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0348/05
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0016/05
0617/05B
0794/05
0764/05
0238/04B
1010/04
0268/04
0571/04B
0846/04B
0738/04
0720/1/04
0846/1/04
0727/1/04
0807/04
0413/04B
0361/04
0166/04
0767/04
0738/3/04
0846/2/04
0622/04
0846/04
0912/04
0720/04
0782/04
0586/04
0727/04B
0738/04B
0726/04
0951/04
0979/04
1012/04
0238/04
1009/04
0450/04
0722/04
0571/04
0881/04
0722/1/04
0380/04
0664/04
0361/04B
0995/04
0889/1/04
0808/04
0889/04B
0738/4/04
0515/04B
0725/04
0140/04
0613/04
0441/04
0915/04
0021/04B
0818/04
0722/04B
0299/03
0450/03
0830/03B
0715/03
0312/03B
Drucksache 519/12

... n.F. ist ein Verbrechenstatbestand und dient der Strafbewehrung von Verstößen gegen Waffenembargos.



Drucksache 635/12

... (4) Die Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine der in Absatz 3 genannten Maßnahmen dauert fort, bis



Drucksache 653/12

... Die Aufdeckung der "NSU"-Mordserie vor nunmehr fast einem Jahr hat die Bundesrepublik Deutschland schwer erschüttert. Dass eine kleine Gruppe von rechtsextremistischen Tätern über Jahre hinweg aus dem Untergrund agieren, zehn Menschen ermorden und weitere schwere Verbrechen verüben konnte, ist in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellos. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Opfer, die neben dem Verlust geliebter Menschen über Jahre hinweg falsche Verdächtigungen und fehlgeleitete Ermittlungen erdulden mussten, die - im Nachhinein - Mängel bei der damaligen Ermittlungsarbeit sowie der Kooperation und Koordination der deutschen Sicherheitsbehörden offenbart haben. Neben die strafrechtliche Aufarbeitung der NSU-Mordserie, die mit der von der Bundesanwaltschaft mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes vorbereiteten Anklageerhebung gegen eine Reihe von Beschuldigten noch in diesem Jahr einen großen Schritt voran gebracht wird, muss daher auch eine politischgesellschaftliche Auseinandersetzung und Aufarbeitung der Geschehnisse treten.



Drucksache 815/12

... Aktuell unterbrechen vielfach Frauen ihre Erwerbsbiografie für die Pflege von nahen Angehörigen. Die in der Familienpflegezeit angelegten Anreize dienen der Vermeidung pflegebedingter Erwerbsunterbrechungen und der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Sie leisten deshalb einen wertvollen gleichstellungspolitischen Beitrag. Die Familienpflegezeit entfaltet darüber hinaus die größte Wirkung bei Vollzeitbeschäftigten, die ihre Arbeitszeit vorübergehend um höchstens 50 Prozent reduzieren. In Vollzeit sind im öffentlichen Dienst des Bundes mehr Männer als Frauen beschäftigt, so dass die Familienpflegezeit daher auch die Einbeziehung der Männer in die Pflege fördert.



Drucksache 476/12

... in erneuter Bekräftigung ihrer Entschlossenheit, schwere Verbrechen von internationalem Belang zu bekämpfen, und ihrer Überzeugung, dass die wirksame Verfolgung der schwersten Verbrechen von internationalem Belang durch Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene und durch engere weltweite Zusammenarbeit sichergestellt werden muss,



Drucksache 720/12

... Es sind Methoden bekannt, mit denen sich diese Belastungen abschwächen lassen, und sie sollten angewendet werden. Wo existierende Strukturen, die für die Wasserkrafterzeugung, die Schifffahrt oder zu anderen Zwecken gebaut wurden, die Durchgängigkeit von Flüssen und - in vielen Fällen - die Fischwanderung unterbrechen, sollten Schutzmaßnahmen wie Fischwege und Fischleitern gängige Praxis werden. Mit der Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 4 Absatz 7) werden diese Maßnahmen, zumeist bei neuen Projekten, jetzt umgesetzt; es ist jedoch wichtig, dass auch bereits bestehende Strukturen schrittweise nachgerüstet werden, damit sich der Wasserzustand bessert. Soweit Pläne existieren, die signifikante neue Änderungen von Wasserkörpern vorsehen, sollten bei spezifischen Projekten auch Strategische Umweltprüfungen9 als Ergänzung zur



Drucksache 161/12 (Beschluss)

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über das Verbot der Ausfuhr von metallischem Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen und -gemischen und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber, die Kreislaufwirtschaft für Quecksilber zu unterbrechen und sichere Beseitigung vorzuschreiben. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, Quellen für Quecksilberemissionen weiter einzuschränken, sobald technische Möglichkeiten zur Verfügung stehen.



