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58 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Elektroantrieb"


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Drucksache 125/1/20

... "5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie den Elektroantrieb zu unterstützen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/1/20




1. Zu Nummer 1

2. Zu Nummern 4 - neu -

3. Zu Nummer 5 - neu -

4. Zu Nummer 6 - neu -

5. Zu Nummer 7 - neu -

6. Zu Nummer 8 - neu -

7. Zu Nummer 9 - neu -

8. Zu Nummer 10 - neu -


 
 
 


Drucksache 344/20

... Bisher ist die zehnjährige Steuerbefreiung auf reine Elektrofahrzeuge beschränkt, die bis zum 31. Dezember 2020 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung und Nutzen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

§ 10b
Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen

§ 14
Außerbetriebsetzung von Amts wegen

Artikel 2
Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Klimapolitische Lenkungszwecke

2. Rechtsbereinigungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4 ITZBund:

5. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Veränderung des einmaligen Aufwandes Verwaltung

Veränderung des jährlichen Aufwandes Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

8. Inkrafttreten, Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 125/20 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie den Elektroantrieb zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm


 
 
 


Drucksache 158/19 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat begrüßt es daher, dass die Bundesregierung eine Regelung zur Schaffung der verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancierenden Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr vorgelegt hat, wie dies vom Bundesrat in der Entschließung vom 23. September 2016 (BR-Drucksache 332/16(B)) gefordert worden war.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 eKFV

§ 3
Berechtigung zum Führen

2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, 4 und 5 eKFV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - eKFV

4. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 4 Satz 3, 4, 5 und 6 eKFV

5. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 eKFV

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2, 3 und 4 eKFV

7. Zu Artikel 1 § 13 Satz 2 und 3 eKFV

8. Zu Artikel 1 § 14 Nummer 5 eKFV

9. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 4 Satz 1 eKFV

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 und 2 - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1a und § 10 Absatz 3 Satz 2 FeV

11. Zu Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV

12. Zu Artikel 4a - neu - § 5 Absatz 4 Satz 2, § 9 Absatz 3 Satz 1 StVO

‚Artikel 4a Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:


 
 
 


Drucksache 143/19 (Beschluss)

... -Emissionsvorgaben für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge werden eine Umstellung der Fahrzeugflotten und -antriebe auf Elektromobilität wahrscheinlich machen. Es bleibt ein Ziel deutscher Industrie-, Klima- und Umweltpolitik, die Verbreitung emissionsarmer Antriebe und Energieträger insgesamt zu fördern. Für die Automobil- und Zulieferindustrie kann die Umstellung auf Elektroantriebe und andere klimaschonende Technologien eine deutliche Reduktion der Fertigungstiefe und einen Verlust von Arbeitsplätzen bedeuten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland


 
 
 


Drucksache 158/1/19

... b) Der Bundesrat begrüßt es daher, dass die Bundesregierung eine Regelung zur Schaffung der verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancierenden Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr vorgelegt hat, wie dies vom Bundesrat in der Entschließung vom 23. September 2016 (BR-Drucksache 332/16(B)) gefordert worden war.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/1/19




1. Zu Artikel 1 § 3 eKFV

§ 3
Berechtigung zum Führen

2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, 4 und 5 eKFV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - eKFV

4. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 6 - neu -, § 14 Nummer 8, 9 und 10 - neu - eKFV und Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV *

5. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 4 Satz 3, 4, 5 und 6 eKFV

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 eKFV

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2, 3 und 4 eKFV

8. Zu Artikel 1 § 13 Satz 2 und 3 eKFV

9. Zu Artikel 1 § 14 Nummer 5 eKFV*

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 4 Satz 1 eKFV

11. Zu Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV *


 
 
 


Drucksache 143/1/19

... "Für die Automobil- und Zulieferindustrie kann die Umstellung auf Elektroantriebe und andere klimaschonende Technologien eine deutliche Reduktion der Fertigungstiefe bedeuten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/1/19




1. Zu Nummer 1 Satz 6

2. Zu Nummer 2

3. Zu Nummer 3

4. Zu Nummer 3 Satz 1

Zu Nummer 3

3 5.

3 6.[

3 7.[

8. Zu Nummer 4 Satz 2*

9. Zu Nummer 4 Satz 2*

10. Zu Nummer 5 Satz 1

11. Zu Nummer 5 Satz 3*

12. Zu Nummer 9 - neu -


 
 
 


Drucksache 143/19

... -Emissionsvorgaben für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge werden eine Umstellung der Fahrzeugflotten und -antriebe auf Elektromobilität wahrscheinlich machen. Es bleibt ein Ziel deutscher Industrie-, Klima- und Umweltpolitik, die Verbreitung emissionsarmer Antriebe und Energieträger insgesamt zu fördern. Für die Automobil- und Zulieferindustrie bedeutet die Umstellung auf Elektroantriebe eine deutliche Reduktion der Fertigungstiefe.



Drucksache 157/17 (Beschluss)

... Dieser soll nur zeitlich begrenzt gelten, bis sich die Technologie etabliert und sich auf dem Markt durchgesetzt hat. Die Dauer dieser Begrenzung wird daher auf zehn Jahre festgelegt. Danach soll dann der ermäßigte Steuersatz von 11,42 Euro für jede Megawattstunde für alle Fahrzeuge mit Elektroantrieb im ÖPNV zur Anwendung kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG


 
 
 


Drucksache 721/17

... Die Analyse der NPF zeigt, dass die Infrastruktur in der EU lückenhaft bleiben wird, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden. Dies gilt insbesondere für alle Arten von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb. Angesichts der Schätzungen für die NPF in Abschnitt 2.1 müssen die Zusagen für die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Ladepunkte in städtischen und vorstädtischen Ballungsräumen der EU erheblich aufgestockt werden. Auch in den Korridoren des TEN-V-Kernnetzes bleiben Lücken, was Ladepunkte angeht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 157/1/17

... Dieser soll nur zeitlich begrenzt gelten, bis sich die Technologie etabliert und sich auf dem Markt durchgesetzt hat. Die Dauer dieser Begrenzung wird daher auf zehn Jahre festgelegt. Danach soll dann der ermäßigte Steuersatz von 11,42 Euro für jede Megawattstunde für alle Fahrzeuge mit Elektroantrieb im ÖPNV zur Anwendung kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 569/17

