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0622/04
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0458/04B
0429/04
0873/04B
0664/04
0687/04
0429/04B
0922/04B
0701/3/04
0155/03B
0485/1/03
0485/03B
Drucksache 713/10

... „Die Sehschärfe ist grundsätzlich entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) nach DIN 58220 zu bestimmen; Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel bei Bettlägerigkeit oder Kleinkindern). Die übrigen Partialfunktionen des Sehvermögens sind nur mit Geräten oder Methoden zu prüfen, die den Empfehlungen der DOG entsprechend eine gutachtenrelevante einwandfreie Beurteilung erlauben.“



Drucksache 873/10

... Artikel 23 sieht vor, dass die Anhänge I bis VII mittels delegierter Rechtsakte (die auch zur Festlegung der Kriterien für Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 4 Absatz 4 und die Gewährung von Ausnahmeregelungen für Stoffe, die in Anhang I Teil 3 aufzuführen sind, verwendet werden) an den technischen Fortschritt angepasst werden. Bei den übrigen Artikeln handelt es sich um die üblichen Bestimmungen zur Ausübung der Befugnisübertragung für solche Durchführungsbefugnisse und für Widerruf- und Einwandsverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15
und 16

Artikel 17
, 18, 19 und 27

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Sonstige Anhänge

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ausnahmeregelungen und Schutzklauseln

Artikel 5
Allgemeine Betreiberpflichten

Artikel 6
Mitteilungen

Artikel 7
Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 8
Domino -Effekt

Artikel 9
Sicherheitsbericht

Artikel 10
Änderung einer Anlage, eines Betriebs oder eines Lagers

Artikel 11
Notfallpläne

Artikel 12
Flächennutzungsplanung

Artikel 13
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 14
Öffentliche Konsultationen und Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren

Artikel 15
Vom Betreiber nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 16
Vom Mitgliedstaat nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 17
Zuständige Behörde

Artikel 18
Verbot der Weiterführung

Artikel 19
Inspektionen

Artikel 20
Informationsaustausch und Informationssystem

Artikel 21
Vertraulichkeit

Artikel 22
Zugang zu Gerichten

Artikel 23
Änderung der Anhänge

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 26
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 27
Sanktionen

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Adressaten

Verzeichnis der Anhänge

Anhang 1
Verzeichnis der gefährlichen Stoffe

TEIL 1 Gefahrenkategorien von Stoffen und Gemischen

TEIL 2 Namentlich aufgeführte Stoffe

Teil 3
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h und Artikel 4 Absatz 1 ausgenommene Stoffe und Gemische

Anmerkungen zu Anhang I

Anhang II
in dem Sicherheitsbericht Nach Artikel 9 zu berücksichtigende Mindestdaten Mindestinformationen

1. Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

2. Umfeld des Betriebs

3. Beschreibung der Anlage

4. Ermittlung und Analyse möglicher Unfälle und Mittel zu deren Verhütung

5. Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung von Unfallfolgen

Anhang III
Informationen nach Artikel 9 betreffend das Managementsystem die Betriebsorganisation IM Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

Anhang IV
in die Notfallpläne nach Artikel 11 Aufzunehmende Daten Informationen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang V
Einzelheiten, die der Öffentlichkeit nach Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a mitzuteilen sind

Teil 1
Für alle unter diese Richtlinie fallenden Betriebe:

Teil 2
Zusätzliche Informationen zu den in Teil 1 genannten für Betriebe der oberen Klasse:

Anhang VI
Kriterien für die in Artikel 16 Absatz 1 vorgesehene Unterrichtung der Kommission über einen Unfall

1. Beteiligte Stoffe

2. Schädigungen von Personen oder Sachwerten

3. Unmittelbare Umweltschädigungen

4. Sachschäden

5. Grenzüberschreitende Schädigungen

Anhang VII
Kriterien für Ausnahmeregelungen IM Sinne von Artikel 4 Anhang VIII Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 698/10

... Denn der Binnenmarkt kann noch mehr Wachstum und Beschäftigung schaffen. Sein Potenzial ist noch nicht voll ausgeschöpft. So entfielen auf die grenzüberschreitende öffentliche Beschaffung im Jahr 2009 nur etwa 1,5 % aller öffentlichen Aufträge. Trotz der bedeutenden Fortschritte, die im Binnenmarkt für Dienstleistungen gemacht wurden, schlagen grenzüberschreitende Dienstleistungen lediglich mit 5 % des BIP der Union zu Buche gegenüber 17 % bei den im Binnenmarkt gehandelten Erzeugnissen des verarbeitenden Gewerbes. Und nur 7 % der Verbraucher haben im Jahr 2008 grenzüberschreitende Online-Käufe getätigt.4 Nach Schätzungen der Kommission5 wären eine Vervollständigung und Vertiefung des Binnenmarkts und eine volle Ausschöpfung seiner Möglichkeiten, unter anderem durch die von der Kommission in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen, mit einem Potenzialwachstum in einer Größenordnung von 4 % des BIP in den kommenden zehn Jahren zu veranschlagen.6 Im Übrigen ist der Binnenmarkt kein Selbstzweck. Er ist ein Instrument, das im Dienste der anderen Politiken steht. Alle Maßnahmen des öffentlichen und des privaten Sektors, unsere Antworten auf die Herausforderungen in Sachen Wachstum, sozialer Zusammenhalt und Beschäftigung, Sicherheit und Klimawandel werden größere Durchschlagskraft entfalten, wenn der Binnenmarkt einwandfrei funktioniert.



Drucksache 129/10

... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren1,

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Drucksache 129/10




2 Allgemeines

2 Informationserfassung

2 Prävention

2 Verfolgung

Schutz, Unterstützung und Betreuung der Opfer


 
 
 


Drucksache 246/1/10

... 13. Der Aktionsplan enthält entgegen der Aussage des Stockholmer Programms, wonach das Freizügigkeitsrecht nicht dazu dient, Einwanderungsvorschriften zu umgehen, keine konkreten Initiativen zur Verhinderung bzw. zur Bekämpfung von Missbrauch und Betrug bei der Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit durch Unionsbürgerinnen und -bürger und ihre (drittstaatsangehörigen) Familienangehörigen. Der Bundesrat sieht hierin weiterhin Regelungsbedarf. Daher muss der Aktionsplan um die Unterbreitung von Vorschlägen in diesem Bereich ergänzt werden.

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Drucksache 246/1/10




Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 100/10

... Diesem Ziel wurde in zahlreichen Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates Rechnung getragen, im Pakt zu Einwanderung und Asyl sowie im Stockholm-Programm, das der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 10.-11. Dezember 2009 annahm und in dem die Stärkung der Agentur, unter anderem durch eine Überarbeitung ihres Rechtsrahmens, gefordert wurde. Über die Rolle der Agentur beim integrierten Schutz der EU-Außengrenzen und ihre generelle künftige Ausrichtung besteht daher unter den Organen ein starker Konsens.

