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"Entsorgung"
Drucksache 260/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... ) vor, dass das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium Auskünfte von den Entsorgungspflichtigen und Besitzern abgebrannter Brennelemente bzw. radioaktiver Abfälle einholen kann. Da das Atomrecht von den Ländern in Bundesauftragsverwaltung vollzogen (§ 24 Absatz 1 Satz 1
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2c Absatz 4 Satz 2 - neu - AtG , Nummer 2 § 9i Absatz 2 Satz 2 - neu - AtG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9h Nummer 2 AtG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu -, Buchstabe b § 46 Absatz 1 Nummer 5, 6 - neu -, Absatz 2 AtG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 390/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm)
Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm)
Drucksache 261/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... "Rechtsvorschriften, die besondere Anforderungen an die Rücknahme, Wiederverwendung oder Entsorgung von Altbatterien enthalten, sowie solche, die aus Gründen der Sicherheit im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter erlassen sind, bleiben unberührt."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
3.1 Bürgerinnen und Bürger
3.2 Wirtschaft
3.3 Verwaltung
3.3.1 Erfüllungsaufwand des Bundes
3.3.2 Erfüllungsaufwand der Länder
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3018: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. Darstellung von Evaluierungserwägungen
Drucksache 599/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98 /EG über Abfälle - COM(2015) 595 final; Ratsdok. 14975/15
... Bioabfälle schließen definitionsgemäß auch Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben ein. Hier ist auszuschließen, dass auch Abfälle aus dem Kapitel 02 darunter fallen. Denn diese fallen meist in größeren Mengen an; es ist nicht eindeutig, ob die "vergleichbare Menge" eine nachvollziehbare Begrenzung darstellt. So können zum Beispiel in einer Kommune 5 000 Mg Bioabfälle aus Haushalten erfasst werden, gleichzeitig entstehen in einzelnen Betrieben Abfallmengen von einigen 100 Mg oder wenigen 1 000 Mg, die durchaus vergleichbar sind. Diese Mengen können in erheblichem Umfang zur Erreichung der Quoten beitragen, ohne dass der betreffende Entsorgungsträger sich bei der Bioabfallsammlung aus Haushalten anstrengen muss.
Zum Paket der Kreislaufwirtschaft
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
Zu Artikel 1
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Artikel 3 Nummer 1a Definition Siedlungsabfall
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Artikel 3 Nummer 4 Definition Bioabfall
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 3 Definition Altöl
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d Artikel 3 Nummer 4a Definition Bauabfälle
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e und f Artikel 3 Nummer 16 und 17b
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 4 Absatz 3
16. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Artikel 5 Absatz 1
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 Delegierte Rechtsakte
18. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a
19. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Artikel 6 Absatz 3
20. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a und b Herstellerverantwortung und Würdigung der Stofferhaltung und Nummer 8 Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 3 und Artikel 8a Absatz 1 bis 3
Zu Artikel 1 Nummer 9
24. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 21 Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 37 Absatz 3
25. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22
26. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Artikel 35 Absatz 4 und 5 in Verbindung mit Nummer 24 Artikel 39 Absatz 2
Drucksache 340/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
... Mit der Durchführung der Verordnung werden bei der Wirtschaft allenfalls geringfügige Kosten aufgrund geringer Fallzahlen entstehen, die nur teilweise quantifiziert werden können. Diese Auffassung wurde im Rahmen der Anhörung auch von der Abfallentsorgungsbranche insoweit geteilt, dass der mit der Einführung des novellierten Anhanges III der Abfallrahmenrichtlinie zur Anpassung der Gefährlichkeitskriterien an das neue EU-Chemikalienrecht (CLP-Verordnung) "möglicherweise verbundene Mehraufwand" durch die novellierte AVV "in der Praxis heute noch nicht ableitbar ist".