Drucksache 317/12

... Piperazine haben schwach halluzinogene Wirkungen, verbunden mit einhergehenden Glücksgefühlen und optischen Wahrnehmungsveränderungen. Daneben treten teilweise sehr ausgeprägte und schwere Nebenwirkungen wie Depressionen, Angstzustände, psychomotorische Unruhe, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Nervosität und Schweratmigkeit auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechsundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Verordnungsentwurfs

II. Erfüllungsaufwand

1. Unterstellung neuer synthetischer, psychoaktiver Stoffe unter das BtMG

2. Unterstellung flüssiger Tilidinhaltiger Fertigarzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung unter das BtMG

III. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2091: Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 478/12

... (5) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) oder des Wehr- oder Zivildienstes oder eines Verbrechens, einer Impfung oder ähnlicher Vorkommnisse zahlt, können abweichend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden.



Drucksache 173/12 (Beschluss)

... (1) Werden nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder eines Verbrechens nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit § 252 oder § 255, oder wegen eines der in § 66 Absatz 3 Satz 1 genannten Vergehen vor Ende des Vollzugs dieser Freiheitsstrafe oder einer oder mehrerer unmittelbar im Anschluss daran vollstreckten Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafen Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit der verurteilten Person für die Allgemeinheit hinweisen, so kann das Gericht die nachträgliche Therapieunterbringung anordnen, wenn



Drucksache 689/1/12

... - Die nachträgliche Therapieunterbringung soll möglich sein, wenn nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder eines Verbrechens nach den §§ 250, 251



Drucksache 367/12

... In dem 2010 veröffentlichten Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung heißt es, dass weltweit 79 Prozent der erkannten Opfer des Menschenhandels sexuell ausgebeutet wurden, 18 Prozent Zwangsarbeit verrichteten und 3 Prozent sonstige Formen der Ausbeutung erleiden mussten. 66 Prozent dieser Opfer waren Frauen, 13 Prozent Mädchen, 12 Prozent Männer und 9 Prozent Jungen. 4



Drucksache 427/12

... b) Netzwerk im Sinne des Beschlusses 2002/494/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Einrichtung eines Europäischen Netzes von Anlaufstellen betreffend Personen, die für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind (ABl. L 167 vom 26.6.2002, S. 1),



Drucksache 603/12

... Eine Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung erfolgte zuletzt im Jahr 1998, basierend auf dem statistischen Datenmaterial des Jahres 1994, durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Steuerberatergebührenverordnung (BGBl. I 1998 S. 2369). Seit dem Jahr 1998 sind der Preisindex um mehr als 22 Prozent sowie die Lohnkosten um 20 Prozent gestiegen. Dem steht eine Steigerung der durchschnittlichen Bruttolohnentwicklung in den Jahren 1998 bis 2010 von 32 Prozent gegenüber. Bei den Steuerberatern lässt sich die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung wie folgt herunterbrechen: Die Umsätze sind, wie der Dienstleistungsstatistik des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen ist, von 2001 bis 2009 um durchschnittlich 5,09 Prozent gestiegen und die Kosten um 4,18 Prozent. Insbesondere haben sich die Betriebskosten für die Nutzung der elektronischen Kommunikation sowie die Sach- und Personalkosten erhöht. Eine Reihe von Gebührentatbeständen tragen dieser Entwicklung in den Steuerberaterpraxen nicht mehr ausreichend Rechnung. Dies lässt sich allerdings im Einzelnen nicht exakt berechnen, sondern nur abschätzen, da die Gebührenhöhe im Wesentlichen von drei Faktoren beeinflusst wird, nämlich dem Gegenstandswert, dem Zehntelsatz und der Tabelle. Vorgesehen ist eine punktuelle Anpassung einzelner Gebührentatbestände, eine lineare Erhöhung der Tabellenwerte der Tabellen A bis E um 5 Prozent sowie eine Erhöhung der Zeitgebühr. Zudem werden die Mindestgegenstandswerte erhöht, bei denen sich eine Anpassung als notwendig erwiesen hat. Mit diesen Änderungen soll der wirtschaftlichen Entwicklung in den Steuerberaterpraxen angemessen Rechnung getragen werden. Die Gebührenerhöhung beträgt insgesamt 15,975 Prozent. Sie errechnet sich aus der Summe der Erhöhung der Gebühren in den einzelnen Tätigkeitsgebieten unter Berücksichtigung des jeweiligen Anteils am Gesamtumsatz der Steuerberater. Bei der Ermittlung des Anteils der Gebührenart am Gesamtumsatz wurden die Ergebnisse der Pilotstudie "Erzeugerpreise Dienstleistungen" (Informationen zum Teilindex Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerberatungsgesellschaften - WZ 74.12.3 -, Stand Oktober 2007) des Statistischen Bundesamtes zu Grunde gelegt. Darin wurden die Anteile der Tätigkeitsgebiete eines Steuerberaters an seinem Gesamtumsatz ermittelt.