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Drucksache 100/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

2. Konsultation beteiligter Kreise und Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Zusammenfassung

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinigtes Königreich und Irland

5 Dänemark

Island und Norwegen

5 Schweiz

5 Liechtenstein

Genauer Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen

Artikel 1
– Errichtung der Agentur

Artikel 1a
– Begriffsbestimmungen

Artikel 2
– Wesentliche Aufgaben

Artikel 3
– Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
– Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte (neu)

Artikel 3b
– Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams (neu)

Artikel 4
– Risikoanalyse

Artikel 5
– Ausbildung

Artikel 6
– Forschung

Artikel 7
– Technische Ausrüstung

Artikel 8
– Unterstützung von Mitgliedstaaten in einer Situation, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordert

Artikel 8e
– Einsatzplan

Artikel 8h
– Kosten

Artikel 9
– Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
– Informationsaustausch

Artikel 11a
– Datenschutz (neu)

Artikel 11b
– Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen (neu)

Artikel 13
– Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
– Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
– Sitzabkommen (neu)

Artikel 17
– Personal

Artikel 20
– Befugnisse des Verwaltungsrats

Artikel 21
– Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 25
– Aufgaben und Befugnisse des Direktors

Vorschlag

Artikel 1
Geänderter Text

Artikel 3
Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte

Artikel 3b
Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 3c
Anweisungen für die FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 4
Risikoanalyse

Artikel 6
Verfolgung und Beteiligung an der Forschungsarbeit

Artikel 7
Technische Ausrüstung

Artikel 9
Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
Systeme für den Informationsaustausch

Artikel 11a
Datenschutz

Artikel 11b
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache

Artikel 13
Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
Sitzabkommen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 174/10

... Die geforderten Kenntnisse über die Durchführung der klinischen Prüfungen und die Einholung der Einverständniserklärung sollen sicherstellen, dass die Prüfungen in Übereinstimmung mit dem Prüfplan in einem ethisch, wissenschaftlich und systematisch einwandfreien Verfahren durchgeführt werden.



Drucksache 379/1/10

... Zum anderen ist die Transparenz der Arbeit der Ratingagenturen deutlich zu erhöhen, um den Finanzmärkten und ihren Teilnehmern eine bessere Einschätzung der Qualität der Arbeit der Ratingagenturen zu ermöglichen. Die Aufsicht könnte für geeignete Produktklassen, die international einheitlich zu klassifizieren sind, eine methodisch einwandfreie Statistik der ergangenen Rating-Urteile und der entsprechenden Zahlungsausfälle erstellen, laufend aktualisieren und veröffentlichen.



Drucksache 281/10 (Beschluss)

... 5. Bereits aus Kompetenzgründen tritt der Bundesrat der Ankündigung der Kommission entgegen, überprüfen zu wollen, ob gemeinsame Rechtsvorschriften zur Behandlung unbegleiteter Minderjähriger, die ausreiseverpflichtet sind, aber vorläufig nicht rückgeführt werden können, notwendig sind. Die Gemeinschaftskompetenz zur Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik umfasst ausschließlich die Festlegung von Rechten bzw. die Integration von sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhaltenden Drittstaatsangehörigen. Die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht aus humanitären Gründen müssen auch künftig in nationaler Verantwortung festgelegt werden. Zudem ist absehbar, dass ein gemeinsamer Bestand an (Aufenthalts-)Rechten für ausreisepflichtige Minderjährige zu einer unerwünschten Sogwirkung und zu einem verstärkten Asylmissbrauch in der EU führen würde. Der Bundesrat begrüßt, dass der Rat der Justiz- und Innenminister in seinen Schlussfolgerungen vom 3. Juni 2010 diesen Vorschlag der Kommission nicht aufgegriffen hat.



Drucksache 816/1/10

... 10. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Vermarktbarkeit der Produkte nach der allgemeinen Vermarktungsnorm "einwandfreier Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität" unbestimmte und auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe sind, die für einen einheitlichen Verwaltungsvollzug erhebliche Probleme erwarten lassen.



Drucksache 335/10

... (b) die einwandfreie Durchführung der Ausfuhrkontrollmaßnahmen überprüfen können, wobei dies insbesondere die Befugnis umfassen kann, sich Zugang zu den Geschäftsräumen von an Ausfuhrgeschäften beteiligten Personen zu verschaffen.



Drucksache 665/10

... Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zur Einwanderung und Grenzüberschreitung; Unterstützung von Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/10




Entwurf

1. Einleitung

2. Übersicht über den Fahrplan

3. auf dem Weg zu einem Fahrplan

3.1. Stufe 1: Bestimmung aller Nutzergruppen

3.2. Stufe 2: Kartierung der Daten und Analyse der bestehenden Lücken für den Datenaustausch

3.3. Stufe 3: Einheitliche Einstufung der Geheimhaltungsgrade

3.4. Stufe 4: Entwicklung einer stützenden Struktur

3.6. Stufe 6: Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens

4. Schlussfolgerung

Anhang

2 Glossar


 
 
 


Drucksache 281/1/10

... 7. Bereits aus Kompetenzgründen tritt der Bundesrat der Ankündigung der Kommission entgegen, überprüfen zu wollen, ob gemeinsame Rechtsvorschriften zur Behandlung unbegleiteter Minderjähriger, die ausreiseverpflichtet sind, aber vorläufig nicht rückgeführt werden können, notwendig sind. Die Gemeinschaftskompetenz zur Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik umfasst ausschließlich die Festlegung von Rechten bzw. die Integration von sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhaltenden Drittstaatsangehörigen. Die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht aus humanitären Gründen müssen auch künftig in nationaler Verantwortung festgelegt werden. Zudem ist absehbar, dass ein gemeinsamer Bestand an (Aufenthalts-)Rechten für ausreisepflichtige Minderjährige zu einer unerwünschten Sogwirkung und zu einem verstärkten Asylmissbrauch in der EU führen würde. Der Bundesrat begrüßt, dass der Rat der Justiz- und Innenminister in seinen Schlussfolgerungen vom 3. Juni 2010 diesen Vorschlag der Kommission nicht aufgegriffen hat.



Drucksache 127/10

... 26. fordert die Kommission und den Rat auf, zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte und der europäischen Einwanderungspolitik festzulegen, um die Sicherheit der Menschenrechtsverteidiger in Iran aktiv zu schützen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/10




Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran


 
 
 


Drucksache 91/10

... 31. fordert die Europäische Kommission und die AKP-Staaten auf, in Artikel 13 des AKP-EU-Abkommens über die Einwanderung den Grundsatz der zirkulären Migration aufzunehmen und diese durch die Ausstellung von "



Drucksache 725/10

... (1) Genehmigungsbehörde für Typgenehmigungen und Genehmigungen für den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen ausgehen kann, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder für seine Umweltwerte von wesentlicher Bedeutung sind (Autorisierung von Teilen oder Ausrüstungen), ist das Kraftfahrt-Bundesamt.



Drucksache 395/10

... Die Kommission hat die Bitte des Bundesrates zur Kenntnis genommen, den Bericht in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu verbessern und darzulegen, weswegen sie einen Subsidiaritätseinwand für beachtlich bzw. unbeachtlich gehalten hat. Sie erachtet das von ihr gewählte Vorgehen gleichwohl für angemessen. Insbesondere hält sie es für angemessen im Bericht schwerpunktmäßig jene Themen zu behandeln, die Anlass zu den meisten Diskussionen gegeben haben, und sachlich und neutral die Positionen der verschiedenen Akteure (EU-Organe, Mitgliedstaaten, nationale Parlamente) darzustellen.



Drucksache 138/10

... M. in der Erwägung, dass die Strafverfolgungsbehörden von Bangladesh ab dem 2. Januar 2010 auf bislang einmalige Art und Weise gegen nichtregistrierte Rohingya-Flüchtlinge vorgegangen sind, die sich außerhalb der zwei offiziellen Flüchtlingslager im Distrikt Cox’s Bazar niedergelassen hatten; in der Erwägung ferner, dass über 500 Rohingyas seitdem inhaftiert wurden und einige von ihnen über die burmesische Grenze zurück geschickt wurden, andere dagegen auf der Grundlage der Einwanderungsgesetze angeklagt und inhaftiert wurden;



Drucksache 441/10

... Im Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 15./16. Oktober 2008 angenommen wurde, brachten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, eine gerechte, wirksame und kohärente Politik zu verfolgen, um die Herausforderungen der Migration zu bewältigen und die Chancen zu nutzen.