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
1. Begriffsbestimmungen
2. Bewertung und Einstufung
2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten
3. Abfallverzeichnis
Artikel 2 Änderung der Deponieverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Ausgangslage auf EU-Ebene
2. Ausgangslage auf nationaler Ebene
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 1
a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie
b Einführung neuer Abfallarten
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien
Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle
Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
IX. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
1. Änderung der Einstufungskriterien
2. Einführung neuer Abfallarten
Drucksache 598/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/31 /EG über Abfalldeponien - COM(2015) 594 final; Ratsdok. 14974/15
... /EG)) sachgerecht ist, und das Prüfergebnis in die weiteren Ratsverhandlungen einfließen zu lassen. Jedenfalls ist die vorgesehene Quotenregelung mit wesentlichen abfallwirtschaftlichen Gesichtspunkten (Schadstoffausschleusung, Entsorgungssicherheit bei nicht behandelbaren Abfällen, gegebenenfalls fehlende Verwertungsmöglichkeiten) in Einklang zu bringen.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Drucksache 367/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG )
... Öffentliche Auftraggeber haben Vorbildfunktion und müssen sich deshalb in der Regel im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren auch bei der Vergabe von Aufträgen umweltfreundlich verhalten. Deshalb ist unter den am Markt befindlichen und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeigneten Erzeugnissen oder Dienstleistungen das Angebot zu bevorzugen, das bei der Herstellung, im Gebrauch oder bei der Entsorgung die geringsten Umweltbelastungen hervorruft.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 5 Satz 2 - neu - GWB
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 4a - neu -, 5 Satz 2, § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4 GWB
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu - GWB
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 5 - neu - GWB *
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 - neu - GWB
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB
§ 129 Zwingend zu berücksichtigende Eignungs-, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB - Hilfsempfehlung zu Ziffer 13
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB
18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB
20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB
§ 131a Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße
21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 152 Absatz 3 Satz 3
22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB
Drucksache 619/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (BGBl. 1994 II S. 2703), das durch Beschlüsse vom 22. September 1995 und vom 27. Februar 1998 (BGBl. 2002 II S. 89), vom 9. bis 13. Dezember 2003 (BGBl. 2003 II S.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Achte Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)*
4 Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zulassung zur Beförderung
§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung
§ 5 Verladung gefährlicher Güter
§ 6 Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter
§ 7 Ausnahmen
§ 8 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
§ 9 Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden
§ 10 Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen
§ 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
§ 12 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§ 13 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz
§ 14 Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
§ 15 Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft
§ 16 Zuständigkeiten der Benannten Stellen
§ 17 Pflichten des Versenders
§ 18 Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen
§ 19 Pflichten des Auftraggebers des Beförderers
§ 20 Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen Der für den Umschlag Verantwortliche
§ 21 Pflichten des Beförderers
§ 22 Pflichten des Reeders
§ 23 Pflichten des Schiffsführers
§ 24 Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten
§ 25 Pflichten des Empfängers
§ 26 Pflichten mehrerer Beteiligter
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
§ 28 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Aufheben von Vorschriften
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c Für die Verwaltung
4 Bund
Länder inklusive Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Befristung
B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 465/3/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz - Rückbau- und EntsorgungskostennachhaftungsG)
Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz - Rückbau- und EntsorgungskostennachhaftungsG)
Drucksache 627/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass auf den Verpackungen für Arzneimittel der Hinweis auf unter Umweltgesichtspunkten unbedenkliche Entsorgungsmöglichkeiten, wie es bereits durch § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 des
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 5 OGewV
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 bis 5 OGewV
3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 4 - neu - OGewV
4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 OGewV
5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 3 und 4 OGewV
6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 OGewV
7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 3 OGewV
8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 OGewV
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b OGewV
10. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 2. Seen Nummer 4, Tabelle Zeile Fischfauna OGewV
11. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Tabelle Zeile Großalgen oder Angiospermen SG Spalte Biologische Qualitätskomponente Bewertungsverfahren OGewV
12. Zu Artikel 1 Anlage 5 Nummer 3. Übergangs- und Küstengewässer Fußnote 2 OGewV
13. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV
14. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.1 Tabelle Spalten SA-ER, Sa-MR, EP OGewV
15. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße und Nummer 2.1.2 Tabelle Zeile Statistische Kenngröße OGewV
16. Zu Artikel 1 Anlage 7 Nummer 1.1.2 Tabelle Fußnoten 2 und 3, Nummer 2.1.2. Tabelle Fußnoten 3, 4 und 5 OGewV
17. Zu Artikel 1 Anlage 10 Nummer 5.1 Satz 2 OGewV
18. Zu Artikel 1 Anlage 12 Nummer 1.3 OGewV
1. Zu Artikel 1 Anlage 6 Tabelle Zeile Nr. 6 OGewV
Drucksache 465/2/15
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz - Rückbau- und EntsorgungskostennachhaftungsG)
Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz - Rückbau- und EntsorgungskostennachhaftungsG)
Drucksache 119/15
... b) für das innergemeinschaftliche Verbringen, soweit es zur Entsorgung in benachbarten Mitgliedstaaten erforderlich ist und durch besondere Maßnahmen sichergestellt wird, dass Tierseuchen nicht verschleppt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fischetikettierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs und Notwendigkeit
1. Artikel 1:
2. Artikel 2:
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
VIII. Inkrafttreten und Befristung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3210: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 127/2/15
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Drucksache 127/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ElektroG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2a - neu - ElektroG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 - neu - ElektroG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 ElektroG
6. Zu Artikel 1 § 4 ElektroG allgemein
7. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - ElektroG
8. Zu Artikel 1 § 11 ElektroG allgemein
9. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4a - neu - ElektroG
11. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 Satz 3 und § 17 Absatz 4 Satz 2 ElektroG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ElektroG
14. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 ElektroG
17. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 - neu - ElektroG
18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 ElektroG
19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 ElektroG
21. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 3 ElektroG
22. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG
23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 ElektroG
24. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 2 ElektroG
25. Zu Artikel 1 Änderung eines Begriffs in mehreren Vorschriften
26. Zu Artikel 4 § 11 Absatz 2 Satz 4 AbfVerbrG
27. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 18 Absatz 1 KrWG
Drucksache 303/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Drucksache 181/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Zwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 - Drucksache: 324/14 - b) Zwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 Stellungnahme der Bundesregierung - Drucksache: 181/15
... Insbesondere mit Blick auf die Entsorgungswirtschaft sieht der Bundesrat allerdings die Haltung der Monopolkommission und der Bundesregierung nicht als ausgewogen im Hinblick auf die Wahrnehmung der Aufgaben der kommunalen Entsorgungswirtschaft an.
