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"Erhalt"
Drucksache 302/2/20
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... -Nutztierhaltungsverordnung
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument C(2020) 2800 final.
Drucksache 501/20
Verordnungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Thüringen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
... wird entfristet. Staatsangehörige aus den oben genannten Staaten des Westbalkans erhalten so weiterhin die Möglichkeit der legalen Migration durch einen erleichterten Arbeitsmarktzugang, unabhängig von ihrer persönlichen Qualifikation.
Drucksache 528/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG )
... "Wird der Abdruck des Förderbescheids des Landes dem Bundesamt für Soziale Sicherung nicht innerhalb von 15 Monaten nach dem Erhalt des Auszahlungsbescheids übermittelt, kann das Bundesamt für Soziale Sicherung den Auszahlungsbescheid aufheben und die Fördermittel zurückfordern."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 14a Krankenhauszukunftsfonds
§ 14b Evaluierung des Reifegrades der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung
§ 26a Sonderleistung an Pflegekräfte auf Grund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
Artikel 2 Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung
Teil 3 Förderung nach § 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 19 Förderungsfähige Vorhaben
§ 20 Förderungsfähige Kosten
§ 21 Verwaltungsaufgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung
§ 22 Antragstellung
§ 23 Auszahlungsbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung
§ 24 Rückforderung, Verzinsung und Bewirtschaftung von Fördermitteln
§ 25 Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 150b Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d
Artikel 6 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 7 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 8 Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
§ 2b Erneute Familienpflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 16 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Artikel 9 Weitere Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
Artikel 10 Änderung des Pflegezeitgesetzes
§ 4a Erneute Pflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 9 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Artikel 11 Weitere Änderung des Pflegezeitgesetzes
Artikel 12 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 165/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr
... Mehrere Flugreisende können ihre Ansprüche gemeinschaftlich im Schlichtungsverfahren geltend machen, wenn sie aus demselben tatsächlichen Grund, d.h. weil sie mit demselben Flug befördert wurden, bei dem der Haftungsgrund, etwa eine Annullierung, eingetreten ist, berechtigt sind. Stellen Flugreisende in diesen Fällen einen gemeinsamen Schlichtungsantrag, führt die "Schlichtungsstelle Luftverkehr" also ein Verfahren in derselben Angelegenheit für mehrere Beteiligte, enthalten die bestehenden Gebührentatbestände keine Regelung für den Mehraufwand durch mehrere Beteiligte. Das hat in der Vergangenheit zu Rechtsunsicherheit bei der gebührenrechtlichen Abwicklung derartiger Fälle geführt (Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 30. Juli 2018 - 17 W 208/16). Es wird daher - insoweit dem Vorbild der Rechtsanwaltsgebühren in zivilgerichtlichen Streitigkeiten folgend - eine Erhöhungsgebühr eingeführt, wonach sich die Verfahrensgebühr für das Schlichtungsverfahren für jeden weiteren Flugreisenden erhöht. Damit wird einerseits Rechtssicherheit geschaffen. Anderseits wird aber auch dem Umstand Rechnung getragen, dass der Aufwand für das Bundesamt für Justiz in solchen Verfahren wegen des gleichen oder zumindest ähnlichen Sachverhalts zwar geringer als bei einer Geltendmachung unterschiedlicher Ansprüche mehrerer Fluggäste in getrennten Verfahren ist, gleichwohl durch die mehreren Verfahrensbeteiligten aber größer als bei nur einem Anspruchsteller.
Drucksache 265/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... (2) Es bezweckt die Auswirkungen von Altbatterien auf die Umwelt zu vermeiden und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Altbatterien vorrangig vermieden und die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie das Recycling gestärkt werden. Zudem soll die bessere umweltverträgliche und ökologische Gestaltung von Batterien und Akkumulatoren in der Entwicklung und während ihres gesamten Lebenszyklus gefördert werden." ‘
Drucksache 65/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke"
... Im Frühjahr 2018 hat die Europäische Kommission zwei Rechtsinstrumente zu elektronischen Beweismitteln ("eevidence") vorgestellt. Kern der Initiative ist der Vorschlag einer Verordnung über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen, die durch eine Richtlinie zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren ergänzt werden soll. Die genannte Verordnung soll es den Behörden ermöglichen, Zugang zu gespeicherten digitalen Beweismitteln von Dienstleistern zu erhalten, ohne dass es auf den Ort der Speicherung ankommt. Mit der geplanten Herausgabeanordnung könnten die Strafverfolgungsbehörden im grenzüberschreitenden Verkehr einen Anbieter von Online-Diensten in einem anderen Mitgliedstaat um direkten Zugang zu elektronischen Beweismitteln ersuchen. Die Anordnungen sollen alle Datenkategorien, also auch Teilnehmer- bzw. Bestandsdaten betreffen. Ergänzend hierzu soll die genannte Richtlinie zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern alle Anbieter, die ihre Dienste in der EU erbringen, dazu verpflichten, einen Vertreter in der EU zu bestellen. Letzterer soll für die Entgegennahme und Befolgung der Beschlüsse und Anordnungen zuständig sein.
