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88 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Einigungsprozess"


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Drucksache 88/1/20

... , Reinigungsmitteln und weiteren Stoffen für Aufbereitungs- und Reinigungsprozesse."



Drucksache 517/19

... Mit der Regelung in Absatz 3 wird es Krankenkassen ermöglicht, sich auch weiterhin finanzielle Hilfen im Rahmen eines Vereinigungsprozesses zu gewähren. In der Vergangenheit waren solche Hilfen im Rahmen von Vereinigungen der Hauptanwendungsfall von freiwilligen Hilfen des § 265b in der bis zum Tag der Verkündung geltenden Fassung innerhalb einer Kassenart. Diese Möglichkeit soll grundsätzlich erhalten bleiben. Im Rahmen eines Vereinigungsprozesses können grundsätzlich wirtschaftliche Anreize für gegenseitige Hilfen z.B. zur Vermeidung eines Insolvenzgrundes im Vorfeld einer bevorstehenden Vereinigung gegeben sein. Wirtschaftliche Anreize bestehen z.B. auch dann, wenn die finanzielle Situation eines Partners ohne finanzielle Hilfen zeitnah die Notwendigkeit der Erhöhung des Zusatzbeitrages erforderlich machen würde, was ggf. zu einer Abwanderung von Versicherten führen könnte. Den Vereinigungspartnern soll es daher ermöglicht werden, Verträge zu schließen, die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Vereinigung finanzielle Hilfen vorsehen. Die Beschränkung auf finanzielle Hilfen innerhalb einer Kassenart entfällt; diese sind vielmehr auch bei kassenartenübergreifenden Vereinigungen möglich.



Drucksache 193/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass der kulturelle Reichtum und die Vielfalt Europas Grundpfeiler des europäischen Einigungsprozesses und der europäischen Identität sind und Europa seine Einzigartigkeit in der Welt verleihen. Er teilt ebenfalls die Auffassung, dass das geistesgeschichtliche und kulturelle Erbe Europas zentrale Grundlagen für friedliches, respektvolles und wertschätzendes Zusammenleben der in Europa zusammenlebenden Menschen darstellt. Daher begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, der Förderung der Kultur künftig einen größeren Stellenwert beizumessen und damit das Momentum des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 zu nutzen.



Drucksache 193/1/18

... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass der kulturelle Reichtum und die Vielfalt Europas Grundpfeiler des europäischen Einigungsprozesses und der europäischen Identität sind und Europa seine Einzigartigkeit in der Welt verleihen. Er teilt ebenfalls die Auffassung, dass das geistesgeschichtliche und kulturelle Erbe Europas zentrale Grundlagen für friedliches, respektvolles und wertschätzendes Zusammenleben der in Europa zusammenlebenden Menschen darstellt. Daher begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, der Förderung der Kultur künftig einen größeren Stellenwert beizumessen und damit das Momentum des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 zu nutzen.



Drucksache 731/1/17

... 2. Der Bundesrat betont, dass die GAP seit Beginn der europäischen Einigung vor 60 Jahren zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik gehört. Er würdigt besonders die in der Kommissionsmitteilung dargestellten Leistungen der europäischen Landwirtschaft für die 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU, die zuverlässig mit sicheren und hochwertigen Nahrungsmitteln zu bezahlbaren Preisen versorgt werden. Die Landwirtschaft trägt darüber hinaus maßgebliche Verantwortung für den Schutz von Klima, Umwelt und einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie die Erhaltung der Kulturlandschaften. Grundlage hierfür ist die GAP, durch die der am stärksten integrierte Binnenmarkt geschaffen werden konnte. Sie ist einer der Ausgangspunkte und bis heute einer der am stärksten vergemeinschafteten Politikbereiche der EU. Vor allem die ländlichen Regionen profitieren in einem hohen Maße von den Wertschöpfungsketten der Land-und Forstwirtschaft sowie der Fischerei. Mit den circa 11 Millionen landwirtschaftlichen Betrieben sind insgesamt rund 44 Millionen Arbeitsplätze in der EU verbunden. In Deutschland ist jeder zehnte Arbeitsplatz von dieser Wertschöpfungskette direkt oder indirekt abhängig. Die GAP ist damit ein Bestandteil des europäischen Integrations- und Einigungsprozesses und leistet einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der gesamten EU. Eine Weiterentwicklung der GAP, die sowohl auf die Sicherung der einkommensstabilisierenden Funktionen für die Landwirte als auch darauf ausgerichtet ist, Leistungen für die Gesellschaft stärker zu motivieren und zu honorieren, ist dafür unabdingbar.



Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat betont ferner, dass die GAP als der bis heute am stärksten vergemeinschaftete Politikbereich der EU ein zentraler Bestandteil des europäischen Integrations- und Einigungsprozesses ist und damit einen wesentlichen Beitrag zum Ziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der gesamten EU leistet. Er lehnt daher eine pauschale Ausrichtung der Finanzmittel auf abgelegene Gebiete und die ärmsten landwirtschaftlichen Betriebe ab. Die GAP muss auch weiterhin darauf ausgerichtet werden, ihre positive Wirkung in allen Regionen der Mitgliedstaaten zu entfalten. Er bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 16. Dezember 2016 in BR-Drucksache 521/16(B) (Ziffern 16 und 17), wonach die GAP auch nach 2020 integraler Bestandteil des europäischen Projekts bleiben muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 731/17 (Beschluss)

... 2. Er betont, dass die GAP seit Beginn der europäischen Einigung vor 60 Jahren zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik gehört. Der Bundesrat würdigt besonders die in der Kommissionsmitteilung dargestellten Leistungen der europäischen Landwirtschaft für die 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU, die zuverlässig mit sicheren und hochwertigen Nahrungsmitteln zu bezahlbaren Preisen versorgt werden. Die Landwirtschaft trägt darüber hinaus maßgebliche Verantwortung für den Schutz von Klima, Umwelt und einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie die Erhaltung der Kulturlandschaften. Grundlage hierfür ist die GAP, durch die der am stärksten integrierte Binnenmarkt geschaffen werden konnte. Sie ist einer der Ausgangspunkte und bis heute einer der am stärksten vergemein-schafteten Politikbereiche der EU. Vor allem die ländlichen Regionen profitieren in einem hohen Maße von den Wertschöpfungsketten der Land-und Forstwirtschaft sowie der Fischerei. Mit den circa 11 Millionen landwirtschaftlichen Betrieben sind insgesamt rund 44 Millionen Arbeitsplätze in der EU verbunden. In Deutschland ist jeder zehnte Arbeitsplatz von dieser Wertschöpfungskette direkt oder indirekt abhängig. Die GAP ist damit ein Bestandteil des europäischen Integrations- und Einigungsprozesses und leistet einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der gesamten EU. Eine Weiterentwicklung der GAP, die sowohl auf die Sicherung der einkommensstabilisierenden Funktionen für die Landwirte als auch darauf ausgerichtet ist, Leistungen für die Gesellschaft stärker zu motivieren und zu honorieren, ist dafür unabdingbar. Sie soll mithin auch zur Erreichung der Klima- und Energieziele der EU sowie des Klimaübereinkommens von Paris beitragen.



Drucksache 713/1/17

... 6. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission eine Aufstockung des Programms "Erasmus+", anstrebt. Das Ziel einer Verdoppelung der Teilnehmerzahl bis 2025 scheint zwar angesichts der unklaren finanziellen Ausstattung des Folgeprogramms ambitioniert. In Anbetracht zunehmender Skepsis gegenüber einem vereinigten Europa müssen die heranwachsenden Generationen jedoch für die europäische Idee gewonnen und zur aktiven Teilhabe am europäischen Einigungsprozess ermutigt werden - hierzu kann das Programm "Erasmus+" entscheidend beitragen. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass im Rahmen von "Erasmus+" Lernerfahrungen nicht immer an Mobilität geknüpft sind, sondern gerade im Schulbereich auch im Rahmen von Partnerschaften gesammelt werden können. Generell bedarf es im Schulbereich vor allem der Vereinfachung von Verfahren sowie der Reduzierung des bürokratischen Aufwands.



