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0910/05
0003/05B
0883/04
0571/04
0458/04B
Drucksache 248/09

... 63. ist der Ansicht, dass die interparlamentarischen Versammlungen (Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU, Eurolat, Parlamentarische Versammlung Europa–Mittelmeer) Kinderorganisationen des Gastgeberlandes zu ihren Tagungen einladen sollten, und unterstützt die Einrichtung interregionaler Jugendforen, z.B. einer Jugendplattform EU-Afrika;



Drucksache 827/09

... 5. Untersuchungsstellen für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt in europäischen Drittländern, die die in dieser Verordnung festgelegten Grundsätze anwenden, sind zur Beteiligung an den Arbeiten des Netzes berechtigt. Das Netz kann auch Beobachter von Untersuchungsstellen für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt von Drittländern und andere Sachverständige zu seinen Sitzungen einladen.



Drucksache 183/09

... (2) Die gemischte Kommission kann Vertreter anderer nationaler Stellen sowie solche anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die an der Erreichung der Ziele des Vertrags interessiert sind, einladen, an ihren Arbeiten teilzunehmen.



Drucksache 394/08

... 26. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin auf die Festlegung von Mitgliedschaftskriterien für die Wahl in den UNHRC zu drängen, unter anderem, dass ständige Einladungen an Sonderverfahren ausgesprochen werden; fordert ferner die Überwachung der tatsächlichen Erfüllung der Wahlversprechen der Regierungen der Mitgliedstaaten der VN; fordert, dieses Kriterium bei der Festsetzung der europäischen Unterstützung für die Kandidatenländer anzuwenden;



Drucksache 766/08

... (3) Der Absender hat sicherzustellen, dass Tiere, deren Beförderung voraussichtlich zwölf Stunden oder länger dauert, vor dem Einladen oder der Annahme durch den Transportunternehmer oder den Organisator gefüttert und getränkt werden. Tiere dürfen nicht überfüttert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen für Straßentransportmittel

§ 3
Befähigungsnachweis

§ 4
Schienentransport

Abschnitt 2
Transport in Behältnissen

§ 5
Besondere Anforderungen an Behältnisse

§ 6
Nachnahmeversand

§ 7
Pflichten des Absenders

§ 8
Maßnahmen bei der Ankunft

Abschnitt 3
Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport

§ 9
Raumbedarf und Pflege

§ 10
Begrenzung von Transporten

Abschnitt 4
Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren

§ 11
Eintagsküken

§ 12
Meeressäugetiere und Vögel

§ 13
Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere

Abschnitt 5
Grenzüberschreitender Transport

§ 14
Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

§ 15
Anzeige der Ankunft

§ 16
Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

§ 17
Einfuhrdokument

§ 18
Anforderungen an die Einfuhr

§ 19
Einfuhruntersuchung

Abschnitt 6
Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Befugnisse der Behörde

§ 21
Ordnungswidrigkeiten

§ 22
Unterrichtung

§ 23
Aufheben von Vorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 5)

1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse

2. Eintagsküken

3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen

4. Hunde und Katzen

5. Kaninchen

5.1 Mastkaninchen

5.2 Andere Kaninchen

Anlage 2
(zu § 9) Abtrennung und Raumbedarf

1. Einhufer

2. Rinder

3. Schafe und Ziegen

4. Schweine

Anlage 3
(zu § 19 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport


 
 
 


Drucksache 777/08

... Der Rat kann jeden Mitglied- oder Beobachterstaat der Vereinten Nationen, der nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens ist oder jede in Artikel 15 bezeichnete Organisation, die an den Tätigkeiten der Organisation Interesse hat, einladen, als Beobachter an den Tagungen des Rates teilzunehmen.



Drucksache 914/08

... ") unter Einhaltung des Wettbewerbsrechts und anderer Rechtsvorschriften der EU wird geprüft. Der Gaspipelinetransit muss mit den Transitstaaten und insbesondere der Türkei derart geregelt werden, dass sowohl die Grundsätze des gemeinschaftlichen Besitzstandes als auch die legitimen Interessen dieser Länder hinsichtlich ihrer eigenen Energieversorgungssicherheit gewahrt werden. Die Kommission wird Vertreter der betreffenden Länder zu einer Zusammenkunft auf Ministerebene einladen, um zu gewährleisten, dass konkrete Fortschritte erreicht werden und ein Verhandlungszeitplan festgelegt wird. Die Kommission wird bestrebt sein, bis Mitte 2009 etwaige weiterhin bestehende Hindernisse für die Vollendung des Vorhabens zu ermitteln, und sie wird diese in einer Mitteilung über den südlichen Gaskorridor an das Europäische Parlament und den Rat darlegen.



