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155 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Energiebedarfs"


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Drucksache 647/10 (Beschluss)

... sind abzulehnen. Insbesondere § 10 Absatz 6 Satz 3 Nummer 1 EEWärmeG bildet die Grundlage für eine Ausweitung der Nachweispflichten. § 10 Absatz 6 Satz 3 Nummer 2 EEWärmeG sieht die Möglichkeit der Einführung einer Pflicht zur Ausweisung des Anteils der Erneuerbaren Energien am Wärme- und Kälteenergiebedarf des Gebäudes vor. § 10 Absatz 6 Satz 3 Nummer 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 - neu -EEG

Zu Absatz 6

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a Satz 3 - neu - EEWärmeG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b EEWärmeG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und Nummer 5 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a und § 3 Absatz 3 EEWärmeG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEWärmeG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Nummer 1 EEWärmeG

8. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

9. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 2 EEWärmeG und Buchstabe e § 10 Absatz 6 Satz 3 EEWärmeG

10. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - § 10 Absatz 3 Satz 3 EEWärmeG

11. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e § 10 Absatz 7 - neu - EEWärmeG

12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 10a EEWärmeG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

14. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b § 14 Absatz 2 EEWärmeG Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b ist zu streichen.

16. Zu Artikel 2 Nummer 20 § 18a EEWärmeG , Artikel 5a - neu - § 3 Absatz 1 Nummer 6 HBauStatG

'Artikel 5a Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

17. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d § 19 Absatz 3 Satz 1 EEWärmeG In Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d ist in § 19 Absatz 3 Satz 1 die Angabe 1. Juli 2011 durch die Angabe 1. Januar 2012 zu ersetzen.

18. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer VII.2 Buchstabe a EEWärmeG

19. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe i Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa Anlage Nummer VIII.1 Satz 1 EEWärmeG


 
 
 


Drucksache 712/09

... Durch eine Senkung der Leistungsgrenze für Emissionsanforderungen und deren Überwachung von 15 kW auf 4 kW Nennwärmeleistung sollen künftig alle Heizkessel der privaten Haushalte von den Emissionsanforderungen erfasst werden können. Dies ist notwendig, weil infolge des gesunkenen Heizenergiebedarfs z.B. von Niedrigenergiehäusern eine zunehmende Anzahl von kleinen Holzheizungskesseln mit Leistungen von knapp unter 15 kW installiert ist.



Drucksache 228/09

... AB. in der Erwägung, dass die Internationale Energie-Agentur bis 2030 eine Zunahme des Weltenergiebedarfs um mindestens 60 % vorhersagt und dieser wachsende Energiebedarf auch von den Schwellenländern verursacht wird,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 413/09

... 10. empfiehlt, dass die Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement zumindest einige der folgenden Elemente umfassen: einen Abfallbewirtschaftungsplan, Lärmkarten und Aktionspläne, örtliche Programme zur Bekämpfung von Luft- und Umweltverschmutzung, Perspektiven des demographischen Wachstums, Forderungen nach neuen städtischen Siedlungsgebieten, Sanierung von verlassenen Standorten und Gebäuden, Sanierung von Problemvierteln und ehemaligen Industriegebieten, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit öffentlicher Dienstleistungen, städtische Infrastruktur und Ausweisung von Grünflächen, Infrastrukturen für Menschen mit Behinderungen, Bewahrung des kulturellen, historischen und natürlichen Erbes, Schätzung des Wasser- und Energiebedarfs und effiziente Nutzung von beidem, Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, effiziente Verkehrssteuerung, Integration schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen (Migranten, Minderheiten, Menschen mit geringen Qualifikationen, Menschen mit Behinderungen, Frauen usw.), angemessener Wohnraum zu erschwinglichen Preisen, Pläne zur Bekämpfung der Kriminalität;



Drucksache 226/09

... 43. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung eines strategischen europäischen Plans zusammenzuarbeiten, um die zur Deckung des künftigen Bedarfs im Bereich der Stromerzeugung notwendigen Investitionen auf mehrere Jahre zu planen, und zwar auf der Grundlage von Studien über den voraussichtlichen mittelfristigen Energiebedarf; vertritt die Auffassung, dass auch für den Bereich Erdgas ein Mehrjahres-Richtplan in Betracht gezogen werden sollte, damit ein Gesamtbild des Investitionsbedarfs auf europäischer Ebene entsteht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/09