Drucksache 87/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... c) Demgegenüber ist für die Kostenschätzung davon auszugehen, dass Google von seinen Plattformen ausweislich eines Berichts gegenüber der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen im 1. Halbjahr 2019 mehr als 23 500 und Facebook gemäß einer öffentlichen Mitteilung im I. Quartal 2019 mehr als 160 000 als Hassrede eingestufte Inhalte entfernt hatte. Auf Grundlage dieser Angaben waren jährlich insgesamt 687 000 Löschvorgänge allein für Google und Facebook ermittelt worden. Unter der praxisnahen Annahme, dass nur in der Hälfte der Löschvorgänge auch ein strafrechtlich relevanter, eine Meldepflicht auslösender Sachverhalt zugrunde liegt, waren mindestens 340 000 potentiell der Meldepflicht unterliegende Vorgänge ermittelt worden.
Drucksache 383/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Biomasse anlagen
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von
Anlage Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen
Drucksache 84/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... In Fällen der Arbeitnehmerüberlassung mit grenzüberschreitendem Bezug werden dem Entleiher in einem neu eingefügten § 15a AEntG Unterrichtungspflichten gegenüber dem Verleiher auferlegt. Hierdurch soll der Verleiher, bei dem die Leiharbeitnehmerin oder der Leiharbeitnehmer beschäftigt ist, Informationen erhalten, die er für die Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften benötigt.
Drucksache 464/3/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz - TierWKG )
... In dem Spannungsfeld zwischen Erwartungen und Umsetzbarkeit bietet sich ein abgestuftes Vorgehen an, um die Einführung des Vorhabens zeitlich nicht zu verzögern. So kann eine freiwillige Tierwohlkennzeichnung ein erstes, aber dennoch zentrales Modul darstellen, um wichtige Impulse für den nachhaltigen Beginn eines breiten Entwicklungsprozesses - sowohl in Richtung der Tierhalter als auch in Bezug auf die gesellschaftliche Akzeptanz - auszusenden. Entscheidend dabei ist, dass das Tierwohlkennzeichen im Ergebnis eine größtmögliche Akzeptanz und Marktdurchdringung erfährt.
Drucksache 553/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
... (3) Förderfähige Aufwendungen sind auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 40 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen anzusetzen. Haben Gesellschafter einer anspruchsberechtigten Mitunternehmerschaft vertraglich vereinbart, dass ein oder mehrere Gesellschafter für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eine Tätigkeitsvergütung erhalten, dann ist diese Tätigkeitsvergütung förderfähiger Aufwand, soweit sie 40 Euro je Arbeitsstunde bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung zivilrechtlich wirksam, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt und so eindeutig und klar abgefasst ist, dass sie von anderen Tätigkeitsvergütungen im Dienste der Gesellschaft abgegrenzt werden kann.
Drucksache 244/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften - Antrag des Landes Brandenburg -
... a) In Satz 1 sind die Wörter "und von ihr Informationen über eingeleitete Verfahren zu erhalten" zu streichen.
Drucksache 582/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... "§ 3a Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung
Drucksache 576/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... Absatz 6 statuiert die Übermittlungsbefugnis von im gemeinsamen Luftsicherheitsregister enthaltenen Daten auch an die dort genannten Akteure, die überprüfungspflichtige Personen beschäftigen. Im Gegensatz zu den Luftsicherheitsbehörden ist ihre Nutzungsmöglichkeit auf die Informationen nach Absatz 3 Nummer 1 und Nummer 2 Buchstabe a beschränkt. Die Nutzer erhalten keine Schreibberechtigung. Durch diese Informationen wird ihnen ermöglicht, die vorgelegte Bescheidung der Zuverlässigkeit zu validieren und Rechtssicherheit bezüglich der Maßgabe nur zuverlässigkeitsüberprüftes Personal zu beschäftigen zu erlangen. Dessen ungeachtet müssen diese Akteure weiterhin ihre Mitteilungspflichten gegenüber den Luftsicherheitsbehörden nach § 7 Absatz 9b erfüllen, da nur so sichergestellt ist, dass die Luftsicherheitsbehörden beim Vorliegen von nachberichteten Erkenntnissen und sich daraus ergebenden Zweifeln an der persönlichen Zuverlässigkeit entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Drucksache 63/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 22. Hinsichtlich der Einführung eines "green supporting factor" nimmt der Bundesrat die Antwort der Kommission vom 1. Oktober 2018 zu seiner Stellungnahme vom 27. April 2018 (vergleiche BR-Drucksache 67/18(B)) zur Kenntnis (vergleiche zu BR-Drucksache 67/18(B)). Die Kommission teilt darin mit, sie teile die Ansicht des Bundesrates, wonach jegliche Änderung der Eigenkapitalanforderungen zur Berücksichtigung von Klima-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitsfaktoren auf messbaren und nachweisbaren Investitionsrisiken beruhen muss. Der Bundesrat unterstreicht erneut, dass bei der Überprüfung angemessener Eigenkapitalanforderungen die bestehende Aufgabe der Regulierung, einen funktionsfähigen Kapitalmarkt aufrechtzuerhalten und Finanzstabilität im Binnenmarkt zu gewährleisten, die allein ausschlaggebende Erwägung bleiben muss. Die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien darf nicht pauschal zu Eigenkapitalerleichterungen führen, da Nachhaltigkeit nicht mit (wirtschaftlicher) Risikofreiheit gleichzusetzen ist. Eigenkapitalanforderungen müssen sich weiterhin allein am messbaren Risikogehalt orientieren.
