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0877/04
0413/04B
0482/04B
0565/04
0590/04
0892/04
0749/1/04
0749/04B
0645/04
0571/04
0482/1/04
0915/04
0818/04
0574/03B
0856/03
Drucksache 839/10

... Die Mitgliedsstaaten könnten bei ihren Erneuerungs- und Modernisierungsbestrebungen im Bereich der Sozialpolitik signifikant von einer europäischen Initiative für soziale Innovation profitieren. Ziel einer derartigen Initiative wäre das Angebot optimaler europäischer Fachkenntnisse im Sinne von Methoden für die Ausarbeitung, Umsetzung und Evaluierung. Sie würde den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit bieten, nationale Ressourcen mit EU-Mitteln zu ergänzen. Und sie würde eine umfassendere Verbreitung des Wissens sicherstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 839/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Herausforderungen

2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen

2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen

2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile

3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung

3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen

Zugang zur Beschäftigung

Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen

Bildungs - und Jugendpolitik

Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung

Branchenspezifische Politik

Externe Dimension

5 Sozialverträglichkeitsprüfung

3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt

Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “

Der Beitrag der EU-Fonds

3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen

3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft

Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen

Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln

3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten

4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010

5. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 216/09

... ii) Abstimmung zwischen Akteuren auf verschiedenen Ebenen des Katastrophenmanagements (so sollten Walderneuerungsprojekte Interventionen von Notfalldiensten erleichtern).



Drucksache 804/1/09

... 5. Der Bundesrat betont, dass Normierungen für Endgeräte zu regeln sind, wenn keine Marktentwicklung denkbar ist. Die Festsetzung eines Zieltermins kann hingenommen werden, wenn die Hersteller von Rundfunkempfangsgeräten nicht unverhältnismäßig belastet werden, insbesondere wenn ihnen eine angemessene Zeit zur Umstellung der Produktion verbleibt, weil übliche Erneuerungszyklen von Rundfunkempfangsgeräten berücksichtigt werden. Die vorgesehene Festlegung eines EU-weiten Mindeststandards für die Störfestigkeit kann sinnvoll sein, da sich an den Staatsgrenzen der Mitgliedstaaten Störungen ergeben könnten. Diese Standards sollten wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wechselseitig sein, es müssen elektronische Kommunikationsgeräte und Rundfunkempfangsgeräte aufeinander abgestimmt werden.



Drucksache 804/09 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat betont, dass Normierungen für Endgeräte zu regeln sind, wenn keine Marktentwicklung denkbar ist. Die Festsetzung eines Zieltermins kann hingenommen werden, wenn die Hersteller von Rundfunkempfangsgeräten nicht unverhältnismäßig belastet werden, insbesondere wenn ihnen eine angemessene Zeit zur Umstellung der Produktion verbleibt, weil übliche Erneuerungszyklen von Rundfunkempfangsgeräten berücksichtigt werden. Die vorgesehene Festlegung eines EU-weiten Mindeststandards für die Störfestigkeit kann sinnvoll sein, da sich an den Staatsgrenzen der Mitgliedstaaten Störungen ergeben könnten. Diese Standards sollten wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wechselseitig sein, es müssen elektronische Kommunikationsgeräte und Rundfunkempfangsgeräte aufeinander abgestimmt werden.



Drucksache 109/09

... C. in Erwägung der Entschließungen des Obersten Wahlrats vom 11. Juni 2008, in denen einerseits der Sandinistischen Erneuerungsbewegung (MRS) die Rechtspersönlichkeit entzogen und andererseits geltend gemacht wurde, dass die Konservative Partei (PC) die Voraussetzungen, um an den Kommunalwahlen im November 2008 teilnehmen zu können, nicht erfüllt habe, wodurch die Teilnahme dieser beiden Parteien verhindert wurde,



Drucksache 688/08

... 26. fordert die Kommission auf, nachdrücklichere Empfehlungen zu Mehrjahresverträgen für die Qualität und Kapazität der Infrastruktur vorzulegen (anhand der transparenten Überwachung der gegenwärtigen Durchführung von Artikel 6 der Richtlinie 2001/14/EG3); fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu drängen, diese Mehrjahresfinanzierungsrahmen durchzuführen, um Schieneninfrastrukturbetreibern in Bezug auf ihre Instandhaltungs- und Erneuerungsaufgaben finanzielle Stabilität zu garantieren (was eine öffentliche Finanzierung einschließt);



Drucksache 116/08

... Über viele Jahre erfolgte die Bahninstandhaltung in erster Linie auf der Grundlage von technischen Kriterien und festen Erneuerungsintervallen. Die Schieneninfrastruktur muss aber vielmehr auf die künftige Verkehrsnachfrage zugeschnitten werden, damit das Beförderungsvolumen wächst und höhere Einnahmen aus den Nutzungsentgelten erzielt werden. Durch Mehrjahresverträge sollten beide Seiten verpflichtet werden, langfristige Betrachtungen anzustellen und auf der Grundlage der von den Infrastrukturbetreibern erstellten Geschäftspläne und damit des künftigen Dienstleistungsbedarfs entsprechende Instandhaltungspläne zu entwickeln. In dem im Rahmen der Konsultation durchgeführten Seminar gelangte man zu dem Ergebnis, dass Mehrjahresverträge auch einen fundierteren Ausgleich ermöglichen zwischen den Interessen der Steuerzahler und der Nutzer, Instandhaltung und Netzqualität sowie kurzfristiger Instandhaltung und Erneuerung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/08




Mitteilung

1. Allgemeiner Kontext

1.1. Finanzierung der Schieneninfrastruktur

1.2. Strategischer Rahmenplan für die Errichtung von Schieneninfrastruktur

1.3. Das Ausmaß staatlicher Eingriffe

2. Stand der Umsetzung

2.1. Der Rechtsrahmen in der Europäischen Union

2.2. Sonstige Rechtsvorschriften

2.3. Derzeitige Verwendung von Mehrjahresverträgen

3. Unterschiedliche Finanzierung der Instandhaltung

4. Die Funktion von Mehrjahresverträgen

4.1. Langfristige Finanzierungsgrundlage für die Instandhaltung

4.2. Ergänzung der Entgeltregelung

4.3. Wirksame Kostenkontrolle

4.4. Leistungsvergleich und Regulierungsaufsicht

4.5. Verbesserung der Leistung und der Qualitätskontrolle

4.6. Garantie der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen

5. Förderung bewährter Verfahren bei der Verwendung von Mehrjahresverträgen


 
 
 


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