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"Energieeffizienz"
Drucksache 331/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM(2014) 520 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM(2014) 520 final
Drucksache 22/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 - 2030 - COM(2014) 15 final
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Schutz unseres Klimas eines der zentralen Handlungsfelder der EU ist. Die EU hat dies bislang in ihrer Vorreiterrolle bei den internationalen Klimaverhandlungen unter Beweis gestellt. Beigetragen haben hierzu die für 2020 beschlossenen, verbindlichen und ambitionierten Zielvorgaben auf europäischer und nationaler Ebene für die Minderung von Treibhausgasen sowie die Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch.
Zur Vorlage allgemein
Zu den Zielvorgaben
Zur Biomasse-Politik
Drucksache 447/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG )
... Die energetische Qualität stellt jedoch immer mehr ein zusätzliches wichtiges Ausstattungsmerkmal einer Wohnung dar. Der Mietspiegel soll deshalb um geeignete Kriterien zur Beurteilung der Gebäudeenergieeffizienz ergänzt werden. Ein sogenannter "ökologischer Mietspiegel" kann für Vermieter Anreiz sein, ihre Immobilien entsprechend energetisch instandzusetzen bzw. zu modernisieren. Die existierenden Mietspiegel sollen deshalb so weiterentwickelt werden, dass sie auch die energetische Qualität von Gebäuden geeignet und transparent einbinden und darüber hinaus für Vermieter Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen setzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 555b Nummer 6, Nummer 7 und Nummer 8 - neu - BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 1 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 7 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556e Absatz 2 Satz 1 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556f Satz 1 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556f Satz 1 BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556f Satz 2 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 Satz 1 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 BGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 3 Satz 1 BGB
15. Zum Gesetzentwurf allgemein § 558 BGB
16. Zum Gesetzentwurf allgemein § 559 BGB
17. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 WoVermG
18. Zu Artikel 3a - neu - 5 Absatz 2 und 22 WiStrG 1954
'Artikel 3a Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
§ 22 Übergangsregelung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
19. Zum Gesetzentwurf allgemein § 5 Absatz 2 WiStrG 1954
Hilfsempfehlung zu Ziffer 18
Drucksache 157/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare -Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaft srechts
... Die vorgelegte Ergänzung des § 58 Absatz 6 Nummer 2 EEG 2014 dient dem Ziel, die Benachteiligung von in Industrieparks ansässigen Unternehmen zu vermeiden und die Errichtung neuer, unter den Gesichtspunkten von Energieeffizienz und Klimaschutz wertvoller Eigenerzeugungen in Kraft-Wärme-Kopplungs-Technologie nicht zu gefährden.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 EEG 2014
2. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 4, § 25 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 27 Absatz 1 EEG 2014
3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 EEG 2014
4. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 5 EEG 2014
5. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 EEG 2014
6. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, Absatz 2 EEG 2014
7. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 - neu - EEG 2014
8. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 5 Satz 1, Satz 2 EEG 2014
9. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 6 Nummer 1 EEG 2014
10. Zu Artikel 1 § 5 8 Absatz 6 Nummer 2 EEG 2014
11. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 8 EEG 2014
12. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 und § 91 EEG 2014
13. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b EEG 2014
14. Zu Artikel 1 § 95 Satz 1 EEG 2014
15. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 3 EEG 2014
16. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 1 Satz 3 EEG 2014
17. Zu Artikel 1 allgemein
18. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 17d Absatz 3 Satz 2 und 3 EnWG
19. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 17d Absatz 6 Satz 3 EnWG
20. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 17d Absatz 6 EnWG
21. Zu Artikel 6 Änderung des EnWG
22. Zu Artikel 6 Nummer 10 § 53b Nummer 3 EnWG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 273/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan 2014 der Bundesrepublik Deutschland
Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan 2014 der Bundesrepublik Deutschland
Drucksache 448/13
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... Mit der Maßnahme werden Anreize zur Vermeidung externer Kosten gesetzt, indem durch eine Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden negative Auswirkungen auf die Umwelt - insbesondere der Ausstoß klimaschädlicher Gase - verringert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 7e Erhöhte Absetzungen für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen
§ 10j Steuerbegünstigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... (58) Leitbild der deutschen Energiepolitik ist eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung. Auf Grundlage des Energiekonzepts von 2010 hat die Bundesregierung im Jahr 2011 den grundlegenden Umbau der deutschen Energieversorgung in Richtung erneuerbarer Energien und mehr Energieeffizienz eingeleitet. Dabei gilt: Wettbewerb im Energiebereich soll dafür sorgen, dass alle Verbraucher Energie möglichst kostengünstig nutzen können.