Europäische Energiepolitik

2 Versorgungssicherheit

2 Energiebinnenmarkt

Externe Energiepolitik

Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte

2 Energieeffizienz

Optimierte Nutzung der in der Europäischen Union vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien

Perspektiven für 2050


 
 
 


Drucksache 49/1/09

... 6. - Der Bundesrat lehnt die in Artikel 10 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Anforderungen an die Qualität der Modernisierungsempfehlungen in den Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz ab. Die Anforderungen gehen deutlich über den vertretbaren Kostenrahmen für den Energieausweis hinaus. Gleiches gilt für die in Artikel 15 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Inspektionsberichte. Berechnungen zur Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz müssen einer fundierten Energieberatung vorbehalten bleiben, die auf einer freiwilligen Inanspruchnahme basiert. Sollten die zusätzlichen Anforderungen an die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz damit verbunden sein, dass zukünftig allein der so genannte Energiebedarfsausweis zulässig ist, kann dies nicht unterstützt werden. Insbesondere bei größeren Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten liefert auch der preisgünstigere Verbrauchsausweis ausreichende Informationen.



Drucksache 49/09 (Beschluss)

... - Der Bundesrat lehnt die in Artikel 10 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Anforderungen an die Qualität der Modernisierungsempfehlungen in den Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz ab. Die Anforderungen gehen deutlich über den vertretbaren Kostenrahmen für den Energieausweis hinaus. Gleiches gilt für die in Artikel 15 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Inspektionsberichte. Berechnungen zur Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz müssen einer fundierten Energieberatung vorbehalten bleiben, die auf einer freiwilligen Inanspruchnahme basiert. Sollten die zusätzlichen Anforderungen an die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz damit verbunden sein, dass zukünftig allein der so genannte Energiebedarfsausweis zulässig ist, kann dies nicht unterstützt werden. Insbesondere bei größeren Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten liefert auch der preisgünstigere Verbrauchsausweis ausreichende Informationen.



Drucksache 758/09

... -Ausstoßes und des Energiebedarfs und begrenzt die Nachfrage nach den in Europa knappen Rohstoffen. Biotechnologie:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/09




Mitteilung

1. Die Gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Schlüsseltechnologien

2. Ermittlung von Schlüsseltechnologien

3. Bericht über Fortschritte, verwirklichte Ziele und Herausforderungen

4. Förderung der Schlüsseltechnologien in der EU

4.1. Mehr Gewicht auf die Innovation für Schlüsseltechnologien

4.2. Mehr Gewicht auf Technologietransfer und EU-weite Lieferketten

4.3. Mehr Gewicht auf gemeinsame strategische Planung und Demonstrationsprojekte

4.4. Staatliche Beihilfepolitik

4.5. Kombination des Einsatzes von Schlüsseltechnologien mit der Klimaschutzpolitik

4.6. Leitmärkte und öffentliches Auftragswesen

4.7. Internationaler Vergleich der politischen Maßnahmen im Bereich Spitzentechnologie und verstärkte internationale Zusammenarbeit

4.8. Handelspolitik

4.9. Finanzierungsinstrument der EIB und Risikokapitalfinanzierung

4.10. Qualifikationen, Hochschulbildung und Ausbildung

5. Zukunftsperspektiven


 
 
 


Drucksache 289/09

... Die internationale Klima- und Energiepolitik steht vor dem sich verschärfenden Problem einer grundlegenden Klimaänderung, einem weltweit steigenden Energiebedarf sowie einer zunehmenden Knappheit fossiler Energieressourcen und damit verbundenen stark schwankenden Energiepreisen. Die sich daraus ergebenden Gefahren und Kosten für die Erhaltung unseres Lebensraums und unserer Umwelt, die weltweite Wirtschaftsentwicklung und die Stabilität der internationalen Staatengemeinschaft sind unkalkulierbar.