... bezüglich der Anforderungen für die Typgenehmigung von mit Wasserstoff und Gemischen aus Wasserstoff und Erdgas betriebenen Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen und bezüglich der Aufnahme spezifischer Informationen zu Fahrzeugen mit Elektroantrieb in den Beschreibungsbogen für die EG-Typgenehmi-gung (ABl. L 182 vom 13.7.2012, S. 14),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 47f
Kraftstoffe und emissionsbedeutsame Betriebsstoffe

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nr. 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 47

3. Zu Artikel 1 Nr.3 § 47f

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 69a

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 72

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Anlage VIIIa zu § 29 StVZO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 Anhang zur StVZO

7.1 Zu Buchstabe a

7.2 Zu Buchstabe b

7.3 Zu Buchstabe c

7.4 Zu Buchstabe d

7.5 Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 277/1/16

... Der Bundesrat weist auf seine Entschließung vom 10. Juli 2015 (Drucksache 114/15(B)) hin und bittet die Bundesregierung erneut, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 46 EStG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 46 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 1

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 804/16 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat teilt die Meinung der Bundesregierung, dass Carsharing zu einer schnelleren Marktdurchdringung alternativer Kfz-Antriebstechnologien (z.B. Elektroautos, Hybrid- und Gasfahrzeuge) und damit zum Klimaschutz und zur Lösung der in vielen Städten virulenten Probleme mit der Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid beitragen kann. Der Bundesrat unterstützt deshalb grundsätzlich die im Gesetzentwurf in § 5 Absatz 4 formulierte Maßgabe, dass die von Carsharing-Anbietern angebotenen Leistungen zu einer Minderung straßenverkehrsbedingter Luftschadstoff- und Klimagasemissionen führen müssen, in dem vorwiegend Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antriebstechniken, insbesondere solche mit Elektroantrieb, eingesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG

3. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG

4. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2


 
 
 


Drucksache 332/16 (Beschluss)

... 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancierenden Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr - unter Beteiligung der Länder - zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 5 Satz 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 2a - neu - StVO, Satz 5 StVO


 
 
 


Drucksache 332/16

... E-Bikes im Sinne dieser Änderung sind einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet. Darunter fallen einspurige Fahrzeuge, die sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h fahren lassen, auch ohne dass der Fahrer gleichzeitig in die Pedale tritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Inhalt der Regelung

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund

3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VIII. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 804/1/16

... b) Der Bundesrat teilt die Meinung der Bundesregierung, dass Carsharing zu einer schnelleren Marktdurchdringung alternativer Kfz-Antriebstechnologien (z.B. Elektroautos, Hybrid- und Gasfahrzeuge) und damit zum Klimaschutz und zur Lösung der in vielen Städten virulenten Probleme mit der Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid beitragen kann. Der Bundesrat unterstützt deshalb grundsätzlich die im Gesetzentwurf in § 5 Absatz 4 formulierte Maßgabe, dass die von Carsharing-Anbietern angebotenen Leistungen zu einer Minderung straßenverkehrsbedingter Luftschadstoff- und Klimagasemissionen führen müssen, in dem vorwiegend Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antriebstechniken, insbesondere solche mit Elektroantrieb, eingesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG

3. Zu § 5 Absatz 2 bis 8 CsgG

4. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG*

5. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2


 
 
 


Drucksache 523/1/16

... Im Interesse von Klimaschutz, Luftreinhaltung und nachhaltiger Mobilität verdient eine möglichst emissionsarme betriebliche Mobilität auch von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb eine noch stärkere Förderung als bisher.



Drucksache 277/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist auf seine Entschließung vom 10. Juli 2015 (Drucksache 114/15(B)) hin und bittet die Bundesregierung erneut, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 46 EStG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 46 EStG

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 332/1/16

... 9. Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancierenden Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr - unter Beteiligung der Länder - zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 5 Satz 1

Zu Artikel 1 Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 - neu -, 8 - neu -, Absatz 1f Satz 2, Absatz 9 StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 2a - neu - StVO, Satz 5 StVO

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 114/15

... Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen. Nach den aktuellen Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes liegt die Erreichung dieses Ziels noch in weiter Ferne. So waren am 1. Januar 2014 12.156 Personenkraftwagen mit Elektroantrieb zugelassen. Der Anteil der privaten Halter von Elektrofahrzeugen liegt bei 25,5 Prozent, also etwa 3.100 Fahrzeugen. Auch bei den Zulassungen von Hybridfahrzeugen besteht Ausbaupotenzial.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7e
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 167/15 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Verbreitung von Elektrofahrzeugen


 
 
 


Drucksache 114/15 (Beschluss)

... Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen. Nach den aktuellen Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes liegt die Erreichung dieses Ziels noch in weiter Ferne. So waren am 1. Januar 2014 12.156 Personenkraftwagen mit Elektroantrieb zugelassen. Der Anteil der privaten Halter von Elektrofahrzeugen liegt bei 25,5 Prozent, also etwa 3.100 Fahrzeugen. Auch bei den Zulassungen von Hybridfahrzeugen besteht Ausbaupotenzial.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7e
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage 2
Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität


 
 
 


Drucksache 167/1/15

... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden kann.



Drucksache 114/1/15

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7e Absatz 2 EStG


 
 
 


Drucksache 653/14

... erweitert die Ausnahmemöglichkeiten für Fahrzeuge zur Zustellung von Sendungen im Rahmen des Universaldienstes, für Fahrzeuge, die mit Druckerdgas, Flüssiggas- oder Elektroantrieb betrieben werden sowie für Fahrzeuge, die für die Beförderung lebender Tiere von landwirtschaftlichen Betrieben zu lokalen Märkten bzw. lokalen Schlachthäusern verwendet werden, von 50 km Umkreis auf 100 km Umkreis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/14




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrpersonalverordnung

§ 24a
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund, Länder und Kommunen

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Inanspruchnahme der Ausnahmemöglichkeiten Änderung der FPersV

aa Fahrzeuge zur Zustellung von Sendungen im Rahmen des Postuniversaldienstes § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a FPersV

Tabelle

bb Fahrzeuge mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb § 18 Absatz 1 Nummer 6 FPersV

Tabelle

Tabelle

Tabelle

cc Fahrzeuge für die Beförderung lebender Tiere § 18 Absatz 1 Nummer. 16 FPersV

Tabelle

b Verkürzung der Auditierungsintervalle

c Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr GüKGrKabotageV

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3061: Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 671/13

