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55 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eisenbahnbereich"


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Drucksache 407/20 (Beschluss)

Verordnung über Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich



Drucksache 10/1/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/19




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 10/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 32
Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Wagenhalter

Artikel 3
Änderung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Alternativen

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 10/19 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/19 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 131/19 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich



Drucksache 522/19

... "(22) Sonstige Verantwortliche im Eisenbahnbereich sind die Hersteller, Instandhaltungsbetriebe, Dienstleister, Auftraggeber, Beförderer, Absender, Empfänger, Verlader, Entlader, Befüller und Entleerer, die aufgeführt sind in Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Für Bürgerinnen und Bürger

4.2. Für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage zur
Begründung Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2016/798 und (EU) Nr. 2016/797 durch das Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets


 
 
 


Drucksache 131/19

Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich



Drucksache 389/18 (Beschluss)

... Die vorgesehene Bündelung der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde im Eisenbahnbereich beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wird grundsätzlich begrüßt. Hierdurch werden Schnittstellen minimiert und die Einführung einheitlicher Standards und Arbeitsabläufe ermöglicht. Gleichzeitig werden durch diese Bündelung die Vorteile der regionalen Verankerung der bislang örtlich zuständigen Anhörungsbehörden aufgegeben. Von Seiten der Länder wird daher die Gefahr gesehen, dass regionale Besonderheiten nicht mehr in gleichem Umfang berücksichtigt werden könnten. Vor diesem Hintergrund werden regelmäßige Konsultationen zwischen dem EBA und den Ländern für erforderlich gehalten, um einen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten. Diese münden in verbindlichen Zielvereinbarungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 Satz 1, 1a - neu -, 2, 3, 5 und 7 FStrG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 FStrG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17g FStrG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17h Satz 1 FStrG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 17i - neu - FStrG Nummer 9a - neu - Anlage zu § 17e Absatz 1 FStrG *

§ 17i
Feste Fehmarnbeltquerung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 6b - neu - § 18f Absatz 1 FStrG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 Satz 1, 2, 3, 5 und 7 AEG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 AEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 18f AEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 18h - neu - AEG *

§ 18h
Feste Fehmarnbeltquerung

15. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 1 Satz 1 AEG

16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - BEVVG

17. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 BEVVG

18. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 14 Absatz 2 WaStrG

19. Zu Artikel 4 Nummer 6a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 WaStrG

20. Zu Artikel 4a - neu - § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, § 87b Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 VwGO , Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

‚Artikel 4a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 371/16

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/16




§ 33
Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen

§ 37
Ausgestaltung der Entgelte für Schienenwege und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags

§ 81
Befristungen


 
 
 


Drucksache 371/16 (Beschluss)

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich



Drucksache 13/16

... - Interoperabilität von technischen Spezifikationen im Eisenbahnbereich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Durchführung der Verordnung

2.1. Artikel 24 der Verordnung

2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6

2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative

2.3. Leitfaden zur europäischen Normung

3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

3.1. IKT-Normung

3.2. Normung im Dienstleistungsbereich

3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016

4. Integration

5. Internationale Zusammenarbeit

6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN

6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung

6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen

7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse

7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union

7.3. Unerledigte Aufträge


 
 
 


Drucksache 371/1/16

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich



Drucksache 307/16

... Da es im Eisenbahnbereich zu Überschreitungen von Arbeitszeiten - insbesondere bei Triebfahrzeugführern - kommt, besteht Handlungsbedarf nicht nur im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Personen, sondern auch im Hinblick auf die Eisenbahnbetriebssicherheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung

Artikel 3
Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Befristung

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 371/2/16

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich



Drucksache 371/3/16

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich



Drucksache 22/16 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich



Drucksache 22/1/16

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich



Drucksache 319/14 (Begründung)

