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"Entsendung"


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0725/04
0850/04
0591/04
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Drucksache 35/20

... sowie der Durchsetzungsrichtlinie zur EU-Entsenderichtlinie (2014/67/EU) in folgenden Punkten einzusetzen:



Drucksache 306/2/20

... Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag legt die Kommission im Anschluss an ihren Legislativvorschlag aus dem Jahr 2017 - der zur Neufassung des EU-Gemeinschaftsverfahrens ab dem 13. März 2019 führte - kaum ein Jahr nach Inkrafttreten erneut eine grundlegende Initiative im Bereich des Katastrophenschutzes vor. Dieser sieht im Wesentlichen erneut die Einrichtung eines Europäischen Katastrophenschutz-Systems vor, welches der Kommission den eigenständigen Erwerb von rescEU-Katastrophenbewältigungskapazitäten sowie deren autonome Unterhaltung und Entsendung erlaubt und ihr damit wesentliche Einsatz- und Finanzierungsentscheidungen überträgt. Darüber hinaus ist eine Stärkung der operativen Koordinierungs- und Überwachungsfunktionen des Lage- und Einsatzzentrums der Kommission (Emergency Response Coordination Centre/ERCC) vorgesehen. Das ERCC soll demnach mit den nationalen Krisenmanagementsystemen und den Katastrophenschutzbehörden eng zusammenarbeiten und insbesondere Zugang zu operativen Kapazitäten erhalten.



Drucksache 335/20

... /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/20




Abschnitt 6a
Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung

§ 23a
Leistungsanspruch

§ 23b
Verordnungsermächtigung

‚Artikel 2a Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

§ 40a
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 2b
Weitere Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 84/1/20

... /EG /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 2 AEntG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa - neu - § 3 Satz 1 AEntG Buchstabe c § 3 Satz 3 AEntG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 - neu - AEntG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 - neu - AEntG Nummer 9 Buchstabe a § 8 Absatz 1 Satz 1 AEntG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG *

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 AEntG

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13c AEntG

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AEntG

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 24 Absatz 2 Satz 1 und 2 AEntG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 25 AEntG

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 534/20

... Die Ergänzung dient der Erweiterung des Aufgabenspektrums der Medizinischen Dienste. Die personelle Unterstützung, der zur Epidemiebekämpfung berufenen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird durch die Einfügung des Absatz 4b zu einer weiteren Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese soll jedoch nur ausgeübt werden, wenn zuvor eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt wurde. Durch die Bezugnahme auf Absatz 4a Satz 1 erster Halbsatz wird klargestellt, dass die Unterstützung des ÖGD nur möglich ist, sofern sonstige originäre Aufgaben des MD nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Die jeweiligen Träger des ÖGD müssen den MD, die durch die Personalentsendung entstehenden Kosten erstatten. Dies wird durch den Verweis auf Satz 2 verdeutlicht.



Drucksache 366/20

... Zentrale weitere Anliegen der Wirtschaft zum Bürokratieabbau, die auch Eingang in die Mittelstandsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefunden haben, zielen auf Änderungen des Steuerrechts ab: Seit langem wird z.B. eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf fünf Jahre gefordert. Erleichterungen für die Wirtschaft können aber auch durch eine verbesserte Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung (insb. auch bei steuerlichen Erklärungspflichten), Erleichterungen bzgl. der Mindestlohndokumentationspflichten oder bei der Verringerung der bürokratischen Belastungen auf EU-Ebene bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ins EU-Ausland erreicht werden. Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist es wichtig, die in der Mittelstandsstrategie genannten Maßnahmen des Bürokratieabbaus gerade jetzt zügig umzusetzen.