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Drucksache 289/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien Übersetzung

Artikel I
Gründung der Organisation

Artikel II
Ziele

Artikel III
Begriffsbestimmung

Artikel IV
Tätigkeiten

Artikel V
Arbeitsprogramm und Projekte

Artikel VI
Mitgliedschaft

Artikel VII
Beobachter

Artikel VIII
Organe

Artikel IX
Die Versammlung

Artikel X
Der Rat

Artikel XI
Das Sekretariat

Artikel XII
Der Haushalt

Artikel XIII
Rechtspersönlichkeit, Vorrechte und Immunitäten

Artikel XIV
Beziehungen zu anderen Organisationen

Artikel XV
Änderungen und Austritt, Überprüfung

Artikel XVI
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel XVII
Zeitweiliger Entzug von Rechten

Artikel XVIII
Sitz der Organisation

Artikel XIX
Unterzeichnung, Ratifikation, Inkrafttreten und Beitritt

Artikel XX
Verwahrer, Registrierung, verbindlicher Wortlaut

Erklärung der Konferenz betreffend verbindliche Wortlaute der Satzung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Artikel IV

Artikel V

Artikel VI

Artikel VII

Artikel VIII

Artikel IX

Artikel X

Artikel XI

Artikel XII

Artikel XIII

Artikel XIV

Artikel XV

Artikel XVI

Artikel XVII

Artikel XVIII

Artikel XIX

Artikel XX

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 886: Gesetz zu der Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) vom 26. Januar 2009


 
 
 


Drucksache 314/09

... B. in der Erwägung, dass jüngsten Studien zufolge ein Potenzial für eine Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen um 40 % bis 2030 besteht und dass die Windenergie, die Solarenergie und andere nachhaltige erneuerbare Energieträger zu Kosten, die weniger als ein halbes Prozent des globalen BNP betragen, fast ein Drittel des gesamten weltweiten Energiebedarfs decken könnten; in der Erwägung, dass Energieeffizienz-Maßnahmen die Treibhausgasemissionen um mehr als ein Viertel verringern könnten und die Entwaldung fast vollständig gestoppt werden könnte;



Drucksache 570/08

... ", S. 76 Abb. 21, Institut für technische Gebäudeausrüstung Dresden). In den Fällen, in denen weder die Wärmemenge noch das Volumen des verbrauchten Warmwassers gemessen werden kann, wird die auf die Wasserversorgung entfallende Wärmemenge nach einer Gleichung bestimmt. Der Faktor 32 ergibt sich aus öffentlich-rechtlichen Vorgaben, nämlich dem Nutzenergiebedarf für Warmwasser nach der

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Drucksache 570/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

II. Folgen der Verordnung/Kosten

1. Kosten für öffentliche Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

5 Alternativenprüfung

Kosten der Informationspflicht

III. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der europäischen Union

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 480: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – Heizkosten V)


 
 
 


Drucksache 9/1/08

... "(2) Der Wärmeenergiebedarf nach Absatz 1 Nr. 5 [und 6]* wird nach technischen Regeln berechnet.



Drucksache 569/08 (Beschluss)

... Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 von dem Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn er

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Drucksache 569/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 6 EnEV

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 EnEV , Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 5 EnEV , Nummer 17 § 18 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlagen 6 und 7 jeweils Seite 2 Eingabefeld Sonstige Angaben EnEV

§ 5
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 7 Absatz 3 Satz 2 EnEV

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlage 6 Seite 2 Eingabefeld Energiebedarf und Fußnote 2 und Anlage 7 Seite 2 Eingabefeld Primärenergiebedarf, Fußnote 2 und Seite 4 Wärmeschutz - Seite 2 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 10 Absatz 3 Satz 2 und 3, Absatz 4 - neu -, Absatz 5 Satz 1 und 3, Absatz 6 - neu - EnEV Nummer 24 § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 26b Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 5 EnEV Nummer 28 § 30 EnEV und Nummer 1 Buchstabe e1 - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 30 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe a

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 10a Absatz 2 Satz 3 EnEV

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 und 2 EnEV

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Absatz 2 Satz 2 EnEV

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 2 EnEV

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 17 Absatz 5 und 6 Satz 2 - neu - EnEV und Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd § 27 Absatz 2 Nummer 2 und 3 - neu - und 4 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe a, Nummer 2, Nummer 5 - neu -, Satz 3 - neu -, Absatz 2 , Absatz 2a EnEV , Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 27 Absatz 2 Nummer 2 EnEV und Nummer 27 § 29 Absatz 6 Satz 1 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23 Absatz 5 EnEV

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe b § 26 Absatz 2 EnEV

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 26a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 und Absatz 4 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 26b EnEV

§ 26b
Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c - neu - § 27 Absatz 3 - neu - EnEV

