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0107/05
0942/05
0848/05
0635/05B
0275/05
0320/05
0581/05
0571/04B
0525/04
0712/04B
0712/04
0877/04
0959/04
0807/04
0361/04
0983/04
0806/04
0466/04
0834/04
0622/04
0576/04
0676/2/04
0676/04B
0586/04
0232/04
0945/04
1012/04
0428/04B
0553/04B
0578/04
0571/04
0691/04B
0808/04
0365/04
0764/04
0804/04
0945/04B
0666/04
0959/04B
0667/04
0818/04
0269/1/04
0269/04B
0428/04
Drucksache 366/2/18

... II von der neuen Förderung nicht profitieren können. Abweichend von den Regelungen der beruflichen Eingliederungsförderung der vergangenen Jahre soll nicht Langzeitarbeitslosigkeit im Sinne des § 18

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Drucksache 366/2/18




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 488/18

... Soweit im Saldo durch die Rechtsänderung Mehrausgaben für den Bund entstehen, werden diese in der Höhe des nach der Eingliederungsmittelverordnung 2019 zugeteilten Gesamtbudgets gemäß § 46 Absatz 1 Satz 5

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Drucksache 488/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigung

V. Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 136/18 (Beschluss)

... Eine auf zwei Jahre konzipierte Studie zur "Rehabilitation und Entschädigung zu Unrecht inhaftierter Personen" der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) zum praktischen Ablauf des Entschädigungsverfahrens und denkbaren Optimierungsmöglichkeiten hat sich mit den Fragen, wie die Entschädigung und Rehabilitation der Betroffenen in der Praxis der Justiz erfolgt, welche Beeinträchtigungen zu Unrecht inhaftierte Personen erleiden, welche Defizite aus Sicht der beteiligten Institutionen und Betroffenen bestehen, wie diese Defizite zu bewerten sind und inwiefern Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung ergriffen werden können, beschäftigt. Sie kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der derzeitige Umgang mit zu Unrecht inhaftierten Personen objektiv verbesserungswürdig erscheine. Den unschuldig ehemals Inhaftierten werde nicht die Hilfe entgegen gebracht, die sie - auch im Sinne einer Wiedergutmachung - erwarten und verdienen würden. Dies gelte sowohl wirtschaftlich als auch im Rahmen der schnellen und reibungslosen Wiedereingliederung in ein bürgerliches Leben. Die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der immateriellen Entschädigung reiche aus der Sicht der unmittelbar Betroffenen eindeutig nicht aus. Vielmehr würden diese die Summe als viel zu gering und als persönlichen Affront gegen sich bzw. einen Hohn von staatlicher Seite bewerten.



Drucksache 26/18

... II - Budgets für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie zur Finanzierung der Verwaltungskosten - zu sorgen.

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Drucksache 26/18




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur aufgabengerechten Mittelausstattung der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II


 
 
 


Drucksache 691/17

... Nach § 123 Absatz 7 SGB XI dürfen die durchschnittlich aufgewendeten Verwaltungsausgaben für die Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfe während der Durchführung des Modellvorhabens, bezogen auf den einzelnen Empfänger und für die Altenhilfe bezogen auf alte Menschen, die entsprechenden Mittel im Haushaltsjahr vor Beginn des Modellvorhabens nicht unterschreiten. Antragsteller von Modellvorhaben sind verpflichtet, dies gegenüber der obersten Landesbehörde nachzuweisen. Die vorgesehene Nachweispflicht ist sachgerecht. Damit wird gewährleistet, dass in den Modellvorhaben die kommunalen Beratungsaufgaben nicht reduziert werden.

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Drucksache 691/17




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III vom 16. Dezember 2016 Drucksache 720/16

1. Zur Gesamtwürdigung des PSG III durch den Bundesrat - Nummer 1 der Entschließung des Bundesrates

2. Zu den Regelungen für Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehöriger §§ 123, 124 SGB XI - Nummer 2 der Entschließung des Bundesrates


 
 
 


Drucksache 666/17

... Gemäß Artikel 153 AEUV soll die Union die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten unter anderem auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen, der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer (Lehrlinge mit Arbeitsvertrag sind Arbeitnehmer), der beruflichen Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen und der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung unterstützen und ergänzen.

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Drucksache 666/17




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Anwendungsbereich des Vorschlags

- Politischer Kontext

- Berufsausbildung auf der politischen Agenda

- Bisherige Arbeiten zu Qualität und Wirksamkeit

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Rechtsinstruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Eignungsprüfungen und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

- Befolgung

- Verwaltung

- Umsetzung

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Kriterien für die Lern- und Arbeitsbedingungen

Kriterien für Rahmenbedingungen

Folgemaßnahmen auf EU-Ebene

Vorschlag

Kriterien für Lern- und Arbeitsbedingungen

Schriftlicher Vertrag

4 Lernergebnisse

Pädagogische Unterstützung

Arbeitsplatz -Komponente

Bezahlung und/oder Aufwandsentschädigung

4 Sozialschutz

Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit

Kriterien für Rahmenbedingungen

4 Regulierungsrahmen

Einbeziehung der Sozialpartner

Unterstützung für Unternehmen

Flexible Lernpfade und Mobilität

Berufsberatung und Sensibilisierung

4 Transparenz

Qualitätssicherung und Werdegang-Nachverfolgung

Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene

Zur Umsetzung dieser Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten:

4 Unterstützungsdienste

4 Sensibilisierung

4 Finanzierung

Follow -up


 
 
 


Drucksache 498/17

... Die Weitergeltung des erhöhten Zuschlages für Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte verursacht für die zugelassenen kommunalen Träger höhere Verwaltungsausgaben von rund 4,6 Millionen Euro im Jahr 2018, von denen rund 3,9 Millionen auf den Bund und 0,7 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen. Soweit im Saldo durch die Rechtsänderung Mehrausgaben für den Bund entstehen, werden diese im nach der Eingliederungsmittelverordnung 2018 zugeteilten Gesamtbudget nach § 46 Absatz 1 Satz 5 des

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Drucksache 498/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 50/17

... XII wird dergestalt geändert, dass die Höhe der kleineren Barbeträge oder sonstiger Geldwerte einheitlich für jede volljährige, leistungsberechtigte Person - einschließlich Beziehern von Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe - sowie für jede sonstige Person, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Sozialhilfe zu berücksichtigen ist bzw. die zu einer sozialhilferechtlichen Einstandsgemeinschaft gehört, insbesondere Ehe- und Lebenspartner, auf jeweils 5 000 Euro je Person festgelegt wird. Eine im Verhältnis entsprechende Anhebung erfolgt auch für den Betrag für Personen, die unterhalten werden, also insbesondere für Kinder von Leistungsberechtigten.