Drucksache 755/08 (Beschluss)

... Mit der Neufassung von Satz 3 werden die Sanktionsregelungen bei wiederholter Nichtbefolgung von Einladungen (Meldeversäumnis) der Leistungsträger praxisgerechter ausgestaltet. Nach dem bisherigen Wortlaut gestaltet sich die verschärfte Sanktionierung bei wiederholten Meldeversäumnissen in der Praxis sehr schwierig. Denn Voraussetzung für die verschärfte Sanktionierung bei wiederholten Meldeversäumnissen ist derzeit, dass die Absenkung des Arbeitslosengeldes II für das jeweils vorangegangene Meldeversäumnis bereits durch Sanktionsbescheid festgestellt worden ist. In der Praxis ist es allerdings sehr häufig der Fall, dass die Träger erwerbsfähige Hilfebedürftige, die auf eine Einladung nicht erschienen sind, kurz hintereinander - im Abstand von nur wenigen Tagen - ein zweites und ggf. drittes Mal einladen müssen, um den mit der Einladung verfolgten Zweck zu erreichen (z.B. Gespräch zur weiteren Eingliederung, Angebot einer Eingliederungsmaßnahme u. s. w.). In diesen Fällen ist es den Trägern regelmäßig nicht möglich, jeweils sofort nach dem Meldeversäumnis den Sanktionsbescheid zu erlassen und erst danach die nächste Einladung zu veranlassen. In der Regel kann erst anlässlich des tatsächlichen Erscheinens des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen über die Pflichtverletzungen und das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die vorangegangenen Meldeversäumnisse entschieden und der Sanktionsbescheid erlassen werden. Nach dem derzeitigen Wortlaut kann der Träger in diesen Fällen für die einzelnen Pflichtverletzungen - auch für die wiederholten - jeweils nur eine Sanktionierung der ersten Stufe vornehmen (Minderung um zehn Prozent). Die Neufassung ermöglicht nunmehr die verschärfte Sanktionierung wegen wiederholter Nichtbefolgung von Einladungen auch dann, wenn der Leistungsträger für die vorhergehenden Meldversäumnisse noch keine Bescheide erlassen konnte. Voraussetzung ist, dass dem Betroffenen durch vorherige Belehrungen die Folgen seines pflichtwidrigen Verhaltens bekannt waren. Mit dem letzten Halbsatz des neu gefassten Satz 3 wird auch für Überschneidungszeiträume, in denen sowohl erste als auch wiederholte Nichtbefolgungen von Meldeaufforderungen sanktioniert werden, eine Höchstgrenze eingeführt (vgl. Ausführungen zu Doppelbuchstabe aa).



Drucksache 760/08

... a) haben die Sonderorganisationen und andere Organe der Vereinten Nationen das Recht, bei der Erörterung der Durchführung derjenigen Bestimmungen des Übereinkommens, die in ihren Aufgabenbereich fallen, vertreten zu sein. Der Ausschuss kann, wenn er dies für angebracht hält, Sonderorganisationen und andere zuständige Stellen einladen, sachkundige Stellungnahmen zur Durchführung des Übereinkommens auf Gebieten abzugeben, die in ihren jeweiligen Aufgabenbereich fallen. Der Ausschuss kann Sonderorganisationen und andere Organe der Vereinten Nationen einladen ihm Berichte über die Durchführung des Übereinkommens auf den Gebieten vorzulegen, die in ihren Tätigkeitsbereich fallen



Drucksache 106/08

... Von Zeit zu Zeit Einladen von Freunden zum Spielen und Essen


 
 
 


Drucksache 642/08

... (5) Die Gemeinsame Arbeitsgruppe kann zu ihren Sitzungen Experten einladen.