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Drucksache 441/10




Vorschlag

Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2 Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, hauptsächlich angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags • Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

5 Subsidiaritätsprinzip

6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

7 Auswirkungen auf den Haushalt

8 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Korrelationstabelle

9 Erläuterungen zu den Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6
, 7 und 8

Artikel 9
, 10, 11 und 12

Artikel 13
und 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17
, 18, 19, 20, 21 und 22

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsbedingungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ablehnungsgründe

Artikel 7
Entzug oder Nichtverlängerung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Artikel 8
Sanktionen

Kapitel III
Verfahren Aufenthalts- Arbeitserlaubnis

Artikel 9
Zugang zu Informationen

Artikel 10
Zulassungsanträge

Artikel 11
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für konzernintern entsandte Arbeitnehmer

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Rechte auf der Grundlage der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für konzernintern entsandte Arbeitnehmer

Artikel 14
Rechte

Artikel 15
Familienangehörige

Kapitel V
Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Statistische Angaben

Artikel 18
Berichte

Artikel 19
Kontaktstellen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 543/10

... - Absatz 3 sieht die Möglichkeit vor, die Auslieferung abzulehnen, wenn der Person, um deren Auslieferung ersucht wird, die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Freilassung auf Bewährung droht. Dieser Einwand soll nur dann nicht greifen, wenn die ersuchte Vertragspartei selbst nach ihren Rechtsvorschriften eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht, d.h. ohne jegliche Möglichkeit der vorzeitigen Freilassung, oder sie nach den anwendbaren Auslieferungsverträgen zur Auslieferung verpflichtet ist und die ersuchende Vertragspartei eine von der ersuchten Vertragspartei als hinreichend erachtete Zusicherung abgibt, die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Freilassung auf Bewährung nicht zu verhängen bzw. die Todesstrafe nicht zu vollstrecken. In der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß § 38 Absatz 1 und § 57a

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Drucksache 543/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmung

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Innerstaatliche Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus

Artikel 4
Internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung des Terrorismus

Artikel 5
Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 6
Anwerbung für terroristische Zwecke

Artikel 7
Ausbildung für terroristische Zwecke

Artikel 8
Unerheblichkeit der tatsächlichen Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 9
Ergänzende Straftatbestände

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 12
Bedingungen und Garantien

Artikel 13
Schutz, Entschädigung und Unterstützung für Opfer des Terrorismus

Artikel 14
Gerichtsbarkeit

Artikel 15
Ermittlungspflicht

Artikel 16
Nichtanwendbarkeit des Übereinkommens

Artikel 17
Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen

Artikel 18
Auslieferung oder Strafverfolgung

Artikel 19
Auslieferung

Artikel 20
Ausschluss der Ausnahmeregelung für politische Straftaten

Artikel 21
Diskriminierungsklausel

Artikel 22
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Artikel 23
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 24
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 25
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 26
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 27
Änderungen des Übereinkommens

Artikel 28
Überarbeitung des Anhangs

Artikel 29
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 30
Konsultationsrunde der Vertragsparteien

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Notifikation

Anhang

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu den Artikeln 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32


 
 
 


Drucksache 693/10

... Vielreisende zugänglich bleibt. Das Einreise-/Ausreisesystem könnte zur Gewinnung von Daten eingesetzt werden, die zur Identifizierung und Erfassung illegaler Einwanderer (insbesondere von Personen, die sich länger als erlaubt in der Union aufhalten) führen, und damit außerdem der Abschreckung illegaler Einwanderer dienen. Darüber hinaus könnte es zur Aufrechterhaltung eines hohen Maßes an Sicherheit beitragen, da mit dem System Informationen zur Verhütung von Terrorismus und schwerwiegenden kriminellen Aktivitäten und zur Erfassung mutmaßlicher Terroristen und Straftäter generiert werden könnten. Das Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) könnte für vorab überprüfte Vielreisende aus Drittländern den Grenzübertritt an den EU-Außengrenzen erleichtern und die Gesamtkohärenz der EU-Grenzpolitik gewährleisten. Das Einreise-/Ausreisesystem und das RTP könnten somit zur Entwicklung eines integrierten Grenzmanagements beitragen, da sie schneller und einfacher gewährleisten, dass nur Personen in die EU einreisen, die dazu berechtigt sind, und wesentliche Instrumente zur Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Sicherheitsrisiken darstellen. Der Schengener Grenzkodex müsste geändert werden, um den technischen Neuerungen Rechnung zu tragen, die die Vorschläge für ein Einreise-/Ausreisesystem und ein RTP nach sich ziehen. Angesichts der Einführung von Systemen zur Erteilung elektronischer Reisebewilligungen (ESTA) in den USA und Australien wird in der Mitteilung erörtert werden, ob die EU ebenfalls im Kontext ihres integrierten Grenzmanagements und ergänzend zu ihrer derzeitigen Visapolitik ein solches System einführen sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 281/10

... Die Kommission stellt die vom UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UNKRK) festgelegten Normen ins Zentrum jeglicher Maßnahmen, die unbegleitete Minderjährige betreffen. Die Rechts- und Finanzinstrumente der EU zu Asyl, Einwanderung und Menschenhandel gehen bereits direkt oder indirekt auf die spezifische Lage unbegleiteter Minderjähriger ein und sehen den verstärkten Schutz ihrer Rechte vor. Aber es wird mehr Kohärenz und eine stärkere Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit den Herkunfts- und Transitländern benötigt, damit die EU und die Mitgliedstaaten konkrete, wirksame Antworten geben können. Dazu ist ein gemeinsames Konzept der EU erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Daten

Rechtliche Bewertung und Umsetzung

Agenturen und Netze

Sammlung von Informationen

3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten

3.1. Prävention

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittländern

Bekämpfung des Menschenhandels

Visa und Information

3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittstaaten

4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU

4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen

Gesetzgeberische Maßnahmen

Informationsaustausch und -analyse

5 Agenturen

4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen

5. Nachhaltige Lösungen

5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland

5 Finanzierung

Legislative Kontrolle

5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger

5 Finanzierung

Politische Entwicklung

5.3. Neuansiedlung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 234/10

... Eine Ergänzung des Übereinkommens war erforderlich, um auch die Straftaten, welche in den seit 1977 erarbeiteten sektoralen Übereinkommen und Protokollen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus geregelt sind, in den Anwendungsbereich des Übereinkommens aufzunehmen. Damit soll der Einwand der politischen Straftat auch hinsichtlich dieser Straftaten ausgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 9

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 12

Artikel 9

Artikel 13

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 17

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu den Artikeln 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1044: Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus


 
 
 


Drucksache 530/10

... "(1) Das Gesundheitsamt überwacht die Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a, b und c und, sofern die Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit erfolgt, nach Buchstabe d sowie die Wasserversorgungsanlagen nach Buchstabe e, sofern die Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit erfolgt, und die Wasserversorgungsanlagen nach Buchstabe f hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Verordnung durch entsprechende Prüfungen. Dies gilt für Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser für Zwecke nach § 3 Nummer 1 Buchstabe b entnommen wird, nur dann, wenn die zuständige Behörde keine Ausnahme zugelassen hat. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, soweit sie davon überzeugt ist, dass die Qualität des verwendeten Wassers die Genusstauglichkeit des Enderzeugnisses nicht beeinträchtigen kann. Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d und e, sofern die Trinkwasserbereitstellung nicht im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit erfolgt, sowie Wasserversorgungsanlagen nach Buchstabe e, sofern die Trinkwasserbereitstellung nur im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt, oder andere Anlagen nach § 13 Absatz 4 können in die Überwachung einbezogen werden, sofern dies unter Berücksichtigung von Einzelfällen zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder zur Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers erforderlich ist."



