759 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Einwand"
Drucksache 713/10
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin- Verordnung
... „Die Sehschärfe ist grundsätzlich entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) nach DIN 58220 zu bestimmen; Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel bei Bettlägerigkeit oder Kleinkindern). Die übrigen Partialfunktionen des Sehvermögens sind nur mit Geräten oder Methoden zu prüfen, die den Empfehlungen der DOG entsprechend eine gutachtenrelevante einwandfreie Beurteilung erlauben.“
Drucksache 873/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen KOM (2010) 781 endg.
... Artikel 23 sieht vor, dass die Anhänge I bis VII mittels delegierter Rechtsakte (die auch zur Festlegung der Kriterien für Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 4 Absatz 4 und die Gewährung von Ausnahmeregelungen für Stoffe, die in Anhang I Teil 3 aufzuführen sind, verwendet werden) an den technischen Fortschritt angepasst werden. Bei den übrigen Artikeln handelt es sich um die üblichen Bestimmungen zur Ausübung der Befugnisübertragung für solche Durchführungsbefugnisse und für Widerruf- und Einwandsverfahren.
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Denn der Binnenmarkt kann noch mehr Wachstum und Beschäftigung schaffen. Sein Potenzial ist noch nicht voll ausgeschöpft. So entfielen auf die grenzüberschreitende öffentliche Beschaffung im Jahr 2009 nur etwa 1,5 % aller öffentlichen Aufträge. Trotz der bedeutenden Fortschritte, die im Binnenmarkt für Dienstleistungen gemacht wurden, schlagen grenzüberschreitende Dienstleistungen lediglich mit 5 % des BIP der Union zu Buche gegenüber 17 % bei den im Binnenmarkt gehandelten Erzeugnissen des verarbeitenden Gewerbes. Und nur 7 % der Verbraucher haben im Jahr 2008 grenzüberschreitende Online-Käufe getätigt.4 Nach Schätzungen der Kommission5 wären eine Vervollständigung und Vertiefung des Binnenmarkts und eine volle Ausschöpfung seiner Möglichkeiten, unter anderem durch die von der Kommission in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen, mit einem Potenzialwachstum in einer Größenordnung von 4 % des BIP in den kommenden zehn Jahren zu veranschlagen.6 Im Übrigen ist der Binnenmarkt kein Selbstzweck. Er ist ein Instrument, das im Dienste der anderen Politiken steht. Alle Maßnahmen des öffentlichen und des privaten Sektors, unsere Antworten auf die Herausforderungen in Sachen Wachstum, sozialer Zusammenhalt und Beschäftigung, Sicherheit und Klimawandel werden größere Durchschlagskraft entfalten, wenn der Binnenmarkt einwandfrei funktioniert.
Drucksache 129/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Verhütung des Menschenhandels ... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren1,
2 Allgemeines
2 Informationserfassung
2 Prävention
2 Verfolgung
Schutz, Unterstützung und Betreuung der Opfer
Drucksache 246/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... 13. Der Aktionsplan enthält entgegen der Aussage des Stockholmer Programms, wonach das Freizügigkeitsrecht nicht dazu dient, Einwanderungsvorschriften zu umgehen, keine konkreten Initiativen zur Verhinderung bzw. zur Bekämpfung von Missbrauch und Betrug bei der Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit durch Unionsbürgerinnen und -bürger und ihre (drittstaatsangehörigen) Familienangehörigen. Der Bundesrat sieht hierin weiterhin Regelungsbedarf. Daher muss der Aktionsplan um die Unterbreitung von Vorschlägen in diesem Bereich ergänzt werden.
Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 100/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) KOM (2010) 61 endg.
... Diesem Ziel wurde in zahlreichen Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates Rechnung getragen, im Pakt zu Einwanderung und Asyl sowie im Stockholm-Programm, das der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 10.-11. Dezember 2009 annahm und in dem die Stärkung der Agentur, unter anderem durch eine Überarbeitung ihres Rechtsrahmens, gefordert wurde. Über die Rolle der Agentur beim integrierten Schutz der EU-Außengrenzen und ihre generelle künftige Ausrichtung besteht daher unter den Organen ein starker Konsens.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Geltende Bestimmungen
2. Konsultation beteiligter Kreise und Folgenabschätzung
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Zusammenfassung
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
Vereinigtes Königreich und Irland
5 Dänemark
Island und Norwegen
5 Schweiz
5 Liechtenstein
Genauer Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen
Artikel 1 – Errichtung der Agentur
Artikel 1a – Begriffsbestimmungen
Artikel 2 – Wesentliche Aufgaben
Artikel 3 – Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen
Artikel 3a – Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte (neu)
Artikel 3b – Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams (neu)
Artikel 4 – Risikoanalyse
Artikel 5 – Ausbildung
Artikel 6 – Forschung
Artikel 7 – Technische Ausrüstung
Artikel 8 – Unterstützung von Mitgliedstaaten in einer Situation, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordert
Artikel 8e – Einsatzplan
Artikel 8h – Kosten
Artikel 9 – Zusammenarbeit bei der Rückführung
Artikel 11 – Informationsaustausch
Artikel 11a – Datenschutz (neu)
Artikel 11b – Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen (neu)
Artikel 13 – Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Artikel 14 – Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten
Artikel 15a – Sitzabkommen (neu)
Artikel 17 – Personal
Artikel 20 – Befugnisse des Verwaltungsrats
Artikel 21 – Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 25 – Aufgaben und Befugnisse des Direktors
Vorschlag
Artikel 1 Geänderter Text
Artikel 3 Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen
Artikel 3a Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte
Artikel 3b Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams
Artikel 3c Anweisungen für die FRONTEX-Unterstützungsteams
Artikel 4 Risikoanalyse
Artikel 6 Verfolgung und Beteiligung an der Forschungsarbeit
Artikel 7 Technische Ausrüstung
Artikel 9 Zusammenarbeit bei der Rückführung
Artikel 11 Systeme für den Informationsaustausch
Artikel 11a Datenschutz
Artikel 11b Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache
Artikel 13 Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Artikel 14 Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten
Artikel 15a Sitzabkommen
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 174/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... Die geforderten Kenntnisse über die Durchführung der klinischen Prüfungen und die Einholung der Einverständniserklärung sollen sicherstellen, dass die Prüfungen in Übereinstimmung mit dem Prüfplan in einem ethisch, wissenschaftlich und systematisch einwandfreien Verfahren durchgeführt werden.