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 193/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement COM(2013) 133 final
... (a) Sicherung der Energieversorgung der Union durch die Förderung der Entwicklung erneuerbarer Meeresenergien, durch die Erschließung neuer und erneuerbarer Energieformen, durch den Zusammenschluss von Energienetzen sowie durch Energieeffizienz;
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. ERGEBNIS der Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzung
2.1. Öffentliche Konsultation
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip und Mehrwert
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
3.6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
3.6.1. Die Richtlinie
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 4 Erarbeitung und Umsetzung von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 5 Ziele von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 6 Gemeinsame Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 7 Spezifische Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne
Artikel 8 Spezifische Mindestanforderungen für Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 9 Beteiligung der Öffentlichkeit
Artikel 10 Erhebung von Daten und Informationsaustausch
Artikel 11 Prüfung der Umweltauswirkungen
Artikel 12 Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten
Artikel 13 Zusammenarbeit mit Drittländern
Kapitel III Umsetzung
Artikel 14 Zuständige Behörden
Artikel 15 Überwachung und Berichterstattung
Artikel 16 Durchführungsrechtsakte
Artikel 17 Ausschussverfahren
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Inkrafttreten
Artikel 20 Adressaten
Anhang I Zuständige Behörden
Drucksache 247/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik - COM(2013) 169 final
... "Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik". Es wird eine Strategie aufgezeigt, wie bei gleichzeitiger Steigerung von Wohlstand und Beschäftigung die Treibhausgasemissionen verringert, der Einsatz erneuerbarer Energien gesteigert sowie Energieeinsparungen und die Energieeffizienz in der EU vorangebracht werden können. Die Vorgabe, bei der Neukonzeption energiepolitischer Strategien die Preisentwicklung auf den Energiemärkten zu berücksichtigen und mit einer differenzierten Analyse einen Preisanstieg zu verhindern oder abzumildern sowie größere Kosteneffizienz zu erreichen, wird unterstützt.
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... Das Beschäftigungspotenzial der "grünen Wirtschaft" ist noch nicht vollständig erschlossen. Ressourceneffizienz ist ökonomisch und aus Gründen des Umweltschutzes sinnvoll und ist ein integraler Aspekt unserer künftigen Wettbewerbsfähigkeit. Die Mitgliedstaaten sollten diese Investitionen erhöhen, als Teil der nachhaltigeren Modernisierung der Produktionsmethoden. Energieeffizienzmaßnahmen erfolgen trotz ihrer positiven Wirkungen auf den Arbeitsmarkt und möglicher Einsparungen für Unternehmen und Haushalte nicht mit der angestrebten Geschwindigkeit. 8 Die Verringerung der CO
1. Einleitung
2. Allgemeine Bewertung
3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte
Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen
Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen
Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor
Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie
Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung
4. Fazit
Anhang 1 Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014
Anhang 2 Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben
Drucksache 113/13
... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13, ABl. L 155 vom 22.6.2010, S. 61) sowie der Beschlüsse der Bundesregierung zum Energiekonzept und zur Energiewende soll die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Energieeinsparverordnung
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.
§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
§ 26c Registriernummern
§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
§ 26e Erfahrungsberichte der Länder
§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden
§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.1 Grundsätze
3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte
3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden
Tabelle
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2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.
Tabelle
2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.
3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.
Tabelle
Anlage 4 (zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes
Anlage 6 (zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude
Anlage 7 (zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Anlage 8 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Anlage 9 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Wesentliche Regelungen im Überblick
III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit
IV. Alternativen
V. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Folgen der Verordnung
2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise
cc Stichprobenkontrollen
aaa Unabhängiges Kontrollsystem
bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten
3. Kosten für die Wirtschaft
a Ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen
c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise
VI. Zeitliche Geltung
VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen
VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu § 26c Registriernummern
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder
Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden
Drucksache 286/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr - COM(2013) 195 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die seit 1996 bestehende Richtlinie über die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen der Fahrzeuge im Straßenverkehr zu überarbeiten, um damit aerodynamischere Fahrzeuge mit verbesserter Energieeffizienz sowie mit alternativen - hybriden oder elektrischen - Antriebssystemen auf den Markt zu bringen.
Drucksache 758/3/13
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission
Drucksache 363/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 65)" durch die Wörter "einer größeren Renovierung im Sinne des Artikels 2 Absatz 10 Buchstabe b der Richtlinie
Drucksache 112/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse 908. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2013
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetz es
... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) muss unter anderem gewährleisten, dass nach dem 31. Dezember 2018 neue Gebäude, die im Eigentum von Behörden stehen oder von Behörden genutzt werden sollen, Niedrigstenergiegebäude sind. Dies wird allein durch eine Begriffsbestimmung im
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 3 EnEG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 3 EnEG *
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd - neu - § 5a Satz 2 Nummer 8 EnEG
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 7 Absatz 1a EnEG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7b Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 4 - neu -, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 einleitender Satzteil und Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 EnEG
§ 7b Erfassung von Daten zur sachbezogenen Auswertung und Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7b Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Satz 2 und 3 EnEG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7b Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 EnEG
Drucksache 113/1/13
... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch die Schaffung eines Rahmens für eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten (ABl. L 81 vom 21.3.2012, S. 18) oder der VDI-Richtlinie 2067 Blatt 1 (2012-09) oder der VDI-Richtlinie 6025 (2012-11) anzuwenden." '.
Drucksache 758/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission COM(2013) 762 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission COM(2013) 762 final
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Energieeffizienzrichtlinie
3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED
3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung
3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen
3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen
3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme
3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung
3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung
3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung
4. Schlussfolgerung
Drucksache 348/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich - COM(2013) 253 final
... 4. Der Bundesrat unterstützt zudem die grundlegende Ausrichtung des EU-Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) mit dem Ziel, Forschungsschwerpunkte zu bilden, nationale Forschungskapazitäten zu bündeln und sich für eine bessere transeuropäische Vernetzung einzusetzen. Vor dem Hintergrund der Ziele des Energiefahrplans 2050 (COM(2011) 885 final) bedauert er jedoch eine falsche Priorisierung der Forschungs- und Innovationsvorhaben. So macht die unter 2.3. dargestellte Übersicht der Forschungsausgaben nach Energieerzeugungssektoren ein deutliches Ungleichgewicht zwischen nachhaltigen Forschungsausgaben und solchen im nuklearfossilen Komplex deutlich. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Feststellung zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014 - 2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" COM(2011) 812 final und stellt erneut fest, dass die für Forschung und Ausbildung im Bereich der Kernenergie vorgesehenen Mittel überhöht sind und dass das Budget zur Förderung der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz außerhalb von Euratom deutlich erhöht werden sollte (Ziffer 46, BR-Drucksache 805/11(B)). Insbesondere sollten aus Sicht des Bundesrates vermehrte Anstrengungen im Bereich "Netze und Speichertechnologie" unternommen werden, da sie entscheidend für ein sinnvolles Lastmanagement im Zusammenhang mit fluktuierend eingespeisten erneuerbaren Energien sind.
