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"Entsenderichtlinie"
Drucksache 35/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur A1-Bescheinigung
... sowie der Durchsetzungsrichtlinie zur EU-Entsenderichtlinie (2014/67/EU) in folgenden Punkten einzusetzen:
Drucksache 84/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... Die Formulierung in der Entsenderichtlinie lautet lediglich "... ist davon auszugehen, dass ... " (Artikel 3 Absatz 7). Es ist nicht ersichtlich, dass die Umsetzung der Entsenderichtlinie eine unwiderlegbare Vermutung erfordert.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 2 AEntG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa - neu - § 3 Satz 1 AEntG Buchstabe c § 3 Satz 3 AEntG *
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 - neu - AEntG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 - neu - AEntG Nummer 9 Buchstabe a § 8 Absatz 1 Satz 1 AEntG *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG *
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG *
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG
8. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 AEntG
9. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13c AEntG
10. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AEntG
11. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 24 Absatz 2 Satz 1 und 2 AEntG
12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 25 AEntG
§ 25 Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 84/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... Die Formulierung in der Entsenderichtlinie lautet lediglich "... ist davon auszugehen, dass ... " (Artikel 3 Absatz 7). Es ist nicht ersichtlich, dass die Umsetzung der Entsenderichtlinie eine unwiderlegbare Vermutung erfordert.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 2 AEntG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Satz 1 Nummer 1 AEntG
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 AEntG
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13c AEntG
Drucksache 84/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... - Die Anwendbarkeit der Entsenderichtlinie auf bestimmte Konstellationen der Arbeitnehmerüberlassung wird klargestellt und die Änderungsrichtlinie führt bestimmte Informationspflichten für Entleiher ein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 2a Gegenstand der Entlohnung
§ 2b Anrechenbarkeit von Entsendezulagen
§ 9 Verzicht, Verwirkung
Abschnitt 4b Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
§ 13b Zusätzliche Arbeitsbedingungen
§ 13c Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland
§ 15a Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
§ 24 Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind
§ 25 Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung
§ 26 Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe
§ 27 Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Zollverwaltung
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu § 2a
Zu § 2b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 7
Zu § 8
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 13b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
I. Zusammenfassung
II. Sachverhalt
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
5 Bund
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 481/19
Antrag der Länder Hamburg, Bremen
Entschließung des Bundesrates - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Transnationale Zusammenarbeit verbessern
... 2. Sich in diesem Zusammenhang auch dafür einzusetzen, dass eine Überprüfung der Maßnahmen zur Umsetzung der Entsenderichtlinie (96/71/EG) und der Durchsetzungsrichtlinie (2014/67/EU) erfolgt.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf:
Drucksache 481/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Transnationale Zusammenarbeit verbessern
... /EG /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern - Entsenderichtlinie - und der Änderungsrichtlinie zu dieser (Richtlinie (EU) Nr.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Transnationale Zusammenarbeit verbessern
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf:
Drucksache 43/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
... 10. Dabei wird mit dem von der Kommission vorgelegten Vorschlag der Revision der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie (Richtlinie
Drucksache 777/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final; Ratsdok. 16018/17
... 25. Der Bundesrat sieht den Richtlinienvorschlag als gute Diskussionsgrundlage dafür an, die Arbeits- und Lebenssituation der in Europa Beschäftigten und ihrer Familien zu verbessern. Die Kommission setzt damit eine bereits mit dem Vorschlag zur Revision der Entsenderichtlinie eingeschlagene positive Zielrichtung fort. In den vorgeschlagenen Standards wird ein wichtiger Beitrag für die weiteren Beratungen gesehen.
