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"Einreise"


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0808/04
Drucksache 325/11

... (1) Eine natürliche Person, die sich auf Einladung eines Vertragsstaats oder einer Universität, Hochschule, Schule, eines Museums oder einer anderen kulturellen Einrichtung dieses Vertragsstaats oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustausches in diesem Vertragsstaat höchstens zwei Jahre lang lediglich zur Ausübung einer Lehrtätigkeit, zum Halten von Vorlesungen oder zur Ausübung einer Forschungstätigkeit bei dieser Einrichtung aufhält und die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, ist in dem erstgenannten Staat mit ihren für diese Tätigkeit bezogenen Vergütungen von der Steuer befreit, vorausgesetzt, dass diese Vergütungen von außerhalb dieses Staates bezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 6. April 2010

1. Zu Artikel 7:

2. Zu den Artikeln 7, 12 und 14:

3. Zu Artikel 10:

4. Zu den Artikeln 10 und 11:

5. Zu Artikel 15:

6. Zu Artikel 26:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33


 
 
 


Drucksache 318/1/11

... (unerlaubte Einreise und Aufenthalt entgegen einer vorhergehenden Abschiebung, Zurückweisung etc.). Die in § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG genannten Straftaten sind höher bestraft als die in § 95 Absatz 1 AufenthG genannten. Das hätte zur Folge, dass derjenige, der ein schwerwiegenderes Delikt begeht, nicht in der Warndatei gespeichert wird. Mit der Einfügung der Katalogstraftat des § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG in Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzentwurfs wird dies behoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/1/11




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a VWDG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 72a AufenthG


 
 
 


Drucksache 606/11

... "Geeignete Unterlagen können beispielsweise der Nachweis der Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, der Nachweis einer Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern oder ein Geschäftskonzept sein."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/11




§ 19
Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 16

§ 16a

‚Artikel 34a Änderung des Psychotherapeutengesetzes

Artikel 34b
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Artikel 34c
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten


 
 
 


Drucksache 66/11

... (1) Die ersuchende Vertragspartei kann bei angemessener Vorankündigung darum ersuchen, dass die ersuchte Vertragspartei, soweit dies nach deren Recht zulässig ist, Vertretern der zuständigen Behörde der ersuchenden Vertragspartei die Einreise in das Gebiet der ersuchten Vertragspartei zur Befragung natürlicher Personen und zur Prüfung von Unterlagen gestattet, soweit die betreffenden natürlichen oder anderen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die zuständige Behörde der ersuchenden Vertragspartei unterrichtet die zuständige Behörde der ersuchten Vertragspartei über Zeitpunkt und Ort des geplanten Treffens mit den betreffenden natürlichen Personen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Verständigungsverfahren

Artikel 11
Protokoll

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Kaimaninseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 735/11

... Einwanderer sind auf Familienzusammenführung angewiesen, denn nur dies ermöglicht ihnen ein Familienleben. Seit 2003 gibt es gemeinsame EU-Einwanderungsvorschriften, die die Bedingungen zur Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen auf EU-Ebene regeln.1 In der Richtlinie ist festgelegt, unter welchen Bedingungen Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern einem nicht aus einem EU-Land stammenden Staatsangehörigen nachziehen können, der sich bereits rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält, und welche Bedingungen für ihre Einreise und ihren Aufenthalt gelten. Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf EU-Bürger.2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 735/11




I. Einleitung Ziel des Grünbuchs

II. Fragen an die Interessenträger

1. Anwendungsbereich

1.1 Wer kann als Zusammenführender gelten?

Frage 1

1.2. In Frage kommende Familienangehörige

Frage 2

Frage 3

1.2.2. Fakultativklausel - andere Familienangehörige

Frage 4

2. Voraussetzungen für die Ausübung des rechts auf Familienzusammenführung

2.1 Integrationsmaßnahmen

Frage 5

2.2 Wartefrist und Aufnahmefähigkeit

Frage 6

3. Einreise Aufenthalt der Familienangehörigen

Frage 7

4. Fragen IM Zusammenhang mit ASYL

4.1 Ausschluss des subsidiären Schutzes

Frage 8

4.2 Fragen im Zusammenhang mit Asyl

Frage 9

5. Betrug, Missbrauch, Verfahrensfragen

5.1 Befragungen und Nachforschungen

Frage 10

5.2 Scheinehen

Frage 11

5.3 Gebühren

Frage 12

5.4 Dauer des Verfahrens - Frist für die Verwaltungsentscheidung

Frage 13

Frage 14

6. Fazit Weiteres Vorgehen

Anhang
Familienzusammenführung in Zahlen


 
 
 


Drucksache 90/11

... 11. fordert, dass die Liste der Personen und Organisationen, für die ein Einreiseverbot in die EU gilt und deren Vermögenswerte eingefroren sind, auf diejenigen iranischen Amtsträger ausgeweitet wird, die für Menschenrechtsverletzungen, Unterdrückung und die Einschränkung der Freiheitsrechte in Iran verantwortlich sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die EU und die Arktis

Neue weltweite Transportrouten

Natürliche Ressourcen

Klimawandel und Auswirkungen der Verschmutzung auf die Arktis

Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung

3 Governance

Schlussfolgerungen

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 528/11

... (1) Eine natürliche Person, die sich auf Einladung eines Vertragsstaats oder einer Universität, Hochschule, Schule, eines Museums oder einer anderen kulturellen Einrichtung dieses Vertragsstaats oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustausches in diesem Vertragsstaat höchstens zwei Jahre lang lediglich zur Ausübung einer Lehrtätigkeit, zum Halten von Vorlesungen oder zur Ausübung einer Forschungstätigkeit bei dieser Einrichtung aufhält und die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, ist in dem erstgenannten Staat mit ihren für diese Tätigkeit bezogenen Vergütungen von der Steuer befreit, vorausgesetzt, dass diese Vergütungen von außerhalb dieses Staates bezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter und Renten

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 27
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 28
Schranken für die Abkommensvergünstigungen

Artikel 29
Protokoll

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Registrierung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

I. Zu den Artikeln 4 und 24:

II. Zu Artikel 4:

III. Zu Artikel 7:

IV. Zu Artikel 8:

V. Zu den Artikeln 10 und 11:

VI. Zu Artikel 17 Absatz 2:

VII. Zu Artikel 17 Absatz 3:

VIII. Zu den Artikeln 17 und 25:

IX. Zu den Artikeln 18 und 30:

X. Zu Artikel 25:

XI. Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

4 Freistellungsmethode

4 Anrechnungsmethode

Umschaltklausel bei sogenannten Qualifikationskon flikten und Notifizierungsfällen

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zum gesamten Abkommen


 
 
 


Drucksache 370/11

... G. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft in den letzten Phasen des Konflikts die Regierung von Sri Lanka wiederholt aufgefordert hat, internationalen Beobachtern die Einreise zu gestatten, um die humanitäre Situation der von den Kämpfen betroffenen Zivilbevölkerung zu überwachen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 258/11

... (1) Eine natürliche Person, die sich auf Einladung eines Vertragsstaats oder einer Universität, Hochschule, Schule, eines Museums oder einer anderen kulturellen Einrichtung dieses Vertragsstaats oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustausches in diesem Vertragsstaat höchstens zwei Jahre lang lediglich zur Ausübung einer Lehrtätigkeit, zum Halten von Vorlesungen oder zur Ausübung einer Forschungstätigkeit bei dieser Einrichtung aufhält und die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, ist in dem erstgenannten Staat mit ihren für diese Tätigkeit bezogenen Vergütungen von der Steuer befreit, vorausgesetzt, dass diese Vergütungen von dem anderen Vertragsstaat bezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter und Renten

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studierende

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Tätigkeiten vor der Küste

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Einschränkung der Abkommensvergünstigung

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Artikel 34
Registrierung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30. März 2011

1. Zu dem Abkommen als Ganzes:

2. Zu Artikel 10 Dividenden :

3. Zu den Artikeln 10 Dividenden und 11 Zinsen :

4. Zu Artikel 12 Lizenzgebühren :

5. Zu Artikel 17 Absatz 3 Ruhegehälter und Renten , Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Nummer 6 dieses Protokolls:

6. Zu Artikel 20 Absatz 2 Andere Einkünfte :

7. Zu Artikel 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung :

8. Zu Artikel 26 Informationsaustausch :

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

4 Freistellungsmethode

4 Anrechnungsmethode

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu dem gesamten Abkommen

Zu der Gemeinsamen Erklärung

Anlage zur
Denkschrift (Übersetzung)

3 Verbalnote


 
 
 


Drucksache 850/11

... "Schleuserkriminalität" definiert der Europol-Beschluss als Aktionen, die vorsätzlich und zu Erwerbszwecken durchgeführt werden, um die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, den Aufenthalt oder die Arbeitsaufnahme dort entgegen den in den Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften und Bedingungen zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Eurojust-Gesetzes

§ 3
Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.

