung vorgehaltene Angebot ermöglicht, um Zweifelsfälle hinsichtlich des unbestimmten Rechtsbegriffs der abstrakten Gefahr zu vermeiden.



Drucksache 163/1/05

... Gerade auch bei der Durchleitung von Fördermitteln über die Zentralinstitute z.B. zu den Sparkassen und Genossenschaftsbanken (zweistufiger Bankenleitweg) ist der restriktive Partial Use problematisch. Dabei muss nicht nur der Kredit von der Sparkasse oder Genossenschaftsbank an den Endkreditnehmer mit Eigenkapital unterlegt werden (derzeit 8 %), sondern auch die vorherige Durchleitung von dem jeweiligen Zentralinstitut an die Bank (derzeit 20 % Risikogewicht; künftig je nach Ratingnote der Bank); ein hierbei jeweils erforderliches Rating würde einen vermeidbaren, die Förderabwicklung erschwerenden Aufwand erzeugen und sich letztlich auch nachteilig auf die Mittelstandsfinanzierung auswirken.



Drucksache 154/05

... - Definition, in gegeben Anlaß, besonders erschwerender Umstände (Begehen einer Straftat im Zusammenhang mit einer kriminellen Vereinigung) und mildernder Umstände (Strafmilderung für "reuige" Straftäter);



Drucksache 926/05

... 2.4 Nachweise über Prüfungen sind nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster fälschungserschwerend auszuführen oder mit fälschungserschwerenden Merkmalen (Nachweissiegel mit Prägenummer) zu versehen und müssen mindestens folgende Angaben enthalten:



Drucksache 578/05

... 50. fordert den Rat auf, eine Einigung über den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit10 anzustreben; hält den Rahmenbeschluss für einen wichtigen Schritt hin zur Festlegung eines Rahmens für die EU-weite Bestrafung rassistischer/fremdenfeindlicher Gewalt als strafbare Handlung und hin zur Anerkennung einer rassistischen und fremdenfeindlichen Motivation als erschwerenden Umstand mit der Folge einer Strafverschärfung; verweist auf seinen den Vorschlag unterstützenden Standpunkt vom 4. Juli 200211 und begrüßt den Beschluss des Rates "Justiz und Inneres" vom 24. Februar 2005, den bis dahin blockierten Rahmenbeschluss erneut zu prüfen;



Drucksache 363/05

... (1) Vom Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren oder von dem Zeitpunkt an, zu dem den Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen, dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplante Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden (Veränderungssperre). Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei Anordnungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt.



Drucksache 6/05

... (3) Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um folgende erschwerende Umstände für die in Übereinstimmung mit Absatz 1 Buchstabe a, Buchstabe b Ziffer i und Buchstabe c umschriebenen Straftaten sowie, vorbehaltlich der Grundzüge seiner Rechtsordnung, für die in Übereinstimmung mit Absatz 2 Buchstaben b und c umschriebenen Straftaten festzulegen:



Drucksache 552/05 (Beschluss)

... (2) Um Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 zu kennzeichnen, sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster der Anlage zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe. Die Farbe der Plaketten ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 und 3 weiß und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.



Drucksache 552/1/05

... Um Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 zu kennzeichnen, sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster der Anlage zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe. Die Farbe der Plaketten ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 und 3 weiß und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.



Drucksache 337/05

... es. Die Vorschrift ermächtigt die Bundesregierung, zur Sicherung einer Standorterkundung für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens zehn Jahren Planungsgebiete festzulegen, auf deren Flächen oder in deren Untergrund wesentlich wertsteigernde oder die Standorterkundung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen.



Drucksache 283/04

... - Definition besonders erschwerender Umstände (Begehen einer Straftat im Zusammenhang mit einer kriminellen Vereinigung) und mildernder Umstände (Strafmilderung für "



Drucksache 299/03

... Dieser Artikel verpflichtet die Mitgliedstaaten, für Straftaten der Artikel 2 und 3 wirksame, angemessene und abschreckende Strafen vorzusehen, die zu einer Auslieferung führen können. Diese Strafen sind im Falle erschwerender Umstände zu verschärfen. Erschwerende Umstände sollen vorliegen, wenn bei Begehen einer grundlegenden Straftat im Sinne des Handels mit Organen das Leben des Opfers gefährdet wird, der Straftat Minderjährige zum Opfer fallen, dem Opfer schwerer körperlicher Schaden zugefügt wird oder die Straftat im Rahmen organisierter Kriminalität begangen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/03




Initiative der Hellenischen Republik im Hinblick auf die Annahme eines Entwurfs eines Rahmenbeschlusses des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Handels mit menschlichen Organen und Geweben

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Straftaten im Bereich des Handels mit menschlichen Organen

Artikel 3

Artikel 4
Strafen

Artikel 5
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 6
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 7
Gerichtsbarkeit und Strafverfolgung

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Inkrafttreten

Anlage
Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Verhütung und Bekämpfung des Handels mit menschlichen Oganen und Geweben

1. Allgemeines

2. Vorstellung der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9


 
 
 


Drucksache 450/03

... Gesetzbuchs über "unechte Geschäftsführung" Im Vereinigten Königreich wird die Herausgabe des Gewinns nicht als Schadensersatz angesehen, sondern als eine "angemessene Ausgleichsmaßnahme". In Portugal (Urheberrecht) müssen die Verletzergewinne bei der Schadensersatzermittlung berücksichtigt werden. In Österreich (Urheberrecht) kann die Höhe des Schadensersatzes unabhängig von der Schwere der Verfehlung auf der Grundlage des Verletzergewinns ermittelt werden. In Finnland (Markenrecht) kann die Herausgabe von Verletzergewinnen sogar gerechtfertigt sein, wenn in gutem Glauben gegen Rechte an geistigem Eigentum verstoßen wird. In den Benelux-Ländern ist die Herausgabe von Verletzergewinnen nur unter erschwerenden Umständen (Bösgläubigkeit) möglich. In Frankreich beschränken sich die Schadensersatzansprüche des Geschädigten prinzipiell auf die tatsächlich entgangenen Gewinne56, auf nicht mehr, aber auch nicht weniger.



Drucksache 84/15 PDF-Dokument



Drucksache 116/17 PDF-Dokument



Drucksache 153/18 PDF-Dokument



Drucksache 169/20 PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 379/17(neu) PDF-Dokument



Drucksache 408/17 PDF-Dokument



Drucksache 432/14 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 432/1/14 PDF-Dokument



Drucksache 550/06 PDF-Dokument



Drucksache 600/10 PDF-Dokument



Drucksache 603/10 PDF-Dokument



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