Drucksache 44/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen - COM(2016) 824 final
... 9. Dabei wird mit dem von der Kommission vorgelegten Vorschlag der Revision der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie (Richtlinie
Drucksache 43/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
... 18. Dabei wird mit dem von der Kommission vorgelegten Entwurf der Revision der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie (Richtlinie
Drucksache 44/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen - COM(2016) 824 final
... 15. Dabei wird mit dem von der Kommission vorgelegten Entwurf der Revision der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie (Richtlinie
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen Vorschriften
Drucksache 812/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention
... Wer die Tätigkeit in einem zivilen Kriseneinsatz als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter des Bundes, Beamtin oder Beamter des Bundes, Richterin oder Richter des Bundes, Soldatin oder Soldat ausübt, bedarf nicht zusätzlich der Absicherung durch einen Vertrag nach Absatz 1. Denn die Sendung oder Bereitstellung dieser Personen in internationale Organisationen erfolgt im Rahmen tarif- oder beamtenrechtlicher Regelungen durch Abordnung bzw. Zuweisung. Die Ausgestaltung der Entsendung von Bundesbediensteten regelt zudem die Entsenderichtlinie vom 26. September 2005 (GMBl. 2005 Nummer 53/54, Seite 1073 bis 1111).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Artikel 1 Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz - SekG)
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Persönlicher Anwendungsbereich, Subsidiarität
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verträge zur Sekundierung
§ 4 Sekundierende Einrichtungen
Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen
§ 5 Altersvorsorge
§ 6 Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit
§ 7 Absicherung gegen Haftungsrisiken
§ 8 Reisekosten
§ 9 Zusätzliche vertragliche Leistungen
§ 10 Bestand der Leistungen
Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung
§ 11 Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung
Zu § 11
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3941 AA: Entwurf eines zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Votum
Drucksache 114/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2016) 128 final; Ratsdok. 6987/16
... - Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie, insbesondere die Ausdehnung auf allgemeinverbindliche Tarifverträge sämtlicher Wirtschaftsbereiche und die nunmehr anstelle von "Mindestlohnsätzen" zu garantierende "Entlohnung", dienen der Verbesserung der Lage entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Reichweite der Änderungen ist jedoch nicht ausreichend; - Mit den Urteilen Laval, Rüffert und Luxemburg (Rechtssachen C-341/05, C-346/06 und C-319/06) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Entsenderichtlinie zur "Maximalrichtlinie" erhoben. Der EuGH stellte in diesen Entscheidungen fest, die Entsenderichtlinie sehe ein bestimmtes Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, über das die Mitgliedstaaten nicht hinausgehen dürfen;
Drucksache 114/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2016) 128 final; Ratsdok. 6987/16
... - Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie, insbesondere die Ausdehnung auf allgemeinverbindliche Tarifverträge sämtlicher Wirtschaftsbereiche und die nunmehr anstelle von "Mindestlohnsätzen" zu garantierende "Entlohnung", dienen der Verbesserung der Lage entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Reichweite der Änderungen ist jedoch nicht ausreichend; - Mit den Urteilen Laval, Rüffert und Luxemburg (Rechtssachen C-341/05, C-346/06 und C-319/06) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Entsenderichtlinie zur "Maximalrichtlinie" erhoben. Der EuGH stellte in diesen Entscheidungen fest, die Entsenderichtlinie sehe ein bestimmtes Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, über das die Mitgliedstaaten nicht hinausgehen dürfen;
Drucksache 114/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen COM(2016) 128 final
... Die Kommission hat in ihrem Arbeitsprogramm 2016 die in den Politischen Leitlinien angekündigte gezielte Überarbeitung der Entsenderichtlinie bestätigt, durch die gegen unlautere Praktiken vorgegangen und der Grundsatz der gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort gefördert werden soll.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
2.3. Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Konsultation der Interessenträger
4. Einholung und Nutzung von EXPERTENWISSEN
5. Folgenabschätzung
6. Grundrechte
7. AUSFÜHRLICHE Erläuterung Einzelner Bestimmungen des Vorschlags
7.1. Absatz 1
7.2. Absatz 2
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
7.3. Absatz 3
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 96/71/EG
Artikel 2a Entsendungen für mehr als vierundzwanzig Monate
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Arbeitnehmerrechte nicht beschnitten werden. Damit diesen Anliegen Rechnung getragen wird, soll das in Vorbereitung befindliche Paket zur Arbeitskräftemobilität durch besser koordinierte Sozialversicherungssysteme und eine gezielte Überarbeitung der Entsenderichtlinie für mehr Arbeitskräftemobilität sorgen.