§ 4a
Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied

§ 4b
Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung

§ 4c
Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen

§ 4d
Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen

§ 5
Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.

§ 6
Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden

§ 14
Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse

II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses

Zu Artikel 7

III. Inhalt des EJN-Beschlusses

IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4a

Zu § 4b

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 318/11 (Beschluss)

... (unerlaubte Einreise und Aufenthalt entgegen einer vorhergehenden Abschiebung, Zurückweisung etc.). Die in § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG genannten Straftaten sind höher bestraft als die in § 95 Absatz 1 AufenthG genannten. Das hätte zur Folge, dass derjenige, der ein schwerwiegenderes Delikt begeht, nicht in der Warndatei gespeichert wird. Mit der Einfügung der Katalogstraftat des § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG in Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzentwurfs wird dies behoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a VWDG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 72a AufenthG


 
 
 


Drucksache 144/11

... Neue strategische Initiativen wie die Einführung eines Einreise-/Ausreisesystems der EU und eines EU-Registrierungsprogramms für Reisende werden Gegenstand anderer Vorschläge sein, die getrennt erörtert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte

4 Zusammenfassung

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Wirkung der verschiedenen Protokolle in den Anhängen zu den Verträgen und der mit Drittstaaten geschlossenen Assoziierungsabkommen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Einzelnen

Artikel 1
- Änderungen am Schengener Grenzkodex:

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 4
: Überschreiten der Außengrenzen

Artikel 5
: Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige

Artikel 7
: Grenzübertrittskontrollen von Personen

Artikel 9
: Einrichtung getrennter Kontrollspuren und Beschilderung

Artikel 10
: Abstempeln der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen

Artikel 11
: Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer

Artikel 12
: Grenzüberwachung

Artikel 13
: Einreiseverweigerung

Artikel 15
: Durchführung von Grenzkontrollen

Artikel 18
: Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel

Artikel 19
: Sonderbestimmungen für die Kontrolle von bestimmten Personengruppen

Artikel 21
: Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets

Artikel 32
: Änderung der Anhänge

Artikel 33
: Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 37
: Mitteilung von Informationen durch die Mitgliedstaaten

Anhang III

Anhang IV

Anhang VI

Anhang VII

Anhang VIII

Artikel 2
- Änderungen am Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen:

Vorschlag

Artikel 1
Änderung des Schengener Grenzkodexes

Artikel 32
Änderung der Anhänge

Artikel 33
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen

Artikel 3
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 260/11

... Einreise in das Gastland und Ausreise aus dem Gastland sowie Freizügigkeit und Aufenthalt im Gastland

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des IITC-Geländes

Artikel 5
Recht und Autorität auf dem IITC-Gelände

Artikel 6
Schutz des IITC-Geländes und seiner Umgebung

Artikel 7
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente

Artikel 8
Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche und sonstige Dienstleistungen für das IITC-Gelände

Artikel 11
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Vorrechte und Immunitäten von Delegierten

Artikel 13
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für das IRENA-Personal

Artikel 14
Berater und Sachverständige, die Aufträge durchführen

Artikel 15
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 16
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 17
Notifikation

Artikel 18
Einreise in das Gastland und Ausreise aus dem Gastland sowie Freizügigkeit und Aufenthalt im Gastland

Artikel 19
Ausweise

Artikel 20
Flagge, Emblem und Kennzeichen

Artikel 21
Soziale Sicherheit

Artikel 22
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 23
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 311/11

... Mit dem vorliegenden Vorschlag wird die Definition des Begriffs "Visum" an die im Visakodex verwendete Definition angeglichen. Demzufolge ist ein Visum die Genehmigung einer Durchreise durch das Gebiet der Mitgliedstaaten oder eines geplanten Aufenthalt in diesem Gebiet von höchstens drei Monaten je Sechsmonatszeitraum ab dem Zeitpunkt der ersten Einreise in das Gebiet der Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/11




Begründung

1. Allgemeiner Kontext Gründe für den Vorschlag

1.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

2. Elemente des Vorschlags

2.1. Einführung einer Visumschutzklausel für die Aufhebung der Befreiung von der Visumpflicht

2.2. Änderung des Gegenseitigkeitsmechanismus

2.3. Definition des Begriffs Visum und des Kurzaufenthalts ohne Visum

2.4. Flüchtlinge und Staatenlose mit Aufenthalt im Vereinigten Königreich oder in Irland

2.5. Vereinheitlichung der Visumpflicht bzw. Visumbefreiung für bestimmte in Artikel 4 Absatz 1 aufgeführte Personengruppen

2.5.1. Weitere Angleichung

2.5.2. Beibehaltung der Vorschriften

2.5.3. Neue Bestimmung in Bezug auf Verpflichtungen aus früheren EU-Abkommen

2.5.4. Verfahren zur Befreiung von Drittstaatsangehörigen mit Diplomaten- und Dienstpässen von der Visumpflicht nach Aufhebung der Verordnung EG Nr. 789/20018

2.6. Klarstellung der Lage und Schaffung der Rechtsgrundlage hinsichtlich der Visumpflicht bzw. Visumbefreiung für sonstige, nicht als zwischenstaatliche internationale Organisationen geltende Völkerrechtssubjekte, die für ihre Mitglieder Diplomaten- oder Dienstpässe bzw. Passierscheine ausstellen

3. Konsultierte Organisationen/Sachverständige

4. Folgenabschätzung

5. Rechtsgrundlage

6. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Subsidiaritätsprinzip

7. Wahl des Instruments

8. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1a
Schutzklausel

Artikel 4a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 555/11

... Führt ein Mitgliedstaat wieder Kontrollen an den Binnengrenzen ein, ist er gleichwohl weiterhin verpflichtet, das Recht der Personen auf Freizügigkeit, das ihnen nach den Verträgen und der EU-Grundrechtecharta sowie der Richtlinie 2004/38 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zusteht, zu gewährleisten. Demzufolge können Unionsbürger und ihre Familienangehörigen selbst im Falle der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen nach Vorlage eines gültigen Reisepasses oder einer gültigen Identitätskarte ohne Weiteres in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einreisen. Alle Verfahrensgarantien, die Unionsbürger und ihre Angehörigen genießen, bleiben bestehen. Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Schengen-Raum aufhalten, werden sich aufgrund ihres Reisedokuments und gegebenenfalls ihrer gültigen Visa oder Aufenthaltstitel ebenfalls weiterhin frei bewegen können.



