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"Energiesparen"
Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... 1. in rohstoffschonenden, energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt worden sind,
Drucksache 584/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... 1. während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach einem Studium ohne einen solchen Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus,
Drucksache 563/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... a) Der Bundesrat stellt fest, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland eine umfassende Defossilierung aller Sektoren notwendig ist. Neben Energiesparen, der Steigerung der Energieeffizienz ("efficiency first") und einer direkten Nutzung von erneuerbaren Energien ist hierfür auch eine stärkere Sektorkopplung erforderlich, mithin die Verknüpfung des Stromsektors mit den Wärme-, Verkehrs- und Industriesektoren.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017
6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017
7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017
8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017
10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017
11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017
16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017
20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017
21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017
22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017
23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017
24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017
25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017
26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017
27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG
28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG
29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.
30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG
31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG
32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG
33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG
34. Zu Artikel 19
Drucksache 193/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative - Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa - COM(2016) 178 final
... 49. Energieeffiziente Geräte im Exa\-Maßstab hätten Auswirkungen auf das gesamte Spektrum von Rechnern und wären technisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich für Europa von Vorteil. Derzeit benötigt ein einziges Gerät im Exa\-Maßstab für seinen Betrieb ein eigenes Kraftwerk von 700 MW - genug Strom, um 140 000 Haushalte ein Jahr lang zu versorgen. Daher der Bedarf an energiesparenden Chips.
Drucksache 59/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 - COM(2016) 39 final
... Quecksilberhaltige Leuchtmittel, insbesondere Kompaktleuchtstofflampen, sind aufgrund der jüngeren Entwicklung der LED-Technik weitgehend obsolet. Die mit quecksilberhaltigen Leuchtmitteln verbundene Verwendung von Quecksilber und mögliche Emissionen (durch Glasbruch oder unsachgemäße Verwertung) können vermieden werden. Außerdem sind LED-Leuchtmittel erheblich energiesparender.
Drucksache 120/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
... Die Begrenzung auf eine energetische Sanierung erscheint zu eng gefasst. Auch besteht hier die Gefahr einer Überschneidung mit eigenen durchgeführten oder laufenden Energiespar- oder Investitionsprogrammen der Länder. Die vorgeschlagene Änderung erweitert deshalb den Anwendungsbereich der förderfähigen Investitionen auf Maßnahmen auch außerhalb des energetischen Bereichs, um den Kommunen in einem weiter gefassten Rahmen Handlungsspielräume in der Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur zu ermöglichen.
Drucksache 113/13
... Satz 2 ist nicht auf Außenwände anzuwenden, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind. Werden Maßnahmen nach den Sätzen 1 oder 2 ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit X = 0,035 W/(m•K)) eingebaut wird."
Drucksache 112/13
... sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes beruht auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen vorrangig zur Einsparung von Energie im Gebäudebereich, zur Minderung der Importabhängigkeit und zur Stärkung der Versorgungssicherheit beitragen. Unmittelbar werden diese energiewirtschaftlichen Zwecke durch die Einführung des Niedrigstenergiegebäudestandards für Neubauten verfolgt. Mittelbar werden die Grundlagen für eine weitere Energieeinsparung im Gebäudebereich dadurch verbessert, dass energiesparbewusste Verbraucherentscheidungen unterstützt werden; diesem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
§ 2a Zu errichtende Niedrigstenergiegebäude
§ 7b Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und wesentliche Neuregelungen des Änderungsgesetzes
1. Anlass
2. Wesentliche Änderungen im Überblick
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgen, Kosten
