A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
Anlage 1
Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019 Anlage 2 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019 Anlage 3 Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung.
§ 1
Anwendungsbereich
Abschnitt 3
Gebrauchte Produkte
§ 16
Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung
§ 17
Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung
§ 18
Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung
§ 19
Kostenfreiheit und Duldungspflicht
Anlage 1
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019
Anlage 2
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019
Anlage 3
(zu § 16 Absatz 2) Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung
Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3
Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 16
(Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung)
§ 17
(Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung)
§ 18
(Verfahren zu Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung)
§ 19
(Kostenfreiheit und Duldungspflicht)
Anlage 1
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019)
Anlage 2
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019)
Anlage 3
(Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung)
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3340: Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Erstattungskosten
2. Aufwand der Verwaltung zur Abwicklung der Erstattungskosten