Drucksache 25/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2012/13 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache: 693/12 b) Jahreswirtschaftsbericht 2013 der Bundesregierung Drucksache: 25/13
... 16. Der Bundesrat stellt - angesichts der Bedeutung, den die Bundesregierung der Energieeffizienz zu Recht beimisst - fest, dass dieses Feld bislang nicht für den Bund-Länder-Austausch institutionalisiert wurde. Der Bundesrat wiederholt daher seine Forderung vom März 2012, die Länder frühzeitig und umfassend in die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur nationalen Energieeffizienzsteigerung zu integrieren und eine gemeinsame Plattform "Forum Energieeffizienz" einzurichten.
Drucksache 418/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... Die Maßnahmen auf EU-Ebene gehen nicht über das hinaus, was notwendig ist, um die genannten Ziele zu erreichen. Die einzelnen Elemente des Pakets ergänzen sich gegenseitig und bieten ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen einer effizienten Gewährleistung eines voll funktionsfähigen Binnenmarkts für Privatkunden-Finanzdienstleistungen einerseits und einem hohen Verbraucherschutzniveau und einer gebührenden Berücksichtigung von Fragen der Energieeffizienz andererseits.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
5.1. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Vergleichbarkeit der für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Gebühren
Artikel 3 Liste der repräsentativsten gebührenpflichtigen Zahlungsdienste auf nationaler Ebene und standardisierte Terminologie
Artikel 4 Gebühreninformation und Glossar
Artikel 5 Gebührenaufstellung
Artikel 6 Vertrags- und Geschäftsinformationen
Artikel 7 Vergleichswebsites
Artikel 8 Kontopakete
Kapitel III Kontowechsel
Artikel 9 Bereitstellung eines Kontowechsel-Service
Artikel 10 Kontowechsel-Service
Artikel 11 Gebühren für den Kontowechsel-Service
Artikel 12 Finanzielle Verluste für Verbraucher
Artikel 13 Informationen zum Kontowechsel-Service
Kapitel IV Zugang zu Zahlungskonten
Artikel 14 Nichtdiskriminierung
Artikel 15 Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen
Artikel 16 Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen
Artikel 17 Gebühren
Artikel 18 Rahmenverträge und Kündigung
Artikel 19 Allgemeine Informationen über Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Kapitel V Zuständige Behörden und Alternative Streitbeilegung
Artikel 20 Zuständige Behörden
Artikel 21 Alternative Streitbeilegung
Kapitel VI Sanktionen
Artikel 22 Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 23 Delegierte Rechtsakte
Artikel 24 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 25 Durchführungsrechtsakte
Artikel 26 Bewertung
Artikel 27 Überprüfungsklausel
Artikel 28 Umsetzung
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Adressaten
Drucksache 626/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens "Energieund Klimafonds" und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung
... -Zertifikatspreise die in dem mitgeteilten Finanztableau in Aussicht genommenen Zuweisungen an den Energie- und Klimaschutzfonds (EKF) aus dem Bundeshaushalt ausreichen, um die Förderung wichtiger Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen im notwendigen Umfang aus dem EKF fortzuführen.
1. Zu Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
4. Zu Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung für Landwirte
5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 221 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB V ,
Drucksache 286/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr - COM(2013) 195 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die seit 1996 bestehende Richtlinie über die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen der Fahrzeuge im Straßenverkehr zu überarbeiten, um damit aerodynamischere Fahrzeuge mit verbesserter Energieeffizienz sowie mit alternativen - hybriden oder elektrischen - Antriebssystemen auf den Markt zu bringen.
Drucksache 758/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission - COM(2013) 762 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission - COM(2013) 762 final
Drucksache 626/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung
... -Zertifikatspreise die in dem mitgeteilten Finanztableau in Aussicht genommenen Zuweisungen an den Energie- und Klimaschutzfonds (EKF) aus dem Bundeshaushalt ausreichen, um die Förderung wichtiger Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen im notwendigen Umfang aus dem EKF fortzuführen.
1. Zu Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
2. Zu Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung für Landwirte
Drucksache 398/13
... b) über Stellen, bei denen weitergehende Informationen und Dienstleistungen zum Thema Energieeffizienz verfügbar sind."
§ 3a Verteilung der Betriebskosten, Abrechnungsinformationen.
§ 7b Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten sowie Auswertung von Daten.
‚Artikel 1a Änderung der Energieeinsparverordnung
Drucksache 247/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik - COM(2013) 169 final
... "Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik". Es wird eine Strategie aufgezeigt, wie bei gleichzeitiger Steigerung von Wohlstand und Beschäftigung die Treibhausgasemissionen verringert, der Einsatz erneuerbarer Energien gesteigert sowie Energieeinsparungen und die Energieeffizienz in der EU vorangebracht werden können. Die Vorgabe, bei der Neukonzeption energiepolitischer Strategien die Preisentwicklung auf den Energiemärkten zu berücksichtigen und mit einer differenzierten Analyse einen Preisanstieg zu verhindern oder abzumildern sowie größere Kosteneffizienz zu erreichen, wird unterstützt.