Drucksache 390/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm)
Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm)
Drucksache 598/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/31 /EG über Abfalldeponien - COM(2015) 594 final; Ratsdok. 14974/15
... /EG)) sachgerecht ist, und das Prüfergebnis in die weiteren Ratsverhandlungen einfließen zu lassen. Jedenfalls ist die vorgesehene Quotenregelung mit wesentlichen abfallwirtschaftlichen Gesichtspunkten (Schadstoffausschleusung, Entsorgungssicherheit bei nicht behandelbaren Abfällen, gegebenenfalls fehlende Verwertungsmöglichkeiten) in Einklang zu bringen.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
3 Hauptempfehlung:
3 Änderungsvorschlag
3 Hilfsempfehlung:
13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Artikel 17a
Drucksache 144/15
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfung en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
... legen zusätzliche Anforderungen an die Bergbauunternehmer bei der Durchführung von Fracking-Maßnahmen und sonstigen Tiefbohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und Erdwärme sowie der Entsorgung von Lagerstättenwasser und Rückflüssen fest. Das Verbot der Versenkung von Lagerstättenwasser in bestimmten Gesteinsformationen erfordert die Stilllegung bestehender Versenkbohrungen und Genehmigung und Errichtung neuer Versenkbohrungen oder alternativer Entsorgungswege. Die konkreten Kosten hängen von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab und können sich insbesondere bei der Entsorgung von Lagerstättenwasser auf bis zu mehreren Millionen Euro für ein Vorhaben belaufen. Bürokratiekosten aus Informationspflichten entstehen nicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
§ 22b Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck
§ 22c Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
III. Rechtsgrundlage für die Verordnungen
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
V. Nachhaltigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VII. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
UVP -V Bergbau Artikel 1
Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder UVP-V Bergbau Artikel 1
Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
3. Weitere Kosten
VIII. Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Änderung der UVP-V Bergbau
Zu Nummer 1
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Buchstabe g
Zu Nummer 2
Buchstabe b
Zu Nummer 3
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
Zu Nummer 1
Zu § 22b
Zu § 22c
Zu Nummer 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand
a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG
b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG
c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG
d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG
e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG
f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben
g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV
h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz
2. Umsetzung von EU-Recht
3. Evaluierungserwägungen
4. Gesamtbewertung
Drucksache 181/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Zwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 Drucksache: 324/14 b) Zwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache: 181/15
... Insbesondere mit Blick auf die Entsorgungswirtschaft sieht der Bundesrat allerdings die Haltung der Monopolkommission und der Bundesregierung nicht als ausgewogen im Hinblick auf die Wahrnehmung der Aufgaben der kommunalen Entsorgungswirtschaft an.
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Drucksache 303/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Drucksache 465/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz - Rückbau- und EntsorgungskostennachhaftungsG)
Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz - Rückbau- und EntsorgungskostennachhaftungsG)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Nachhaftung
§ 2 Beherrschung eines Betreibers
§ 3 Fortbestand der Nachhaftung in besonderen Fällen
§ 4 Zeitliche Beschränkung der Haftung
§ 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Drucksache 390/2/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm)
Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm)
Drucksache 610/15
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bunderates für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz
... 3. Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) werden aus der bisherigen Systematik der Finanzverantwortung herausgelöst. Es gelten die allgemeinen Überlassungs- und Entsorgungspflichten des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (
Drucksache 552/15
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetz es
... Zu den insoweit einzutragenden Sachverhalten von Bedeutung gehören die genannten Sachverhalte, die sich infolge bergbaulicher Einwirkungen herausbilden oder weiter ausprägen. Diese können eine unmittelbare Schadenswirkung im Hinblick auf bauliche Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen haben.
