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0727/1/04
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0361/04
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0738/04B
0726/04
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0722/04
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0881/04
0722/1/04
0380/04
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0361/04B
0995/04
0889/1/04
0808/04
0889/04B
0738/4/04
0515/04B
0725/04
0140/04
0613/04
0441/04
0915/04
0021/04B
0818/04
0722/04B
0299/03
0450/03
0830/03B
0715/03
0312/03B
Drucksache 498/19 (Beschluss)

... Der Entwurf setzt diesen statistischen Befund konsequent im Gesetzestext um und trägt dabei zugleich auch der besonderen geschichtlichen Verantwortung Rechnung, die Deutschland auf Grund der Verbrechen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft trägt. Diese Verantwortung folgt - wie das Bundesverfassungsgericht betont - aus dem Unrecht und Schrecken, das die nationalsozialsozialistische Herrschaft in den Jahren 1933 und 1945 in unermesslichem Ausmaß über Europa und die Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland (vergleiche BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, Rn. 52, 64 f, 68, 85, juris). Im Zentrum dieses Unrechts steht insbesondere der Massenmord an den Juden in seiner ungeheuerlichen und beispiellosen Dimension. Das bewusste Absetzen von der Unrechtsherrschaft des nationalsozialistischen Regimes war historisch zentrales Anliegen aller an der Entstehung wie Inkraftsetzung des



Drucksache 365/1/19

... Eine besonders große Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden im Bereich Kindesmissbrauch stellen Täter dar, die schwerste Straftaten zum Nachteil schutzloser Opfer im Schutze der Anonymität des Internets begehen. Es finden insbesondere Verbrechen zum Nachteil von Kindern statt, die in Bild und Ton festgehalten werden. In verborgenen Foren wird dieses kinderpornografische Material an einen Kreis von "interessierten Mitgliedern" verteilt. Derartige Benutzerforen funktionieren dabei wie eine Art Tauschbörse, bei der diejenigen, die neu in den Kreis aufgenommen werden wollen oder dabei bleiben wollen, sich als vertrauenswürdig beweisen müssen. Dazu müssen sie ihrerseits kinderpornografische Schriften, also zum Beispiel Bilder und Videos, im Forum hochladen und sich damit wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften nach § 184b StGB strafbar machen (sogenannte Keuschheitsprobe). Gerade neu hergestelltes kinderpornografisches Material steht im Mittelpunkt des Interesses. In vielen Fällen liegt deshalb auf der Hand, dass hinter den Bild- und Videoaufnahmen anhaltende Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs stehen, deren Unterbindung primäres Ziel weiterer polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Bemühungen sein muss.



Drucksache 655/1/19

... 59. Eine europäische Gesamtstrategie für Nachhaltige Entwicklung kann zusammen mit dem europäischen Grünen Deal auch ein wichtiger Beitrag in der Debatte um die Zukunft Europas sein, da ein Herunterbrechen der in der Agenda 2030 enthaltenen positiven Zukunftsvision auf die EU-Ebene gut geeignet erscheint, das Vertrauen der Unionsbürgerinnen und -bürger in die Zukunft der EU zu festigen.



Drucksache 579/1/19

... Das Verfahren zur Fahrrinnenanpassung Außenweser ist bereits weit fortgeschritten. Es wurde durch einen Umweltverband erfolgreich beklagt. Der weitere Umgang damit befindet sich auf Basis dieser Rechtslage aktuell in der Klärung. Diesen Prozess im Sinne des Gesetzentwurfes zu unterbrechen, um die Baureife mit einem Gesetzesbeschluss herbeizuführen, wird deshalb aller Voraussicht nach keinen Zeitgewinn bescheren und konterkariert zudem alle bisherigen gesellschaftlichen und politischen Bemühungen, das Verfahren in einem vernünftigen Rahmen abzuschließen.



Drucksache 604/19

... "Dies gilt nicht, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung allein deshalb vorliegt, weil dem Jugendlichen ein Verbrechen zur Last gelegt wird, ein Absehen von der Strafverfolgung nach § 45 Absatz 2 oder 3 zu erwarten ist und die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt auch unter Berücksichtigung des Wohls des Jugendlichen und der Umstände des Einzelfalls unverhältnismäßig wäre."



