10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Einlagenschutz"
Drucksache 640/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems - COM(2015) 586 final
... Die erst im Jahr 2014 verabschiedete neue Einlagensicherungsrichtlinie hat das Schutzniveau für die Einlegerinnen und Einleger in der EU weiter verbessert. Die neuen Bestimmungen gewährleisten einen ausreichenden Einlagenschutz. Sie müssen allerdings auch von allen Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt werden. Dies gilt auch für die vereinheitlichten Vorgaben für die finanzielle Ausstattung von Einlagensicherungssystemen. Der Bundesrat sieht es daher als sehr kritisch an, dass ein Teil der Mitgliedstaaten die Vorgaben der neuen Einlagensicherungsrichtlinie nicht oder nur teilweise umgesetzt hat.
Zum Verordnungsvorschlag allgemein
Zur Rechtsgrundlage
Zu den Stufen des Europäischen Einlagensicherungssystems
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 502/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... 10. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Vorgaben der neuen europäischen Einlagensicherungsrichtlinie den Einlagenschutz in der EU weiter deutlich verbessert haben.
Drucksache 640/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems - COM(2015) 586 final
... 5. Die erst im Jahr 2014 verabschiedete neue Einlagensicherungsrichtlinie hat das Schutzniveau für die Einlegerinnen und Einleger in der EU weiter verbessert. Die neuen Bestimmungen gewährleisten einen ausreichenden Einlagenschutz. Sie müssen allerdings auch von allen Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt werden. Dies gilt auch für die vereinheitlichten Vorgaben für die finanzielle Ausstattung von Einlagensicherungssystemen. Der Bundesrat sieht es daher als sehr kritisch an, dass ein Teil der Mitgliedstaaten die Vorgaben der neuen Einlagensicherungsrichtlinie nicht oder nur teilweise umgesetzt hat.
Zum Verordnungsvorschlag allgemein
Zur Rechtsgrundlage
Zu den Stufen des Europäischen Einlagensicherungssystems
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 502/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... Er ist der Auffassung, dass die Vorgaben der neuen europäischen Einlagensicherungsrichtlinie den Einlagenschutz in der EU weiter deutlich verbessert haben. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesrepublik Deutschland laut vorliegender Mitteilung bisher lediglich als einer von 16 Mitgliedstaaten die BRRD-Richtlinie und als einer von 10 Mitgliedstaaten die Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD-Richtlinie) vollständig fristgerecht umgesetzt hat. Er sieht es als kritisch an, dass 18 Mitgliedstaaten die neue Einlagensicherungsrichtlinie am 19. Oktober 2015 nicht oder noch nicht vollständig umgesetzt hatten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es die vorrangige Aufgabe aller Mitgliedstaaten ist, die BRRD-Richtlinie und die DGSD-Richtlinie - wo dies noch nicht geschehen ist - umgehend umzusetzen und damit für den Aufbau stabiler und leistungsfähiger Einlagensicherungssysteme in Europa Sorge zu tragen. Die neuen Regeln müssen von allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden.
Drucksache 437/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme (Neufassung) KOM (2010) 368 endg.
... 3. Der Bundesrat erinnert daran, dass er am 19. Dezember 2008 insbesondere die Berücksichtigung der in Deutschland neben der Einlagensicherung bestehenden Institutssicherung der Genossenschaftsbanken und Sparkassen bei der Harmonisierung des Einlagenschutzes gefordert hat (BR-Drucksache 778/08(B), Ziffer 6). Er steht daher dem Richtlinienvorschlag in mehreren Punkten kritisch gegenüber, da die in Deutschland auf dem Gebiet der Einlagensicherung bestehenden Vorgaben nicht in angemessenem Umfang berücksichtigt werden und die vorgesehenen Regelungen für die Einleger im Ergebnis eine Absenkung des bislang bestehenden Schutzniveaus bedeuten:
Drucksache 437/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme (Neufassung) KOM (2010) 368 endg.; Ratsdok. 12386/10
... 4. Der Bundesrat erinnert daran, dass er am 19. Dezember 2008 insbesondere die Berücksichtigung der in Deutschland neben der Einlagensicherung bestehenden Institutssicherung der Genossenschaftsbanken und Sparkassen bei der Harmonisierung des Einlagenschutzes gefordert hat (BR-Drucksache 778/08(B) Ziffer 6). Er steht daher dem Richtlinienvorschlag in mehreren Punkten kritisch gegenüber, da die in Deutschland auf dem Gebiet der Einlagensicherung bestehenden Vorgaben nicht in angemessenem Umfang berücksichtigt werden und die vorgesehenen Regelungen für die Einleger im Ergebnis eine Absenkung des bislang bestehenden Schutzniveaus bedeuten:
Drucksache 778/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme im Hinblick auf Deckungssumme und Auszahlungsfrist KOM (2008) 661 endg.; Ratsdok. 14317/08
... 16. D. h. diejenigen Kreditinstitute, die einem Institutssicherungssystem angehören, gewährleisten nicht nur ein Maximum an Einlagenschutz, sondern gleichzeitig das höchst mögliche Maß an Verbraucherschutz. Eine entsprechende Würdigung dieser Sicherungssysteme muss, wenn die Kommission schon beabsichtigt, Verbraucherschutzaspekte in den Mittelpunkt ihrer Zielsetzungen zu stellen, im Rahmen des Richtlinienänderungsverfahrens auf jeden Fall berücksichtigt werden bzw. entsprechend deutlich Erwähnung finden.
2 Allgemeines
Rückwirkende Geltung der neuen Entschädigungsgrenzen zum 15. Oktober 2008
Anhebung des Entschädigungsanspruchs auf 100 000 € zum 31. Dezember 2009
2 Auszahlungsfristen
Differenzierte Darstellung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Einlagen- und Institutssicherungssysteme
Drucksache 637/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz)
Drucksache 640/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems - COM(2015) 586 final
Drucksache 686/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Vollendung der Bankenunion - COM(2017) 592 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.