Drucksache 173/20

... -Entsendegesetzes im Falle der Entsendung von Arbeitnehmern in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu informieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Planung und Durchführung des Vorhabens

Artikel 3
Grunderwerb und Beteiligung der Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission und der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission

Artikel 4
Abnahme

Artikel 5
Erhaltung

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Zahlungen

Artikel 8
Betretungsrecht, Aufenthaltstitel

Artikel 9
Steuerliche Regelungen

Artikel 10
Deutsch-Polnische Gemischte Kommission und Deutsch-Polnische Projektgruppe

Artikel 11
Datenschutz

Artikel 12
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 13
Geltungsdauer und Abkommensänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 84/20 (Beschluss)

... /EG /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 2 AEntG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 AEntG

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13c AEntG


 
 
 


Drucksache 306/1/20

... Artikel 10 des Beschlusses 1313/ 2013/EU wurde weitestgehend umgestellt und verändert. In der bisher gültigen Fassung ist geregelt, dass die Planung der Maßnahmen zur Katastrophenbewältigung im Rahmen des Unionsverfahrens verbessert werden soll, unter anderem durch die Erstellung von Szenarien zur Katastrophenbewältigung auf der Grundlage von nationalen Risikobewertungen und einer Übersicht über bestimmte Risiken sowie durch die Kartierung von Einsatzmitteln und die Entwicklung von Plänen für die Entsendung von Bewältigungskapazitäten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/1/20




8. Zu Artikel 7: Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen

9. Zu Artikel 10 und Artikel 6 Absatz 5: Katastrophenresilienzplanung vormals Planung der Maßnahmen und Risikomanagement

10. Zu Artikel 12: rescEU


 
 
 


Drucksache 265/20 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Vorgabe der Entsendung von Vertretern der Einrichtungen der kommunalen Abfallberatung richtet sich an von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern gebildete Organisationseinheiten zur Erfüllung der ihnen obliegenden Abfallberatungspflichten. Der Begriff der "Einrichtungen der kommunalen Abfallberatung" ist jedoch gesetzlich nicht näher bestimmt. Angesprochen werden kann auch nur der öffentlichrechtliche Entsorgungsträger in seiner Gesamtheit, weil nur dieser eine Handlungsfähigkeit besitzt. Die Änderung dient damit der Klarstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1

§ 01
Ziel des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 2 Absatz 11 BattG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 BattG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 - neu - BattG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 9 Absatz 1 Satz 4 BattG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13 Absatz 3 - neu - BattG

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3 Satz 2a - neu - BattG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3a - neu - BattG

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 BattG

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 2 BattG

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BattG

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26 Absatz 2 Satz 1 BattG

14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e - neu - und Buchstabe f - neu - § 27 Nummer 5 - neu - und Nummer 6 - neu - BattG

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

15. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii § 29 Absatz 1 Nummer 14a BattG

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe kk - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 17a - neu - BattG

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 54/20

... Ich bitte Sie deshalb um Prüfung, ob der Bundesrat wiederum von seinem Entsendungsrecht Gebrauch machen will und gegebenenfalls einen Beschluss über die Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds herbeizuführen.



Drucksache 335/20 (Beschluss)

... /EG /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen



Drucksache 265/1/20

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Vorgabe der Entsendung von Vertretern der Einrichtungen der kommunalen Abfallberatung richtet sich an von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern gebildete Organisationseinheiten zur Erfüllung der ihnen obliegenden Abfallberatungspflichten. Der Begriff der "Einrichtungen der kommunalen Abfallberatung" ist jedoch gesetzlich nicht näher bestimmt. Angesprochen werden kann auch nur der öffentlichrechtliche Entsorgungsträger in seiner Gesamtheit, weil nur dieser eine Handlungsfähigkeit besitzt. Die Änderung dient damit der Klarstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1

§ 01
Ziel des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 2 Absatz 11 BattG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 1 BattG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 BattG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 - neu - BattG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 9 Absatz 1 Satz 4 BattG

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13 Absatz 3 - neu - BattG

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 14 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BattG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BattG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3 Satz 2a - neu - BattG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3a - neu - BattG

13. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 Absatz 1 BattG

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 BattG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 20 Absatz 1 Satz 1 BattG

16. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 2 BattG

17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BattG

18. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26 Absatz 2 Satz 1 BattG

19. Hauptempfehlung zu Ziffer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 19

Zu Artikel 1 Nummer 22

21. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe hh § 29 Absatz 1 Nummer 14 BattG

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii § 29 Absatz 1 Nummer 14a BattG

23. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe kk - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 17a - neu - BattG

24. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 84/20

... /EG /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a
Gegenstand der Entlohnung

§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 24
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Zusammenfassung

II. Sachverhalt

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 572/19

... - § 19, der Regelungen für Werklieferungsverträge vorsieht: Im Rahmen der Durchführung komplexer Exportgeschäfte ergibt sich aus der Praxis die Notwendigkeit, bei der Abnahme bzw. Einweisung in die Bedienung von erworbenen Maschinen, Anlagen oder sonstigen Sachen eine Tätigkeit im Rahmen einer Entsendung von bis zu drei Jahren auszuüben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

a In Satz 1 werden nach den Wörtern in den Fällen des die Angabe § 24a und sowie nach dem Wort Lebensjahres die Wörter der Ausländerin oder eingefügt. b In Satz 2 werden nach dem Wort Beschäftigung die Wörter der Ausländerin oder eingefügt.