... Ein Umstellungsaufwand für laufende Planfeststellungsverfahren soll weitgehend vermieden werden. Für Vorhaben mit herkömmlicher Bahntechnik sieht das aktualisierte Berechnungsverfahren nach Anlage 2 lediglich eine formal andere Vorschrift für den Ablauf der Berechnung vor, die sich im Ergebnis -wenn überhaupt- nur geringfügig auswirkt. Auch die Grenzwerte bleiben unangetastet. Insofern wäre eine unmittelbare Umstellung für laufende Vorhaben unverhältnismäßig. Deshalb ist mit § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Übergangsfrist zur Anwendung der Anlage 2 in der bis zur Änderung durch diese Verordnung geltenden Fassung eingeführt worden. Diese Übergangsregelung ist für Abschnitte von Vorhaben anzuwenden, für die bis zum 31. Dezember 2014 das Planfeststellungsverfahren bereits eröffnet ist und die Auslegung des Plans öffentlich bekannt gemacht worden ist. Mit der Anpassung der Fristen in § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 an die Fristen des § 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 BImSchG neuer Fassung wird auch ein mehrfacher Umstellungsaufwand für schalltechnische Nachweise für Planungsvorhaben für den Entfall des Schienenbonus bei Eisenbahnen einerseits und der Anwendung der geänderten Anlage 2 dieser Verordnung andererseits vermieden. Die Übergangsregelung hat auch inhaltlich zur Folge, dass für Vorhaben im Eisenbahnbereich bis zur Abschaffung des Schienenbonus zu Gunsten der Anwohner eine Prognose der Verkehrsbelastung nur mit der Modell-Annahme möglich ist, dass alle Güterwagen herkömmlich mit lauten Grauguss-Bremsklötzen ausgerüstet sind. Diese Annahme zu Gunsten der Anwohner von Schienenwegen kann in ihrer Wirkung als ein Übergangsschritt zur vollständigen Abschaffung des Schienenbonus angesehen werden, weil im Prognosezeitraum eine tatsächliche substanzielle Lärmminderung durch leise Güterwagen zu erwarten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/14 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentliche Bestimmungen

1. Berechnungsverfahren

2. Berechnung der Schallausbreitung

3. Unterschiede zwischen Schall 03 [1990] sowie Akustik 04 [1990] und Schall 03 [2012]

4. Vergleichsrechnung zwischen Schall 03 [1990] und Akustik 04 [1990] sowie Schall 03 [2012]

5. Schienenbonus

6. Anerkennung akustischer Kennwerte

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Alternativen

VI. Befristung

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

1. Fahrzeugarten von Eisenbahnen

2. Fahrzeugarten von Straßenbahnen

3. Geschwindigkeit

4. Fahrbahnarten

5. Schallminderungstechniken am Gleis

6. Brücken

7. Rangier- und Umschlagbahnhöfe

8. Straßenbahnen

9. Schallausbreitung

10. Auffälligkeit von Eisenbahngeräuschen

11. Berücksichtigung von abweichender Bahntechnik und von schalltechnischen Innovationen Grundlage für die Beurteilung, ob eine abweichende Bahntechnik oder eine schalltechnische Innovation vorliegt, ist die messtechnische Ermittlung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2164: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 611/14

... Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich in der 17. Legislaturperiode sah eine verpflichtende Differenzierung der Entgelte nach Lärmauswirkungen für den Schienengüterverkehr vor. Das Gesetz wurde nach Zustimmung des Deutschen Bundestages vom Bundesrat abgelehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/14




1. Vorgaben auf europäischer Ebene für eine Umrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge auf lärmärmere Technologien

2. Europäische Förderung der Umrüstung im Rahmen der Connecting Europe Facility

3. Lärmgrenzwerte bei der Neufassung der TSI Fahrzeuge - Lärm

4. Vorlage eines Durchführungsrechtsaktes zu Modalitäten für lärmabhängige Trassenpreise

5. Trassenpreisdifferenzierungen der DB Netz AG

6. Gesetzliche Regelung für lärmabhängige Trassenpreise


 
 
 


Drucksache 389/1/13

Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich



Drucksache 389/13 (Beschluss)

Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich



Drucksache 62/13

... Um nach Einführung der wettbewerblichen Vergabeverfahren für Aufträge im Eisenbahnbereich den Wettbewerb zu verbessern, wird es den zuständigen Behörden mit dieser Bestimmung ermöglicht, zu beschließen, dass Aufträge für den Schienenpersonenverkehr, die Teile desselben Netzes oder Streckenpakets betreffen, an unterschiedliche Eisenbahnunternehmen vergeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.2 Anstehende Probleme

1.3 Allgemeine Ziele

1.4 Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Definition einer zuständigen örtlichen Behörde Artikel 2 Buchstabe c