Drucksache 532/19

... Das gerichtliche Strafverfahren soll beschleunigt und verbessert werden. So sollen missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt werden können. Durch die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens für den Besetzungseinwand soll zeitnah Rechtssicherheit über die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts geschaffen werden. Die Nebenklagevertretung soll durch die Bestellung oder Beiordnung eines gemeinschaftlichen Nebenklagevertreters gebündelt werden können. Auch sollen künftig gesetzlicher Mutterschutz und Elternzeit Gründe dafür sein, die Fristen für die Unterbrechung der Hauptverhandlung so weit wie strafverfahrensrechtlich vertretbar, nämlich bis zu einer Dauer von zwei Monaten, zu hemmen. Schließlich soll in Gerichtsverhandlungen das Verbot eingeführt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken.



Drucksache 168/19

... Um diese Inkonsistenzen zu beseitigen, sieht der Entwurf mit dem neuen Absatz 3 die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit vor. Danach ist der Versuch eines Vergehens nach § 202a Absatz 1 StGB-E gemäß § 202a Absatz 3 StGB-E in Verbindung mit §§ 23 Absatz 1 Alternative 2, 12 Absatz 2 StGB strafbar. Die Strafbarkeit des vorgeschlagenen Verbrechenstatbestandes nach § 202a Abs. 5 StGB-E ergibt sich aus §§ 23 Absatz 1 erste Alternative, 12 Absatz 1 StGB.



Drucksache 444/19

... 3. Die moderne Arbeitswelt erlaubt es Beschäftigten in immer mehr Branchen, ortsunabhängig zu arbeiten und so Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Starre Arbeitszeitregelungen insb. zur ununterbrochenen Ruhezeit von elf Stunden oder zur täglichen Höchstarbeitszeit widersprechen häufig dem ausdrücklichen Wunsch von Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Arbeit der Familie wegen für ein paar Stunden zu unterbrechen, um in den Abendstunden die letzten beruflichen Aufgaben zu erledigen und zugleich die nächste Arbeitsphase am darauffolgenden Tag wie üblich zu beginnen. Darüber hinaus wirken bislang selbst kürzeste Arbeiten während der Ruhezeit ruhezeitunterbrechend, sodass nach der Beantwortung einer E-Mail u.U. die elf Stunden Ruhezeit neu zu laufen beginnen. Diese Strukturen sind nicht mehr zeitgemäß und wenig familienfreundlich.



Drucksache 368/1/19

... "Dies gilt nicht, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung allein deshalb vorliegt, weil dem Jugendlichen ein Verbrechen zur Last gelegt wird, ein Absehen von der Strafverfolgung nach § 45 Absatz 2 oder 3 zu erwarten ist und die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt auch unter Berücksichtigung des Wohls des Jugendlichen und der Umstände des Einzelfalls unverhältnismäßig wäre."



Drucksache 594/19 (Beschluss)

... Wesentliche Überwachungstätigkeiten der Bundesoberbehörde sind nach § 69 Absatz 1 MPDG die Bewertungen zu Meldungen nach § 64 MPDG, insbesondere von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SAE), und darüber hinaus die nach § 66 MPDG eigenverantwortlichen korrektiven Maßnahmen. Während die für den Sponsor und die Prüfstellen zuständigen Behörden über Anordnungen der Bundesoberbehörde zur Unterbrechung oder zum Abbruch gemäß § 69 Absatz 3 MPDG informiert werden, fehlt eine entsprechende Unterrichtung über die von der Bundesoberbehörde vorgenommenen Bewertungen nach § 69 Absatz 1 MPDG. Für eine umfassende Überwachung benötigt die Landesbehörde auch die entsprechenden Bewertungen der Bundesoberbehörde. Die Information über die eigenverantwortlichen korrektiven Maßnahmen ist auch an die für die Prüfstelle zuständigen Behörden zu geben. Die Ergänzung entspricht auch der Unterrichtungsregelung in § 41 Absatz 5 MPDG.