Mitteilung
1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN
1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt
1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie
2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN
2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen
2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern
2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen
2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen
2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern
3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN
3.1. Unser Normensystem modernisieren
3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren
4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN
4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung
4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern
4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen
5. Fazit
Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie
Drucksache 81/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des ArbeitnehmerEntsendegesetzes
... Durch die Aufnahme der Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" wird von der in der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (ABl. EG 1997 Nr. L 18 S. 1) (Entsenderichtlinie) enthaltenen Option Gebrauch gemacht, die nationale Entsendegesetzgebung im Bereich der tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen, insbesondere der Mindestlöhne, über den Baubereich hinaus auf andere Branchen auszuweiten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (NKR-Nr. 2785)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 764/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/94 /EG, 2009/38 /EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/EG in Bezug auf Seeleute - COM(2013) 798 final
... /EG6 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen ("Entsenderichtlinie").
Drucksache 453/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71 /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2013) 3079 final
... Die Kommission begrüßt den Standpunkt des Bundesrats, demzufolge Verbesserungen beim Zugang zu Informationen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Unternehmen einen wichtigen Schritt auf dem Wege zu Verbesserungen bei der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Entsenderichtlinie darstellen.
Drucksache 158/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit COM(2012) 130 final
... Im Oktober 2008 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung21 an, in der es alle Mitgliedstaaten zur ordnungsgemäßen Durchsetzung der Entsenderichtlinie aufforderte und sich dafür aussprach, dass die Kommission nach einer sorgfältigen Analyse der Probleme und Herausforderungen eine teilweise Überarbeitung der Entsenderichtlinie nicht ausschließen sollte. Gleichzeitig unterstrich es, "dass die Dienstleistungsfreiheit ein Grundpfeiler des europäischen Einigungswerkes ist"; es vertrat jedoch die Ansicht, "dass dies einerseits gegen die in den Verträgen dargelegten Grundrechte und sozialen Ziele und andererseits gegen das Recht der öffentlichen und sozialen Partner, Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen, abgewogen werden sollte"22. Am 2. Juni 2010 organisierte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten eine Konsultation mit drei Experten, die die Kommission, den EGB und BE vertraten; Abgeordnete von S&D, den Linken und den Grünen übten Druck auf die Kommission aus und argumentierten dabei ähnlich wie der EGB.
Vorschlag
1. Begründung
Allgemeiner Kontext
Der Vertrag von Lissabon
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Allgemeiner Kontext - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
3.4.1. Gegenstand und sogenannte Monti-Klausel
3.4.2. Beziehung zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten - allgemeine Grundsätze
3.4.3. Streitbeilegungsverfahren
3.4.4. Rolle der nationalen Gerichte
3.4.5. Warnmechanismus
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Allgemeine Grundsätze
Artikel 3 Streitbeilegungsverfahren
Artikel 4 Warnmechanismus
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 581/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... Leitaktion Einführung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Entsenderichtlinie und zur Klarstellung der Wahrnehmung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Verhältnis zu den sozialen Rechten
1. Einleitung
2. GEMEINSAM für Neues Wachstum
2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt
Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:
Seeverkehr Leitaktion 2:
Luftverkehr Leitaktion 3:
Energie Leitaktion 4:
2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen
Mobilität der Bürger Leitaktion 5:
Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:
Unternehmensumfeld Leitaktion 7:
2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa
Dienstleistungen Leitaktion 8:
Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:
Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:
2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens
Verbraucher Leitaktion 11:
3. Schlussfolgerung
Anhang I Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II
Anhang II Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen
Drucksache 159/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71 /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2012) 131 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das mit dem Richtlinienvorschlag verfolgte Ziel, auf eine einheitlichere Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung der Entsenderichtlinie
Drucksache 159/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71 /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2012) 131 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das mit dem Richtlinienvorschlag verfolgte Ziel, auf eine einheitlichere Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung der Entsenderichtlinie
Drucksache 159/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/7 1/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2012) 131 final
... Bereits vor der Verabschiedung der Entsenderichtlinie hatte die Frage, ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß, nationale arbeitsrechtliche Bestimmungen auf Arbeitnehmer ausländischer Dienstleister angewendet werden könnten, zu beträchtlichen Kontroversen geführt, wie die Rechtsprechung des EuGH zeigt.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
Allgemeiner Kontext
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.4.1 Gegenstand