Drucksache 379/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen KOM (2010) 289 endg.; Ratsdok. 10827/10
... Zum anderen ist die Transparenz der Arbeit der Ratingagenturen deutlich zu erhöhen, um den Finanzmärkten und ihren Teilnehmern eine bessere Einschätzung der Qualität der Arbeit der Ratingagenturen zu ermöglichen. Die Aufsicht könnte für geeignete Produktklassen, die international einheitlich zu klassifizieren sind, eine methodisch einwandfreie Statistik der ergangenen Rating-Urteile und der entsprechenden Zahlungsausfälle erstellen, laufend aktualisieren und veröffentlichen.
Drucksache 281/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
... 5. Bereits aus Kompetenzgründen tritt der Bundesrat der Ankündigung der Kommission entgegen, überprüfen zu wollen, ob gemeinsame Rechtsvorschriften zur Behandlung unbegleiteter Minderjähriger, die ausreiseverpflichtet sind, aber vorläufig nicht rückgeführt werden können, notwendig sind. Die Gemeinschaftskompetenz zur Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik umfasst ausschließlich die Festlegung von Rechten bzw. die Integration von sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhaltenden Drittstaatsangehörigen. Die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht aus humanitären Gründen müssen auch künftig in nationaler Verantwortung festgelegt werden. Zudem ist absehbar, dass ein gemeinsamer Bestand an (Aufenthalts-)Rechten für ausreisepflichtige Minderjährige zu einer unerwünschten Sogwirkung und zu einem verstärkten Asylmissbrauch in der EU führen würde. Der Bundesrat begrüßt, dass der Rat der Justiz- und Innenminister in seinen Schlussfolgerungen vom 3. Juni 2010 diesen Vorschlag der Kommission nicht aufgegriffen hat.
Drucksache 816/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates in Bezug auf Vermarktungsnormen KOM (2010) 738 endg.; Ratsdok. 17677/10
... 10. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Vermarktbarkeit der Produkte nach der allgemeinen Vermarktungsnorm "einwandfreier Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität" unbestimmte und auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe sind, die für einen einheitlichen Verwaltungsvollzug erhebliche Probleme erwarten lassen.
Drucksache 335/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010) 273 endg.
... (b) die einwandfreie Durchführung der Ausfuhrkontrollmaßnahmen überprüfen können, wobei dies insbesondere die Befugnis umfassen kann, sich Zugang zu den Geschäftsräumen von an Ausfuhrgeschäften beteiligten Personen zu verschaffen.
Drucksache 665/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Entwurf eines Fahrplans für die Schaffung des gemeinsamen Informationsraums für die Überwachung des maritimen Bereichs der EU KOM (2010) 584 endg.
... Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zur Einwanderung und Grenzüberschreitung; Unterstützung von Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften
Entwurf
1. Einleitung
2. Übersicht über den Fahrplan
3. auf dem Weg zu einem Fahrplan
3.1. Stufe 1: Bestimmung aller Nutzergruppen
3.2. Stufe 2: Kartierung der Daten und Analyse der bestehenden Lücken für den Datenaustausch
3.3. Stufe 3: Einheitliche Einstufung der Geheimhaltungsgrade
3.4. Stufe 4: Entwicklung einer stützenden Struktur
3.6. Stufe 6: Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens
4. Schlussfolgerung
Anhang
2 Glossar
Drucksache 281/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
... 7. Bereits aus Kompetenzgründen tritt der Bundesrat der Ankündigung der Kommission entgegen, überprüfen zu wollen, ob gemeinsame Rechtsvorschriften zur Behandlung unbegleiteter Minderjähriger, die ausreiseverpflichtet sind, aber vorläufig nicht rückgeführt werden können, notwendig sind. Die Gemeinschaftskompetenz zur Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik umfasst ausschließlich die Festlegung von Rechten bzw. die Integration von sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhaltenden Drittstaatsangehörigen. Die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht aus humanitären Gründen müssen auch künftig in nationaler Verantwortung festgelegt werden. Zudem ist absehbar, dass ein gemeinsamer Bestand an (Aufenthalts-)Rechten für ausreisepflichtige Minderjährige zu einer unerwünschten Sogwirkung und zu einem verstärkten Asylmissbrauch in der EU führen würde. Der Bundesrat begrüßt, dass der Rat der Justiz- und Innenminister in seinen Schlussfolgerungen vom 3. Juni 2010 diesen Vorschlag der Kommission nicht aufgegriffen hat.
Drucksache 127/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu Iran
... 26. fordert die Kommission und den Rat auf, zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte und der europäischen Einwanderungspolitik festzulegen, um die Sicherheit der Menschenrechtsverteidiger in Iran aktiv zu schützen;
Drucksache 91/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2010 zu der zweiten Überprüfung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens ("Cotonou-Abkommen ") (2009/2165(INI))
... 31. fordert die Europäische Kommission und die AKP-Staaten auf, in Artikel 13 des AKP-EU-Abkommens über die Einwanderung den Grundsatz der zirkulären Migration aufzunehmen und diese durch die Ausstellung von "
Drucksache 725/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG -Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG -FGV)
... (1) Genehmigungsbehörde für Typgenehmigungen und Genehmigungen für den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen ausgehen kann, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder für seine Umweltwerte von wesentlicher Bedeutung sind (Autorisierung von Teilen oder Ausrüstungen), ist das Kraftfahrt-Bundesamt.
Drucksache 395/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (16. Bericht "Bessere Rechtsetzung " 2008) KOM (2009) 504 endg.; Ratsdok. 13879/09
... Die Kommission hat die Bitte des Bundesrates zur Kenntnis genommen, den Bericht in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu verbessern und darzulegen, weswegen sie einen Subsidiaritätseinwand für beachtlich bzw. unbeachtlich gehalten hat. Sie erachtet das von ihr gewählte Vorgehen gleichwohl für angemessen. Insbesondere hält sie es für angemessen im Bericht schwerpunktmäßig jene Themen zu behandeln, die Anlass zu den meisten Diskussionen gegeben haben, und sachlich und neutral die Positionen der verschiedenen Akteure (EU-Organe, Mitgliedstaaten, nationale Parlamente) darzustellen.