Drucksache 543/1/17

... 24. Der Bundesrat betont, dass die GAP als der bis heute am stärksten vergemeinschaftete Politikbereich der EU ein zentraler Bestandteil des europäischen Integrations- und Einigungsprozesses ist und damit einen wesentlichen Beitrag zum Ziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der gesamten EU leistet. Der Bundesrat lehnt daher eine pauschale Ausrichtung der Finanzmittel auf abgelegene Gebiete und die ärmsten landwirtschaftlichen Betriebe ab. Die GAP muss auch weiterhin darauf ausgerichtet werden, ihre positive Wirkung in allen Regionen der Mitgliedstaaten zu entfalten. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 16. Dezember 2016 in BR-Drucksache 521/16(B) (Ziffern 16 und 17), wonach die GAP auch nach 2020 integraler Bestandteil des europäischen Projekts bleiben muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 713/17 (Beschluss)

... 6. Er begrüßt, dass die Kommission eine Aufstockung des Programms "Erasmus+", anstrebt. Das Ziel einer Verdoppelung der Teilnehmerzahl bis 2025 scheint zwar angesichts der unklaren finanziellen Ausstattung des Folgeprogramms ambitioniert. In Anbetracht zunehmender Skepsis gegenüber einem vereinigten Europa müssen die heranwachsenden Generationen jedoch für die europäische Idee gewonnen und zur aktiven Teilhabe am europäischen Einigungsprozess ermutigt werden - hierzu kann das Programm "Erasmus+" entscheidend beitragen. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass im Rahmen von "Erasmus+" Lernerfahrungen nicht immer an Mobilität geknüpft sind, sondern gerade im Schulbereich auch im Rahmen von Partnerschaften gesammelt werden können. Generell bedarf es im Schulbereich vor allem der Vereinfachung von Verfahren sowie der Reduzierung des bürokratischen Aufwands.

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Drucksache 713/17 (Beschluss)




Anlage
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final


 
 
 


Drucksache 356/15 (Beschluss)

... Dagegen stellen der mit dem EU-Recht eingeführte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen und der Grundsatz der Verfügbarkeit eine Neukonzeption der strafrechtlichen Zusammenarbeit dar, die den Anspruch hat, die Rechtsbeziehungen zwischen Justizorganen der EU-Mitgliedstaaten unmittelbar zu regeln. Grundlage sind die in nationales Recht transponierten Rechtsakte des EU-Sekundärrechts, die umfassend und ausschließlich Befugnisse und Grenzen der strafrechtlichen Zusammenarbeit bestimmen; aus einer ursprünglich am Vertragsrecht orientierten völkerrechtlichen Beziehung, in der die Gewährleistung von Rechtshilfe im Kern das Ergebnis eines Einigungsprozesses zwischen anbietender und annehmender Vertragspartei war, ist eine durch das EU-Recht gestiftete und gestaltete Rechtsbeziehung geworden, die einen eigenen Entscheidungsspielraum im Sinne autonomer völkerrechtlicher Subjekte nicht mehr vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/15 (Beschluss)




Zu Artikel 4 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 356/1/15

... Dagegen stellen der mit dem EU-Recht eingeführte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen und der Grundsatz der Verfügbarkeit eine Neukonzeption der strafrechtlichen Zusammenarbeit dar, die den Anspruch hat, die Rechtsbeziehungen zwischen Justizorganen der EU-Mitgliedstaaten unmittelbar zu regeln. Grundlage sind die in nationales Recht transponierten Rechtsakte des EU-Sekundärrechts, die umfassend und ausschließlich Befugnisse und Grenzen der strafrechtlichen Zusammenarbeit bestimmen; aus einer ursprünglich am Vertragsrecht orientierten völkerrechtlichen Beziehung, in der die Gewährleistung von Rechtshilfe im Kern das Ergebnis eines Einigungsprozesses zwischen anbietender und annehmender Vertragspartei war, ist eine durch das EU-Recht gestiftete und gestaltete Rechtsbeziehung geworden, die einen eigenen Entscheidungsspielraum im Sinne autonomer völkerrechtlicher Subjekte nicht mehr vorsieht.

