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"Einladungen"


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Drucksache 319/10

... Anbieter von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte, von Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen müssen bei der Einladung zu Werbe- oder Verkaufsveranstaltungen deutlich auf den gewerblichen Charakter der Veranstaltung hinweisen (§ 482 Absatz 2 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 481
Teilzeit-Wohnrechtevertrag

§ 481a
Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt

§ 481b
Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag

§ 482
Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage

§ 482a
Widerrufsbelehrung

§ 483
Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen

§ 484
Form und Inhalt des Vertrags

§ 485
Widerrufsrecht

§ 485a
Widerrufsfrist

§ 486
Anzahlungsverbot

§ 486a
Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zahl] Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge

Artikel 242
Informationspflichten bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträgen sowie Tauschsystemverträgen

§ 1
Vorvertragliche und vertragliche Pflichtangaben

§ 2
Informationen über das Widerrufsrecht

Artikel 3
Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung

Artikel 4
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Bürokratiekosten

1. Pflichtangabe in der Werbung, dass vorvertragliche Informationen erhältlich sind und wo diese angefordert werden können

2. Verpflichtender Hinweis bei der Einladung zu Werbe- oder Verkaufsveranstaltungen auf den gewerblichen Charakter der Veranstaltung

3. Zusammenfassung

IV. Kosten vertraglicher Informationspflichten

1. Pflicht, vorvertragliche Informationen zur Verfügung zu stellen

IV der Richtlinie vorgegeben.

2. Pflicht zur Widerrufsbelehrung

3. Zusammenfassung

V. Sonstige Kosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 481

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 481a

Zu § 481b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 482

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 482a

Zu § 483

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 484

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 485

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 485a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 486

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 486a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1233: Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge


 
 
 


Drucksache 335/10

... Der Fragebogen und die Einladungen zu den Sitzungen wurden den zuständigen nationalen Behörden, den Vertretern der europäischen Verbände der Hersteller ziviler Feuerwaffen und Munition, den Vertretern des zivilen Waffenhandels, Jägern, Sammlern, NRO, Forschungsinstituten und anderen europäischen Vereinigungen (Handelskammern, Branchen- und Handwerksverbänden, mittelständischen Unternehmen) übermittelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Kapitel II
Ausfuhrgenehmigung, Verfahren Und Kontrollen

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel III
Zollverfahren

Artikel 15

Artikel 16

Kapitel IV
Zusammenarbeit der Verwaltungen

Artikel 17

Kapitel V
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Anhang Verzeichnis
der Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentlichen Komponenten und Munition im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1:25


 
 
 


Drucksache 918/09

... 7. fordert die Regierung Vietnams mit Blick auf die Rolle Vietnams als Mitglied des UN-Sicherheitsrats auf, ständige Einladungen für Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, insbesondere zu Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Folter, Menschenrechtsverteidigern und Gewalt gegen Frauen, sowie für die Arbeitsgruppe "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 918/09




2 Vietnam

2 Laos

2 Vietnam

2 Laos

2 Allgemeines


 
 
 


