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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Einnahmebasis"


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Drucksache 31/1/19

... 8. Der Bundesrat begrüßt die bisherigen Bemühungen der Kommission im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD für ein faires und effizientes Steuersystem in Europa und bittet die Kommission, diese entschlossen fortzusetzen. Mit den bereits beschlossenen steuerlichen Rechtsvorschriften wird die Steuertransparenz erhöht, gegen Steuermissbrauch vorgegangen und der Steuerbetrug bekämpft. Die europäische Steuerpolitik stärkt damit auch die Einnahmebasis der Mitgliedstaaten.



Drucksache 330/18 (Beschluss)

... 2. Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.

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Drucksache 330/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 330/1/18

... b) Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/1/18




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 471/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Feststellung der vorgeschlagenen Ratsempfehlung, dass die öffentlichen Finanzen in Deutschland insgesamt solide sind. Der Bundesrat hält zum einen fest, dass hierzu die Konsolidierungsanstrengungen aller staatlichen Ebenen beigetragen haben. Zum anderen ist er der Auffassung, dass eine Verbesserung der strukturellen Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich ist, um die Erbringung der notwendigen staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldengrenzen auch künftig zu gewährleisten. Der Bundesrat hält es vor diesem Hintergrund für geboten, Bezieher sehr hoher Einkommen und Vermögende stärker an der weiteren Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu beteiligen. Hierzu ist insbesondere der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent zu erhöhen, damit Besserverdienende einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Zusätzlich bedarf es der Wiedereinführung einer Vermögensteuer, um große Vermögen auch wieder an der Finanzierung staatlicher Leistungen zu beteiligen.



Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass trotz der derzeit noch konjunkturell bedingten Mehreinnahmen weiterhin auch eine Verbesserung der strukturellen Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich ist. Vor dem Hintergrund erheblicher struktureller Defizite der Haushalte der Gebietskörperschaften als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist ansonsten die Erbringung der notwendigen staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldengrenzen nicht zu bewältigen.



Drucksache 25/1/13

... 9. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass trotz der derzeit noch konjunkturell bedingten Mehreinnahmen weiterhin auch eine Verbesserung der strukturellen Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich ist. Vor dem Hintergrund erheblicher struktureller Defizite der Haushalte der Gebietskörperschaften als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist ansonsten die Erbringung der notwendigen staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldengrenzen nicht zu bewältigen.



Drucksache 600/1/13

... d) Aus Sicht des Bundesrates ist weiterhin auch eine strukturelle Steigerung der Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen unerlässlich, um die Erbringung der notwendigen staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldengrenzen dauerhaft sicherzustellen. Ein qualitativ attraktives Angebot an öffentlichen Gütern und Leistungen ist notwendige Bedingung für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands und den Wohlstand seiner Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesrat hält es daher für geboten, Bezieher sehr hoher Einkommen und Vermögende stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent erhöht werden sollte. Zusätzlich bedarf es der Wiedereinführung einer Vermögensteuer, um auch große Vermögen an der Finanzierung staatlicher Leistungen zu beteiligen. Der Bundesrat sieht in den genannten Maßnahmen einen Beitrag, die notwendige Konsolidierung nicht zu Lasten derjenigen vorzunehmen, die aufgrund ihrer Lebenssituation staatlicher Unterstützung bedürfen.



Drucksache 192/13

... Ohne die Steigerung der Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen sind diese Herausforderungen nicht zu bewältigen. Sparanstrengungen allein reichen nicht mehr aus, wenn soziale Gerechtigkeit Maßstab für das Handeln des Staates bleiben soll. Eine Akzeptanz für erforderliche Sparmaßnahmen kann in der Bevölkerung aber nur dann erreicht werden, wenn alle gesellschaftlichen Gruppen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Erreichung des Ziels handlungsfähiger öffentlicher Haushalte herangezogen werden. Die Steuergerechtigkeit fordert, dass sich die Steuer an der Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger und an der Höhe der Einkommen orientiert. Der linearprogressive Einkommensteuertarif ist Ausdruck dieses Prinzips. Mit dem moderaten Anstieg der steuerlichen Belastung höherer Einkommen ist der linearprogressive Einkommensteuertarif geeignet, die Steuerpflichtigen gerecht zu belasten.

