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"Erprobungsanbau"
Drucksache 153/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
... 6. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird dafür Sorge tragen, dass die Ergebnisse aus dem Erprobungsanbau, der in einigen Ländern bislang erfolgt ist, wie auch die Ergebnisse und Erfahrungen aus anderen Versuchen, bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnungen berücksichtigt werden, die auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden. Geeigneter Erprobungsanbau mit zum Inverkehrbringen zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen soll von Bundeseinrichtungen wissenschaftlich begleitet werden.
Drucksache 355/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
... 6. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird dafür Sorge tragen, dass die Ergebnisse aus dem Erprobungsanbau, der in einigen Bundesländern bislang erfolgt ist, wie auch die Ergebnisse und Erfahrungen aus anderen Versuchen bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnungen berücksichtigt werden, die auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden. Geeigneter Erprobungsanbau mit zum Inverkehrbringen zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen soll von Bundeseinrichtungen wissenschaftlich begleitet werden.
Bericht
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4 Umsetzung:
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4 Umsetzung:
Drucksache 153/05
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
... 6. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird dafür Sorge tragen, dass die Ergebnisse aus dem Erprobungsanbau, der in einigen Ländern bislang erfolgt ist, wie auch die Ergebnisse und Erfahrungen aus anderen Versuchen, bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnungen berücksichtigt werden, die auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden. Geeigneter Erprobungsanbau mit zum Inverkehrbringen zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen soll von Bundeseinrichtungen wissenschaftlich begleitet werden.
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