... -Emissionen verursacht, nicht in die hier getroffene Regelung einzubeziehen. Dies gilt auch für das im Steuerrecht verwendete Tatbestandsmerkmal "ganz oder überwiegend" in Zusammenhang mit der Energiespeisung der Elektromotoren, da andernfalls emissionsbelastete Energiewandler, -speicher oder -quellen nicht hätten ausgeschlossen werden können. Somit fallen unter die Definition des Buchstaben a alle vollständig emissionsfrei fahrenden Fahrzeuge mit Elektroantrieb, wie z.B. reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Elektrofahrzeuge, die neben ihrem elektrochemischen Energiespeicher über andere emissionsfrei betriebene Energiewandler und/oder emissionsfreie Energiequellen (Kondensatoren, Schwungrad/Generator, einem anderen Energiespeichersystem) verfügen. Diese Fahrzeuge können entsprechend der Systematisierung des vom Kraftfahrtbundesamt veröffentlichten " Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" in "Teil A3 - Kraftstoffarten bzw. Energiequellen" nach dem Code zu Feld (10) identifiziert werden (z.B. 0004 für reines Elektrofahrzeug, 0015 für ein Brennstoffzellenelektrofahrzeug).

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Drucksache 671/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemein

I. Anlass und Zielsetzung

II. Lösung

III. Alternativen

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV.2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

V. Sonstige Kosten

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 671/1/13

... -Emissionen entsprechen oder deren Luftschadstoffemissionen besonders gering sind. Somit fallen unter die Definition nicht nur alle vollständig emissionsfrei fahrenden Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, wie z.B. reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Elektrofahrzeuge, die neben ihrem elektrochemischen Energiespeicher über andere emissionsfrei betriebene Energiewandler und/oder emissionsfreie Energiequellen (Kondensatoren, Schwungrad/Generator, einem anderen Energiespeichersystem) verfügen, sondern auch besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge ohne Elektroantrieb.

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Drucksache 671/1/13




1. Zu Artikel 1 § 6a1 - neu - StVG

'Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 6a1
Elektromobilität und besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge

'Zu Artikel 1 § 6a1 StVG


 
 
 


Drucksache 671/13 (Beschluss)

... § 6a1 definiert eingangs die zu bevorrechtigenden Kraftfahrzeuge als besonders emissionsarm und beinhaltet damit eine Abgrenzung im Sinne einer Wirkvorschrift. Als besonders emissionsarm sind solche Kraftfahrzeuge anzusehen, deren CO2- Emissionen dem in Artikel 5 Verordnung (EG) Nr. 443/2009 festgelegten Wert für eine Begünstigung der Hersteller von Personenkraftwagen bei der Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen entsprechen oder deren Luftschadstoffemissionen besonders gering sind. Somit fallen unter die Definition nicht nur alle vollständig emissionsfrei fahrenden Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, wie z.B. reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Elektrofahrzeuge, die neben ihrem elektrochemischen Energiespeicher über andere emissionsfrei betriebene Energiewandler und/oder emissionsfreie Energiequellen (Kondensatoren, Schwungrad/Generator, einem anderen Energiespeichersystem) verfügen, sondern auch besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge ohne Elektroantrieb.

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Drucksache 671/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 6a1
Elektromobilität und besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 346/12

... en in der Luftfahrt und im Straßengüterverkehr (die nicht auf Elektroantrieb umgestellt werden können) machen die Entwicklung fortgeschrittener Biokraftstoffe noch dringender notwendig. Bei einem deutlich stärkeren Einsatz von

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Drucksache 346/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt

Marktentwicklungen und Kosten

Bessere Förderregelungen

3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien

4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen

5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher

6. Förderung der Technologischen Innovation

7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien

8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020

9. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 692/12

... - ein Spektrum von Antriebstechnologien, das vom fortgeschrittenen Verbrennungsmotor dominiert wird, aber zunehmend den Elektroantrieb berücksichtigt. Darüber hinaus nimmt der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsstrangkonzepten (wie Elektroautos5 und Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb) beträchtlich zu;

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Drucksache 692/12




1. Eine Schlüsselbranche AM Scheideweg

2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie für die Industrie IM JAHR 2020

3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt

4. EIN Aktionsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation

Forschung, Entwicklung und Innovation

Zugang zu Finanzmitteln

Verringerung der CO2-Emissionen

Schadstoff - und Geräuschemissionen

2 Straßenverkehrssicherheit

Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur

4.2. Verbesserung der Marktbedingungen

Ein stärkerer Binnenmarkt

Intelligente Regulierung

4.3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten

2 Handelspolitik

Internationale Harmonisierung

4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bewältigung von Umstrukturierungen

Humankapital und Qualifikationen

Anpassung der Industrie

5. Überwachung und Governance


 
 
 


Drucksache 230/12

... Elektroantrieb in Kraftfahrzeugen

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Drucksache 230/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Fahrlehrer -Ausbildungsordnung

3 Inhaltsübersicht

Anlage n

Anlage
(zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten

§ 1
Ort der Ausbildung

§ 2
Fahrlehrerausbildungsstätte

§ 3
Ausbildungsfahrschule

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten

3 Übersicht

4 Verkehrsverhalten

4 Recht

4 Technik

4 Umweltschutz

4 Fahren

Begründung

I. Allgemeines

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Belange

3 Nachhaltigkeit

II. Einzelbestimmungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.2046: Fahrlehrer-Ausbildungsordnung


 
 
 


Drucksache 35/11

... Erfolgreiche Einführung der Nachfragesteuerung, durch angemessene Preispolitik und beschleunigte technologische Innovation, die u. a. eine umfassende Umstellung auf Elektroantrieb ermöglicht.