Drucksache 625/19
Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes (Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung - FZulBV ) A. Problem und Ziel
... Ein einstufiges Antragsverfahren im Rahmen des Antrags auf Forschungszulage bei der Finanzverwaltung wird nicht für sinnvoll erachtet. Da es sich bei den zu beurteilenden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten um keine typischen steuerlichen Sachverhalte handelt, wäre eine sachgerechte und einheitliche Beurteilung für die Finanzverwaltungen nur schwer vorzunehmen. Um die entsprechenden Kenntnisse zu erwerben, wären in der Finanzverwaltung umfangreiche Schulungsmaßnahmen erforderlich. Die vorgesehene dezentrale Bearbeitung der Anträge auf eine Forschungszulage im jeweils zuständigen Finanzamt würde einen großen Ausbildungsbedarf nach sich ziehen, wenn die Beurteilung der begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von den jeweils zuständigen Bearbeitern vorgenommen werden müsste. Zudem wäre mit unterschiedlichen Beurteilungsergebnissen zu rechnen, da eine Gleichmäßigkeit in der Beurteilung bei dezentraler Bearbeitung nur schwer zu erreichen wäre. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen in anderen Ländern wurde der Lösung unter B. der Vorzug gegeben. Damit wird es ermöglicht, auf die Strukturen und Expertise der direkten Forschungsförderung zurückzugreifen. Außerdem sind durch die kombinierte Aufgabenwahrnehmung Effizienzgewinne zu erwarten.
Drucksache 292/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... (1) Die Bundesregierung beschließt mindestens nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans ein Klimaschutzprogramm, darüber hinaus wird bei Zielverfehlungen eine Aktualisierung des bestehenden Klimaschutzprogramms um Maßnahmen nach § 8 Absatz 2 vorgenommen. In jedem Klimaschutzprogramm legt die Bundesregierung unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Klimaschutz-Projektionsberichts nach § 10 Absatz 2 fest, welche Maßnahmen sie zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele in den einzelnen Sektoren ergreifen wird. Maßgeblich für die Maßnahmen nach Satz 2 ist die Einhaltung der nach § 4 in Verbindung mit Anlage 2 festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen. Zudem legt die Bundesregierung fest, welche Maßnahmen sie zum Erhalt der Netto-Senke bei Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft ergreifen wird.
Drucksache 360/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... V nicht plausibel. Denn eine hierauf ausgerichtete digitale Gesundheitsanwendung ist keine verhaltens- oder verhältnispräventive Maßnahme im Sinne des Präventionsgesetzes und somit von den Regelungen des Präventionsgesetzes nicht erfasst.
Drucksache 418/19
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
... § 187a StGB soll der Vergiftung des politischen Lebens durch Ehrabschneidung und Verunglimpfungen und der Verhetzung im politischen Kampf entgegenwirken (vgl. die Begründung zum Entwurf des StrRÄndG, Dt. BTI/1949, Drucks. Nr. 1307). Politische Auseinandersetzungen, die in üble Nachrede und Verleumdung ausarten, gefährden die Freiheit des politischen Handelns, also die Grundlage der Demokratie. Die Strafschärfung des § 187a StGB dient daher der Erhaltung dieser Grundlage und des inneren politischen Friedens.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 494/19
Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift
... Während des Verwaltungsvollzugs sind Sachverhalte aufgetreten, die nicht oder nicht eindeutig in der KoA-VV geregelt s i.d.R. chtlich unsicher ist z.B. wie bestimmte Leistungen der zugelassenen kommunalen Träger an ihre Beschäftigten bei der Abrechnung zu behandeln sind. Dies betrifft insbesondere Nachzahlungen, Abfindungen und Sterbegelder sowie Leistungen an Beschäftigte im Zusammenhang mit Wertguthabenvereinbarungen. Zudem hat sich in der Verwaltungspraxis herausgestellt, dass der Einsatz von fremdem Personal durch die zugelassenen kommunalen Träger im Rahmen der Abrechnungen unterschiedlich behandelt wurde und eine Abrechnung entweder als Personalkosten oder als sonstige Verwaltungskosten erfolgte. Mangels eindeutiger Rechtslage vertreten Bund und zugelassene kommunale Träger mitunter auch unterschiedliche Auffassungen, wie Sachverhalte nach der KoA-VV abgerechnet werden können. Divergenzen gab es bisher z.B. im Hinblick auf die Tätigkeitsbereiche von Mitarbeitern, die entweder den in tatsächlicher Höhe abrechenbaren Personalkosten oder den pauschal abrechenbaren Personalgemeinkosten zuzuordnen sind. Ziel der Überarbeitung der KoA-VV ist es daher vor allem, die Abrechenbarkeit der genannten Sachverhalte eindeutig zu regeln.