3.2 Spezifikationen zur Definition gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und des geografischen Geltungsbereichs öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die zuständigen Behörden Artikel 2 Buchstabe e und neuer Artikel 2a

3.3 Bereitstellung operationeller, technischer und finanzieller Informationen über den öffentlichen Personenverkehr, für den ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Wege einer Ausschreibung zu vergeben ist Artikel 4 Absatz 6 und neuer Artikel 4 Absatz 8

3.4 Obergrenzen für die Direktvergabe von Aufträgen kleinen Umfangs und Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen Artikel 5 Absatz 4

3.5 Obligatorische wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen im Eisenbahnverkehr Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 4

3.6 Vergabebeschränkungen neuer Artikel 5 Absatz 6

3.7 Zugang zu Rollmaterial neuer Artikel 5a und neuer Artikel 9a

3.8 Veröffentlichung bestimmter Informationen zu öffentlichen Dienstleistungsaufträgen Artikel 7 Absätze 1 und 2

3.9 Übergangszeitraum für die wettbewerbliche Vergabe Artikel 8 Absatz 2

3.10 Übergangszeitraum für bestehende direkt vergebene Eisenbahnaufträge neuer Artikel 8 Absatz 2a

3.11 Anpassung der Bestimmungen der Verordnung 1370/2007 hinsichtlich der Befreiung von der Meldepflicht für staatliche Beihilfen und der Bedingungen für die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen aufgrund von Anforderungen des AEUV

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a
Pläne für den öffentlichen Verkehr und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Artikel 5a
Rollmaterial

Artikel 9a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 389/13

Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/13




§ 9c
Überwachung der Entflechtungsvorschriften


 
 
 


Drucksache 548/13

Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich



Drucksache 63/1/13

... 3. Hier ist der Bundesrat der Ansicht, dass die von der Kommission vorgeschlagene institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers von jeglichem Eisenbahnunternehmen nach Artikel 1 Nummer 3 des Vorschlags zwar ein Weg ist, um diesem Ziel näher zu kommen, hierfür aber - bei Beibehaltung konzernorganisatorischer Strukturen - durchaus auch andere geeignete Möglichkeiten in Form einer wirksamen Regulierung des Eisenbahnsektors bestehen; der Bundesrat verweist hierzu auf seine Stellungnahme vom 23. November 2012 zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich (BR-Drucksache 559/12(B)).



Drucksache 63/13 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begrüßt zwar die Regelung in Artikel 1 Nummer 4 des Vorschlags, dass Einnahmen des Infrastrukturbetreibers ausschließlich für dessen Geschäftsbetrieb verwendet werden müssen. Jedoch sollen nach dem Vorschlag Dividenden an den Endeigentümer des vertikal integrierten Unternehmens weiterhin ausgezahlt werden dürfen. Dazu spricht sich der Bundesrat zum einen dafür aus, dass Gewinnabführungen künftig unzulässig sind (siehe Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich, (BR-Drucksache 559/12(B), Ziffer 27). Sofern zum anderen jedoch - abgesehen von einer kompletten Ergebnisabführung - noch eine Dividendenzahlung möglich bleiben kann, sollte aber deren Umfang geregelt werden. Dividendenzahlungen, die einer Ergebnisabführung gleichkommen, oder sonst exorbitant sind, sollten unzulässig sein, "angemessene" Dividendenzahlungen dagegen zulässig. Der Bundesrat schlägt daher vor, das Verbot von Gewinnabführungen im Text noch ausdrücklicher zum Ausdruck kommen zu lassen, z.B. durch einen Satz 2: "Gewinn- bzw. Ergebnisabführungen im Ganzen sind nicht zulässig." Des Weiteren sollte vor das Wort "Dividenden" das Wort "angemessene" eingefügt werden. Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, auf solche wichtigen Präzisierungen hinzuwirken.