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Drucksache 50/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtssetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 671/17

... Die in der Entschließung enthaltene Befürchtung äußerte der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (BR-Drs. 541/16-Beschluss) unter Ziffer 17. Die Bundesregierung hatte in ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 18/10349) auf den Gesamtzusammenhang zwischen der Anwendung der Regelbedarfsstufe 2 und der Trennung von Lebensunterhalt und Fachleistung der Eingliederungshilfe hingewiesen. Dabei greifen die zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen im Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die ebenfalls ab dem Jahr 2020 geltenden Neuregelungen der Eingliederungshilfe im Bundesteilhabegesetz (BTHG) ineinander. Für den Lebensunterhalt ist dabei vor allem von Bedeutung, dass es in der Eingliederungshilfe ab dem Jahr 2020 keine stationäre Einrichtung mehr geben wird. Diese wird für Menschen mit Behinderungen, die zugleich Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel des

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Drucksache 671/17




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BR-Drs. 712/16 Beschluss)


 
 
 


Drucksache 379/1/17

... Allerdings wurde in der Vergangenheit die Formulierung "Beschäftigungsverhältnis" unterschiedlich ausgelegt. Einerseits geben die Verwaltungsgerichte (z.B. VGH Baden-Württemberg, Az. 9 S 2245/11 vom 07.12.2011, VG Sigmaringen, Az. 4 K 4032/11 vom 09.10.2012) zu erkennen, dass bezüglich des Vorliegens einer hinreichenden Ermächtigungsnorm zum Beschäftigungsverhältnis auch offenere Strukturen möglich wären, solange eine Anleitung und Überwachung durch den Fahrschulinhaber davon unbeeinträchtigt bleibt. Andererseits stellen die Sozialgerichte (z.B. LSG Bayern, Urteil vom 11.11.2014 - Az. L 5 R 910/12) auf die Legaldefinition der "Beschäftigung" in § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch IV ab. Danach ist eine Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Ein Beschäftigungsverhältnis könnte danach nie freiberuflich, sondern immer nur in abhängiger Stellung erfolgen.

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Drucksache 379/1/17




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 letzter Satzteil FahrlGDV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 3a - neu - FahrlGDV

4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe e FahrlGDV

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 FahrlGDV

6. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlGDV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 § 16 FahrlGDV

8. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 4 Satz 01 - neu -, Satz 3a - neu - FahrlPrüfO

9. Zu Artikel 3 § 3 Absatz 1a - neu - FahrlPrüfO

10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 FahrlPrüfO

11. Zu Artikel 3 § 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 6 Satz 1, Satz 2 FahrlPrüfO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 130/17

... Buches Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht. Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Juni 2016 darüber zu berichten, inwieweit die Regelung nach Satz 1 die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat, und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Regelung fortbestehen soll." Die Regelung ist darauf gerichtet, den Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen in besonderem Maße Rechnung zu tragen, da der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben für Langzeitarbeitslose oftmals mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.

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Drucksache 130/17




Bericht

Einschätzung der Bundesregierung


 
 
 


Drucksache 674/17

... Es entstehen Mehrausgaben im Jahr 2017 in Höhe von 109 000 Euro und ab dem Jahr 2018 in Höhe von jährlich 152 000 Euro (etwaige Fortschreibungen der Rechenbeträge sind dabei nicht berücksichtigt). Diesen Ausgaben stehen Einsparungen in nicht einschätzbarer Höhe durch die frühzeitige Aufdeckung von Leistungsmissbrauch gegenüber. Die Mehrausgaben im Jahr 2017 wurden bereits bei der Verteilung der Verwaltungsmittel nach der Eingliederungsmittel-Verordnung 2017 berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 674/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 412/17

... Die Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft zum Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft entfällt, wenn eine der materiell-rechtlichen Eingliederungsvoraussetzungen des § 2 Absatz 2 Nummer 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Steuerdaten-Abrufverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 4
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

§ 3
Anwendungsvorschrift

Artikel 5
Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine

§ 4a
Eröffnung und Verlegung einer Beratungsstelle

Artikel 7
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 10
Anwendungsregelung

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu § 10

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 314/17 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 8 sind in § 13 Absatz 3 Satz 1 nach den Wörtern "Angebot nach Absatz 2" die Wörter "oder an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder bei der beruflichen Eingliederung" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 1 Absatz 4 Nummer 1 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 8a Absatz 1 und Absatz 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9a Satz 2 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 13 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b - neu - § 27 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII

8. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 36a Absatz 1 und Absatz 5 Satz 1 SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 36a Absatz 4 Satz 2 und Absatz 4a - neu - SGB VIII

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 37 Absatz 2 Satz 1 SGB VIII

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 38 Absatz 2 Nummer 4 zweiter Halbsatz - neu - SGB VIII

12. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB VIII

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Doppelbuchstaben bb1 - neu - § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII

14. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 46 Absatz 3 SGB VIII

17. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 48b SGB VIII

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 50 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII

19. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Überschrift zu § 58a SGB VIII , Buchstabe b § 58a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 SGB VIII und Buchstabe c § 58a Absatz 2 Satz 1a - neu - SGB VIII

20. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 71 Absatz 5 Satz 2 SGB VIII

21. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 76a Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VIII

22. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

23. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VIII

24. Zu Artikel 1 Nummer 45a - neu - § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII

25. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c § 101 Absatz 2 Nummer 13 SGB VIII

26. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 3 Satz 2 - neu - SGB VIII

27. Zu Artikel 2 Nummer 01- neu - § 2 Absatz 2 Satz 4 - neu - KKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 KKG und Buchstabe b - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3a - neu - KKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 4 KKG

30. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 5 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - KKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 SGB V

32. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 1 SGB V

33. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 2 SGB V

34. Zu Artikel 5a - neu - § 54 Absatz 3 SGB XII

'Artikel 5a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

35. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1632 Absatz 4 BGB und Nummer 3 § 1696 Absatz 3 BGB

36. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 44 Absatz 2a Satz 2 AsylG

37. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 44 Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - AsylG

38. Zu Artikel 9 Absatz 2 Inkrafttreten

39. Zum Gesetzentwurf allgemein Einführung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

40. Zum Gesetzentwurf allgemein Sozialdatenschutzrecht

41. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, weitere Kosten

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

aa Stärkung und Weiterentwicklung einer inklusiven Ausrichtung und Praxis in allen Handlungsfeldern und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe

bb Ausbau der Sozialraumorientierung bei den Leistungen des SGB VIII und Verknüpfung von Individualleistungen und Leistungen des Regelsystems

cc Aufwertung von Kindertagesstätten im Hinblick auf ihren präventiven Charakter


 
 
 