Drucksache 138/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zu Birma
... M. in der Erwägung, dass die Strafverfolgungsbehörden von Bangladesh ab dem 2. Januar 2010 auf bislang einmalige Art und Weise gegen nichtregistrierte Rohingya-Flüchtlinge vorgegangen sind, die sich außerhalb der zwei offiziellen Flüchtlingslager im Distrikt Cox’s Bazar niedergelassen hatten; in der Erwägung ferner, dass über 500 Rohingyas seitdem inhaftiert wurden und einige von ihnen über die burmesische Grenze zurück geschickt wurden, andere dagegen auf der Grundlage der Einwanderungsgesetze angeklagt und inhaftiert wurden;
Drucksache 441/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010) 378 endg.
... Im Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 15./16. Oktober 2008 angenommen wurde, brachten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, eine gerechte, wirksame und kohärente Politik zu verfolgen, um die Herausforderungen der Migration zu bewältigen und die Chancen zu nutzen.
Drucksache 543/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
... - Absatz 3 sieht die Möglichkeit vor, die Auslieferung abzulehnen, wenn der Person, um deren Auslieferung ersucht wird, die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Freilassung auf Bewährung droht. Dieser Einwand soll nur dann nicht greifen, wenn die ersuchte Vertragspartei selbst nach ihren Rechtsvorschriften eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht, d.h. ohne jegliche Möglichkeit der vorzeitigen Freilassung, oder sie nach den anwendbaren Auslieferungsverträgen zur Auslieferung verpflichtet ist und die ersuchende Vertragspartei eine von der ersuchten Vertragspartei als hinreichend erachtete Zusicherung abgibt, die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Freilassung auf Bewährung nicht zu verhängen bzw. die Todesstrafe nicht zu vollstrecken. In der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß § 38 Absatz 1 und § 57a
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Vielreisende zugänglich bleibt. Das Einreise-/Ausreisesystem könnte zur Gewinnung von Daten eingesetzt werden, die zur Identifizierung und Erfassung illegaler Einwanderer (insbesondere von Personen, die sich länger als erlaubt in der Union aufhalten) führen, und damit außerdem der Abschreckung illegaler Einwanderer dienen. Darüber hinaus könnte es zur Aufrechterhaltung eines hohen Maßes an Sicherheit beitragen, da mit dem System Informationen zur Verhütung von Terrorismus und schwerwiegenden kriminellen Aktivitäten und zur Erfassung mutmaßlicher Terroristen und Straftäter generiert werden könnten. Das Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) könnte für vorab überprüfte Vielreisende aus Drittländern den Grenzübertritt an den EU-Außengrenzen erleichtern und die Gesamtkohärenz der EU-Grenzpolitik gewährleisten. Das Einreise-/Ausreisesystem und das RTP könnten somit zur Entwicklung eines integrierten Grenzmanagements beitragen, da sie schneller und einfacher gewährleisten, dass nur Personen in die EU einreisen, die dazu berechtigt sind, und wesentliche Instrumente zur Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Sicherheitsrisiken darstellen. Der Schengener Grenzkodex müsste geändert werden, um den technischen Neuerungen Rechnung zu tragen, die die Vorschläge für ein Einreise-/Ausreisesystem und ein RTP nach sich ziehen. Angesichts der Einführung von Systemen zur Erteilung elektronischer Reisebewilligungen (ESTA) in den USA und Australien wird in der Mitteilung erörtert werden, ob die EU ebenfalls im Kontext ihres integrierten Grenzmanagements und ergänzend zu ihrer derzeitigen Visapolitik ein solches System einführen sollte.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 281/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
... Die Kommission stellt die vom UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UNKRK) festgelegten Normen ins Zentrum jeglicher Maßnahmen, die unbegleitete Minderjährige betreffen. Die Rechts- und Finanzinstrumente der EU zu Asyl, Einwanderung und Menschenhandel gehen bereits direkt oder indirekt auf die spezifische Lage unbegleiteter Minderjähriger ein und sehen den verstärkten Schutz ihrer Rechte vor. Aber es wird mehr Kohärenz und eine stärkere Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit den Herkunfts- und Transitländern benötigt, damit die EU und die Mitgliedstaaten konkrete, wirksame Antworten geben können. Dazu ist ein gemeinsames Konzept der EU erforderlich.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Daten
Rechtliche Bewertung und Umsetzung
Agenturen und Netze
Sammlung von Informationen
3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten
3.1. Prävention
5 Finanzierung
Beziehungen zu Drittländern
Bekämpfung des Menschenhandels
Visa und Information
3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten
5 Finanzierung
Beziehungen zu Drittstaaten
4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU
4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen
Gesetzgeberische Maßnahmen
Informationsaustausch und -analyse
5 Agenturen
4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen
5. Nachhaltige Lösungen
5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland
5 Finanzierung
Legislative Kontrolle
5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger
5 Finanzierung
Politische Entwicklung
5.3. Neuansiedlung
6. Schlussfolgerung
Drucksache 234/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus
... Eine Ergänzung des Übereinkommens war erforderlich, um auch die Straftaten, welche in den seit 1977 erarbeiteten sektoralen Übereinkommen und Protokollen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus geregelt sind, in den Anwendungsbereich des Übereinkommens aufzunehmen. Damit soll der Einwand der politischen Straftat auch hinsichtlich dieser Straftaten ausgeschlossen werden.
Drucksache 530/10
... "(1) Das Gesundheitsamt überwacht die Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a, b und c und, sofern die Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit erfolgt, nach Buchstabe d sowie die Wasserversorgungsanlagen nach Buchstabe e, sofern die Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit erfolgt, und die Wasserversorgungsanlagen nach Buchstabe f hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Verordnung durch entsprechende Prüfungen. Dies gilt für Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser für Zwecke nach § 3 Nummer 1 Buchstabe b entnommen wird, nur dann, wenn die zuständige Behörde keine Ausnahme zugelassen hat. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, soweit sie davon überzeugt ist, dass die Qualität des verwendeten Wassers die Genusstauglichkeit des Enderzeugnisses nicht beeinträchtigen kann. Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d und e, sofern die Trinkwasserbereitstellung nicht im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit erfolgt, sowie Wasserversorgungsanlagen nach Buchstabe e, sofern die Trinkwasserbereitstellung nur im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt, oder andere Anlagen nach § 13 Absatz 4 können in die Überwachung einbezogen werden, sofern dies unter Berücksichtigung von Einzelfällen zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder zur Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers erforderlich ist."
Drucksache 421/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu den Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" (2010/2013(INI))
... 23. unterstreicht, wie wichtig es ist, pädagogische Unterstützungsmaßnahmen für Kinder aus Einwanderungsfamilien vorzusehen, um ihnen das Hineinwachsen in die Bildungs- und Soziallandschaft des Aufenthaltslandes zu erleichtern;
Drucksache 834/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 KOM (2010) 775 endg.
