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0003/05B
0883/04
0571/04
0458/04B
Drucksache 241/05

... - Vertreter des anderen Vertragsstaates zur Teilnahme an besonderen Einsätzen als Beobachter einladen.



Drucksache 721/05

... h) Vertreter des anderen Vertragsstaates zur Teilnahme an besonderen Einsätzen als Beobachter einladen.



Drucksache 45/05

... Ziel ist es, bekannte Gesetzeslücken zu schließen, die in besonderer Weise zu steuerlichen Missbräuchen und Umgehungen einladen.



Drucksache 625/05

... 71. Selbst wenn der Ausschuss mit drei Richtern ein Urteil über die Begründetheit fällt, gehört - im Gegensatz zu der Situation in Bezug auf Urteile über die Begründetheit, wie sie sich derzeit aus der Konvention ergibt - der für die als Partei beteiligte Hohe Vertragspartei gewählte Richter nicht von Amts wegen dem Entscheidungsorgan an. Die Anwesenheit dieses Richters wäre nicht vonnöten, da der Ausschuss über Rechtssachen entscheidet, die sich auf Fragen beziehen, die Gegenstand einer gefestigten Rechtsprechung sind. Es ist jedoch vorgesehen, dass der Ausschuss den für die als Partei beteiligte Hohe Vertragspartei gewählten Richter einladen kann, den Sitz eines Mitglieds im Ausschuss einzunehmen, da die Anwesenheit dieses Richters in bestimmten Fällen von Nutzen sein kann. Beispielsweise kann es als erforderlich erachtet werden, diesen Richter, der mit dem Rechtssystem der belangten Partei vertraut ist, an der Entscheidungsfindung zu beteiligen, vor allem, wenn beispielsweise Fragen der Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe zu klären sind. Einer der Umstände, die der Ausschuss berücksichtigen kann, um zu entscheiden, ob er den für die als Partei beteiligte Hohe Vertragspartei gewählten Richter auffordert oder nicht, an den Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen, ist die Frage, ob diese Partei der Anwendung des Verfahrens nach Absatz 1 Buchstabe b entgegengetreten ist. Dieser Umstand wird ausdrücklich in Absatz 3 erwähnt, da es für wichtig erachtet wurde, in die Konvention selbst zumindest einen Bezug auf die Möglichkeit der belangten Parteien aufzunehmen, der Anwendung des vereinfachten Verfahrens entgegenzutreten (siehe Nr. 69 oben). Eine belangte Partei kann beispielsweise dem neuen Verfahren mit der Begründung entgegentreten, dass sich die fragliche Rechtssache in einem erheblichen Punkt von der angeführten gefestigten Rechtsprechung unterscheidet. Wahrscheinlich ist die Sachkenntnis des „nationalen Richters“ in Bezug auf das innerstaatliche Recht und die innerstaatliche Praxis in diesem Fall von Belang und hilft folglich dem Ausschuss. Ist ein solcher Richter nicht anwesend oder nicht in der Lage, an den Sitzungen teilzunehmen, findet das Verfahren nach dem neuen Artikel 26 Absatz 4 (am Ende) Anwendung.



Drucksache 623/05

... „(9) Europol kann Sachverständige von Drittstaaten oder Drittstellen im Sinne von Absatz 4 zur Beteiligung an der Tätigkeit einer Analysegruppe einladen, sofern



Drucksache 853/05

... 3. Das Exekutivbüro kann alle Personen, deren Stellungnahme von Interesse sein kann, als Beobachter zur Teilnahme an seinen Sitzungen einladen.



Drucksache 369/05

... Die bestehende Rechtslage entspricht insoweit nicht mehr dem Stand der modernen Gendiagnose. Väter werden in Tests abgedrängt, die ihnen keine rechtlich verwertbaren Ergebnisse liefern können und zum Missbrauch einladen, weil die anerkannten Standards der Genanalyse nicht eingehalten werden können. Den rechtlichen Vätern muss deshalb eine legale Möglichkeit zur Einholung einer gendiagnostischen Abstammungsuntersuchung eingeräumt werden, wobei insbesondere die Persönlichkeitsrechte des Kindes zu berücksichtigen und in einen gerechten Ausgleich zu denen des Vaters zu bringen sind. Dabei ist eine möglichst familienschonende Lösung anzustreben, die den innerfamiliären Dialog fördert und die Einschaltung der Gerichte vermeidet.



Drucksache 910/05

... Die Kommission wird sobald wie möglich in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und nach Konsultation des amtierenden Vorsitzes der Konferenz der Parlamentspräsidenten der EU und der Vorsitzenden Troika der COSAC die Parlamente der Mitgliedstaaten zu einem nationalen Forum in Brüssel einladen, um den Beitrag der nationalen Parlamente während der Zeit der Reflexion zu erörtern, Erfahrungen und bewährte Verfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten auszutauschen und mögliche Formen der Zusammenarbeit und gemeinsame Maßnahmen, gegebenenfalls mit Unterstützung durch die Organe der Europäischen Union, zu prüfen.



Drucksache 883/04

... (3) Die Tagungen des Rates finden am Sitz der Organisation statt, sofern nicht der Rat durch besondere Abstimmung etwas anderes beschließt. Tagt der Rat auf Einladung eines Mitglieds an einem anderen Ort als dem Sitz der Organisation, so trägt dieses Mitglied die zusätzlichen Kosten der Abhaltung der Tagung außerhalb des Sitzes.



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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