Drucksache 260/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... ) vor, dass das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium Auskünfte von den Entsorgungspflichtigen und Besitzern abgebrannter Brennelemente bzw. radioaktiver Abfälle einholen kann. Da das Atomrecht von den Ländern in Bundesauftragsverwaltung vollzogen (§ 24 Absatz 1 Satz 1
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2c Absatz 4 Satz 2 - neu - AtG , Nummer 2 § 9i Absatz 2 Satz 2 - neu - AtG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9h Nummer 2 AtG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu -, Buchstabe b § 46 Absatz 1 Nummer 5, 6 - neu -, Absatz 2 AtG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 294/15
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Regelung des Streikrechts in Bereichen der Daseinsvorsorge
... 2. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass in Wirtschaftsbereichen wie insbesondere der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung, des Gesundheitswesens, der Feuerwehr, der inneren Sicherheit oder des Verkehrs, auf deren Leistungen die Bevölkerung elementar angewiesen ist (insoweit Bereiche der Daseinsvorsorge) Streiks sich in ihren Auswirkungen von Streiks in anderen Wirtschaftsbereichen deutlich unterscheiden: Denn Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge treffen nicht nur den Arbeitgeber, sondern vor allem die Allgemeinheit, die auf diese Leistungen im täglichen Leben angewiesen ist. Ein Ausweichen auf andere Anbieter ist oft nicht bzw. nicht in der erforderlichen Schnelligkeit möglich. Die seit Monaten andauernden Tarifkonflikte im Schienenverkehr und im Luftverkehr zeigen, welche beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schäden Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge haben können.
Drucksache 136/15
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung
... Der geltende Hauptbetriebsplan sieht vor, dass die in der bisherigen Regelung des § 3 Abs. 2 genannte Informationsstelle zur Nuklearen Entsorgung, Bundesamt für Strahlenschutz, Rottlebener Weg 1, 29475 Gorleben, geschlossen wird. Damit ist dort eine Kartenauslegung nicht mehr möglich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 5 Außerkrafttreten
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Bürgerinnen und Bürger
4.3 Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
1. Zu § 1 Planungsgebiet
2. Zu § 3 Karten, Einsichtnahme
3. Zu § 5 Außerkrafttreten
4. Zur Anlage
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3168: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der GorlebenVeränderungssperren-Verordnung
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 142/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
... Wirtschaft: Für die Wirtschaft können die neuen Anforderungen (bspw. Erfordernis von Gutachten, regelmäßige Überwachung und Messungen) im Einzelfall zu einem zusätzlichen Erfüllungsaufwand von bis zu mehreren Millionen Euro führen. Eine weitere Konkretisierung dieser erwarteten Mehrkosten ist nicht möglich, da es vom Einzelfall (Bohrtiefe, Gestein) abhängt, ob bspw. für die Entsorgung des Lagerstättenwassers die bestehende Bohrung genutzt, eine neue Bohrung benötigt wird oder andere Entsorgungswege bestehen. Auch die beteiligten Verbände haben hierzu keine näheren Angaben gemacht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesberggesetzes
Artikel 2 Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung
Anlage Liste der Einwirkungswinkel nach § 2 Absatz 1
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Änderungen des BBergG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Buchstabe b
Zu Nummer 4
Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Artikel 2 Änderungen der EinwirkungsBergV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Artikel 3 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand
a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG
b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG
c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG
d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG
e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG
f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben
g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV
h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz
2. Umsetzung von EU-Recht
3. Evaluierungserwägungen
4. Gesamtbewertung
Drucksache 143/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... Mit der vorgeschlagenen Änderung werden an die Erlaubniserteilung für Benutzungen nach § 9 Absatz 2 WHG die gleichen Anforderungen wie für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser gestellt. Eine Erlaubnis für das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck aus Tiefbohrungen heraus zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme sowie die untertägige Versenkung von Lagerstättenwasser aus Tiefbohrungen zum Zweck der Entsorgung darf daher nur erteilt werden, wenn keine nachteilige Veränderung des Grundwassers zu besorgen ist. Eine solche liegt vor, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintrittes bei einer auf konkreten, nachvollziehbaren Feststellungen beruhenden Prognose nach menschlicher Erfahrung und nach dem Stand der Technik nicht von der Hand zu weisen ist.