... 31. Ein im Dringlichkeitsverfahren erlassener delegierter Rechtsakt tritt unverzüglich in Kraft und gilt, solange kein Einwand gemäß Absatz 2 erhoben wird. In der Mitteilung des Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat werden die Gründe für die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens genannt.
Drucksache 632/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiariät und der Verhältnismäßigkeit (17. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" 2009) KOM (2010) 547 endg.
... Das Netzwerk für Subsidiaritätskontrolle des Ausschusses der Regionen ist über eine interaktive Website20 tätig, die im Jahr 2009 über 111 Mitglieder verfügte, d.h. über 20 % mehr als im Vorjahr. Es ermöglicht seinen Mitgliedern die Teilnahme an den Anhörungen des Ausschusses zu neuen EU-Initiativen. Das Netz hielt auch zwei Anhörungen ab, die dazu dienten, die Auffassungen von lokalen und regionalen Vertretern in die von der Kommission durchgeführten Folgenabschätzungen einfließen zu lassen 21. 2009 wurde der erste Aktionsplan des Netzwerks eingeleitet, um für ausgewählte Politikbereiche – Einwanderung, Klimawandel, Sozialpolitik, Gesundheitspolitik und Innovation – die besten Verfahren für die Anwendung des Subsidiaritätsgrundsatzes in den Regionen und Städten Europas herauszuarbeiten. In Anbetracht der neuen durch den Vertrag von Lissabon zugewiesenen Rolle hat der Ausschuss seine Geschäftsordnung 22 angepasst; ab 2010 werden sämtliche seiner Stellungnahmen ausdrücklich auch auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Bezug nehmen.
1. Einführung
2. Rechtlicher institutioneller Rahmen
2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle
3. Anwendung der Grundsätze
3.1. Kommission
3.2. Nationale Parlamente 12
3.3. Europäisches Parlament und Rat
3.4. Ausschuss der Regionen
3.5. Gerichtshof
4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität erhoben wurden
5. Fazit
Anhang I Liste der Kommissionsinitiativen, bei denen die Stellungnahmen der nationalen Parlamente Bemerkungen zur Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit enthielten
Drucksache 422/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu "Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment" (2009/2159(INI))
... 95. betont auch die Notwendigkeit, mehr Sensibilisierungsprogramme für Randgruppen, wie junge Einwanderer und Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Menschen mit Behinderungen, junge Menschen, die nach der Verbüßung einer Haftstrafe wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden müssen, Obdachlose, Personen in ungesicherten Arbeitsverhältnissen und andere) zu entwickeln;
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... In ähnlicher Weise haben mehrere Mitgliedstaaten die Arbeitslosenversicherungssysteme gestärkt (also Leistungshöhe und -dauer sowie Abdeckung für neue Gruppen. Aktive Arbeitsmarktmaßnahmen haben zugenommen, darunter Anreize zur Unternehmensgründung sowie Schulungs- und Praktikumsprogramme. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen boten eine zielgerichtetere Arbeitsplatzsuche vor allem für Gruppen wie junge Menschen, Einwanderer, Arbeitnehmer mit Zeitvertrag, kürzlich Entlassene und Personen, die keine Leistungen erhalten. In manchen Ländern hoben die Arbeitsverwaltungen ihre Personalstärke um 10 % oder mehr an, um den Anstieg der Arbeitsuchenden zu kompensieren.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
Drucksache 428/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (2009/2215(INI))
... 18. weist darauf hin, dass die Migrationspolitik eine der Prioritäten der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft darstellt, und fordert die Staaten und Institutionen der UfM auf, der koordinierten Steuerung der Migrationsströme besondere Aufmerksamkeit zu schenken; betont, dass der Aufbau der UfM untrennbar mit einer Aufwertung der Humanressourcen und dem Austausch zwischen den Bevölkerungen des Mittelmeerbeckens verknüpft ist, und fordert dazu auf, neben der Regulierung der Migrationsströme und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung den freien Personenverkehrs zwischen beiden Seiten des Mittelmeers schrittweise zu erleichtern, die Mechanismen zur Integration von Einwanderern zu verstärken, aktive Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung auszuarbeiten und die Bedingungen für die Wahrnehmung des Asylrechts zu verbessern; ist der Auffassung, dass der am 19. November 2007 in Albufeira abgehaltenen Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz über Migration Kontinuität verliehen werden sollte;
Drucksache 246/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... Aus Respekt für die von uns vertretenen Werte der Menschenwürde und Solidarität müssen wir entschlossen für die Grundrechte von Migranten eintreten, damit sie uneingeschränkt ihren Beitrag zur europäischen Wirtschaft und Gesellschaft leisten können. Eine Lösung der Einwanderungsfrage könnte beträchtlich dazu beitragen, mit den demografischen Herausforderungen, vor denen die Union steht, fertig zu werden und längerfristig die Wirtschaftsleistung der EU zu sichern. Einwanderung hat das Potenzial, als zusätzliche Quelle dynamischen Wachstums einen Beitrag zur Strategie Europa 2020 zu leisten.
Mitteilung
1. Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger der Union
2. Schutz der Grundrechte
3. Mitspracherechte für die europäischen Bürger
4. Stärkung des Vertrauens in den europäischen Rechtsraum
5. Gewährleistung der Sicherheit Europas
6. Solidarität und Verantwortung als Richtschnur unseres Handelns
7. Beitrag zu einem globalen Europa
8. Von politischen Prioritäten zu Maßnahmen und Ergebnissen
Anhang Schutz der Grundrechte
Drucksache 497/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 12. Dezember 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen – Euromed-LuftvAbkG-Marok)
... (2) Beim Einflug in das oder beim Ausflug aus dem Gebiet einer Vertragspartei und während ihres Aufenthaltes im Gebiet einer Vertragspartei sind die für dieses Gebiet geltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften für den Einflug in das oder den Ausflug aus dem Gebiet von Fluggästen, Besatzungen oder Fracht von Luftfahrzeugen (einschließlich Vorschriften betreffend Einreise, Abfertigung, Einwanderung, Pässe, Zoll und Quarantäne oder bei Postsendungen die hierfür geltenden Vorschriften) von diesen Fluggästen und Besatzungen, sowie von allen, die in deren Namen handeln und vom Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei in Bezug auf die Fracht zu befolgen.
