939 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Eingliederung"
Drucksache 530/10
... Die Streichung des Paragraphen und Eingliederung in § 11 dient der Klarstellung und vereinheitlicht das Verfahren für die Listung von Aufbereitungsstoffen und Desinfektionsverfahren. Detailregelungen der bisherigen Absätze 2 und 3 erfolgen durch Festschreibung der Anforderungen in der Liste gem. § 11. Dies entfrachtet den Verordnungstext.
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 63. stellt fest, dass viele europäische Länder schon Jahrzehnte vor der Krise ein schwaches Wachstum und hohe Arbeitslosigkeit aufwiesen, was auf die mangelnde Fähigkeit einiger Mitgliedstaaten, ihre Wirtschaft in Richtung auf eine wissensbasierte Wirtschaft zu reformieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten wiederherzustellen, sowie auf die schwache Binnennachfrage zurückzuführen ist; stellt fest, dass Europa transparentere und effizientere Finanzmärkte sowie ein höheres Wirtschaftswachstum benötigt, das zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und sozialer Eingliederung beiträgt;
2 Ursachen
2 Wirkungen
2 Reaktion
Nationale Konjunkturpläne
Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa
Finanzregulierung und Aufsicht
EU -Ordnungspolitik
Wirtschafts - und Währungsunion
2 Steuerpolitik
2 Binnenmarkt
2 Steuerwesen
Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
EU 2020
2 Innovation
2 Beschäftigung
Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU
2 Entwicklung
2 Weltordnungspolitik
2 Fazit
Drucksache 258/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem zweiten europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma
... F. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union mehrmals verpflichtet hat, die Grundsätze der Chancengleichheit und der sozialen Eingliederung in Bezug auf die Roma in Europa aktiv zu fördern,
Drucksache 760/3/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Brandenburg
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)
... 6. Der Bundesrat stellt fest, dass trotz der wirtschaftlichen Erholung und angesichts des drohenden Fachkräftemangels weiter die Notwendigkeit von Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen in der Arbeitsförderung besteht. Vor diesem Hintergrund ist die Kürzung der Eingliederungshilfen nicht gerechtfertigt. Der Abbau des Sockels an Langzeitarbeitslosen ist eine vorrangige Aufgabe der kommenden Jahre.
Drucksache 426/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zu dem Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft: eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen Europas (2009/2099(INI))
... 25. fordert angesichts der Tatsache, dass die Bildung eines der wichtigsten und wirksamsten Mittel für die soziale Eingliederung und den Kampf gegen Armut und Ungleichheit ist, die Hochschulen ferner auf, den Zugang zum Lernen und zu internationalen Austauschprogrammen auch für Menschen mit Behinderungen zu verbreitern;
Drucksache 182/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Tourismusstatistik KOM (2010) 117 endg.
... Die entscheidende Rolle, die dem Tourismus bei der Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union zukommt, wurde vom Europäischen Rat am 14. Dezember 2007 in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes betont. Die zunehmende Bedeutung des Tourismus und seine Auswirkungen auf andere politische Bereiche, von der Regionalpolitik und der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft über Meerespolitik, Beschäftigung, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit bis hin zur Sozialpolitik und sozialen Eingliederung ("
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Analyse der Auswirkungen und Folgen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Abgedeckte Themen und Merkmale der benötigten Informationen
Artikel 4 Erfassungsbereich
Artikel 5 Qualitätskriterien und Berichte
Artikel 6 Datenquellen
Artikel 7 Datenübermittlung
Artikel 8 Methodikhandbuch
Artikel 9 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 10 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 11 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang I Inlandstourismus
Abschnitt 1 Kapazität der Beherbergungsbetriebe
A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene
2 [fakultativ] Nur auf nationaler Ebene
B. Begrenzung des Erfassungsbereichs
Abschnitt 2 Belegung der Beherbergungsbetriebe (Binnenreiseverkehr und Einreiseverkehr)
A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene
2 Nur auf nationaler Ebene
B. Für monatliche Daten auf nationaler Ebene zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
C. Begrenzung des Erfassungsbereichs
D. Rasch verfügbare Schlüsselindikatoren
Abschnitt 3 Für Abschnitt 1 und Abschnitt 2 anzuwendende Klassifikationen
A. Art der Unterkunft
B. Art des Ortes a
C. Art des Ortes b
D. Größenklasse
E. Länder und geografische Gebiete
Abschnitt 4 Inlandstourismus in nicht gemieteten Unterkünften
A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen
B. Untergliederung
Anhang II Nationaler Tourismus
Abschnitt 1 Teilnahme am Tourismus
A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
B. Für dreijährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
C. Für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendende Klassifikationen
Abschnitt 2 Urlaubsreisen und Reisende
A. Zu übermittelnde Variablen
B. Begrenzung des Erfassungsbereichs
C. Periodizität
Drucksache 667/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 46. Der Bundesrat befürwortet die von der Kommission beabsichtigte Fortführung des Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) zur Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung von Arbeitskräften, die infolge der Globalisierung entlassen werden. Eine Aufstockung der Mittel wird hingegen in Anbetracht knapper öffentlicher Haushalte kritisch gesehen. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit und Vereinfachung sollte geprüft werden, den EGF auf Grund der auch im ESF verankerten Zielrichtung in diesen zu integrieren und mit dessen Regelungen zu harmonisieren. Damit könnte auch eine Vereinfachung der Finanzierungsinstrumente herbeigeführt werden.
Drucksache 422/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu "Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment" (2009/2159(INI))
... Soziale Eingliederung
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... Zu diesem Zwecke müssen die Bildungs- und Weiterbildungssysteme zum richtigen Kompetenzmix führen – digitale und bereichsübergreifende Schlüsselkompetenzen, Medienkompetenz und fremdsprachliche Kompetenz eingeschlossen. Ferner müssen sie gewährleisten, dass junge Menschen, die eine weiterführende Schule oder eine Hochschule abgeschlossen haben, auch über die Qualifikationen und Kompetenzen verfügen, die für einen schnellen und erfolgreichen Übergang in die Beschäftigung vonnöten sind. Die Verhinderung von frühzeitigen Schulabgängen und geringen Bildungsniveaus bei grundlegenden Fertigkeiten wie Lesen, Schreiben, Rechnen und Naturwissenschaften, auch bei Erwachsenen, ist ein äußerst wichtiges Element in puncto Eingliederung, Beschäftigung und Wachstum. Die Fortbildungsrate muss die Benchmark von 15 % aller Erwachsenen, die am lebenslangen Lernen 8 teilnehmen, erreichen.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
Drucksache 229/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
... erlangt hat oder die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG, BGBl. I S. 182) erfüllt oder die Eignungsprüfung nach dem vorbezeichneten Gesetz bestanden hat. Mit der Zulassung ist die Mitgliedschaft in der zulassenden Rechtsanwaltskammer verbunden (§ 12 Absatz 3 BRAO) und die betroffenen Person darf ihre rechtsberatende Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 I.