Drucksache 548/13 (Beschluss)

Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich



Drucksache 470/12

... gerade im Binnenschiffsbereich nicht gibt, würde ein Analogschluss zum Eisenbahnbereich wenig realistische Ergebnisse erbringen. Dazu wird sicherlich die niedrigere Beschwerdeintensität im Nahverkehr mit den vielen Zeitkarteninhabern eine Rolle spielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

aa Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

bb Änderung des LuftVG

b Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (EU-FahrgRSchG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Aufgaben des Bundes

§ 3
Zuständige Behörde

§ 4
Befugnisse

§ 5
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 6
Schlichtungsstelle

§ 7
Kosten

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 4
[Inkrafttreten]

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Inhalt der Regelung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

1.1 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde

1.1.1 Beschwerde an den Beförderer, Reisevermittler oder Reiseveranstalter

1.1.2 Beschwerde an die nationale Durchsetzungsstelle

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.1 Vorgaben in Verbindung mit der Ermöglichung der Kontrollfunktion durch die nationale Durchsetzungsstelle

2.2 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung von Beschwerden

2.2.1 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde des Fahrgastes

a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.

a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.

2.2.2 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung der nationalen Durchsetzungsstelle

2.2.3 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung einer Schlichtungsstelle

a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.

2.2.4 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde als Fuhr-/Busunternehmen gegenüber einem Fährenbetreiber

2.3 Vorgaben mit Bezug auf Einrichtung und Unterhalt einer Schlichtungs-Stelle

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund

3.1.1 Vorgabe Einrichtung einer nationalen Durchsetzungsstelle

3.1.2 Vorgaben in Verbindung mit dem Betrieb einer nationalen Durchsetzungsstelle

3.1.3 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung einer Beschwerde durch die nationale Durchsetzungsstelle

3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

VII. Weitere Kosten

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG Keine.

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IX. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung von Fahrgastrechten der Europäischen Union in der Schifffahrt EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz EU-FahrgRSchG

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

2. Zu Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

3. Zu Artikel 3 Änderung des Luftverkehrsgesetzes

4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1986: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (EU-FahrgRSchG) (BMVBS)


 
 
 


Drucksache 559/1/12

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich



Drucksache 464/1/12

... Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, auf die Luftfahrtunternehmen einzuwirken, damit diese die freiwillige Schlichtungsstelle nach § 57 des Gesetzentwurfes gemeinsam mit der bereits bestehenden und überwiegend im Eisenbahnbereich tätigen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) betreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 3 Satz 3 - neu - LuftVG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 3 Satz 3 - neu - LuftVG *

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 1a - neu - LuftVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 2 LuftVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 3 LuftVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 4 - neu - LuftVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 5 und 6 LuftVG , § 57a Absatz 4 LuftVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 2a - neu - LuftVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 3 Satz 1a - neu - LuftVG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 6 - neu - LuftVG *

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 6 - neu - LuftVG **

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 1 LuftVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 LuftVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 5 - neu - LuftVG

18. Zu Artikel 1 allgemein

19. Zu Artikel 1a - neu - § 204 Absatz 1 Nummer 4 Halbsatz 1 BGB

20. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 559/2/12

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG

3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG

§ 61
Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG

7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG

8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG

9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG

10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG

§ 37
Kapitalverzinsung

11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG

13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG

14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG

15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG

16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG

17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG

18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG

19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb

§ 45a
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG

22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG

23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG

24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG

§ 9c
Überwachung der Entflechtungsvorschriften

26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG

29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG

§ 14a
Lärmmonitoring

30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

Zu § 25

Zu § 25

31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG

'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

§ 7a
Infrastruktur- und Zustandsbericht

§ 8a
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 8b
Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu § 8b

32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26


 
 
 


Drucksache 464/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, auf die Luftfahrtunternehmen einzuwirken, damit diese die freiwillige Schlichtungsstelle nach § 57 des Gesetzentwurfes gemeinsam mit der bereits bestehenden und überwiegend im Eisenbahnbereich tätigen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) betreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 3 Satz 3 - neu - LuftVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 1a - neu - LuftVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 2 LuftVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 3 LuftVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 5 und 6 LuftVG , § 57a Absatz 4 LuftVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 2a - neu - LuftVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 3 Satz 1a - neu - LuftVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 6 - neu - LuftVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 1 LuftVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 5 - neu - LuftVG

14. Zu Artikel 1 allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 3

15. Zu Artikel 1a - neu - § 204 Absatz 1 Nummer 4 Halbsatz 1 BGB

'Artikel 1a Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 748/12

... Der Bundesrat hat die Problematik erkannt und in der 903. Sitzung am 23. November 2012 im Rahmen seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich erneut konkrete Vorschläge unterbreitet, die zu einem wirksamen lärmabhängigen Trassenpreissystem führen können (BR-Drs 559/12(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/12