3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts
3.4.3 Zugang zu Informationen
3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe
3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit
3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen
5 Beschwerdeverfahren
Gesamtschuldnerische Haftung
3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen
3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen
Kapitel II Zugang zu Informationen
Artikel 4 Aufgaben der Verbindungsbüros
Artikel 5 Besserer Zugang zu Informationen
Kapitel III Verwaltungszusammenarbeit
Artikel 6 Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze
Artikel 7 Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung
Artikel 8 Begleitende Maßnahmen
Kapitel IV überwachung der Einhaltung
Artikel 9 Nationale Kontrollmaßnahmen
Artikel 10 Prüfungen
Kapitel V Durchsetzung
Artikel 11 Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen
Artikel 12 Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung
Kapitel VI Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen
Artikel 13 Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung
Artikel 14 Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung
Artikel 15 Aussetzung des Verfahrens
Artikel 16 Kosten
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Binnenmarkt-Informationssystem
Artikel 19 Änderung der [IMI-Verordnung]
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Bericht
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
Drucksache 196/11
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg
Entschließung des Bundesrates - Die Chancen der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch klare Regeln für gute Arbeit sichern
... a. im Rahmen der Revision der Entsenderichtlinie unter anderem dafür gesorgt wird, dass die Richtlinie wieder, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, Mindest- und nicht Maximalstandards definiert. Die Entsenderichtlinie war durch die Rechtsprechung des EuGH in den Fällen Laval, Rüffert und Luxemburg zu Lasten der Beschäftigten uminterpretiert worden. Danach sehe die Entsenderichtlinie ein bestimmtes Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, über das die Mitgliedstaaten nicht hinausgehen dürften. Der Ursprungsgedanke der Richtlinie war jedoch, einen Mindestkatalog von Bereichen festzulegen, in denen eine arbeitsrechtliche Gleichstellung der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigten im Zielland zwingend zu erfolgen hat. Damit dieser Grundgedanke der Entsenderichtlinie wieder gültig ist, muss sie entsprechend überarbeitet werden.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Erlass einer Rechtsvorschrift zur Verbesserung und Verstärkung der Umsetzung, Anwendung und praktischen Einhaltung der „Entsenderichtlinie”55, die Maßnahmen zur Prävention und Sanktionierung von Missbrauch und Umgehung geltender Vorschriften enthält, sowie einer Rechtsvorschrift, mit der die Wahrnehmung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Verhältnis zu den sozialen Rechten geklärt werden soll.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
Drucksache 412/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg, Nordrhein-Westfalen -
Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg, Nordrhein-Westfalen -
Drucksache 34/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 (Abl. Nr. L 18/1 vom 21.1.1997 - sog. Entsenderichtlinie). Falls der ersuchende Mitgliedstaat einer Verpflichtung nach Maßgabe des letzten Anstrichs in Artikel 5 Absatz 1 RbGeld nachgekommen sein sollte, Deutschland aber noch nicht, erwachsen ebenfalls keine rechtlichen Bedenken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung
§ 77b Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Geldsanktionen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 86 Vorrang
Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
§ 87 Grundsatz
§ 87a Vollstreckungsunterlagen
§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
§ 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
§ 87e Beistand
§ 87f Bewilligung der Vollstreckung
§ 87g Gerichtliches Verfahren
§ 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
§ 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
§ 87j Rechtsbeschwerde
§ 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde
§ 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
§ 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
§ 87n Vollstreckung
Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen
§ 87o Grundsatz
§ 87p Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 98 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld
III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG
IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld
V. Grundzüge des Verfahrensgangs
VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen
VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
VIII. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2
2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3
3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4
4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5
5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6
6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen
9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse
11. Zu § 87e IRG-E – Beistand
12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung
13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
a Zu Absatz 1 und 2
b Zu Absatz 3
c Zu Absatz 4
15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2 und Absatz 3
c Zu Absatz 4
d Zu Absatz 5 und Absatz 6
17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde
18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren
24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1
III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes
1. Zu § 1 GKG Nummer 1
2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2
Zu Teil 3
IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1
2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2
V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Drucksache 412/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg -
Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg -
Drucksache 693/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... 17. In Bezug auf die angekündigte Revision der Entsenderichtlinie müssen aus Sicht des Bundesrates die bestehenden Entsendestandards, insbesondere die Kontrollbefugnisse der nationalen Behörden des Aufnahmestaats beibehalten werden.