Drucksache 421/10

... 23. unterstreicht, wie wichtig es ist, pädagogische Unterstützungsmaßnahmen für Kinder aus Einwanderungsfamilien vorzusehen, um ihnen das Hineinwachsen in die Bildungs- und Soziallandschaft des Aufenthaltslandes zu erleichtern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 421/10




2 Vorschulbildung

Primar - und Sekundarbildung

2 Hochschulbildung

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Lebensbegleitendes Lernen


 
 
 


Drucksache 834/10

... 31. Ein im Dringlichkeitsverfahren erlassener delegierter Rechtsakt tritt unverzüglich in Kraft und gilt, solange kein Einwand gemäß Absatz 2 erhoben wird. In der Mitteilung des Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat werden die Gründe für die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens genannt.

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Drucksache 834/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

Einholung und Nutzung von Fachwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erreichbarkeit

Artikel 4
Interoperabilität

Artikel 5
Anforderungen an Überweisungen und Lastschriften

Artikel 6
Interbankenentgelte für Lastschriften

Artikel 7
Ausnahmen

Artikel 8
Zahlungszugang

Artikel 9
Zuständige Behörden

Artikel 10
Sanktionen

Artikel 11
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Artikel 12
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 13
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 14
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 15
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 16
Überprüfung

Artikel 17
Übergangsbestimmungen

Artikel 18
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

Artikel 19
Inkrafttreten

Anhang
Technische Anforderungen (Artikel 5)


 
 
 


Drucksache 632/10

... Das Netzwerk für Subsidiaritätskontrolle des Ausschusses der Regionen ist über eine interaktive Website20 tätig, die im Jahr 2009 über 111 Mitglieder verfügte, d.h. über 20 % mehr als im Vorjahr. Es ermöglicht seinen Mitgliedern die Teilnahme an den Anhörungen des Ausschusses zu neuen EU-Initiativen. Das Netz hielt auch zwei Anhörungen ab, die dazu dienten, die Auffassungen von lokalen und regionalen Vertretern in die von der Kommission durchgeführten Folgenabschätzungen einfließen zu lassen 21. 2009 wurde der erste Aktionsplan des Netzwerks eingeleitet, um für ausgewählte Politikbereiche – Einwanderung, Klimawandel, Sozialpolitik, Gesundheitspolitik und Innovation – die besten Verfahren für die Anwendung des Subsidiaritätsgrundsatzes in den Regionen und Städten Europas herauszuarbeiten. In Anbetracht der neuen durch den Vertrag von Lissabon zugewiesenen Rolle hat der Ausschuss seine Geschäftsordnung 22 angepasst; ab 2010 werden sämtliche seiner Stellungnahmen ausdrücklich auch auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Bezug nehmen.

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Drucksache 632/10




1. Einführung

2. Rechtlicher institutioneller Rahmen

2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze

3.1. Kommission

3.2. Nationale Parlamente 12

3.3. Europäisches Parlament und Rat

3.4. Ausschuss der Regionen

3.5. Gerichtshof

4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität erhoben wurden

5. Fazit

Anhang I
Liste der Kommissionsinitiativen, bei denen die Stellungnahmen der nationalen Parlamente Bemerkungen zur Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit enthielten


 
 
 


Drucksache 422/10

... 95. betont auch die Notwendigkeit, mehr Sensibilisierungsprogramme für Randgruppen, wie junge Einwanderer und Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Menschen mit Behinderungen, junge Menschen, die nach der Verbüßung einer Haftstrafe wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden müssen, Obdachlose, Personen in ungesicherten Arbeitsverhältnissen und andere) zu entwickeln;

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Drucksache 422/10




Allgemeine Bemerkungen

Grundlegende Bemerkungen zur Wirksamkeit der Jugendstrategie

2 Aktionsbereiche

Allgemeine, in jedem Aktionsbereich anzuwendende Grundsätze

Allgemeine und berufliche Bildung

Beschäftigung und Unternehmergeist

Gesundheit, Wohlbefinden und Umwelt

Teil habe

Kreativität und Kultur

2 Freiwilligentätigkeit

Soziale Eingliederung

Jugend in der Welt


 
 
 


Drucksache 786/10

... In ähnlicher Weise haben mehrere Mitgliedstaaten die Arbeitslosenversicherungssysteme gestärkt (also Leistungshöhe und -dauer sowie Abdeckung für neue Gruppen. Aktive Arbeitsmarktmaßnahmen haben zugenommen, darunter Anreize zur Unternehmensgründung sowie Schulungs- und Praktikumsprogramme. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen boten eine zielgerichtetere Arbeitsplatzsuche vor allem für Gruppen wie junge Menschen, Einwanderer, Arbeitnehmer mit Zeitvertrag, kürzlich Entlassene und Personen, die keine Leistungen erhalten. In manchen Ländern hoben die Arbeitsverwaltungen ihre Personalstärke um 10 % oder mehr an, um den Anstieg der Arbeitsuchenden zu kompensieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/10




2 Einleitung

Prioritäten der Agenda

1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen

1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten

Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:

Umfassendes lebenslanges Lernen:

Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:

Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity

Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt

2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen

2.2. Der richtige Kompetenzmix

2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa

2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU

2.5. Nutzung des Potenzials der Migration

Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen

Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre

Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente

3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente

Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung

Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können

4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen

4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation

Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 428/10

... 18. weist darauf hin, dass die Migrationspolitik eine der Prioritäten der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft darstellt, und fordert die Staaten und Institutionen der UfM auf, der koordinierten Steuerung der Migrationsströme besondere Aufmerksamkeit zu schenken; betont, dass der Aufbau der UfM untrennbar mit einer Aufwertung der Humanressourcen und dem Austausch zwischen den Bevölkerungen des Mittelmeerbeckens verknüpft ist, und fordert dazu auf, neben der Regulierung der Migrationsströme und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung den freien Personenverkehrs zwischen beiden Seiten des Mittelmeers schrittweise zu erleichtern, die Mechanismen zur Integration von Einwanderern zu verstärken, aktive Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung auszuarbeiten und die Bedingungen für die Wahrnehmung des Asylrechts zu verbessern; ist der Auffassung, dass der am 19. November 2007 in Albufeira abgehaltenen Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz über Migration Kontinuität verliehen werden sollte;



Drucksache 246/10

... Aus Respekt für die von uns vertretenen Werte der Menschenwürde und Solidarität müssen wir entschlossen für die Grundrechte von Migranten eintreten, damit sie uneingeschränkt ihren Beitrag zur europäischen Wirtschaft und Gesellschaft leisten können. Eine Lösung der Einwanderungsfrage könnte beträchtlich dazu beitragen, mit den demografischen Herausforderungen, vor denen die Union steht, fertig zu werden und längerfristig die Wirtschaftsleistung der EU zu sichern. Einwanderung hat das Potenzial, als zusätzliche Quelle dynamischen Wachstums einen Beitrag zur Strategie Europa 2020 zu leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/10




Mitteilung

1. Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger der Union

2. Schutz der Grundrechte

3. Mitspracherechte für die europäischen Bürger

4. Stärkung des Vertrauens in den europäischen Rechtsraum

5. Gewährleistung der Sicherheit Europas

6. Solidarität und Verantwortung als Richtschnur unseres Handelns

7. Beitrag zu einem globalen Europa

8. Von politischen Prioritäten zu Maßnahmen und Ergebnissen

Anhang
Schutz der Grundrechte


 
 
 


Drucksache 497/10

... (2) Beim Einflug in das oder beim Ausflug aus dem Gebiet einer Vertragspartei und während ihres Aufenthaltes im Gebiet einer Vertragspartei sind die für dieses Gebiet geltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften für den Einflug in das oder den Ausflug aus dem Gebiet von Fluggästen, Besatzungen oder Fracht von Luftfahrzeugen (einschließlich Vorschriften betreffend Einreise, Abfertigung, Einwanderung, Pässe, Zoll und Quarantäne oder bei Postsendungen die hierfür geltenden Vorschriften) von diesen Fluggästen und Besatzungen, sowie von allen, die in deren Namen handeln und vom Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei in Bezug auf die Fracht zu befolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten/nachhaltige Entwicklung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Europa -Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Titel I
Wirtschaftliche Bestimmungen