Drucksache 219/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (2009/2198(INI))
... - Schaffung eines Seeüberwachungssystems nach dem Modell des Systems SUBCAS, das in der Ostsee verwendet wird, um die Sicherheit des Seeverkehrs zu erhöhen, die illegale Einwanderung und den Menschenhandel einzudämmen sowie gegen die Verschmutzung der Meere vorzugehen,
Drucksache 177/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zum Grünbuch "Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik " (2009/2106(INI))
... 129. vertritt die Auffassung, dass Partnerschaftsabkommen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Drittstaaten beitragen, die Armut verringern, Strukturen zur Unterstützung der Fischerei (Fischereihäfen, Einrichtungen zur Lagerung und Verarbeitung von Fisch usw.) aufbauen helfen und damit auch die Zahl der Einwanderer in die EU verringern müssen;
Drucksache 379/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen KOM (2010) 289 endg.
... Zum anderen ist die Transparenz der Arbeit der Ratingagenturen deutlich zu erhöhen, um den Finanzmärkten und ihren Teilnehmern eine bessere Einschätzung der Qualität der Arbeit der Ratingagenturen zu ermöglichen. Die Aufsicht könnte für geeignete Produktklassen, die international einheitlich zu klassifizieren sind, eine methodisch einwandfreie Statistik der ergangenen Rating-Urteile und der entsprechenden Zahlungsausfälle erstellen, laufend aktualisieren und veröffentlichen.
Drucksache 442/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010) 379 endg.
... Der Europäische Pakt zu Einwanderung und Asyl, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Oktober 2008 angenommen wurde, bringt die Verpflichtung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zum Ausdruck, angesichts der Herausforderungen und Chancen der Migration eine gerechte, wirksame und kohärente Politik zu verfolgen.
Drucksache 475/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu Problemen und Perspektiven der Unionsbürgerschaft (2008/2234(INI))
... 20. erinnert die Mitgliedstaaten, die lokalen Gebietskörperschaften und Einwanderer daran, dass die gemeinsamen Grundprinzipien des Rates für die Politik der Integration von Einwanderern in die Europäische Union (14615/04) in allen Punkten gleichermaßen angewandt werden müssen;
Drucksache 501/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu der jährlichen Aussprache über die 2008 erzielten Fortschritte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... – die anhaltende Notwendigkeit, die gemeinsame EU-Einwanderungs- und Asylpolitik, die in Bezug auf den im Haager Programm und im Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl vereinbarten Zeitplan Verzögerungen aufweist, weiterzuentwickeln und korrekt umzusetzen,
Entschließung
A. in der Erwägung, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam
B. in der Erwägung, dass die obengenannten positiven Faktoren kein Ausgleich für folgende Mängel sein können:
C. in der Erwägung, dass auf Folgendes hingewiesen werden muss:
Drucksache 304/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu den nächsten Schritten für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union und ähnliche Erfahrungen in Drittstaaten (2008/2181(INI))
... ", die einen wesentlichen Aspekt des vorgeschlagenen Einreise-/Ausreisesystems darstellen, vermutlich den größten Anteil illegaler Einwanderer in der Europäischen Union ausmachen; wünscht sich jedoch mehr Informationen hinsichtlich der von einem externen Auftragnehmer erhobenen Daten, nach denen sich im Jahr 2006 schätzungsweise bis zu acht Millionen illegale Einwanderer in den damaligen 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgehalten haben1; spricht sich ferner für eine klare Definition des Begriffs "
Drucksache 712/09
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV )
... Messungen zur Feststellung der Emissionen müssen unter Einsatz von Messverfahren und Messeinrichtungen durchgeführt werden, die dem Stand der Messtechnik entsprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass alternative und kostengünstige Messverfahren und Messeinrichtungen in der Praxis eingesetzt werden können. Messungen sind grundsätzlich nur mit geeigneten Messgeräten durchzuführen. Dies wird per se vorausgesetzt, wenn sie eine Eignungsprüfung bestanden haben. Die Grundlagen der Eignungsprüfung werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemeinsam mit den obersten Landesbehörden festgelegt und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Die regelmäßige Überprüfung der Messgeräte soll dazu beitragen, dass die Geräte in technisch einwandfreien Zustand betrieben werden. Anerkannte Prüfstellen werden von den obersten Landesbehörden bestimmt.
Drucksache 14/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
... j) auf Entscheidungen über Asylrecht und Einwanderung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern Übersetzung
Kapitel I Anwendungsbereich des Übereinkommens
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Kapitel II Zuständigkeit
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Kapitel III Anzuwendendes Recht
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
Artikel 19
Artikel 20
Artikel 21
Artikel 22
Kapitel IV Anerkennung und Vollstreckung
Artikel 23
Artikel 24
Artikel 25
Artikel 26
Artikel 27
Artikel 28
Kapitel V Zusammenarbeit
Artikel 29
Artikel 30
Artikel 31
Artikel 32
Artikel 33
Artikel 34
Artikel 35
Artikel 36
Artikel 37
Artikel 38
Artikel 39
Kapitel VI Allgemeine Bestimmungen
Artikel 40
Artikel 41
Artikel 42
Artikel 43
Artikel 44
Artikel 45
Artikel 46
Artikel 47
Artikel 48
Artikel 49
Artikel 50
Artikel 51
Artikel 52
Artikel 53
Artikel 54
Artikel 55
Artikel 56
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 57
Artikel 58
Artikel 59
Artikel 60
Artikel 61
Artikel 62
Artikel 63
Denkschrift
A. Allgemeines
I. Hintergrund
II. Bisherige Rechtslage und ihre Grenzen
III. Vorteile des neuen Übereinkommens