Drucksache 57/11

... Gemäß Absatz 3 Satz 4 gelten § 8 Absatz 2 und § 9 Absatz 4 Satz 2 für Familienangehörige des im Härtefall nachträglich einbezogenen Ehegatten oder Abkömmlings entsprechend (Folgeänderung). Diese Ehegatten und Abkömmlinge sind weitere Familienangehörige, die nach den Bestimmungen des Aufenthaltsrechts einreisen. Bei einer nach Absatz 3 Satz 1 im Härtewege erfolgten Einbeziehung treffen sie jedoch nicht wie bei einer Einbeziehung nach Absatz 1 Satz 2 mit dem Spätaussiedler, sondern gemeinsam mit dem nachträglich einbezogenen Ehegatten oder Abkömmling ein. Satz 4 stellt klar, dass sich für die weiteren Familienangehörigen grundsätzlich keine Besonderheiten ergeben. Sie können in die Anlage des vertriebenenrechtlichen Aufnahmebescheides, hier in Form eines Einbeziehungsbescheides der Bezugsperson, eingetragen und entsprechend § 8 Absatz 2 in das Verteilungsverfahren einbezogen werden sowie weitere Integrationshilfen nach § 9 Absatz 4 Satz 1 erhalten.



Drucksache 112/1/11

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen der EU, die Durchführung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen zu evaluieren. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass sich Rückübernahmeabkommen als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung aus Drittstaaten bewährt haben. Er stimmt auch der Einschätzung der Kommission zu, dass die Verhandlungen über EU-Rückübernahmeabkommen in vielen Fällen zu lange Zeit in Anspruch genommen haben bzw. nehmen. Wichtigstes Ziel aller Rückübernahmeabkommen muss es sein, das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht, die Pflicht zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen, auf eine für alle Beteiligten verbindliche Grundlage zu stellen. Zur Fortentwicklung der EU-Rückübernahmepolitik tritt er aber den Bestrebungen, bei Aufnahme der Verhandlungen zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen migrationspolitische Anreize anzubieten, entschieden entgegen. Insbesondere dürfen Visumliberalisierungen nicht aktiv und ohne Prüfung von Alternativen z.B. im Bereich der Wirtschafts- oder Entwicklungszusammenarbeit in Aussicht gestellt werden. Die negativen Erfahrungen mit der Visumfreiheit für die westlichen Balkan-Staaten, die zu einem signifikanten Anstieg der Asylbewerberzahlen aus diesen Ländern geführt haben, müssen einbezogen werden. Aus diesem Grund unterstützt der Bundesrat auch den von Frankreich und den Niederlanden unterbreiteten Vorschlag, die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 um einen (Eil-)Mechanismus zur Aussetzung der Visumfreiheit zu ergänzen. Der Bundesrat weist zudem erneut darauf hin, dass der Umfang der legalen Zuwanderung, insbesondere die Festlegung, wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, gemäß Artikel 79 Absatz 5 AEUV in der nationalen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten liegt.



Drucksache 159/11

... B. in der Erwägung, dass die Zusammenstöße an der Grenze begannen, nachdem ein kambodschanisches Gericht zwei thailändische Staatsangehörige zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt hatte, nachdem sie im Dezember 2010 nach dem Eindringen in das streitige Gebiet der Spionage und der illegalen Einreise schuldig gesprochen worden waren, und in der Erwägung, dass das Urteil unmittelbar auf den erfolgreichen Abschluss der 7. Sitzung des Gemischten Ausschusses zur bilateralen Zusammenarbeit zwischen Thailand und Kambodscha am 3. und 4. Februar 2011 folgte, in der beide Staaten übereinkamen, ihre Zusammenarbeit auf allen Gebieten auszubauen und in der nächsten Zukunft eine Sitzung des Gemischten Ausschusses zur Demarkation der Landgrenzen in Thailand durchzuführen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/11




Entschließung

Stärkung des Funktionierens der KMU-Finanzierungsmechanismen

3 Marktversagen

Beseitigung von administrativen Hindernissen

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 89/11

... C. in der Erwägung, dass der malaysische Staat in den letzten Jahren die Liste der Straftaten, die mit Stockschlägen bestraft werden können, um illegale Einreise und Drogenmissbrauch erweitert hat,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 327/11

... Arti kel 8 enthält in den Absätzen 1 und 2 Regelungen betreffend das Einreiserecht und die erforderlichen Arbeitserlaubnisse für die bei der Erneuerung und bei der Erhaltung der Grenzbrücke beteiligten Personen. Hinsichtlich der Arbeitsbedingungen greifen nach Absatz 3 die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften. Für auf deutschem Hoheitsgebiet ausgeführte Arbeiten ist dies insbesondere das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Planung und Bauausführung

Artikel 3
Baurecht und Grunderwerb

Artikel 4
Abnahme

Artikel 5
Erhaltung

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Zahlungen

Artikel 8
Betretungsrecht, Aufenthaltstitel

Artikel 9
Steuerbestimmungen

Artikel 10
Datenschutz

Artikel 11
Gemischte Kommission

Artikel 12
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 13
Geltungsdauer, Abkommensänderungen und Vorabanwendungsklausel

Artikel 14
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 57/1/11

... Dem Gesetzentwurf mangelt es an hinreichender Bestimmtheit. Es ist keine zeitliche Begrenzung für die Ausreise nach Geltendmachung eines Härtefalls vorgesehen, was dazu führt, dass eine Ausreise in den Geltungsbereich des BVFG nach erfolgter nachträglicher Einbeziehung zeitlich unbeschränkt möglich ist. Dieses steht mit der gesetzgeberischen Intention, bei Vorliegen eines Härtefalls mittels nachträglicher Einbeziehung eine Familienzusammenführung zu ermöglichen, nicht im Einklang. Auch ist nicht kalkulierbar, wie viele Personen zu welchem Zeitpunkt tatsächlich in das Bundesgebiet einreisen. Um den Ländern ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu geben, wird die nachträgliche Einbeziehung auf drei Jahre nach Bekanntgabe befristet. Erfolgt die Ausreise in das Bundesgebiet nicht innerhalb dieser Frist, erlischt die Einbeziehung kraft Gesetzes. Den berechtigten Interessen der Betroffenen wird insoweit hinreichend Rechnung getragen, als dass ihnen ausreichend Zeit eingeräumt wird, ihre Angelegenheiten im Aussiedlungsgebiet zu ordnen.



Drucksache 211/11 (Beschluss)

... "Geeignete Unterlagen sind insbesondere der Nachweis der Beantragung eines Einreisevisums oder einer Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis, bei geplanter unselbständiger Erwerbstätigkeit der Nachweis einer Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern im Inland oder der Bundesagentur für Arbeit, bei geplanter selbständiger Erwerbstätigkeit der Nachweis einer Kontaktaufnahme mit dem Gewerbeamt, dem Finanzamt, der Berufsgenossenschaft oder der jeweils einschlägigen Kammerorganisation."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Begründung

Begründung

Begründung

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 BQFG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 7 Absatz 2a - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 2 - neu - BQFG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - sowie § 12 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - BQFG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 3, 4 und Nummer 5 - neu - sowie § 12 Absatz 1 Nummer 6 - neu - BQFG

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 3 und § 12 Absatz 2 Satz 3 BQFG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 2 - neu - und § 12 Absatz 6 Satz 2 - neu -BQFG

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 3 - neu - und § 12 Absatz 6 Satz 3 - neu - BQFG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie § 13 Absatz 2 Satz 1 und 3 BQFG

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 BQFG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 01 - neu -, § 13 Absatz 4 Satz 01 - neu - BQFG

12. Zu Artikel 1 § 15a - neu - BQFG

§ 15a
Gebühren

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, 3 und 6 Nummer 2 BQFG

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 13c Absatz 7 - neu - GewO

15. Zu Artikel 22 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu - BTÄO

16. Zu Artikel 22 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3a - neu - BTÄO

17. Zu Artikel 22 Nummer 5 § 16 Absatz 2 BTÄO

18. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 5 BÄO

19. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 9 BÄO

20. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - BÄO

21. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc 1 - neu - § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - BÄO

22. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc2 - neu - § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 BÄO

23. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe e § 3 Absatz 7 BÄO

24. Zu Artikel 29 Nummer 2 § 4 Absatz 6a BÄO

25. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 1a - neu - BÄO

26. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a2 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4 BÄO

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

27. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a3 - neu - § 10 Absatz 2a - neu - BÄO

28. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1, 1a und 1b - neu - BÄO

29. Zu Artikel 29 Nummer 5 Buchstabe a § 12 Absatz 3 Satz 1a - neu - BÄO

30. Zu Artikel 29 Nummer 5 Buchstabe b § 12 Absatz 4 Satz 2 BÄO

31. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe b § 39 Absatz 2 Satz 1, 3 und 5 ÄApprO und Buchstabe e § 39 Absatz 5 Satz 1 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe c § 39 Absatz 3 Satz 1 bis 5 ÄApprO

33. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe e § 39 Absatz 5 Satz 1a - neu - und Satz 2 ÄApprO

34. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 1 BApO

35. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 5 BApO

36. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 9 BApO

37. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - BApO

38. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe e § 4 Absatz 3 BApO

39. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - BApO

40. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe g § 4 Absatz 7 BApO

41. Zu Artikel 31 Nummer 2 § 5 Absatz 2a BApO

42. Zu Artikel 31 Nummer 5 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 BApO

43. Zu Artikel 31 Nummer 6 § 12 Absatz 2 und Absatz 3a - neu - BApO

44. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1, 3 und 6 AAppO und Buchstabe e § 20 Absatz 5 Satz 1 AAppO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

45. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 1 bis 5 AAppO

46. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe e § 20 Absatz 5 AAppO

47. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 5 ZHG

48. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 9 ZHG

49. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - ZHG

50. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 3 ZHG

51. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - ZHG

52. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe e § 2 Absatz 7 ZHG

53. Zu Artikel 33 Nummer 2 § 3 Absatz 2a ZHG

54. Zu Artikel 33 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 bis 4 - neu - ZHG

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

55. Zu Artikel 33 Nummer 4 Buchstabe a2 - neu - § 13 Absatz 2a - neu - ZHG

56. Zu Artikel 33 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 16 Absatz 2 Satz 1a - neu - ZHG

57. Zu Artikel 34 Nummer 2 § 59 Absatz 2 Satz 1, 3 und 5 ZÄPrO , Nummer 2a - neu - § 59 Absatz 3 Satz 1 bis 5 ZÄPrO , Nummer 2b - neu - § 59 Absatz 4 ZÄPrO und Nummer 3 § 59 Absatz 5 ZÄPrO

58. Zu Artikel 34a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Absatz 6 - neu - und § 3 Absatz 1 Satz 2 PsychThG

'Artikel 34a Änderung des Psychotherapeutengesetzes

59. Zu dem Gesetz und den Verordnungen über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

60. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe c1 - neu - § 2 Absatz 6 KrPflG

61. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 7 KrPflG

62. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 8 - neu - KrPflG

63. Zu Artikel 36 Nummer 2 § 20a Satz 5 - neu - KrPflAPrV

64. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 5 AltPflG

65. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe e § 2 Absatz 6 AltPflG

66. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 7 - neu - AltPflG

67. Zu Artikel 37 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 9 Absatz 2 Nummer 4 und 5 - neu - AltPflG

68. Zu Artikel 38 Nummer 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 21 Absatz 4 Satz 2 AltPflAPrV und Nummer 3 - neu - § 21a - neu - AltPflAPrV

21a Sonderregelungen für Personen mit Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

69. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 2 Absatz 5 HebG

70. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 6 HebG

71. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 7 - neu - HebG

72. Zu Artikel 40 Nummer 2 § 16a Satz 3a - neu - HebAprV

73. Zu Artikel 41 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 MTAG

74. Zu Artikel 41 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - MTAG

75. Zu Artikel 42 Nummer 2 § 25a Satz 4 - neu - MTA-APrV

76. Zu Artikel 43 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 PharmTAG

77. Zu Artikel 43 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - PharmTAG

78. Zu Artikel 44 Nummer 2 § 18a Satz 4 - neu - PTA-APrV

79. Zu Artikel 45 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 6 MPhG

80. Zu Artikel 45 Nummer 1 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 7 - neu - MPhG

81. Zu Artikel 46 Nummer 2 § 21a Satz 4 - neu - PhysTh-APrV

82. Zu Artikel 47 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - MB-AprV

83. Zu Artikel 48 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 DiätAssG

84. Zu Artikel 48 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - DiätAssG

85. Zu Artikel 49 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - DiätAss-AprV

86. Zu Artikel 50 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 ErgThG

87. Zu Artikel 50 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - ErgThG

88. Zu Artikel 51 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - ErgThAPrV

89. Zu Artikel 52 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 LogopG

90. Zu Artikel 52 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - LogopG

91. Zu Artikel 53 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - LogAPrO

92. Zu Artikel 54 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 OrthoptG

93. Zu Artikel 54 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - OrthoptG

94. Zu Artikel 55 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - OrthoptAPrV

95. Zu Artikel 56 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 PodG

96. Zu Artikel 56 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - PodG

97. Zu Artikel 57 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - PodAPrV

98. Zu den Berufsgesetzen der akademischen Heilberufe und Gesundheitsfachberufe allgemein

99. Zu Artikel 58 Nummer 1, 2 und 3 § 2a, 2b - neu -, 3a und 11a FahrlG und Artikel 59 Buchstabe a, b und c § 1 Überschrift, Absatz 2, 2a, 3 Satz 4 und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 3 DV-FahrlG

'Artikel 58 Änderung des Fahrlehrergesetzes

§ 2b
Nichtanwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

'Artikel 59 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

100. Zu Artikel 62 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 57/2/11

... - auch Bezugspersonen aufgenommen werden können, deren Einreise und Anerkennung nur im sogenannten "Bescheinigungsverfahren" erfolgt ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/2/11




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 259/11

... (1) Eine natürliche Person, die sich auf Einladung eines Vertragsstaats oder einer Universität, Hochschule, Schule, eines Museums oder einer anderen kulturellen Einrichtung dieses Vertragsstaats oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustausches in diesem Vertragsstaat höchstens zwei Jahre lang lediglich zur Ausübung einer Lehrtätigkeit, zum Halten von Vorlesungen oder zur Ausübung einer Forschungstätigkeit bei dieser Einrichtung aufhält und die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, ist in dem erstgenannten Staat mit ihren für diese Tätigkeit bezogenen Vergütungen von der Steuer befreit, vorausgesetzt, dass diese Vergütungen von außerhalb dieses Staates bezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Austausch von Informationen

Artikel 26
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 27
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 28
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 29
Protokoll

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Registrierung des Abkommens bei den Vereinten Nationen

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

1. Zu den Artikeln 3, 4, 8, 13, 14 und 21:

2. Zu Artikel 7:

3. Zu Artikel 8:

4. Zu Artikel 14:

5. Zu Artikel 25:

6. Rechtsakte der Europäischen Union werden durch dieses Abkommen nicht berührt.

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Nummer 7


 
 
 


Drucksache 735/1/11

... 1. Der Bundesrat anerkennt grundsätzlich die Bemühungen der Kommission, die Regelungen für die Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen auf EU-Ebene wirkungsvoller zu gestalten. Er bekräftigt, dass das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) niedergelegte Recht auf Achtung des Familienlebens wertentscheidende Grundsatznorm für die Ausgestaltung der nationalen Regelungen über die Familienzusammenführung ist. Er betont aber zugleich, dass die bundesgesetzlichen Regelungen über den Aufenthalt aus familiären Gründen mit den gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Recht auf Achtung des Familienlebens nach Artikel 8 EMRK im Einklang stehen. Er weist zudem darauf hin, dass die Familienzusammenführung einer der zahlenmäßig bedeutendsten Gründe für die dauerhafte Einwanderung nach Deutschland darstellt und dass ein erhebliches Interesse daran besteht, verbliebene nationale Steuerungsmöglichkeiten auch auf diesem Gebiet aufrechtzuerhalten. Die Verhandlungsposition der Bundesregierung muss sich deshalb am geltenden Aufenthaltsrecht orientieren. Dies bedeutet insbesondere, dass Zuzugsansprüche über das geltende Recht hinaus nicht begründet werden dürfen. Das Recht der Mitgliedstaaten, von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen die Erbringung von Integrationsleistungen schon vor der Einreise zu verlangen, muss zudem beibehalten werden.