Drucksache 602/19

... 1. durch ein Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder nach § 239 Absatz 3, § 239a oder § 239b des



Drucksache 498/19

... Die Entwurf setzt diesen statistischen Befund konsequent im Gesetzestext um und trägt dabei zugleich auch der besonderen geschichtlichen Verantwortung Rechnung, die Deutschland auf Grund der Verbrechen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft trägt. Diese Verantwortung folgt - wie das Bundesverfassungsgericht betont - aus dem Unrecht und Schrecken, das die nationalsozialsozialistische Herrschaft in den Jahren 1933 und 1945 in unermesslichem Ausmaß über Europa und die Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, Rn. 52, 64 f, 68, 85, juris). Im Zentrum dieses Unrechts steht insbesondere der Massenmord an den Juden in seiner ungeheuerlichen und beispiellosen Dimension. Das bewusste Absetzen von der Unrechtsherrschaft des nationalsozialistischen Regimes war historisch zentrales Anliegen aller an der Entstehung wie Inkraftsetzung des



Drucksache 368/19 (Beschluss)

... "Dies gilt nicht, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung allein deshalb vorliegt, weil dem Jugendlichen ein Verbrechen zur Last gelegt wird, ein Absehen von der Strafverfolgung nach § 45 Absatz 2 oder 3 zu erwarten ist und die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt auch unter Berücksichtigung des Wohls des Jugendlichen und der Umstände des Einzelfalls unverhältnismäßig wäre."



Drucksache 351/1/19

... Soziale Entschädigungsleistungen werden gewährt, weil die staatliche Gemeinschaft für die Folgen einer Gesundheitsschädigung einsteht, die durch eine Gewalttat verursacht wurde. Dies liegt im staatlichen Monopol für die Verbrechensbekämpfung begründet. Versagt der Staat beim Schutz der Bürger und Bürgerinnen vor Gewalttaten, übernimmt die staatliche Gemeinschaft durch Hilfeleistung Verantwortung. Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt sind kein individuelles, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Eine Vielzahl von außerhalb der Sphäre der Betroffenen liegenden Faktoren hat Einfluss auf das Ausmaß von häuslicher Gewalt in einer Gesellschaft. Es besteht daher gerade in diesen Fällen eine besondere gesellschaftliche Verantwortung für die Betroffenen; wenn Kinder betroffen sind, ist die besondere gesellschaftliche Verantwortung durch den staatlichen Schutzauftrag in Artikel 6 Absatz 2 des



Drucksache 265/19

... wird die absolute Strafrahmenobergrenze von fünf Jahren Freiheitsstrafe dem Gebot des gerechten Strafens sowie dem Gedanken der positiven Generalprävention vielfach nicht mehr gerecht. Sie führt dazu, dass die Strafe selbst dann einem moderaten, eher Fällen mittlerer Kriminalität entsprechenden Strafrahmen zu entnehmen ist, wenn es sich bei der Rauschtat objektiv um schwerste Verbrechen handelt.



Drucksache 365/19 (Beschluss)

... Eine besonders große Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden im Bereich Kindesmissbrauch stellen Täter dar, die schwerste Straftaten zum Nachteil schutzloser Opfer im Schutze der Anonymität des Internets begehen. Es finden insbesondere Verbrechen zum Nachteil von Kindern statt, die in Bild und Ton festgehalten werden. In verborgenen Foren wird dieses kinderpornografische Material an einen Kreis von "interessierten Mitgliedern" verteilt. Derartige Benutzerforen funktionieren dabei wie eine Art Tauschbörse, bei der diejenigen, die neu in den Kreis aufgenommen werden wollen oder dabei bleiben wollen, sich als vertrauenswürdig beweisen müssen. Dazu müssen sie ihrerseits kinderpornografische Schriften, also zum Beispiel Bilder und Videos, im Forum hochladen und sich damit wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften nach § 184b StGB strafbar machen (sogenannte Keuschheitsprobe). Gerade neu hergestelltes kinderpornografisches Material steht im Mittelpunkt des Interesses. In vielen Fällen liegt deshalb auf der Hand, dass hinter den Bild- und Videoaufnahmen anhaltende Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs stehen, deren Unterbindung primäres Ziel weiterer polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Bemühungen sein muss.