Drucksache 25/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2012/13 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2013 der Bundesregierung
... -Energien-Gesetz lediglich Symptome zu behandeln, sondern dass alle Regelungsbereiche des Energiesystems vollumfänglich einer Prüfung unterzogen werden müssen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, im Rahmen der Vorlage eines "Masterplans Energiewende" die Eckpunkte eines zukunftsfähigen Strommarktdesigns zu definieren, das den komplexen Wechselwirkungen eines Ausbaus Regenerativer Energien, der Notwendigkeit sukzessiver Speicherimplementierung, einer Erhöhung der Energieeffizienz auf allen Versorgungsebenen und der Notwendigkeit jederzeitiger Versorgungssicherheit gleichermaßen gerecht wird.
Drucksache 398/1/13
... /EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) erforderlich ist, begrüßt. In seinem Beschluss hat er jedoch die Auffassung vertreten, dass der vorgelegte Entwurf kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die durch den Energieverbrauch im Gebäudebereich aufgeworfen werden, gebe. Allein durch die verschiedenen parallelen energiesparrechtlichen Vorschriften des Bundes, bestehend aus
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 3 EnEG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2b § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 EnEG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 7 Absatz 1a EnEG
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... • Energieeffizienz
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
• Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum
• Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
• Social Impact Bonds
4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte
• Sicherung eines angemessenen Auskommens
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
• Förderung der finanziellen Inklusion
• Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
• Energieeffizienz
• Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger
4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung
• Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
• Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters
2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
Drucksache 518/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts
... Im Rahmen von "Horizont 2020" wird eine deutliche Aufstockung der Haushaltsmittel für die Forschung im Bereich der nichtnuklearen Energie und Energieeffizienz auf 6,15 Mrd. EUR vorgeschlagen (für das Einzelziel "sichere, saubere und effiziente Energie" im Schwerpunktbereich "gesellschaftliche Herausforderungen"); im 7. Rahmenprogramm betrugen die Mittel für Verpflichtungen noch 2,35 Mrd. EUR. Dies entspricht den Zielen der Union, die große Herausforderungen wie den Klimawandel und die Energiesicherheit angehen möchte, ohne die Forschung im Bereich alternativer Energiequellen aus den Augen zu verlieren, worauf einige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland gedrängt haben.
Drucksache 758/2/13
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission
Drucksache 515/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Kurz- und mittelfristig kann mit allmählichen Energieeffizienzsteigerungen gerechnet werden. Die derzeit verwendeten Technologien haben schon signifikante Verbesserungen erfahren11, und Produktionsanlagen, die die besten Technologien nutzen, arbeiten bereits nahe an ihrer thermodynamischen Grenze. Allerdings gibt es noch einige Bereiche, in denen Verbesserungen erzielt werden könnten, damit der Sektor eine größere Widerstandsfähigkeit gegenüber den Energiekosten entwickelt. Eine verbesserte Energieeffizienz verringert die Gestehungskosten und kann höhere Vorabinvestitionen erfordern; daher sollten Maßnahmen so umgesetzt werden, dass die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden. Die Kommission wird deshalb Sektoren überwachen, in denen das Risiko einer Verlagerung von CO
1. Die Stahlindustrie in Europa
2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen
2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt
2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen
3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie
3.1. Der richtige Regulierungsrahmen
3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln
3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene
Zugang zu Rohstoffen
5 Handel
3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten
5 Klimaschutzpolitik
Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit
zur Förderung von Innovationen
mittel - bis langfristig
zur Diversifizierung der Versorgung
3.5 Innovation
3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf
4. Fazit
Drucksache 247/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik COM(2013) 169 final
... • Höhere Anteile der erneuerbaren Energien, Verbesserungen bei der Energieeffizienz sowie eine bessere und intelligentere Energieinfrastruktur sind "No-regrets"-Optionen für den Umbau des Energiesystems in der EU.
1. Einleitung
2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte
2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen
2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt
3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation
3.1. Zielvorgaben
3.2. Kohärenz der politischen Instrumente
3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft
3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten
4. Fragen
4.1. Allgemeine Fragen
4.2. Zielvorgaben
4.3. Instrumente
4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
4.5. Kapazitäten und Lastenteilung
5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation
Anhang Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik
1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung
2. Weiterführende Informationen
Drucksache 187/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... - KMU werden zwar ermutigt, sind aber nicht verpflichtet, sich einem Energieaudit gemäß der neuen Energieeffizienzrichtlinie
Mitteilung
1. Einleitung
2. Befreiung der Kleinstunternehmen von EU-Rechtsvorschriften
3. Weniger strenge Vorschriften für KMU
4. Der KMU-Anzeiger
5. Unterstützung und Konsultierung von KMU
5.1 Konsultation von KMU - Allgemeine Aspekte
5.2 Die TOP 10-Konsultation
6. Reaktion auf die KMU-Konsultationen
7. Die nächsten Schritte
Drucksache 699/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
... - um auf die Herausforderungen und Chancen zu reagieren, denen die Forstwirtschaft im Zusammenhang mit Ressourcen und Energieeffizienz, Rohstoffen, Logistik, struktureller Anpassung, Innovation, allgemeiner und beruflicher Bildung und Qualifikationen, internationalem Wettbewerb, Klimapolitik nach 2020 sowie Information und Kommunikation gegenübersteht, damit das Wachstum gefördert wird;
Mitteilung
1. Europa braucht seine Wälder
2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist
3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor
3.1 Leitgrundsätze
3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020
3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle
3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU
3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima
3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen
3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?