Drucksache 549/1/08

... ). In der Regel besteht hier ein großes Spektrum von Möglichkeiten, das weichere und härtere, direkt und indirekt wirkende, bürgerlichrechtliche, öffentlichrechtliche und strafrechtliche Instrumente einschließt. Auch soweit es um die Sicherung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und hier besonders um den Schutz vor der gezielten Herbeiführung rechtswidriger Entscheidungen durch Täuschung, Bestechung oder Bedrohung der Entscheidungsträger geht, ist dem Gesetzgeber im Allgemeinen nicht der Einsatz bestimmter einzelner Sicherungsmittel von Verfassungs wegen vorgegeben. So verbietet die Verfassung es nicht prinzipiell, auch begünstigende Verwaltungsakte, die auf diese Weise erwirkt worden sind in Geltung zu lassen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dürfen jedoch insgesamt jedenfalls nicht so beschaffen sein, dass sie – zumindest aus der Sicht der weniger Gewissenhaften – zu rechtswidrigem Verhalten oder zur Herstellung rechtswidriger Zustände geradezu einladen. Die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten darf nicht dadurch untergraben werden, dass statt des rechtstreuen Verhaltens der Rechtsverstoß begünstigt wird."



Drucksache 17/08

... (1) Die Vertragsparteien können einstimmig jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Beitritt zu diesem Vertrag einladen.



Drucksache 755/1/08

... Mit der Neufassung von Satz 3 werden die Sanktionsregelungen bei wiederholter Nichtbefolgung von Einladungen (Meldeversäumnis) der Leistungsträger praxisgerechter ausgestaltet. Nach dem bisherigen Wortlaut gestaltet sich die verschärfte Sanktionierung bei wiederholten Meldeversäumnissen in der Praxis sehr schwierig. Denn Voraussetzung für die verschärfte Sanktionierung bei wiederholten Meldeversäumnissen ist derzeit, dass die Absenkung des Arbeitslosengeldes II für das jeweils vorangegangene Meldeversäumnis bereits durch Sanktionsbescheid festgestellt worden ist. In der Praxis ist es allerdings sehr häufig der Fall, dass die Träger erwerbsfähige Hilfebedürftige, die auf eine Einladung nicht erschienen sind, kurz hintereinander - im Abstand von nur wenigen Tagen - ein zweites und ggf. drittes Mal einladen müssen, um den mit der Einladung verfolgten Zweck zu erreichen (z.B. Gespräch zur weiteren Eingliederung, Angebot einer



Drucksache 701/08

... Beim NATO-Gipfel in Bukarest haben die Staats- und Regierungschefs der Nordatlantischen Allianz (NATO) am 3. April 2008 entschieden, die Republik Albanien und die Republik Kroatien zu Beitrittsgesprächen mit der NATO einzuladen. Der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wurde eine Einladung zugesagt, sobald im Rahmen der mit Griechenland geführten Verhandlungen über den Staatsnamen eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden ist.



Drucksache 879/08

... 5. Die Kommission kann für ihre Beamten, die einen Mitgliedstaat besuchen, vorsehen, dass sie von einem oder mehreren Beamten eines anderen Mitgliedstaats als Beobachter begleitet werden. Auf Verlangen der Kommission ernennt der entsendende Mitgliedstaat, gegebenenfalls auch kurzfristig, die als Beobachter ausgewählten nationalen Beamten. Die Mitgliedstaaten können auch ein Verzeichnis der nationalen Beamten erstellen, die die Kommission zu solchen Kontrollen und Inspektionen einladen kann. Die Kommission kann die in diesem Verzeichnis aufgeführten nationalen Beamten oder die Beamten, die auf Wunsch der Kommission mitgeteilt wurden, einladen. Die Kommission stellt das Verzeichnis gegebenenfalls allen Mitgliedstaaten zur Verfügung.



Drucksache 494/08

... " beteiligten Staaten zu Gipfeltreffen und Ministertagungen einladen sollte;



Drucksache 714/07

... Die Kommission möchte gezieltere Besuchsprogramme für Schüler und Studenten einführen und wird prüfen, wie dies realisiert werden kann. Die Vertretungen der Kommission und die Europe-Direct-Informationsstellen werden auch Gruppen aus verschiedenen Gesellschaftsbereichen (darunter Studenten) zu Seminaren und Debatten in ihren Räumen einladen und dabei vorhandenes Informationsmaterial einsetzen. Die Besuche von rund 400 deutschen Beamten der Europäischen Union bei ihren früheren Schulen im Rahmen der deutschen Präsidentschaft 2007 waren sehr erfolgreich, sie haben in den Schulen eine Debatte ausgelöst und die lokalen Medien zur Berichterstattung veranlasst. Die Kommission plant die Fortsetzung dieser Maßnahmen unter künftigen Präsidentschaften. In gleicher Weise wird die Kommission ihre "



