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0238/04B
1010/04
0268/04
0571/04B
0846/04B
0738/04
0720/1/04
0846/1/04
0727/1/04
0807/04
0413/04B
0361/04
0166/04
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0738/3/04
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0738/04B
0726/04
0951/04
0979/04
1012/04
0238/04
1009/04
0450/04
0722/04
0571/04
0881/04
0722/1/04
0380/04
0664/04
0361/04B
0995/04
0889/1/04
0808/04
0889/04B
0738/4/04
0515/04B
0725/04
0140/04
0613/04
0441/04
0915/04
0021/04B
0818/04
0722/04B
0299/03
0450/03
0830/03B
0715/03
0312/03B
Drucksache 347/20

... als Verbrechen (Erhöhung der Mindeststrafe auf ein Jahr) erfolgt,



Drucksache 15/20

... Ein Ersatzstromversorgungskonzept muss vorgelegt werden, das für den Fall einer Störung der primären elektrischen Spannungsversorgung eine Versorgungsdauer von mindestens 16 Stunden gewährleistet. Im Fall der geplanten Abschaltung ist der Betrieb der Feuer bis zur Wiederherstellung der Spannungsversorgung sicherzustellen. Die Zeitdauer der Unterbrechung zwischen Ausfall der Netzversorgung und Umschalten auf die Ersatzstromversorgung darf zwei Minuten nicht überschreiten. Diese Vorgabe gilt nicht für die Infrarotkennzeichnung.



Drucksache 295/20

... Die Krise hat außerdem gezeigt, welch bedeutende Rolle der Verkehr spielt und wie sehr eine Unterbrechung von Verkehrsanbindungen und Logistikrouten unabhängig von der Verkehrsart unsere Wertschöpfungsketten und Volkswirtschaften beeinträchtigt. Um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, wird schwerpunktmäßig die Herstellung und der Einsatz nachhaltiger Fahrzeuge und Schiffe sowie alternativer Treibstoffe gefördert. Die Fazilität "Connecting Europe", "InvestEU" und andere Fonds werden die Einrichtung von einer Million Ladestationen mitfinanzieren, Städte und Unternehmen bei der Erneuerung ihres Fuhrparks durch saubere Fahrzeuge unterstützen, den Aufbau einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur fördern und den Übergang zu einer sauberen urbanen Mobilität ermöglichen. Öffentliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung im Verkehrssektor sollten an eine verbindliche Zusage seitens der Industrie geknüpft sein, in sauberere und nachhaltigere Mobilität zu investieren.



Drucksache 502/20 (Beschluss)

... Die in § 235 Absatz 4 StGB hinzugefügten Qualifikationsmerkmale sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass zusätzliche Belastungen des geschädigten Kindes die Tatschuld erheblich erhöhen. Dabei ist eine Kombination von objektiven (Nummer 1 und 3) und subjektiven (Nummer 2 und 4) Qualifikationsmerkmalen vorgesehen. Auf Grund der erheblichen Folgen für das Tatopfer ist Absatz 4 - wie bisher - als Verbrechenstatbestand ausgestaltet. Hierdurch wird insbesondere gewährleistet, dass bei Begehung einer Tat nach § 235 Absatz 4 StGB die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Absatz 3 Satz 1 StGB nach nur einer Vorverurteilung ermöglicht wird. Durch die Hinzufügung von insgesamt zwei Qualifikationsmerkmalen zu den bereits bestehenden Tatbeständen des § 235 Absatz 4 Nummer 1 und 2 StGB und der Einfügung der Kindesentführung in § 235 Absatz 2 Nummer 2 StGB wird unterstrichen, dass sich die Schutzrichtung des gesamten § 235 StGB nicht allein im elterlichen oder sonstigen familienrechtlichen Sorgerecht erschöpft, sondern die Vorschrift auch einen klaren Schwerpunkt im unmittelbaren Schutz von Minderjährigen selbst hat.