§ 3
Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten

§ 24a
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung.

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 4
Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Beschäftigungsverordnung

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Ergänzung von § 19

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Änderung von § 14

5 Aufenthaltsverordnung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 149/19

... Die Vorschrift gilt nur für britische Staatsangehörige, die sich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union - nach jetzigem Stand am 12. April 2019, 23:59 Uhr - freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufgehalten haben (zum Beispiel als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, auch im Rahmen von Entsendungen, oder als Arbeitsuchende). Unter Aufenthalt ist nicht nur der rein tatsächliche Aufenthalt zu verstehen. Erfasst ist auch, wer sich aus einem seiner Natur nach lediglich vorübergehenden Grund zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht in Deutschland aufhält, aber danach wieder zurückkehrt (Urlaub, Dienstreise o.ä.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 95/19

... Nach geltendem europäischen Recht unterliegt eine Person weiterhin den Rechtsvorschriften des Wohnsitzmitgliedstaats, wenn sie von ihrem Arbeitgeber in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird und diese Entsendung nicht länger als 24 Monate dauert (Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 481/19 (Beschluss)

... /EG /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern - Entsenderichtlinie - und der Änderungsrichtlinie zu dieser (Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Transnationale Zusammenarbeit verbessern

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf:


 
 
 


Drucksache 528/19

... Die Vorschrift gilt nur für britische Staatsangehörige, die zum Zeitpunkt des Brexit - nach jetzigem Stand am 31. Oktober 2019, 23:59 Uhr - ein Aufenthaltsrecht nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern für das Bundesgebiet besitzen (zum Beispiel als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, auch im Rahmen von Entsendungen, oder als Arbeitsuchende). Hierunter ist nicht nur der rein tatsächliche Aufenthalt zu verstehen. Erfasst ist auch, wer sich aus einem seiner Natur nach lediglich vorübergehenden Grund zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht in Deutschland aufhält, aber danach wieder zurückkehrt (Urlaub, Dienstreise o.ä.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 3/19

... "Die Höchstdauer der Entsendung beträgt 18 Monate. Für die Zahl zusätzlicher Seminartage gilt § 5 Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

Artikel 2
Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 472/1/18

... 3. Der Bundesrat sieht insbesondere die Vorstellungen zur Einrichtung einer ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache mit 10 000 Einsatzkräften unter Beteiligung der Mitgliedstaaten in dem geplanten Zeitfenster sehr kritisch. Bisher kann die Europäische Grenz- und Küstenwache aus einem Soforteinsatzpool der Mitgliedstaaten europäische Grenz- und Küstenwacheteams bilden. Der derzeitige Soforteinsatzpool umfasst rund 1 500 Grenzschutzbeamtinnen und -beamte und sonstige Fachkräfte. Die Bundesrepublik Deutschland muss gegenwärtig für diesen Soforteinsatzpool 225 Einsatzkräfte entsenden. Dies stellt der Bund nicht allein sicher; auf Bitten des Bundes stellen die Länder gegenwärtig 75 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte nach 30 Tagen für den Soforteinsatzpool zur Verfügung.