17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu den §§ 3 und 9 Nummer 1.1 Satz 3, Nummer 2.1.1 Satz 3 bis 6 - neu -, Nummer 2.1.2 Satz 2a - neu -, Anlage 2 zu den §§ 4 und 9 Nummer 2.1.1 Satz 3 - neu - EnEV und Nummer 32 Anlage 4a zu § 13 Absatz 2 Satz 3 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu den §§ 4 und 9 Tabelle 1 Zeile 1.2, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8 und 1.9 jeweils Spalte Eigenschaft ... dritte Unterzeile und Spalten Raum- Solltemperaturen im Heizfall, Zeile 1.14, rechte Spalte Zeile 2.2 rechte Spalte, Zeile 3.1, 3.2 und 3.3, jeweils Spalte Bauteil/System Zeile 3.4 - neu -, Nummer 1.3 Satz 2 - neu -, Tabelle 3 Zeile 3, Nummer 2.3 Satz 1, 1a und 1b - neu - und Nummer 3.1.3 Satz 2 Buchstabe b EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe f Anlage 3 Nummer 6 Satz 1 EnEV und Buchstabe g Anlage 3 Tabelle 1 Zeile 2d Spalte 2 und 3, Zeile 2e, Zeile 2f und Zeile 3c Spalte 3 und 4 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nummer 34 Anlage 6 zu § 16 Seite 1 Eingabefeld Gebäude, Zeile Erneuerbare Energien - neu -, Zeile Lüftung - neu -, Seite 2 Überschrift Berechneter Energiebedarf des Gebäudes, Eingabefeld Adresse, Gebäudeteil - neu -, Eingabefeld Energiebedarf, Ersatzmaßnahme nach § 7 Nummer 2 EEWärmeG, Eingabefeld Sonstige Angaben Eingabefeld Ersatzmaßnahmen - neu -, Seite 3 Überschrift Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes, Eingabefeld Adresse, Gebäudeteil - neu -,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 385/08

... 43. erinnert daran, dass ein großer Teil des Energiebedarfs und der nicht vom CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/08




Kritik am Grünbuch

2 Maßnahmen

2 Grundsätze

Welche Instrumente für welchen Sektor?

Besondere Instrumente und Sektoren

Die internationale Dimension


 
 
 


Drucksache 419/08

... 3. die durch Nutzung der Solarstrahlung zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs technisch nutzbar gemachte Wärme (solare Strahlungsenergie) und



Drucksache 111/1/08

... " könnten durch eine derartige Maßnahme unterstützt werden, indem dem Verbraucher bereits beim Kauf und Verzehr von Lebensmitteln frühzeitiger eine drohende Überschreitung des täglichen Energiebedarfs signalisiert wird. Allein durch die redaktionelle Absenkung dieser Energiereferenzmenge könnte, ohne damit verbundene größere Kosten, ein wesentlicher Beitrag zur Kalorienreduktion und zur Gesunderhaltung der Bevölkerung geleistet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in diesem Sinne bei der Kommission vorstellig zu werden, um ggf. auf der Grundlage einer diese Aspekte berücksichtigenden wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit einen wesentlichen Beitrag zur Energiereduktion leisten zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/1/08




1. Zur Vorlage insgesamt

11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe e

12. Zu Artikel 2 Abs. 2 Buchstabe l

14. Zu Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b Nr. iii

15. Zu Artikel 7 Abs. 1

16. Zu Artikel 8 Abs. 3

Zu Artikel 20

22. Zu Artikel 29 Abs. 1 Buchstabe b

23. Zu Artikel 41

25. Zu Artikel 53

26. Zu Anhang I

27. Zu Anhang XI Teil B

28. Zu Anhang XI


 
 
 


Drucksache 147/08

... Die Umsetzung der Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung stellt die Wirtschaft vor neue Herausforderungen. Hierbei spielt die Deckung des Energiebedarfs durch fossile Brennstoffe eine zentrale Rolle. Vor dem Hintergrund des Atomausstiegs ist der Einsatz fossiler Brennstoffe unverzichtbar. Das gleichzeitige Bemühen um eine klimaneutrale Energieproduktion, insbesondere durch die Abscheidung und Speicherung von CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

2.1. Bund

2.2. Länder

2.3. Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen – 37. BImSchV 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Emissionswerte

§ 3
Ermittlung der Jahresmittelwerte, Überwachung und Berichterstattung

§ 4
Übergangsregelungen

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Inkrafttreten

2 Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Verordnung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen- 37. BimSchV)


 
 
 