Drucksache 747/17

... In diesem Zusammenhang wurde geprüft, inwiefern das Unionsrecht zur Untermauerung solcher einzelstaatlicher Regeln eingesetzt werden könnte. Die Kommission war damals nachdrücklich dafür, weitere Reformen der wirtschaftspolitischen Steuerung nach der Gemeinschaftsmethode durchzuführen.1 Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2011 konnte jedoch keine Einigung über die erwogenen Maßnahmen erzielt werden. Daraufhin vereinbarten die Mitgliedstaaten, die sich gemeinsam zu solchen innerstaatlichen Vorschriften verpflichten wollten, auf zwischenstaatlicher Ebene vorzugehen, was zum Abschluss des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag) als Vorstufe einer möglichst raschen Eingliederung der Bestimmungen in die Verträge führte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Vorschriften in der EU

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

- Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit

- Subsidiarität

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Haushaltspolitische Verantwortung und mittelfristige Ausrichtung der Haushalte

Artikel 4
Teilnahme von nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten

Artikel 5
Berichte

Artikel 6
Schlussbestimmungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 585/17

... (3) Bei Gemeindezusammenschlüssen und Gemeindeeingliederungen während der Erfassungsjahre der Merkmale sowie vor dem 31. Dezember 2016 wird der gewogene durchschnittliche örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz aus den Summen der Beträge und Grundbeträge des Gewerbesteueraufkommens aller zu einer neuen Gemeinde gehörenden alten Gemeinden und aller einzubeziehenden Jahre nach Absatz 1 berechnet. Bei Gemeindeteilausgliederungen und Gemeindeteilumgliederungen werden die jährlichen Beträge und Grundbeträge des Gewerbesteueraufkommens für die Jahre, in denen die ausgegliederte Gemeinde noch Teil einer anderen Gemeinde war, im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die neuen Gemeinden aufgeteilt; anschließend wird aus der Summe der Beträge und Grundbeträge über die entsprechenden Jahre der gewogene durchschnittliche örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz nach Absatz 1 errechnet.



Drucksache 497/17

... Die Weitergeltung des erhöhten Zuschlags für Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte verursacht bei Ausschöpfung der Höchstpauschale für die gemeinsamen Einrichtungen höhere jährliche Haushaltsausgaben von rund 24,3 Millionen Euro, von denen rund 20,6 Millionen Euro auf den Bund und rund 3,7 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen. Soweit im Saldo durch die Rechtsänderungen Mehrausgaben für den Bundesanteil entstehen, werden diese im nach der Eingliederungsmittelverordnung zugeteilten Gesamtbudget der gemeinsamen Einrichtung nach § 46 Absatz 1 Satz 5 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 156/1/17

... Zum 1. Juli 2017 werden aufgrund des Flexirentengesetzes die Hinzuverdienstregelungen sowohl von Alters-, als auch von Erwerbsminderungsrentnern verbessert. Hierdurch können niedrige Renten aufgestockt und gleichzeitig eine bessere Wiedereingliederung von Erwerbsminderungsrentnern in die Arbeitswelt ermöglicht werden. Allerdings sollte das Risiko der Anspruchsberechtigten, ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu verlieren, abgefedert werden. Ihnen sollte eine gewisse Zeit der Arbeitserprobung eingeräumt werden, bevor der Rentenanspruch wegfällt. Andernfalls wären Bemühungen der Versicherten um ihre Wiedereingliederung in das Erwerbsleben für diese zu riskant.



Drucksache 50/1/17

... Das Bundesteilhabegesetz sieht für erwerbstätige Menschen mit Behinderungen eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Leistungen der Eingliederungshilfe vor. Menschen mit Behinderungen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, können an diesen Verbesserungen nicht teilhaben. Um auch diesem Personenkreis einen größeren finanziellen Freiraum zu gewähren, soll mit der Änderungsverordnung der Vermögensschonbetrag beim Bezug von Sozialhilfeleistungen erhöht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Nummer 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 - neu - der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 156/17 (Beschluss)

... Zum 1. Juli 2017 werden aufgrund des Flexirentengesetzes die Hinzuverdienstregelungen sowohl von Alters-, als auch von Erwerbsminderungsrentnern verbessert. Hierdurch können niedrige Renten aufgestockt und gleichzeitig eine bessere Wiedereingliederung von Erwerbsminderungsrentnern in die Arbeitswelt ermöglicht werden. Allerdings sollte das Risiko der Anspruchsberechtigten, ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu verlieren, abgefedert werden. Ihnen sollte eine gewisse Zeit der Arbeitserprobung eingeräumt werden, bevor der Rentenanspruch wegfällt. Andernfalls wären Bemühungen der Versicherten um ihre Wiedereingliederung in das Erwerbsleben für diese zu riskant.



Drucksache 314/1/17

... In Artikel 1 Nummer 8 sind in § 13 Absatz 3 Satz 1 nach den Wörtern "Angebot nach Absatz 2" die Wörter "oder an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder bei der beruflichen Eingliederung" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 1 Absatz 4 Nummer 1 SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 8a Absatz 1 und Absatz 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9a Satz 2 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 13 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b - neu - § 27 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII Artikel 1 Nummer 15 ist wie folgt zu fassen:

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 36a Absatz 4 Satz 2 und Absatz 4a - neu - SGB VIII

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 37 Absatz 2 Satz 1 SGB VIII

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 38 Absatz 2 Nummer 4 zweiter Halbsatz - neu - SGB VIII

13. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - * § 41 Absatz 1 und Absatz 3 SGB VIII

14. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu -* § 42 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB VIII

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Doppelbuchstaben bb1 - neu - § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 45a SGB VIII

18. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 46 Absatz 3 SGB VIII

19. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 48b SGB VIII

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 50 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII

21. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Überschrift zu § 58a SGB VIII , Buchstabe b § 58a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 SGB VIII und Buchstabe c § 58a Absatz 2 Satz 1a - neu - SGB VIII

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 71 Absatz 5 Satz 2 SGB VIII

23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 76a Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VIII

24. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

25. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

26. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 SGB VIII

27. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe b § 78f Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VIII

28. Zu Artikel 1 Nummer 45a - neu - § 88a Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB VIII

29. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c § 101 Absatz 2 Nummer 13 SGB VIII

30. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 3 Satz 2 - neu - SGB VIII

31. Zu Artikel 2 Nummer 01- neu - § 2 Absatz 2 Satz 4 - neu - KKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Absatz 2 KKG

33. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3a - neu - KKG

34. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 4 KKG

35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 5 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - KKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 SGB V

37. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 1 SGB V

38. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 73c Satz 2 SGB V

Zu Artikel 4

'Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

41. Hilfsempfehlung zu Ziffer 40

Zu Artikel 5a

'Artikel 5a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

42. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1632 Absatz 4 BGB und Nummer 3 § 1696 Absatz 3 BGB

43. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 44 Absatz 2a Satz 2 AsylG

44. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 44 Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - AsylG

45. Zu Artikel 9 Absatz 2 Inkrafttreten

Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, weitere Kosten

Zu Ziffern 48, 49, 50, 51

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 130/17 (Beschluss)

... Gemäß § 22 Absatz 4 Satz 2 MiLoG hatte die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Juni 2016 darüber zu berichten, inwieweit diese Mindestlohnausnahme die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat, und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Regelung fortbestehen soll. Mit dem vorgelegten Bericht und der Einschätzung wurde diese Pflicht erfüllt.