Drucksache 594/1/19

... Anordnungen der Bundesoberbehörde zur Unterbrechung oder zum Abbruch gemäß § 69 Absatz 3 MPDG informiert werden, fehlt eine entsprechende Unterrichtung über die von der Bundesoberbehörde vorgenommenen Bewertungen nach § 69 Absatz 1 MPDG. Für eine umfassende Überwachung benötigt die Landesbehörde auch die entsprechenden Bewertungen der Bundesoberbehörde. Die Information über die eigenverantwortlichen korrektiven Maßnahmen ist auch an die für die Prüfstelle zuständigen Behörden zu geben. Die Ergänzung entspricht auch der Unterrichtungsregelung in § 41 Absatz 5 MPDG.



Drucksache 444/18

... Der Terrorismus stellt für unsere Gesellschaften nach wie vor eine der größten Herausforderungen dar. Terroristische Handlungen gehören zu den größten Verbrechen und verstoßen gegen die grundlegendsten Werte der Europäischen Union.



Drucksache 175/18

... c) Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit, ein Kriegsverbrechen oder terroristische Taten von vergleichbarem Gewicht billigt oder dafür wirbt.



Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 142. Aus Sicht des Bundesrates erscheint es vor dem Hintergrund der Zunahme von Sicherheitsbedrohungen in Europa angemessen, für die gemeinsame Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, organisiertem Verbrechen und Cyberkriminalität sowie für die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten mehr finanzielle Mittel als bisher vorzusehen und diese Aufgaben durch passende Finanzierungsinstrumente umzusetzen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass dies nicht zu Mehrausgaben der Länder führt.



Drucksache 184/18

... Der Vorschlag präzisiert die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten und verlangt eine Auflistung der benannten zuständigen Behörden, die Informationen anfordern dürfen. Der Austausch von Informationen soll nur dann möglich sein, wenn die Informationen im jeweiligen Einzelfall zur Bekämpfung eines Verbrechens, das in einer Liste der schweren Straftaten aufgeführt ist, erforderlich sind.



Drucksache 134/18

... 3. Die in den letzten Jahren auf EU-Ebene vorgenommenen Bewertungen der Bedrohungslagen zeigen regelmäßig auf wie es das Geschäftsmodell " Verbrechen als Dienstleistung", bei dem Straftäter ihre illegalen Produkte und Leistungen online ein- und verkaufen, ermöglicht, mit immer weniger Kapazitäten in die Cyberkriminalität einzusteigen, und innerhalb der kriminellen Netzwerke mit geteilten Rollen zu operieren. Aus diesem Grund ist die Kommission der Auffassung, dass Tätigkeiten zur Vorbereitung von Betrug als eigenständige Straftatbestände unter Strafe gestellt werden sollten. Diese Tätigkeiten (z.B. Verkauf Verbringung oder allein der Besitz gestohlener oder gefälschter Zahlungsinstrumente) sind an und für sich schädlich und stellen eine Verletzung der Privatsphäre dar.



Drucksache 204/18

... wird die absolute Strafrahmenobergrenze von fünf Jahren Freiheitsstrafe dem Gebot des gerechten Strafens sowie dem Gedanken der positiven Generalprävention vielfach nicht mehr gerecht. Sie führt dazu, dass die Strafe selbst dann einem moderaten, eher Fällen mittlerer Kriminalität entsprechenden Strafrahmen zu entnehmen ist, wenn es sich bei der Rauschtat objektiv um schwerste Verbrechen handelt.



Drucksache 151/18

... Zu den Einzelaufgaben gehören Auskünfte zu Verbleibsangelegenheiten in Versorgungs-, in Todeserklärungs- (Auskünfte zu bereits durchgeführten Todeserklärungsverfahren), in Eherechts- (Wiederverheiratung) sowie in Erbrechtsangelegenheiten. Die Klärung von Vermisstenfällen in Zusammenarbeit mit dem Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes sowie Auskünfte im Zusammenhang mit Kriegsgefangenschaft und Internierung zählen ebenfalls zu den Einzelaufgaben.



Drucksache 433/18 (Beschluss)

... "1. durch ein Verbrechen nach den §§ 232 bis 232b und 233a des



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.