1. Vorteile gegenüber dem Haager Minderjährigenschutzübereinkommen
2. Vorteile gegenüber dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen
3. Sinnvolle Ergänzung der Brüssel-IIa-Verordnung
IV. Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft
V. Wesentlicher Inhalt des Übereinkommens und Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
1. Zielsetzung; Anwendungsbereich
2. Internationale Zuständigkeit
3. Anwendbares Recht
4. Anerkennung und Vollstreckung
5. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
VI. Verhältnis zu anderen internationalen Rechtsinstrumenten
1. Verhältnis zum sonstigen Gemeinschaftsrecht
2. Verhältnis zum Haager Minderjährigenschutzübereinkommen von 1961
3. Verhältnis zum Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980
4. Verhältnis zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen von 1980
VII. Inkrafttreten und internationale Akzeptanz des Übereinkommens
B. Besonderes
I. Vorbehalte
II. Sonstiges
Anlage zur Denkschrift Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Übersetzung)
Allgemeiner Rahmen, wesentliche Ausrichtung und Gliederung des Übereinkommens
Kommentar
Überschrift des Übereinkommens
3 Präambel
Kapitel I Anwendungsbereich des Übereinkommens
Artikel 1 (Ziel des Übereinkommens13))
Absatz 1
Buchstabe a
Buchstabe n
Buchstabe n
Absatz 2
Artikel 2 (Kinder, auf die das Übereinkommen anzuwenden ist)
Artikel 3 (Aufzählung der Schutzmaßnahmen)
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Buchstabe f
Buchstabe g
Artikel 4 (Vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossene Gebiete)
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Buchstabe f
Buchstabe g
Buchstabe h
Buchstabe i
Buchstabe j
Kapitel II Zuständigkeit
Artikel 5 (Zuständigkeit der Behörden des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes)
Absatz 1
Absatz 2
Artikel 6 (Flüchtlingskinder, in ein anderes Land gelangte Kinder oder solche ohne gewöhnlichen Aufenthalt)
Absatz 1
Absatz 2
Artikel 7 (Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Artikel 8 und 9 (Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand oder von diesem eingeforderte Zuständigkeit)
Artikel 8 (Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand)
Absatz 1
Absatz 2
Absätze 3 und 4
Artikel 9 (Eingeforderte Zuständigkeit seitens eines geeigneten Gerichtsstands)
Artikel 10 (Gerichtsstand der Ehescheidung)
Absatz 1
Absatz 2
Artikel 11 und 12 (Konkurrierende Zuständigkeit der Behörden des Staates, in dem das Kind anwesend oder das ihm gehörende Vermögen belegen ist)
Artikel 11 (Zuständigkeit in dringenden Fällen)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Artikel 12 (Vorläufige territorial beschränkte Maßnahmen)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Artikel 13 (Konflikte konkurrierender Zuständigkeiten) Absatz 1
Absatz 2
Artikel 14 (Beibehaltung der Maßnahmen im Fall veränderter Umstände)
Schlussbemerkung
Kapitel III Anzuwendendes Recht
Artikel 15 (Auf Schutzmaßnahmen anzuwendendes Recht)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Artikel 16 bis 18 (Elterliche Verantwortung kraft Gesetzes)
Artikel 16 (Zuweisung oder Erlöschen der elterlichen Verantwortung)
Absatz 1
Absatz 2
Absätze 3 und 4
Artikel 17 (Ausübung der elterlichen Verantwortung)
Artikel 18 (Entzug oder Änderung der elterlichen Verantwortung)
Artikel 19 (Schutz Dritter)
Artikel 20 (Allseitiger Charakter der Kollisionsnormen)
Artikel 21 (Rück- und Weiterverweisung und Kollision von Systemen)
Artikel 22 (ordre public)
Kapitel IV Anerkennung und Vollstreckung
Artikel 23 (Anerkennung und Gründe für die Versagung der Anerkennung)
Absatz 1
Absatz 2
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Buchstabe f
Artikel 24 (Vorsorglicher Antrag auf Anerkennung oder Nichtanerkennung)
Artikel 25 (Tatsachenfeststellung zur Zuständigkeit)
Artikel 26 (Vollstreckbarerklärung)
Artikel 27 (Verbot einer Nachprüfung in der Sache)
Artikel 28 (Vollstreckung)
Kapitel V Zusammenarbeit
Artikel 29 (Einrichtung einer Zentralen Behörde)
Artikel 30 (Allgemeine Pflicht zur Zusammenarbeit)
Artikel 31 (Mitteilungen, Vermittlung, Ermittlung des Aufenthaltsorts)
Artikel 32 (Ersuchen um Bericht oder Maßnahmen)
Artikel 33 (Grenzüberschreitende Unterbringung)
Artikel 34 (Erteilung von konkreten Auskünften zu einem bestimmten Kind)
Absatz 1
Absatz 2
Artikel 35 (Hilfe bei der Durchführung der Maßnahmen, Umgangsrecht)
Absatz 1
Artikel 36 (Kind in schwerer Gefahr)
Artikel 37 (Informationen, die das Kind gefährden)
Artikel 38 (Kosten)
Artikel 39 (Vereinbarungen zwischen Vertragsstaaten)
Kapitel VI Allgemeine Bestimmungen
Artikel 40 (Internationale Bescheinigung)
Artikel 41 (Schutz persönlicher Daten)
Artikel 42 (Vertrauliche Behandlung der Informationen)
Artikel 43 (Verzicht auf Legalisation)
Artikel 44 (Bestimmung der Behörden)
Artikel 45 (Empfänger von Mitteilungen und Erklärungen)
Artikel 46 bis 49 (Bundesstaatsklauseln)
Artikel 46 (Nichtanwendung des Übereinkommens bei innerstaatlichen Kollisionen)
Artikel 47 (Interlokale Kollisionen, allgemeine Bestimmungen)
Artikel 48 (Interlokale Kollisionen, besondere Regeln für das anzuwendende Recht)
Artikel 49 (Interpersonale Kollisionen, anzuwendendes Recht)
Artikel 50 bis 52 (Kollisionen zwischen Übereinkommen)
Artikel 50 (Vorrang des Kindesentführungsübereinkommens)
Artikel 51 (Ersatz der Übereinkommen von 1902 und 1961)
Artikel 52 (Kollisionen mit anderen Übereinkommen, Entkoppelungsklausel)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Artikel 53 (Zeitliche Anwendung des Übereinkommens)
Artikel 54 (Sprachen, in denen die Mitteilungen verfasst werden)
Artikel 55 (Vorbehalte zum Vermögen)
Artikel 56 (Überwachung der Anwendung des Übereinkommens)
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 57 bis 63
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 710: Gesetz zur Änderung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Haager Kinderschutzübereinkommen)
Drucksache 875/09
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union KOM (2009) 673 endg.