Drucksache 47/20

... Die internationale Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten ist Teil der Pflege der auswärtigen Beziehungen im Sinne des Artikels 32 Absatz 1 GG. Die sich aus der Durchführung der EUStA-Verordnung ergebenden Änderungen fallen deshalb in den Bereich der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 GG. Darüber hinaus ergibt sich eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Artikel 73 Absatz 1 Nummer 10 GG (internationale Verbrechensbekämpfung) und Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG (Gerichtsverfassung, gerichtliches Verfahren).



Drucksache 87/1/20

... ) aufgenommen werden. Um einen ausreichenden strafrechtlichen Schutz für Frauen zu erreichen, müssen auch Ankündigungen zu solchen Straftaten ausdrücklich erfasst werden. Bei Straftaten nach § 177 Absatz 4 bis 8 StGB handelt es sich um Verbrechen, also Delikte, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden. Da Opfer von sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung und Vergewaltigung nahezu ausschließlich Frauen sind, ist die Aufnahme der Norm im Katalog des § 126 StGB ein weiterer Schritt zum wirksamen Schutz vor Gewalt gegen Frauen.



Drucksache 13/20

... Wenn die geologische Untersuchung nach Absatz 1 Satz 1 und 2 oder Absatz 2 unzumutbar, insbesondere mit dem Betriebs- und Geschäftsablauf des Betroffenen unvereinbar ist, ist sie unzulässig. Von der Unvereinbarkeit kann nur dann ausgegangen werden, wenn die betroffene Tätigkeit ganz oder zu einem sehr großen Teil nicht mehr ausgeübt werden kann. Ist die Tätigkeit lediglich in geringerem Umfang oder nur kurzfristig zu unterbrechen, ist die Untersuchung mit dem Betriebs- und Geschäftsablauf des Betroffenen vereinbar.



Drucksache 256/20 (Beschluss)

... gefunden hat. Das führt dazu, dass bei fahrlässiger Todesverursachung durch eine Tat nach § 315 Absatz 1 StGB nur der Grundtatbestand des § 315 Absatz 1 StGB in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung gemäß § 222 StGB anzuwenden ist (Vergehen), während bei fahrlässiger schwerer Gesundheitsschädigung die Tat ein Verbrechen im Sinne von Absatz 3 Nummer 2 ist und höher bestraft wird. Die schwerer wiegende Todesfolge wird von § 315 Absatz 3 Nummer 2 StGB nicht erfasst (zu vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 442/18 -, Rn. 30, NStZ 2019, 608; Fischer, StGB, 67. Auflage [2020], § 315, Rn. 24; ders., in: Festschrift für Wolfgang Frisch, 2013, S. 31, 40 mit Fn. 39). Dies erscheint widersprüchlich und - zumal mit Blick auf den hohen Rang des Rechtsguts "Leben" - nicht nachvollziehbar. In der Kommentarliteratur wird zu Recht angemerkt:



Drucksache 196/20

... e) die Person in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung aa) wegen eines Verbrechens oder eines die Berufsausübung betreffenden Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist oder bb) aus der Rechts- oder Patentanwaltschaft oder einem im Steuerberatungsgesetz oder in der Wirtschaftsprüferordnung geregelten Beruf ausgeschlossen, im Disziplinarverfahren aus dem notariellen Amt oder dem Dienst in der Rechtspflege entfernt oder im Verfahren über die Richteranklage entlassen worden ist oder sie einer dieser Maßnahmen durch einen Verzicht zuvorgekommen ist,".