Zu 2. Wachstumsbelebung zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch beschleunigte Umsetzung der Strategie Europa 2020
Zu 2.1. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Beginn des ersten Europäischen Semesters
Zu 2.2. Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses
Zu 2.3. Intelligentes Wachstum
Zu 2.4. Nachhaltiges Wachstum
Zu 2.5. Integratives Wachstum
Zu 2.6. Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen
Zu 3. Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht
Zu 5.2. Förderung der intelligenten Rechtsetzung
Drucksache 188/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... Es werden Vorschläge erarbeitet, die die Umsetzung der Entsenderichtlinie eindeutig regeln, und solche, mit denen neue Herausforderungen, beispielsweise der Schutz personenbezogener Daten, angegangen werden (strategische Initiative Nr. 25). Zugleich wird die Kommission ab 2010 eine eingehende Analyse der politischen Kohärenz im Bereich der Sammelklage vornehmen und eine öffentliche Anhörung über gemeinsame Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen, um daran etwaige künftige Vorschläge betreffend Sammelklagen im EU-Recht auszurichten. Ferner nimmt die Kommission Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes von Verbrechensopfern in Angriff.
TEIL I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln
1. Einleitung: Eine neue Ära
2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa
2.1. Bewältigung der Krise
2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen
2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen
3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
3.2. Eine offene und sichere EU
3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht
4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda
4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union
5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
5.1. Intelligente Regulierung – die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
5 Folgenabschätzung
Expost -Bewertung und Eignungstests
Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme
5 Umsetzung
5.2. Europa vermitteln
5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
6. Schlussfolgerung: Es geht voran
Drucksache 693/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... 18. In Bezug auf die angekündigte Revision der Entsenderichtlinie müssen aus Sicht des Bundesrates die bestehenden Entsendestandards, insbesondere die Kontrollbefugnisse der nationalen Behörden des Aufnahmestaats beibehalten werden.
Zu 2. Wachstumsbelebung zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch beschleunigte Umsetzung der Strategie Europa 2020
Zu 2.1. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Beginn des ersten Europäischen Semesters
Zu 2.2. Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses
Zu 2.3. Intelligentes Wachstum
Zu 2.4. Nachhaltiges Wachstum
Zu 2.5. Integratives Wachstum
Zu 2.6. Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen
Zu 3. Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht
Zu 5.2. Förderung der intelligenten Rechtsetzung
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Vorschlag Nr. 30: Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag annehmen, der auf eine bessere Umsetzung der Entsenderichtlinie abzielt, indem in die Richtlinie eine klärende Bestimmung zur Ausübung der sozialen Grundrechte im Kontext der wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts aufgenommen wird oder die Richtlinie entsprechend ergänzt wird.
Drucksache 698/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Weiterhin begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag anzunehmen, der auf eine bessere Umsetzung der Entsenderichtlinie abzielt, indem in die Richtlinie eine klärende Bestimmung zur Ausübung der sozialen Grundrechte im Kontext der wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts aufgenommen oder die Richtlinie entsprechend ergänzt wird.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschlägen
Zu Vorschlag Nr. 1
Zu Vorschlag Nr. 2
Zu Vorschlag Nr. 3
Zu Vorschlag Nr. 4
Zu Vorschlag Nr. 6
Zu Vorschlag Nr. 8
Zu Vorschlag Nr. 11
Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14
Zu Vorschlag Nr. 17
Zu Vorschlag Nr. 18
Zu Vorschlag Nr. 19
Zu Vorschlag Nr. 20
Zu Vorschlag Nr. 22
Zu Vorschlag Nr. 25
Zu Vorschlag Nr. 26
Zu Vorschlag Nr. 27
Zu Vorschlag Nr. 31
Zu Vorschlag Nr. 32
Zu Vorschlag Nr. 33
Zu Vorschlag Nr. 36
Zu Vorschlag Nr. 43
Zu Vorschlag Nr. 44
Zu Vorschlag Nr. 45
Zu Vorschlag Nr. 46
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 698/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Weiterhin begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag anzunehmen, der auf eine bessere Umsetzung der Entsenderichtlinie abzielt, indem in die Richtlinie eine klärende Bestimmung zur Ausübung der sozialen Grundrechte im Kontext der wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts aufgenommen oder die Richtlinie entsprechend ergänzt wird.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschlägen
Zu Vorschlag Nr. 1
Zu Vorschlag Nr. 2
Zu Vorschlag Nr. 3
Zu Vorschlag Nr. 4
Zu Vorschlag Nr. 6
Zu Vorschlag Nr. 8