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Drucksache 35/11




1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig

2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen

4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes

6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen

7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts

8. Schlussfolgerung

Anhang 1
Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10

Anhang 2
Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten


 
 
 


Drucksache 809/11

... -emissionsarme Technologien für alle Verkehrsträger (einschließlich Umstellung des Straßenverkehrs auf Elektroantriebe, mit alternativen Kraftstoffen betriebene Flugzeuge, Schiffe und Fahrzeuge) sowie Weiterentwicklung einer kommissionsinternen Informationsstelle, die Informationen über relevante Technologien sammelt und verbreitet; Verfügbarkeit und Kosten nicht fossiler Kraftstoffe und Energiequellen, einschließlich der Auswirkungen eines elektrifizierten Straßenverkehrs auf die Stromnetze und die Stromerzeugung;

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Drucksache 809/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

TITEL I Einrichtung des Programms

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Einrichtung des spezifischen Programms

Artikel 3
Einzelziele

Artikel 4
Haushalt

TITEL II Durchführung

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Europäischer Forschungsrat

Artikel 7
Wissenschaftlicher Rat

Artikel 8
Durchführungsstelle

TITEL III Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Übertragung von Durchführungsbefugnissen

Artikel 11
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13

Anhang I
Grundzüge der Tätigkeiten Gemeinsamkeiten der indirekten Maßnahmen

1. PROGRAMMPLANUNG

1.1. Allgemeines

1.2. Sozial- und Geisteswissenschaften

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen KMU

1.4. Zugang zur Risikofinanzierung

1.5. Kommunikation und Verbreitung

2. internationale Zusammenarbeit

3. Komplementaritäten Bereichsübergreifende Maßnahmen

4. Partnerschaften

Teil I
Wissenschaftsexzellenz

1. Europäischer Forschungsrat

1.1. Der Wissenschaftliche Rat

1.2. Durchführungsstelle

1.3. Rolle der Kommission

2. Künftige NEU Entstehende Technologien

2.1. FET offener Bereich : Förderung neuartiger Ideen

2.2. FET - Proaktiver Bereich: Förderung sich neu abzeichnender Themen und Gemeinschaften

2.3. FET -Leitinitiativen

2.4. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Marie-Curie-Maßnahmen

3.1. Förderung neuer Fähigkeiten durch eine exzellente Erstausbildung von Forschern

3.2. Förderung von Exzellenz durch grenz- und sektorübergreifende Mobilität

3.3. Innovationsanreize durch die gegenseitige Bereicherung mit Wissen

3.4. Steigerung der strukturellen Auswirkungen durch die Kofinanzierung von Tätigkeiten

3.5. Besondere Unterstützung und politische Maßnahmen

3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Forschungsinfrastrukturen

4.1. Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturen bis 2020 und darüber hinaus

4.1.1. Schaffung von neuen Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau17

4.1.2. Integration und Öffnung bestehender nationaler Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse

4.1.3. Entwicklung, Einsatz und Betrieb von IKT-gestützten elektronischen Infrastrukturen18

4.2. Steigerung des Innovationspotenzials der Forschungsinfrastrukturen und ihres Personals

4.2.1. Nutzung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen

4.2.2. Stärkung des Humankapitals von Forschungsinfrastrukturen

4.3. Stärkung der europäischen Infrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit

4.3.1. Stärkung der europäischen Politik auf dem Gebiet von Forschungsinfrastrukturen

4.3.2. Erleichterung der strategischen internationalen Zusammenarbeit

4.4. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil II
Führende Rolle der Industrie

1. Führende Rolle BEI Grundlegenden Industriellen Technologien

4 Allgemeines

Besondere Aspekte der Durchführung

1.1. Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

1.1.1. Eine neue Generation von Komponenten und Systemen

1.1.2. Rechner der nächsten Generation

1.1.3. Internet der Zukunft

1.1.4. Inhaltstechnologien und Informationsmanagement IKT für digitale Inhalte und Kreativität

1.1.5. Fortgeschrittene Schnittstellen und Roboter

1.1.6. Mikro- und Nanoelektronik und Photonik

1.2. Nanotechnologien

1.2.1. Entwicklung von Nanowerkstoffen, Nanogeräten und Nanosystemen der nächsten Generation

1.2.2. Gewährleistung der sicheren Entwicklung und Anwendung von Nanotechnologien

1.2.3. Entwicklung der gesellschaftlichen Dimension der Nanotechnologie

1.2.4. Effiziente Synthese und Herstellung von Nanowerkstoffen, Komponenten und Systemen

1.2.5. Entwicklung kapazitätssteigernder Techniken, Messverfahren und Geräte

1.3. Fortgeschrittene Werkstoffe

1.3.1 Übergreifende und grundlegende Werkstofftechnologien

1.3.2. Entwicklung und Transformation von Werkstoffen

1.3.3. Verwaltung von Werkstoffkomponenten

1.3.4. Werkstoffe für eine nachhaltige Industrie

1.3.5. Werkstoffe für kreative Branchen

1.3.6. Metrologie, Merkmalsbeschreibung, Normung und Qualitätskontrolle

1.3.7. Optimierung des Werkstoffeinsatzes

1.4. Biotechnologie

1.4.1. Unterstützung der Spitzenforschung in der Biotechnologie als künftiger Innovationsmotor

1.4.2. Biotechnologische Industrieprozesse

1.4.3. Innovative und wettbewerbsfähige Plattformtechnologien

1.5. Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung

1.5.1. Technologien für Fabriken der Zukunft

1.5.2. Technologien für energieeffziente Gebäude

1.5.3. Nachhaltige und emissionsarme Technologien für energieintensive Verarbeitungsindustrien

1.5.4. Neue tragfähige Geschäftsmodelle

1.6. Raumfahrt

1.6.1. Grundlagen für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und Innovation im Weltraumsektor

1.6.1.1. Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Raumfahrtindustrie und Weltraumforschung

1.6.1.2. Steigerung der Innovation zwischen Weltraumsektor und anderen Sektoren

1.6.2. Grundlagen für Fortschritte in den Weltraumtechnologien

1.6.3. Grundlagen für die Nutzung von Weltraumdaten

1.6.4. Beitrag und Zugang der europäischen Forschung zu internationalen Weltraumpartnerschaften

2. Zugang zur Risikofinanzierung

2.1. Kreditfazilität

2.2. Beteiligungskapitalfazilität

2.3. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Innovation in KMU

3.1. Straffung der KMU-Förderung

3.2. Gezielte Unterstützung

3.2.1. Unterstützung forschungsintensiver KMU

3.2.2. Stärkung der Innovationskapazität von KMU

3.2.3. Unterstützung marktorientierter Innovation

Teil III
Gesellschaftliche Herausforderungen

1. Gesundheit, Demografischer Wandel Wohlergehen

1.1. Erforschung der gesundheitsbestimmenden Faktoren, Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und Prävention

