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0003/05B
0883/04
0571/04
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Drucksache 21/1/20

... 6. Ferner begrüßt der Bundesrat, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen und Wünsche für ein soziales Europa über eine dafür eingerichtete Website einreichen können. Er weist an dieser Stelle darauf hin, dass leicht auffindbare, interaktive und nutzerfreundliche Plattformen, die durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, mehr Menschen zur Teilnahme einladen könnten.



Drucksache 173/20

... (4) Jede Vertragspartei kann zu den Sitzungen der Gemischten Kommission Experten einladen.



Drucksache 188/20

... In der BZE-AG sind die Länder sowie die beteiligten Stellen des Bundes, nämlich das BMEL, Thünen-Institut, Umweltbundesamt und Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe vertreten. Bei Bedarf kann das BMEL weitere Sachverständige in die Arbeitsgruppe einladen.



Drucksache 159/19

... Die Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten haben am 12. Juli 2018 der Regierung in Skopje eine Einladung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ausgesprochen, vorbehaltlich der Umsetzung der von den Regierungen in Skopje und Athen im Prespa-Abkommen vom 17. Juni 2018 vereinbarten innerstaatlichen Verfahren zur Klärung der Namensfrage. Das Parlament in Skopje hat am 11. Januar 2019 die innerstaatliche Umsetzung des Prespa-Abkommens beschlossen, das griechische Parlament am 25. Januar 2019.



Drucksache 104/19

... (4) Die Vertragsparteien können andere Verfahrensteilnehmer und Experten zur Teilnahme an den Konsultationen einladen.



Drucksache 70/18

... 2. Im Rahmen der Mitteilung über den Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft fordert die Kommission die Cloud-Stakeholder auf, sektorübergreifende Selbstregulierungskodizes zu entwickeln, um den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern zu erleichtern. Die Kommission wird auch Vertreter des Finanzsektors einladen, um die Übertragbarkeit von Daten auch für Finanzinstitute zu vereinfachen.



Drucksache 442/18

... (6) Die Kommission kann Beobachter einladen, die gegebenenfalls an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen, darunter Vertreter der einschlägigen Einrichtungen, Ämter, Agenturen und sonstigen Stellen der Union.



Drucksache 429/17

... Die EU-Programme für die Hochschulbildung und Forschung sind zunehmend auf internationale Zusammenarbeit ausgerichtet; dies zeigt, welche Bandbreite an Fachwissen erforderlich ist, um komplexe globale Herausforderungen zu bewältigen. Die Kommission wird die Studierenden- und Personalmobilität weiterhin erleichtern, indem sie sicherstellt, dass die Mitgliedstaaten die Neufassung der Richtlinie über Studierende sowie Forscherinnen und Forscher36 umsetzen, und den elektronischen Datenaustausch zwischen den europäischen Hochschuleinrichtungen und mobilen Studierenden und Personal fördert. Angesichts der bevorstehenden Ministerkonferenz zum Bologna-Prozess im Jahr 2018 wird die Kommission die EU-Mitgliedstaaten ferner einladen, die Ausrichtung der künftigen Zusammenarbeit im Europäischen Hochschulraum zu erörtern.



Drucksache 497/16

... Gemäß Artikel 10 des Nordatlantikvertrags vom 4. April 1949 (BGBl. 1955 II S. 256, 289), dessen Vertragspartei die Bundesrepublik Deutschland seit dem 6. Mai 1955 ist (BGBl. 1955 II S. 630), können die Mitgliedstaaten der NATO "durch einstimmigen Beschluss jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nord atlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt einladen. Jeder so eingeladene Staat kann durch Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Mitglied dieses Vertrags werden."



Drucksache 236/1/16

... Strafakten enthalten regelmäßig eine Vielzahl von höchst sensiblen personenbezogenen Daten. Eine ungefilterte elektronische Weitergabe aller dieser Daten an Privatpersonen kann - trotz des Verbreitungsverbots nach § 32f Absatz 4 StPO-E - geradezu zum Missbrauch bis hin zur Verbreitung im Internet einladen.