3 II.
3 III.
3 IV.
3 V.
3 VI.
3 VII.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1123: Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
Drucksache 661/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... 1. sich weigert, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1 Satz 6 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
Zum Gesetzentwurf allgemein vorab:
1. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege
2. Zur Satzungslösung
3. Zur Änderung des Verwaltungsbudgets
4. Zur Belastung der Kommunen
5. Zur Bildungsteilhabe von Kindern
Zu den einzelnen Vorschriften:
6. Zu Artikel 1 § 9 RBEG
§ 9 Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB II
8. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a § 9 Absatz 1 SGB II , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 1a - neu - SGB II
9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11a Absatz 1 Nummer 4 - neu - SGB II
10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11b Absatz 1a - neu - SGB II
11. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstaben a und b § 13 Absatz 1 SGB II
12. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB II
13. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 SGB II
14. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absätze 2, 4 und 5 Satz 3 SGB II
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
15. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 2 Satz 1a - neu -, Absatz 2a - neu - SGB XII , Nummer 40a - neu - § 134a - neu - SGB XII
§ 134a Übergangsregelung zu § 35
Zu § 22
Zu § 22
Zu § 77
16. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB XII
17. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 22a, 22b, 22c SGB II
18. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB II
19. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II
20. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB II
21. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3a - neu - SGB II
22. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 SGB II
23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 4 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 4 SGB XII
24. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5 Satz 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5 Satz 1 SGB XII
25. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5a - neu -, § 29 Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5a - neu - SGB XII
Zu Buchstabe a
Zu § 29
Zu § 29
26. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 29 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 2, Absatz 2 Sätze 2 bis 4, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5, § § 30, 30a SGB II
§ 30 Zahlung an Anbieter von Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 30a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Gutscheine
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30a
27. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 31, 31a, 31b, 31c - neu -, 32 SGB II
§ 31 Minderung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages
§ 31a Wiederholte Pflichtverletzung
§ 31b Wirkung und Dauer der Minderung oder des Wegfalls
§ 31c Weitere Minderungs- und Wegfallgründe
§ 32 Absenkung und Wegfall des Sozialgeldes
28. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 38a - neu - SGB II
§ 38a Rückforderungen gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften
29. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II
30. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB II
31. Zu Artikel 2 Nummer 42a - neu - § 48 Absatz 3 SGB II
32. Zu Artikel 2 Nummer 57 § 77 Absatz 3 SGB II
33. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII
34. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 28 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 3, Satz 5 - neu -, Absatz 4 Satz 1 und 2 SGB XII
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
35. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 01 - neu -, Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Sätze 3 bis 6, Absätze 2a - neu - bis 2c - neu -, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB XII
36. Zu Artikel 3 Nummer 25 § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII
37. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - SGB XII
38. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - bis 1d - neu - SGB XII
39. Zu Artikel 3 Nummer 29a - neu - § 83 Absatz 1 SGB XII
40. Zu Artikel 3 Nummer 32a - neu - § 96 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII
41. Zu Artikel 1 1a - neu - § 12 Absatz 1 c Satz 6 VAG
Drucksache 113/4/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... " geplante Verstärkung der Offenen Methode der Koordinierung in diesem Bereich den Vorgaben von Artikel 153 Buchstabe j AEUV widerspricht, der der EU eine unterstützende und ergänzende Rolle zuweist. Der Bundesrat spricht sich gegen den vorgesehenen Mechanismus bestehend aus verbindlichem nationalen Ziel im Bereich Armut und soziale Ausgrenzung und der Kontrolle und Überwachung durch die Kommission aus. Er befürwortet eine Fortführung des erfolgreichen Prozesses des freiwilligen Voneinanderlernens in den Bereichen Armut und soziale Eingliederung, Rente und Gesundheit. (vgl. BR-Drucksachen 502/08 (Beschluss), 113/10 (Beschluss), 188/10 (Beschluss)).
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... – Die Beschäftigungsquote unter den 20- bis 64-jährigen sollte unter anderem durch die vermehrte Einbeziehung der Frauen und älteren Arbeitnehmer sowie die bessere Eingliederung von Migranten in die Erwerbsbevölkerung von derzeit 69 % auf mindestens 75 % ansteigen.
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
Drucksache 511/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zu Albanien
... 25. begrüßt die Maßnahmen zur Stärkung der Beteiligung von Frauen am politischen Leben; ist jedoch der Auffassung, dass der staatliche Ausschuss für Chancengleichheit nach wie vor wenig Einfluss hat, und weist darauf hin, dass das Gleichstellungsgesetz im Wesentlichen nicht umgesetzt wurde; ist deshalb der Ansicht, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt und ihre Beteiligung an der Entscheidungsfindung zu fördern;
Drucksache 177/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zum Grünbuch "Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik " (2009/2106(INI))
... 29. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die volle Eingliederung der Frau in die Tätigkeiten des Sektors mit gleichen Rechten und zu gleichen Bedingungen wie für Männer ein grundlegendes Ziel ist, das in allen für den Sektor konzipierten Politiken und beschlossenen Maßnahmen zum Ausdruck kommen muss;
Drucksache 508/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu atypischen Verträgen, gesicherten Berufslaufbahnen, Flexicurity und neuen Formen des sozialen Dialogs (2009/2220(INI))
... - unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (KOM (2008)
A. Atypische Verträge
B. Flexicurity und gesicherte berufliche Laufbahnen
C. Neue Formen sozialen Dialogs
Drucksache 747/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa KOM (2010) 636 endg.
... • In Artikel 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) ist Folgendes niedergelegt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“ Artikel 26 lautet: „Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.“ Überdies verbietet Artikel 21 jede Diskriminierung wegen einer Behinderung.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziele MAßNAHMEN
2.1. Aktionsbereiche
1. Zugänglichkeit
2. Teilhabe
3. Gleichstellung
4. Beschäftigung
5. Allgemeine und berufliche Bildung
6. Sozialer Schutz
7. Gesundheit
8. Maßnahmen im Außenbereich
2.2. Durchführung der Strategie
1. Bewusstseinsbildung
2. Finanzielle Unterstützung
3. Statistiken und Datensammlung sowie Überwachung
4. Im VN-Übereinkommen geforderte Mechanismen
3. Schlussfolgerung
Drucksache 780/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa
... - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2008 über eine Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen und seiner Entschließung vom 6. Mai 2009 zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen,10
Drucksache 839/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... 4. Der Bundesrat betont, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen der beste Weg zur Armutsbekämpfung ist. Allerdings führt ein Arbeitsplatz allein nicht in jedem Fall zu sozialer Eingliederung, entscheidend sind vielmehr auch Vergütung und Qualität. Der Bundesrat unterstreicht, dass insbesondere auch für die Erhöhung und bessere Nutzung des Arbeitskräftepotentials von älteren Menschen, Frauen, Alleinerziehenden, Personen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung Sorge getragen werden muss, auch um den Betroffenen berufliche Perspektiven zu gewährleisten.