Drucksache 338/19
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
... Für öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren, die vor dem 26. Juni 2018 eröffnet oder vor dem 26. Juni 2018 mangels Masse abgewiesen wurden, soll die derzeit geltende InsoBekV auch nach Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der InsoBekV am 30. Juni 2021 weiterhin maßgeblich sein. Entsprechendes soll für öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren gelten, wenn der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens vor dem 26. Juni 2018 auf andere Art und Weise Erledigung gefunden hat, zum Beispiel durch Antragsrücknahme. Hintergrund hierfür ist, dass die Pflicht der Mitgliedstaaten aus Artikel 24 Absatz 1 EuInsVO zur Errichtung und Unterhaltung von Insolvenzregistern nach Artikel 92 Buchstabe b am 26. Juni 2018 entstanden ist und dass diese Änderungsverordnung nach dem vorgeschlagenen Artikel 2 zum 30. Juni 2021 in Kraft treten soll.
Drucksache 295/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereint für Energieunion und Klimaschutz - die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende schaffen - COM(2019) 285 final
... 2. Der Bundesrat hält die in der Mitteilung unterstellte substanzielle EU-weite Ausweitung der tatsächlichen Senkenwirkung des LULUCF-Sektors, zumindest für die Waldflächen, für sehr ambitioniert. Er bekräftigt daher seine in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2019 (vergleiche BR-Drucksache 618/18(B), Ziffer 4) geäußerten Bedenken, wonach eine kontinuierlich hohe Senkenwirkung der Wälder nicht garantiert und langfristig ein Rückgang nicht ausgeschlossen werden kann. Daher sollte in den Nationalen Energie- und Klimaplänen ein Schwerpunkt auf die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Anpassung und Walderhaltung unter anderem durch gezielte Wiederaufforstung gelegt werden.
Wälder und Holzverwendung
2 Landwirtschaft
Drucksache 55/1/19
... Es muss weiterhin gelten, dass ein Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung besteht, wenn die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen (§ 1
Drucksache 269/19
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... In der "Interessengemeinschaft gestohlener Kinder der DDR" haben sich insbesondere Betroffene zusammengeschlossen, deren leibliche Kinder in der DDR ohne bzw. ohne wirksame Einwilligung adoptiert oder deren Kinder für tot erklärt worden sind. Nach den geschilderten praktischen Schwierigkeiten der betroffenen Eltern und Kinder, zunächst die für ein Aufhebungsverfahren erforderlichen Auskünfte zu erhalten, steht in Frage, ob - entgegen der Annahme des Gesetzgebers - die am 2. Oktober 1993 abgelaufene Drei-Jahres-(Ausschluss-)Frist zur Überprüfung und Aufhebung der nicht den Maßstäben des Rechtsstaates entsprechenden Adoptionen in der DDR zu kurz war. Nach Ablauf von inzwischen weiteren 25 Jahren kann allerdings eine Korrektur dieser Frist ohnehin realistisch nicht mehr verfolgt werden. Die von der Adoption betroffenen Kinder sind inzwischen alle längst erwachsen; der mit einer Adoption, die ohne bzw. ohne wirksame Einwilligung durchgeführt wurde, einhergehende massive Eingriff in das Elternrecht kann schon wegen dieses Zeitablaufes nicht mehr kompensiert werden. Die Statusentscheidung zur Adoption soll daher auch nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden. Den betroffenen Eltern geht es nach den Berichten der Interessengemeinschaft mutmaßlich auch nicht mehr vordergründig darum, die Verhältnisse für die Vergangenheit zu ändern, sondern vielmehr durch entsprechende Auskünfte und Einsicht in die Akten (insbesondere in die Adoptions-, Adoptionsvermittlungs- und Jugendamtsakten) überhaupt noch zu erfahren, was mit ihren Kindern passiert ist, wo sie jetzt sind und mit ihnen in Kontakt zu kommen.
Drucksache 347/19
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetz es zur Förderung der Elektromobilität
... 2. sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an der Nutzung einer Lademöglichkeit überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen Dritter, insbesondere anderer Mieter, zu berücksichtigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung
VIII. Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Drucksache 554/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
... es) sieht eine Finanzierung der Ausbildungsvergütung und der Ausbildungsstätten vor. Mit dieser Ergänzung erhalten staatlich anerkannte Einrichtungen (Schulen) an Krankenhäusern zur Ausbildung der Berufe Anästhesietechnische Assistentin, Anästhesietechnischer Assistent, Operationstechnische Assistentin, Operationstechnischer Assistent dann eine Finanzierung der Ausbildungsvergütungen nach § 17a Absatz 1 Satz 1 KHG, wenn die Krankenhäuser Träger oder Mitträger der Ausbildungsstätten sind.