Drucksache 236/16 (Beschluss)

... Strafakten enthalten regelmäßig eine Vielzahl von höchst sensiblen personenbezogenen Daten. Eine ungefilterte elektronische Weitergabe aller dieser Daten an Privatpersonen kann - trotz des Verbreitungsverbots nach § 32f Absatz 4 StPO-E - geradezu zum Missbrauch bis hin zur Verbreitung im Internet einladen.



Drucksache 125/16

... (2) Der Gesamtvertrauenspersonenausschuss kann die Bundesministerin oder den Bundesminister der Verteidigung oder Vertreterinnen oder Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung zu seinen Sitzungen einladen. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses können jeweils Beauftragte von Berufsorganisationen der Soldatinnen und Soldaten und deren Gewerkschaften an der Sitzung beratend teilnehmen.



Drucksache 618/16

... 2. Der Strategieausschuss setzt sich aus Vertretern der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hohe Vertreterin"), der Mitgliedstaaten und der EIB zusammen. Die Kommission kann weitere beitragsleistende Parteien einladen, Mitglieder des Strategieausschusses zu werden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Standpunkts des Ausschusses. Partnerländern und einschlägigen regionalen Organisationen, förderfähigen Partnereinrichtungen und dem Europäischen Parlament kann gegebenenfalls ein Beobachterstatus eingeräumt werden. Der Vorsitz des Strategieausschusses wird von der Kommission und der Hohen Vertreterin gemeinsam geführt.



Drucksache 498/15

... (2) Die Gemeinsame Arbeitsgruppe besteht aus zwei Vorsitzenden, die von den für den Verkehr zuständigen Ministern der Vertragsparteien benannt werden. Bei Bedarf kann jeder der Vorsitzenden Vertreter der zuständigen Behörden, der Betreiber der Infrastruktur und der Eisenbahnunternehmen sowie andere Experten zur Sitzung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe einladen.



Drucksache 371/15

... (9) Das Exekutivdirektorium kann die Vertreter anderer interessierter internationaler Gremien einladen, seinen Tagungen als Beobachter beizuwohnen.



Drucksache 298/14

... Der EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2013-2017 25 bildet den Rahmen für ein gemeinsames Vorgehen der 28 Zollverwaltungen, um Rechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen effizienter bekämpfen zu können. Er sieht die Entwicklung maßgeschneiderter Konzepte für den Umgang mit Paket- und Postsendungen von schutzrechtsverletzenden Waren vor, die über das Internet gekauft wurden. Die grenz- und behördenübergreifende Zusammenarbeit muss verstärkt werden. Die Kommission wird Vertreter der Zoll-, Polizei- und Justizbehörden 2015 zu einer Konferenz einladen, auf der beschlossen werden soll, wie die Zusammenarbeit verstärkt werden kann.



Drucksache 589/13

... Der Verwaltungsrat kann im Einzelfall andere Personen, insbesondere Vertreter von Regionalbehörden der Union und Vertreter der Zivilgesellschaft, als Beobachter zu den Sitzungen einladen.



Drucksache 717/13

... Parallel dazu wird die Kommission im ersten Halbjahr 2014 ein Wirtschaftsgutachten in Auftrag geben (siehe Punkt 2.5). Außerdem wird die Kommission wie im Juni 2013 jährliche Workshops durchführen, zu denen sie Interessenträger und Berufsvertreter einladen wird.



Drucksache 183/13

... 3. Die Informationen nach Absatz 1 werden den in Artikel 25 Nummer 4 Buchstabe f genannten Personen in den Formularen mitgeteilt, die sie zum Nachweis der Einladung, Kostenübernahme oder Unterkunft unterzeichnen müssen.



Drucksache 590/13

... Der Verwaltungsrat kann im Einzelfall andere Personen, insbesondere Vertreter von Regionalbehörden der Union, als Beobachter zu den Sitzungen einladen.