Drucksache 352/17 (Beschluss)

... 14. Des Weiteren begrüßt er alle Maßnahmen zur Beschäftigung junger Menschen (Kapitel I Nummer 4 der Säule), die zu einer schnellstmöglichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen oder dieses Ziel im Sinne von entsprechenden Angeboten unterstützen. Passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen und der Zeitfaktor spielen dabei eine maßgebliche Rolle. Der Bundesrat stellt fest, dass das Recht auf Übertragung von Ansprüchen auf Fortbildung bei beruflichen Übergängen unklar bleibt, zumal die englische Fassung "transfer of training entitlements during professional transitions" weiter zu gehen scheint als die deutsche Übersetzung. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass eine Modularisierung mit dem in Deutschland etablierten System in der allgemeinen und beruflichen Bildung nicht vereinbar ist (siehe auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2016, BR-Drucksache 315/16(B), Ziffer 15).



Drucksache 50/17 (Beschluss)

... Das Bundesteilhabegesetz sieht für erwerbstätige Menschen mit Behinderungen eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Leistungen der Eingliederungshilfe vor. Menschen mit Behinderungen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, können an diesen Verbesserungen nicht teilhaben. Um auch diesem Personenkreis einen größeren finanziellen Freiraum zu gewähren, soll mit der Änderungsverordnung der Vermögensschonbetrag beim Bezug von Sozialhilfeleistungen erhöht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/17 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Nummer 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 - neu - der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 360/17

... Die Kommission ist der Ansicht, dass die allgemeine und berufliche Bildung jeden Menschen mit Schlüsselkompetenzen ausstatten sollte, die den Weg ebnen für Selbstverwirklichung und persönliche Entwicklung, soziale Eingliederung, aktive Teilhabe an der Gesellschaft und Beschäftigung. Die vorgeschlagene Initiative auf EU-Ebene soll die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Kompetenzentwicklung im Rahmen des lebenslangen Lernens unter strikter Beachtung der ausschließlichen Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Entwicklung von Lehrplänen und die Bewertung von Schlüsselkompetenzen weiter unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/17




Anhang

I. Allgemeines

II. Einführung einer Kompetenzgarantie

III. Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

IV. Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga und Berufsausbildung

V. Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

VI. Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

VII. Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

VIII. Überarbeitung des Europass-Rahmens

IX. Blaupause zur Branchenzusammenarbeit, für Kompetenzen

X. Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

XI. Umsetzung der Agenda


 
 
 


Drucksache 17/17

... "Für Eingliederungshilfebezieher nach Teil 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/17




§ 25
Bericht

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 352/17

... Die europäische Säule sozialer Rechte ist Teil der Bemühungen um einen neuen Konvergenzprozess innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion. Sie beruht auf der Überzeugung, dass eine Konvergenz hin zu besseren sozioökonomischen Ergebnissen sowie zu sozialer Widerstandsfähigkeit und Fairness das notwendige Fundament für ein stärker integriertes und stabiles Europa ist und für die Tragfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion dringend erreicht werden muss. Blickt man in die Zukunft, so hängt der künftige Erfolg des Euro-Währungsgebiets in erheblichem Maße von der Wirksamkeit der Arbeitsmärkte und Sozialsysteme der Mitgliedstaaten sowie von der Fähigkeit der Wirtschaft ab, Schocks rasch abzufedern, sich ihnen anzupassen und ihre sozialen Folgen wirksam zu mildern. Er hängt weiterhin davon ab, inwieweit die Wirtschaft der Mitgliedstaaten in der Lage ist, den Lebensstandard und das Wachstumspotenzial zu verbessern. Hierzu sind ein qualitativ hochwertiges System der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie gut funktionierende Arbeitsmärkte notwendig, die eine reibungslose Ressourcenallokation ermöglichen, aber auch die Einrichtung gut konzipierter Sozialschutzsysteme für eine wirksame automatische Stabilisierung, zur Verhütung und Verringerung von Armut und zur Unterstützung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Entsprechend dem Bericht der fünf Präsidenten könnten einige der in der Säule festgelegten Grundsätze und Rechte als verbindlichere Standards im Sinne der Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion dienen.



Drucksache 352/1/17

... 18. Des Weiteren begrüßt der Bundesrat alle Maßnahmen zur Beschäftigung junger Menschen (Kapitel I Nummer 4 der Säule), die zu einer schnellstmöglichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen oder dieses Ziel im Sinne von entsprechenden Angeboten unterstützen. Passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen und der Zeitfaktor spielen dabei eine maßgebliche Rolle.



Drucksache 130/1/17

... Gemäß § 22 Absatz 4 Satz 2 MiLoG hatte die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Juni 2016 darüber zu berichten, inwieweit diese Mindestlohnausnahme die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat, und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Regelung fortbestehen soll. Mit dem vorgelegten Bericht und der Einschätzung wurde diese Pflicht erfüllt.



Drucksache 315/16

... Die formale allgemeine und berufliche Bildung sollte jeden mit einer breiten Palette an Kompetenzen ausstatten, die den Weg ebnen für Selbstverwirklichung und persönliche Entwicklung, soziale Eingliederung, aktive Teilhabe an der Gesellschaft und Beschäftigung. Dazu gehören Lesen, Schreiben, Rechnen, Naturwissenschaften und Fremdsprachen sowie übergeordnete und Schlüsselkompetenzen wie digitale Kompetenzen, Unternehmergeist, kritisches Denken, Problemlösung oder Lernkompetenz, aber auch grundlegende Kompetenz in Finanzfragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 712/1/16

... 3. In der Eingliederungshilfe wird es ab dem Jahr 2020 rechtlich die Unterscheidung von stationären und ambulanten Wohnformen nicht mehr geben. In anderen Bereichen des Sozialgesetzbuches bleibt sie aber bestehen. Für Leistungsberechtigte in der Eingliederungshilfe soll ab dem Jahr 2020 die Regelbedarfsstufe 2 an die Stelle der Regelbedarfsstufe 3 treten. Hiermit ist im Ergebnis nicht - wie zu vermuten ist - eine Besserstellung, sondern eine Schlechterstellung zu befürchten, da diese Leistungsberechtigten derzeit zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes in Einrichtungen Leistungen in Höhe der Regelbedarfsstufe 3 zuzüglich eines Barbetrages und einer monatlichen Bekleidungspauschale erhalten. Die Regelbedarfsstufe 2 beträgt ab dem Jahr 2017 laut Gesetz aber nur 368,00 Euro. Aus Sicht der Länder darf es für diesen Personenkreis nicht zu Verschlechterungen im Vergleich zu den aktuell gewährten Leistungen kommen.