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Erfüllungsaufwand
4. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
6. Vereinbarkeit mit Europarecht; Befristung des Änderungsgesetzes
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2129: Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (BMVBS/BMWi)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
Drucksache 683/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Der Bewerber muss fähig sein, selbständig das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher zu führen. Seine Fahrweise soll defensiv, rücksichtsvoll, vorausschauend und dem jeweiligen Verkehrsfluss angepasst sein. Daneben soll er auch zeigen, dass er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften und einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt, sie anzuwenden versteht sowie mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist. Insbesondere ist bei den nachfolgenden Punkten auf richtige Verhaltensweisen, Handhabung bzw. Ausführung zu achten:
Drucksache 313/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG )
... So erscheint etwa der Kreis der vom Mieter zu duldenden Maßnahmen für Energieeffizienz und Klimaschutz zu eng gefasst. Auch sind die Vorschriften zur Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht hinreichend mit den Vorschriften über das Mieterhöhungsrecht nach Modernisierung abgestimmt. Die Darlegungsanforderungen an den Vermieter zur Begründung, ob durch eine Modernisierungsmaßnahme insbesondere Energie eingespart wird, erscheinen in Einzelfällen überhöht. Ferner erscheint es geboten, den mieterseitigen Härtefalleinwand zu modifizieren: Wirtschaftliche Härtegründe, also insbesondere die erhöhte Miete nach Modernisierung, sollen der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen selbst nicht mehr entgegenstehen. Mit anderen Worten: Insbesondere energiesparende und klimaschützende Modernisierungen soll der Mieter in der Regel dulden müssen, sofern dem nicht persönliche Härtefallgründe entgegenstehen. Wirtschaftlichen Härtefallgründen wird im Ergebnis wie nach bislang geltendem Recht bei der Frage Rechnung getragen, welche Mieterhöhung der Vermieter nach einer Modernisierung durchsetzen kann. Schließlich ist nicht in allen Fällen klar, welche Folgen eine fehlerhafte Modernisierungsankündigung durch den Vermieter hat; auch hier soll die Reform mehr Rechtssicherheit schaffen.
Drucksache 573/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa - COM(2012) 529 final
... Der beispiellose Zuwachs des Datenflusses und der Informationsverarbeitung über das Internet wirkt sich durch den Energie- und Wasserverbrauch sowie Treibhausgasemissionen erheblich auf die Umwelt aus. Das Cloud-Computing kann dabei helfen, diese Probleme zu mindern, und zwar durch eine effizientere Verwendung der Hardware und vor allem durch den Bau von Rechenzentren, die mit energiesparenden Servern und umweltfreundlicher Energie arbeiten 8. Schätzungen zufolge könnten große US-amerikanische Unternehmen durch die Übernahme des Cloud-Computing jährlich 12,3 Milliarden USD an Energiekosten einsparen9.
Drucksache 230/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
... Fahrlehreranwärter lernen die Zusammenhänge zwischen Straßenverkehr und Umweltschutz kennen. Sie werden mit den Möglichkeiten des Energiesparens beim Führen von Kraftfahrzeugen vertraut gemacht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte
E. Erfüllungsaufwand
F. Sonstige Kosten
Verordnung
Fahrlehrer -Ausbildungsordnung
3 Inhaltsübersicht
Anlage n
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 1 Ort der Ausbildung
§ 2 Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 3 Ausbildungsfahrschule
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
3 Übersicht
4 Verkehrsverhalten
4 Recht
4 Technik
4 Umweltschutz
4 Fahren
Begründung
I. Allgemeines
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Erfüllungsaufwand
Weitere Kosten
Gleichstellungspolitische Belange
3 Nachhaltigkeit
II. Einzelbestimmungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.2046: Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
Drucksache 298/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum COM(2012) 225 final
... Im Bereich des Energiesparens ist kalkuliert worden, dass jeder Haushalt in der EU durch einfache Maßnahmen - Dämmung von Wänden, Anbringen von Thermostaten, Installation von Sonnenkollektoren für die Warmwasserbereitung, Einbau doppelverglaster Fenster, Austausch der alten Heizungsanlage usw. - im Durchschnitt bis zu 1 000 EUR jährlich sparen könnte17. Haushalte weisen somit ein beträchtliches Potenzial für kostengünstige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und für eine Senkung des Energieendverbrauchs auf. Dass dieses Potenzial noch bei weitem nicht ausgeschöpft ist, liegt vor allem am unzureichenden Wissen der Verbraucher über ihren eigenen tatsächlichen Verbrauch sowie am Fehlen klarer und leicht zugänglicher Informationen über die Verbrauchserfassung und Abrechnung.