Drucksache 584/11

... c) Schengen-Staat der ersten Einreise,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

§ 69
Visadateien der Auslandsvertretungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Lösung

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

5. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1833: Siebte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung


 
 
 


Drucksache 68/11

... (5) Die Vertragsstaaten prüfen im Rahmen ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften Anträge auf die Einreise und den Aufenthalt von Personen des einen Vertragsstaats, die im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats einreisen wollen, wohlwollend; das Gleiche gilt für Arbeitnehmer des einen Vertragsstaats, die im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats einreisen und sich dort aufhalten wollen, um eine Tätigkeit als Arbeitnehmer auszuüben. Auch Anträge auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung werden wohlwollend geprüft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zulassung, Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 4
Entschädigung bei Enteignung

Artikel 5
Freier Transfer

Artikel 6
Subrogation

Artikel 7
Anwendung sonstiger Regeln

Artikel 8
Geltungsbereich

Artikel 9
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Vertragsstaat und einem Investor des anderen Vertragsstaats

Artikel 11
Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 12
Registrierungsklausel

Artikel 13
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1504: Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen


 
 
 


Drucksache 64/11

... (1) Die ersuchende Vertragspartei kann bei angemessener Vorankündigung darum ersuchen, dass die ersuchte Vertragspartei, soweit dies nach deren Recht zulässig ist, Vertretern der zuständigen Behörde der ersuchenden Vertragspartei die Einreise in das Gebiet der ersuchten Vertragspartei zur Befragung natürlicher Personen und Prüfung von Unterlagen gestattet, soweit die betreffenden natürlichen oder anderen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die zuständige Behörde der ersuchenden Vertragspartei unterrichtet die zuständige Behörde der ersuchten Vertragspartei über Zeitpunkt und Ort des geplanten Treffens mit den betreffenden natürlichen Personen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Verständigungsverfahren

Artikel 11
Sprache

Artikel 12
Protokoll

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 65/11

... (1) Eine Vertragspartei kann, soweit dies nach ihrem Recht zulässig ist, Vertretern der zuständigen Behörde der anderen Vertragspartei die Einreise in das Hoheitsgebiet der erstgenannten Vertragspartei zur Befragung natürlicher Personen und Prüfung von Unterlagen gestatten, vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung der Betroffenen. Die zuständige Behörde der zweitgenannten Vertragspartei unterrichtet die zuständige Behörde der erstgenannten Vertragspartei über Zeitpunkt und Ort des Treffens mit den betroffenen natürlichen Personen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Informationsaustausch auf Ersuchen

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Verständigungsverfahren

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Monaco über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 821/11

... - Zuwanderung und Integration von Migranten; Grenzkontrolle und Visa; Asyl: Aus grundrechtlicher Sicht bestehen vor allem Bedenken in Bezug auf die Behandlung legal und illegal einreisender Zuwanderer an den Grenzen und die Bedingungen in den entsprechenden Gewahrsamseinrichtungen sowie im Zusammenhang mit Aspekten, die die Opfer von Menschenhandel betreffen. Die Integration von Migranten ist ein eng mit der Zuwanderung verbundener Themenbereich, in dem die Grundrechte ebenfalls ein wichtiger Gesichtspunkt sind. Auch Aspekte im Zusammenhang mit Armutsverringerung und sozialer Eingliederung sollten nicht außer Acht gelassen werden. Die meisten Rechtsakte im Bereich Grenzen und Visa enthalten spezielle Klauseln über die Achtung der Grundrechte und -freiheiten. Die Praxis des "ethnischen Profilings" könnte im Rahmen dieses Themenbereichs behandelt werden. Das Thema Asyl wird von einer ganzen Fülle von EU-Rechtsvorschriften abgedeckt, von denen die Grundrechte ein wesentlicher Bestandteil sind. Die Agentur sollte weiter in enger Zusammenarbeit mit dem EASO Daten zu diesem Thema erheben. In den vergangenen Jahren hat sie eine Reihe von Berichten zu diesen Themen veröffentlicht ("Migrants in an irregular situation: access to healthcare in 10 EU Member States", "Migranten, Minderheiten und Beschäftigung - Ausgrenzung und Diskriminierung in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union", "Migrants in an irregular situation employed in domestic work: fundamental rights challenges for the EU and its Member States", "Aus der Sicht der Asylbewerber: Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen und die Pflicht zur Aufklärung von Asylbewerbern", "Detention of third country nationals in return procedures", "Unbegleitete asylsuchende Kinder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union", "Coping with a fundamental rights emergency: The situation of persons crossing the Greek land border in an irregular manner") und in Zusammenarbeit mit FRONTEX Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Grundrechte für Grenzschutzbeamte durchgeführt. Die Zusammenarbeit der Agentur mit FRONTEX sollte fortgesetzt werden. Die Akteure erwarten, dass die Agentur weiterhin Daten zu den Fragen in diesem Themenbereich erheben wird.



Drucksache 616/11

... Nach der Einreise erhalten die Zuwanderer ihre Aufenthaltstitel von den zuständigen Behörden der Länder. Soweit sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, erhalten die Zuwanderer Leistungen nach den Vorschriften des



Drucksache 848/11 (Beschluss)

... /EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung) sieht vor, dass ein "höherer beruflicher Bildungsabschluss" auch dann vorliegen kann, wenn eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen wird, deren Niveau mit einem Hochschulabschluss vergleichbar ist und die in dem im Arbeitsvertrag oder verbindlichen Arbeitsplatzangebot genannten Beruf oder der Branche erforderlich ist. Dies muss das innerstaatliche Recht vorsehen. Mit den neuen § 19a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 AufenthG-E ist eine erste innerstaatliche Regelung vorgesehen. Damit die Blaue Karte EU jedoch auch an Ausländer erteilt werden kann, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, bedarf es zudem der Regelung in einer Rechtsverordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 § 41a BeschV

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI


 
 
 


Drucksache 73/11

... -Informationssystem (VIS)9 und das geplante Einreise-/Ausreisesystem zu nennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

Auswirkungen auf die Grundrechte

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Räumlicher Geltungsbereich

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 3
PNR-Zentralstelle

Artikel 4
Verarbeitung der PNR-Daten

Artikel 5
Zuständige Behörden

Artikel 6
Pflichten der Fluggesellschaften

Artikel 7
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 8
Weitergabe von Daten an Drittländer

Artikel 9
Speicherfrist

Artikel 10
Sanktionen gegen Fluggesellschaften

Artikel 11
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 12
Nationale Kontrollstelle

Kapitel IV
Durchführungsmabnahmen

Artikel 13
Gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate

Artikel 14
Ausschussverfahren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Überprüfung

Artikel 18
Statistische Daten

Artikel 19
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang Von
Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten


 
 
 


Drucksache 185/11

... Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 4 GG (Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer) in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 GG. Ohne eine bundeseinheitliche Regelung wären erhebliche Beeinträchtigungen des länderübergreifenden Rechtsverkehrs bei Einreise und Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet zu erwarten und eine im gesamtstaatlichen Interesse liegende Steuerung der Zugangs- und Aufenthaltsbedingungen von Ausländern nicht möglich. Deshalb ist eine bundesgesetzliche Regelung zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

$ 19a Niederlassungsoption

Artikel 2
Änderung von Verordnungen

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 57/11 (Beschluss)