Drucksache 812/16

... Besonders nach langjährigen Auslandseinsätzen ist die Wiedereingliederung von sekundierten Personen in den deutschen Arbeitsmarkt nicht leicht. In der Regel stand ihnen kein Anspruch auf Leistungen der Arbeitsförderung zu, der eine Reintegration erleichtert hätte. Durch Gleichstellung von Zeiten der Sekundierung mit Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses nach dem

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Drucksache 812/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz - SekG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Persönlicher Anwendungsbereich, Subsidiarität

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verträge zur Sekundierung

§ 4
Sekundierende Einrichtungen

Abschnitt 2
Leistungen an die sekundierten Personen

§ 5
Altersvorsorge

§ 6
Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit

§ 7
Absicherung gegen Haftungsrisiken

§ 8
Reisekosten

§ 9
Zusätzliche vertragliche Leistungen

§ 10
Bestand der Leistungen

Abschnitt 3
Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

§ 11
Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

7. Befristung

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

Zu § 11

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3941 AA: Entwurf eines zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Votum


 
 
 


Drucksache 490/1/16

... IX zur Zuständigkeitsklärung gewährleistet oft nicht, dass letztendlich ein Kostenträger die Leistung übernimmt. Die betroffenen Familien sind dann gezwungen, die Leistung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu erstreiten. In verschiedenen Urteilen werden die Leistungen einerseits als Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe und andererseits als Leistung der häuslichen Krankenpflege beschrieben. Das Verfahren ist für die Betroffenen aufwendig und sehr belastend und kann auch zu einer verspäteten Aufnahme in der jeweiligen Einrichtung führen.

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Drucksache 490/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 31 Absatz 1a SGB V

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 64d SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 125 Absatz 2 Satz 7 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 279 Absatz 4a Satz 8 SGB V

7. Zu Artikel 1 Zur Kostenübernahme von Leistungen für Kinder mit DiabetesTyp-1

8. Zur Anlagemöglichkeit der Mittel für Altersrückstellungen


 
 
 


Drucksache 580/16

... Kern der Änderungen ist die Anpassung der Verfahren und Anforderungen für die Sachkunde für Personen und Unternehmen für Tätigkeiten, die neu in das EU-Recht einbezogen wurden. Dies sind zum einen Dichtheitskontrollen sowie Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Stilllegung von Kühllastkraftfahrzeugen und -anhängern (bislang war hier nur die Rückgewinnung geregelt) sowie Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Stilllegung von allen elektrischen Schaltanlagen bzw. die Rückgewinnung aus allen stationären elektrischen Schaltanlagen (bisher nur Rückgewinnung aus Hochspannungsschaltanlagen). Demensprechend wurde der Katalog des § 5 Absatz 2 ChemKlimaschutzV, der die Zertifizierungsvoraussetzungen für Personen national konkretisiert, angepasst. Im Rahmen der Eingliederung der neuen Sachkundeanforderungen in § 5 war auf ein horizontal ausgewogenes Anforderungsprofil bei den betroffenen Sektoren zu achten. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Anforderungen für den Kältesektor, den Umgang mit Lösungsmitteln und elektrischen Schaltanlage wird nun auch für anspruchsvolle Tätigkeiten (Installation etc.) an elektrischen Schaltanlagen der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung gefordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Sonstige Betreiberpflichten

§ 9
Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase

§ 11
Straftaten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung der Sachkundeanforderungen

2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen

3. Klarstellungen

4. Sanktionierung

III. Ermächtigungsgrundlagen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht

- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern

- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1

Zu b Streichung von Übergangsregelungen

- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte

- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt

Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate

- Anforderungen in § 5 Absatz 1

- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2

- Unternehmenszertifikate nach § 6

Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen

- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals

a Kennzeichnung

b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf

2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu a Betreiberpflichten

Zu b Kaufverbote

3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte

b Sachkundeanforderungen

IX. Weitere Kosten

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht


 
 
 


Drucksache 568/16

... Die vorgeschlagene Richtlinie stützt den Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, wie er in Artikel 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden die "Charta") niedergelegt ist. In der Richtlinie finden auch die Verpflichtungen der Union aus dem UNCRPD ihren Niederschlag. Das UNCRPD gewährleistet für Menschen mit Behinderungen das Recht auf Zugang zu Informationen sowie das Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Leben. Daher ist es gerechtfertigt, die Eigentumsrechte der Rechteinhaber im Rahmen der Verpflichtungen der Union aus der Charta zu beschränken15. Die vorgeschlagene Richtlinie ist ein wesentlicher erster Schritt, um diesen Zugang zu Informationen und diese Teilnahme am kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Leben zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zulässige Formen der Nutzung

Artikel 4
Kopien in einem zugänglichen Format im Binnenmarkt

Artikel 5
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2001/29/EG

Artikel 7
Berichterstattung

Artikel 8
Überprüfung

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 116/16

... - Vorziehen der finanziellen Unterstützung für die Mitgliedstaaten zur Einführung einer Jugendgarantie, die vorsieht, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, ein hochwertiges, konkretes Angebot erhalten; - Veröffentlichung von Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?