Mitteilung
1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020
2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen
3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen
3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit
3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel
• Die digitale Revolution
• Nachhaltiger Verbrauch
• Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit
3.3 Informationsflut - Wissensdefizit
3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert
3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen
4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung
4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen
4.2. Wissen erweitern
4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern
4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen
• Finanzdienstleistungen
• Lebensmittel
• Energie
• Reise und Verkehr
• Nachhaltige Produkte
5. Fazit
Drucksache 148/12
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Forderung gesetzgeberischer Initiativen betreffend die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der erfolgreiche Verlauf der im Sommer 2011 eingeleiteten energiepolitischen Wende in Deutschland maßgeblich von dem Erreichen der Zielsetzungen in unterschiedlichen Teilbereichen abhängt. Neben dem verstärkten Ausbau Erneuerbarer Energien, dem Energiesparen, dem Ausbau bzw. der Ertüchtigung des Versorgungsnetzes und der Entwicklung bzw. Realisierung von Energiespeichern kommt dabei einer allgemeinen Erhöhung der Energieeffizienz nicht minder elementare Bedeutung zu.
Drucksache 179/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... 39. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Ziel der Verkehrsverlagerung auf effiziente und energiesparende Verkehrsträger. Bei der Umsetzung dieses Ziels ist allerdings darauf zu achten, dass Mobilität für alle bezahlbar bleibt. Eine Verlagerung ist durch die Erhöhung der Attraktivität (z.B. durch weitere Marktöffnung, Interoperabilität und Erhöhung der Angebotsqualität) zu erreichen und nicht dadurch, dass einzelne Verkehrsträger künstlich weniger attraktiv gemacht werden (Verteuerung oder Vernachlässigung bei Investitionen), da dadurch die Effizienz des gesamten Verkehrssystems und damit auch der Standort Europa insgesamt geschwächt werden.
Drucksache 179/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... 32. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Ziel der Verkehrsverlagerung auf effiziente und energiesparende Verkehrsträger. Bei der Umsetzung dieses Ziels ist allerdings darauf zu achten, dass Mobilität für alle bezahlbar bleibt. Eine Verlagerung ist durch die Erhöhung der Attraktivität (z.B. durch weitere Marktöffnung, Interoperabilität und Erhöhung der Angebotsqualität) zu erreichen und nicht dadurch, dass einzelne Verkehrsträger künstlich weniger attraktiv gemacht werden (Verteuerung oder Vernachlässigung bei Investitionen), da dadurch die Effizienz des gesamten Verkehrssystems und damit auch der Standort Europa insgesamt geschwächt werden.
Drucksache 121/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften'
... Der Triebfahrzeugführer muss vorausschauend und energiesparend fahren und in Bezug auf Sicherheit, Pünktlichkeit und Wirtschaftlichkeit angemessen reagieren können.
Drucksache 809/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) KOM (2011) 811 endg.
... Es geht um die Entwicklung neuer energiesparender Produkte und Anwendungen und Verhaltensweisen der Verbraucher, um die Förderung einer Produktion mit niedrigem CO
Drucksache 143/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2 -armen Wirtschaft bis 2050 KOM (2011) 112 endg.