Drucksache 270/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
... (1) Studierende nach § 133, die am 1. Oktober 2020 die naturwissenschaftliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, haben diese bis zum 31. Oktober 2021 nach der Approbationsordnung für Zahnärzte in der am 30. September 2020 geltenden Fassung abzulegen. Sie haben die zahnärztliche Vorprüfung bis zum 30. April 2024 nach der Approbationsordnung für Zahnärzte in der am 30. September 2020 geltenden Fassung abzulegen. Für das weitere Studium nach Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung gelten die Vorschriften nach dieser Verordnung. Bei dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist das Praktikum der zahnärztlichen Prothetik nach Anlage 2 nicht nachzuweisen. Beim Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung entfällt die Prüfung im Fach Zahnärztliche Prothetik. Abweichend von § 55 Absatz 3 Satz 1 werden dementsprechend bei der Ermittlung der Note für den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nur der mit zwei vervielfachte Zahlenwert der Note in der Fächergruppe Zahnerhaltung und die Zahlenwerte der Noten in den übrigen Fächern addiert und durch vier geteilt. In dem Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung nach dem Muster der Anlage 17 ist anstelle der Angabe der Note für das Fach Zahnärztliche Prothetik der Hinweis "Entfällt, da die Zahnärztliche Vorprüfung nach der Approbationsordnung für Zahnärzte in der am 30. September 2020 geltenden Fassung abgelegt worden ist." aufzunehmen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
A Änderungen
Zur Eingangsformel
Zu Artikel 1
§ 30 Prüfungstermine
§ 32 Inhalt des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
§ 33 Prüfungskommission
§ 38 Wiederholung
§ 39 Note für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
§ 133 Anwendung bisherigen Rechts
‚§ 134 Abweichende Regelungen für die Prüfungen
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2, § 15 Absatz 3 Satz 2, § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) Unterrichtsveranstaltungen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist
Anlage 6 (zu § 12, § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) Bescheinigung zum Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
‚Anlage 13 zu § 34 Absatz 3 Satz 1, § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 Niederschrift über die mündliche Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
‚Anlage 16 zu § 10 Absatz 3 Satz 2, § 40, § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung Ausstellende Stelle
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
B Entschließung
Drucksache 283/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - COM(2019) 208 final
... Die Notwendigkeit, den vorliegenden Vorschlag zu verabschieden, ergibt sich direkt aus dem Urteil des Gerichts über die Klagen T-339/16, T-352/16 und T-391/16; eine rasche Verabschiedung ist unerlässlich, um Rechtsunsicherheiten bei den seit dem 1. September 2017 bereits erteilten sowie bei künftigen Typgenehmigungen zu vermeiden. Die Wirtschaftsakteure müssen so bald wie möglich und in jedem Fall vor dem Wirksamwerden des Urteils am 23. Februar 2020 Klarheit darüber erhalten, welche Vorschriften gelten. Um das mögliche Risiko von Rechtsunsicherheiten so gering wie möglich zu halten, wurde in Artikel 3 eine Frist von drei Tagen festgesetzt.
Drucksache 467/1/19
... Die Zeiten der praktischen Ausbildung in den sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Bildungsgängen sind in ihrer Bedeutung für die Qualität der Weiterbildungen in diesem Berufsfeld essentiell. Diese Ergänzung bedeutet daher eine entscheidende Verbesserung der Möglichkeiten, eine Förderfähigkeit bei Sicherung der Ausbildungsqualität zu erhalten. Die Attraktivität der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher kann damit erhöht werden, da dadurch Schüler und Schülerinnen auch in der nicht vergüteten praxisintegrierten Ausbildung während der gesamten Ausbildungszeit Leistungen nach dem AFBG erhalten können.
Drucksache 410/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
... Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen
Drucksache 400/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
... "2a. Erhalt einer lebenswerten Umgebung für die Bevölkerung und eines leistungsfähigen Wasserhaushalts auch zur Gewährleistung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung von Bevölkerung und Wirtschaft, soweit hierfür keine bergrechtlichen Sanierungsverpflichtungen Dritter bestehen und die betreffenden Maßnahmen nicht Gegenstand anderweitiger Finanzierungsregelungen im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes sind, oder"
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 3 InvKG
4. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 3 Buchstabe a InvKG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 7 InvKG
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Absatz 2 Nummer 2a - neu - InvKG
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Nummer 9 InvKG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe a
8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 2b* - neu - InvKG
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 InvKG
10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 - neu - InvKG
11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 3 - neu - InvKG
12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Einleitungsteil InvKG
13. Zu Artikel 1 § 13 Satz 1 InvKG
14. Zu Artikel 1 § 14 InvKG
15. Zu Artikel 1 § 15 InvKG
16. Zu Artikel 1 § 17 Nummer 31 - neu - InvKG
17. Zu Artikel 1 § 26 InvKG
18. Zum Gesetzentwurf allgemein
19. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe b
20. Zum Gesetzentwurf allgemein
21. Zum Gesetzentwurf allgemein
22. Zum Gesetzentwurf allgemein
23. Zu Artikel 1 Kapitel 1
Drucksache 537/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
... "Abweichend von Satz 1 ist der Folgeanspruch nach § 1a Absatz 2 Satz 1 ausgeschlossen, wenn auf Grund desselben Sachverhalts Ausgleichsleistungen gewährt wurden oder zukünftig gewährt werden."
