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"Erneuerungs- und Instandhaltungsarbeiten"


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Drucksache 63/13

... 4. Sofern keine Interessenkonflikte entstehen und die Vertraulichkeit der Geschäftsgeheimnisse gewährleistet ist, kann der Infrastrukturbetreiber bestimmte Ausbau-, Erneuerungs- und Instandhaltungsarbeiten, über die er die Entscheidungsgewalt behält, als Unteraufträge an Eisenbahnunternehmen oder jede andere Stelle vergeben, die unter Aufsicht des Infrastrukturbetreibers steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.2. Anstehende Probleme

1.2 Allgemeine Ziele

1.3. Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Definition des Infrastrukturbetreibers Artikel 3 Absatz 2

3.2. Definition grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste Artikel 3 Nummer 5

3.3. Trennung der Rechnungsführung innerhalb einer integrierten Eisenbahngruppe Artikel 6 Absatz 2

3.4. Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers Artikel 7

3.5. Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber innerhalb vertikal integrierter Unternehmen Artikel 7a und 7b

3.6. Kontrolle der Einhaltung Artikel 7c

3.7. Koordinierungsausschuss Artikel 7d

3.8. Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber Artikel 7e

3.9. Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur Artikel 10

3.10. Einschränkung des Zugangsrechts Artikel 11

3.11. Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme Artikel 13a

3.12. Rechte an Fahrwegkapazität Artikel 38 Absatz 4

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 7 Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers

‚Artikel 7a Effektive Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7b
Effektive Unabhängigkeit von Personal und Management des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7c
Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung

Artikel 7d
Koordinierungsausschuss

Artikel 7e
Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber

‚Artikel 13a Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Suchbeispiele:


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