Drucksache 440/20 (Beschluss)

... 1. die Verbandstat ein von einer Leitungsperson begangenes Verbrechen ist,



Drucksache 85/20

... Vor diesem Hintergrund müssen auch die Leistungen der Menschen stärker anerkannt werden, die gesellschaftlich relevante Leistungen durch die Erziehung von Kindern und Pflege von Angehörigen oder anderen pflegebedürftigen Menschen erbracht haben. Das betrifft in erster Linie Frauen. Es war und ist bis heute vor allem eine von Frauen übernommene Aufgabe, die Erziehungsleistung für ihre Kinder zu erbringen, wofür sie oft ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, reduzieren oder aufgeben. Ein späterer Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ist häufig geprägt durch Teilzeitarbeit und verhältnismäßig geringe Verdienste. Das gilt vor allem für die älteren Beschäftigten und die aktuellen Rentnerinnen, zu deren aktiver Zeit im Arbeitsleben die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in qualifizierten und gut entlohnten Tätigkeiten auf wenig Akzeptanz stieß. Zudem weisen Berufe mit einem hohen Frauenanteil und Fokus auf die Sorge für andere Menschen, beispielsweise im Sozialwesen, traditionell eine schlechtere Lohnstruktur auf. Dies trägt dazu bei, dass Rentenansprüche von Frauen häufig geringer ausfallen, obwohl sie gesellschaftlich überaus wichtige Tätigkeiten - im familiären Kontext zudem unentgeltlich - verrichten.



Drucksache 339/20

... es in Form der Bedrohung mit einem Verbrechen gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.



Drucksache 104/20

... Allen, die Pflegeaufgaben übernehmen, muss der Weg zu einer eigenständigen Existenz gesichert werden. Das Familienpflegegeld sollte sich am Elterngeld orientieren. In beiden Fällen handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung für Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder vorübergehend unterbrechen, um sich um einen Angehörigen zu kümmern. Die Höhe des Familienpflegegelds sollte i.d.R. bei 65 % des entgangenen Nettogehalts liegen. Die Inanspruchnahme des Familienpflegegeldes soll - wie im Elternzeitgesetz - im Sinne der sozialen Gerechtigkeit auch Pflegepersonen ermöglicht werden, die selbst Sozialleistungen beziehen. Es soll daher ein nicht anrechenbarer Sockelbetrag gewährt werden.



Drucksache 87/20

... § 241 StGB (Bedrohung) wird dahingehend erweitert, dass zukünftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst ist. Gleichzeitig wird die Höchststrafe für die Bedrohung mit einem Verbrechen von einem auf zwei Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Zudem soll zukünftig ein Qualifikationstatbestand, der als Höchststrafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht, ermöglichen, die öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Absatz 3 StGB) begangene Bedrohung sachgerecht zu erfassen.



Drucksache 256/20

... gefunden hat. Das führt dazu, dass bei fahrlässiger Todesverursachung durch eine Tat nach § 315 Absatz 1 StGB nur der Grundtatbestand des § 315 Absatz 1 StGB in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung gemäß § 222 StGB anzuwenden ist (Vergehen), während bei fahrlässiger schwerer Gesundheitsschädigung die Tat ein Verbrechen im Sinne von Absatz 3 Nummer 2 ist und höher bestraft wird. Die schwerer wiegende Todesfolge wird von § 315 Absatz 3 Nummer 2 StGB nicht erfasst (zu vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 442/18 -, Rdn. 30, NStZ 2019, 608; Fischer, StGB, 67. Auflage [2020], § 315, Rn. 24; ders., in: Festschrift für Wolfgang Frisch, 2013, S. 31, 40 mit Fn. 39). Dies erscheint widersprüchlich und - zumal mit Blick auf den hohen Rang des Rechtsguts "Leben" - nicht nachvollziehbar. In der Kommentarliteratur wird zu Recht angemerkt:



Drucksache 87/20 (Beschluss)

... handelt es sich um Verbrechen, also Delikte, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden. Da Opfer von sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung und Vergewaltigung nahezu ausschließlich Frauen sind, ist die Aufnahme der Norm im Katalog des § 126



Drucksache 418/19

... Des Weiteren soll für Bedrohungen im Sinne von § 241 StGB, die sich auf die in § 188 StGB genannten Personen beziehen, der erhöhte Strafrahmen des § 188 Absatz 1 StGB - mit einer Strafandrohung von drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe - gelten. Die Bedrohung mit einem Verbrechen ist von ihrer Wirkung auf den Betroffenen nicht geringer einzuschätzen als eine üble Nachrede oder sonstige herabsetzende Äußerung.