2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft

2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion

2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes

3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter

3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden

3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU

4. Ziele der Konsultation

4.1 Angestrebte Ergebnisse

4.2 Mobilisierung für die Debatte

4.3 Strukturiertes Feedback

4.4 Informationen zur Debatte

5. Fragen für die Konsultation

Zur europäischen Säule sozialer Rechte

Anhang
Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

3 Erläuterungen

Kapitel I
CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG

1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen

2. Flexible und sichere Arbeitsverträge

3. Sichere Berufsübergänge

4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung

5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

6. Chancengleichheit

Kapitel II
FAIRE Arbeitsbedingungen

7. Beschäftigungsbedingungen

8. Löhne und Gehälter

9. Arbeitsschutz

10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten

Kapitel III
ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ

11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste

12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen

13. Renten und Pensionen

14. Arbeitslosenleistungen

15. Mindesteinkommen

16. Menschen mit Behinderung

17. Langzeitpflege

18. Kinderbetreuung

19. Wohnraum

20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 408/16

... Eine Beibehaltung der aktuellen Aufgabenzuordnung widerspräche dem Ziel, das Zusammenwirken zwischen Aufsicht und Abwicklungsbehörde durch Überführung der Einheiten unter einem Dach zu fördern. Mit Eingliederung der NAB in die BaFin würde die FMSA als Rumpfbehörde mit auslaufenden Aufgaben und einer vergleichsweise geringen Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne langfristige Perspektive bestehen bleiben. Insofern ist es aus Effizienzgesichtspunkten geboten, die FMSA in eine größere, auf Dauer angelegte Einheit wie die Finanzagentur zu integrieren. Eine Eingliederung auch dieses verbleibenden Teils der FMSA in die BaFin kommt angesichts potenzieller Interessenkonflikte zwischen Bankenaufsicht und Beteiligungsführung des FMS nicht in Betracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 16k
Aufgabenbereich Abwicklung

§ 18a
Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes

§ 79
Unterstützende Maßnahmen.

§ 137a
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen

§ 160
Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.

§ 174
Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.

Artikel 4
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

§ 14
Informations- und Verschwiegenheitspflichten

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 1a
Geschäftsbereich Abwicklung

Artikel 9
Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 369/16

... Angesichts der obigen Ausführungen schlägt die Kommission vor, der Stellungnahme des Verwaltungsrats zu folgen und die vorherigen Themenbereiche zu bestätigen, jedoch den Ausschluss der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen aufzuheben und zusätzlich die polizeiliche Zusammenarbeit aufzunehmen. Ferner sollten im Bereich der Integration von Roma verstärkt Aspekte der sozialen Eingliederung betrachtet werden. Für den Mehrjahresrahmen der Agentur für den Zeitraum 2018-2022 werden daher folgende thematische Bereiche vorgeschlagen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 369/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung

- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Mehrjahresrahmen

Artikel 2
Themenbereiche

Artikel 3
Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 749/16 (Beschluss)

... Im globalen Wettbewerb der Ideen und Ökonomien können die EU und ihre Mitgliedstaaten nur durch stärkere Investitionen in Wissenschaft, Forschung und Innovation bestehen. Jeder hier investierte Euro ist daher eine Investition in die Zukunft der EU. Die Budgetsteigerungen zwischen dem 6. Forschungsprogramm und dem 7. Forschungsprogramm bzw. zwischen dem 7. Forschungsprogramm und "Horizont 2020" lagen bei circa 30 bis 40 Prozent des jeweiligen Programmvolumens, wenn auch diese Steigerungsraten nicht reale Budgeterhöhungen waren, sondern vor allem durch die Eingliederungen externer Programmteile erzielt worden sind. Eine vergleichbare Budgetsteigerung wäre auch für die nächste Finanzierungsperiode von 2021 bis 2027 wünschenswert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 749/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020

Begründung

1. Programmbeteiligung und Überzeichnung

2. Finanzielle Gestaltung von Horizont 2020 und dem folgenden Rahmenprogramm

3. Grundlagenforschung

4. Gesellschaftliche Herausforderungen/Verbundprojekte inklusive Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften SWG

5. Vereinfachung, Rechtssicherheit und Förderformen

6. Ausweitung der Beteiligung widening participation

7. Trends in Horizont 2020 - EIC als neues Instrument

8. Synergien zwischen Strukturfonds und Horizont 2020


 
 
 


Drucksache 266/1/16

... Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Überschrift, Absatz 4 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III

4. Zu Artikel 3

'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 1a Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 AsylbLG

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 1a Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 AsylbLG

7. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG

8. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG

9. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

10. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

11. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG

12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 AufenthG

15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

16. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Satz 1a - neu - AufenthG

17. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b AufEnthG

18. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG

19. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

20. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG

21. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 43 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 Buchstabe a - neu -, Buchstabe c - neu - § 44 Absatz 1a - neu -, Absatz 4 Satz 2 AufenthG , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG

23. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

24. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG

25. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9 AufenthG

26. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG

27. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG

28. Zu Artikel 5 Nummer 9 § 68 Absatz 1 Satz 1 AufenthG

29. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG

30. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG

31. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG

32. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG

34. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG

35. Zu den Angeboten für Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive

36. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten

37. Zu den Integrationskursen

Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

43. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand

44. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein

45. Zum Studium als Integrationsmaßnahme

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

46. Zu BAföG als Fördermöglichkeit

47. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 567/16

... Die vorgeschlagene Verordnung stützt den Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, wie er in Artikel 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden "Charta") niedergelegt ist. In der Verordnung finden auch die Verpflichtungen der Union aus dem UNCRPD ihren Niederschlag. Das UNCRPD gewährleistet für Menschen mit Behinderungen das Recht auf Zugang zu Informationen sowie das Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Leben. Daher ist es gerechtfertigt, die Eigentumsrechte der Rechteinhaber im Rahmen der Verpflichtungen der Union aus der Charta zu beschränken10.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausfuhr von Kopien in einem zugänglichen Format in Drittländer

Artikel 4
Einfuhr von Kopien in einem zugänglichen Format aus Drittländern

Artikel 5
Pflichten befugter Stellen

Artikel 6
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 7
Überprüfung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Zeitliche Anwendung


 
 
 


Drucksache 428/5/16

... Im Zusammenhang mit den erforderlichen Fachleistungen der Eingliederungshilfe sieht der Gesetzentwurf für Menschen mit Behinderung weitreichende Verbesserungen beim Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens vor. Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung wird es auch bei den Leistungen der Hilfe zur Pflege sowie bei der Berücksichtigung des Arbeitsentgelts von Beschäftigten in Werkstätten geben. Allerdings bleiben diese Verbesserungen deutlich hinter den Erwartungen insbesondere der Menschen mit Behinderung zurück.



Drucksache 711/1/16

... Gleichwohl wird die Zusage des Bundes, dass aus dem Bundesteilhabegesetz keine zusätzlichen Ausgaben für Länder und Kommunen erwachsen dürfen und die Reform einen Beitrag dazu leistet, die bestehende Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe zu stoppen, mit dem vorliegenden Gesetz klar verfehlt. Die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf geforderte gesetzliche Kostenübernahmeregelung des Bundes bezüglich der durch das Bundesteilhabegesetz für die Kommunen und Länder entstehenden Mehrkosten fehlt nach wie vor.