Drucksache 475/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu Problemen und Perspektiven der Unionsbürgerschaft (2008/2234(INI))
... 22. ist der Auffassung, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten gemeinsam dafür verantwortlich sind, die Integration der Roma als Unionsbürger zu fördern, damit die Roma in vollem Umfang von den Fördermaßnahmen der Europäischen Union zur Durchsetzung ihrer Rechte und Eingliederung ihrer Gemeinschaften unter anderem im Bereich der Bildung, Beschäftigung und Bürgerbeteiligung profitieren können;
Drucksache 422/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft andererseits
... A. in der Erwägung, dass WPA in Einklang mit den Regeln der WTO stehen und darauf abzielen sollten, regionale Integrationsprozesse zu unterstützen und die allmähliche Eingliederung der AKP-Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft zu fördern, und die dadurch eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten begünstigen und einen Beitrag zu den Gesamtbemühungen um die Beseitigung der Armut in diesen Staaten leisten,
Drucksache 26/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... All dies sind erhebliche Probleme, die bewältigt werden müssen, um die soziale Eingliederung zu fördern und Engpässe beim Arbeitskräfteangebot zu beseitigen.
Mitteilung
1. Einführung
2. Wo Stehen wir Heute?
2.1. Fortschritte und Herausforderungen
Abbildung 1: Fortschritte bei der Erreichung der fünf Benchmarks für das Jahr 2010 EU-Durchschnitt 4
2.2. Die europäischen Bildungssysteme im weltweiten Vergleich
Abbildung 2: 15-jährige Schüler in der EU und in ausgewählten Drittländern mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD
Abbildung 3: 15-jährige Schüler in der EU mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD
3. Langfristige strategische Herausforderungen und kurzfristige Prioritäten: Steigerung des Qualifikationsniveaus durch lebenslanges Lernen
3.1. Strategische Herausforderung: lebenslanges Lernen und die Mobilität von Lernenden Wirklichkeit werden lassen
3.2. Strategische Herausforderung: die Qualität und die Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse verbessern
3.3. Strategische Herausforderung: Gerechtigkeit und aktiven Bürgersinn fördern
3.4. Strategische Herausforderung: Innovation und Kreativität einschließlich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen
4. Verbesserung der Arbeitsmethoden für die künftige offene Methode der Koordinierung
4.1. Governance und Partnerschaften
4.2. Wechselseitiges Lernen, Innovationstransfer und Politikentwicklung
4.3. Verbesserung der Fortschrittsberichterstattung und der Außenwirkung
4.4. Indikatoren und Benchmarks
Die bestehenden fünf Benchmarks
Aktualisierung der Benchmarks für die Zeit nach 2010
4.4.1. Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität
4.4.2. Verbesserung der Qualität und der Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse
4.4.3. Förderung von Gerechtigkeit und aktivem Bürgersinn
4.4.4. Förderung von Innovation und Kreativität einschließlich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung
5. Fazit
Drucksache 889/09 (Beschluss)
... A 2.1.5 Haben Orte durch Umbenennung, Zusammenschluss oder Eingliederung eine andere Bezeichnung erhalten und wird bei Eintragungen bei der Angabe des Ereignisortes auf Einträge vor der Umbenennung, dem Zusammenschluss oder der Eingliederung Bezug genommen, ist der zur Zeit des Eintritts des damaligen Personenstandsfalls geltende Name einzutragen bei Orten im Inland soll, bei anderen Orten kann der neue Name unter Voranstellung des Wortes
1. Zu Nummer A 2.1.3., A 2.1.4. Satz 1, A 2.1.5, A 2.1.6 und Nummer 56.1.3.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
2. Zu Nummer A 3.1.1. Satz 3 - neu -Nummer A 3.1.1. ist folgender Satz anzufügen:
3. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 Nummer 12.4.1. Satz 1 ist wie folgt zu ändern:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Nummer 13.4. Satz 2 und 3
5. Zu Nummer 28.3.
6. Zu Nummer 31.2. Satz 1
7. Zu Nummer 57.2. Satz 3 - neu -Nummer 57.2. ist folgender Satz anzufügen:
8. Zu Nummer 59.2.1.
9. Zu Nummer 64.1.1. Satz 1
10. Zu Nummer 65.7. Satz 2
11. Zu Nummer 68.6.1. Nummer 4
12. Zu Nummer 75.2.1. Satz 2 und Nummer 75.3.2.
13. Zu Teil II Satz 1
Drucksache 417/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Côte d"Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... B. in der Erwägung, dass es sich bei den WPA um WTO-konforme Abkommen handelt, die darauf abzielen, regionale Integrationsprozesse zu unterstützen und die allmähliche Eingliederung der AKP-Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft zu fördern, und die dadurch eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten begünstigen und einen Beitrag zu den Gesamtbemühungen um die Beseitigung der Armut und der Schaffung von Wohlstand in diesen Staaten leisten,
Drucksache 407/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu "Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU" (2008/2318(INI))
... 16. fordert noch einmal die Eingliederung des EEF in den Haushalt der Europäischen Union und ersucht die Kommission, in der Zwischenzeit das Europäische und das Panafrikanische Parlament in allen Phasen des Haushaltsverfahrens auf dem Laufenden zu halten;
Drucksache 479/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zum Thema "Bessere Schulen: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit" (2008/2329(INI))
... 25. ist der Auffassung, dass das öffentliche Bildungswesen ein vorwiegend staatlich finanzierter Bereich bleiben sollte, der einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur sozialen Eingliederung leistet; begrüßt jedoch Initiativen zur Entwicklung einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor und zur Auslotung möglicher neuer Wege der ergänzenden Finanzierung;
Drucksache 673/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über eine europäische Initiative zur Alzheimer-Krankheit und zu anderen Demenzerkrankungen KOM (2009) 380 endg.; Ratsdok. 12392/09
... " für Sozialschutz, soziale Eingliederung und Langzeitpflege und damit verbundene Aktivitäten (Peer Review, Konferenz, Thema für den nächsten gemeinsamen Bericht) können eine Plattform für den Austausch vorbildlicher Verfahren bieten, insbesondere mit Blick auf die Versorgungsstandards und die Finanzierung des Sozialschutzes für Menschen mit neurodegenerativen Erkrankungen und deren Angehörige. Ferner sollten auch vorbildliche Verfahren ausgetauscht werden, bei denen die Unterstützung für Angehörige optimiert wird, die Menschen mit Alzheimer und anderen Demenzen pflegen. Daneben wird die Kommission bei Bedarf auch die Entwicklung bewährter Verfahren unterstützen, indem sie darüber informiert, wie laufende Gemeinschaftsprogramme – insbesondere die Strukturfonds – zur Finanzierung solcher Entwicklungen in den Mitgliedstaaten beitragen können.