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Drucksache 192/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung


 
 
 


Drucksache 471/1/13

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Feststellung der vorgeschlagenen Ratsempfehlung, dass die öffentlichen Finanzen in Deutschland insgesamt solide sind. Der Bundesrat hält zum einen fest, dass hierzu die Konsolidierungsanstrengungen aller staatlichen Ebenen beigetragen haben. Zum anderen ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine Verbesserung der strukturellen Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich ist, um die Erbringung der notwendigen staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldengrenzen auch künftig zu gewährleisten. Der Bundesrat hält es vor diesem Hintergrund für geboten, Bezieher sehr hoher Einkommen und Vermögende stärker an der weiteren Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu beteiligen. Hierzu ist insbesondere der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent zu erhöhen, damit Besserverdienende einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Zusätzlich bedarf es der Wiedereinführung einer Vermögensteuer, um große Vermögen auch wieder an der Finanzierung staatlicher Leistungen zu beteiligen.



Drucksache 600/13 (Beschluss)

... d) Aus Sicht des Bundesrates ist weiterhin auch eine strukturelle Steigerung der Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen unerlässlich, um die Erbringung der notwendigen staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldengrenzen dauerhaft sicherzustellen. Ein qualitativ attraktives Angebot an öffentlichen Gütern und Leistungen ist notwendige Bedingung für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands und den Wohlstand seiner Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesrat hält es daher für geboten, Bezieher sehr hoher Einkommen und Vermögende stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent erhöht werden sollte. Zusätzlich bedarf es der Wiedereinführung einer Vermögensteuer, um auch große Vermögen an der Finanzierung staatlicher Leistungen zu beteiligen. Der Bundesrat sieht in den genannten Maßnahmen einen Beitrag, die notwendige Konsolidierung nicht zu Lasten derjenigen vorzunehmen, die aufgrund ihrer Lebenssituation staatlicher Unterstützung bedürfen.

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Drucksache 600/13 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 201/1/12

... Die sich aus einem erhöhten Grundfreibetrag ergebenden Steuermindereinnahmen sind für die öffentlichen Haushalte nicht tragbar. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass im Sinne einer gerechten Lastenverteilung eine verlässliche und ausreichend hohe Einnahmebasis sichergestellt werden muss und dass insofern eine angemessene Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer erfolgen sollte.



Drucksache 64/12

... Ohne die Steigerung der Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen sind diese Herausforderungen nicht zu bewältigen. Sparanstrengungen allein reichen nicht mehr aus, wenn soziale Gerechtigkeit Maßstab für das Handeln des Staates bleiben soll. Eine Akzeptanz für erforderliche Sparmaßnahmen kann in der Bevölkerung aber nur dann erreicht werden, wenn alle gesellschaftlichen Gruppen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Erreichung des Ziels handlungsfähiger öffentlicher Haushalte herangezogen werden.



Drucksache 450/1/12

... a) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass trotz aktueller konjunkturell bedingter Mehreinnahmen weiterhin auch eine Verbesserung der strukturellen Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich ist. Vor dem Hintergrund erheblicher struktureller Defizite der Haushalte der Gebietskörperschaften als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist ansonsten die Erbringung der notwendigen staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldengrenzen nicht zu bewältigen. Der Bundesrat lehnt deshalb die von der Bundesregierung verfolgten Pläne zu weiteren umfangreichen Steuersenkungen ab. Neben der strikten Begrenzung der staatlichen Ausgaben hält es der Bundesrat vielmehr für geboten, Bezieher sehr hoher Einkommen und Vermögende stärker an der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu beteiligen. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent erhöht werden sollte, damit Besserverdienende einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Zusätzlich bedarf es der Wiedererhebung einer Vermögensteuer, um große Vermögen auch wieder an der Finanzierung staatlicher Leistungen zu beteiligen.