Drucksache 285/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
... Aufgrund dessen wird der Besondere Teil - Erster Abschnitt - Dritter Titel des Strafgesetzbuches dahingehend abgeändert, dass im Interesse des Ansehens der Europäischen Union und der Aufrechterhaltung des europäischen Friedens die Verunglimpfung der Symbole der Europäischen Union unter Strafe gestellt wird. Denn auch die europäische Integration und die sie versinnbildlichende Europäische Union stellen ein Verfassungsgut dar und ihre Verunglimpfung kann die für den inneren Frieden notwendige Autorität der Hoheitsmacht beeinträchtigen.
Drucksache 588/19
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung A. Problem und Ziel
... Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Verordnung der Bundesregierung und regelt die Entgelte für tierärztliche Leistungen. Sie ist zuletzt durch Verordnung vom 19. Juli 2017 angepasst worden, wobei die einfachen Gebührensätze um pauschal 12 Prozent und die Gebühren für die (freiwillige) Beratung von Nutztierhaltern um pauschal 30 Prozent angehoben worden sind. Diese Erhöhungen sollten die Einkommenssituation der Tierärzte kurzfristig verbessern. Die geplante umfassende Novellierung der GOT soll eine Neustrukturierung der tierärztlichen Leistungen unter Anpassung an den veterinärmedizinischen wissenschaftlichen Erkenntnisstand beinhalten, wobei die Entgelte auf der Basis eines Forschungsvorhabens festgelegt werden sollen. Die umfassende Novellierung bedarf daher eines zeitlichen Vorlaufes. Inzwischen ist jedoch eine weitere Anpassung der GOT kurzfristig erforderlich geworden. Tierärztliche Fachverbände, unter anderem die Bundestierärztekammer, haben darauf hingewiesen, dass die Notdienstversorgung von Tieren erheblich gefährdet ist, weil Tierärztliche Kliniken, die standesrechtlich (nach Ländergesetzen und Kammerrecht) zur Vorhaltung eines Bereitschaftsdienstes (24 Stunden Anwesenheit mindestens eines Tierarztes) zur Notfallversorgung von Tieren verpflichtet sind, aus finanziellen Gründen bereits vielfach auf ihren Status als Tierärztliche Klinik verzichtet haben. Dadurch ist eine adäquate flächendeckende tierärztliche Versorgung von Tieren außerhalb der regulären Behandlungszeiten nicht mehr ohne weiteres gewährleistet. Dies ist aus Gründen der Sicherung der öffentlichen Gesundheit (rasche Diagnose und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen) sowie aus Gründen des Tierschutzes (Staatsziel) als problematisch anzusehen. Daher soll mit einer eigenen Gebührenregelung die finanzielle Basis für die Durchführung der Notdienstversorgung von Tieren verbessert werden. Auch das Wegegeld, das in der Regel bei der Behandlung von Nutztieren anfällt und bei der letzten oben genannten Änderung der GOT nicht berücksichtigt werden konnte, soll nunmehr angepasst werden. Darüber hinaus erfolgt eine redaktionelle Anpassung und die Anpassung der Vorschriften über die Entgelte für Leistungen außerhalb der regulären Sprechstunden einer Tierarztpraxis an die gegebenen Verhältnisse.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
§ 3a Gebühren für tierärztlichen Notdienst
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Alternativen
III. Verordnungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
1. Allgemeines
2. Regelungen des Artikels 15 der Richtlinie 2006/123/EG /EG
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Weitere Kosten
VIII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IX. Nachhaltigkeit
X. Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... 2. den für eine Abwägung erforderlichen Sachverhalt und dessen vorläufige Bewertung sowie Abwägungsalternativen einschließlich der Darstellung der nicht erledigten Einwendungen,
Drucksache 434/19
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit (Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz)
... Die Nebenkosten sind heute schon zur "Zweitmiete" geworden, besonders in Regionen mit ohnehin schon angespannter Wohnungslage und hohen Mieten. Es sind vor allem die Eigentümerinnen und Eigentümer, die von einer intakten kommunalen Infrastruktur profitieren, welche auch mittels der Grundsteuer finanziert wird. Dies trägt zum Werterhalt, zur Wertsteigerung ihrer Immobilien bei und beeinflusst auch die zu erzielende Miethöhe. Deswegen soll mit dem Gesetzentwurf die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter beendet werden.
Drucksache 576/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... es ausschließlich für die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung. In beiden Fällen handelt es sich um die Erteilung einer individuellen Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit gefährlichen Gegenständen, ein ansonsten verbotenes Verhalten. Nur Vorsatzdelikte bzw. Verdachtsfälle im Zusammenhang mit dem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, Waffen oder Munition oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, wegen Waffenoder Sprengstoffdelikten, Verstößen gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder das
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG
10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV
11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV
Drucksache 374/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt - COM(2019) 352 final; Ratsdok. 11449/1/19
... Auch wenn aus den Mitteln des Europäischen Solidaritätsfonds nur die Aufwendungen der öffentlichen Hand bezuschusst werden können und auch Vermögensschäden oder versicherbare Schäden der Waldeigentümer nicht berücksichtigt werden können, sollte die Bundesregierung diese Möglichkeit der Unterstützung prüfen. Die öffentliche Hand, seien es die Landesforstverwaltungen, die Feuerwehren, der Katastrophenschutz oder die Bundeswehr, leistet jetzt schon vielfältige Hilfen, um der Notlage in den Wäldern zu begegnen und die öffentliche Infrastruktur in betroffenen Regionen aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen.