1. Zur Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 WHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c WHG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - WHG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c1 - neu WHG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f - neu -, Absatz 3 WHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 3, 4 - neu -WHG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 4, 5 WHG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 2 WHG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 3 - neu - WHG
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 4 - neu - WHG
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 4, 5 WHG
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 Satz 2 Nummer 5a - neu - WHG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 2 WHG
17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 4 Satz 2 - neu - WHG
18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 5 WHG
19. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 19 Absatz 3 WHG
20. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 48 Absatz 3 WHG
21. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 104a WHG
22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 23 Absatz 3 BNatSchG , Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG , Nummer 4 § 33 Absatz 1a BNatSchG
23. Zu Artikel 4a - neu - § 11 Nummer 3a - neu -, § 12 Absatz 1 Satz 1, § 49 - neu - BBergG
'Artikel 4a Änderung des Bundesberggesetzes
§ 49a Verbot des Aufbrechens von Gesteinen unter hydraulischem Druck
24. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 127/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ElektroG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2a - neu - ElektroG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ElektroG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 - neu - ElektroG
6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 5 ElektroG
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 ElektroG
8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 ElektroG
9. Zu Artikel 1 § 4 allgemein
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - ElektroG
11. Zu Artikel 1 § 11 ElektroG allgemein
12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4a - neu - ElektroG
14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 Satz 2, Satz 4 - neu - ElektroG
15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
16. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 Satz 3 und § 17 Absatz 4 Satz 2 ElektroG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ElektroG
18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 ElektroG
19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
21. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 ElektroG
22. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 - neu - ElektroG
23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 ElektroG
24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
25. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 ElektroG
26. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 3 ElektroG
27. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG
28. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG
29. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG
30. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 ElektroG
31. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 5 - neu - ElektroG
32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 2 ElektroG
33. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 ElektroG
34. Zu Artikel 1 Änderung eines Begriffs in mehreren Vorschriften
35. Zu Artikel 1 Anlage 6 Nummer 2 ElektroG
36. Zu Artikel 4 § 11 Absatz 2 Satz 4 AbfVerbrG
37. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 18 Absatz 1 KrWG
Drucksache 456/15
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
... Relevante Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten. Im Einzelfall können sich zum Beispiel notwendige Aufbereitungsmaßnahmen bzw. die Kosten für die Entsorgung kontaminierter Rückstände aus den Aufbereitungsverfahren auf den Wasserpreis auswirken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Trinkwasserverordnung
§ 7a Radiologische Anforderungen
§ 14a Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
§ 20a Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe
Anlage 3a (zu §§ 7a, 9, 14a) Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe
Teil I Parameterwerte für Radon, Tritium und Richtdosis
Teil II Berechnung der Richtdosis
Anmerkung 1:
Teil III Durchführung, Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen
1. Untersuchungskonzept
a Erstuntersuchung
b Regelmäßige Untersuchungen
Anmerkung 1:
Anmerkung 2:
2. Untersuchungsbedingungen, Untersuchungsumfang und Bewertung der Parameter
a Radon
b Tritium
c Richtdosis
aa Screening-Verfahren mit Prüfwert für Calphages 5 0,1 Becquerel pro Liter
bb Screening-Verfahren mit Prüfwert für Calphages 5 0,05 Becquerel pro Liter
cc Einzelnuklidbestimmung
3. Untersuchungsverfahren und Verfahrenskennwerte
Anmerkung 1:
Anmerkung 2:
Anmerkung 3:
Anmerkung 4:
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
VIII. Evaluation
IX. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
X. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.1 Die Verordnung enthält folgende Vorgaben an die Wirtschaft:
2.2 Durch die Verordnung werden folgende Informations- und Dokumentationspflichten für die Wirtschaft neu eingeführt:
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Teil I
Zu Teil II
Zu Teil III
Zu 1. Untersuchungskonzept
Zu 2. Untersuchungsbedingungen, Untersuchungsumfang und Bewertung der Parameter
Zu 3. Untersuchungsverfahren und Verfahrenskennwerte
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3197: Entwurf eines Gesetzes zur Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht
3. Darstellung von Evaluierungserwägungen
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... - Die Kernenergie liefert derzeit fast 30 % der Elektrizität in der EU29. Die EU muss dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die höchsten Standards für die technische Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen, die Entsorgung von Abfällen und die Nichtverbreitung von Kernmaterial anwenden. Ferner sollte die EU dafür sorgen, dass sie ihre technologische Führungsposition im Nuklearbereich halten kann, auch durch den ITER30, damit sich die Energie- und Technologieabhängigkeit nicht weiter erhöht.