Mitteilung
1. Einleitung und Problemstellung
1.1. Hintergrund
1.2. Die Problematik
2. Ziele und Gemeinschaftsmaßnahmen
2.1. Frühzeitig handeln, um Demenzen zu erkennen und ein gesundes Altern zu fördern
• Aktionen:
2.2. Gemeinsame europäische Anstrengungen zum besseren Verständnis von
• Aktionen:
2.3. Unterstützung nationaler Solidarität in Bezug auf Demenzerkrankungen:
• Aktionen:
2.4. Wahrung der Rechte von Menschen mit Demenzerkrankungen
• Aktion:
3. Fazit und Ausblick
Drucksache 646/09
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Buch Sozialgesetzbuch erhalten, im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise in Bezug auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Rechnung getragen. Der Anspruch gilt für alle Empfängerinnen und Empfänger des Barbetrags nach § 35 Absatz 2 Satz 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch in stationären Einrichtungen, besonders in stationären Pflegeeinrichtungen oder in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Drucksache 107/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Entwicklungsperspektiven für die Friedensschaffung und Nationenbildung im Anschluss an die Konfliktbeilegung (2008/2097(INI))
... – in Kenntnis des EU-Konzepts zur Unterstützung von Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung (Disarmament, Demobilisation and Reintegration (DDR)), das vom Rat der Europäischen Union am 11. Dezember 2006 gebilligt wurde,
Drucksache 696/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... wird derzeit aufgrund des Personenstandsrechtsreformgesetzes vollständig überarbeitet. Nach einer Vorabstimmung wurde den Ländern im April 2009 vom Bundesministerium des Innern (BMI) ein Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV-E) zur Abstimmung vorgelegt, nach der der genannte Zusatz noch zulässig war. Aufgrund der Kritik einiger Länder, insbesondere am strukturellen Aufbau des Entwurfs der PStG-VwV, wurde dieser vom BMI nochmals überarbeitet. In der den Ländern zwischenzeitlich zugeleiteten Neufassung des Entwurfs ist nunmehr erstmals vorgesehen, dass (nur) der zur Zeit des Eintritts des damaligen (vor der Umbenennung, dem Zusammenschluss oder der Eingliederung von Orten) Personenstandsfalls geltende Name einzutragen ist (und damit weitere Zusätze wie z.B. "
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... 87. betont die Bedeutung intelligenter Verkehrssysteme im Sinne der Ko-Modalität und deren Eingliederung in die gemeinschaftliche, einzelstaatliche, regionale und lokale Verkehrspolitik, da sie zu einer höheren Sicherheit sowie zu einer besseren Umweltverträglichkeit des Verkehrssektors führen; fordert, dass intelligente Verkehrssysteme entwickelt und genutzt werden, um Verkehrsströme zu lenken und die Staubildung zu verringern;
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
Drucksache 866/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel - Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2010 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010 " KOM (2009) 640 endg.; Ratsdok. 15897/09
... Die meisten Länder betonen, wie wichtig ein effizientes Erwachsenenbildungssystem ist. Die Ziele der Erwachsenenbildung bestehen darin, die Chancen von Erwachsenen auf dem Arbeitsmarkt durch die Vermittlung geeigneter Kompetenzen zu verbessern, ihre soziale Eingliederung zu fördern und sie auf ein aktives Altern vorzubereiten.
Mitteilung
Entwurf
1. Einleitung
2. Schlüsselkompetenzen
2.1. Fortschritte bei der Reform der Curricula
2.2. Weiterer Verbesserungsbedarf bei der Organisation des Lernens in den Schulen
2.2.1. Anwendung der bereichsübergreifenden Schlüsselkompetenzen in der Praxis
2.2.2. Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und Schulleitern
2.2.3. Weiterentwicklung von Bewertung und Evaluierung
2.3. Lese-/Schreibkenntnisse und Förderung benachteiligter Gruppen: größere Anstrengungen notwendig
2.4. Unzureichende Vermittlung von Schlüsselkompetenzen in der Berufs- und Erwachsenenbildung
3. Strategien und Instrumente für lebenslanges Lernen
3.1. Ein etabliertes Konzept
3.2. Die Umsetzung bleibt eine Herausforderung
4. Berufliche Aus- und Weiterbildung
4.1. Verbesserung von Attraktivität und Qualität
4.2. Steigerung der Relevanz der Berufsbildung
5. Modernisierung der Hochschulbildung
5.1. Fortschritte bei der Verbesserung des Zugangs und der Diversifizierung der Finanzierungsquellen erkennbar
5.2. Finanzierung und Verwirklichung des lebenslangen Lernens weiter problematisch
6. Ausblick
6.1. Intensivierung der Zusammenarbeit in der EU – Umsetzung des neuen strategischen Rahmens
6.2. Schlüsselkompetenzen für alle durch lebenslanges Lernen
6.3. Ausweitung des partnerschaftlichen Ansatzes
6.4. Die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU-Strategie für die Zeit nach 2010
Drucksache 488/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))
... 28. unterstreicht, dass Integration die kulturelle Vielfalt in der Europäischen Union stärkt und auf sozialer Eingliederung, Bekämpfung von Diskriminierung und Chancengleichheit, vor allem durch die Möglichkeit des Zugangs zu Gesundheit, Bildung, Sprachunterricht und Beschäftigung, beruhen sollte; ist der Auffassung, dass sich eine Integrationspolitik auch auf sachdienliche, innovative Programme stürzen sollte, und erkennt die Schlüsselrolle an, die lokale und regionale Gebietskörperschaften, Gewerkschaften, Migrantenorganisationen sowie Berufsverbände und -vereinigungen bei der Integration von Migranten spielen;
Drucksache 434/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Jugend - Investitionen und Empowerment - Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist KOM (2009) 200 endg.; Ratsdok. 9008/09
... - Förderung der gesellschaftlichen und beruflichen Eingliederung junger Menschen, insbesondere von jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und Migrationshintergrund;
Drucksache 260/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum (2008/2231(INI))
... 32. ist der Auffassung, dass – falls eine für beide Seiten vorteilhafte Europa-Mittelmeer-Freihandelszone verwirklicht werden soll – die Wirtschafts- und Handelsinitiativen der Union für den Mittelmeerraum das Wirtschaftswachstum in der Region, die Eingliederung der Region in die Weltwirtschaft und die Verringerung der Entwicklungskluft zwischen der Nord- und Südseite des Mittelmeeres fördern und dabei den sozialen Zusammenhalt stärken müssen;
Drucksache 877/09
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Der leistungsbezogene Bestandteil darf höchstens zwanzig vom Hundert des Festbetrages betragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates unter Angabe von Bewertungskriterien und deren Gewichtung Höchstgrenzen für die Vergütung des Geschäftsführers sowie Besitzstandsregelungen unter Beachtung der Sätze 2 und 3 fest. Bei der Festlegung der Kriterien sind insbesondere die Anzahl der Beschäftigten des Zentrums für Arbeit und Grundsicherung, die Anzahl der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften und der für einen bestimmten Zeitraum erfolgten Eingliederungen in den Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung und Organisation von Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG-Organisationsgesetz)
Abschnitt 1 Errichtung, Rechtsform, Aufgaben
§ 1 Errichtung, Träger und Rechtsform
§ 2 Aufgaben
§ 3 Ausgestaltung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abschnitt 2 Organe
§ 4 Organe
§ 5 Trägerversammlung
§ 6 Geschäftsführer
Abschnitt 3 Aufsicht
§ 7 Aufsicht
Abschnitt 4 Personal
§ 8 Personal
§ 9 Abordnung des bisherigen Personals zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 10 Übernahme zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 11 Personalvertretung
§ 12 Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 13 Übermittlung von Personalaktendaten zum Zwecke der Personalverwaltung und Personalwirtschaft
Abschnitt 5 Haushalt
§ 14 Aufstellung des Haushaltsplans
§ 15 Haushaltspläne der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 16 Sonderregelung für das Jahr 2011
§ 17 Vorläufige Haushaltsführung
§ 18 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
§ 19 Nachtragshaushalt
§ 20 Verpflichtungsermächtigungen
§ 21 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 22 Rechnungsabschluss, Jahresrechnung und Entlastung
§ 23 Geltung der Haushaltsvorschriften des Bundes für die Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 24 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Überleitungsvorschriften
§ 25 Überleitung in Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 26 Zusammenarbeit vor der Errichtung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtliche Beiräte
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen
§ 43 Aufrechnung
§ 43a Anrechnung der Zahlung auf mehrere Forderungen
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 47 Aufsicht
Artikel 3 Folgeänderungen anderer Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Leistungserbringung aus einer Hand