Drucksache 65/1/16

... Der Erwerb von ausreichenden Sprachkenntnissen ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft. Um erfolgreich zu sein, muss die Sprachförderung für Menschen mit guter Bleibeperspektive sehr schnell erfolgen. Der Leistungsträger muss in die Lage versetzt werden, auftretende Bedarfe zeitnah umzusetzen und gegebenenfalls aus dem Eingliederungstitel vorzufinanzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 316/16

... Durch die Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2016 zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt wurde die Unterstützung für mehr als 11 Millionen Menschen, die seit über einem Jahr arbeitslos sind, verstärkt. Sie sieht vor, dass langzeitarbeitslosen Personen spätestens nach 18-monatiger Arbeitslosigkeit eine umfassende individuelle Bestandsaufnahme und eine Wiedereinstiegsvereinbarung angeboten werden, die ein individuelles Angebot sowie die Angabe einer zentralen Anlaufstelle umfasst. Die Empfehlung zur Kompetenzgarantie könnte als Leitlinie fungieren, wie im Rahmen von Wiedereinstiegsvereinbarungen spezifische Weiterbildungsmaßnahmen für geringqualifizierte Arbeitslose angeboten werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle

Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa

Neue Herausforderungen

Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus

5 Ziele

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 11

Nummer n

Nummer n

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:

Bewertung der Kompetenzen

EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT

Validierung und Anerkennung

Koordinierung und Partnerschaft

Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

Monitoring und Evaluierung

EMPFIEHLT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 65/16 (Beschluss)

... Der Erwerb von ausreichenden Sprachkenntnissen ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft. Um erfolgreich zu sein, muss die Sprachförderung für Menschen mit guter Bleibeperspektive sehr schnell erfolgen. Der Leistungsträger muss in die Lage versetzt werden, auftretende Bedarfe zeitnah umzusetzen und gegebenenfalls aus dem Eingliederungstitel vorzufinanzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2 2c - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 541/16 (Beschluss)

... Personen, die in stationären Einrichtungen leben, erhalten auch in Zukunft die Regelbedarfsstufe 3. In der Eingliederungshilfe wird es ab dem Jahr 2020 rechtlich die Unterscheidung von stationären und ambulanten Wohnformen nicht mehr geben. In anderen Bereichen des SGB bleibt sie aber bestehen. Die besondere Schwierigkeit besteht darin, dass die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfs mit den parallel laufenden Gesetzgebungsverfahren für das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) kompatibel sein müssen. Solange diese Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind, gibt es Unwägbarkeiten über den endgültigen Inhalt von PSG III und BTHG. Eine Regelung im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) hat sinnvollerweise erst nach dem Gesetzgebungsverfahren zum BTHG zu erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 266/16 (Beschluss)

... 28. Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III

3. Zu Artikel 3

'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG

5. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG

6. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

7. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG

8. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Nummer 2 AufenthG

11. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG

13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 7 AufenthG

14. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG

15. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

16. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9a - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG

19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG

20. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG

21. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG

22. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG

23. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG

24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG

25. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG

26. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten

27. Zu den Integrationskursen

28. Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

29. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand

30. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein

31. Zum Studium als Integrationsmaßnahme

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

32. Zu BAföG als Fördermöglichkeit


 
 
 


Drucksache 93/16

... Deutschland steht vor beträchtlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben. Die Ankunft und Eingliederung einer hohen Zahl von Schutzsuchenden in unserem Land bedeutet für alle Beteiligten eine große Herausforderung - für die vor Krieg, Verfolgung und Not zu uns geflohenen Menschen, zugleich auch für unsere Bürgerinnen und Bürger, für die Verwaltungen, für die Vereine und Verbände, für die Unternehmen und für die vielen ehrenamtlich Engagierten. Unzählige Bürgerinnen und Bürger in allen Ländern und Kommunen haben in den vergangenen Monaten spontan, solidarisch und mitmenschlich geholfen, heimatlos gewordenen Menschen in Deutschland einen guten Neuanfang zu ermöglichen. Ihnen allen gilt der herzliche Dank des Bundesrates.



Drucksache 294/1/16

... . Da die ideelle Ziele verfolgenden Kooperationspartner der Schulen in der Regel bereits aus Kostengründen keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung einholen, sind entsprechende Kooperationsverträge mit der Rechtsfolge bedroht, dass im Falle der Eingliederung der über die Kooperationspartner eingesetzten Personen in den Betriebsablauf der Schule ein Arbeitsverhältnis zum Land entsteht. Um diese Rechtsfolge, die keiner der Beteiligten anstrebt, auszuschließen, ist im Schulalltag eine Eingliederung in den Betriebsablauf zu vermeiden. Infolgedessen wird die Notwendigkeit, die aus pädagogischen Gründen erforderliche enge inhaltliche und methodische Abstimmung von schulischem Personal und externen Fachkräften vorzunehmen, stark behindert. Ferner darf die Schulleitung, obgleich ihr die Gesamtverantwortung für den Ganztagsschulbetrieb obliegt, den externen Fachkräften keinerlei Weisungen erteilen.

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Drucksache 294/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 3 Nummer 2

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 11 Absatz 2 Satz 4 AÜG


 
 
 


Drucksache 618/16

... Der EFSD zielt darauf ab, Investitionen zunächst in afrikanischen Ländern, die Unterzeichner des Cotonou-Abkommens sind, und in Ländern der Europäischen Nachbarschaft als Mittel zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen und somit die Migrationsursachen zu bekämpfen und eine nachhaltige Wiedereingliederung zurückgekehrter Migranten in ihren Herkunftsländern zu ermöglichen. Er steht daher im Einklang mit den Finanzierungsinstrumenten der Union im Bereich des auswärtigen Handelns und mit bestehenden Investitionsfazilitäten.



Drucksache 792/16 (Beschluss)

... Die Schaffung einer ausdrücklichen Regelung für eine möglichst schnelle und frühzeitige Übermittlung entsprechender Daten an Einrichtungen des Justiz-und Maßregelvollzugs ist sachgerecht: Erkenntnisse der Führungsaufsichtsstelle sind bereits zu Beginn der Haft in das Diagnoseverfahren einzubeziehen (vgl. z.B. § 13 Absatz 3 Satz 2 ThürJVollzGB), dessen Ergebnisse Grundlage des zu erstellenden und fortzuschreibenden Vollzugs- und Eingliederungsplans sind (vgl. z.B. § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1ThürJVollzGB). Die Führungsaufsichtsstelle beteiligt sich zudem frühzeitig an der sozialen und beruflichen Eingliederung der Straf- und Jugendstrafgefangenen (vgl. z.B. § 50 Absatz 2 Satz 2 ThürJVollzGB).