Artikel 2
Verkehrsrechte

Artikel 3
Genehmigung

Artikel 4
Widerruf der Genehmigungen

Artikel 5
Investitionen

Artikel 6
Anwendung von Rechtsvorschriften

Artikel 7
Wettbewerbspolitik

Artikel 8
Subventionen

Artikel 9
Kommerzielle Tätigkeiten

Artikel 10
Zölle und Gebühren

Artikel 11
Benutzungsgebühren

Artikel 12
Preisgestaltung

Artikel 13
Statistik

Titel II
Zusammenarbeit im Regelungsbereich

Artikel 14
Flugsicherheit

Artikel 15
Luftfahrtsicherheit

Artikel 16
Flugverkehrsmanagement

Artikel 17
Umwelt

Artikel 18
Verbraucherschutz

Artikel 19
Computergesteuerte Buchungssysteme

Artikel 20
Soziale Aspekte

Titel III
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 21
Auslegung und Durchführung

Artikel 22
Der Gemeinsame Ausschuss

Artikel 23
Streitbeilegung und Schiedsverfahren

Artikel 24
Schutzmaßnahmen

Artikel 25
Geografische Ausweitung des Abkommens

Artikel 26
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 27
Änderungen

Artikel 28
Beendigung

Artikel 29
Registrierung bei der ICAO und dem Sekretariat der Vereinten Nationen

Artikel 30
Inkrafttreten

Anhang I
Vereinbarte Dienste und festgelegte Strecken

Anhang II
Bilaterale Abkommen zwischen Marokko und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

Anhang III
Verfahren für Betriebsgenehmigungen und technische Erlaubnisse zuständige Behörden

1. Europäische Gemeinschaft

2. Königreich Marokko

Anhang IV
Übergangsbestimmungen

Anhang V
Liste der Staaten nach den Artikeln 3 und 4 des Abkommens

Anhang VI
Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Flugsicherheit

Nr. 3922/91 Nr. 94/56/EG Nr. 1592/2002 Nr. 2003/42 Nr. 1702/2003 Nr. 2042/2003 Nr. 104/2004

B. Flugverkehrsmanagement

Nr. 93/65 Nr. 2082/2000 Nr. 549/2004 Nr. 550/2004 Nr. 551/2004 Nr. 552/2004

C. Umwelt

Nr. 89/629 Nr. 92/14 Nr. 2002/30 Nr. 2002/49

D. Verbraucherschutz

Nr. 90/314 Nr. 92/59 Nr. 93/13 Nr. 95/46 Nr. 2027/97 Nr. 261/2004

E. Computergesteuerte Buchungssysteme

Nr. 2299/1989

F. Soziale Aspekte

Nr. 1989/391 Nr. 2003/88 Nr. 2000/79

G. Sonstige Rechtsvorschriften

Nr. 91/670

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 29


 
 
 


Drucksache 219/10

... - Schaffung eines Seeüberwachungssystems nach dem Modell des Systems SUBCAS, das in der Ostsee verwendet wird, um die Sicherheit des Seeverkehrs zu erhöhen, die illegale Einwanderung und den Menschenhandel einzudämmen sowie gegen die Verschmutzung der Meere vorzugehen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/10




Europäische Sicherheitsstrategie: ein ganzheitlicher Ansatz

Vertrag von Lissabon und Strukturen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Militärische Operationen und zivile Missionen

Somalia – Horn von Afrika

Afghanistan und Pakistan

2 Balkan

2 Kaukasus

Naher und Mittlerer Osten

Afrikanische Länder südlich der Sahara

2 Haiti

Auswertung der gewonnenen Erfahrungen

2 Übungspolitik

Durchgehende Berücksichtigung der Gleichstellung von Mann und Frau und der Menschenrechte

Nichtverbreitung und Abrüstung

Entwicklung der Fähigkeiten

Finanzierung der GSVP

2 Partnerschaften

2 EU–NATO

EU -Vereinte Nationen

EU–Afrikanische Union

EU – Vereinigte Staaten von Amerika

Beteiligung von Drittstaaten an der ESVP

Rechte des Parlaments


 
 
 


Drucksache 177/10

... 129. vertritt die Auffassung, dass Partnerschaftsabkommen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Drittstaaten beitragen, die Armut verringern, Strukturen zur Unterstützung der Fischerei (Fischereihäfen, Einrichtungen zur Lagerung und Verarbeitung von Fisch usw.) aufbauen helfen und damit auch die Zahl der Einwanderer in die EU verringern müssen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/10




2 Allgemeines

2 Einzelaspekte

Schutz und Erhaltung der Ressourcen und wissenschaftliche Erkenntnisse

Rentabilität der Fangtätigkeit und Aufwertung des Berufsfelds

Bewirtschaftungsmodelle, Dezentralisierung, verantwortungsbewussteres Handeln und Überwachung

Bewirtschaftung der Fangflotten der Gemeinschaft

Aquakultur und verarbeitete Produkte

Märkte und Vermarktungstätigkeit

3 Außenbeziehungen

Integrierte Meerespolitik


 
 
 


Drucksache 379/10 (Beschluss)

... Zum anderen ist die Transparenz der Arbeit der Ratingagenturen deutlich zu erhöhen, um den Finanzmärkten und ihren Teilnehmern eine bessere Einschätzung der Qualität der Arbeit der Ratingagenturen zu ermöglichen. Die Aufsicht könnte für geeignete Produktklassen, die international einheitlich zu klassifizieren sind, eine methodisch einwandfreie Statistik der ergangenen Rating-Urteile und der entsprechenden Zahlungsausfälle erstellen, laufend aktualisieren und veröffentlichen.



Drucksache 442/10

... Der Europäische Pakt zu Einwanderung und Asyl, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Oktober 2008 angenommen wurde, bringt die Verpflichtung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zum Ausdruck, angesichts der Herausforderungen und Chancen der Migration eine gerechte, wirksame und kohärente Politik zu verfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/10




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungsklausel

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Kapitel I
: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
: Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Kapitel III
: Verfahren und Genehmigung

Artikel 8
Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass potenziellen Saisonarbeitnehmern aus

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel IV
: Rechte

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Kapitel V
: Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ablehnungsgründe

Artikel 7
Entzug oder Nichtverlängerung der Erlaubnis

Kapitel III
Verfahren, Erlaubnis

Artikel 8
Zugang zu Informationen

Artikel 9
Zulassungsanträge

Artikel 10
Saisonarbeitserlaubnis

Artikel 11
Aufenthaltsdauer

Artikel 12
Erleichterung der Wiedereinreise

Artikel 13
Verfahrensgarantien

Artikel 14
Unterkunft

Kapitel IV
Rechte

Artikel 15
Rechte auf der Grundlage der Saisonarbeitserlaubnis/des Visums

Artikel 16
Rechte

Artikel 17
Erleichterung der Einreichung von Beschwerden

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Statistiken

Artikel 19
Berichte

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 475/09

... 20. erinnert die Mitgliedstaaten, die lokalen Gebietskörperschaften und Einwanderer daran, dass die gemeinsamen Grundprinzipien des Rates für die Politik der Integration von Einwanderern in die Europäische Union (14615/04) in allen Punkten gleichermaßen angewandt werden müssen;