Drucksache 236/13

... Demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht des Prozesses müssen bei den demokratischen Einrichtungen der Mitgliedstaaten beginnen. Das geplante neue Verfahren respektiert die nationalen Entscheidungsgewalten und überlässt die Entscheidung über das Reformvorhaben letztlich dem betreffenden Mitgliedstaat. Das im obigen Abschnitt 3.2 beschriebene Verfahren ist eine Möglichkeit, diese Anforderung zu erfüllen. Die Vorabkoordinierung auf EU-Ebene sollte so organisiert werden, dass sie den Reformprozess in den Mitgliedstaaten erleichtert und durch bessere Gestaltung der Reformen einen Mehrwert bringt. Auf EU-Ebene könnte ein Verfahren des wirtschaftspolitischen Dialogs ins Auge gefasst werden, bei dem beispielsweise die Kommission, der Ratspräsident oder der Eurogruppen-Präsident vom zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments eingeladen würden, die Stellungnahme der Kommission zu den Reformvorhaben eines Mitgliedstaats sowie die Ergebnisse der Gespräche im Rat zu erörtern. Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments könnte auch die Mitgliedstaaten zur Teilnahme an einem Meinungsaustausch über größere wirtschaftspolitische Reformvorhaben einladen.



Drucksache 1/12

... (3) Das Instrument des Peer-Learning könnte besser genutzt und enger mit Europa 2020 verknüpft werden. Erstens könnte jedes Jahr im September/Oktober ein Peer-Review abgehalten werden, um die Aussprache auf Ratsebene vorzubereiten und Informationen bereitzustellen. Dieses Treffen könnte in enger Zusammenarbeit mit dem Ratsvorsitz organisiert werden und im Rahmen der Hochrangigen Gruppe stattfinden. Bei diesem multilateralen Ansatz könnte der Schwerpunkt auf die wichtigsten politischen Themen gelegt werden, die sich im vorhergehenden Europäischen Semester herauskristallisiert und zu zahlreichen länderspezifischen Empfehlungen geführt haben. Zweitens könnten interessierte Mitgliedstaaten Peer-Partner für eine intensive Aussprache über ein spezielles Thema in ihr Land einladen. Die Kommission würde das Programm für lebenslanges Lernen und sein Nachfolgeprogramm nutzen, um diese Aktivität zu fördern und z.B. die Teilnahme von international renommierten Fachleuten zu unterstützen.



Drucksache 669/12

... (2) Die gemischte Kommission kann Vertreter anderer nationaler Stellen sowie solche anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die an der Erreichung der Ziele des Vertrags interessiert sind, einladen, an ihren Arbeiten teilzunehmen.



Drucksache 306/12 (Beschluss)

... Nach § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Nach § 307 Absatz 2 Nummer 1 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist. Den Vorschriften des dispositiven Rechts kommt bei der Frage, ob eine Allgemeine Geschäftsbedingung den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligt, mithin Leitbildfunktion zu. Aus den dispositiven Vorschriften des allgemeinen und besonderen Schuldrechts folgt bislang in vielen Fällen, dass die Entgeltforderung mit oder jedenfalls in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum Empfang der Gegenleistung fällig wird, z.B. Bewirken der Leistungen Zug-um-Zug (§ 320 BGB), Fälligkeit der Vergütung bei Abnahme oder Vollendung des Werkes (§§ 641 Absatz 1, 646 BGB). Es widerspräche Sinn und Zweck der umzusetzenden Richtlinie und des vorliegenden Gesetzentwurfs, wenn durch die in § 271a BGB-E vorgesehene Regelung dieses Leitbild verwässert und der AGB-rechtliche Schutz der Gläubiger von Entgeltforderungen in der Folge insoweit verschlechtert würde. Dies gilt umso mehr, als die in § 271a BGB-E genannten Fristen Auftraggeber geradezu dazu einladen dürften, sie in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu übernehmen.



Drucksache 370/12

... Die überarbeitete Verordnung enthält neue Vorschriften, die auf die Förderung des Dialogs über die Durchführung des finanziellen Beistands und damit auf mehr Transparenz und eine stärkere Rechenschaftspflicht abzielen. So kann der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments dem betreffenden Mitgliedstaat Gelegenheit zur Teilnahme an einer Aussprache über die bei der Durchführung des Anpassungsprogramms erzielten Fortschritte geben. Und das Parlament des betreffenden Mitgliedstaats kann seinerseits Vertreter der Kommission zu einem Gedankenaustausch über die bei der Durchführung des makroökonomischen Anpassungsprogramms erzielten Fortschritte einladen.



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