3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung
3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder
3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive
4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... Ein weiteres vorrangiges Thema in diesem Bereich sind Energieeinsparungen. Im Lebensmitteleinzelhandel besteht ein äußerst großes Potenzial für Energieeffizienzsteigerungen. Ganz besonders wichtig sind hier die Abdeckung von Kühlregalen und die Rückgewinnung von bei der Kühlung entstehender Abwärme für die Raumheizung sowie die Nutzung natürlicher Kältemittel .29
Mitteilung
1. Einleitung
2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen
2.1 Der Einzelhandel im Wandel
2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber
2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten
3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen
3.1 Stärkung der Verbraucher
3.1.1 Verbraucherinformation
3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten
3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels
3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen
3.2.2 Elektronischer Handel
3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel
3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel
3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung
3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen
3.5.1 Produktkennzeichnung
3.5.2 Elektronische Zahlungen
3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds
3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen
3.6.2 Informelle Wirtschaft
3.7 Internationale Dimension
4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor
Drucksache 438/13
... ) setzen europäisches Recht zur Steigerung der Energieeffizienz von Produkten um und müssen ihrerseits durch nationale Rechtsverordnungen konkretisiert und regelmäßig an das europäische Recht angepasst werden. Hierzu wird mit dieser Rechtsverordnung zum einen das EVPG durch eine neu zu erlassende Durchführungsverordnung konkretisiert und zum anderen die bestehende
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Produkten
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Anlass und Ziel der Verordnung
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten, Folgen für die Wirtschaft
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2438: Verordnung zur Durchführung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes und des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
Drucksache 348/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich - COM(2013) 253 final
... Die EU-Politik in den Bereichen Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz und erneuerbare Energien fördert die Markteinführung von Technologien, deren Bandbreite von Fotovoltaik-Modulen bis hin zu effizienten Geräten und von intelligenten Verbrauchsmessgeräten bis zur Domotik reicht. Die EU muss den Stellenwert der Technologien und Innovationen in der Energiepolitik weiter stärken, und zwar nicht nur in Bezug auf bestimmte Technologien, sondern indem sie neue Geschäftsmodelle, Anpassungsvorgänge am Markt und in der Gesellschaft sowie Verbesserungen des Energiesystems anstößt, die eine längerfristige strategische Investitionsperspektive bieten.... in einer sich ständig verändernden Energielandschaft
1. Einleitung
2. Was hat die EU erreicht?
2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen
2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation
2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU
2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE
2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen
2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik
2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich
3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus
3.1. Zentrale Grundsätze
3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen
Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen
4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie
5. Fazit
Drucksache 112/13 (Beschluss)
... zugrunde liegende EU-Recht schreibt den EU-Mitgliedstaaten zeitlich bezogene und inhaltlich konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz nach Maßgabe der von den EU-Mitgliedstaaten vereinbarten Klimaschutzziele vor.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 3 EnEG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd - neu - § 5a Satz 2 Nummer 8 EnEG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 7 Absatz 1a EnEG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7b Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 4 - neu -, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 einleitender Satzteil und Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 EnEG
§ 7b Erfassung von Daten zur sachbezogenen Auswertung und Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7b Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Satz 2 und 3 EnEG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7b Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 EnEG
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 247/2/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik
... Unter anderem die wirtschaftliche Rezession in Europa, die höheren Anteile an erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz führen zu einem Überschuss von Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS). Die aus diesem Überangebot resultierenden Preise für Emissionszertifikate von derzeit unter vier Euro pro Tonne CO
Drucksache 758/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission - COM(2013) 762 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission - COM(2013) 762 final
Drucksache 348/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich - COM(2013) 253 final
... 6. Der Bundesrat unterstützt zudem die grundlegende Ausrichtung des EU-Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) mit dem Ziel, Forschungsschwerpunkte zu bilden, nationale Forschungskapazitäten zu bündeln und sich für eine bessere transeuropäische Vernetzung einzusetzen. Vor dem Hintergrund der Ziele des Energiefahrplans 2050 (COM(2011) 885 final) bedauert er jedoch eine falsche Priorisierung der Forschungs- und Innovationsvorhaben. So macht die unter 2.3. dargestellte Übersicht der Forschungsausgaben nach Energieerzeugungssektoren ein deutliches Ungleichgewicht zwischen nachhaltigen Forschungsausgaben und solchen im nuklearfossilen Komplex deutlich. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Feststellung zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014 - 2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" COM(2011) 812 final und stellt erneut fest, dass die für Forschung und Ausbildung im Bereich der Kernenergie vorgesehenen Mittel überhöht sind und dass das Budget zur Förderung der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz außerhalb von Euratom deutlich erhöht werden sollte (Ziffer 46, BR-Drucksache 805/11(B)). Insbesondere sollten aus Sicht des Bundesrates vermehrte Anstrengungen im Bereich "Netze und Speichertechnologie" unternommen werden, da sie entscheidend für ein sinnvolles Lastmanagement im Zusammenhang mit fluktuierend eingespeisten erneuerbaren Energien sind.