1.2. Entwicklung effizienter Screeningprogramme und Verbesserung der Einschätzung der Krankheitsanfälligkeit

1.3. Verbesserung der Überwachung und Vorbereitung

1.4. Erforschung von Krankheitsprozessen

1.5. Entwicklung besserer präventiver Impfstoffe

1.6. Bessere Diagnosen

1.7. Nutzung von In-Silico-Arzneimitteln zur Verbesserung des Krankheitsmanagements und der Vorhersage

1.8. Behandlung von Krankheiten

1.9. Übertragung von Wissen in die klinische Praxis und skalierbare Innovationsmaßnahmen

1.10. Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten

1.11. Verbesserung der wissenschaftlichen Instrumente und Verfahren zur Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung und des Regulierungsbedarfs

1.12. Aktive, unabhängige und unterstützte Lebensführung

1.13. Individuelle Befähigung zur selbständigen Gesundheitsfürsorge

1.14. Förderung einer integrierten Gesundheitsfürsorge

1.15. Optimierung der Effizienz und Wirksamkeit der Gesundheitssysteme und Verringerung von Ungleichheiten durch evidenzbasierte Entscheidungen und Verbreitung bewährter Verfahren sowie innovativer Technologien und Konzepte

1.16. Besondere Aspekte der Durchführung

2. Ernährungssicherheit, Nachhaltige Landwirtschaft, MARINE Maritime Forschung BIOWIRTSCHAFT

2.1. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

2.1.1. Erhöhung der Produktionseffizienz und Bewältigung der Folgen des Klimawandels bei gleichzeitiger Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit

2.1.2. Bereitstellung von Ökosystemleistungen und öffentlichen Gütern

2.1.3. Stärkung ländlicher Gebiete, Unterstützung der Politik und der Innovation im ländlichen Raum

2.2. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie für sichere und gesunde Ernährung

2.2.1. Fundierte Verbraucherentscheidungen

2.2.2. Gesunde und sichere Lebensmittel und Ernährungsweisen für alle

2.2.3. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie

2.3. Erschließung des Potenzials aquatischer Bioressourcen

2.3.1. Entwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Fischerei

2.3.2. Entwicklung einer wettbewerbsfähigen europäischen Aquakultur

2.3.3. Förderung mariner Innovationen mit Hilfe der Biotechnologie

2.4. Tragfähige und wettbewerbsfähige biogestützte Industrien

2.4.1. Förderung der Bio-Wirtschaft für Bio-Industrien

2.4.2. Entwicklung integrierter Bioraffinerien

2.4.3. Unterstützung der Marktentwicklung für Bio-Produkte und -Prozesse

2.5. Besondere Durchführungsmaßnahmen

3. sichere, SAUBERE effiziente Energie

3.1. Verringerung des Energieverbrauchs und des CO2-Fußabdrucks durch intelligente und nachhaltige Nutzung

3.1.1. Massenmarktfähigkeit von Technologien und Diensten für eine intelligente und effiziente Energienutzung

3.1.2. Nutzung des Potenzials effizienter Heiz- und Kühlsysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien

3.1.3. Förderung der europäischen Intelligenten Städte und Gemeinden

3.2. Kostengünstige Stromversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen

3.2.1. Vollständige Nutzung des Potenzials der Windenergie

3.2.2. Entwicklung effizienter, zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Solaranlagen

3.2.3. Entwicklung wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher Technologien für die CO2- Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung

3.2.4. Entwicklung von Erdwärme, Wasserkraft, Meeresenergie und anderer erneuerbarer Energien

3.3. Alternative Brennstoffe und mobile Energiequellen

3.3.1. Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Bioenergie

3.3.2. Verringerung der Zeit bis zur Marktreife bei Wasserstoff- und Brennstoffzelltechnologien

3.3.3. Neue alternative Brennstoffe/Kraftstoffe

3.4. Ein intelligentes europäisches Stromgesamtnetz

3.5. Neue Erkenntnisse und Technologien

3.6 Robuste Entscheidungsfindung und Einbeziehung der Öffentlichkeit

3.7. Übernahme von Energieinnovationen auf dem Markt und robuste Entscheidungsfindung

3.8. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Intelligenter, Umweltfreundlicher Integrierter Verkehr

4.1. Ressourcenschonender umweltfreundlicher Verkehr

4.1.1. Umweltfreundlichere und leisere Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Schiffe für eine bessere Umweltleistung und eine geringere Wahrnehmung von Lärm und Vibrationen

4.1.2. Entwicklung intelligenter Ausrüstung, Infrastrukturen und Dienste

4.1.3. Verbesserung von Verkehr und Mobilität in Städten

4.2. Größere Mobilität, geringeres Verkehrsaufkommen, größere Sicherheit

4.2.1. Bedeutend geringere Verkehrsüberlastung

4.2.2. Deutliche Verbesserung der Mobilität von Personen und Gütern

4.2.3. Entwicklung und Anwendung neuer Konzepte für Gütertransport und Güterlogistik

4.2.4. Verringerung der Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten, Verbesserung der Sicherheit

4.3. Weltweit führende Rolle der europäischen Verkehrsindustrie

4.3.1. Entwicklung der nächsten Generation innovativer Verkehrsmittel zur Sicherung der Marktanteile in der Zukunft

4.3.2. Intelligente fahrzeugseitige Steuerungssysteme

4.3.3. Fortgeschrittene Produktionsprozesse

4.3.4. Prüfung völlig neuer Verkehrskonzepte

4.4. Sozioökonomische Forschung und vorausschauende Tätigkeiten für die politische Entscheidungsfindung

4.5. Besondere Aspekte der Durchführung

5. KLIMASCHUTZ, Ressourceneffizienz Rohstoffe

5.1. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

5.1.1. Besseres Verständnis des Klimawandels und Bereitstellung zuverlässiger Klimaprojektionen

5.1.2. Bewertung der Folgen und Anfälligkeiten, Entwicklung innovativer und kostenwirksamer Anpassungs- und Risikovermeidungsmaßnahmen

5.1.3. Unterstützung von Abhilfestrategien

5.2. Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und Ökosysteme

5.2.1. Vertiefung der Erkenntnisse über die Funktionsweise von Ökosystemen, deren Wechselwirkungen mit sozialen Systemen und ihre Aufgabe zur Sicherung der Wirtschaft und des menschlichen Wohlergehens

5.2.2. Bereitstellung von Wissen und Instrumenten für eine wirksame Entscheidungsfindung und öffentliches Engagement

5.3. Gewährleistung einer nachhaltigen Versorgung mit nicht-energetischen und nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen

5.3.1. Verbesserung der Wissensbasis über die Verfügbarkeit von Rohstoffen

5.3.2. Förderung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung und -verwendung Exploration, Gewinnung, Verarbeitung, Verwertung und Rückgewinnung

5.3.3. Identifizierung von Alternativen für kritische Rohstoffe

5.3.4. Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins und Verbesserung der Fähigkeiten im Hinblick auf Rohstoffe

5.4. Grundlagen für den Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft durch Ökoinnovation

5.4.1. Stärkung von ökoinnovativen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen und Produkten und ihrer Markteinführung

5.4.2. Unterstützung innovativer Strategien und gesellschaftlicher Veränderungen

5.4.3. Messung und Bewertung von Fortschritten auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft

5.4.4. Förderung der Ressourceneffizienz durch digitale Systeme

5.5. Entwicklung einer umfassenden und andauernden globalen Umweltüberwachung und entsprechender Informationssysteme

5.6. Besondere Aspekte der Durchführung

6. INTEGRATIVE, INNOVATIVE sichere Gesellschaften

6.1. Integrative Gesellschaften

6.1.1. Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums

6.1.2. Aufbau widerstandsfähiger und integrativer Gesellschaften in Europa

6.1.3. Stärkung der Rolle Europas als globaler Akteur

6.1.4. Überbrückung der Forschungs- und Innovationskluft in Europa

6.2. Innovative Gesellschaften

6.2.1. Stärkung der Evidenzbasis und Unterstützung der Innovationsunion und des Europäischen Forschungsraums

6.2.2. Prüfung neuer Innovationsformen, einschließlich sozialer Innovation und Kreativität

6.2.3. Gewährleistung gesellschaftlichen Engagements in Forschung und Innovation

6.2.4. Förderung einer kohärenten und wirksamen Zusammenarbeit mit Drittländern

6.3. Sichere Gesellschaften

6.3.1. Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus

6.3.2. Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüberwachung

6.3.3. Stärkung der Computer- und Netzsicherheit

6.3.4. Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

6.3.5. Gewährleistung der Privatsphäre und der Freiheit im Internet und Stärkung der gesellschaftlichen Dimension von Sicherheit

6.3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil IV
Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) außerhalb des Nuklearbereichs

1. Wissenschaftsexzellenz

2. FÜHRENDE Rolle der Industrie

3. GESELLSCHAFTLICHE Herausforderungen

3.1. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen

3.2. Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft

3.3. Sichere, saubere und effiziente Energie

3.4. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr

3.5. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe

3.6. Integrative, innovative und sichere Gesellschaften

4. besondere Aspekte der Durchführung

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. TEIL I - SCHWERPUNKT Wissenschaftsexzellenz

2. TEIL II - Schwerpunkt Führende Rolle der Industrie

3. TEIL III - Schwerpunkt Gesellschaftliche Herausforderungen

4. TEIL IV - Direkte Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs


 
 
 


Drucksache 694/10

... Mit dem Electra-Bericht wurde auf das Potenzial hingewiesen, das in der Einführung von Technologien für die Energiespeicherung bei Schienenfahrzeugen und Technologien für die automatische Zugbetriebsüberwachung steckt, und mit dem sich die Energieeffizienz erheblich steigern ließe; auch die Umstellung des Dieselantriebs auf Hybridbetrieb und ein systematisches Konzept für ein zug- und streckenseitiges Speichersystem für den Elektroantrieb wurden in dem Bericht hervorgehoben. Der Industriezweig würde von verstärkten Investitionen in Forschung, Simulation und Technologietests zum Zweck einer umfassenderen Harmonisierung der Normen inner- und außerhalb der EU profitieren. Der Markt für Hochgeschwindigkeitszüge ist durch einen scharfen Wettbewerb mit Konkurrenten von außerhalb der EU gekennzeichnet. Eine engere Zusammenarbeit zwischen europäischen Unternehmen bei der Entwicklung von Hochgeschwindigkeitszügen hätte möglicherweise Vorteile und dieses Potenzial sollte einer Bewertung unterzogen werden. Auf jeden Fall ist sicherzustellen, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Markt kommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/10




Mitteilung

1. Europa braucht die Industrie

2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik

3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie

3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung

3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

4. Stärkung des Binnenmarkts

4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen

4.2. Wettbewerbspolitik

4.3. Verbesserung der Infrastruktur

5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation

5.1. Industrielle Innovation

5.2. Qualifikationsbasis

6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen

6.1. Handel und internationale Regulierung

6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern

7. Förderung der industriellen Modernisierung

7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz

7.2. Strukturelle Überkapazitäten

7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen

8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz

8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger

8.2. Nachhaltige Mobilität

8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette

8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige

8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz

9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik


 
 
 


Drucksache 260/10

... Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellen sowie deren Bauteile sind trotz jüngster technischer Fortschritte immer noch teuer. Forschung und technologische Entwicklung müssen fortgesetzt werden, damit die Kosten reduziert und die Reichweite sowie das Fahrverhalten von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen verbessert werden können; dies gilt auch für den Bereich kooperative Fahrzeugsysteme, die auf einer Kommunikation zwischen Fahrzeugen bzw. zwischen Fahrzeug und Infrastruktur beruhen. Es müssen neue Werkstoffe erkundet werden, die in Batterien und zur Speicherung von Wasserstoff für Brennstoffzellenfahrzeuge zum Einsatz kommen können, sowie alternative Technologien zum Aufladen und zur Speicherung von Energie. Forschung und Demonstration zum Thema Elektrifizierung des Verkehrs werden im Rahmen der "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/10




Mitteilung

1. Ziele der Strategie

2. Aktionsplan für umweltfreundliche Fahrzeuge

2.1. Regulierungsrahmen

2.2. Förderung von Forschung und Innovation im Bereich umweltfreundliche Technologien

2.3. Marktakzeptanz und Verbraucherinformation

2.4. Globale Aspekte

2.5. Beschäftigung

2.6. Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften zu CO2-Emissionen

2.7. Besondere Maßnahmen für Elektrofahrzeuge

1. Inverkehrbringen

2. Normung

3. Infrastruktur

4. Energie, Stromerzeugung und -verteilung

5. Wiederverwertung und Transport von Batterien

3. Governance


 
 
 