Drucksache 10/08A

... Eine Abschätzung des realisierbaren Potenzials an Erneuerbaren Energien in Deutschland ergibt nach einschlägigen Studien, dass ein Großteil des derzeitigen Energiebedarfs auf der Basis Erneuerbarer Energien gedeckt werden kann, wenn es gelingt diese Potenziale langfristig wirtschaftlich zu erschließen. Daher kann das

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Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


Drucksache 111/08 (Beschluss)

... " könnten durch eine derartige Maßnahme unterstützt werden, indem dem Verbraucher bereits beim Kauf und Verzehr von Lebensmitteln frühzeitiger eine drohende Überschreitung des täglichen Energiebedarfs signalisiert wird. Allein durch die redaktionelle Absenkung dieser Energiereferenzmenge könnte, ohne damit verbundene größere Kosten, ein wesentlicher Beitrag zur Kalorienreduktion und zur Gesunderhaltung der Bevölkerung geleistet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in diesem Sinne bei

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/08 (Beschluss)




Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 20

Zu Artikel 29

Zu Artikel 29

Zu Artikel 41

Zu Artikel 44

Zu Artikel 53

Zu Anhang I

Zu Anhang XI Teil B


 
 
 


Drucksache 10/08 (Beschluss)

... Mit der Änderung wird die nachrangige Abregelung von KWK-Anlagen, sofern ansonsten die Deckung des eigenen Energiebedarfs gefährdet ist, sichergestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG

§ 33a
Virtuelle Kraftwerke

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG

3. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG

4. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG

5. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG

6. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG

7. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG

8. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG

9. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG

10. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG

11. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG

12. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG

13. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG

14. Zu Artikel 1 § 27 EEG

15. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG

16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG

17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG

18. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG

19. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG

20. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG

21. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG

22. Zu Artikel 1 § 57 EEG

23. Zu Artikel 1 § 58 EEG

24. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG

25. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG

26. Zu Artikel 1 § 64 EEG

27. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG

28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG

29. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG

30. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III. 4 und 10 bis 12 - neu -, Nr. IV. 1, Nr. V. Tabelle und Satz 1 - neu - EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

31. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

32. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.2, 4 bis 6 EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.5* - neu -, Nr. IV.2 EEG

34. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG

35. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

36. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

37. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG

38. Zu Artikel 1 allgemein EEG

39. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 102/08

... -Emissionen; Anpassung an die Klimaauswirkungen; Finanzierung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Emissionsverringerung und Anpassung; Entwicklung erneuerbarer Energieträger, damit die EU ihrer Verpflichtung, bis 2020 20 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken, nachkommen kann; Erfüllung der Verpflichtung der Gemeinschaft, bis 2020 die Energieeffizienz der Gemeinschaft um 20% zu steigern; Abscheidung und geologische Speicherung von Treibhausgasen; Beitrag zum Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien20; Maßnahmen zur Vermeidung des Abholzens von Wäldern und zur Erleichterung der Anpassung in Entwicklungsländern; Regelung sozialer Fragen wie dem möglichen Anstieg der Strompreise in Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Dieser Prozentanteil liegt wesentlich unter den von den öffentlichen Behörden erwarteten Nettoversteigerungseinkünften und berücksichtigt potenzielle Einkommenswegfälle aus Körperschaftssteuern. Einkünfte aus der Versteigerung von Zertifikaten sollten außerdem verwendet werden, um die administrativen Kosten der Verwaltung des Gemeinschaftssystems zu finanzieren. Die Verwendung von Versteigerungsgeldern zu den genannten Zwecken sollte überwacht werden. Eine diesbezügliche Mitteilung befreit die Mitgliedstaaten nicht von ihrer Verpflichtung gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag, die Kommission über bestimmte nationale Beihilfemaßnahmen zu unterrichten. Diese Richtlinie greift dem Ergebnis etwaiger Verfahren über staatliche Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des Vertrags nicht vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/08




Begründung

1. Einleitung

2. Geltungsbereich

3. Überwachung, Berichterstattung, Prüfung

4. Weitere Harmonisierung und stärkere Berechenbarkeit

5. Verknüpfung mit Emissionshandelssystemen in Drittländern und geeignete Wege zur Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern

6. Inkrafttreten

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG

Artikel 9
Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate

Artikel 9a
Anpassung der Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate

Artikel 10
Versteigerung von Zertifikaten

Artikel 10a
Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenfreien Zuteilung

Artikel 10b
Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien im Falle der Verlagerung von CO2-Emissionen

Artikel 11
Nationale Umsetzungsmaßnahmen

Artikel 11a
Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines künftigen internationalen Klimaschutzübereinkommens