... spezifischen Einwand
Mitteilung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich delegierter Rechtsakte
2.1. Verhältnis zum Regelungsverfahren mit Kontrolle PRAC
2.2. Verhältnis zu Durchführungsrechtsakten
2.3. Kriterien zur Umsetzung von Artikel 290
3. Bedingungen für Befugnisübertragungen
3.1. Inhaltliche Beschränkungen
3.2. Zeitliche Beschränkungen
4. Erlass delegierter Rechtsakte
4.1. Autonomie der Kommission
4.2. Vorarbeiten zum Erlass delegierter Rechtsakte
5. Kontrolle delegierter Rechtsakte
5.1. Allgemeine Überlegungen
5.2. Widerrufsrecht
5.3. Einspruchsrecht
5.3.1. Fristen
5.3.2. Begründung
5.3.3. Wirkungen des Einspruchs
5.3.4. Dringlichkeitsverfahren
6. Schlussfolgerung
Anhang
3 Muster
3 Erwägungsgrund
Artikel zur Übertragung von Befugnissen
Artikel A Ausübung der Befugnisübertragung
Option 1
Option 2
Artikel B Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel C Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Option 1
Option 2
Artikel D Dringlichkeitsverfahren8
Drucksache 766/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zum Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... F. in der Erwägung, dass das PKA mit Tadschikistan Verpflichtungen und Kooperationsmaßnahmen in den Bereichen Rückübernahme und Bekämpfung der illegalen Einwanderung umfasst; in der Erwägung, dass ein separates Abkommen, in dem die Einzelheiten dieser Kooperation festgelegt sind, abgeschlossen werden sollte,
Drucksache 875/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union KOM (2009) 673 endg.
... 16. Die Frist für die Einspruchsmöglichkeit sollte dabei so gewählt werden, dass eine Einspruchsmöglichkeit auch tatsächlich besteht und die Entscheidung durch Rat und Europäisches Parlament in angemessener Weise geprüft werden kann. Der Bundesrat spricht sich daher gegen die von der Kommission vorgeschlagene generelle Verkürzung der Einspruchsfrist von drei Monaten im bisherigen Regelungsverfahren mit Kontrolle auf zwei Monate aus. Aufgrund der Unterschiede in Komplexität, Umfang und Bedeutung der zu erwartenden delegierten Rechtsakte ist der Bundesrat jedoch der Auffassung, dass der EU-Gesetzgeber im Einzelfall über die angemessene Frist entscheiden sollte. Sollten das Europäische Parlament und der Rat vor Ablauf der Frist von drei Monaten erklärt haben, keinen Einwand erheben zu wollen, sieht der Bundesrat in dieser Hinsicht eine Beschleunigungsmöglichkeit als gegeben an. Der Bundesrat empfiehlt, dass die Verlängerung der Fristen im Falle einer erhöhten Komplexität - wie auch im bisherigen Regelungsverfahren mit Kontrolle - vorgesehen ist.
Drucksache 407/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu "Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU" (2008/2318(INI))
... 23. fordert die Europäische Kommission, den Rat und die afrikanische Seite auf, die Kohärenz zwischen dieser Strategie und anderen Politiken sicherzustellen, die sich nachteilig auf die Förderung einer neuen strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika auswirken können, insbesondere die Handels-, Umwelt-, Einwanderungs- und Agrarpolitik; unterstreicht, dass diese Themen im politischen Dialoge zwischen der Europäischen Union und Afrika behandelt werden sollten;
Drucksache 195/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... Der Europäische Pakt zu Einwanderung und Asyl gibt den Rahmen für die Einwanderungs- und Asylpolitik der EU in den kommenden Jahren vor. Ausgehend von einem Bericht der Kommission wird der Europäische Rat im Juni 2010 seine erste jährliche Aussprache über die Umsetzung dieses Paktes halten. Im Bereich Integration müssen die 2008 auf der Ministerkonferenz in Vichy verabschiedeten Initiativen umgesetzt werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Teil I – Politische Prioritäten für 2010
2.1. Wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufschwung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Bürgernahe Politik
2.4. Europa als Partner in der Welt
2.5 Verbesserung der Rechtsetzung und der Transparenz
3. Teil II – Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010
3.1. Personelle Ressourcen
3.2. Geänderte Finanzmittelzuweisung
3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a
3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b
3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2
3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a
3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b
3.2.6. Die EU als globaler Partner Rubrik 4
Drucksache 298/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009) 136 endg.; Ratsdok. 8151/09
... "1 eingegangen ist. Die Bekämpfung des Kinderhandels ist auch in der EU-Kinderrechtsstrategie2 erfasst. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels und der Unterstützung der Opfer steht im Einklang mit der Regelung im Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates über die Stellung des Opfers im Strafverfahren3 und in der Richtlinie 2004/81/EG des Rates über die Erteilung von Aufenthaltstiteln4, die sich mit Einwanderungsfragen befasst und ausschließlich auf Drittstaatsangehörige Anwendung findet. Alle Bestimmungen des vorliegenden Rahmenbeschlusses finden insoweit Anwendung, als die Aspekte, die sie betreffen, nicht unter die erwähnte Richtlinie fallen. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels steht auch im Einklang mit der Richtlinie 2004/80/EG des Rates zur Entschädigung der Opfer von Straftaten5, der zufolge solche Opfer in grenzüberschreitenden Fällen leichter Zugang zur Entschädigung erhalten sollen, und mit dem Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität6. Der Menschenhandel wurde außerdem in die Liste der Straftaten aufgenommen, bei denen im Einklang mit dem Rahmenbefehl 2002/584/JI des Rates über den Europäischen Haftbefehl7 eine Übergabe aufgrund eines Europäischen Haftbefehls erfolgt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
• Option 4:
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
A Bestimmungen des materiellen Strafrechts
B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
C Opferrechte im Strafverfahren
D Unterstützung der Opfer
E Prävention
F Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 2 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 3 Strafen und erschwerende Umstände
Artikel 4 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 5 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 6 Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer
Artikel 7 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 8 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 9 Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren
Artikel 10 Unterstützung der Opfer
Artikel 11 Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder
Artikel 12 Prävention
Artikel 13 Kontrolle
Artikel 14 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 15 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 16 Umsetzung
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 403/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsen -
... Auf der Grundlage des Vorbehalts besteht ein öffentlichrechtlicher Rückforderungsanspruch gegenüber dem kontoführenden Geldinstitut, dem dieses zunächst nur mit dem Einwand begegnen kann, dass über den entsprechenden Betrag bereits anderweitig verfügt wurde.