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Drucksache 792/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 81a Absatz 2 Satz 2 StPO

2. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 132 Absatz 2 StPO

3. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 481 Absatz 1 Satz 3 StPO

4. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 481 Absatz 1 Satz 3 StPO

5. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b § 487 Absatz 1 Satz 3 StPO

6. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 69 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe c BNatSchG

7. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe c § 71 Absatz 6 BNatSchG


 
 
 


Drucksache 569/16

... Gemäß Artikel 166 setzt die Union eine Politik der beruflichen Bildung um, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt. Die Tätigkeit der Union hat unter anderem zum Ziel, die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern und den Informations- und Erfahrungsaustausch über gemeinsame Probleme im Rahmen der Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten auszubauen.

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Drucksache 569/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz

Option 2 - Bessere Integration der Dienste

Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke

Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Instrumente und Informationen

Artikel 4
Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale

Artikel 5
Europass-Qualifikationserläuterung(en)

Artikel 6
Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)

Artikel 7
Durchführung und Monitoring

Artikel 8
Rolle der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 10
Evaluierung

Artikel 11
Teilnehmende Länder

Artikel 12
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 66/2/16

... Ziel der Förderung ist die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter durch die Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Beschäftigung soll sich mit Ausnahme des Fehlens der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung nicht von den Grundsätzen anderer Beschäftigungsverhältnisse des Arbeitgebers unterscheiden. Dies betrifft im Besonderen die Entlohnung. Findet die Beschäftigung im Anwendungsbereich eines Tarifvertrages statt, muss eine tarifliche Entlohnung erfolgen. Liegt ein solcher Tarifvertrag nicht vor, ist das für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliche Arbeitsentgelt zu zahlen.

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Drucksache 66/2/16




Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Nummer 14a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 42


 
 
 


Drucksache 294/16 (Beschluss)

... . Da die ideelle Ziele verfolgenden Kooperationspartner der Schulen in der Regel bereits aus Kostengründen keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung einholen, sind entsprechende Kooperationsverträge mit der Rechtsfolge bedroht, dass im Falle der Eingliederung der über die Kooperationspartner eingesetzten Personen in den Betriebsablauf der Schule ein Arbeitsverhältnis zum Land entsteht. Um diese Rechtsfolge, die keiner der Beteiligten anstrebt, auszuschließen, ist im Schulalltag eine Eingliederung in den Betriebsablauf zu vermeiden. Infolgedessen wird die Notwendigkeit, die aus pädagogischen Gründen erforderliche enge inhaltliche und methodische Abstimmung von schulischem Personal und externen Fachkräften vorzunehmen, stark behindert. Ferner darf die Schulleitung, obgleich ihr die Gesamtverantwortung für den Ganztagsschulbetrieb obliegt, den externen Fachkräften keinerlei Weisungen erteilen.

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Drucksache 294/16 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 65/16

... Der Zugang zur beruflichen Weiterbildung wird insbesondere für gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert. Es wird klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über eine Berufsausbildung verfügen, können Förderleistungen zum Erwerb von Grundkompetenzen erhalten, wenn dies für eine erfolgreiche berufliche Nachqualifizierung erforderlich ist. Zur Stärkung von Motivation und Durchhaltevermögen erhalten sie bei Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen jeweils eine Prämie. Bei betrieblicher Umschulung können begleitende Hilfen erbracht werden. Die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen wird fortentwickelt, indem die Förderung weiter flexibilisiert wird. Im Rahmen beruflicher Weiterbildung soll auch der Erwerb von Grundkompetenzen angemessen berücksichtigt werden. Die Neuregelungen finden über den Verweis in § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des

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Drucksache 65/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 111a
Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld

§ 131a
Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung

§ 444a
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Stärkung der beruflichen Weiterbildung

Stärkung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Förderung von Grundkompetenzen

4 Weiterbildungsprämie

Umschulungsbegleitende Hilfen

Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen

Vergabemöglichkeit zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung mit Erwerb von Grundkompetenzen

Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld

Längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber

Freiwillige Weiterversicherung für Erziehende

Freiwillige Weiterversicherung für Personen, die sich beruflich weiterbilden

Arbeitslosengeldbemessung nach außerbetrieblicher Berufsausbildung

Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte

Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Anfügung von Nummer 4

Zu Anfügung von Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3557: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 792/1/16

... Die Schaffung einer ausdrücklichen Regelung für eine möglichst schnelle und frühzeitige Übermittlung entsprechender Daten an Einrichtungen des Justiz-und Maßregelvollzugs ist sachgerecht: Erkenntnisse der Führungsaufsichtsstelle sind bereits zu Beginn der Haft in das Diagnoseverfahren einzubeziehen (vgl. z.B. § 13 Absatz 3 Satz 2 ThürJVollzGB), dessen Ergebnisse Grundlage des zu erstellenden und fortzuschreibenden Vollzugs- und Eingliederungsplans sind (vgl. z.B. § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1ThürJVollzGB). Die Führungsaufsichtsstelle beteiligt sich zudem frühzeitig an der sozialen und beruflichen Eingliederung der Straf- und Jugendstrafgefangenen (vgl. z.B. § 50 Absatz 2 Satz 2 ThürJVollzGB).

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Drucksache 792/1/16




1. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 81a Absatz 2 Satz 2 StPO

2. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 132 Absatz 2 StPO

3. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 481 Absatz 1 Satz 3 StPO

4. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 481 Absatz 1 Satz 3 StPO

5. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b § 487 Absatz 1 Satz 3 StPO

6. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 69 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe c BNatSchG

7. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe c § 71 Absatz 6 BNatSchG


 
 
 


Drucksache 66/3/16

... II vorgesehenen Mechanismen zur Eingliederung in Arbeit gebunden sind.



Drucksache 490/16 (Beschluss)

... IX zur Zuständigkeitsklärung gewährleistet oft nicht, dass letztendlich ein Kostenträger die Leistung übernimmt. Die betroffenen Familien sind dann gezwungen, die Leistung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu erstreiten. In verschiedenen Urteilen werden die Leistungen einerseits als Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe und andererseits als Leistung der häuslichen Krankenpflege beschrieben. Das Verfahren ist für die Betroffenen aufwendig und sehr belastend und kann auch zu einer verspäteten Aufnahme in der jeweiligen Einrichtung führen.

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Drucksache 490/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 64d SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 125 Absatz 2 Satz 7 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 279 Absatz 4a Satz 8 SGB V

6. Zu Artikel 1 Zur Kostenübernahme von Leistungen für Kinder mit DiabetesTyp-1

7. Zur Anlagemöglichkeit der Mittel für Altersrückstellungen


 
 
 


Drucksache 428/2/16

... Die vorgenommene Ergänzung ist notwendig, um diejenigen Regelungen, die im Kontext der Abgrenzung von Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe zeitgleich mit dem PSG III in Kraft treten sollen, von der Verschiebung auszunehmen. Insofern dient der Einschub der Klarstellung des Gewollten.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.