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Drucksache 356/1/15




Zu Artikel 4 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 557/12

... Satz 1 trägt der Tatsache Rechnung, dass bei gemeinsamen Verfahren mehrere Stellen beteiligt sind und deshalb die Verantwortlichkeiten aufgeteilt werden müssen. Wird das Verfahren von einer Stelle zur Verfügung gestellt und betreut, so muss das festgelegt werden und es muss geregelt sein, wer bestimmt, welche fachlichen Anforderungen umgesetzt werden bzw. wie der Einigungsprozess zu erfolgen hat. Wegen der Komplexität, zur Sicherstellung der Revisionssicherheit und weil diese Festlegungen das Verfahrensverzeichnis ergänzen, ist Schriftform erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 141/10

... (3) Der Vertrag schreibt auch die Unionsbürgerschaft fest, die die nationale Staatsbürgerschaft der jeweiligen Mitgliedstaaten ergänzt und die ein wichtiges Element für die Stärkung und Sicherung des europäischen Einigungsprozesses ist. Damit die Bürgerinnen und Bürger die europäische Einigung uneingeschränkt unterstützen sollten ihre gemeinsamen Werte sowie ihre gemeinsame Geschichte und Kultur als zentrale Elemente ihrer Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft hervorgehoben werden die auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Wahrung der Menschenrechte, der kulturellen Vielfalt, der Toleranz und der Solidarität aufbaut.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/10




Vorschlag

Begründung

1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3.1. Anhörung interessierter Kreise

3.2. Voraussichtliche Auswirkungen

3.3. Wahl des Instruments

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiaritätsprinzip

4.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.4. Aufbau des Vorschlags

4.4.1. Ziele

4.4.2. Teilnahme an der Aktion

4.4.3. Auswahlverfahren

4.4.4. Kontrolle und Aberkennung des Siegels

4.4.5. Praktische Modalitäten

4.4.6. Evaluierung

4.4.7. Übergangsbestimmungen

5. Ressourcen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Teilnahme an der Maßnahme

Artikel 5
Komplementarität mit anderen Initiativen

Artikel 6
Zugang zur Maßnahme

Artikel 7
Kriterien

Artikel 8
Europäische Jury aus unabhängigen Experten

Artikel 9
Bewerbungsformular

Artikel 10
Vorauswahl auf nationaler Ebene

Artikel 11
Endgültige Auswahl auf Unionsebene

Artikel 12
Länderübergreifende Stätten

Artikel 13
Zuerkennung

Artikel 14
Kontrolle

Artikel 15
Aberkennung des Siegels

Artikel 16
Praktische Modalitäten

Artikel 17
Evaluierung

Artikel 18
Übergangsbestimmungen

Artikel 19
Finanzbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Zeitplan

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 230/10

... Nachdem mit elf Rechtsbereinigungsgesetzen aus den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Ressorts bereits 1 040 Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsvorschriften aus dem Bundesrecht gestrichen sowie eine Vielzahl von Überleitungsvorschriften (Maßgaben) aus dem Einigungsvertrag und das Besatzungsrecht bereinigt wurden, besteht Anlass und Gelegenheit, diesen Bereinigungsprozess weiterzuführen. Nunmehr soll bislang noch "



Drucksache 195/09

... Die EU wird auch weiterhin den Wiedervereinigungsprozess auf Zypern unterstützen.



Drucksache 498/08

... Die gemeinsamen sozialen Werte sind ein maßgeblicher Bestandteil der europäischen Identität, da sich der europäische Einigungsprozess von Anfang an auf diese Werte gestützt hat. Die Politik der EU hat eine starke soziale Dimension und eine positive soziale Wirkung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/08




1. Einleitung

2. Die soziale Dimension Europas – Zeit für Erneuerung und Neubelebung

3. Ziele der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

4. Prioritäten der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

4.1. Kinder und Jugendliche – das Europa von morgen

4.2. In Menschen investieren, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, neue

4.3. Mobilität

4.4. Länger und gesünder leben

4.5. Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung

4.6. Diskriminierungsbekämpfung

4.7. Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität auf globaler Ebene

5. Instrumente der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

5.1. Gemeinschaftsrecht

5.2. Sozialer Dialog

5.3. Offene Methode der Koordinierung

5.4. Vergabe von EU-Finanzmitteln

5.5. Partnerschaft, Dialog und Kommunikation

5.6. Ausrichtung aller politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 873/08

... b) Die Wände und Böden in Räumen, in denen Tiere sich frei bewegen können, müssen mit einem Belag versehen sein, der der starken Abnutzung durch Tiere und Reinigungsprozesse standhält. Dieser Belag darf für die Tiere weder gesundheitsschädlich noch so beschaffen sein, dass sie sich verletzen können. Geräte und Vorrichtungen müssen zusätzlich so geschützt werden, dass sie von den Tieren nicht beschädigt werden oder die Tiere sich nicht daran verletzen können.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.