Drucksache 571/1/12

... d) Die Einhaltung des Fiskalpaktes erfordert darüber hinaus auch eine Verbesserung der strukturellen Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen. Vor dem Hintergrund der erheblichen strukturellen Defizite der Haushalte der Gebietskörperschaften als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise lehnt der Bundesrat die von der Bundesregierung verfolgten Pläne zu weiteren umfangreichen Steuersenkungen ab. Neben der strikten Begrenzung der staatlichen Ausgaben hält es der Bundesrat vielmehr für geboten, Bezieher sehr hoher Einkommen und Vermögende stärker an der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu beteiligen.

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Drucksache 571/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 51 Absatz 2 HGrG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 1 SZAG

§ 1
Gegenstand

Zu § 1

Zu § 1

6. Zu Artikel 4 § 1 Satz 5 FAG

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

10. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 KitaFinHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 §§ 7 und 8 Absatz 2 KitaFinHG

§ 7
Anpassung der Verfügungsrahmen

12. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1 bis 3 und § 9 Absatz 1 bis 3 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2 Hilfsempfehlung:

13. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 bis 4, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und 2, § 9 Absatz 1 und Absatz 2 bis 4 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 3 KitaFinHG

15. Zu Artikel 5 und 6 allgemein Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder


 
 
 


Drucksache 847/1/11

... d) Die sich aus einem erhöhten Grundfreibetrag ergebenden Steuermindereinnahmen sind für die öffentlichen Haushalte nicht tragbar. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass im Sinne einer gerechten Lastenverteilung eine verlässliche und ausreichend hohe Einnahmebasis sichergestellt werden muss und dass insofern eine angemessene Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer erfolgen sollte.



Drucksache 743/1/11

... 3. Der Bundesrat sieht angesichts der unsicheren konjunkturellen Perspektiven für die deutsche Volkswirtschaft eine Fortführung der Haushaltskonsolidierung als erforderlich an. Dies setzt neben einer unverändert notwendigen Begrenzung der staatlichen Ausgaben auch die Sicherung der Einnahmebasis der öffentlichen Haushalte voraus. Vor diesem Hintergrund weist der Bundesrat die von der Bundesregierung beabsichtigten Steuersenkungen mit Nachdruck zurück, die die Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in zwei Schritten ab dem Jahr 2013 um dauerhaft 6 Mrd. Euro jährlich verringern würden, soweit sie nicht verfassungsrechtlich geboten sind; auch in letzterem Fall sind geeignete Gegenfinanzierungsmaßnahmen unerlässlich. Aus der gegenwärtigen konjunkturellen Erholung resultierende Steuermehreinnahmen als Grundlage für dauerhafte Steuersenkungen zu verwenden, widerspricht der mit der verfassungsrechtlichen Schuldenregel intendierten, konjunkturgerechten Finanzpolitik und ist aus Sicht des Bundesrates mit dem Leitbild einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Haushaltspolitik nicht vereinbar. Vorrang hat aus Sicht des Bundesrates vielmehr der Abbau der strukturellen Neuverschuldung in den öffentlichen Haushalten, um die Handlungsfähigkeit des Staates im Falle einer erneuten Verschärfung der Wirtschaftskrise sowie zur Gestaltung wichtiger Zukunftsbereiche wie Bildung und öffentlicher Infrastruktur - nicht zuletzt auf der kommunalen Ebene - dauerhaft sicherzustellen.



