[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erneuerungskosten"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 301/06

... Diese Steuer trägt allein die Bundesrepublik Deutschland. Die Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten für die Brücke einschließlich der Kosten für die Verkehrssicherung und den Winterdienst trägt vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung die Bundesrepublik Deutschland. Das Königreich der Niederlande erstattet der Bundesrepublik Deutschland Verwaltungskosten in Höhe von 3 vom Hundert der auf sie entfallenden Bau- und Erneuerungskosten ohne deutsche Umsatzsteuer. Auf die Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger kommen Kosten in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zusammenschluss der deutschen Bundesstraße B 56n und der niederländischen Regionalstraße N 297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbrücke

Artikel 1
Gegenstand und Ziel des Vertrages

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Planung und Bauausführung

Artikel 4
Baurecht und Grunderwerb

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Erhaltung und Verkehrssicherung

Artikel 7
Kosten

Artikel 8
Zahlungen

Artikel 9
Betretungsrecht, Arbeitsgenehmigungen

Artikel 10
Steuer- und Zollbestimmungen

Artikel 11
Datenschutz

Artikel 12
Gemeinsame Grenzbrückenkommission

Artikel 13
Streitbeilegung

Artikel 14
Geltungsdauer und Vertragsänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15


 
 
 


Drucksache 590/04

... es geregelte Kreuzungsrecht führt dazu, dass beim Zusammentreffen einer Ersatzinvestition (Neubau einer Brücke im Wege der Unterhaltung) mit einem Änderungsverlangen des anderen Kreuzungsbeteiligten zugunsten seines Verkehrsweges dieser die gesamten Kosten der Maßnahme trägt, wohingegen der Unterhaltungspflichtige von den Erneuerungskosten entlastet wird. Der andere Kreuzungsbeteiligte verzichtet daher in der Praxis häufig auf sein Änderungsverlangen mit der Folge, dass Kreuzungsbauwerke neu errichtet werden, die den aktuellen Verkehrsbedürfnissen nicht entsprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. sonstige Kosten

F. sonstige Auswirkungen

Entwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

zu Artikel 3

zu Artikel 4

zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.