Drucksache 537/19

... 4. für die Verfolgung von Verbrechen oder anderen Straftaten von erheblicher Bedeutung,



Drucksache 435/19

... Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Durch das Rauchen im Kraftfahrzeug in Anwesenheit von Minderjährigen und ungeborenen Kindern werden diese gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt, denen sie sich nicht eigenständig entziehen können. Demgegenüber kann der Raucher im Kraftfahrzeug durchaus aufs Rauchen verzichten oder die Fahrt zu diesem Zweck unterbrechen.



Drucksache 7/19 (Beschluss)

... Der Personenkreis, dem der Wechsel vom Asylverfahren in die Erwerbsmigration (Weichenstellung) ermöglicht werden soll, lebt aber bereits in Deutschland und hat ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot bzw. geht bereits einer qualifizierten Beschäftigung nach. Wenn man in diesen Fällen weiterhin auf die Ausreise in das Heimatland und die Visabeantragung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung bestehen würde, müssten die Betroffenen für einen nicht vorhersehbaren Zeitraum das Bundesgebiet verlassen, weil nicht sichergestellt werden kann, dass die deutschen Auslandsvertretungen diese Visa kurzfristig ausstellen können. Dies hätte zur Folge, dass den Arbeitgebern ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diesen Zeitraum nicht zur Verfügung stünden. Zudem müssten die ebenfalls davon betroffenen Kinder der Fachkräfte ihren Schulbesuch zumindest unterbrechen und gegebenenfalls sogar das Schuljahr wiederholen.



Drucksache 418/19 (Beschluss)

... Des Weiteren soll für Bedrohungen im Sinne von § 241 StGB, die sich auf die in § 188 StGB genannten Personen beziehen, der erhöhte Strafrahmen des § 188 Absatz 1 StGB - mit einer Strafandrohung von drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe - gelten. Die Bedrohung mit einem Verbrechen ist von ihrer Wirkung auf den Betroffenen nicht geringer einzuschätzen als eine üble Nachrede oder sonstige herabsetzende Äußerung.



Drucksache 248/19

... 2. Der vorgeschlagene Absatz 4 des § 202a StGB-E sieht schließlich einen Qualifikationstatbestand vor. Danach wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 4 Satz 2 Nummer 1 erste Alternative und Nummern 2 oder 3 als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Delikten nach §§ 202a bis 202d, 263a, 269 oder 303b verbunden hat. Der Entwurf erhebt damit - in Anlehnung an die Regelungen in §§ 244a, 260a und 263 Absatz 5 StGB - die bandenmäßige Begehung von Datenausspähungen unter erschwerenden Umständen (nämlich unter den Umständen des Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 erste Alternative oder Nummern 2 oder 3) zu einem Verbrechenstatbestand. Hierdurch wird erreicht, dass zur schweren Kriminalität zählende Cyberattacken insbesondere aus dem Bereich des Organisierten Cybercrime von den Gerichten in einer schuldangemessenen Weise bestraft werden können. Zum Organisierten Cybercrime zählt die vom Gewinnoder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Computer- und Datendelikten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind und an denen mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken (vgl. Ziff.



Drucksache 435/19 (Beschluss)

... Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Durch das Rauchen im Kraftfahrzeug in Anwesenheit von Minderjährigen und ungeborenen Kindern werden diese gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt, denen sie sich nicht eigenständig entziehen können. Demgegenüber kann der Raucher im Kraftfahrzeug durchaus aufs Rauchen verzichten oder die Fahrt zu diesem Zweck unterbrechen.



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