... Mit der Zeit müssen die Anstrengungen erheblich verstärkt werden. Derzeit sollten neue Gebäude als intelligente Niedrig- oder Nullenergiehäuser geplant werden. Die Zusatzkosten hierfür können durch Brennstoffeinsparungen amortisiert werden. Eine größere Herausforderung ist jedoch die Nachrüstung von Bestandsgebäuden, insbesondere die Finanzierung der notwendigen Investitionen. Einige Mitgliedstaaten ziehen bereits proaktiv die Strukturfonds heran. Den Projektionen der Analyse zufolge müssen in den kommenden zehn Jahren die Investitionen in energiesparende Gebäudekomponenten und -ausrüstungen um bis zu 200 Mrd. EUR steigen. Einige Mitgliedstaaten haben bereits intelligente Finanzierungsregelungen eingeführt, wie Zinsvergünstigungen, um Investitionen des Privatsektors in die effizientesten Gebäudelösungen zu mobilisieren. Auch andere private Finanzierungsmodelle müssen untersucht werden.
Drucksache 142/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieeffizienzplan 2011 KOM (2011) 109 endg.
... Zu diesem Zweck wird die Kommission dafür sorgen, dass Verbraucherinteressen bei den technischen Arbeiten in den Bereichen Energiekennzeichnung, Informationen über das Energiesparen, Verbrauchsmessung und Nutzung der IKT gebührend berücksichtigt werden. Die Kommission wird daher das Verbraucherverhalten und Kaufverhalten untersuchen und alternative Politiklösungen an Verbrauchern vorab testen, um die Lösungen zu ermitteln, die die gewünschten Verhaltensänderungen voraussichtlich herbeiführen können. Ferner wird sie Verbraucherorganisationen frühzeitig konsultieren. Verbraucher benötigen klare, genaue und aktuelle Informationen über ihren Energieverbrauch, die derzeit selten verfügbar sind. So wissen zurzeit nur 47 % der Verbraucher, wie viel Energie sie verbrauchen51. Außerdem brauchen sie vertrauenswürdige Ratschläge zu Kosten und Nutzen von Energieeffizienzinvestitionen. Die Kommission wird bei der Überarbeitung des Legislativrahmens für die Energieeffizienzpolitik auf alle diese Punkte eingehen.
1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz
2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen
- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben
- Sanierung öffentlicher Gebäude
- Einspar-Contracting
- Kommunale Energieeffizienz
3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten
- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen
- Rechtliche Hindernisse
- Schulung
- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung
4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie
- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom
- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen
- Energieeffizienz als Geschäftszweig
- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie
5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung
6. Einsparungen für Verbraucher
- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte
- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien
7. Verkehr
8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen
9. Schlussfolgerungen
Drucksache 336/11
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Anreizen und zur Beseitigung von Hemmnissen zur energetischen Modernisierung von Wohnimmobilien
... 1. Möglichkeiten zur verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Energiesparmaßnahmen im Bereich selbstgenutzter Wohnimmobilien zum Beispiel durch eine Änderung der Einkommensteuerdurchführungsverordnung zu schaffen
Drucksache 831/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... Es ist eine Analyse ehrgeizigerer Energieeffizienzmaßnahmen und kostenoptimaler Politikansätze erforderlich. Energieeffizienz muss dort ansetzen, wo ein wirtschaftliches Potenzial besteht. Die Analyse muss Fragen einbeziehen wie die, welchen Beitrag die Stadt- und Raumplanung mittel- und langfristig zum Energiesparen leisten kann und wie eine kostenoptimale politische Entscheidung zwischen dem Dämmen von Gebäuden im Interesse eines niedrigeren Heiz- und Kühlbedarfs und der systematischen Nutzung von Abwärme bei der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) getroffen werden kann. Stabile Rahmenbedingungen werden voraussichtlich weitere Energiesparmaßnahmen erfordern, insbesondere mit Blick auf 2030.
1. Einleitung
2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich
Überblick über die Szenarios12
• Referenzszenario
• Aktuelle politische Initiativen API
Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1
• Hohe Energieeffizienz
• Diversifizierte Versorgungstechnologien
• Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE
• Verzögerte CCS-Technologie
• Geringer Kernenergieanteil
Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen
3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen
3.1. Umbau des Energiesystems
a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung
b Umstieg auf erneuerbare Energien
c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle
d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen
e Die Kernenergie als wichtiger Faktor
f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe
3.2. Die Energiemärkte neu denken
a Neue Wege des Strommanagements
b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme
3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor
3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.