Fragen an die Bundesregierung zur Einführung lärmabhängiger Trassenpreise


 
 
 


Drucksache 559/3/12

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich



Drucksache 464/12

... in Verbindung mit § 6 der Schlichtungsstellenverfahrensordnung). Im Eisenbahnbereich verweist § 37 Absatz 2 Satz 1 EVO insoweit auf die Empfehlung 98/257/EG der EU-Kommission. Auch die Schlichtung bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) ist für den Verbraucher kostenfrei. Die Schlichtung bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist für alle Beteiligten kostenfrei (§ 191f Absatz 5 Nummer 5 BRAO). Die Kosten werden von der Bundesrechtsanwaltskammer getragen, mithin von der Gesamtheit der Rechtsanwälte finanziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

5. Unterabschnitt Schlichtung

§ 57
Privatrechtlich organisierte Schlichtung

§ 57a
Behördliche Schlichtung

§ 57b
Gemeinsame Vorschriften

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 57a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 57b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 57c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1791: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr


 
 
 


Drucksache 527/11 (Beschluss)

... Dass die Untersuchung von Unfällen zumindest im Aufsichtsbereich der Länder, der von der europarechtlichen Verpflichtung zur Schaffung einer unabhängigen Unfalluntersuchungsbehörde nicht betroffen ist, zum Aufgabenumfang der Eisenbahnaufsicht gehört, ergibt sich zwar aus § 5a Absatz 1. Allerdings ist das Eisenbahn-Bundesamt nicht mehr bereit, diese Aufgaben für die Länder wahrzunehmen. Die vorgeschlagene Ergänzung stellt klar, dass die Aufgabe zu übernehmen ist, wenn es das Land wünscht. Da die meisten Länder nicht über die erforderlichen fachlichen Ressourcen im Eisenbahnbereich verfügen, ist sonst eine Aufgabenerfüllung im Interesse der Sicherheit nicht mehr gewährleistet. Die Regelung hatte sich über 90 Jahre lang bewährt und sollte beibehalten werden. Das Eisenbahn-Bundesamt verfügt über die erforderlichen Möglichkeiten, denn sonst wäre auch eine Übertragung der Unfalluntersuchung durch die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes gemäß § 5 Absatz 1f nicht möglich. Das schließt nicht aus, dass in besonderen Fällen die Amtshilfe der Unfalluntersuchungsstelle des Bundes in Anspruch genommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1a - neu - AEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 5 Absatz 1 e Nummer 4a - neu - AEG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 2 Satz 2 AEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Buchstabe b - neu - § 5a Absatz 2 und Absatz 2a - neu - AEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 3a - neu - AEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 26 Absatz 8 Satz 1 AEG


 
 
 


Drucksache 527/1/11

... Dass die Untersuchung von Unfällen zumindest im Aufsichtsbereich der Länder, der von der europarechtlichen Verpflichtung zur Schaffung einer unabhängigen Unfalluntersuchungsbehörde nicht betroffen ist, zum Aufgabenumfang der Eisenbahnaufsicht gehört, ergibt sich zwar aus § 5a Absatz 1. Allerdings ist das Eisenbahn-Bundesamt nicht mehr bereit, diese Aufgaben für die Länder wahrzunehmen. Die vorgeschlagene Ergänzung stellt klar, dass die Aufgabe zu übernehmen ist, wenn es das Land wünscht. Da die meisten Länder nicht über die erforderlichen fachlichen Ressourcen im Eisenbahnbereich verfügen, ist sonst eine Aufgabenerfüllung im Interesse der Sicherheit nicht mehr gewährleistet. Die Regelung hatte sich über 90 Jahre lang bewährt und sollte beibehalten werden. Das Eisenbahn-Bundesamt verfügt über die erforderlichen Möglichkeiten, denn sonst wäre auch eine Übertragung der Unfalluntersuchung durch die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes gemäß § 5 Absatz 1f nicht möglich. Das schließt nicht aus, dass in besonderen Fällen die Amtshilfe der Unfalluntersuchungsstelle des Bundes in Anspruch genommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1a - neu - AEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 7 - neu - AEG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 5 Absatz 1e Nummer 4a - neu - AEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 2 Satz 2 AEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Buchstabe b - neu - § 5a Absatz 2 und Absatz 2a - neu - AEG

6. [auch auf Grund anderer Gesetze und Verordnungen] treffen.

7. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 3a - neu - AEG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 26 Absatz 8 Satz 1 AEG


 
 
 


Drucksache 294/09

... Gleichwohl dürften die möglichen Einzelpreisänderungen jedoch nicht ausreichen, um messbare Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau zu induzieren. Mittelfristig wird durch die weitere Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Eisenbahnbereich und eine dadurch bedingte bessere Auslastung des Schienennetzes eine Verringerung der Wegeentgelte erwartet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

4 Bund

Länder und Gemeinden

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1 Nummer 1 (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)

Nummer 2

Artikel 2
Anlage Teil II Nr. 8

Anlage
Teil II Nr. 9

Artikel 3
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 901: Entwurf einer (...) Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 555/08

... Das Gesetz bewirkt keine sonstigen Kosten. Mittelfristig wird durch die weitere Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Eisenbahnbereich und eine dadurch bedingte bessere Auslastung des Schienennetzes eine Verringerung der Wegeentgelte erwartet. Der Umfang der Preisbewegungen lässt sich nicht abschätzen. Auswirkungen auf Einzelpreise können daher nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 14g
Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr

§ 40
Zeitliche Übergangsregelungen

Artikel 2

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft

3. Ausnahmen vom Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5 Bund

Länder und Gemeinden

6. Sonstige Kosten

7. Bürokratiekosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 14
Abs. 3 Nr. 1 AEG

§ 14
Abs. 3 Nr. 2 AEG

§ 14
Abs. 3 Nr. 3 AEG

§ 14
Abs. 3a AEG

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes


 
 
 


Drucksache 716/08 Eisenbahnbereich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 22/07

... (60) Um den einschlägigen Bestimmungen in Bezug auf die Vergabe von Aufträgen im Eisenbahnbereich, insbesondere der Richtlinie 93/38/EWG16, zu entsprechen, müssen die Auftraggeber die technischen Spezifikationen in die allgemeinen Unterlagen oder in die Vertragsunterlagen für jeden einzelnen Auftrag aufnehmen. Es ist notwendig, eine Reihe von europäischen Spezifikationen auszuarbeiten, auf die in diesen technischen Spezifikationen Bezug genommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/07




1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute

Bewertung der Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN Haushalt

5 WEITERE Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

1. Beschreibung des geographischen Anwendungsbereichs und Ausdehnung des Geltungsbereichs Artikel 1

2. Begriffsbestimmungen Artikel 2

3. Ausnahmeregelungen

4. Übergangszeitraum für Interoperabilitätskomponenten Artikel 10 Absatz 5 neu

5. Technische Anhänge der TSI Artikel 6

6. Überprüfung der Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften nach der Inbetriebnahme Artikel 14 Absatz 2

7. Inbetriebnahme von Fahrzeugen Artikel 14

8. Sonderfälle und einzelstaatliche Vorschriften Artikel 16 Absatz 3

9. Dringende Änderung einer TSI Artikel 17

10. Bestätigung von Zwischenprüfungen Artikel 18

11. Arbeitsprogramm Artikel 23

12. Infrastruktur- und Fahrzeugregister Artikel 24

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN für die INTEROPERABILITÄT

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
1. Ein Mitgliedstaat kann in folgenden Fällen und unter folgenden Bedingungen von der

Kapitel III
INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

1. Zur Ausstellung der EG-Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitserklärung für eine

Kapitel IV
TeilsystemE

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

1. Zur Ausstellung der EG-Prüferklärung lässt der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter

Artikel 19

Kapitel V
BENANNTE STELLEN

Artikel 20

Kapitel VI
AUSSCHUSS UND ARBEITSPROGRAMM

Artikel 21

Artikel 21a

Artikel 21b

Artikel 21c

Artikel 22

Artikel 23

Kapitel VII
INFRASTRUKTUR- UND FAHRZEUGREGISTER

Artikel 24

Artikel 22a

Kapitel VIII
ÜBERGANGSREGELUNGEN

Artikel 25

Kapitel IX
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 26

Artikel 27
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 2930

Artikel 3031

Anhang I
. GELTUNGSBEREICH .