Beibehaltung und Entwicklung der bestehenden Organisationsstrukturen; Errichtung von Anstalten öffentlichen Rechts
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume
Organe der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
3. Weitere Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 18b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu 16 § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 20
Zu § 44c
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Drucksache 66/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
... Die Verordnungsermächtigung in § 133 Absatz 8 GBO wird durch die in Artikel 3 dieses Gesetzentwurfs vorgeschlagene Eingliederung der Gebührenvorschriften für das Grundbuchabrufverfahren in die Justizverwaltungskostenordnung überflüssig und soll daher aufgehoben werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Grundbuchordnung
§ 12b
§ 32
Achter Abschnitt
§ 135 Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte; Verordnungsermächtigungen
§ 136 Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbuchamt
§ 137 Form elektronischer Dokumente
§ 138 Übertragung von Dokumenten
§ 139 Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf
§ 140 Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen
§ 141 Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz
Artikel 2 Änderung der Grundbuchverfügung
Abschnitt XV Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Grundakte
§ 94 Grundsatz
§ 95 Allgemeine technische und organisatorische Maßgaben
§ 96 Anlegung und Führung der elektronischen Grundakte
§ 97 Übertragung von Papierdokumenten in die elektronische Form
§ 98 Übertragung elektronischer Dokumente in die Papierform oder in andere Dateiformate
§ 99 Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf
§ 100 Wiederherstellung des Grundakteninhalts
§ 101 Ausführungsvorschriften
Artikel 3 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 4 Änderungen sonstigen Bundesrechts
§ 70
§ 113
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs
1. Einleitung
2. Elektronischer Rechtsverkehr
3. Elektronische Grundakte
4. Gebühren für den Grundbuchabruf
II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick
1. Elektronischer Rechtsverkehr
2. Elektronische Grundakte
3. Gebühren für den Grundbuchabruf
4. Sonstige Regelungen
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
V. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten der Wirtschaft
2. Informationspflichten der Verwaltung
VI. Sonstige Angaben nach den §§ 43 und 44 GGO
1. Andere Lösungsmöglichkeiten
3. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
4. Vereinbarkeit mit EU-Recht
5. Gleichstellungsrelevante Regelungsfolgen
6. Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 135
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 136
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 137
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 138
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 139
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 140
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 141
Zu den Nummern 18 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 24
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu § 94
Zu § 95
Zu § 96
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 97
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 98
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 99
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 100
Zu § 101
Zu den Nummern 9 bis 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 23
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 610: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften
Drucksache 431/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA (2008/2199(INI))
... 31. begrüßt die Ratifizierung des amerikanischirakischen Abkommens über die Präsenz amerikanischer Truppen im Irak; betont die Bereitschaft der Europäischen Union zur Fortsetzung ihrer Unterstützung beim Wiederaufbau im Irak mit besonderem Schwerpunkt auf der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenrechte, der Konsolidierung der staatlichen Institutionen und der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Wiedereingliederung des Irak in die Weltwirtschaft; fordert die Partner auf, in abgestimmter Art und Weise ihre Arbeit mit der irakischen Regierung und der UN fortzusetzen, um die Stabilität und die nationale Aussöhnung zu fördern und einen Beitrag zur Einheit und Unabhängigkeit des Irak zu leisten;
Drucksache 696/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... wird derzeit aufgrund des Personenstandsrechtsreformgesetzes vollständig überarbeitet. Nach einer Vorabstimmung wurde den Ländern im April 2009 vom Bundesministerium des Innern (BMI) ein Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV-E) zur Abstimmung vorgelegt, nach der der genannte Zusatz noch zulässig war. Aufgrund der Kritik einiger Länder, insbesondere am strukturellen Aufbau des Entwurfs der PStG-VwV, wurde dieser vom BMI nochmals überarbeitet. In der den Ländern zwischenzeitlich zugeleiteten Neufassung des Entwurfs ist nunmehr erstmals vorgesehen, dass (nur) der zur Zeit des Eintritts des damaligen (vor der Umbenennung, dem Zusammenschluss oder der Eingliederung von Orten) Personenstandsfalls geltende Name einzutragen ist (und damit weitere Zusätze wie z.B. "
Drucksache 54/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung KOM (2008) 867 endg.; Ratsdok. 5005/09 EUDISYS-AE-Nr. 090035
... ") wurde eingerichtet, damit durch die Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten und die Förderung einer hohen Beschäftigungsquote und von mehr und besseren Arbeitsplätzen zu den Prioritäten der Gemeinschaft zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts beigetragen wird. Zu diesem Zweck unterstützt er die Europäische Beschäftigungsstrategie, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie die Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung, insbesondere auch durch einen Zugang benachteiligter Menschen zur Beschäftigung, und die Maßnahmen zur Verringerung nationaler, regionaler und lokaler Disparitäten bei der Beschäftigung. Der wichtigste Unterschied zum EGF besteht darin, dass der ESF mehrjährige Programme umfasst, die mit Maßnahmen wie lebenslangem Lernen der Erreichung strategischer langfristiger Ziele dienen, insbesondere der Antizipierung und Bewältigung von Wandel und Umstrukturierungen. Mit dem EGF wird auf einzelne Krisen auf europäischer Ebene reagiert, die durch die Globalisierung verursacht werden. Er leistet eine einmalige, zeitlich begrenzte Unterstützung, die unmittelbar auf die entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichtet ist.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Ausweitung des Anwendungsbereichs des EGF
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2 Interventionskriterien
Artikel 8 Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission
Artikel 2
Finanzbogen
Drucksache 419/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Partnerschaftsabkommens zwischen den Pazifikstaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits
... B. in der Erwägung, dass es sich bei den WPA um Abkommen handelt, die mit den WTO-Regeln vereinbar sind und darauf abzielen, die regionale Integration zu unterstützen und die allmähliche Eingliederung der AKP-Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft zu fördern, und die dadurch eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten begünstigen und einen Beitrag zu den Bemühungen um die Beseitigung der Armut in diesen Staaten insgesamt leisten,
Drucksache 793/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Solidarität im Gesundheitswesen - Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU KOM (2009) 567 endg.; Ratsdok. 14848/09
... Mittels der offenen Koordinierungsmethode (OKM Soziales)13 für Sozialschutz und soziale Eingliederung haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf das Ziel verständigt, Unterschiede im Gesundheitszustand der Bevölkerung in Angriff zu nehmen. Dies wird durch eine Reihe gemeinsamer Indikatoren auf der Grundlage der Arbeiten von Eurostat zu Statistiken zur öffentlichen Gesundheit unterstützt.. Die Auswertung der nationalen Strategieberichte der Mitgliedstaaten über Sozialschutz und soziale Eingliederung auf EU-Ebene hat dazu beigetragen die Debatte und Maßnahmen in den Mitgliedstaaten anzustoßen. Auf EU-Ebene arbeitet seit 2005 eine Sachverständigengruppe daran, die Erkenntnisse zu prüfen und Informationen über Politik und Praxis auszutauschen.14 Im Rahmen der EU-Gesundheitsprogramme wurde eine Reihe von Initiativen zum Thema gesundheitliche Ungleichheit unterstützt. Die Forschungsrahmenprogramme (derzeit 7. RP) liefern wichtige Unterstützung für die Forschung in diesem Bereich. Es gibt eine Vielzahl von Aktionsprogrammen, wie das Gesundheitsprogramm und das Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität PROGRESS15, Finanzierungsstudien, Beispiele bewährter Verfahren und politische Innovationen.