Drucksache 195/2/09
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Saarland
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... 19. Im Hinblick auf das künftige Stockholm-Programm verweist der Bundesrat zu den Themenfeldern Einwanderung/Integration/Asyl zusammenfassend auf die in seinen Stellungnahmen vom 19. September 2008 (BR-Drucksache 451/08 (Beschluss) und BR-Drucksache 452/08 (Beschluss)) vertretene Auffassung. Insbesondere weist er darauf hin, dass auch künftig eine Abstufung des Rechtsstatus von Drittstaatsangehörigen gegenüber dem Rechtsstatus von Unionsbürgern geboten ist. Es bleibt Angelegenheit jedes Mitgliedstaats, über den Umfang der Einwanderung in sein Hoheitsgebiet zu entscheiden und sich dabei u. a. am Bedarf seines Arbeitsmarktes zu orientieren. Eine erfolgreiche Integration von Einwanderern kann nur nach dem Grundsatz des "
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... - Der Bundesrat sieht im Modell der Mobilitätspartnerschaften, innerhalb dessen Vereinbarungen zur legalen Einwanderung von Arbeitskräften mit verbindlichen Rückübernahmezusagen verbunden werden, Potentiale auch für die Bekämpfung der illegalen Migration. Er vertritt aber die Auffassung, dass die Teilnahme von Mitgliedstaaten an Mobilitätspartnerschaften weiterhin nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Aus Sicht des Bundesrates müssen sicherheitspolitische Interessen bei Verhandlungen über Vergünstigungen von Drittländern innerhalb bestehender Mobilitätspartnerschaften ausreichend berücksichtigt werden. Politische Erwartungshaltungen in den Drittstaaten - insbesondere im Hinblick auf rasche Visumliberalisierungen (siehe oben Ziffer 2) - sollten nicht in einem frühen Verhandlungsstadium geweckt werden. Insbesondere dürfen Visumerleichterungsabkommen nicht aktiv und ohne Prüfung von Alternativen - z.B. aus dem Bereich der Handels- und Wirtschaftspolitik - angeboten werden. Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass einer Ausweitung der derzeitigen, auf Pilotbasis vereinbarten Mobilitätspartnerschaften eine gründliche Evaluierung vorausgehen muss.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 553/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))
... 13. weist mit Nachdruck darauf hin, dass in den Augen größer Teile der Öffentlichkeit in der ganzen Welt die Einwanderungspolitik eine Herausforderung für die Glaubwürdigkeit der außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte ist;
Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Die Rechte von Kindern
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 488/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))
Drucksache 260/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum (2008/2231(INI))
... 37. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern des Mittelmeerraums andererseits Maßnahmen der Zusammenarbeit im Bereich Migration und Asylpolitik einschließlich der Finanzierung von Lagern für Einwanderer vorsehen, und fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten dringend auf zu prüfen, ob die Menschenrechte und Grundfreiheiten in diesen Lagern uneingeschränkt geachtet werden;
Drucksache 496/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Problem der Erstellung von Personenprofilen bei Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, Einwanderung, Zoll und Grenzkontrolle, insbesondere auf der Grundlage ethnischer Merkmale und der Rasse (2008/2020(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Problem der Erstellung von Personenprofilen bei Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, Einwanderung, Zoll und Grenzkontrolle, insbesondere auf der Grundlage ethnischer Merkmale und der Rasse (2008/2020(INI))
Erstellung von Personenprofilen und Datenschürfung Data Mining
Rechtliche Verpflichtungen
2 Wirksamkeit
Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... 77- Die Beschaffenheit der Teile zum Laden des Sprengstoffes, insbesondere die Formgebung des Vorratsbehälters, muss eine sichere Zufuhr und eine einwandfreie Förderung in den Laderaum gewährleisten.
Drucksache 82/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
... Die Betriebsräume müssen Art und Umfang der jeweiligen tierärztlichen Tätigkeit entsprechend nach Art, Zahl, Anordnung, Größe und Einrichtung so beschaffen sein, dass sie eine einwandfreie Herstellung, Prüfung, Lagerung und Abgabe der Arzneimittel ermöglichen;
Drucksache 577/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... 77- Die Beschaffenheit der Teile zum Laden des Sprengstoffes, insbesondere die Formgebung des Vorratsbehälters, muss eine sichere Zufuhr und eine einwandfreie Förderung in den Laderaum gewährleisten.
Drucksache 403/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
... Auf der Grundlage des Vorbehalts besteht ein öffentlichrechtlicher Rückforderungsanspruch gegenüber dem kontoführenden Geldinstitut, dem dieses zunächst nur mit dem Einwand begegnen kann, dass über den entsprechenden Betrag bereits anderweitig verfügt wurde.
Drucksache 745/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (16. Bericht "Bessere Rechtsetzung " 2008) KOM (2009) 504 endg.; Ratsdok. 13879/09
... 3. Nach seiner Auffassung ist die bloße Aneinanderreihung von Beispielsfällen, in welchen der Subsidiaritätsgrundsatz von den einzelnen Akteuren erörtert wurde, ohne Angabe, aus welchen Gründen die Kommission einen Subsidiaritätseinwand für beachtlich bzw. unbeachtlich gehalten hat, ohne wirklichen Mehrwert für die Beurteilung der Reichweite des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in der Praxis. Der Bundesrat fordert die Kommission daher auf, ihre Berichterstattung im kommenden 17. Bericht entsprechend zu verbessern. Zudem bittet er die Bundesregierung, gegenüber der Kommission ebenfalls für eine sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht den vertraglichen Anforderungen genügenden Berichterstattung einzutreten.
Drucksache 875/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union KOM (2009) 673 endg.
... 10. Die Frist für die Einspruchsmöglichkeit sollte dabei so gewählt werden, dass eine Einspruchsmöglichkeit auch tatsächlich besteht und die Entscheidung durch Rat und Europäisches Parlament in angemessener Weise geprüft werden kann. Der Bundesrat spricht sich daher gegen die von der Kommission vorgeschlagene generelle Verkürzung der Einspruchsfrist von drei Monaten im bisherigen Regelungsverfahren mit Kontrolle auf zwei Monate aus. Aufgrund der Unterschiede in Komplexität, Umfang und Bedeutung der zu erwartenden delegierten Rechtsakte ist der Bundesrat jedoch der Auffassung, dass der EU-Gesetzgeber im Einzelfall über die angemessene Frist entscheiden sollte. Sollten das Europäische Parlament und der Rat vor Ablauf der Frist von drei Monaten erklärt haben, keinen Einwand erheben zu wollen, sieht der Bundesrat in dieser Hinsicht eine Beschleunigungsmöglichkeit als gegeben an. Der Bundesrat empfiehlt, dass die Verlängerung der Fristen im Falle einer erhöhten Komplexität - wie auch im bisherigen Regelungsverfahren mit Kontrolle - vorgesehen ist.
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