Zu Vorschlag Nr. 11
Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14
Zu Vorschlag Nr. 17
Zu Vorschlag Nr. 18
Zu Vorschlag Nr. 19
Zu Vorschlag Nr. 20
Zu Vorschlag Nr. 22
Zu Vorschlag Nr. 25
Zu Vorschlag Nr. 26
Zu Vorschlag Nr. 27
Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30
Zu Vorschlag Nr. 31
Zu Vorschlag Nr. 32
Zu Vorschlag Nr. 33
Zu Vorschlag Nr. 36
Zu Vorschlag Nr. 43
Zu Vorschlag Nr. 44
Zu Vorschlag Nr. 45
Zu Vorschlag Nr. 46
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 412/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin
Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie
Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... - 9. im Jahr 2011 die Arbeitszeitrichtlinie überarbeiten und einen Legislativvorschlag für eine bessere Durchführung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie vorlegen. Gegebenenfalls wird die Kommission Maßnahmen in die Wege leiten, um die bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich Beschäftigung abzuändern, klarer zu gestalten oder zu vereinfachen, wenn dies durch eine Folgenabschätzung gerechtfertig ist und die EU-Sozialpartner angehört worden sind.
Drucksache 3/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... Die der EU-Zensusverordnung zugrunde liegende Definition des Begriffs Bevölkerung der Vereinten Nationen sieht vor, in das Ausland entsandte Angehörige der Bundeswehr und der für die Bundeswehr im Ausland Tätigen, der Polizeibehörden und des Auswärtigen Dienstes sowie ihrer dort ansässigen Familien unter den in Absatz 3 genannten Bedingungen für die Feststellung der Einwohnerzahl im Heimatland zu zählen. Inlandsbeschäftigte und Ortskräfte im Auswärtigen Dienst (§ 31 GAD) werden hierdurch nicht erfasst, jedoch zeitlich befristet in den Auswärtigen Dienst übernommene und in das Ausland entsandte Angehörige anderer Bundesbehörden (§ 31 Absatz 1 GAD), sofern es sich nicht um an den Auslandsvertretungen tätige Angehörige der Militärattachéstäbe oder von Polizeibehörden handelt. Erfasst werden auch Angehörige des Auswärtigen Dienstes, die das Auswärtige Amt nach den Entsenderichtlinien des Bundes zu Internationalen Organisationen beurlaubt und entsendet sowie Angehörige des Auswärtigen Dienstes, die nach § 123a des
A. Problem und Ziel
I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011
II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011
III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005
B. Lösung
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
C. Alternativen
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
E. Sonstige Kosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
F. Bürokratiekosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
§ 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
§ 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§ 6 Gebäude- und Wohnungszählung
§ 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 8 Erhebungen in Sonderbereichen
§ 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Abschnitt 3 Organisation
§ 10 Erhebungsstellen
§ 11 Erhebungsbeauftragte
§ 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
§ 13 Ordnungsnummern
Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
§ 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
§ 15 Mehrfachfalluntersuchung
§ 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
§ 17 Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz
§ 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 19 Löschung
§ 20 Datenübermittlungen
§ 21 Information der Öffentlichkeit
§ 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Artikel 2 Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Artikel 3 Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes
§ 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 20 bis 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Nummer 2
Zu Absatz 7
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den Nummern 10 bis 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu den Nummer n
Zu Nummer 17
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 5
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Drucksache 165/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Absicherung von Zivilpersonal in internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention
... Die Ausgestaltung der Entsendung von Bundesbediensteten regelt zudem die Entsenderichtlinie vom 26.09.2005 (GMBl.2005 Nr. 53/54, S. 1073-1111). Nicht ausgeschlossen ist damit eine Tätigkeit von Beamten und Beamtinnen, Richterinnen und Richtern, sowie Soldatinnen und Soldaten im Ruhestand. Dies gilt entsprechend für Tarifbeschäftigte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz – SekG)
Abschnitt 1 Sekundierung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Voraussetzungen der Sekundierung
§ 3 Inhalt des Sekundierungsvertrags
§ 4 Zuschuss zur Altersvorsorge
§ 5 Absicherung gegen Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit
§ 6 Absicherung gegen Haftungsrisiken
§ 7 Reisekosten
§ 8 Rechtsweg
Abschnitt 2 Recht der Arbeitsförderung
§ 9 Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit
§ 10 Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit
Artikel 2 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund
II. Notwendigkeit und Zielsetzung
III. Fehlen alternativer Lösungsmöglichkeiten
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VI. Bürokratiekosten
VII. Sonstige Kosten
VIII. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Gesetzesfolgen
IX. Befristung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Sekundierung
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Abschnitt 2 Recht der Arbeitsförderung
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 541/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (ABl. EG 1997 Nr. L 18 S. 1) (Entsenderichtlinie) ergreift jeder Mitgliedstaat die geeigneten Maßnahmen, damit die Informationen über die Mindestentgeltsätze allgemein zugänglich sind. Dies wird unter Berücksichtigung der Regelung des § 8 Abs. 2 über eine Veröffentlichung auf der Homepage des Deutschen Verbindungsbüros für Entsendefragen sichergestellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 3
§ 10
§ 16
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung / Wesentlicher Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer n
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (BMAS)
Drucksache 933/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2008 zu den Herausforderungen für Tarifverträge in der EU (2008/2085(INI))
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen2 (Entsenderichtlinie),
Drucksache 542/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (ABl. EG 1997 Nr. L 18 S. 1) (Entsenderichtlinie) enthaltenen Option Gebrauch gemacht, die nationale Entsendegesetzgebung im Bereich der tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen, insbesondere der Mindestlöhne, über den Baubereich hinaus auf andere Branchen auszuweiten. Für neu einzubeziehende Branchen, die erstmals eine Erstreckung ihres Tarifvertrages beantragen, soll zunächst der Tarifausschuss mit dem Antrag befasst werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden Kriterien für die Sachentscheidung des Verordnungsgebers in das Gesetz aufgenommen. Mit der Neufassung soll das Gesetz übersichtlicher gestaltet und dessen Anwendung weiter vereinfacht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Zielsetzung
§ 1 Zielsetzung
Abschnitt 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
Abschnitt 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 4 Einbezogene Branchen
§ 5 Arbeitsbedingungen
§ 6 Besondere Regelungen
§ 7 Rechtsverordnung
§ 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
§ 9 Verzicht, Verwirkung
Abschnitt 4 Zivilrechtliche Durchsetzung
§ 10 Haftung des Auftraggebers
§ 11 Gerichtsstand
Abschnitt 5 Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber
§ 12 Zuständigkeit
§ 13 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 14 Meldepflicht
§ 15 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 16 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 17 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 18 Zustellung
§ 19 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 20 Evaluation
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzesziel
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)
Drucksache 642/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
... /EG (Entsenderichtlinie) Anwendung, die auf dem Hoheitsgebiet der Vertragspartei gelten, auf dem die Tätigkeiten ausgeführt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Abschnitt 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 1 Umfang des Vertrags
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bau von Grenzbrücken
Artikel 3 Erneuerung und Neubau
Artikel 4 Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften
Artikel 5 Abnahme
Artikel 6 Baukosten
Artikel 7 Abstimmung
Abschnitt 3 Instandhaltung von Grenzbrücken
Artikel 8 Gegenstand der Instandhaltung
Artikel 9 Durchführung der Instandhaltung
Artikel 10 Austausch von Unterlagen
Artikel 11 Informationen über geplante Arbeiten
Artikel 12 Kosten der Instandhaltung
Artikel 13 Durchführung von Prüfungen
Abschnitt 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 Informationen
Artikel 15 Betretungsrecht
Artikel 16 Steuerrechtliche Regelungen
Artikel 17 Datenschutz
Artikel 18 Arbeitsrechtliche Regelungen
Artikel 19 Gemeinsame Arbeitsgruppe
Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
Artikel 20 Meinungsverschiedenheiten
Artikel 21 Geltungsdauer
Artikel 22 Änderung der Anlagen
Artikel 23 Inkrafttreten
Anlage A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Anlage B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Drucksache 698/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
... 3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nur vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig ist, insbesondere nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubte Beamte und Beamtinnen, oder wer vorübergehend eine nach § 123a des
Artikel 1 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG)
Abschnitt 1 Elterngeld
§ 1 Berechtigte
§ 2 Höhe des Elterngeldes
§ 3 Anrechnung von anderen Leistungen
§ 4 Bezugszeitraum
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 6 Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit
§ 7 Antragstellung
§ 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
§ 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
§ 11 Unterhaltspflichten
§ 12 Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel
§ 13 Rechtsweg
§ 14 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 2 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 17 Urlaub
§ 18 Kündigungsschutz
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
§ 21 Befristete Arbeitsverträge
Abschnitt 3 Statistik und Schlussvorschriften
§ 22 Bundesstatistik
§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung
§ 24 Übermittlung
§ 25 Bericht
§ 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
§ 27 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Folgeänderungen sonstiger Vorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 426/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes
... 3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nur vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig ist, insbesondere nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubte Beamte und Beamtinnen, oder wer vorübergehend eine nach § 123a des
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
Abschnitt 1 Elterngeld
§ 1 Berechtigte
§ 2 Höhe des Elterngeldes
§ 3 Anrechnung von anderen Leistungen
§ 4 Bezugszeitraum
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 6 Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit
§ 7 Antragstellung
§ 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
§ 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
§ 11 Unterhaltspflichten
§ 12 Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel; Verordnungsermächtigung
§ 13 Rechtsweg
§ 14 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 2 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 17 Urlaub
§ 18 Kündigungsschutz
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
§ 21 Befristete Arbeitsverträge
Abschnitt 3 Statistik und Schlussvorschriften
§ 22 Bundesstatistik
§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung
§ 24 Übermittlung
§ 25 Bericht
§ 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
§ 27 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Folgeänderungen sonstiger Vorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit eines Elterngeldgesetzes
II. Ziele
III. Wesentliche Neuerungen
1. Dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, Mindestelterngeldleistung
2. Flexible Bezugsmöglichkeiten und Berücksichtigung kurzer Geburtenfolgen
3. Die Partnermonate als Bonus zur Kernzeit des Elterngeldes
4. Übernahme der Regelungen zur Elternzeit
IV. Gesetzgebungszuständigkeit
V . Finanzielle Auswirkungen
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu §§ 17
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Artikel 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu den Absätzen 9 und 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu den Absätzen 19 bis 21
Zu Absatz 22
Zu den Absätzen 23 und 24
Zu Absatz 25
Zu Absätzen 26 bis 27
Zu Artikel 3
Drucksache 663/05
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt
... findet. Ferner sollte klargestellt werden, dass die Richtlinie keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmerentsenderichtlinie
Drucksache 362/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... Deutschland folgt damit dem Vorbild der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, die von der in der EG-Entsenderichtlinie (96/71/EG) enthaltenen Option Gebrauch gemacht haben, ihre nationale Entsendegesetzgebung im Bereich der tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen über den Baubereich hinaus auch auf andere Branchen anzuwenden.
Drucksache 128/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt KOM (2004) 2 endg.; Ratsdok. 6174/04
... 24. Die Liberalisierung der Dienstleistungen in der Gemeinschaft kann nicht isoliert betrachtet oder geregelt werden. Die geplante Herstellung des Binnenmarkts steht in einem engen fachlichen Zusammenhang mit dem in Beratung befindlichen Richtlinienvorschlag zur Anerkennung der Berufsqualifikationen, überlagert sich in einem erheblichen Bereich mit den von der Kommission im Grünbuch zu "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" zur Diskussion gestellten Zielsetzungen und muss mit der bestehenden Entsenderichtlinie abgestimmt werden. So lange nicht hinsichtlich der Anerkennung der Berufsqualifikation und der Daseinsvorsorge Grundentscheidungen gefallen sind, sollten die damit verbundenen Regelungen der geplanten
Drucksache 439/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/22 /EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und zur Festlegung spezifischer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71 /EG und der Richtlinie 2014/67 /EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor - COM(2017) 278 final
Drucksache 510/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" COM(2015) 610 final
Drucksache 544/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2016 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - COM(2017) 600 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.