Mitteilung
1. Chancengleichheit und Solidarität im Gesundheitswesen
2. Gesundheitliche Ungleichheit in der EU
3. Laufende flankierende Massnahmen Der EU
4. Massnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit: Ein kooperativer Ansatz
5. Hauptprobleme
Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitsbereich als Teil allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung
Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung
Eingehen auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen
Weiterentwicklung des Beitrags der EU-Politik
6. Weitere Schritte
Drucksache 196/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... Die pauschale Eingliederungshilfe nach § 9 Abs. 3 dient dem Ausgleich für den Gewahrsam, den die Russlanddeutschen in der ehemaligen UdSSR einschließlich der baltischen Staaten erlitten haben. Dies entspricht geltender Praxis. Mit der ausdrücklichen Aufführung der baltischen Staaten wird das Herkunftsgebiet der Berechtigten vor dem Hintergrund klarer umschrieben, dass die Bundesrepublik Deutschland die Annexion der baltischen Staaten nicht anerkannt hatte. Eine materielle Änderung ist damit nicht verbunden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Artikel 2 Änderung des Häftlingshilfegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Kosten für die öffentlichen Haushalte
IV. Sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Gender Mainstreaming
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 788: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Drucksache 250/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Sozialwirtschaft (2008/2250(INI))
... - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Januar 2008 mit dem Vorschlag für den Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008 (KOM (2008)
Allgemeine Anmerkungen
Anerkennung des Konzepts Sozialwirtschaft
Rechtliche Anerkennung: europäische Statuten für Verbände, Stiftungen und Gegenseitigkeitsgesellschaften
Anerkennung in der Statistik
Anerkennung als Sozialpartner
Sozialwirtschaft als Schlüsselakteur für die Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie
Zur Erreichung der Ziele erforderliche Mittel
Drucksache 915/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu dem Strategiepapier 2009 der Kommission zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei
... 14. fordert die Länder in der Region auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Lage der ethnischen Minderheiten, insbesondere der Roma, zu verbessern; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Roma häufig diskriminiert werden, und dass sie insbesondere bei der Teilnahme an Entscheidungsfindungen, auf dem Arbeitsmarkt und in den herkömmlichen Bildungseinrichtungen sehr viel stärker vertreten sein müssten; nimmt in diesem Zusammenhang die bilateralen Rückübernahmeabkommen der Länder des westlichen Balkans mit den Mitgliedstaaten zur Kenntnis und fordert die betroffenen Länder auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, damit angemessene soziale Voraussetzungen, Infrastrukturen und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen geschaffen werden, um die Grundrechte der Roma zu gewährleisten und ihre Wiedereingliederung nach ihrer Rückkehr zu erleichtern; fordert die Länder des westlichen Balkans und die Mitgliedstaaten auf, die Wiedereingliederung der repatriierten Roma genau zu verfolgen und der Kommission jährlich über die Ergebnisse Bericht zu erstatten, um eine Bewertung der Rückführungsmaßnahmen und einen Austausch der beispielhaften Verfahren zu erleichtern;
Drucksache 313/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 als Beitrag zur Frühjahrstagung 2009 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie
... 13. vertritt die Auffassung, dass unter den Auswirkungen der Wirtschaftskrise die Zunahme der Armut in der Europäischen Union am meisten Anlass zu Besorgnis gibt; vertritt die Auffassung, dass der derzeitigen Zunahme der Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union unbedingt Einhalt geboten werden muss; betont, dass die wirksamste Art und Weise, Armut zu verringern und ihr vorzubeugen, in einer Strategie besteht, die auf den Zielen der Vollbeschäftigung, qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze und sozialer Eingliederung, Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums und von Aktivitäten zur Förderung der Rolle der KMU und von Investitionen beruht; erinnert daran, dass eine Strategie zur Bekämpfung des Ausschlusses vom Arbeitsmarkt auf einem angemessenen Lebensstandard und Einkommensunterstützung, auf integrativen Arbeitsmärkten sowie auf dem Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und zu Bildungseinrichtungen beruhen sollte; betont deshalb ferner, dass die Beschäftigung durch Maßnahmen für Unternehmen und KMU sowie durch Investitionen unterstützt werden muss, verbunden mit Initiativen zur Unterstützung von Menschen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt; ist der Auffassung, dass Umschulungsmaßnahmen für Arbeitslose und die Bereitstellung von Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf die Ausbildung qualifizierter und spezialisierter Arbeitskräfte mit besonderem Vorrang angegangen werden sollten; ist der Auffassung, dass der Grundsatz der Solidarität von grundlegender Bedeutung für das europäische Aufbauwerk ist und dass den Mitgliedstaaten Gemeinschaftsfinanzierungen für Vorhaben zur Verfügung gestellt werden müssen, die darauf abzielen, einen übermäßigen Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern, Arbeitnehmer umzuschulen und ungelernten Arbeitskräften Arbeitsplätze zu beschaffen; betont, dass das Arbeitsrecht weiterentwickelt werden muss, damit ein höheres Maß an Flexibilität und an Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt sowie auf Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes erzielt werden kann; weist darauf hin, dass die vorhandenen Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft wie der Europäische Fonds zur Anpassung an die Globalisierung aktualisiert werden müssen, damit sie in Bezug auf gewichtige Teile der Wirtschaft, in denen Arbeitsplätze abgebaut werden, effizient und rechtzeitig eingesetzt werden können; begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Kriterien für den Europäischen Sozialfonds zu vereinfachen und die Aktivitäten dieses Fonds auf die am meisten gefährdeten Gruppen auszurichten;
Die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen
Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten
Der europäische Handlungsrahmen
Bewertung der Lissabon-Strategie, nächste Schritte und weiterer Weg
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... Die Union und ihre Mitgliedstaaten müssen sich mit vereinten Kräften für eine vollständige Eingliederung von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen und speziell der Roma in die Gesellschaft einsetzen, indem sie ihre Einbindung in das Schulsystem und den Arbeitsmarkt fördern und etwaige gegen sie gerichtete Gewaltakte unterbinden. Um gegen etwaige Diskriminierungen von Roma vorzugehen, wird die Union gezielt Mittel aus den Strukturfonds einsetzen und auf eine ordnungsgemäße Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften achten. Eine besondere Rolle kommt hierbei der Zivilgesellschaft zu.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein neues Mehrjahresprogramm
Die politischen Prioritäten
Die Instrumente
2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit
2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden
2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre
2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union
2.5. Schutz in Drittländern
2.6. Ausbau des Zivilschutzes
3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3.2. Stärkung des Vertrauens
3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen
3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger
3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz
3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft
3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen
4. Ein Europa, das Schutz bietet
4.1. Ausbau des Instrumentariums
4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur
4.1.2. Informationsmanagement
4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente
4.2. Wirksame Strategien
4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa
4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger
4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU
4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen
4.2.3.2. Informationssysteme
4.2.3.3. Visumpolitik
4.3. Gemeinsame Ziele
4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität
5 Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
5 Cyberkriminalität
5 Wirtschaftskriminalität
Strategie zur Drogenbekämpfung
4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung
5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik
5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes
5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen
5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer
5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung
5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität
5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz
5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
5.2.3. Solidarität mit Drittländern
6. Schlussfolgerung
Anhang Künftige Handlungsschwerpunkte
Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
4 Grundrechte
4 Freizügigkeit
Achtung der Vielfalt
Schutzbedürftige Personen
4 Datenschutz
Teil habe am demokratischen Leben
Konsularischer Schutz
Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
Ein Europa, das Schutz bietet
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
Drucksache 910/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholm-Programm
... 30. bekräftigt, dass sich die Union und die Mitgliedstaaten mit vereinten Kräften für eine vollständige Eingliederung von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen und speziell der Roma in die Gesellschaft einsetzen müssen, indem sie ihre Einbindung in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt fördern und etwaige gegen sie gerichtete Gewaltakte unterbinden;
Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR
Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten
Ein Europa der Rechte
Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration
Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft
2 Migration
2 Asyl
Grenzen und Visa
Schutz von Kindern
Datenschutz und Sicherheit
Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen
Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen
Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht
Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz
Entwicklung einer europäischen Rechtskultur
E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe
Prioritäten im Strafrecht
Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel
Dringliche Fragen
Drucksache 613/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011) KOM (2009) 254 endg.; Ratsdok. 10940/09
... Für Unternehmen sind Freiwilligentätigkeiten oft im Rahmen ihrer Strategien für unternehmerische Gesellschaftsverantwortung von Nutzen. Durch den Lernprozess und den Kompetenzerwerb, die mit Freiwilligentätigkeiten einhergehen, wird die Beschäftigungsfähigkeit der Bürger verbessert. Außerdem bieten solche Tätigkeiten die Möglichkeit, auch während Phasen der Arbeitslosigkeit aktiv zu bleiben, wodurch die Arbeitsuchenden einer Marginalisierung vorbeugen, ihr berufliches Profil schärfen und ihre Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verbessern. Dies ist insbesondere angesichts der Auswirkungen der derzeitigen Wirtschaftskrise von großer Bedeutung.
Drucksache 68/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... ) sehen Verschärfungen des geltenden Rechts im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes vor, die das Problem weniger passgenau als der vorliegende Entwurf angehen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht – anders als die Vorschläge des Bundesrates – die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses als zielgerichtete Maßnahme für alle kinder- und jugendnahen Tätigkeiten vor und etwa keine Erweiterung des Straftatenkataloges für alle Führungszeugnisse, unabhängig von der in Blick genommenen Tätigkeit. So wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftätern zielgenau sichergestellt und zugleich werden Belange der Eingliederung von Straftätern nicht aus den Augen verloren. Zudem wird auch der gemeinsame Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 19. Dezember 2007 angemessen umgesetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
§ 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des BZRG
1. Zu Nummer 1
2. Zu Nummer 2
Zu § 30a
Zu § 30a
3. Zu Nummer 3
4. Zu Nummer 4
5. Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Nummer 6
7. Zu Nummer 7
8. Zu Nummer 8
9. Zu Nummer 9
10. Zu Nummer 10
II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 793: Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes Der Nationale Normenkontrollrat hat den o.g. Gesetzentwurf auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.
Drucksache 418/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... B. in der Erwägung, dass es sich bei den WPA um Abkommen handelt, die mit den WTO-Regeln vereinbar sind und darauf abzielen, die regionale Integration zu unterstützen und die allmähliche Eingliederung der AKP-Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft zu fördern, und die dadurch eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten begünstigen und einen Beitrag zu den Bemühungen um die Beseitigung der Armut in diesen Staaten insgesamt leisten,
Drucksache 59/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz)
... Die beim Zuständigkeitswechsel erforderliche Fallübergabe birgt jedoch Risiken für die Kontinuität des Hilfeprozesses und die damit verbundene Zielerreichung. Dies gilt insbesondere wenn es um die Fortsetzung von Leistungen der Hilfe zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII), der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII), der gemeinsamen Unterbringung von Elternteil und Kind in einer betreuten Wohnform (§ 19 SGB VIII) oder um die Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) geht – also um Leistungen bzw. Verfahrensschritte, die eine enge und kontinuierliche Kooperation aller Verfahrensbeteiligten erfordern. Diese Risiken sollen durch eine qualifizierte Fallübergabe gemindert werden. Insbesondere in Kinderschutzfällen müssen gesetzliche Regelungen dafür Sorge tragen, dass die Erkenntnisse des bisher zuständigen Jugendamtes nicht durch den Zuständigkeitswechsel verloren gehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Zusammenarbeit im Kinderschutz (KiSchZusG)
§ 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
§ 2 Beratung und Weitergabe von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
§ 3 Weitergabe von Informationen durch andere Berufsgruppen bei Kindeswohlgefährdung
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
§ 72a Nachweis der persönlichen Eignung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 784: Bundesgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes
Drucksache 412/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung (2008/2225(INI))
... 7. betont, dass die Mehrsprachigkeit ein Querschnittsthema ist, das beträchtliche Auswirkungen auf das Leben der europäischen Bürger hat; fordert die Mitgliedstaaten deshalb außerdem auf, die Mehrsprachigkeit auch im Rahmen anderer Politikmaßnahmen außerhalb des Bildungsbereichs durchgängig zu berücksichtigen, beispielsweise beim lebenslangen Lernen, bei der sozialen Eingliederung, der Beschäftigung, den Medien und der Forschung;
Drucksache 434/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Jugend - Investitionen und Empowerment - Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist KOM (2009) 200 endg.; Ratsdok. 9008/09
... - Förderung der gesellschaftlichen und beruflichen Eingliederung junger Menschen, insbesondere von jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und Migrationshintergrund;