Drucksache 41/3/10

... herbeiführt wurde. Der Bundesrat betont nachdrücklich, dass angesichts der angespannten Haushaltslage für weitere Steuersenkungen auf absehbare Zeit kein Spielraum besteht. Von Seiten der Bundesregierung erhobene Forderungen in diese Richtung nehmen eine Verfehlung der Vorgaben der neuen Schuldenregel in Kauf und ignorieren die Vorgaben aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt. Der Bundesrat erinnert daran, dass die seit dem Herbst 2008 beschlossenen Steuererleichterungen die Einnahmebasis des Staates dauerhaft um mehr als 34 Mrd. Euro schwächen, wovon auf den Bund rund 16 Mrd. Euro und auf Länder und Kommunen rund 18 Mrd. Euro entfallen. Der Bundesrat vertritt daher in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Sachverständigenrates die Auffassung, dass in einer solchen Situation weitere Steuersenkungen mit einer seriösen Finanzpolitik nicht vereinbar sind. Der Bundesrat teilt in diesem Zusammenhang die Auffassung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dass der im Jahreswirtschaftsbericht angekündigte Stufentarif nicht nennenswert zu einer Vereinfachung des Einkommensteuersystems beiträgt. Ansatzpunkt für eine nachhaltige Steuervereinfachung ist vielmehr aus Sicht des Bundesrates die Ermittlung der Bemessensgrundlage.



Drucksache 532/1/10

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 Steuerausnahmen und -erleichterungen bei der Energie- und Stromsteuer abgebaut werden sollen, um die ökologische Lenkungswirkung zu verbessern und die staatliche Einnahmebasis zu vergrößern.

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Drucksache 532/1/10




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zur Eingangsformel

Zu Artikel 1

13. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG

14. Zu Artikel 3 § 14 Absatz 1, § 55 Absatz 4, § 96 Absatz 3 InsO

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

15. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO

16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 InsO

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 55 Absatz 4 InsO

18. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 96 Absatz 3 InsO

19. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung

20. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung

21. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben c und d § 54 Absatz 2 und 3 EnergieStG Nummer 2 Buchstaben b und c § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG , zu Artikel 7 Nummer 2 § 9b Absatz 2 StromStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StromStG Zu Artikel 8 StromStV

22. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 54 Absatz 2 und 3, § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG Artikel 7 Nummer 2 und 3 § 9b Absatz 2, § 10 StromStG

23. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

Zu Buchstabe b

24. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

26. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

27. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes *

28. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein *

29. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV

30. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,

31. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 1/2/10

... 4. Die vorübergehende Inkaufnahme höherer Finanzierungsdefizite ändert jedoch nichts an dem Erfordernis, die Dynamik der Staatsverschuldung zu bremsen und bei konjunktureller Normallage und abseits krisenhafter Ausnahmesituationen einen strukturellen Haushaltsausgleich ohne die Aufnahme neuer Kredite sicherzustellen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung dieser Zielsetzung im Bundeshaushalt 2010 lediglich unzureichend nachkommt. Stattdessen wird die Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen durch die im sogenannten



Drucksache 865/2/09

... Länder und Kommunen insgesamt: -22,6 Mrd. Euro bzw. -7,6 v.H.). Eine zusätzliche Schwächung der Einnahmebasis von Ländern und Kommunen durch das Gesetz ist gerade vor dem Hintergrund der neuen Verschuldensregelung des



Drucksache 141/06

... Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu stabilen Preisen und niedrigen Zinsen und stärken das Vertrauen der Konsumenten und Investoren. Die Bundesregierung hat sich der Aufgabe gestellt, die strukturelle Schieflage, die bereits mit den im letzten Sommer vorgelegten Eckwerten offen gelegt worden war, nachhaltig und dauerhaft zu beseitigen. Mit einem Bündel struktureller Maßnahmen sollen Ausgabenniveau und Finanzierungsmöglichkeiten künftig wieder in Einklang gebracht werden. Dabei gilt es, das Wachstum konsumtiver Ausgaben weiter zu bremsen, Subventionen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten abzubauen, Missbrauchsmöglichkeiten entschlossen zu bekämpfen und die Einnahmebasis durch moderate Steuersatzanpassungen dauerhaft zu sichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.