3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene
4. das weitere Vorgehen
Drucksache 105/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)
... 4. Amtlicher Hinweis: Das Umweltzeichen "Blauer Engel" wird vergeben nach den Vergabegrundlagen RAL-UZ 118 "Energiesparende Wärmepumpen nach dem Absorptionsprinzip, dem Adsorptionsprinzip oder mit verbrennungsmotorisch angetriebenen Verdichtern" (2008-03) und RAL-UZ 121 "Energiesparende Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern" (2008-05). Die Vergabegrundlagen können bei dem RAL Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Sankt Augustin, bezogen werden.
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien bei neuen Gebäuden.‘
§ 5a Anteil Erneuerbarer Energien bei grundlegend renovierten öffentlichen Gebäuden
§ 18a Berichte der Länder
‚Artikel 5a Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
Drucksache 200/11
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Änderung der Kehr - und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung
... Auch mit der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (
Drucksache 686/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG )
... 2. Verbraucherinformationen zum Energiesparen sowie Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 738/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg.
... 11. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass neue verpflichtende Vorgaben im Bereich der Energieeffizienz ökonomisch effiziente Energieeinsparungen nicht gewährleisten können und ordnungspolitischen Bedenken begegnen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, rigiden Vorgaben auf europäischer Ebene entgegenzutreten und stattdessen vermehrt Anreize zum Energiesparen auf mitgliedstaatlicher Ebene zu setzen.
Drucksache 260/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine europäisches Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge KOM (2010) 186 endg.
... Der europäische Fuhrpark kann nur dann erfolgreich ökologisiert werden, wenn sich die Verbraucher tatsächlich für den Kauf sauberer und energiesparender Fahrzeuge entscheiden.
Drucksache 637/10
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten
... Änderung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Drucksache 358/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (
Drucksache 738/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg.
... 13. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass neue verpflichtende Vorgaben im Bereich der Energieeffizienz ökonomisch effiziente Energieeinsparungen nicht gewährleisten können und ordnungspolitischen Bedenken begegnen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, rigiden Vorgaben auf europäischer Ebene entgegenzutreten und stattdessen vermehrt Anreize zum Energiesparen auf mitgliedstaatlicher Ebene zu setzen.
Drucksache 647/2/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)
... - und Klimafonds in den Finanzplanansätzen für die Jahre 2012 bis 2014 wird das Niveau des Jahres 2009 nicht erreicht. Dies wird zur Folge haben, dass diejenigen Wohnungs- und Hauseigentümer, die auf finanzielle Mittel aus diesem Programm angewiesen sind, sich eine Sanierungsmaßnahme nicht mehr leisten können. Verlierer sind auch die vielen Handwerksbetriebe, die mit der energiesparenden Sanierung Beschäftigung sichern und ausbauen konnten. Eine langfristig verlässliche und haushaltsunabhängige Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Gebäudesanierung ist daher unabdingbar.
Drucksache 712/09
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV )
... Offene Kamine führen auf Grund des schlechten Emissionsverhaltens zu Rauch- und Geruchsbelästigungen. Zudem ist ein energiesparendes Heizen mit diesen Einrichtungen wegen ihrer vergleichsweise geringen Wirkungsgrade nicht möglich. Der Betrieb offener Kamine kann daher nicht ständig, sondern, wie bisher, nur gelegentlich zugelassen werden.
Drucksache 252/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu den Folgemaßnahmen zu den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen: eine erste Bewertung (2008/2214(INI))
... A. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union mehr als 20 % der Energie durch Ineffizienz vergeudet werden und im Hinblick auf die Erreichung des Energiesparziels von 20 % in der Europäischen Union Primärenergie in einer Größenordnung von ca. 400 MtÖE (Millionen Tonnen Öleinheiten) gespart werden könnten, womit eine Verringerung der CO
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.