Artikel 14
Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen

Artikel 22
Änderungen der Anhänge

Artikel 24a
Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung

Artikel 27
Ausschluss von Kleinfeuerungsanlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen

Artikel 28
Anpassungen nach Abschluss eines internationalen Klimaschutzübereinkommens

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Übergangsbestimmung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten

Anhang I

Anhang II

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 591/08

... 4. ist der Ansicht, dass neue Technologien, vor allem Technologien für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz, auch erforderlich sind, um die Diversifizierung der Energieträger zu fördern, den Energiebedarf zu senken und auf weniger verschmutzende und weniger bedenkliche Methoden zurückzugreifen, bei denen mit Blick auf die Energieversorgungssicherheit einheimische Energieträger verwendet werden fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Energieressourcen der Europäischen Union vorzunehmen, um deren bessere Nutzung, auch durch neue Technologien, zu fördern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/08




Forschung und Technologietransfer

Europäische Industrieinitiativen

2 Finanzierung


 
 
 


Drucksache 9/08

... ), den Anteil Erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Nutzung Erneuerbarer Energien

§ 3
Nutzungspflicht

§ 4
Geltungsbereich der Nutzungspflicht

§ 5
Anteil Erneuerbarer Energien

§ 6
Versorgung mehrerer Gebäude

§ 7
Ersatzmaßnahmen

§ 8
Kombination

§ 9
Ausnahmen

§ 10
Nachweise

§ 11
Überprüfung

§ 12
Zuständigkeit

Teil 3
Finanzielle Förderung

§ 13
Fördermittel

§ 14
Geförderte Maßnahmen

§ 15
Verhältnis zur Nutzungspflicht

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Erfahrungsbericht

§ 19
Übergangsvorschrift

§ 20
Inkrafttreten

Anlage
(zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen

I. Solare Strahlungsenergie

II. Biomasse

III. Geothermie und Umweltwärme

IV. Kraft-Wärme-Kopplung

V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen

a Überblick

b Preiswirkungen

c Beschäftigungsimpulse

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für Private

a Überblick

b Investitionskosten 6

c Investitionsvolumen

d Amortisation

e Nachweiskosten

4. Kosten für die Wirtschaft

5. Bürokratiekosten

a Überblick

b Informationspflicht nach §§ 9 und 10

c Alternativenprüfung

d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10

e Weitere Kosten

f Überprüfung

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Teil 1
. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Teil 2
. Nutzung Erneuerbarer Energien

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Teil 3
. Finanzielle Förderung

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Teil 4
. Schlussbestimmungen

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zur Anlage zu §§ 3 und 7

Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)


 
 
 


Drucksache 9/08 (Beschluss)

... "(2) Der Wärmeenergiebedarf nach Absatz 1 Nr. 5 und 6* wird nach technischen Regeln berechnet.



Drucksache 10/1/08

... Mit der Änderung wird die nachrangige Abregelung von KWK-Anlagen, sofern ansonsten die Deckung des eigenen Energiebedarfs gefährdet ist, sichergestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/08




1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG

§ 33a
Virtuelle Kraftwerke

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG

3. Zu Artikel 1 § 12 EEG

4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 EEG

5. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG *

6. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG

7. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG

8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Nr. 6 EEG

12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG

13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG

14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG

15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG

16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG

17. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG

18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG

19. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG *

20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 2 Nr. VI.1 Buchstabe a und b EEG

21. Zu Artikel 1 § 27 EEG *

22. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG

23. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG

24. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG

25. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 EEG

26. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 - neu - EEG

27. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG

28. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG

29. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 6 Satz 2 - neu - EEG

30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - EEG

31. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG

32. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EEG

33. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG

34. Zu Artikel 1 § 57 EEG

35. Zu Artikel 1 § 58 EEG

36. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG

37. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG

38. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG

39. Zu Artikel 1 § 64 EEG

40. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG

41. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG

42. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG

43. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 4 - neu - EEG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

57. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7, Nr. IV.9 EEG

58. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7 EEG

59. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

60. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

64. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.7 - neu -, Nr. IV.2 EEG

65. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG

66. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

67. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

68. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. IV.4 EEG

69. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG

70. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 118 Abs. 7 EnWG

71. Zu Artikel 1 allgemein EEG

72. Zum Gesetzentwurf allgemein

73. Zur Verfügbarmachung aktueller Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Länder

74. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 40/07

... Der Energiebinnenmarkt schafft größere Abhängigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten bei der Energieversorgung, sowohl im Elektrizitätssektor als auch im Gassektor. Ungeachtet der Zielvorgaben bezüglich Energieeffizienz und erneuerbarer Energien werden Öl und Gas auch künftig mehr als die Hälfte des Energiebedarfs in der EU decken, und beide Sektoren werden auch künftig stark von Importen abhängig sein (im Jahr 2030 beim Öl in einem Umfang von 90 %, beim Gas in einem Umfang von 80 %). Die Stromerzeugung wird in hohem Maße vom Gas abhängig sein. Wenn ein großer technologischer Durchbruch ausbleibt, wird Erdöl weiterhin eine dominierende Stellung im Verkehrssektor einnehmen. Somit wird die Versorgungssicherheit bei Gas und Öl auch künftig für die EU-Wirtschaft von enormer Bedeutung sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/07




1. Die Herausforderungen

1.1. Nachhaltigkeit

1.2. Versorgungssicherheit

1.3. Wettbewerbsfähigkeit

Optionen sollten offen gehalten werden, um die Weiterentwicklung der neuen Technologien zu gewährleisten.

2. Ein strategisches Ziel für Europas Energiepolitik

3. Der Aktionsplan

3.1. Der Energiebinnenmarkt

3.1.1. Entflechtung

3.1.2. Wirksame Regulierung

3.1.3. Transparenz

3.1.4. Infrastruktur

3.1.5. Netzsicherheit

3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten

3.1.7. Energieversorgung als öffentliche Dienstleistung

3.2. Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Versorgungssicherheit bei Öl, Gas und Strom

3.3. Langfristige Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase und EU-Emissionshandelssystem

3.4. Ein ehrgeiziges Programm für Energieeffizienzmaßnahmen auf

3.5. Ein längerfristiges Ziel im Bereich erneuerbare Energien

3.6. Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie

3.7. Eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen

3.8. Die Zukunft der Kerntechnik

3.9. Eine internationale Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt.

3.9.1. Verzahnung der europäischen Energie- und Entwicklungspolitik: Beide Seiten können nur gewinnen.

3.10. Überwachung und Berichterstattung

4. Blick nach Vorn

Anhang 1
Schwerpunkte der internationalen EU-Energiepolitik

Anhang 2
Vor- und Nachteile der verschiedenen Quellen für elektrische Energie


 
 
 


Drucksache 492/07

... N. in der Erwägung, dass die Europäische Union durchschnittlich annährend 28% ihres Energiebedarfs mit Importen aus der Russischen Föderation deckt, wobei einige Mitgliedstaaten bis zu 100 % des von ihnen benötigten Gases aus Russland beziehen, und dass der Handel auf dem Sektor Energie ungefähr 65 % der EU-Importe aus Russland ausmacht,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/07




2 Allgemeines

Regulierungsrahmen – Rahmen für die Zusammenarbeit

Handel, Marktzugang und Investitionen

Rechte an geistigem Eigentum

2 Energie

2 Verkehr

Andere spezifische Bereiche

Beziehungen zu anderen Handelspartnern


 
 
 


Drucksache 212/07

... 36. ist sich dessen bewusst, dass der Klimawandel schwerwiegende Umweltschäden hervorruft, die unverzügliches Handeln auf gemeinschaftlicher und internationaler Ebene erfordern; ist der Ansicht, dass bis 2050 der weitaus größte Teil des Energiebedarfs der EU durch kohlenstofffreie Energieträger oder durch Technologien ohne



Drucksache 282/2/07

... "22. b) für die Heizwärme - einschließlich Raumkälte- und Warmwasserbereitung zusätzlich im Neu- und Altbau einen Mindestanteil Erneuerbarer Energien verpflichtend zu machen. Beim Neubau sollte der Einstieg mit 20 Prozent erfolgen; für den Altbau ist ein angemessener Prozentsatz zu prüfen. Der Pflichtanteil soll auch als erfüllt gelten, wenn der Anteil aus Wärmerückgewinnung, aus Erd- und Umweltwärme bzw. aus Abwärme zum Beispiel aus industriellen und Energieumwandlungsprozessen stammt. Die Pflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass die Höchstwerte des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs um mindestens 20 Prozent der jeweils zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden



Drucksache 282/07

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht. Schwerpunkte sind die Einführung von Energieausweisen für den Fall des Verkaufs und der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen sowie der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten öffentlichen Gebäuden, Einführung einer Inspektionspflicht für Klimaanlagen in Gebäuden sowie Berücksichtigung des Energiebedarfs von Klimaanlagen bei allen Gebäuden und von eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Zu errichtende Gebäude

Abschnitt 3
Bestehende Gebäude und Anlagen

Abschnitt 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 5
Energieausweise und Empfehlungen für die

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften,

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Zu errichtende Gebäude

Abschnitt 3
Bestehende Gebäude und Anlagen

Abschnitt 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 5
Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und wesentliche Neuregelungen der Verordnung

1. Anlass

2. Vorgaben der Richtlinie

3. Umsetzungskonzept

4. Umsetzungsbedarf

5. Wesentliche Änderungen im Überblick

a Einführung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden; Einführung von Modernisierungsempfehlungen

b Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr

c Übergangsregelungen für Energieausweise

d Anforderungen an und Inspektion von Klimaanlagen

e Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden

f Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen bei klimatisierten Wohngebäuden

6. Überprüfung der Anforderungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Folgen der Verordnung, Kosten

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Energieausweise

b Klimaanlagen

c Sonstiges

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Kosten für die Wirtschaft

b Preiswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IV. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude

Zu § 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu § 31

Zu Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude

Zu Anlage 1 Tabelle 1 Höchstwerte

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel

Zu Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

Zu Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude

Zu Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Zu Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Zu Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Zu Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen

Zu Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung


 
 
 


Drucksache 87/07

... 2002 aus Klimaschutzgründen insbesondere als Gesamtanforderung bei Neubauten eingeführte Kriterium des Primärenergiebedarfs wird von den beteiligten Kreisen nicht mehr in Frage gestellt. Über die im Rahmen der Gesamtberechnung zu verwendenden so genannten Primärenergiefaktoren für die verschiedenen Heizungs- und Warmwasserversorgungssysteme werden wesentliche Aspekte der Energieverluste auch der sog. Vorketten, also insbesondere der Umwandlung und Verteilung der verschiedenen Energieträger angemessen berücksichtigt. Auch die erst später (Dezember 2002) erlassene EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geht von einer ganzheitlichen energetischen Betrachtung der Gebäude aus, für die der primärenergetische Ansatz sinnvoll ist.



Drucksache 800/06

... 39. stellt fest, dass die Auswirkungen des Wachstums Indiens auf die weltweite Nachfrage nach Energie zu Befürchtungen in Bezug auf die Energiesicherheit führen; nimmt zur Kenntnis, dass Indien immer noch unter schwerwiegenden Energieengpässen leidet und zu sehr von Öl und Kohle abhängig ist, die beide teure und umweltschädliche fossile Brennstoffe sind; nimmt zur Kenntnis, dass dies konkret dazu geführt hat, dass Indien sich um die Sicherstellung der Gasversorgung und den Ausbau der Kernenergie bemüht weist darauf hin, dass die Kernenergie, selbst wenn Indien sie ausbauen sollte weniger als 5 % seines Strombedarfs und nur 2 % seines gesamten Energiebedarfs decken würde; ist der Auffassung, dass ein forcierter Ausbau der Kernenergie auch ein Rückschritt gegenüber den Zusagen der G8 von Gleneagles wäre den Klimawandel zu stoppen und die Energieeinsparung zu fördern; ist der Überzeugung, dass Umweltschäden, wenn sie nicht rückgängig gemacht werden, die künftige Wirtschaftsentwicklung Indiens in erheblichem Maße bedrohen dürften;

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Drucksache 800/06




Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien

Die wirtschaftliche und soziale Lage Indiens

Entwicklung und Umwelt


 
 
 


Drucksache 320/06

... allgemein im Wege der konventionellen Verbrennung die Deckung des Energiebedarfs in der Europäischen Union unterstützen kann; fordert die Kommission auf, in Anbetracht der Vorteile zusätzlicher Einnahmen für Landwirtschaft und Forstwirtschaft ein Sofortprogramm im Hinblick auf die möglichst baldige Durchführung von Erzeugung und Einsammlung von Abfällen aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Pyrolyse und Nutzung des erzeugten Gases durchzuführen;

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Drucksache 320/06




Entschließung

Mit einer Stimme sprechen

Solidarität in der Europäischen Union

Gut funktionierender Binnenmarkt

Nachhaltige Energieträger

Forschung und Entwicklung


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.