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... D. in der Erwägung, dass die überwiegende Mehrheit der KMU Kleinstunternehmen, Handwerksbetriebe, Familienbetriebe und Genossenschaften sind, die die natürliche Entwicklungsgrundlage für die Unternehmenskultur bilden und daher eine wichtige Rolle bei der Verstärkung der sozialen Eingliederung und der selbstständigen Erwerbstätigkeit spielen,
Drucksache 74/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition
... Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – tief besorgt darüber, dass die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen weiterhin die Hauptleidtragenden von bewaffneten Konflikten sind; entschlossen ein für alle Mal das Leiden und Sterben zu beenden, das durch Streumunition im Zeitpunkt ihres Einsatzes verursacht wird wenn sie nicht wie vorgesehen funktioniert oder wenn sie aufgegeben wird besorgt darüber, dass Streumunitionsrückstände Zivilpersonen, einschließlich Frauen und Kindern, töten oder verstümmeln, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unter anderem durch den Verlust der Existenzgrundlagen behindern, die Wiederherstellung und den Wiederaufbau nach Konflikten beeinträchtigen, die Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen verzögern oder verhindern, sich nachteilig auf nationale und internationale Bemühungen um die Schaffung von Frieden und um humanitäre Hilfe auswirken können und weitere schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, die noch Jahre nach Einsatz der Munition anhalten können; tief besorgt ferner über die Gefahren, die von den großen einzelstaatlichen Streumunitionsbeständen ausgehen die für einen operativen Einsatz zurückbehalten werden, und entschlossen, deren rasche Vernichtung sicherzustellen überzeugt von der Notwendigkeit, auf wirksame aufeinander abgestimmte Weise tatsächlich zur Bewältigung der Herausforderung beizutragen, die auf der ganzen Welt befindlichen Streumunitionsrückstände zu räumen und deren Vernichtung sicherzustellen in dem festen Willen, die volle Verwirklichung der Rechte aller Streumunitionsopfer sicherzustellen und in Anerkennung der ihnen innewohnenden Würde; entschlossen ihr Möglichstes zu tun, um Streumunitionsopfern Hilfe zu leisten, einschließlich medizinischer Versorgung, Rehabilitation und psychologischer Unterstützung, und für ihre soziale und wirtschaftliche Eingliederung zu sorgen; in Anerkennung der Notwendigkeit, Streumunitionsopfern in einer Weise zu helfen die das Alter und das Geschlecht berücksichtigt und auf die besonderen Bedürfnisse von Gruppen einzugehen, die Schutz benötigen; eingedenk des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das unter anderem vorschreibt, dass die Vertragsstaaten jenes Übereinkommens sich dazu verpflichten, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern; im Bewusstsein der Notwendigkeit einer angemessenen Koordinierung der Anstrengungen, die in verschiedenen Gremien unternommen werden, um auf die Rechte und Bedürfnisse der Opfer verschiedener Arten von Waffen einzugehen, und entschlossen, Diskriminierung unter den Opfern verschiedener Arten von Waffen zu vermeiden; in Bekräftigung dessen, dass in Fällen, die von diesem Übereinkommen oder anderen internationalen Übereinkünften nicht erfasst sind, Zivilpersonen und Kombattanten unter dem Schutz und der Herrschaft der Grundsätze des Völkerrechts verbleiben wie sie sich aus feststehenden Gebräuchen, aus den Grundsätzen der Menschlichkeit und aus den Forderungen des öffentlichen Gewissens ergeben; fest entschlossen ferner, dass es bewaffneten Gruppen, bei denen es sich nicht um die Streitkräfte eines Staates handelt unter keinen Umständen gestattet werden darf, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat dieses Übereinkommens verboten sind; erfreut über die sehr breite internationale Unterstützung für die völkerrechtliche Regel des Verbots von Antipersonenminen, die im Übereinkommen von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung niedergelegt ist; erfreut ferner über die Annahme des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und sein Inkrafttreten am 12. November 2006 und von dem Wunsch geleitet, den Schutz von Zivilpersonen vor den Auswirkungen von Streumunitionsrückständen in Situationen nach Konflikten zu verstärken; eingedenk ferner der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Frauen, Frieden und Sicherheit und der Resolution 1612 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Kinder in bewaffneten Konflikten; erfreut außerdem über die Schritte, die in den letzten Jahren auf nationaler, regionaler und weltweiter Ebene mit dem Ziel des Verbots, der Beschränkung oder der Aussetzung des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Streumunition unternommen worden sind; unter Betonung der Rolle des öffentlichen Gewissens bei der Förderung der Grundsätze der Menschlichkeit, erkennbar am weltweiten Ruf nach einem Ende des Leidens von Zivilpersonen, das durch Streumunition verursacht wird, und in Anerkennung der diesbezüglichen Anstrengungen der Vereinten Nationen, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, der Cluster Munition Coalition und zahlreicher anderer nichtstaatlicher Organisationen weltweit in Bekräftigung der Erklärung der Konferenz von Oslo über Streumunition, mit der Staaten unter anderem die durch den Einsatz von Streumunition verursachten schwerwiegenden Folgen anerkannten und sich dazu verpflichteten, bis 2008 eine rechtsverbindliche Übereinkunft zu schließen, die den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung von Streumunition, welche Zivilpersonen unannehmbaren Schaden zufügt, verbietet und einen Rahmen für Zusammenarbeit und Hilfe schafft, der eine ausreichende Fürsorge und Rehabilitation für die Opfer, die Räumung kontaminierter Gebiete, Aufklärung zur Gefahrenminderung und die Vernichtung von Beständen sicherstellt; nachdrücklich betonend, dass es wünschenswert ist alle Staaten für dieses Übereinkommen zu gewinnen, sowie entschlossen, nach besten Kräften auf seine weltweite Geltung und seine umfassende Durchführung hinzuwirken; gestützt auf die Grundsätze und Regeln des humanitären Völkerrechts, insbesondere den Grundsatz, nach dem die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung haben und die Regeln, nach denen die an einem Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen unterscheiden müssen und sie daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten dürfen, nach denen bei Kriegshandlungen stets darauf zu achten ist dass die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben, und nach denen die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren genießen – sind wie folgt übereingekommen:
Drucksache 416/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu dem Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... B. in der Erwägung, dass es sich bei WPA um WTO-konforme Abkommen handelt, die darauf abzielen, regionale Integrationsprozesse zu unterstützen und die allmähliche Eingliederung der AKP-Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft zu fördern, und die dadurch eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten begünstigen und einen Beitrag zu den Gesamtbemühungen um die Bekämpfung der Armut in diesen Staaten leisten,
Drucksache 869/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. November 2009 zu dem von der Kommission vorgeschlagenen Entwurf des Progress-Jahresarbeitsplans 2010 und der nach Programmteilen aufgeschlüsselten Liste der Aktivitäten
... – in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines europäischen Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (Progress-Mikrofinanzierungsinstrument) (KOM (2009)
Drucksache 315/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zur Umsetzung der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten 2008-2010
... 7. vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass es zu verstärkten Wechselwirkungen zwischen den Leitlinien und der offenen Methode der Koordinierung im Bereich des sozialen Schutzes und der sozialen Eingliederung kommt;
Allgemeines: Wirtschaftsaufschwung und beschäftigungspolitische Vorgaben
Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2008-2010: Sie müssen rigoros umgesetzt werden
Die Wirtschaftskrise erfordert ein koordiniertes Vorgehen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.