Drucksache 877/09

... Mit der Neufassung von Satz 3 werden die Sanktionsregelungen bei wiederholter Nichtbefolgung von Einladungen (Meldeversäumnis) der Träger praxisgerechter ausgestaltet. Nach dem bisherigen Wortlaut gestaltet sich die verschärfte Sanktionierung bei wiederholten Meldeversäumnissen in der Praxis sehr schwierig. Denn Voraussetzung für die verschärfte Sanktionierung bei wiederholten Meldeversäumnissen ist derzeit, dass die Absenkung des Arbeitslosengeldes II für das jeweils vorangegangene Meldeversäumnis bereits durch Sanktionsbescheid festgestellt worden ist. In der Praxis ist es allerdings sehr häufig der Fall, dass die Träger erwerbsfähige Hilfebedürftige, die auf eine Einladung nicht erschienen sind, kurz hintereinander - im Abstand von nur wenigen Tagen - ein zweites und ggf. drittes Mal einladen müssen, um den mit der Einladung verfolgten Zweck zu erreichen (z.B. Gespräch zur weiteren Eingliederung, Angebot einer Eingliederungsmaßnahme u. s. w.). In diesen Fällen ist es den Trägern regelmäßig nicht möglich jeweils sofort nach dem Meldeversäumnis den Sanktionsbescheid zu erlassen und erst danach die nächste Einladung zu veranlassen. In der Regel kann erst anlässlich des tatsächlichen Erscheinens des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen über die Pflichtverletzungen und das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die vorangegangenen Meldeversäumnisse entschieden und der Sanktionsbescheid erlassen werden. Nach dem derzeitigen Wortlaut kann der Träger in diesen Fällen für die einzelnen Pflichtverletzungen - auch für die wiederholten - jeweils nur eine Sanktionierung der ersten Stufe vornehmen (Minderung um 10 Prozent). Die mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beabsichtigte Verschärfung von Sanktionen bei wiederholter Nichtbefolgung von Einladungen läuft daher in der Praxis häufig ins Leere. Die Neufassung ermöglicht nunmehr die verschärfte Sanktionierung wegen wiederholter Nichtbefolgung von Einladungen auch dann, wenn der Träger für die vorhergehenden Meldversäumnisse noch keine Bescheide erlassen konnte. Voraussetzung ist, dass dem Betroffenen durch vorherige Belehrungen die Folgen seines pflichtwidrigen Verhaltens bekannt waren. Mit dem letzten Halbsatz des neu gefassten Satz 3 wird auch für Überschneidungszeiträume, in denen sowohl erste als auch wiederholte Nichtbefolgungen von Meldeaufforderungen sanktioniert werden, eine Höchstgrenze eingeführt (vgl. Ausführungen zu Doppelbuchstabe aa, Dreifachbuchstabe bbb).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung und Organisation von Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG-Organisationsgesetz)

Abschnitt 1
Errichtung, Rechtsform, Aufgaben

§ 1
Errichtung, Träger und Rechtsform

§ 2
Aufgaben

§ 3
Ausgestaltung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Abschnitt 2
Organe

§ 4
Organe

§ 5
Trägerversammlung

§ 6
Geschäftsführer

Abschnitt 3
Aufsicht

§ 7
Aufsicht

Abschnitt 4
Personal

§ 8
Personal

§ 9
Abordnung des bisherigen Personals zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung

§ 10
Übernahme zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung

§ 11
Personalvertretung

§ 12
Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte

§ 13
Übermittlung von Personalaktendaten zum Zwecke der Personalverwaltung und Personalwirtschaft

Abschnitt 5
Haushalt

§ 14
Aufstellung des Haushaltsplans

§ 15
Haushaltspläne der Zentren für Arbeit und Grundsicherung

§ 16
Sonderregelung für das Jahr 2011

§ 17
Vorläufige Haushaltsführung

§ 18
Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben

§ 19
Nachtragshaushalt

§ 20
Verpflichtungsermächtigungen

§ 21
Stundung, Niederschlagung und Erlass

§ 22
Rechnungsabschluss, Jahresrechnung und Entlastung

§ 23
Geltung der Haushaltsvorschriften des Bundes für die Zentren für Arbeit und Grundsicherung

§ 24
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 6
Überleitungsvorschriften

§ 25
Überleitung in Zentren für Arbeit und Grundsicherung

§ 26
Zusammenarbeit vor der Errichtung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 6a
Zugelassene kommunale Träger

§ 18b
Kooperationsausschuss

§ 18c
Bund-Länder-Ausschuss

§ 18d
Örtliche Beiräte

§ 18e
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Anrechnung der Zahlung auf mehrere Forderungen

§ 44a
Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit

§ 44b
Zentren für Arbeit und Grundsicherung

§ 44c
Trägerversammlung

§ 44d
Geschäftsführer

§ 44e
Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit

§ 47
Aufsicht

Artikel 3
Folgeänderungen anderer Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Zentren für Arbeit und Grundsicherung