Drucksache 501/09

... – die anhaltende Notwendigkeit, die gemeinsame EU-Einwanderungs- und Asylpolitik, die in Bezug auf den im Haager Programm und im Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl vereinbarten Zeitplan Verzögerungen aufweist, weiterzuentwickeln und korrekt umzusetzen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/09




Entschließung

A. in der Erwägung, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam

B. in der Erwägung, dass die obengenannten positiven Faktoren kein Ausgleich für folgende Mängel sein können:

C. in der Erwägung, dass auf Folgendes hingewiesen werden muss:


 
 
 


Drucksache 304/09

... ", die einen wesentlichen Aspekt des vorgeschlagenen Einreise-/Ausreisesystems darstellen, vermutlich den größten Anteil illegaler Einwanderer in der Europäischen Union ausmachen; wünscht sich jedoch mehr Informationen hinsichtlich der von einem externen Auftragnehmer erhobenen Daten, nach denen sich im Jahr 2006 schätzungsweise bis zu acht Millionen illegale Einwanderer in den damaligen 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgehalten haben1; spricht sich ferner für eine klare Definition des Begriffs "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/09




Einreise -/Ausreisesystem

Programm für registrierte Reisende RTP

Elektronisches Reisegenehmigungssystem ESTA

Datenschutz und Biometrie

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 712/09

... Messungen zur Feststellung der Emissionen müssen unter Einsatz von Messverfahren und Messeinrichtungen durchgeführt werden, die dem Stand der Messtechnik entsprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass alternative und kostengünstige Messverfahren und Messeinrichtungen in der Praxis eingesetzt werden können. Messungen sind grundsätzlich nur mit geeigneten Messgeräten durchzuführen. Dies wird per se vorausgesetzt, wenn sie eine Eignungsprüfung bestanden haben. Die Grundlagen der Eignungsprüfung werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemeinsam mit den obersten Landesbehörden festgelegt und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Die regelmäßige Überprüfung der Messgeräte soll dazu beitragen, dass die Geräte in technisch einwandfreien Zustand betrieben werden. Anerkannte Prüfstellen werden von den obersten Landesbehörden bestimmt.



Drucksache 14/09

... j) auf Entscheidungen über Asylrecht und Einwanderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern Übersetzung

Kapitel I
Anwendungsbereich des Übereinkommens

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Kapitel V
Zusammenarbeit

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Artikel 46

Artikel 47

Artikel 48

Artikel 49

Artikel 50

Artikel 51

Artikel 52

Artikel 53

Artikel 54

Artikel 55

Artikel 56

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 57

Artikel 58

Artikel 59

Artikel 60

Artikel 61

Artikel 62

Artikel 63

Denkschrift

A. Allgemeines

I. Hintergrund

II. Bisherige Rechtslage und ihre Grenzen

III. Vorteile des neuen Übereinkommens

1. Vorteile gegenüber dem Haager Minderjährigenschutzübereinkommen

2. Vorteile gegenüber dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen

3. Sinnvolle Ergänzung der Brüssel-IIa-Verordnung

IV. Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft

V. Wesentlicher Inhalt des Übereinkommens und Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

1. Zielsetzung; Anwendungsbereich

2. Internationale Zuständigkeit

3. Anwendbares Recht

4. Anerkennung und Vollstreckung

5. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

VI. Verhältnis zu anderen internationalen Rechtsinstrumenten

1. Verhältnis zum sonstigen Gemeinschaftsrecht

2. Verhältnis zum Haager Minderjährigenschutzübereinkommen von 1961

3. Verhältnis zum Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980

4. Verhältnis zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen von 1980

VII. Inkrafttreten und internationale Akzeptanz des Übereinkommens

B. Besonderes

I. Vorbehalte

II. Sonstiges

Anlage zur
Denkschrift Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Übersetzung)

Allgemeiner Rahmen, wesentliche Ausrichtung und Gliederung des Übereinkommens

Kommentar

Überschrift des Übereinkommens

3 Präambel

Kapitel I
Anwendungsbereich des Übereinkommens

Artikel 1
(Ziel des Übereinkommens13))

Absatz 1

Buchstabe a

Buchstabe n

Buchstabe n

Absatz 2

Artikel 2
(Kinder, auf die das Übereinkommen anzuwenden ist)

Artikel 3
(Aufzählung der Schutzmaßnahmen)

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Buchstabe g

Artikel 4
(Vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossene Gebiete)

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Buchstabe g

Buchstabe h

Buchstabe i

Buchstabe j

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 5
(Zuständigkeit der Behörden des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 6
(Flüchtlingskinder, in ein anderes Land gelangte Kinder oder solche ohne gewöhnlichen Aufenthalt)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 7
(Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 8 und 9
(Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand oder von diesem eingeforderte Zuständigkeit)

Artikel 8
(Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand)

Absatz 1

Absatz 2

Absätze 3 und 4

Artikel 9
(Eingeforderte Zuständigkeit seitens eines geeigneten Gerichtsstands)

Artikel 10
(Gerichtsstand der Ehescheidung)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 11
und 12 (Konkurrierende Zuständigkeit der Behörden des Staates, in dem das Kind anwesend oder das ihm gehörende Vermögen belegen ist)

Artikel 11
(Zuständigkeit in dringenden Fällen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 12
(Vorläufige territorial beschränkte Maßnahmen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 13
(Konflikte konkurrierender Zuständigkeiten) Absatz 1

Absatz 2

Artikel 14
(Beibehaltung der Maßnahmen im Fall veränderter Umstände)

Schlussbemerkung

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
(Auf Schutzmaßnahmen anzuwendendes Recht)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 16 bis 18
(Elterliche Verantwortung kraft Gesetzes)

Artikel 16
(Zuweisung oder Erlöschen der elterlichen Verantwortung)

Absatz 1

Absatz 2

Absätze 3 und 4

Artikel 17
(Ausübung der elterlichen Verantwortung)

Artikel 18
(Entzug oder Änderung der elterlichen Verantwortung)

Artikel 19
(Schutz Dritter)

Artikel 20
(Allseitiger Charakter der Kollisionsnormen)

Artikel 21
(Rück- und Weiterverweisung und Kollision von Systemen)

Artikel 22
(ordre public)

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 23
(Anerkennung und Gründe für die Versagung der Anerkennung)

Absatz 1

Absatz 2

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Artikel 24
(Vorsorglicher Antrag auf Anerkennung oder Nichtanerkennung)

Artikel 25
(Tatsachenfeststellung zur Zuständigkeit)

Artikel 26
(Vollstreckbarerklärung)

Artikel 27
(Verbot einer Nachprüfung in der Sache)

Artikel 28
(Vollstreckung)

Kapitel V
Zusammenarbeit

Artikel 29
(Einrichtung einer Zentralen Behörde)

Artikel 30
(Allgemeine Pflicht zur Zusammenarbeit)

Artikel 31
(Mitteilungen, Vermittlung, Ermittlung des Aufenthaltsorts)

Artikel 32
(Ersuchen um Bericht oder Maßnahmen)

Artikel 33
(Grenzüberschreitende Unterbringung)

Artikel 34
(Erteilung von konkreten Auskünften zu einem bestimmten Kind)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 35
(Hilfe bei der Durchführung der Maßnahmen, Umgangsrecht)

Absatz 1

Artikel 36
(Kind in schwerer Gefahr)

Artikel 37
(Informationen, die das Kind gefährden)

Artikel 38
(Kosten)

Artikel 39
(Vereinbarungen zwischen Vertragsstaaten)

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40
(Internationale Bescheinigung)

Artikel 41
(Schutz persönlicher Daten)

Artikel 42
(Vertrauliche Behandlung der Informationen)

Artikel 43
(Verzicht auf Legalisation)

Artikel 44
(Bestimmung der Behörden)

Artikel 45
(Empfänger von Mitteilungen und Erklärungen)

Artikel 46 bis 49
(Bundesstaatsklauseln)