1. DAS KONVENTIONELLE TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHNSYSTEM

1.1. INFRASTRUKTUREN

1.2. FAHRZEUGE

2. FÜR DAS TRANSEUROPÄISCHE HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNSYSTEM

2.1. INFRASTRUKTUREN

2.2. FAHRZEUGE

3. KOMPATIBILITÄT INNERHALB DES KONVENTIONELLEN TRANSEUROPÄISCHEN EISENBAHNSYSTEMS

4. AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS

4.1. Strecken- und Fahrzeugunterkategorien

4.2. Kostenbegrenzung

Anhang II
Teilsysteme

1. VERZEICHNIS DER Teilsysteme

2. RELEVANTE BEREICHE

2. BESCHREIBUNG DER Teilsysteme

2.1. Infrastruktur

2.2. Energie

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.4. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.5. Telematikanwendungen

2.6. Fahrzeuge

2.7. Instandhaltung

Anhang III
Grundlegende Anforderungen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Sicherheit

1.1.1. Die Planung, der Bau oder die Herstellung, die Instandhaltung und die Überwachung der sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere derjenigen, die am Zugverkehr beteiligt sind, müssen die Sicherheit auch unter bestimmten Grenzbedingungen auf dem für das Netz festgelegten Niveau halten.

1.1.3. Die verwendeten Bauteile müssen während ihrer gesamten Betriebsdauer den spezifizierten gewöhnlichen oder Grenzbeanspruchungen standhalten. Durch geeignete Mittel ist sicherzustellen, dass sich die Sicherheitsauswirkungen eines unvorhergesehenen Versagens in Grenzen halten.

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, dass das sichere Funktionieren der Einrichtungen oder die Gesundheit und

1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, daß sie deren Sicherheit nicht gefährden, wenn sie in einer voraussehbaren

1.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

1.3. Gesundheit

1.3.1. Werkstoffe, die aufgrund ihrer Verwendungsweise die Gesundheit von Personen, die

1.3.2. Die Auswahl, die Verarbeitung und die Verwendung dieser Werkstoffe müssen eine gesundheitsschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines Brandes in Grenzen halten.

1.4. Umweltschutz

1.4.1. Die Umweltauswirkungen des Baus und Betriebs des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems sind bei der Planung dieses Systems entsprechend den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zu berücksichtigen.

1.4.2. In Zügen und Infrastruktureinrichtungen verwendete Werkstoffe müssen eine umweltschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines

1.4.3. Fahrzeuge und Energieversorgungsanlagen sind so auszulegen und zu bauen, dass sie mit Anlagen, Einrichtungen und öffentlichen oder privaten Netzen, bei denen Interferenzen möglich sind, elektromagnetisch verträglich sind.

1.4.4. Beim Betrieb des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems müssen die vorgeschriebenen Lärmgrenzen eingehalten werden.

1.5. Technische Kompatibilität

2. Besondere Anforderungen AN jedes Teilsystem

2.1. Infrastrukturen

2.1.1. Sicherheit

2.2. Energie

2.2.1. Sicherheit

2.2.2. Umweltschutz

2.2.3. Technische Kompatibilität

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.3.1. Sicherheit

2.3.2. Technische Kompatibilität

2.4. Fahrzeuge

2.4.1. Sicherheit

2.4.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.4.3. Technische Kompatibilität

2.4.4. Kontrolle

2.5. Instandhaltung

2.5.1. Gesundheit und Sicherheit

2.5.2. Umweltschutz

2.5.3. Technische Kompatibilität

2.6. Umwelt

2.6.1. Gesundheit

2.6.2. Umweltschutz

2.7. Betrieb

2.6. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.6.1. Sicherheit

2.6.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.6.3. Technische Kompatibilität

2.7. Telematikanwendungen im Personen- und Güterverkehr

2.7.1. Technische Kompatibilität

2.7.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft

2.7.3. Gesundheit

2.7.4. Sicherheit

Anhang IV
KONFORMITÄT UND GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT DER INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1. INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN

1.1. Allgemeine Komponenten

1.2. Allgemeine Komponenten mit besonderen Eigenschaften

1.3. Besondere Komponenten

2. Anwendungsbereich

Anhang V
EG-PRÜFERKLÄRUNG für Teilsysteme

Anhang VII
Prüfverfahren für Teilsysteme

1. Einleitung

2. STUFEN

3. BESCHEINIGUNG

4. TECHNISCHES DOSSIER

5. überwachung

5.1. Der Zweck der EG-Überwachung besteht darin, sich zu vergewissern, daß die im technischen Dossier enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung des Teilsystems erfüllt

5.2. Der benannten Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, ist ständig

5.3. Die benannte Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, nimmt in regelmäßigen Zeitabständen Nachprüfungen Audits vor, um sich von der Einhaltung der

5.4. Darüber hinaus ist die benannte Stelle berechtigt, die Baustelle und die Fertigungsstätten unangemeldet zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit kann die benannte Stelle vollständige oder

6. HINTERLEGUNG

7. VERÖFFENTLICHUNG

8. SPRACHE

Anhang VII
VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU BERÜCKSICHTIGENDE MINDESTKRITERIEN für die NOTIFIZIERUNG DER STELLEN

Anhang VIII
DOSSIER für die BEANTRAGUNG VON AUSNAHMEREGELUNGEN

Anhang IX
Teil A

Anhang X
ENTSPRECHUNGSTABELLE


 
 
 


Drucksache 141/06

... Die hoheitlichen Aufgaben im Eisenbahnbereich nimmt das Eisenbahn-Bundesamt gegen Gebühren wahr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 249/05

... Gleichwohl dürften die möglichen Einzelpreisänderungen jedoch nicht ausreichen, um messbare Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau zu induzieren. Mittelfristig wird durch die weitere Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Eisenbahnbereich und eine dadurch bedingte bessere Auslastung des Schienennetzes eine Verringerung der Wegeentgelte erwartet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Serviceeinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Serviceeinrichtungen

§ 25
Veröffentlichungen, Bekanntmachungen

Begründung

Allgemeiner Teil


 
 
 


Drucksache 269/04

... Das Gesetz kann preisliche Auswirkungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen durch eventuelle kurzfristige Erhöhung der Wegeentgelte haben. Mittelfristig wird durch die weitere Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Eisenbahnbereich und eine dadurch bedingte bessere Auslastung des Schienennetzes eine Verringerung der Wegeentgelte erwartet. Der Umfang der Preisbewegungen lässt sich nicht abschätzen. Auswirkungen auf Einzelpreise können daher nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 269/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt gefasst:

3. Dem § 4 wird folgender Absatz 3 angefügt:

4. In § 5 Abs. 1a wird nach dem Wort sind folgender Halbsatz eingefügt:

5. § 6 wird wie folgt geändert:

6. Dem § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt:

7. § 9 wird wie folgt geändert:

8. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:

9. In § 12 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe § 3 Nr. 1 durch die Angabe § 3 Abs. 1 Nr. 1 ersetzt

10. § 14 wird wie folgt gefasst:

11. Nach § 14 werden folgende §§ 14a und 14b eingefügt:

12. § 26 wird wie folgt geändert:

13. § 28 wird wie folgt geändert:

14. § 34 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Anpassung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 4
Neufassung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zugang zur Eisenbahninfrastruktur

Struktur der Eisenbahnen

Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur

5 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 1

§ 2
Abs. 3a

§ 2
Abs. 3b

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 6

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 13

Nummer 14

Artikel 2
Allgemeines

Artikel 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 891/04

... Mittelfristig wird durch die weitere Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Eisenbahnbereich und eine dadurch bedingte bessere Auslastung des Schienennetzes eine Verringerung der Wegeentgelte erwartet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 891/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 25
Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu §§ 3, 21 und 24) Für die Zugangsberechtigten zu erbringende Leistungen

Anlage 2
(zu § 4 Abs. 2) Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage n

Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 4
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der neuen Regelungen und das Außerkrafttreten der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997.


 
 
 


Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Drucksache 22/2/16 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 319/14 PDF-Dokument



Drucksache 348/18 PDF-Dokument



Drucksache 367/15 PDF-Dokument



Drucksache 389/1/18 PDF-Dokument



Drucksache 559/12 PDF-Dokument



Drucksache 646/14 PDF-Dokument



Drucksache 651/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.