Drucksache 173/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... -armen Wirtschaft bis 2050, - Festlegung der Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030, - Energieeffizienzrichtlinie, - laufende Legislativvorschläge im Hinblick auf Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und die Reduzierung fluorierter Treibhausgase
1. Einleitung
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
3.5. Öffentliche Konsultation
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
4.1.1. Mindestlebensstandard
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
4.1.5. Frieden und Sicherheit
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
5.2.1. Geltungsbereich
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
5.2.4. Kohärenz
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
6. die nächsten Schritte
Anhang I
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 348/2/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich
... Unter anderem die wirtschaftliche Rezession in Europa, die höheren Anteile an erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz führen zu einem Überschuss von Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS). Die aus diesem Überangebot resultierenden Preise für Emissionszertifikate von derzeit unter vier Euro pro Tonne CO
Drucksache 112/13
... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13, ABl. L 155 vom 22.6.2010, S. 61) ist in deutsches Recht umzusetzen. Durch die vorliegende Gesetzesänderung werden die erforderlichen Verordnungsermächtigungen geschaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
§ 2a Zu errichtende Niedrigstenergiegebäude
§ 7b Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und wesentliche Neuregelungen des Änderungsgesetzes
1. Anlass
2. Wesentliche Änderungen im Überblick
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgen, Kosten
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Erfüllungsaufwand
4. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
6. Vereinbarkeit mit Europarecht; Befristung des Änderungsgesetzes
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2129: Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (BMVBS/BMWi)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
Drucksache 515/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa - COM(2013) 407 final
... 4. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass staatliche Beihilfen oder die Befreiung von Abgaben für energieintensive Branchen (z.B. der Stahlindustrie) der Gefahr von "carbon leakage" vorbeugen können und müssen. Der Bundesrat fordert jedoch, solche Förder- und Befreiungstatbestände auf solche Unternehmen zu beschränken, die im internationalen Wettbewerb stehen und durch andere Maßnahmen (z.B. Energieeffizienzmaßnahmen) ihre Energiekosten nicht senken können. Der Bundesrat sieht mit Sorge die Entwicklung, dass in Deutschland ein wachsender Anteil von Unternehmen auf Kosten der Endverbraucherinnen und -verbraucher von Befreiungstatbeständen Gebrauch machen kann.
Drucksache 474/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... "d) die energetische Beschaffenheit, die Gesamtenergieeffizienz der vorhandenen Bebauung und der Versorgungseinrichtung des Gebiets, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden."
Drucksache 363/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie : Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor 2012 - 2015 COM(2012) 261 final
... Bei grenzüberschreitenden spezialisierten Dienstleistungen können aufgrund der Umsetzung sektorspezifischer EU-Bestimmungen, die für Experten, deren Tätigkeit in Zusammenhang mit fluoriertem Treibhausgas (F-Gas) in Kühlsystemen, der Energieeffizienz von Gebäuden oder der Abfallentsorgung und -beförderung steht, eine Genehmigung vorschreiben, bestimmte Anforderungen gelten. Fallen solche Experten unter ein Akkreditierungssystem gemäß der Verordnung Nr. (EG) Nr. 765/2008, so wird die gegenseitige Anerkennung der Akkreditierungsurkunden erleichtert. Sie sollte ihre Wirkung in vollem Umfang entfalten können.
Mitteilung
I. Einleitung: Wachstum Arbeitsplätze durch Dienstleistungen
II. in vollem Umfang von der Dienstleistungsrichtlinie profitieren
1. Nulltoleranz bei Nichteinhaltung
2. Die ökonomischen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie maximieren
3. Freiberufliche Dienstleistungen: Überarbeitung des Rechtsrahmens
4. Sicherstellen, dass die Dienstleistungsrichtlinie den Verbrauchern nützt
5. Funktionierende Binnenmarktvorschriften in der Praxis
6. Sektorspezifischer Bedarf
6.1 Spezialisierte Dienstleistungen: Die gegenseitige Anerkennung Wirklichkeit werden lassen
6.2 Verbraucherschutzrecht
6.3 Dienstleistungen für den Handel und für Unternehmen: Besondere Initiativen
7. Einheitliche Ansprechpartner der zweiten Generation
III. Schlussfolgerung
Anhang 1 für Dienstleistungssektoren Geltende EU-Rechtsvorschriften
Anhang II Verzeichnis der Initiativen mit Zeitplan
Drucksache 346/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien - ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt COM(2012) 271 final
... Der Europäische Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan)24 und das demnächst zu verabschiedende Forschungsprogramm "Horizont 2020" stellen den Hauptbeitrag der EU zur Unterstützung von Entwicklungen bei den zentralen Energietechnologien dar. Ferner hat die Kommission für 2014-2020 eine erhebliche Konzentration der Anstrengungen im Bereich der EU-Kohäsionspolitik zugunsten von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sowie eine starke Fokussierung auf FuE und Innovation vorgeschlagen. Andere Instrumente sind u.a. Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsrechten im
Mitteilung
1. Einleitung
2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt
Marktentwicklungen und Kosten
Bessere Förderregelungen
3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien
4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen
5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher
6. Förderung der Technologischen Innovation
7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien
8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020
9. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 390/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (19. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" 2011) - COM(2012) 373 final
... Das Netzwerk für Subsidiaritätskontrolle des Ausschusses der Regionen zählte Ende 2011 insgesamt 134 Partner. Die Anzahl der Partner, insbesondere im Hinblick auf die regionalen Parlamente und Regierungen, ist damit stark angewachsen. 2011 führte das Netzwerk gezielte Konsultationen zu fünf Vorschlägen der Kommission durch (Fazilität " Connecting Europe"; Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger; Überprüfung der EU-Politik für Luftqualität und Emissionen; Energieeffizienz und Integration der Roma9). Es brachte außerdem einen zweiten Aktionsplan mit Schwerpunkt auf der TEN-V-Politik auf den Weg, der darauf abstellt, bewährte Verfahrensweisen für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in Europas Regionen und Städten zu ermitteln.