Drucksache 131/07

... Allerdings werden in Absatz 3 bestimmte, in § 2 Nr. 2 näher definierte Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekt von der Ausnahme des Absatzes 2 wiederum ausgenommen, so dass diese in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Dies sind z.B. Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekt, die Comicfiguren, Spielzeuge, Schusswaffen, Uhren, Telefone, Musikinstrumente, Fahrzeuge, menschliche Figuren oder Körperteile, Tiere, Lebensmittel oder Getränke darstellen und die ggf. noch Melodien spielen, blinken, bewegliche Teile oder sonstige Unterhaltungsfunktionen aufweisen und die zur unsachgemäßen Verwendung durch Kinder einladen. Zur Konkretisierung des Anwendungsbereiches erarbeitet die EU-Kommission derzeit - gemeinsam mit Behörden und Verbänden - einen Leitfaden, der noch im September 2006 fertig sein soll. zu § 2 Begriffsbestimmungen Diese Vorschrift übernimmt die Begriffsbestimmungen aus Artikel 1 der Entscheidung, die sich ihrerseits hinsichtlich der Definitionen im wesentlichen auf die Norm EN 13869:20022, abstützt.



Drucksache 224/1/07

... Die Bedingungen für die Zuwanderung Selbständiger wirken auf Zuwanderungswillige eher abschreckend als einladend. Nach dem bislang geltenden Zuwanderungsrecht dürfen sich Selbständige nur dann in Deutschland niederlassen, wenn sie 1 Mio. Euro investieren und zehn Arbeitsplätze schaffen. Anfangs weisen aber die wenigsten Unternehmen derartige Investitionssummen und derartige Beschäftigtenzahlen auf. Somit bleibt vielen kleinen und innovativen Unternehmen der Zugang nach Deutschland verwehrt. Infolgedessen ist die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Reduzierung auf 500.000 Euro und fünf Arbeitsplätze zu begrüßen. Eine Investitionssumme von 500.000 Euro ist für viele kleine Unternehmen aber noch immer eine zu hohe Hürde, weswegen eine Herabsetzung dieses Wertes auf 150.000 Euro vorgeschlagen wird.



Drucksache 331/07

... 8. Der Wissenschaftliche Beirat kann mit Zustimmung des Vorsitzenden Ni.htm .tglieder als Berater zu Sitzungen einladen.



Drucksache 666/07

... (1) Nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens kann das Ministerkomitee des Europarats nach Konsultation der Vertragsstaaten des Übereinkommens und mit deren einhelliger Zustimmung jeden Staat, der nicht Mitglied des Rates ist und der sich nicht an der Ausarbeitung des Übereinkommens beteiligt hat, einladen, dem Übereinkommen beizutreten. Der Beschluss wird mit der in Artikel 20 Buchstabe d der Satzung des Europarats vorgesehenen Mehrheit und mit einhelliger Zustimmung der Vertreter der Vertragsstaaten, die Anspruch auf einen Sitz im Ministerkomitee haben gefasst.



Drucksache 918/07

... " zu den Wahlen am 2. Dezember 2007 einladen wird, also nur einen Bruchteil der 1 165, die bei den letzten Parlamentswahlen im März 2003 anwesend waren,



Drucksache 678/07

... 3. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Verwaltungsrates ein. Der Direktor der Agentur nimmt, sofern der Verwaltungsrat nicht anders entscheidet, an den Beratungen teil. Der Verwaltungsrat tritt mindestens zweimal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Darüber hinaus tritt er auf Initiative seines Vorsitzenden, auf Wunsch der Kommission oder auf Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder zusammen. Der Verwaltungsrat kann Personen, deren Auffassung potenziell relevant ist, als Beobachter zu seinen Sitzungen einladen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates können vorbehaltlich der Geschäftsordnung von Beratern oder Sachverständigen unterstützt werden. Die Sekretariatsgeschäfte des Verwaltungsrates werden von der Agentur wahrgenommen.



Drucksache 712/07

... 8. Der Verwaltungsrat kann von Fall zu Fall Beobachter ohne Stimmrecht zur Teilnahme an den Sitzungen einladen, insbesondere Vertreter der Regionen und der Regulierungsstellen.



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