... Dem Gesetzentwurf mangelt es an hinreichender Bestimmtheit. Es ist keine zeitliche Begrenzung für die Ausreise nach Geltendmachung eines Härtefalls vorgesehen, was dazu führt, dass eine Ausreise in den Geltungsbereich des BVFG nach erfolgter nachträglicher Einbeziehung zeitlich unbeschränkt möglich ist. Dieses steht mit der gesetzgeberischen Intention, bei Vorliegen eines Härtefalls mittels nachträglicher Einbeziehung eine Familienzusammenführung zu ermöglichen, nicht im Einklang. Auch ist nicht kalkulierbar, wie viele Personen zu welchem Zeitpunkt tatsächlich in das Bundesgebiet einreisen. Um den Ländern ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu geben, wird die nachträgliche Einbeziehung auf drei Jahre nach Bekanntgabe befristet. Erfolgt die Ausreise in das Bundesgebiet nicht innerhalb dieser Frist, erlischt die Einbeziehung kraft Gesetzes. Den berechtigten Interessen der Betroffenen wird insoweit hinreichend Rechnung getragen, als dass ihnen ausreichend Zeit eingeräumt wird, ihre Angelegenheiten im Aussiedlungsgebiet zu ordnen.



Drucksache 323/10

... (1) Eine natürliche Person, die sich auf Einladung eines Vertragsstaats oder einer Universität, Hochschule, Schule, eines Museums oder einer anderen kulturellen Einrichtung dieses Vertragsstaats oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustausches in diesem Vertragsstaat höchstens ein Jahr lang lediglich zur Ausübung einer Lehrtätigkeit, zum Halten von Vorlesungen oder zur Ausübung einer Forschungstätigkeit bei dieser Einrichtung aufhält und die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war ist in dem erstgenannten Staat mit ihren für diese Tätigkeit bezogenen Vergütungen von der Steuer befreit, vorausgesetzt dass diese Vergütungen von außerhalb dieses Staates bezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Unselbständige Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 27
Mitglieder diplomatischer

Artikel 28
Protokoll

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet am 17. Februar 2010

1. Zu Artikel 2:

2. Zu Artikel 4:

3. Zu Artikel 5:

4. Zu Artikel 7:

5. Zu den Artikeln 10 und 11:

6. Zu Artikel 10:

7. Zu Artikel 12:

8. Zu Artikel 19:

9. Zu den Artikeln 6 bis 21:

10. Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

11. Zu Artikel 25:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 704/1/10

... es, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen verfehlt werden. Es darf grundsätzlich nicht begünstigt werden, wer nach illegaler Einreise und negativ durchlaufenem Asylverfahren seiner gesetzlichen Ausreiseverpflichtung jahrelang nicht nachgekommen ist und darüber hinaus durch sein Verhalten die Behörden daran gehindert hat, seinen Aufenthalt zwangsweise zu beenden. Jahrelanges Fehlverhalten darf nicht belohnt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG , Nummer 2b - neu - § 29 Absatz 3 Satz 3 AufenthG und Nummer 6a - neu - § 60a Absatz 2b - neu - AufenthG

§ 25a
Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 2 AufenthaltG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 3 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 AufenthG

'Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Zu Artikel 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 1 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG

12. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 58 Absatz 6 AsylVfG

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 246/10 (Beschluss)

... 22. Im Übrigen verweist der Bundesrat insbesondere zu den Themen Weiterentwicklung von Mobilitätspartnerschaften, gemeinsame Bearbeitung von Asylanträgen sowie Einrichtung eines Einreise-/Ausreisesystems auf seine Stellungnahme zur Mitteilung über das Stockholmer Programm vom 18. September 2009 (BR-Drucksache 616/09 (Beschluss)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/10 (Beschluss)




Für den Bereich der Migration und des Asylrechts weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:

Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 536/10

... /EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (ABl. L 155/17 vom 18. Juni 2009, S. 17) - sogenannte Hochqualifiziertenrichtlinie künftig als befristeter Aufenthaltstitel einzuführende "Blaue Karte EU".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 78
Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

§ 78a
Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen

§ 105b
Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

Artikel 3
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nr. 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu § 63

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz, Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1331: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 38012008 vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 103012002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige


 
 
 


Drucksache 442/10 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010)



Drucksache 34/10

... – Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 77a
Elektronische Kommunikation und Aktenführung

§ 77b
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Geldsanktionen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 86
Vorrang

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 87
Grundsatz

§ 87a
Vollstreckungsunterlagen

§ 87b
Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 87c
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

§ 87d
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

§ 87e
Beistand

§ 87f
Bewilligung der Vollstreckung

§ 87g
Gerichtliches Verfahren

§ 87h
Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

§ 87i
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

§ 87j
Rechtsbeschwerde

§ 87k
Zulassung der Rechtsbeschwerde

§ 87l
Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

§ 87m
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

§ 87n
Vollstreckung

Unterabschnitt 3
Ausgehende Ersuchen

§ 87o
Grundsatz

§ 87p
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98
Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld

III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld

V. Grundzüge des Verfahrensgangs

VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen

VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2

2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3

3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4

4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5

5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6

6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen

9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse

11. Zu § 87e IRG-E – Beistand

12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung

13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2 und Absatz 3

c Zu Absatz 4

d Zu Absatz 5 und Absatz 6

17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde

18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren

24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1

III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes

1. Zu § 1 GKG Nummer 1

2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2

Zu Teil 3

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1

2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2

V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen


 
 
 


Drucksache 163/10

... (1) Die ersuchende Vertragspartei kann bei angemessener Vorankündigung darum ersuchen, dass die ersuchte Vertragspartei, soweit dies nach deren Recht zulässig ist, Vertretern der zuständigen Behörde der ersuchenden Vertragspartei die Einreise in das Gebiet der ersuchten Vertragspartei zur Befragung natürlicher Personen und Prüfung von Unterlagen gestattet, soweit die betreffenden natürlichen oder anderen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die zuständige Behörde der ersuchenden Vertragspartei unterrichtet die zuständige Behörde der ersuchten Vertragspartei über Zeitpunkt und Ort des geplanten Treffens mit den betreffenden natürlichen Personen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Auskunftsaustausch auf Ersuchen

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Verständigungsverfahren

Artikel 11
Protokoll

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1190: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Guernsey über den Auskunftsaustausch in Steuersachen


 
 
 


Drucksache 59/10

... 9. fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, die Möglichkeit einer Senkung der Visagebühren und eine Vereinfachung der entsprechenden Antragsverfahren für belarussische Bürger bei deren Einreise in den Schengen-Raum in Erwägung zu ziehen; hebt hervor, dass das langfristige Ziel die Einführung eines visafreien Reiseverkehrs zwischen der Europäischen Union und Belarus ist; fordert die staatlichen Stellen von Belarus nachdrücklich auf, das Abkommen zur Abschaffung der Visumpflicht für Einwohner der Grenzgebiete mit benachbarten EU-Ländern zu unterzeichnen;



Drucksache 164/10

... (1) Die ersuchende Vertragspartei kann bei angemessener Vorankündigung darum ersuchen, dass die ersuchte Vertragspartei, soweit dies nach deren Recht zulässig ist, Vertretern der zuständigen Behörde der ersuchenden Vertragspartei die Einreise in das Gebiet der ersuchten Vertragspartei zur Befragung natürlicher Personen und Prüfung von Unterlagen gestattet, soweit die betreffenden natürlichen oder anderen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die zuständige Behörde der ersuchenden Vertragspartei unterrichtet die zuständige Behörde der ersuchten Vertragspartei über Zeitpunkt und Ort des geplanten Treffens mit den betreffenden natürlichen Personen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Verständigungsverfahren

Artikel 11
Protokoll

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Gibraltar über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1191: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. August 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Gibraltar über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch


 
 
 


Drucksache 441/1/10

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010)