1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN
2. Weiteres Vorgehen
2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit
Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten
Mehr Transparenz bei der Gasversorgung
2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen
Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes
Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher
Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor
Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen
2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
3. Lenkung der Energieunion
4. Verwirklichung der Energieunion
15 Maßnahmen für die Energieunion
ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION
Anhang Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
Drucksache 303/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Drucksache 311/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa - COM(2014) 398 final; Ratsdok. 11592/14
... 14. Der Bundesrat sieht auch die geplante Umstellung der Quotenberechnung auf Outputmengen äußerst kritisch. Sie führt zu einer Verschärfung der Quotenvorgaben und erheblichen Mehrbelastungen bei der Datenerhebung. Sie setzt detaillierte Kenntnisse der meist mehrstufigen Behandlungsketten verschiedener Entsorgungsanlagen und zum letztendlichen Verbleib der Abfälle voraus. Eine Nachverfolgung der Abfallströme bzw. der daraus gewonnenen Fraktionen zwischen einzelnen Anlagen ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Die dafür erforderlichen umfassenden Detailinformationen liegen den Unternehmen nicht vor. Hinzu kommt, dass sich im Laufe der Verfahren die Abfallschlüssel der jeweils vorliegenden Materialien ändern und in Sortieranlagen und anderen mechanischen Behandlungsanlagen Abfälle verschiedener Herkunft behandelt werden, der Output aber nicht getrennt nach Inputkriterien ausgewiesen wird. Das angedachte "Outputmodell" ist nach alledem nicht praxistauglich nachprüfbar.
Drucksache 583/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final
... Gleichzeitig besteht großer Investitionsbedarf, der nicht gedeckt wird. Beispielsweise müssen und möchten Haushalte und Unternehmen die neuesten Technologien nutzen, um ihre Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern. Bildungs- und Innovationssysteme sind weniger gut ausgestattet und haben weniger Finanzmittel zur Verfügung als dies bei unseren wichtigsten Mitbewerbern der Fall ist. Wir müssen unsere Sozialsysteme modernisieren, um die Herausforderungen durch die rasch voranschreitende Alterung unserer Bevölkerung zu bewältigen. Wir müssen in unserem Energiesektor die Netze auf den neuesten technologischen Stand aufrüsten, erneuerbare Energieträger integrieren und unsere Versorgungsquellen diversifizieren. Wir müssen im Verkehrswesen die Infrastruktur modernisieren, die Überbelastung der Verkehrswege verringern und die Handelsverbindungen ausbauen. Wir müssen im Umweltbereich die Abfallentsorgungs-, Recycling- und Wasseraufbereitungsanlagen verbessern. Und wir müssen überall in Europa ein weitverzweigtes und schnelleres Breitbandnetz sowie "smarte" Datenzentren einrichten.
Drucksache 51/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2013/14 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache: 763/13 b) Jahreswirtschaftsbericht 2014 der Bundesregierung Drucksache: 51/14
... Ebenso darf die Möglichkeit, Monopole für die öffentliche Daseinsvorsorge auf allen Verwaltungsebenen einschließlich der Gemeinden zu wahren, nicht eingeschränkt werden. Eine Verpflichtung zur Liberalisierung oder Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge insbesondere im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung muss ausgeschlossen sein.
Drucksache 79/14
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung von Anlagen zum Basler Übereinkommen vom 22. März 1989
... Die von der Elften Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens vom 28. April bis 10. Mai 2013 in Genf beschlossenen Änderungen der Anlage IX des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung werden hiermit in Kraft gesetzt. Die Änderungen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Drucksache 311/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa - COM(2014) 398 final; Ratsdok. 11592/14
... 18. Der Bundesrat sieht auch die geplante Umstellung der Quotenberechnung auf Outputmengen äußerst kritisch. Sie führt zu einer Verschärfung der Quotenvorgaben und erheblichen Mehrbelastungen bei der Datenerhebung. Sie setzt detaillierte Kenntnisse der meist mehrstufigen Behandlungsketten verschiedener Entsorgungsanlagen und zum letztendlichen Verbleib der Abfälle voraus. Eine Nachverfolgung der Abfallströme bzw. der daraus gewonnenen Fraktionen zwischen einzelnen Anlagen ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Die dafür erforderlichen umfassenden Detailinformationen liegen den Unternehmen nicht vor. Hinzu kommt, dass sich im Laufe der Verfahren die Abfallschlüssel der jeweils vorliegenden Materialien ändern und in Sortieranlagen und anderen mechanischen Behandlungsanlagen Abfälle verschiedener Herkunft behandelt werden, der Output aber nicht getrennt nach Inputkriterien ausgewiesen wird. Das angedachte "Outputmodell" ist nach alledem nicht praxistauglich nachprüfbar.