Bericht
1. Einleitung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe
2.1. Kommission
2.2. Nationale Parlamente
2.3. Europäisches Parlament und Rat
2.4. Ausschuss der Regionen
2.5. Gerichtshof
3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden
3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle
3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab
Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18
Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19
5 Fluggastdatensätze20
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... (9) Die EU hat zugesagt, bis 2020 in der EU einen Rückgang der Treibhausgasemissionen um mindestens 20% zu erreichen (bzw. um 30%, sofern sich andere Industriestaaten zu vergleichbaren Emissionsreduktionen verpflichten und Entwicklungsländer entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten ebenfalls einen angemessenen Beitrag leisten), sicherzustellen, dass bis 2020 20% der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen, und durch Verbesserung der Energieeffizienz einen 20%igen Rückgang (gemessen an den Prognosewerten) des Primärenergieverbrauchs zu erzielen10.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020
3 THEMENBEREICHE
Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
GEEIGNETE Rahmenbedingungen
Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen
Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
3 überwachung
Drucksache 277/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilfenrechts - COM(2012) 209 final
... 13. Die Beihilfenkontrolle unterstützt bereits die Leitinitiativen der Strategie "Europa 2020". So enthalten die Breitbandleitlinien die Voraussetzungen für eine effiziente staatliche Förderung der Breitbandanbindung, wobei sie die Verwirklichung der Ziele der "Digitalen Agenda für Europa" unterstützen. Eine öffentliche Förderung des Ausbaus der Infrastruktur ist auch für die Verwirklichung intelligenter, modernerer und vollständig vernetzter Verkehrs- und Energieinfrastrukturen entscheidend, wie sie in der Mitteilung "Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa" vorgesehen sind. Der Rahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation erleichtert die Verwirklichung der Ziele der "Innovationsunion" sowie die Ziele der Leitinitiative "Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung". Die Umsetzung des "Verursacherprinzips" sowie die Möglichkeit, Beihilfen zu gewähren, um Unternehmen dazu zu veranlassen, über die in den Leitlinien für Umweltbeihilfen festgelegten verbindlichen EU-Umweltstandards hinauszugehen oder Energieeffizienz zu fördern, bilden eines der Instrumente zur Umsetzung der Leitinitiative ressourcenschonendes Europa". Die Möglichkeit, Ausbildungsmaßnahmen mit staatlichen Mitteln zu fördern, leistet einen Beitrag zu den Zielen der Leitinitiative "Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten". Im Rahmen der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen sind Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten nur unter strengen Auflagen zulässig, wobei die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität der Unternehmen gewährleistet sein muss. Damit begünstigen die Leitlinien den Marktaustritt ineffizienter Unternehmen, stärken die Unternehmen im Hinblick auf den globalen Wettbewerb und leisten damit einen Beitrag zur Leitinitiative "Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung". Die Verbindung zwischen den Zielen der Strategie "Europa 2020" und den Leitinitiativen einerseits und den Beihilfevorschriften andererseits sollte weiter ausgebaut werden, um die Instrumente der Kommission zu straffen und die Mitgliedstaaten zu ermutigen, knappe öffentliche Mittel für gemeinsame Prioritäten zu verwenden.
1. Einführung: Beihilfenkontrolle im aktuellen wirtschaftlichen politischen Umfeld
2. Ziele Instrumente der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts
2.1. Wachstumsförderung auf einem gestärkten, dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt
2.2. Fokussierung der Durchsetzung auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt
2.3. Straffere Regeln und schnellerer Abschluss
3. Weiteres Vorgehen
Drucksache 745/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 22. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass neben den Risiken der Nanotechnologie auch Chancen, die die Anwendungen der Nanotechnologie für den Umweltschutz bieten, berücksichtigt werden. Nanomaterialien werden bereits jetzt erfolgreich z.B. zur Ressourcenschonung und zur Steigerung der Energieeffizienz eingesetzt. Sie stehen für eine innovative Umwelttechnologie. Diese Aspekte sollten in die Risikobetrachtung und Risikodiskussion sowie auch in das Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 mit aufgenommen werden.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 151/12
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zu den mit der EEG-Novelle vorgesehenen Änderungen bei der Förderung des Solarstroms
... 3. Allerdings liegt bislang kein Plan der Bundesregierung vor, der alle nötigen Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung und Energieeffizienz, für den Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Netz- und Speicherausbau und zur ergänzenden konventionellen Kapazitätsplanung umfasst. Das Fehlen eines solchen Plans verunsichert gleichermaßen Energieversorger, Industrie wie Verbraucher und Verbraucherinnen, hemmt notwendige Investitionen und gefährdet die Versorgungssicherheit. Lediglich Kürzungen im Bereich der regenerativen Energien vorzunehmen, greift zu kurz. Wichtiger wäre es stattdessen, die Innovationskraft der regenerativen
Drucksache 458/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... ohne weitere Voraussetzungen, während alle anderen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ein Energiemanagementsystem einführen müssen, um den Spitzenausgleich des § 55 EnergieStG bzw. § 10 StromStG zu erhalten. Von daher erscheint es nur sachgerecht, dieses Erfordernis auch bei energieintensiven Unternehmen zu fordern. Denn in diesen Branchen fällt der Energiekostenanteil vier- bis achtmal so hoch aus wie im Durchschnitt der gesamten Industrie, so dass gerade hier wirksame Anreize zur Erhöhung der Energieeffizienz gesetzt werden müssen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 51 Absatz 1 EnergieStG , Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 1 StromStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 55 Absatz 4 bis 9 EnergieStG und Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d § 10 Absatz 3 bis 9 StromStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 55 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 EnergieStG ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 55 Absatz 4 bis 9 EnergieStG und Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d § 10 Absatz 3 bis 9 StromStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage zu § 55 Tabelle und Nummer 2 EnergieStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zum Gesetzentwurf insgesamt
7. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... - Die "grüne Wirtschaft" wies während der gesamten Rezession ein positives Beschäftigungswachstum auf, das laut Prognose weiterhin ziemlich stark bleiben soll. Allein in den Branchen Energieeffizienz und erneuerbare Energien könnten bis 2020 rund 5 Millionen Arbeitsplätze entstehen. 13 Die Entwicklung der Waren- und Dienstleistungsmärkte, die Politik in den Bereichen FuE sowie Innovation, neue Regelungsrahmen und marktbasierte Instrumente werden unsere Industrie- und Wirtschaftsstrukturen in Richtung größere Ressourceneffizienz verändern und die Umgestaltung zahlreicher Arbeitsplätze in fast allen Sektoren nach sich ziehen. Während CO
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 581/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... -Emissionen der Systeme zu reduzieren und deren Energieeffizienz zu erhöhen.18
1. Einleitung
2. GEMEINSAM für Neues Wachstum
2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt
Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:
Seeverkehr Leitaktion 2:
Luftverkehr Leitaktion 3:
Energie Leitaktion 4:
2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen
Mobilität der Bürger Leitaktion 5:
Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:
Unternehmensumfeld Leitaktion 7:
2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa
Dienstleistungen Leitaktion 8:
Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:
Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:
2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens
Verbraucher Leitaktion 11:
3. Schlussfolgerung
Anhang I Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II
Anhang II Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen
Drucksache 476/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Rahmenabkommen vom 10. Mai 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
... c) mit Beiträgen sowohl der Angebots- als auch der Nachfrageseite eine rationelle Energienutzung zu erreichen, indem die Energieeffizienz bei der Erzeugung, dem Transport, der Verteilung und dem Endverbrauch von Energie gefördert wird;
Drucksache 687/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase - COM(2012) 643 final
... -armen Wirtschaft bis 2050 vorgezeichnet ist. Die Unterstützung neuer Alternativen wird dazu beitragen, im Einklang mit der Priorität der EU-2020-Strategie für nachhaltiges Wachstum die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu erhalten und insbesondere grünes Wachstum zu unterstützen22. Maßnahmen zur Wahrung der Interessen von KMU werden im Einklang mit dem Prinzip "Vorfahrt für KMU"23 eingeführt, wobei insbesondere auf die Auswirkungen auf die Energieeffizienz geachtet wird, um sicherzustellen, dass mit dem Wirken der EU zur Förderung einer umweltgerechten Gestaltung24 und Energieeffizienz 25 konform gegangen wird. Schließlich zielt der Vorschlag auch darauf ab, die Rechtsvorschriften zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für öffentliche Behörden (auf nationaler oder EU-Ebene) und für Unternehmen auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Problembeschreibung und Ziele
4 Hintergrund
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
Konsultation interessierter Kreise sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Reduzierung
Artikel 2 Vermeidung von Emissionen
Artikel 3 Kontrolle auf Dichtheit
Artikel 4 Leckage-Erkennungssysteme
Artikel 5 Führung von Aufzeichnungen
Artikel 6 Emissionen bei der Herstellung
Artikel 7 Rückgewinnung
Artikel 8 Ausbildung und Zertifizierung
Kapitel III Inverkehrbringen und überwachung der Verwendung
Artikel 9 Beschränkungen des Inverkehrbringens
Artikel 10 Kennzeichnung und Produktinformation
Artikel 11 Beschränkung der Verwendung
Artikel 12 Vorbefüllung von Einrichtungen
Kapitel IV Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Artikel 13 Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Artikel 14 Zuweisung von Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Artikel 15 Quotenregister
Artikel 16 Übertragung von Quoten
Kapitel V Berichterstattung
Artikel 17 Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Zerstörung
Artikel 18 Erhebung von Emissionsdaten
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 19 Überprüfung
Artikel 20 Ausführung der Befugnisübertragung
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang I In Artikel 1 Ziffer 1 genannte fluorierte Treibhausgase
Anhang II
Anhang III Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 9 Absatz 1
Anhang IV In Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 3 genannte Methode zur Berechnung des Gesamttreibhauspotenzials eines Gemischs
Anhang V Berechnung der Höchstmenge, Referenzwerte und Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Anhang VI Zuweisungsmechanismus gemäß Artikel 14
1. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, für die gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 ein Referenzwert bestimmt wurde
2. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 2 übermittelt haben
2.1. Schritt 1 der Berechnung
2.2. Schritt 2 der Berechnung
2.3. Schritt 3 der Berechnung
3. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 13 Absatz 4 übermittelt haben
Anhang VII Angaben, die gemäß Artikel 17 gemeldet werden müssen
Anhang VIII Entsprechungstabelle
Drucksache 688/12
... a) festgestellt hat, dass mindestens der nach der Anlage zu § 55 für das Antragsjahr vorgesehene Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde; die Feststellung erfolgt auf der Grundlage des Berichts, den ein unabhängiges wissenschaftliches Institut im Rahmen des Monitorings nach der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 (BAnz AT 16.10.2012(B) 1) erstellt hat, sowie
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 3 Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad
§ 53 Steuerentlastung für die Stromerzeugung in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt
§ 53a Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 53b Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 66b Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8
Artikel 2 Änderung des Stromsteuergesetzes
§ 12 Ermächtigung zu § 10 Absatz 3, 4 und 7
Anlage (zu § 10) Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der Energieintensität
Artikel 3 Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.