Artikel 46
(Nichtanwendung des Übereinkommens bei innerstaatlichen Kollisionen)

Artikel 47
(Interlokale Kollisionen, allgemeine Bestimmungen)

Artikel 48
(Interlokale Kollisionen, besondere Regeln für das anzuwendende Recht)

Artikel 49
(Interpersonale Kollisionen, anzuwendendes Recht)

Artikel 50 bis 52
(Kollisionen zwischen Übereinkommen)

Artikel 50
(Vorrang des Kindesentführungsübereinkommens)

Artikel 51
(Ersatz der Übereinkommen von 1902 und 1961)

Artikel 52
(Kollisionen mit anderen Übereinkommen, Entkoppelungsklausel)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Artikel 53
(Zeitliche Anwendung des Übereinkommens)

Artikel 54
(Sprachen, in denen die Mitteilungen verfasst werden)

Artikel 55
(Vorbehalte zum Vermögen)

Artikel 56
(Überwachung der Anwendung des Übereinkommens)

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 57 bis 63

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 710: Gesetz zur Änderung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Haager Kinderschutzübereinkommen)


 
 
 


Drucksache 875/09

... spezifischen Einwand

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Geltungsbereich delegierter Rechtsakte

2.1. Verhältnis zum Regelungsverfahren mit Kontrolle PRAC

2.2. Verhältnis zu Durchführungsrechtsakten

2.3. Kriterien zur Umsetzung von Artikel 290

3. Bedingungen für Befugnisübertragungen

3.1. Inhaltliche Beschränkungen

3.2. Zeitliche Beschränkungen

4. Erlass delegierter Rechtsakte

4.1. Autonomie der Kommission

4.2. Vorarbeiten zum Erlass delegierter Rechtsakte

5. Kontrolle delegierter Rechtsakte

5.1. Allgemeine Überlegungen

5.2. Widerrufsrecht

5.3. Einspruchsrecht

5.3.1. Fristen

5.3.2. Begründung

5.3.3. Wirkungen des Einspruchs

5.3.4. Dringlichkeitsverfahren

6. Schlussfolgerung

Anhang

3 Muster

3 Erwägungsgrund

Artikel zur
Übertragung von Befugnissen

Artikel A Ausübung der Befugnisübertragung

Option 1

Option 2

Artikel B Widerruf der Befugnisübertragung Artikel C Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Option 1

Option 2

Artikel D Dringlichkeitsverfahren8

 
 
 


Drucksache 766/09

... F. in der Erwägung, dass das PKA mit Tadschikistan Verpflichtungen und Kooperationsmaßnahmen in den Bereichen Rückübernahme und Bekämpfung der illegalen Einwanderung umfasst; in der Erwägung, dass ein separates Abkommen, in dem die Einzelheiten dieser Kooperation festgelegt sind, abgeschlossen werden sollte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/09




Wirtschaftliche Lage

Politische Lage

Regionale Fragen

2 Menschenrechte

Die internationale Gemeinschaft


 
 
 


Drucksache 875/1/09

... 16. Die Frist für die Einspruchsmöglichkeit sollte dabei so gewählt werden, dass eine Einspruchsmöglichkeit auch tatsächlich besteht und die Entscheidung durch Rat und Europäisches Parlament in angemessener Weise geprüft werden kann. Der Bundesrat spricht sich daher gegen die von der Kommission vorgeschlagene generelle Verkürzung der Einspruchsfrist von drei Monaten im bisherigen Regelungsverfahren mit Kontrolle auf zwei Monate aus. Aufgrund der Unterschiede in Komplexität, Umfang und Bedeutung der zu erwartenden delegierten Rechtsakte ist der Bundesrat jedoch der Auffassung, dass der EU-Gesetzgeber im Einzelfall über die angemessene Frist entscheiden sollte. Sollten das Europäische Parlament und der Rat vor Ablauf der Frist von drei Monaten erklärt haben, keinen Einwand erheben zu wollen, sieht der Bundesrat in dieser Hinsicht eine Beschleunigungsmöglichkeit als gegeben an. Der Bundesrat empfiehlt, dass die Verlängerung der Fristen im Falle einer erhöhten Komplexität - wie auch im bisherigen Regelungsverfahren mit Kontrolle - vorgesehen ist.



Drucksache 407/09

... 23. fordert die Europäische Kommission, den Rat und die afrikanische Seite auf, die Kohärenz zwischen dieser Strategie und anderen Politiken sicherzustellen, die sich nachteilig auf die Förderung einer neuen strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika auswirken können, insbesondere die Handels-, Umwelt-, Einwanderungs- und Agrarpolitik; unterstreicht, dass diese Themen im politischen Dialoge zwischen der Europäischen Union und Afrika behandelt werden sollten;

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Drucksache 407/09




Schaffung einer Architektur EU-Afrika

Rolle der Parlamente

Zivilgesellschaft und nichtstaatliche Akteure

2 Partnerschaften

Frieden und Sicherheit

Staatsführung und Menschenrechte

Handel, wirtschaftliche Entwicklung und regionale Integration

Schlüsselfragen der Entwicklung

Weitere Aspekte der Strategie

2 Ausblick


 
 
 


Drucksache 195/09

... Der Europäische Pakt zu Einwanderung und Asyl gibt den Rahmen für die Einwanderungs- und Asylpolitik der EU in den kommenden Jahren vor. Ausgehend von einem Bericht der Kommission wird der Europäische Rat im Juni 2010 seine erste jährliche Aussprache über die Umsetzung dieses Paktes halten. Im Bereich Integration müssen die 2008 auf der Ministerkonferenz in Vichy verabschiedeten Initiativen umgesetzt werden.

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Drucksache 195/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Teil I – Politische Prioritäten für 2010

2.1. Wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufschwung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

2.3. Bürgernahe Politik

2.4. Europa als Partner in der Welt

2.5 Verbesserung der Rechtsetzung und der Transparenz

3. Teil II – Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010

3.1. Personelle Ressourcen

3.2. Geänderte Finanzmittelzuweisung

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a

3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b

3.2.6. Die EU als globaler Partner Rubrik 4


 
 
 


Drucksache 298/09

... "1 eingegangen ist. Die Bekämpfung des Kinderhandels ist auch in der EU-Kinderrechtsstrategie2 erfasst. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels und der Unterstützung der Opfer steht im Einklang mit der Regelung im Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates über die Stellung des Opfers im Strafverfahren3 und in der Richtlinie 2004/81/EG des Rates über die Erteilung von Aufenthaltstiteln4, die sich mit Einwanderungsfragen befasst und ausschließlich auf Drittstaatsangehörige Anwendung findet. Alle Bestimmungen des vorliegenden Rahmenbeschlusses finden insoweit Anwendung, als die Aspekte, die sie betreffen, nicht unter die erwähnte Richtlinie fallen. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels steht auch im Einklang mit der Richtlinie 2004/80/EG des Rates zur Entschädigung der Opfer von Straftaten5, der zufolge solche Opfer in grenzüberschreitenden Fällen leichter Zugang zur Entschädigung erhalten sollen, und mit dem Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität6. Der Menschenhandel wurde außerdem in die Liste der Straftaten aufgenommen, bei denen im Einklang mit dem Rahmenbefehl 2002/584/JI des Rates über den Europäischen Haftbefehl7 eine Übergabe aufgrund eines Europäischen Haftbefehls erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

A Bestimmungen des materiellen Strafrechts

B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

C Opferrechte im Strafverfahren

D Unterstützung der Opfer

E Prävention

F Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 2
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 3
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 4
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 5
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 6
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 7
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 8
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 9
Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren

Artikel 10
Unterstützung der Opfer

Artikel 11
Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder

Artikel 12
Prävention

Artikel 13
Kontrolle

Artikel 14
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 15
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 403/09