Drucksache 70/09

... " Batterien im Sinne von Absatz 2, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke oder für den Vortrieb von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bestimmt sind. Hierzu zählen insbesondere Batterien für die Not- oder Reservestromversorgung in Krankenhäusern, Flughäfen oder Büros, Batterien zum Einsatz in Zügen oder Flugzeugen und Batterien für Offshore-Bohrinseln, Schiffe und Leuchttürme. Ferner zählen dazu Batterien zur ausschließlichen Nutzung für tragbare Inkassogeräte in Geschäften und Restaurants, Strichcodelesegeräte in Geschäften, professionelle Videotechnik für Fernsehsender und Studios, Gruben- und Taucherlampen an Helmen von Bergleuten und Berufstauchern, Batterien für Sicherheitssysteme von elektrisch betätigten Türen, mit denen das Blockieren der Tür oder das Einklemmen von Personen verhindert werden soll, Batterien für unterschiedlichste Geräte in der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Batterien zur Verwendung bei Solarmodulen und weiteren photovoltaischen und sonstigen Anwendungen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie Batterien für Fahrzeuge mit Elektroantrieb wie Autos, Rollstühle, Fahrräder, Flughafenfahrzeuge und Fahrzeuge für fahrerlose Transportsysteme (FTS-Fahrzeuge).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Vertrieb und Rücknahme von Batterien

§ 3
Verkehrsverbote

§ 4
Anzeige der Marktteilnahme

§ 5
Pflichten der Hersteller

§ 6
Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien

§ 7
Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien

§ 8
Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien

§ 9
Pflichten der Vertreiber

§ 10
Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

§ 11
Pflichten des Endnutzers

§ 12
Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter

§ 13
Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 14
Verwertung und Beseitigung

§ 15
Erfolgskontrolle

§ 16
Sammelziele

Abschnitt 3
Kennzeichnung, Hinweispflichten

§ 17
Kennzeichnung

§ 18
Hinweispflichten

Abschnitt 4
Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug

§ 19
Beauftragung Dritter

§ 20
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 21
Vollzug

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

Anlage

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität

4. Gender Mainstreaming

5. Folgenabschätzung

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:

2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft

d Auswirkungen auf das Preisniveau

e Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG


 
 
 


Drucksache 532/09

... Um den dichter werdenden Individualverkehr in Ballungsgebieten wirksam zu bewältigen, hat die Industrie Fahrzeuge (elektronische Mobilitätshilfen) entwickelt, die sich durch geringen Verkehrsflächenbedarf beim Fahren und Parken sowie durch eine besondere Umweltfreundlichkeit auf Grund eines Elektroantriebes auszeichnen. Die neuen Fahrzeuge werden durch Gewichtsverlagerung gelenkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/09




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr

§ 1
Anwendungsbereich, Grundsatz der Verwendung

§ 2
Anforderungen an das Inbetriebsetzen

§ 3
Berechtigung zum Führen

§ 4
Anforderung an die Verzögerungseinrichtung

§ 5
Anforderung an die lichttechnischen Einrichtungen

§ 6
Anforderung an die Schalleinrichtung

§ 7
Zulässige Verkehrsflächen, Anforderungen an die Teilnahme am Straßenverkehr

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

4 Bürokratiekosten

II. Zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

1. Zu § 1

2. Zu § 2

3. Zu § 3

4. Zu § 4

5. Zu § 5

6. Zu § 6

7. Zu § 7

8. Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 666: Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr


 
 
 


Drucksache 914/08

... • Intelligenter Elektrizitätsnetzverbund. Das heute bestehende Stromnetz wurde zur Übertragung von Elektrizität von Großkraftwerken zu den nationalen Versorgungsnetzen konzipiert. Das Netz der Zukunft muss den Auswirkungen des Klimawandels Rechnung tragen und auf einen integrierten europäischen Markt ausgelegt sein, auf dem neben großen Kraftwerken zahlreiche kleine Erzeuger von Energie aus erneuerbaren Quellen (Windkraftanlagen oder häusliche Stromerzeugung) in zunehmendem Umfang zur Deckung des wesentlichen Strombedarfs der EU-Wirtschaft beitragen werden. Die dezentralisierte Stromerzeugung setzt grundlegende Veränderungen des Stromnetzes der EU voraus. Konzepte wie ein Offshore-Supernetz, das Europa ringförmig umgibt, um die in Solaranlagen im Süden, Gezeitenkraftwerken im Westen und Windparks oder Wasserkraftwerken im Norden erzeugte Energie den Hauptverbrauchszentren zuzuleiten, müssen eingehender untersucht werden. Intelligente Verbrauchsmessgeräte und Kontrollen auf der Endkundenebene können die Energieeffizienz deutlich steigern und der Entwicklung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb Impulse verleihen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 914/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität

2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen

2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU

2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen

2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz

2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU

3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050

4. Fazit

Anhang

Anhang 1
Hauptszenarien für 2020


 
 
 


Drucksache 604/07

... 6. Fahrzeuge, die im Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens zur Güterbeförderung mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb verwendet werden und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 7,5 Tonnen nicht übersteigt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/07




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrpersonalverordnung

Anlage 2
(Zu § 3) Digitales Tachographensystem im Straßenverkehr Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.2 in der Fassung vom 18. April 2007

1 Einleitung

1.1 Zuständige Organisationen

1.2 Genehmigung

1.3 Verfügbarkeit und Kontakt-Details

2 Geltungsbereich

3 Allgemeine Regelungen

3.1 Aufgaben und Verpflichtungen

3.2 Besondere Rechtsvorschriften

4 Practice Statement PS

5 Karten- und Gerätemanagement

6 Schlüsselmanagement in der D-CA

6.1 Öffentlicher Schlüssel der Root-CA EUR.PK

6.2 Schlüsselpaar der D-CA MS.SK, MS.PK

6.3 Symmetrische Schlüssel für Werkstattkarten und Weg-/Geschwindigkeitsgeber Km, KmWC, KmVU

6.4 Transportschlüssel der Root-CA

6.5 Eigene Transportschlüssel der D-CA

7 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel

7.1 Allgemeine Anforderungen, Protokollierung

7.2 Schlüsselerzeugung

7.3 Schlüsselverwendung

8 Zertifikatsmanagement

8.1 Registrierung

8.2 Zertifikatserteilung

8.3 Zertifikatgültigkeit

8.4 Zertifikatinhalte und -formate

8.5 Informationspflichten der D-CA

9 Informations-Sicherheit

9.1 Informations-Sicherheitsmanagement ISMS

9.2 Besondere Anforderungen an das Sicherheitskonzept

9.3 Rollentrennung

10 Beendigung des D-CA/D-CP-Betriebs

10.1 Verantwortlichkeit der D-MSA

11 Überprüfungen des Betriebs

11.1 D-CA

11.2 D-CP und Hersteller von Fahrzeugeinheiten sowie Hersteller von Weg-/Geschwindigkeitsgebern

12 Änderungen und Anpassungen der D-MSA-Policy

13 Übereinstimmung mit der ERCA-Policy

Anhang
A Abkürzungen, Definitionen

Anhang
B Referenzdokumente

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Aufhebung von Bundesrecht

Artikel 4 Weitere Änderung des § 22 der Fahrpersonalverordnung

Artikel 5 Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Wesentlicher Inhalt der EG-Bestimmungen