Drucksache 442/1/10

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010)



Drucksache 165/10

... (1) Die ersuchende Vertragspartei kann bei angemessener Vorankündigung darum ersuchen, dass die ersuchte Vertragspartei, soweit dies nach dem Recht dieses Staates zulässig ist, Vertretern der zuständigen Behörde der ersuchenden Vertragspartei die Einreise in das Gebiet der ersuchten Vertragspartei zur Befragung natürlicher Personen und Prüfung von Unterlagen gestattet soweit die betreffenden natürlichen oder anderen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die zuständige Behörde der ersuchenden Vertragspartei unterrichtet die zuständige Behörde der ersuchten Vertragspartei über Zeitpunkt und Ort des geplanten Treffens mit den betreffenden natürlichen Personen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Informationsaustausch auf Ersuchen

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Verständigungsverfahren

Artikel 11
Protokoll

Artikel 12
Umsetzungsgesetzgebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Anlage zur
Denkschrift

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1186: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. September 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen


 
 
 


Drucksache 441/10 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010)



Drucksache 329/10

... 3. Personen, nach denen zum Zwecke der Durchführung aufenthaltsbeendender oder einreiseverhindernder Maßnahmen, gefahndet wird insbesondere zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1 Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung – BKADV)

§ 1
Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merkmale

§ 2
Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind

§ 3
Personenbezogene Daten im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 4
Personenbezogene Daten sonstiger Personen

§ 5
Personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erhoben worden sind

§ 6
Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung

§ 7
Personenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen

§ 8
Personenbezogene Daten von Vermissten, unbekannten hilflosen Personen und unbekannten Toten

§ 9
Dateien des Bundeskriminalamts nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 10
Speicherung der Daten in den Dateien der Zentralstelle

§ 11
Speicherung der Daten in sonstigen Dateien der Zentralstelle

Artikel 2
Änderung der Verordnung im Hinblick auf das Schengener Informationssystem der zweiten Generation

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummern 6 bis 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Satz 2:

Zu Absatz 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Satz 2:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 2:

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Satz 2:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1338: Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen


 
 
 


Drucksache 430/10

... J. in der Erwägung, dass die Regierung von Birma/Myanmar dem EU-Sonderbeauftragten für Birma/Myanmar weiterhin die Einreise ins Land und die Aufnahme eines Dialogs verweigert, obwohl monatelang immer wieder darum ersucht wurde,



Drucksache 732/10

... Das Recht auf Einreise und die Ausstellung von Aufenthaltstitel für Familienangehörige aus Drittstaaten, die Unionsbürger, welche in andere Mitgliedstaaten ziehen, begleiten oder ihnen nachziehen, werden unter anderem durch überzogene Anforderungen zur Vorlage von Dokumenten, aufwändige Verwaltungsverfahren und lange Bearbeitungszeiten behindert. Familienmitgliedern von Unionsbürgern im weiteren Sinn (z.B. nichteheliche Partner) kann u. U. eine Erleichterung bei der Einreise und beim Aufenthalt verweigert werden. Zu weiteren Problemen kommt es, wenn das Konzept der Familienmitglieder im weiteren Sinn sich entweder nicht in der innerstaatlichen Gesetzgebung wiederfindet oder in einer dem EU-Recht entgegenstehenden Weise ausgelegt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 746/10

... Die Tabelle dient zwei unterschiedlichen Zwecken: Einerseits ermöglicht sie es den Grenzschutzbehörden zu überprüfen, ob ein bestimmtes zum Zweck des Überschreitens der Außengrenzen ausgestelltes Dokument anerkannt ist, andererseits können Konsularbedienstete anhand der Tabelle überprüfen, ob sämtliche Mitgliedstaaten, die die gemeinsame Visumpolitik anwenden, ein bestimmtes Dokument als visierfähig anerkennen. Die räumliche Gültigkeit des ausgestellten Visums muss dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten entsprechen, die das Reisedokument anerkennen; erkennt ein Mitgliedstaat ein bestimmtes Reisedokument nicht an, so darf dessen Inhaber nicht in das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats einreisen. Die Regeln für die Ausstellung der Visa in solchen Fällen sind in Artikel 25 Absatz 3 des Visakodex niedergelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/10




1. Gegenstand des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtliche Aspekte

3. Anhörung interessierter Kreise

4. Folgenabschätzung

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsprinzip

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Erstellung der Liste der Reisedokumente

Artikel 3
Struktur der Liste

Artikel 4
Mitteilung der Anerkennung oder Nichtanerkennung von aufgeführten Reisedokumenten

Artikel 5
Neue Reisedokumente

Artikel 6
Bewertung der technischen Normen der Reisedokumente

Artikel 7
Ausschussverfahren

Artikel 8
Veröffentlichung der Liste

Artikel 9
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11


 
 
 


Drucksache 246/1/10

... 22. Im Übrigen verweist der Bundesrat insbesondere zu den Themen Weiterentwicklung von Mobilitätspartnerschaften, gemeinsame Bearbeitung von Asylanträgen sowie Einrichtung eines Einreise-/Ausreisesystems auf seine Stellungnahme zur Mitteilung über das Stockholmer Programm vom 18. September 2009 (BR-Drucksache 616/09 (Beschluss)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/10




Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 100/10

... Der vorliegende Vorschlag entspricht diesen Bestimmungen und trägt insbesondere den im Vertrag festgelegten geteilten Zuständigkeiten Rechung, indem die Mitgliedstaaten für die Kontrolle ihrer Außengrenzen verantwortlich bleiben. Vor allem wird mit dem Vorschlag der Grundsatz beachtet, dass bei von der Agentur koordinierten Operationen die abgestellten Beamten nur unter den Anweisungen und grundsätzlich nur in Gegenwart von Grenzschutzbeamten des Einsatzmitgliedstaats Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen dürfen. Entscheidungen zur Verweigerung der Einreise gemäß dem Schengener Grenzkodex werden nur von den Grenzschutzbeamten des Einsatzmitgliedstaats getroffen. In diesem Zusammenhang wird der Agentur keine Entscheidungsbefugnis übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

2. Konsultation beteiligter Kreise und Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Zusammenfassung

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinigtes Königreich und Irland

5 Dänemark

Island und Norwegen

5 Schweiz

5 Liechtenstein

Genauer Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen

Artikel 1
– Errichtung der Agentur

Artikel 1a
– Begriffsbestimmungen

Artikel 2
– Wesentliche Aufgaben

Artikel 3
– Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
– Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte (neu)

Artikel 3b
– Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams (neu)

Artikel 4
– Risikoanalyse

Artikel 5
– Ausbildung

Artikel 6
– Forschung

Artikel 7
– Technische Ausrüstung

Artikel 8
– Unterstützung von Mitgliedstaaten in einer Situation, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordert

Artikel 8e
– Einsatzplan

Artikel 8h
– Kosten

Artikel 9
– Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
– Informationsaustausch

Artikel 11a
– Datenschutz (neu)

Artikel 11b
– Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen (neu)

Artikel 13
– Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
– Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
– Sitzabkommen (neu)

Artikel 17
– Personal

Artikel 20
– Befugnisse des Verwaltungsrats

Artikel 21
– Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 25
– Aufgaben und Befugnisse des Direktors

Vorschlag

Artikel 1
Geänderter Text

Artikel 3
Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte

Artikel 3b
Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 3c
Anweisungen für die FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 4
Risikoanalyse

Artikel 6
Verfolgung und Beteiligung an der Forschungsarbeit

Artikel 7
Technische Ausrüstung

Artikel 9
Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
Systeme für den Informationsaustausch

Artikel 11a
Datenschutz

Artikel 11b
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache

Artikel 13
Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
Sitzabkommen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 235/10