Drucksache 99/18

... Im Einzelnen hatten die Länder zur Verwaltungsvereinfachung die Idee vorgetragen, den Prüfungskandidaten nach Anmeldung zur Prüfung einen Rücktritt nur noch aus wichtigem Grund zu ermöglichen. Derzeit fordert die StrabBlPV einen wichtigen Grund für einen Rücktritt erst ab dem Zeitpunkt des Beginns der ersten Teilprüfung, weil sonst die Durchführung der Prüfung als Gesamtleistung in Frage stehen könnte. Weil eine Mitwirkungspflicht des Straßenbahnunternehmens gegenüber dem Prüfungsausschuss bei der Entsendung oder Vorbereitung eines Prüfungskandidaten oder bei der Bescheinigung von Rücktrittsgründen nicht besteht, kann von Seiten des Prüfungsausschusses bei Anmeldung und Rücktritt von Prüfungen nicht zuverlässig zwischen Gründen differenziert werden, die entweder in der Person des Kandidaten begründet sind oder die sich aus einem möglichen bzw. geplanten Einsatz bei einem Straßenbahnunternehmen ergeben. Auch hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes wäre bei einer restriktiven Regelung ein gegenteiliger Effekt denkbar, indem z.B. ein Rücktritt mit einer für den Prüfungstag geltenden ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung erst unmittelbar zum Prüfungstermin vorgelegt wird, mit der Folge, dass anders als bei einem frühzeitig mitgeteilten Rücktritt eine Minimierung des Verwaltungsaufwandes nicht mehr möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/18




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 12/18 (Beschluss)

... 16. Auch Artikel 7 Ziffer 19 des Richtlinienvorschlags ist aus Sicht des Bundesrates problematisch: Alle Abfälle, die nicht ins Meer eingeleitet werden dürfen, müssen zwingend abgegeben werden, wenn der nächste Anlaufhafen außerhalb der EU liegt, zum Beispiel in Großbritannien. Diese unflexible Regelung hätte zur Folge, dass ein Schiff, das im vorletzten europäischen Hafen alle an Bord befindlichen Abfälle abgegeben hat, nun im letzten europäischen Hafen noch das abgeben muss, was auf der kurzen Reise zwischen den letzten beiden Häfen angefallen ist, beispielsweise 0,6 m3 "Sludge" und eine Leuchtstoffröhre. Da die Leuchtstoffröhre nicht mit ungefährlichen hausmüllähnlichen Abfällen vermischt werden darf, müsste für diese einzige Leuchtstoffröhre eine Entsorgung gefährlicher Abfälle mit entsprechender abfallrechtlicher Dokumentation durchgeführt werden. Auch die Entsendung eines Entsorgungsfahrzeuges für die Übernahme von 0,6 m3 "Sludge" wäre unverhältnismäßig, da die Kosten für die An- und Abfahrt des Fahrzeugs und für die Übernahme der Abfälle deutlich höher wären als die Kosten für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle.



Drucksache 12/1/18

... 19. Auch Artikel 7 Ziffer 19 des Richtlinienvorschlags ist aus Sicht des Bundesrates problematisch: Alle Abfälle, die nicht ins Meer eingeleitet werden dürfen, müssen zwingend abgegeben werden, wenn der nächste Anlaufhafen außerhalb der EU liegt, zum Beispiel in Großbritannien. Diese unflexible Regelung hätte zur Folge, dass ein Schiff, das im vorletzten europäischen Hafen alle an Bord befindlichen Abfälle abgegeben hat, nun im letzten europäischen Hafen noch das abgeben muss, was auf der kurzen Reise zwischen den letzten beiden Häfen angefallen ist, beispielsweise 0,6 m3 "Sludge" und eine Leuchtstoffröhre. Da die Leuchtstoffröhre nicht mit ungefährlichen hausmüllähnlichen Abfällen vermischt werden darf, müsste für diese einzige Leuchtstoffröhre eine Entsorgung gefährlicher Abfälle mit entsprechender abfallrechtlicher Dokumentation durchgeführt werden. Auch die Entsendung eines Entsorgungsfahrzeuges für die Übernahme von 0,6 m3 "Sludge" wäre unverhältnismäßig, da die Kosten für die An- und Abfahrt des Fahrzeugs und für die Übernahme der Abfälle deutlich höher wären als die Kosten für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle.