Drucksache 598/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... (23) Kunstvermittler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer gewerblich den Abschluss von Kaufverträgen über Kunstgegenstände vermittelt, auch als Auktionator oder Galerist. Kunstlagerhalter im Sinne dieses Gesetzes ist, wer gewerblich Kunstgegenstände lagert. Unerheblich ist, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung die Tätigkeit nach Satz 1 oder 2 erfolgt.
Drucksache 170/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU
... Dadurch, dass die Mindestsätze auf EU-Ebene für mehr als ein Jahrzehnt nicht angehoben wurden, wurde das steuerbedingte Preissignal unterhöhlt, durch das Investitionen in energieeffiziente Technologien und Verhaltensweisen gefördert werden sollten. Außerdem besteht dadurch, dass manche Mitgliedstaaten ihren nationalen Steuersatz seitdem erhöht haben und andere wiederum nicht, das Risiko einer zunehmenden Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt und der Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage in Ländern mit hohen Steuersätzen, insbesondere bei Kraftstoffen, die einfach und legal über Grenzen transportiert werden können. Trotz wiederholter Forderungen nach einer Verlagerung der Besteuerung hat sich der Anteil der Steuereinnahmen aus Umweltsteuern in der EU in den letzten zehn Jahren nicht wesentlich verändert.16
Drucksache 335/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... Die bloße Demonstration der praktischen Fähigkeiten im Betrieb ist nicht ausreichend, um die Aufrechterhaltung und regelmäßige Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse bei der sachkundigen Person aufrecht zu erhalten. Eine regelmäßige Fortbildung zur Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse, vergleichbar zur Fortbildungspflicht von Tierärzten, wird als erforderlich angesehen.
Drucksache 661/19
Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft
... 3. Trotz aller Probleme in der Finanzkrise hat das Finanzsystem in Deutschland eine hohe Resilienz gezeigt. Denn die Kreditversorgung der Realwirtschaft war trotz vielfältiger Probleme gewährleistet. Dies ist vor allem kleineren und mittleren Banken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu verdanken, die so die Finanzstabilität maßgeblich mit gewährleistet haben. Es gilt, diese Diversität von Banken verschiedener Größe und mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen zu erhalten. Auch die Regulierung muss diesem Ziel gerecht werden.
Drucksache 206/2/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Patientenorientierung - Antrag der Länder Brandenburg, Berlin und Hamburg -
... "1. Vor dem Hintergrund der Achtung des Prinzips der Selbstbestimmung über medizinische Maßnahmen sind Information und Einwilligung der Patientinnen und Patienten unbestritten notwendig. Die informierte Einwilligung kann nur auf der Grundlage einer verständlichen Aufklärung gegeben werden. Patientinnen und Patienten können Informationen aus dem Gespräch mit den Behandelnden besser behalten und verarbeiten, wenn sie diese nicht nur mündlich, sondern auf dauerhafte Weise mitgeteilt bekommen. Patientinnen und Patienten sollten daher nach jeder stationären Behandlung und nach jeder Untersuchung mit Diagnosestellung und Behandlungsplanung in einer für sie verständlichen Weise über die Diagnose, die Behandlung, die Einnahme von Medikamenten und über angemessenes Gesundheitsverhalten informiert werden. Die Informationen sollten den Patientinnen und Patienten in vollelektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, welche für eine Übernahme in eine elektronische Gesundheitsoder Patientenakte geeignet ist. Auf besonderen Wunsch des Patienten oder der Patientin kann auch eine Information in Schriftform erfolgen. Der der Ärztin oder dem Arzt für die Erstellung und Zusammenstellung der notwendigen Informationen entstehende Aufwand ist angemessen zu vergüten."
Drucksache 623/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
... Durch Einfügen eines Satzes in § 3 Absatz 4 KKG wird der Bund verpflichtet, seine Finanzmittel für die Bundesstiftung Frühe Hilfen im Jahr 2020 um 14 Millionen Euro von 51 Millionen Euro auf 65 Millionen Euro zu erhöhen und in den Folgejahren jeweils zum 1. Juli eines Jahres entsprechend der Entwicklung der Geburtenrate und des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbrauchrpreisindexes anzupassen, um das bisher aufgebaute Niveau und den Stiftungszweck dauerhaft zu erhalten.
Drucksache 352/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... "Das gilt auch für im Inland gelegene Zweigniederlassungen, Filialen oder Betriebsstätten von im Ausland ansässigen Güterhändlern, Kunstvermittlern und Kunstlagerhaltern."
Drucksache 580/19
... Die zusätzlichen Regionalisierungsmittel betragen im Jahr 2020 insgesamt 150 000 000,00 Euro. Unter Berücksichtigung der Dynamisierung der Erhöhung dieses Betrages aus dem Jahr 2020 und der zusätzlich vorgesehenen Erhöhung um weitere 150 000 000,00 Euro belaufen sich die zusätzlichen Mittel im Jahr 2021 bereits auf 302 700 000,00 Euro. Im Jahr 2022 belaufen sich die zusätzlichen Mittel auf 308 148 600,00 Euro, im Jahr 2023 dann auf 463 695 274,80 Euro. Diese zusätzlichen Regionalisierungsmittel erhöhen den bereits gesetzlich festgelegten Auszahlungsbetrag des jeweiligen Jahres. Die bestehende Dynamisierung in Höhe von 1,8 vom Hundert bleibt erhalten.