Leistungserbringung aus einer Hand

Beibehaltung und Entwicklung der bestehenden Organisationsstrukturen; Errichtung von Anstalten öffentlichen Rechts

Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts

Dezentrale Handlungsspielräume

Organe der Zentren für Arbeit und Grundsicherung

Haushalt und Personal

2. Zugelassene kommunale Träger

3. Weitere Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 18b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18c

Zu § 18d

Zu § 18e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu 16 § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 20

Zu § 44c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44d

Zu § 44e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

D. Sonstige Kosten

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht


 
 
 


Drucksache 180/09

... Absatz 2 regelt die öffentliche Bekanntmachung der Einberufung. Dem Schuldner sind die Gläubiger einer Anleihe regelmäßig nicht bekannt; sie können zudem weltweit verstreut sein. Das Gesetz verzichtet deshalb wie das SchVG von 1899 auf eine persönliche Einladung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen

6. Bürokratiekosten

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

8. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)


 
 
 


Drucksache 138/09

... 19. begrüßt die Tatsache, dass die UPR zahlreichen UN-Mitgliedstaaten einen Anreiz geboten hat, sich darauf einzulassen, ihre internationalen Verpflichtungen umzusetzen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Vertragsorgane und Sonderverfahren zu befolgen, den Vertragsorganen zusammenfassende Berichte zu übermitteln, noch ausstehende Anträge auf die Einladung von Sonderverfahren zu beantworten, noch nicht ratifizierte Verträge zu ratifizieren und nationale Rechtsvorschriften zu verabschieden, mit denen gewährleistet werden soll, dass Verpflichtungen im Zusammenhang mit von ihnen unterzeichneten Verträgen erfüllt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/09




Gesamtbewertung der ersten drei Tätigkeitsjahre des UNHRC

2 Sonderverfahren

Allgemeine regelmäßige Überprüfung

Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Arbeit des UNHRC

Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Die Rolle der Europäischen Union im UNHRC


 
 
 


Drucksache 394/08

... 26. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin auf die Festlegung von Mitgliedschaftskriterien für die Wahl in den UNHRC zu drängen, unter anderem, dass ständige Einladungen an Sonderverfahren ausgesprochen werden; fordert ferner die Überwachung der tatsächlichen Erfüllung der Wahlversprechen der Regierungen der Mitgliedstaaten der VN; fordert, dieses Kriterium bei der Festsetzung der europäischen Unterstützung für die Kandidatenländer anzuwenden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 520/08

... 3. Mautsysteme, die am 10. Juni 2008 bereits eingeführt waren oder für die vor dem 10. Juni 2008 im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens Angebote oder Antworten auf Einladungen zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingesandt wurden, sind von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichtungen ausgenommen, solange sie in Kraft bleiben und sofern sie nicht wesentlich geändert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/08




Begründung

1. Hintergrund Des Vorschlag

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Hintergrund

1.3. Geltende Richtlinien

1.4. Effizientere und umweltgerechtere Entgelterhebung

1.5. Kohärenz mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Konsultation der Beteiligten und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage, Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 7

Artikel 7a

Artikel 7b

Artikel 7c

Artikel 7d

Artikel 7e

Artikel 7f

Artikel 7g

Artikel 7h

Artikel 7i

Artikel 7j

Artikel 8c

Artikel 9b

Artikel 9c

Artikel 11

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang III
A Mindestanforderungen bei der Erhebung von Gebühren für externe Kosten und Höchstbetrag der Gebührenbestandteile für externe Kosten

1. Betroffene Netzabschnitte

2. Betroffene Fahrzeuge, Strassen und Zeiträume

3. Gebührenhöhe

4. Gebührenbestandteile für externe Kosten

4.1. Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung

Tabelle

4.2 Kosten der verkehrsbedingten Lärmbelastung

Tabelle

4.3 Verkehrsstaukosten

Tabelle


 
 