... Auf der Grundlage des Vorbehalts besteht ein öffentlichrechtlicher Rückforderungsanspruch gegenüber dem kontoführenden Geldinstitut, dem dieses zunächst nur mit dem Einwand begegnen kann, dass über den entsprechenden Betrag bereits anderweitig verfügt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/09




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 195/2/09

... 19. Im Hinblick auf das künftige Stockholm-Programm verweist der Bundesrat zu den Themenfeldern Einwanderung/Integration/Asyl zusammenfassend auf die in seinen Stellungnahmen vom 19. September 2008 (BR-Drucksache 451/08 (Beschluss) und BR-Drucksache 452/08 (Beschluss)) vertretene Auffassung. Insbesondere weist er darauf hin, dass auch künftig eine Abstufung des Rechtsstatus von Drittstaatsangehörigen gegenüber dem Rechtsstatus von Unionsbürgern geboten ist. Es bleibt Angelegenheit jedes Mitgliedstaats, über den Umfang der Einwanderung in sein Hoheitsgebiet zu entscheiden und sich dabei u. a. am Bedarf seines Arbeitsmarktes zu orientieren. Eine erfolgreiche Integration von Einwanderern kann nur nach dem Grundsatz des "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/2/09




Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken/Lissabon-Strategie nach 2010

Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau voranbringen

EU -Sozialpolitik

EU -Gesundheitspolitik

EU -Klimapolitik

Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik

2 Energieversorgungssicherheit

Stockholm -Programm

Schutz der Grundrechte

EU -Übersetzungsstrategie

EU -Finanzreform

EU -Kohäsionspolitik

Kommunale Daseinsvorsorge

Demografische Entwicklung

2 Telekommunikation

Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 616/09 (Beschluss)

... - Der Bundesrat sieht im Modell der Mobilitätspartnerschaften, innerhalb dessen Vereinbarungen zur legalen Einwanderung von Arbeitskräften mit verbindlichen Rückübernahmezusagen verbunden werden, Potentiale auch für die Bekämpfung der illegalen Migration. Er vertritt aber die Auffassung, dass die Teilnahme von Mitgliedstaaten an Mobilitätspartnerschaften weiterhin nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Aus Sicht des Bundesrates müssen sicherheitspolitische Interessen bei Verhandlungen über Vergünstigungen von Drittländern innerhalb bestehender Mobilitätspartnerschaften ausreichend berücksichtigt werden. Politische Erwartungshaltungen in den Drittstaaten - insbesondere im Hinblick auf rasche Visumliberalisierungen (siehe oben Ziffer 2) - sollten nicht in einem frühen Verhandlungsstadium geweckt werden. Insbesondere dürfen Visumerleichterungsabkommen nicht aktiv und ohne Prüfung von Alternativen - z.B. aus dem Bereich der Handels- und Wirtschaftspolitik - angeboten werden. Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass einer Ausweitung der derzeitigen, auf Pilotbasis vereinbarten Mobilitätspartnerschaften eine gründliche Evaluierung vorausgehen muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 553/09

... 13. weist mit Nachdruck darauf hin, dass in den Augen größer Teile der Öffentlichkeit in der ganzen Welt die Einwanderungspolitik eine Herausforderung für die Glaubwürdigkeit der außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/09




Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Die Rechte von Kindern

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 488/09

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/09




Allgemeine Erwägungen

Wohlstand und Einwanderung

Legale Zuwanderung

3 Integration

Sicherheit und Einwanderung

Integrierter Grenzschutz

Illegale Einwanderung

3 Rückführungen

Solidarität und Einwanderung

Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten

Zusammenarbeit mit Drittländern


 
 
 


Drucksache 260/09

... 37. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern des Mittelmeerraums andererseits Maßnahmen der Zusammenarbeit im Bereich Migration und Asylpolitik einschließlich der Finanzierung von Lagern für Einwanderer vorsehen, und fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten dringend auf zu prüfen, ob die Menschenrechte und Grundfreiheiten in diesen Lagern uneingeschränkt geachtet werden;



Drucksache 496/09

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Problem der Erstellung von Personenprofilen bei Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, Einwanderung, Zoll und Grenzkontrolle, insbesondere auf der Grundlage ethnischer Merkmale und der Rasse (2008/2020(INI))

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/09




Erstellung von Personenprofilen und Datenschürfung Data Mining

Rechtliche Verpflichtungen

2 Wirksamkeit

Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale


 
 
 


Drucksache 173/09

... 77- Die Beschaffenheit der Teile zum Laden des Sprengstoffes, insbesondere die Formgebung des Vorratsbehälters, muss eine sichere Zufuhr und eine einwandfreie Förderung in den Laderaum gewährleisten.



Drucksache 82/09

... Die Betriebsräume müssen Art und Umfang der jeweiligen tierärztlichen Tätigkeit entsprechend nach Art, Zahl, Anordnung, Größe und Einrichtung so beschaffen sein, dass sie eine einwandfreie Herstellung, Prüfung, Lagerung und Abgabe der Arzneimittel ermöglichen;



Drucksache 577/09

... 77- Die Beschaffenheit der Teile zum Laden des Sprengstoffes, insbesondere die Formgebung des Vorratsbehälters, muss eine sichere Zufuhr und eine einwandfreie Förderung in den Laderaum gewährleisten.



Drucksache 403/09 (Beschluss)

... Auf der Grundlage des Vorbehalts besteht ein öffentlichrechtlicher Rückforderungsanspruch gegenüber dem kontoführenden Geldinstitut, dem dieses zunächst nur mit dem Einwand begegnen kann, dass über den entsprechenden Betrag bereits anderweitig verfügt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 745/09 (Beschluss)

... 3. Nach seiner Auffassung ist die bloße Aneinanderreihung von Beispielsfällen, in welchen der Subsidiaritätsgrundsatz von den einzelnen Akteuren erörtert wurde, ohne Angabe, aus welchen Gründen die Kommission einen Subsidiaritätseinwand für beachtlich bzw. unbeachtlich gehalten hat, ohne wirklichen Mehrwert für die Beurteilung der Reichweite des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in der Praxis. Der Bundesrat fordert die Kommission daher auf, ihre Berichterstattung im kommenden 17. Bericht entsprechend zu verbessern. Zudem bittet er die Bundesregierung, gegenüber der Kommission ebenfalls für eine sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht den vertraglichen Anforderungen genügenden Berichterstattung einzutreten.



Drucksache 875/09 (Beschluss)

... 10. Die Frist für die Einspruchsmöglichkeit sollte dabei so gewählt werden, dass eine Einspruchsmöglichkeit auch tatsächlich besteht und die Entscheidung durch Rat und Europäisches Parlament in angemessener Weise geprüft werden kann. Der Bundesrat spricht sich daher gegen die von der Kommission vorgeschlagene generelle Verkürzung der Einspruchsfrist von drei Monaten im bisherigen Regelungsverfahren mit Kontrolle auf zwei Monate aus. Aufgrund der Unterschiede in Komplexität, Umfang und Bedeutung der zu erwartenden delegierten Rechtsakte ist der Bundesrat jedoch der Auffassung, dass der EU-Gesetzgeber im Einzelfall über die angemessene Frist entscheiden sollte. Sollten das Europäische Parlament und der Rat vor Ablauf der Frist von drei Monaten erklärt haben, keinen Einwand erheben zu wollen, sieht der Bundesrat in dieser Hinsicht eine Beschleunigungsmöglichkeit als gegeben an. Der Bundesrat empfiehlt, dass die Verlängerung der Fristen im Falle einer erhöhten Komplexität - wie auch im bisherigen Regelungsverfahren mit Kontrolle - vorgesehen ist.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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