Drucksache 100/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... erhalten sollen. Die Aufwandsentschädigungen sind somit nicht grundsätzlich in voller Höhe steuerfrei. Steuern werden fällig, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Als steuerfreie Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nummer 12 Satz 2
Drucksache 435/19
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes - BNichtrSchG
... Angesichts der Tatsache, dass die Giftstoffbelastung im Auto selbst bei leicht geöffnetem Fenster bis zu fünfmal so hoch ist, wie in einer Raucherkneipe, betroffene Kinder ein um 50 bis 100 Prozent erhöhtes Risiko für Infektionen der unteren Atemwege, für Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung haben, die Schadstoffe bei Kleinkindern zu Mittelohrentzündungen führen, den Geruchssinn sowie Herz und Kreislauf schädigen können und das Risiko für einen plötzlichen Kindstod deutlich steigt, sind zur Bestrafung, zur Normbekräftigung und Aufrechterhaltung des Rechtsbewusstseins und präventiv zur Abschreckung deutliche Geldbußen notwendig.
Drucksache 399/1/19
... Die Länder halten es vor diesem Hintergrund für unerlässlich, dass die Verordnungsermächtigung in ihrer bestehenden Fassung erhalten bleibt und das BMWi davon auch tatsächlich Gebrauch macht, damit die erforderlichen Maßnahmen durch das BAFA bzw. den EBV auf den Weg gebracht werden können.
Drucksache 574/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.
Drucksache 71/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
... Für Frauen, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, kann es daher heute problematisch sein, Informationen über Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Einrichtungen zu erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die betroffenen Frauen benötigen somit oftmals nach der Beratung noch zusätzliche Zeit, um eine Stelle ausfindig zu machen, wo der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann.
Drucksache 416/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Nordmazedonien
... die Europäische Kommission empfiehlt in ihrer Mitteilung zur EU-Erweiterungsstrategie vom 29. Mai 2019, Beitrittsverhandlungen mit der Republik Nordmazedonien auf Basis der erzielten Fortschritte aufzunehmen. Dabei ist aus Sicht der Kommission die derzeitige Reformdynamik in Bezug auf die dringenden Reformprioritäten aufrechtzuerhalten und zu verstärken.
Drucksache 546/19
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates für eine erhebliche Erweiterung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln
... es haben die Länder für das Jahr 2016 einen Betrag von insgesamt 8,2 Milliarden Euro erhalten. Dieser Betrag wird seit dem Jahr 2017 bis zum Jahr 2031 um jährlich 1,8 Prozent erhöht. Diese Erhöhung reicht jedoch nur aus, um die Kostensteigerung auszugleichen. Eine erhebliche Erweiterung des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs kann damit nicht finanziert werden. Hierfür ist eine schrittweise Erhöhung der bisher vorgesehenen Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln erforderlich.
Drucksache 613/19
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates - Änderung des Bundesmeldegesetz es hier: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Eintragung von Auskunftssperren für Berufsgruppen, die sich aufgrund ihrer Berufsausübung in einer Gefährdungslage befinden sowie Privatpersonen, die durch ihr grundrechtskonformes Verhalten zur Zielscheibe gewaltbereiter Gruppen geworden sind
... es hier: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Eintragung von Auskunftssperren für Berufsgruppen, die sich aufgrund ihrer Berufsausübung in einer Gefährdungslage befinden sowie Privatpersonen, die durch ihr grundrechtskonformes Verhalten zur Zielscheibe gewaltbereiter Gruppen geworden sind
Drucksache 384/19
Vorlage an den Bundesrat
Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Bei Ihren Vorschlägen bitten wir, § 5 Abs. 2 des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24.05.2015 zu berücksichtigen, wonach angestrebt wird, eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern zu schaffen oder zu erhalten.
Drucksache 410/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
... (4) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, um Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 1 zur Gewährleistung des Erhalts des Dauergrünlands sachgerecht durchzuführen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur Durchführung der Absätze 1 bis 3 zu erlassen. Rechtsverordnungen nach Satz 1 können insbesondere umfassen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
§ 16a Bagatellregelung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
4 Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Drucksache 5/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
... Mit der vorgeschlagenen Änderung soll die Steuerbefreiung von Strom aus Versorgungsnetzen, in die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist wird (Grünstrom-Netze), erhalten bleiben.
Drucksache 290/19
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/686
der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung detaillierter Vorkehrungen gemäß Richtlinie 91/477 /EWG
/EWG des Rates für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union
... aa) In Nummer 1 werden die Wörter "nach § 31 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 und die nach Absatz 1 erhaltenen Angaben" durch die Wörter "nach § 31 Absatz 1 Satz 2 und die nach Absatz 1 erhaltenen Angaben nach Maßgabe der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.