 


Drucksache 755/08 (Beschluss)

... Mit der Neufassung von Satz 3 werden die Sanktionsregelungen bei wiederholter Nichtbefolgung von Einladungen (Meldeversäumnis) der Leistungsträger praxisgerechter ausgestaltet. Nach dem bisherigen Wortlaut gestaltet sich die verschärfte Sanktionierung bei wiederholten Meldeversäumnissen in der Praxis sehr schwierig. Denn Voraussetzung für die verschärfte Sanktionierung bei wiederholten Meldeversäumnissen ist derzeit, dass die Absenkung des Arbeitslosengeldes II für das jeweils vorangegangene Meldeversäumnis bereits durch Sanktionsbescheid festgestellt worden ist. In der Praxis ist es allerdings sehr häufig der Fall, dass die Träger erwerbsfähige Hilfebedürftige, die auf eine Einladung nicht erschienen sind, kurz hintereinander - im Abstand von nur wenigen Tagen - ein zweites und ggf. drittes Mal einladen müssen, um den mit der Einladung verfolgten Zweck zu erreichen (z.B. Gespräch zur weiteren Eingliederung, Angebot einer Eingliederungsmaßnahme u. s. w.). In diesen Fällen ist es den Trägern regelmäßig nicht möglich, jeweils sofort nach dem Meldeversäumnis den Sanktionsbescheid zu erlassen und erst danach die nächste Einladung zu veranlassen. In der Regel kann erst anlässlich des tatsächlichen Erscheinens des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen über die Pflichtverletzungen und das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die vorangegangenen Meldeversäumnisse entschieden und der Sanktionsbescheid erlassen werden. Nach dem derzeitigen Wortlaut kann der Träger in diesen Fällen für die einzelnen Pflichtverletzungen - auch für die wiederholten - jeweils nur eine Sanktionierung der ersten Stufe vornehmen (Minderung um zehn Prozent). Die Neufassung ermöglicht nunmehr die verschärfte Sanktionierung wegen wiederholter Nichtbefolgung von Einladungen auch dann, wenn der Leistungsträger für die vorhergehenden Meldversäumnisse noch keine Bescheide erlassen konnte. Voraussetzung ist, dass dem Betroffenen durch vorherige Belehrungen die Folgen seines pflichtwidrigen Verhaltens bekannt waren. Mit dem letzten Halbsatz des neu gefassten Satz 3 wird auch für Überschneidungszeiträume, in denen sowohl erste als auch wiederholte Nichtbefolgungen von Meldeaufforderungen sanktioniert werden, eine Höchstgrenze eingeführt (vgl. Ausführungen zu Doppelbuchstabe aa).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III , Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB III

6. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 1a - neu - SGB III

7. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 2 Satz 5 - neu - und Abs. 4 Satz 3 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 3 Satz 2 - neu - SGB III

9. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 47 SGB III

10. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe c § 61 Abs. 4 Satz 2 - neu - SGB III , Nr. 28 Buchstabe c - neu - § 64 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 61a Überschrift, Satz 3 SGB III , Nr. 32 Buchstabe a § 77 Abs. 3 Satz 4 SGB III

12. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 64 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB III

13. Zu Artikel 1 Nr. 39a - neu - § 124 Abs. 1 SGB III

14. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - §§ 217, 218, 219 und 224 SGB III , Nr. 61a - neu - § 421f SGB III , Nr. 68 § 421p SGB III

§ 217
Eingliederungszuschuss

15. Zu Artikel 1 Nr. 54 §§ 252 und 253 SGB III

16. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II

17. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 3a - neu - SGB II

18. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 4 SGB II

19. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16a SGB II

20. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 16d Satz 3 - neu - SGB II

21. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB II

22. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 2 Satz 1 SGB II

23. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 22 Abs. 7 SGB II

24. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 31 SGB II

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 199/08

... 9. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin darauf zu drängen dass Kriterien für die Wahl in den Menschenrechtsrat festgelegt werden, einschließlich der Aussprache ständiger Einladungen zu den Sonderverfahren, und dass die tatsächliche Umsetzung ihrer Wahlversprechen durch die UN-Mitgliedstaaten überprüft wird; fordert in Erwartung einer derartigen Reform die Anwendung dieser Bestimmung zwecks Entscheidung über die Unterstützung von EU-Mitgliedstaaten für Kandidatenländer im UNHRC;

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Drucksache 199/08




Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Verfahren und Mechanismen

3 UPR

Überprüfung der Mandate und Benennung der Mandatsträger für Sonderverfahren

2 Beschwerdeverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 755/1/08

... Mit der Neufassung von Satz 3 werden die Sanktionsregelungen bei wiederholter Nichtbefolgung von Einladungen (Meldeversäumnis) der Leistungsträger praxisgerechter ausgestaltet. Nach dem bisherigen Wortlaut gestaltet sich die verschärfte Sanktionierung bei wiederholten Meldeversäumnissen in der Praxis sehr schwierig. Denn Voraussetzung für die verschärfte Sanktionierung bei wiederholten Meldeversäumnissen ist derzeit, dass die Absenkung des Arbeitslosengeldes II für das jeweils vorangegangene Meldeversäumnis bereits durch Sanktionsbescheid festgestellt worden ist. In der Praxis ist es allerdings sehr häufig der Fall, dass die Träger erwerbsfähige Hilfebedürftige, die auf eine Einladung nicht erschienen sind, kurz hintereinander - im Abstand von nur wenigen Tagen - ein zweites und ggf. drittes Mal einladen müssen, um den mit der Einladung verfolgten Zweck zu erreichen (z.B. Gespräch zur weiteren Eingliederung, Angebot einer

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Drucksache 755/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III , Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III

6. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB III

7. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 1a - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB III

9. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 2 Satz 5 - neu - und Abs. 4 Satz 3 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 3 Satz 2 - neu - SGB III

12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 47 SGB III

13. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III , Nr. 49 § 240 Abs. 2 SGB III

14. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe c § 61 Abs. 4 Satz 2 - neu - SGB III , Nr. 28 Buchstabe c - neu - § 64 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB III

15. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 61a Überschrift, Satz 3 SGB III , Nr. 32 Buchstabe a § 77 Abs. 3 Satz 4 SGB III

§ 61a
Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

16. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 64 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 1 Nr. 39a - neu - § 124 Abs. 1 SGB III

18. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - §§ 217, 218, 219 und 224 SGB III , Nr. 61a - neu - § 421f SGB III , Nr. 68 § 421p SGB III

§ 217
Eingliederungszuschuss

19. Zu Artikel 1 Nr. 54 §§ 252 und 253 SGB III

20. Zu Artikel 1 Nr. 59a - neu - § 367 Abs. 3 SGB III

21. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II

22. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 3a - neu - SGB II

23. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 4 SGB II

24. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16a SGB II

25. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 16d Satz 3 - neu - SGB II

26. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB II

27. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 2 Satz 1 SGB II

28. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 22 Abs. 7 SGB II

29. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 31 SGB II

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 704/07

... Die Kommission hat die zahlreichen Einladungen zu Begegnungen mit den nationalen Parlamenten begrüßt, die vom Europäischen Parlament oder gemeinsam mit dem Parlament des Landes, das den Ratsvorsitz führt, auf Ausschussebene oder ad-hoc organisiert wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/07




Jahresbericht 2006 über die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten

1. Einleitung

2. Erste Bilanz der von den nationalen Parlamenten erhaltenen Stellungnahmen

3. Ausbau der Beziehungen zu den nationalen Parlamenten im Jahre 2006

3.1. Das neue Konzept vom Februar 2005

3.3 Von der COSAC koordinierte Subsidiaritätsprüfungen

3.4. Teilnahme an den interparlamentarischen Sitzungen

3.5. Ziele für 2007


 
 
 


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