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten durch Informationspflichten

1. Vereinheitlichung von Fristen und Wegfall von Nachweispflichten

2. Ausnahmen von der Einbeziehung von Fahrzeugen in die Lenk- und Ruhezeiten

3. Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten

4. Wegfall von Ausnahmen

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung

Zu Nummer 1

§ 1

§ 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

II. Zu Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

III. Zu Artikel 3 Aufhebung der Kontrollverordnung

IV. Zu Artikel 4 und 5 Weitere Änderung und Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung

V. Zu Artikel 6 Bekanntmachung

VI. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 811/1/05

... 2. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/1/05




1. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 3 Abs. 4 FZV

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 5 FZV

4. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - FZV

5. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 6 Abs. 8 FZV

6. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 8 Abs. 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 9 Abs. 1 FZV

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 4 FZV

9. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 3 - neu - FZV

11. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 12 Satz 1 FZV

12. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 12 Abs. 6 Satz 3 - neu - FZV

13. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 2 FZV

14. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 3 FZV

Zu Artikel 1

17. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 15 Abs. 2 FZV

18. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV

19. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 5 FZV

20. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

21. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

22. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 20 FZV

23. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 22 Satz 2 FZV

24. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 FZV

25. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 Nr. 6 - neu - FZV

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 26 Abs. 1 Satz 1 FZV

27. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 1 Nr. 23 FZV

28. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 2 bis 4 FZV

29. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 9 Satz 2 FZV

30. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 Nr. 2 FZV

31. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 45 Abs. 5 FZV

33. b In Absatz 2 ist Satz 1 durch folgende Sätze zu ersetzen:

34. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 Satz 2 FZV

35. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

36. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

Zu Artikel 1

37. a Die Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:

38. b Die Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:

39. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV

40. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 3 FZV

41. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 50 FZV und Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 Inkrafttreten,

42. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

43. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

44. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a § 19 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 StVZO

45. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31d Abs. 4 Satz 2 StVZO

46. Zu Artikel 2 Nr. 23 § 72 Abs. 2 StVZO und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 2 Nr. 26a - neu - Anlage VIIIb StVZO

48. Zu Artikel 2 Nr. 27 Anlage XXIX zu § 20 Abs. 3a Satz 4 StVZO

Zu Artikel 8a

Zu Artikel 8a

Zu Artikel 12

51. Zu Artikel 8b - neu - § 3 Abs. 1 FreiwFortbV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

52. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 9

53. a Artikel 9 Nr. 2 Buchstabe b ist wie folgt zu ändern:

1. Nach Doppelbuchstabe aa1 - neu - ist folgender Doppelbuchstabe aa2 - neu - einzufügen:

2. Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu fassen:

3. Nach Doppelbuchstabe bb wird folgender Doppelbuchstabe bb1 eingefügt:


 
 
 


Drucksache 811/05 (Beschluss)

... "2. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 3 Abs. 4 FZV

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 4 Abs. 5 FZV

4. Zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - FZV

5. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 6 Abs. 8 FZV

6. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 8 Abs. 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 9 Abs. 1 FZV

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 4 FZV

9. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 11 Satz 3 - neu - FZV

11. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 10 Abs. 12 Satz 1 FZV

12. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 12 Abs. 6 Satz 3 - neu - FZV

13. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 2 FZV

14. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 1 Nr. 3 FZV

15. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 13 Abs. 4 FZV

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 § 15 Abs. 2 FZV

17. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV

18. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 16 Abs. 5 FZV

19. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

20. Zu Artikel 1 Abschnitt 3 § 19 Abs. 1 Satz 1 FZV

21. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 20 FZV

22. Zu Artikel 1 Abschnitt 4 § 22 Satz 2 FZV

23. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 FZV

24. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 24 Abs. 1 Nr. 6 - neu - FZV

25. Zu Artikel 1 Abschnitt 5 § 26 Abs. 1 Satz 1 FZV

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 1 Nr. 23 FZV

27. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 2 bis 4 FZV

28. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 30 Abs. 9 Satz 2 FZV

29. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Absatz 3 Nr. 2 FZV

30. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 § 45 Abs. 5 FZV

31. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 und 2 FZV

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 1 Satz 2 FZV

33. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

34. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 46 Abs. 2 FZV

35. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 FZV

36. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV

37. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 47 Abs. 3 FZV

38. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 50 FZV und Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

39. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

40. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV

41. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a § 19 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 StVZO

42. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31d Abs. 4 Satz 2 StVZO

43. Zu Artikel 2 Nr. 23 § 72 Abs. 2 StVZO und

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

44. Zu Artikel 2 Nr. 26a - neu - Anlage VIIIb StVZO

45. Zu Artikel 2 Nr. 27 Anlage XXIX zu § 20 Abs. 3a Satz 4 StVZO

46. Zu Artikel 8a - neu - §§ 4, 21 FeV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

47. Zu Artikel 8b - neu - § 3 Abs. 1 FreiwFortbV und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

48. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

49. Zu Artikel 9 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und Artikel 12 Abs. 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 9/16 PDF-Dokument



Drucksache 26/16 PDF-Dokument



Drucksache 49/16 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 182/19 PDF-Dokument



Drucksache 189/17 PDF-Dokument



Drucksache 207/18 PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 436/14 PDF-Dokument



Drucksache 443/17 PDF-Dokument



Drucksache 455/14 PDF-Dokument



Drucksache 531/10 PDF-Dokument



Drucksache 591/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 614/10 PDF-Dokument



Drucksache 724/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.