Drucksache 285/14
... Gleiches gilt für die Versenkung von Lagerstättenwasser zum Zweck der dauerhaften Entsorgung, im Rahmen dessen vergleichbare Risiken nicht ausgeschlossen werden können.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Erfüllungsaufwand für die Länder und die Gemeinden
E. Bürokratiekosten
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 106a Übergangsbestimmung für das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht
IV. Gender Mainstreaming
V. Alternativen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
VIII. Weitere Kosten
IX. Auswirkungen des Gesetzentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Drucksache 308/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final
... (4) Für die Zwecke der Berechnung, ob die Zielvorgaben gemäß Absatz 2 Buchstaben a und c erreicht wurden, gilt das Gewicht des zur Wiederverwendung vorbereiteten und recycelten Abfalls als das Gewicht des Abfalls, der einem endgültigen Verfahren zur Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling zugeführt wurde, abzüglich des Gewichts der Materialien, die im Laufe dieses Verfahrens aufgrund von Verunreinigungen, die beseitigt oder auf andere Weise verwertet werden müssen, entsorgt wurden. Macht das entsorgte Material jedoch 2 Gewichtsprozent oder weniger des Abfalls aus, der diesem Verfahren zugeführt wird, gilt das Gewicht des zur Wiederverwendung vorbereiteten und recycelten Abfalls als das Gewicht des Abfalls, der einem endgültigen Verfahren zur Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling zugeführt wurde.
Drucksache 258/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung - COM(2014) 330 final
... 28. Kritisch sieht der Bundesrat zudem, dass zwar auf die relativ geringen Kernbrennstoffkosten (einschließlich Uran) an den gesamten Stromerzeugungskosten hingewiesen wird, dabei aber die unkalkulierbaren Kosten des Rückbaus von Kernkraftwerken sowie die hohen Kosten für die Entsorgung von Kernbrennstoffen keine Erwähnung finden. Zudem ist zu bedenken, dass in einer zukünftigen Versorgungslandschaft, die mehrheitlich aus erneuerbaren Energien besteht, die technisch bedingte Ausrichtung von Kernkraftwerken als Lieferanten von Grundlast einer erforderlichen Flexibilisierung entgegensteht. Darüber hinaus bleibt eine vollständige Importabhängigkeit von Uran aus Drittländern erhalten, das teilweise unter fragwürdigen Bedingungen für Umwelt und Menschenrechte abgebaut wird.
Drucksache 111/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative: "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware" - COM(2014) 177 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Kommission, den Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser und zu einer besseren Abwasserentsorgung für alle Menschen innerhalb und außerhalb Europas zu verwirklichen. Wesentlich ist hierbei das Bekenntnis der Kommission zur vollständigen Beachtung des Subsidiaritätsprinzips. Der Bundesrat stimmt der Kommission darin zu, dass Wasser als öffentliches Gut für den vollen Genuss des Lebens und aller Menschenrechte unverzichtbar ist.
Drucksache 280/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich - Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz -
Entschließung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich - Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz -
1. Zu Nummern 4 und 5
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
2. Zu Nummer 6 - neu - Nach Nummer 5 ist folgende Nummer 6 anzufügen:
Drucksache 258/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung - COM(2014) 330 final
... 20. Kritisch sieht der Bundesrat zudem, dass zwar auf die relativ geringen Kernbrennstoffkosten (einschließlich Uran) an den gesamten Stromerzeugungskosten hingewiesen wird, dabei aber die unkalkulierbaren Kosten des Rückbaus von Kernkraftwerken sowie die hohen Kosten für die Entsorgung von Kernbrennstoffen keine Erwähnung finden. Zudem ist zu bedenken, dass in einer zukünftigen Versorgungslandschaft, die mehrheitlich aus erneuerbaren Energien besteht, die technisch bedingte Ausrichtung von Kernkraftwerken als Lieferanten von Grundlast einer erforderlichen Flexibilisierung entgegensteht. Darüber hinaus bleibt eine vollständige Importabhängigkeit von Uran aus Drittländern erhalten, das teilweise unter fragwürdigen Bedingungen für Umwelt und Menschenrechte abgebaut wird.
Drucksache 283/14
Verordnungsantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
... Gleiches gilt für die Versenkung von Lagerstättenwasser zum Zweck der dauerhaften Entsorgung, im Rahmen dessen vergleichbare Risiken nicht ausgeschlossen werden können, sodass auch hier eine verpflichtende
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Erfüllungsaufwand für das Land
c Erfüllungsaufwand für die Gemeinden
E. Bürokratiekosten
F. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 280/14
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich
Entschließung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich
Drucksache 244/14
... Ziel der Änderungsverordnung ist es, die flächendeckende haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsverpackungen unter Beibehaltung der Produktverantwortung der Inverkehrbringer dauerhaft zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
4 Bürokratiekosten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2885: Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten
2.2 Evaluation der Kostenschätzung
3. Bewertung
Drucksache 629/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrags
... Ziel der Bundesregierung ist es insbesondere, die größtmögliche nukleare Sicherheit in der EU zu erreichen und die gute internationale Kooperation mit Drittstaaten fortzusetzen. Der EAGV bietet dazu die Grundlage für einheitliche europäische Regelungen bei der nuklearen Sicherheit, im Strahlenschutz und der nuklearen Entsorgung, die gegebenenfalls national ergänzt werden können.
