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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Einlagen- oder Kreditkonten"


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Drucksache 911/1/05

... " in Absatz 7 ist neu zu definieren. Zum einen umfasst der Begriff Konten, die dem Einlagengeschäft zuzuordnen sind, denn die Führung eines Kontos für einen Kunden beinhaltet immer die Verwahrung dessen Geldes. Zum anderen haben Girokonten neben der Zahlungsfunktion immer eine Funktion als Einlagenkonto und bei eingeräumter Überziehungsmöglichkeit auch die Funktion eines Kreditkontos. Diese Funktionen müssen in der Definition berücksichtigt werden, um nicht Girokonten bei Kreditinstituten aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszublenden. Davon zu unterscheiden ist das Finanztransfergeschäft. Im Hinblick darauf, dass es Zahlungsinstituten ohne Banklizenz nicht erlaubt sein sollte, Einlagen- oder Kreditkonten zu führen, wird gebeten, eine Definition des Finanztransfergeschäfts in die Richtlinie aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/1/05




Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 24

Zu Artikel 41

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52

Zu Artikel 60

Zu Artikel 65


 
 
 


Drucksache 911/05 (Beschluss)

... " in Absatz 7 ist neu zu definieren. Zum einen umfasst der Begriff Konten, die dem Einlagengeschäft zuzuordnen sind, denn die Führung eines Kontos für einen Kunden beinhaltet immer die Verwahrung dessen Geldes. Zum anderen haben Girokonten neben der Zahlungsfunktion immer eine Funktion als Einlagenkonto und bei eingeräumter Überziehungsmöglichkeit auch die Funktion eines Kreditkontos. Diese Funktionen müssen in der Definition berücksichtigt werden, um nicht Girokonten bei Kreditinstituten aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszublenden. Davon zu unterscheiden ist das Finanztransfergeschäft. Im Hinblick darauf, dass es Zahlungsinstituten ohne Banklizenz nicht erlaubt sein sollte, Einlagen- oder Kreditkonten zu führen, wird gebeten, eine Definition des Finanztransfergeschäfts in die Richtlinie aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/05 (Beschluss)




Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

23. Zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten sollte wie bereits in der EU-Überweisungsrichtlinie

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 24

Zu Artikel 41

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52

Zu Artikel 60

Zu Artikel 65


 
 
 


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