... (2) Die Bestimmungen der Artikel 7 und 8 und aufgrund dieser Bestimmungen getroffene Maßnahmen gelten unbeschadet der Anwendbarkeit der von Vertragsparteien auf dem Gesetzes-, Verordnungs- oder Verwaltungswege erlassenen Bestimmungen betreffend Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung oder von Bestimmungen, die eine besondere Behandlung ausländischer Staatsangehöriger aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Gesundheit vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo1 zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums

Ziele und Grundsätze

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

2 Nichtdiskriminierung

Artikel 6

2 Niederlassungsrecht

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

2 Flugsicherheit

Artikel 11

2 Luftsicherheit

Artikel 12

2 Flugverkehrsmanagement

Artikel 13

2 Wettbewerb

Artikel 14

2 Durchsetzung

Artikel 15

2 Auslegung

Artikel 16

Neue Rechtsvorschriften

Artikel 17

Gemischter Ausschuss

Artikel 18

Artikel 19

2 Streitbeilegung

Artikel 20

2 Schutzmaßnahmen

Artikel 21

Artikel 22

Weitergabe von Informationen

Artikel 23

Drittländer und Internationale Organisationen

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

2 Übergangsregelungen

Artikel 27

Verhältnis zu Luftverkehrsabkommen und anderen zweiseitigen Luftverkehrsvereinbarungen

Artikel 28

Inkrafttreten, Überprüfung, Beendigung und sonstige Bestimmungen

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Beendigung

Artikel 32
Erweiterung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums

Artikel 33
Flughafen Gibraltar

Artikel 34
Sprachen

Anhang I
Anwendbare Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Marktzugang und damit zusammenhängende Fragen

Nr. 2407/92 Nr. 2408/92 Nr. 2409/92 Nr. 95/93 Nr. 96/67 Nr. 785/2004

B. Flugverkehrsmanagement

Nr. 549/2004 Nr. 550/2004 Nr. 551/2004 Nr. 552/2004 Nr. 2096/2005 Nr. 2150/2005

C. Flugsicherheit

Nr. 3922/91 Nr. 94/56 Nr. 1592/2002 Nr. 2003/42 Nr. 1702/2003 Nr. 2042/2003 Nr. 104/2004 Nr. 488/2005 Nr. 2111/2005

D. Luftsicherheit

Nr. 2320/2002 Nr. 622/2003 Nr. 1217/2003 Nr. 1486/2003 Nr. 1138/2004

E. Umweltschutz

Nr. 89/629 Nr. 92/14 Nr. 2002/30 Nr. 2002/49

F. Soziale Aspekte

Nr. 1989/391 Nr. 2003/88 Nr. 2000/79

G. Verbraucherschutz

Nr. 90/314 Nr. 92/59 Nr. 93/13 Nr. 95/46 Nr. 2027/97 Nr. 261/2004

H. Sonstige Rechtsvorschriften

Nr. 2299/1989 Nr. 91/670 Nr. 3925/91 Nr. 437/2003 Nr. 1358/2003 Nr. 2003/96

Anhang II
Horizontale Anpassungen und bestimmte Verfahrensregeln

1. Einleitender Teil der Rechtsvorschriften

2. Besondere Terminologie der Rechtsakte

3. Bezugnahmen auf Mitgliedstaaten

4. Bestimmungen zu Ausschüssen der europäischen Gemeinschaften und Konsultation assoziierter Parteien

5. Zusammenarbeit und Informationsaustausch

6. Sprachen

Anhang III
Regeln für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen gemäß Artikel 14

Artikel 1
Staatliche Monopole

Artikel 2
Angleichung der Rechtsvorschriften für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen

Artikel 3
Wettbewerb und sonstige wirtschaftliche Bestimmungen

Anhang IV
Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften

1. Allgemeine Grundsätze für die Anwendung von Artikel 16 des Übereinkommens

2. Umfang und Modalitäten der Verfahren nach Artikel 16 Absatz 2 des Übereinkommens

3. Vorlagen nach Artikel 20 Absatz 3 des Übereinkommens

4. Sprachenregelung bei Vorlagen an den Gerichtshof

Anhang V

Protokoll I
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll II
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll III
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits

Artikel 1
Übergangsfrist

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll IV
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll V
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften durch die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Artikel 5
Flugsicherheit

Artikel 6
Luftsicherheit

Protokoll VI
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits

Artikel 1
Übergangszeiträume

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll VII
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits

Artikel 1
Übergangszeiträume

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll VIII
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits

Artikel 1
Übergangsfrist

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll IX
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits

Artikel 1
Zuständigkeiten der UNMIK

Artikel 2
Übergangsfristen

Artikel 3
Bedingungen für den Übergang

Artikel 4
Übergangsregelungen

Artikel 5
Internationale Übereinkünfte

Artikel 6
Flugsicherheit

Artikel 7
Luftsicherheit

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21
und 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25
und 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1137: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums


 
 
 


Drucksache 210/10

... ") sind die Vorschriften für Visa für den längerfristigen Aufenthalt festgelegt, die dem Inhaber eines solchen Visums die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ermöglichen. Die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)2 regelt die Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige. Um Drittstaatsangehörigen – Inhabern von nationalen Visa für den längerfristigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand vollständig anwenden ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 210/10




Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 9. März 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung EU Nr. .../2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und der Verordnung EG Nr. 562/2006 in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt

Artikel 1

Artikel 18

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates


 
 
 


Drucksache 861/10

... (1) Eine natürliche Person, die sich auf Einladung eines Vertragsstaats oder einer Universität, Hochschule, Schule, eines Museums oder einer anderen kulturellen Einrichtung dieses Vertragsstaats oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustausches in diesem Vertragsstaat höchstens zwei Jahre lang lediglich zur Ausübung einer Lehrtätigkeit, zum Halten von Vorlesungen oder zur Ausübung einer Forschungstätigkeit bei dieser Einrichtung aufhält und die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, ist in dem erstgenannten Staat mit ihren für diese Tätigkeit bezogenen Vergütungen von der Steuer befreit, vorausgesetzt, dass diese Vergütungen von außerhalb dieses Staates bezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Unselbständige Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studierende

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vorteilsbegrenzung

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 27
Diplomatische und konsularische Vorrechte

Artikel 28
Protokoll

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Geltungsdauer

1. Zu Artikel 4:

2. Zu Artikel 7:

3. Zu Artikel 10:

4. Zu den Artikeln 10 und 11:

5. Zu Artikel 13 Absatz 5:

6. Zu Artikel 25:

7. Zum Abkommen:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 281/10 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bedauert, dass der Aktionsplan die Problematik der Altersbestimmung nur aus Sicht des Minderjährigenschutzes beleuchtet und das staatliche Interesse an der Identitätsklärung und Altersfeststellung illegal eingereister Personen ausblendet. Das Erfordernis der Altersbestimmung besteht nur deshalb, weil illegal Einreisende in aller Regel keine Ausweispapiere mit sich führen und gegenüber Behörden ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten zur Vorlage oder Beschaffung von Pass- und Identitätspapieren nicht nachkommen. Eine beträchtliche Anzahl jüngerer Asylbewerber trägt wahrheitswidrig vor, minderjährig zu sein, mit dem Ziel, trotz Ablehnung des Asylantrags nicht zurückgeführt zu werden oder Vorteile bei der sozialen Versorgung und Betreuung zu erhalten.



Drucksache 704/10

... "Abweichend von Absatz 1 Nummer 6 und 7 erlischt der Aufenthaltstitel eines Ausländers nicht, wenn er die Voraussetzungen des § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erfüllt, rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe genötigt und von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten wurde und innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der Zwangslage, spätestens jedoch innerhalb von zehn Jahren, wieder einreist. "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 88a
Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

Artikel 3
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 237
Zwangsheirat

Artikel 5
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ [25] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften

Artikel 8
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Bekämpfung der Zwangsheirat und Verbesserung des Schutzes der Opfer

II. Weitere Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IV. Gesetzesfolgen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1520: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.