Drucksache 173/1/12

... (1) Werden nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder eines Verbrechens nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit § 252 oder § 255, oder wegen eines der in § 66 Absatz 3 Satz 1 genannten Vergehen vor Ende des Vollzugs dieser Freiheitsstrafe oder einer oder mehrerer unmittelbar im Anschluss daran vollstreckten Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafen Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit der verurteilten Person für die Allgemeinheit hinweisen, so kann das Gericht die nachträgliche Therapieunterbringung anordnen, wenn



Drucksache 501/12

... C. in der Erwägung, dass die fehlende Einigung auf vorläufige wirtschaftliche Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern, unter anderem über die Nutzung von Erdöl, dazu geführt hat, dass sich Khartum Ölfelder im Süden angeeignet hat und dass der Südsudan beschlossen hat, die Erdölförderung zu unterbrechen, und dass sie somit erheblich zur derzeitigen Krise beigetragen hat;



Drucksache 652/12

... - Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, um Verbrechen zu Lasten des EU-Haushalts zu bekämpfen und die finanziellen Interessen der EU zu schützen; - Bekämpfung des Handels mit Schusswaffen;



Drucksache 214/12

... L. in der Erwägung, dass der Menschenhandel für das organisierte Verbrechen ein überaus profitables Geschäft darstellt;



Drucksache 522/12

... Die auf der Überprüfungskonferenz in Kampala von den Vertragsstaaten des Römischen Statuts angenommenen Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BGBl. 2000 II S. 1393, 1394) schließen mit der Normierung des Aggressionstatbestandes eine wesentliche Lücke der völkerrechtlichen Strafbarkeit. Durch die Änderung des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe e des Römischen Statuts in Bezug auf Kriegsverbrechen wird außerdem der Einsatz bestimmter Waffen und Geschosse, der bereits im Fall ihrer Verwendung in internationalen bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen darstellt, im Einklang mit dem Völkergewohnheitsrecht und dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch auch im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt unter Strafe gestellt.



Drucksache 314/1/12

... Zum einen würde die sofortige weitergehende Ermittlung oder Sanierung den Anlagenbetrieb massiv beeinträchtigen bzw. unterbrechen, zum anderen besteht die Gefahr, dass neue Investitionen wegen potenziellen Zeitverzugs und Kostensteigerungen von genutzten Industriestandorten weg auf die "grüne Wiese" gelenkt werden.



Drucksache 689/12

... 1. der Jugendliche zu einer Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verurteilt wird wegen oder auch wegen eines Verbrechens



Drucksache 135/12

... 1. Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, "Estimating illicit financial flows resulting from drug trafficking and other transnational organised crime", Oktober 2011.



Drucksache 172/12

... und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten vom 9. Juni 1989 (BGBl. I S. 1059) eingeführten und durch Artikel 5 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186) um die Taten einer kriminellen Vereinigung ergänzten und am 31. Dezember 1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung verwiesen werden. Danach musste es sich bei der eigenen und der offenbarten Tat um eine Straftat nach den §§ 129, 129a



Drucksache 523/12 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat begrüßt, dass Kroatien im Beitrittsvertrag weitreichende Verpflichtungen zu weiteren Reformen in den Bereichen Justiz und Grundrechte übernommen hat, insbesondere zur Steigerung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Effizienz der Justiz, zur unparteiischen Bearbeitung der Fälle von Kriegsverbrechen in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption. Er ist der Ansicht, dass das im Beitrittsvertrag vorgesehene Verfahren zur Überwachung der übernommenen Verpflichtungen im Bereich Justiz und Grundrechte bis zum Beitritt der Republik Kroatien konsequent umgesetzt werden sollte.



Drucksache 40/11

... Die Informationen der KfW und anderer öffentlichen Stellen würden bei den Finanzämtern allerdings zu zusätzlichem Aufwand führen. Sie müssten den Steuerfällen zugeordnet und mit den Angaben der Steuerpflichtigen verglichen werden. Dies würde die maschinelle Fallbearbeitung unterbrechen und die Steuerfestsetzung verzögern.



Drucksache 325/11

... (2) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) oder des Wehr- oder Zivildienstes oder eines Verbrechens, einer Impfung oder ähnlicher Vorkommnisse zahlt, können abweichend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden.



Drucksache 827/11

... Ferner wird im Einzelnen festgelegt, welche Hilfe die Mitgliedstaaten üblicherweise auf der Grundlage gemeinsamer Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten beim konsularischen Schutz28 in den häufigsten Fällen (d.h. bei Festnahme oder Inhaftierung, für Opfer von Gewaltverbrechen, bei schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung, im Todesfall, durch Hilfe und Rückführung in Not und die Notwendigkeit von Rückkehrausweisen) leisten und welche Verfahren in solchen Fällen für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Konsularbehörden gelten. Um dem Selbstbestimmungsrecht der Bürger Rechnung zu tragen, sieht der Vorschlag vor, dass die Bürger zu ihren Wünschen befragt werden und diesen nach Möglichkeit entsprochen wird; dies gilt auch für die Frage, ob Familien- oder andere Angehörige (z.B. über eine Festnahme) informiert werden sollen. Ebenso ist beim Tod einer Person der Wunsch der nächsten Angehörigen zu berücksichtigen, wie mit dem Leichnam zu verfahren ist.



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