Drucksache 536/18

... /EU /EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 63/18 (Beschluss)

... 12. Sowohl das Vereinigte Königreich als auch die EU haben bislang in erheblichem Maße von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitiert. Auch in Zukunft sollten für die Aufnahme und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der EU bzw. im Vereinigten Königreich möglichst geringe Hürden bestehen. Dies betrifft nicht nur auf Dauer angelegte Arbeitsverhältnisse, sondern etwa auch konzerninterne Entsendungen von Unternehmensmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie befristete Forschungsaufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 319/18

... Im Übrigen ist für die Entsendung von Hilfe stets das Einverständnis des ersuchenden Staates erforderlich. Dies zeigt deutlich, dass für die Krisenbewältigung weiterhin die betroffenen Mitgliedstaaten zuständig sind. Mit dem Vorschlag sollen lediglich die Maßnahmen der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 196 Absatz 1 Buchstabe a AEUV unterstützt und ergänzt werden.



Drucksache 63/1/18

... 12. Sowohl das Vereinigte Königreich als auch die EU haben bislang in erheblichem Maße von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitiert. Auch in Zukunft sollten für die Aufnahme und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der EU bzw. im Vereinigten Königreich möglichst geringe Hürden bestehen. Dies betrifft nicht nur auf Dauer angelegte Arbeitsverhältnisse, sondern etwa auch konzerninterne Entsendungen von Unternehmensmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie befristete Forschungsaufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

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Drucksache 63/1/18




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 777/17

... /EG /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 757/17

... Ein gemeinsamer EU-Ansatz bedeutet, dass jederzeit mehr Kapazitäten zur Entsendung bereitstehen. Vor diesem Hintergrund sind in dem Vorschlag zwei Komponenten für die Beseitigung von Kapazitätslücken vorgesehen, damit die Union als Ganzes die Katastrophenbewältigung stärken kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/17




1. Einleitung

2. BISHERIGES Vorgehen der EU

3. EIN Europa, das SCHÜTZT: RESCEU

3.1. Stärkung der Katastrophenbewältigung durch die EU

3.2. Robuste Prävention und Vorsorge durch Katastrophenschutz

3.3 Vereinfachung

WICHTIGSTE Massnahmen

4. KOMPLEMENTARITÄT mit Anderen POLITIKKONZEPTEN der EU IM Bereich KATASTROPHENMANAGEMENT

WICHTIGSTE Massnahmen:

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 43/17 (Beschluss)

... 10. Dabei wird mit dem von der Kommission vorgelegten Vorschlag der Revision der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie (Richtlinie



Drucksache 439/17 (Beschluss)

... /EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor - COM(2017) 278 final; Ratsdok. 9671/17



Drucksache 44/17 (Beschluss)

... 9. Dabei wird mit dem von der Kommission vorgelegten Vorschlag der Revision der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 404/17

... es zu erstellen sind, sämtliche Tatsachen anzugeben, die für die Vereinbarung von Bedingungen für Geschäftsvorfälle, insbesondere von Verrechnungspreisen, steuerliche Bedeutung haben. Die Aufzeichnungspflicht beschränkt sich nicht auf die zivilrechtlichen Beziehungen. Die Aufzeichnungspflicht bezieht sich auch auf Geschäftsvorfälle, die keinen Leistungsaustausch zum Gegenstand haben, wie Vereinbarungen über Arbeitnehmerentsendungen. Aufzeichnungen, die im Wesentlichen unverwertbar sind (§ 162 Absatz 3 und 4 der Abgabenordnung), sind als nicht erstellt zu behandeln.



Drucksache 757/1/17

... Soweit die Kommission darauf verweist, "rescEU" sei nur als letztes Mittel für ganz außerordentliche Notlagen vorgesehen und werde immer nur auf Antrag der Mitgliedstaaten ausgelöst, greife also in deren originäre Verantwortung gar nicht ein und beachte den durch Artikel 196 AEUV gesteckten Rahmen durchaus, geht diese Annahme fehl. Entscheidend für die Würdigung vor dem Hintergrund des europäischen Regelwerks ist der Umstand, dass die Kommission die fraglichen Kapazitäten in eigener Verantwortung beschafft, finanziert, bereithält und entsendet. Ohne Belang für die rechtliche Bewertung ist demgegenüber, ob dem konkreten Einsatz ein Antrag aus einem Mitgliedstaat zugrunde liegt oder auch an welchem Ort die Ressourcen letztlich stationiert werden.

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Drucksache 757/1/17




Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17

Zu den Kernelementen des Kommissionsvorschlags merkt der Bundesrat Folgendes an:**

Zu BR-Drucksache 757/17


 
 
 


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