Drucksache 280/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich
Entschließung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich
Drucksache 111/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative: "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware" COM(2014) 177 final
... Der Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser und zu Abwasserentsorgung ist untrennbar mit dem Recht auf Leben und der Menschenwürde sowie mit der Notwendigkeit eines angemessenen Lebensstandards verbunden.
Drucksache 244/1/14
... 7. Die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger tragen die Organisationsverantwortung für die gemeinsame Erfassung der Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen von privaten Endverbrauchern.
Drucksache 111/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative: "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware" - COM(2014) 177 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Kommission, den Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser und zu einer besseren Abwasserentsorgung für alle Menschen innerhalb und außerhalb Europas zu verwirklichen. Wesentlich ist hierbei das Bekenntnis der Kommission zur vollständigen Beachtung des Subsidiaritätsprinzips. Der Bundesrat stimmt der Kommission darin zu, dass Wasser als öffentliches Gut für den vollen Genuss des Lebens und aller Menschenrechte unverzichtbar ist.
Drucksache 208/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen (GvpHpV)
... es wird die Bundesregierung ermächtigt zu bestimmen, dass für bestimmte Erzeugnisse an der Stelle der Abgabe Hinweise auf die Wiederverwendbarkeit oder den Entsorgungsweg der Erzeugnisse zu geben sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Hinweispflichten
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
VII. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2468: Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
a Wirtschaft
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
3. Bewertung
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... Das Programm ist insbesondere darauf ausgerichtet, in Deutschland und international Beeinträchtigungen der Umweltmedien durch eine effiziente Nutzung von Ressourcen zu vermindern und den Ressourceneinsatz insgesamt zu verringern. Es bezieht sich auf den gesamten Lebenszyklus von abiotischen, nichtenergetischen Materialien - Gewinnung, Bereitstellung, Produktion und Nutzung, Kreislaufwirtschaft und Entsorgung - und bezieht die stoffliche Nutzung biotischer Rohstoffe mit ein. Das Programm kann dazu beitragen, das Ziels der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Rohstoffproduktivität bis 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln, zu erreichen.
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 150/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... b) für das innergemeinschaftliche Verbringen, soweit es zur Entsorgung in benachbarten Mitgliedstaaten erforderlich ist und durch besondere Maßnahmen sichergestellt wird, dass Tierseuchen nicht verschleppt werden,
Gesetz
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten des Tierhalters
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 4 Anzeigepflicht
§ 5 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 6 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 7 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 8 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 9 Tierseuchenfreiheit
§ 10 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 11 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 12 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 13 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 14 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 15 Grundsatz der Entschädigung
§ 16 Höhe der Entschädigung
§ 17 Ausschluss der Entschädigung
§ 18 Entfallen der Entschädigung
§ 19 Teilweise Entschädigung
§ 20 Entschädigungspflichtiger
§ 21 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 22 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 23 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 24 Überwachung
§ 25 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 26 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 27 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 28 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 29 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 30 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Einziehung
Abschnitt 10 Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften
§ 34 Aufgabenübertragung
§ 35 Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung
§ 36 Schiedsverfahren
§ 37 Anfechtung von Anordnungen
§ 38 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 39 Weitergehende Maßnahmen
§ 40 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 41 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 42 Gebühren
§ 43 Übergangsvorschriften
§ 44 Änderung weiterer Vorschriften
§ 45 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 325/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... In Artikel 1 Anhang II Nummer 16 sind in Spalte B Schutzstufe 3 die Wörter "ansonsten verbindlich wenn keine sachgerechte Auftragsentsorgung erfolgt" durch die Wörter "ansonsten grundsätzlich verbindlich, nur in ausreichend begründeten Einzelfällen ist eine sachgerechte Auftragsentsorgung möglich" zu ersetzen.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Satz 1 BioStoffV
2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BioStoffV
3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 BioStoffV
4. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 BioStoffV
5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 BioStoffV
6. Zu Artikel 1 Anhang II Überschrift BioStoffV
7. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 16 Spalte B Schutzstufe 3 BioStoffV
8. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 17 Spalte B Schutzstufe 2 und Schutzstufe 3 BioStoffV
9. Zu Artikel 1 Anhang II Fußnote * BioStoffV
10. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c Inhaltsübersicht Nummer 2 § 1 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV Nummer 3 § 2 GefStoffV Nummer 8 § 11 Absatz 4 Satz 1 GefStoffV Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV Nummer 15 § 25 GefStoffV Nummer 18 Anhang III GefStoffV
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe g
11. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 4 Satz 1, Satz 3 GefStoffV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 GefStoffV
13. Zu Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b Anhang II Nummer 1 § 1 Satz 2 Nummer 3 - neu - GefStoffV
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.