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0107/05
0942/05
0848/05
0635/05B
0275/05
0320/05
0581/05
0571/04B
0525/04
0712/04B
0712/04
0877/04
0959/04
0807/04
0361/04
0983/04
0806/04
0466/04
0834/04
0622/04
0576/04
0676/2/04
0676/04B
0586/04
0232/04
0945/04
1012/04
0428/04B
0553/04B
0578/04
0571/04
0691/04B
0808/04
0365/04
0764/04
0804/04
0945/04B
0666/04
0959/04B
0667/04
0818/04
0269/1/04
0269/04B
0428/04
Drucksache 450/1/12

... a) Länder und Kommunen werden durch den Fiskalpakt in ihrer Konsolidierungspolitik vor besondere Herausforderungen gestellt. Im Rahmen der Verständigung mit den Ländern zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts hat der Bund finanzielle Zusagen in den Bereichen "Grundsicherung im Alter" und "Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen" gemacht sowie angekündigt, gemeinsam mit den Ländern ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ersetzt. Zudem hat der Bund zugesagt, zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen für eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern im so genannten "Huckepackverfahren" zu schaffen.



Drucksache 759/12

... (4) 30,1 % der Arbeitslosen unter 25 Jahren sind seit mehr als 12 Monaten arbeitslos. Zudem suchen immer mehr junge Menschen nicht länger aktiv nach einer Arbeitsstelle, weswegen sie möglicherweise keine strukturelle Unterstützung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhalten. Forschungsergebnissen zufolge kann Arbeitslosigkeit in jungem Alter "bleibende Schäden" verursachen, z.B. ein höheres Risiko, künftig arbeitslos zu werden, ein niedrigeres Einkommensniveau in der Zukunft, den Verlust von Humankapital, das Hineingeraten in den Armutskreislauf oder das Aufschieben einer Familiengründung, wodurch die negative demografische Entwicklung zusätzlich verstärkt wird.



Drucksache 719/12

... Öffentlich geförderte Beschäftigung kann ihre arbeitsmarktpolitische Zielsetzung nur dann verwirklichen, wenn eine qualitätsgerechte Ausgestaltung gesichert ist. Die Arbeitsverhältnisse müssen in Bezug auf Arbeitsgestaltung, Entlohnung und Inhalte eine größtmögliche Nähe zur regulären Beschäftigung ermöglichen, um einerseits Stigmatisierungen zu vermeiden und andererseits die Integrationschancen zu erhöhen. Da aufgrund der individuellen Defizite der Zielgruppe allein durch die Beschäftigung selbst die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung in der Regel nicht erreicht werden kann, sind entsprechende Begleitmaßnahmen vorzusehen, die sowohl sozialpädagogische Interventionen ermöglichen, als auch die Kompetenzentwicklung unterstützen. Ein solcher Ansatz öffentlich geförderter Beschäftigung ist jedoch nur dann wirksam, wenn sowohl für die Beschäftigung selbst als auch für die Begleitmaßnahmen eine langfristig gesicherte Finanzierungsbasis geschaffen wird. Um dies zu realisieren, ist neben einem Finanzierungsanteil aus dem Eingliederungsbudget auch die Aktivierung der durch die Beschäftigung eingesparten passiven Leistungen des Arbeitslosengeldes II erforderlich. Nur über diesen Finanzierungsmechanismus kann auch bei knappen Eingliederungsmitteln gewährleistet werden, dass öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht, wie gegenwärtig, als "zu teuer" auf der Strecke bleibt. Gleichzeitig wird durch den geforderten Einsatz von knappen Eingliederungsmitteln gewährleistet, dass die Nutzung öffentlich geförderter Beschäftigung arbeitsmarktpolitisch als sinnvoll und notwendig begründet sein muss.



Drucksache 571/1/12

... a) Länder und Kommunen werden durch den Fiskalpakt in ihrer Konsolidierungspolitik vor besondere Herausforderungen gestellt. Daher hat der Bund im Rahmen der Verständigung mit den Ländern zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts finanzielle Zusagen in den Bereichen "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" und "Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen" gemacht. Zudem hat der Bund angekündigt, gemeinsam mit den Ländern die Höhe der Entflechtungsmittel für den Zeitraum 2014 - 2019 festzulegen sowie ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ersetzt. Daneben hat der Bund zugesagt, zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen für eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern im so genannten "Huckepackverfahren" zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 51 Absatz 2 HGrG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 1 SZAG

§ 1
Gegenstand

Zu § 1

Zu § 1

6. Zu Artikel 4 § 1 Satz 5 FAG

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

10. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 KitaFinHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 §§ 7 und 8 Absatz 2 KitaFinHG

§ 7
Anpassung der Verfügungsrahmen

12. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1 bis 3 und § 9 Absatz 1 bis 3 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2 Hilfsempfehlung:

13. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 bis 4, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und 2, § 9 Absatz 1 und Absatz 2 bis 4 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 3 KitaFinHG

15. Zu Artikel 5 und 6 allgemein Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder


 
 
 


Drucksache 450/12 (Beschluss)

... a) Länder und Kommunen werden durch den Fiskalpakt in ihrer Konsolidierungspolitik vor besondere Herausforderungen gestellt. Im Rahmen der Verständigung mit den Ländern zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts hat der Bund finanzielle Zusagen in den Bereichen "Grundsicherung im Alter" und "Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen" gemacht sowie angekündigt, gemeinsam mit den Ländern ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ersetzt. Zudem hat der Bund zugesagt, zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen für eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern im so genannten "Huckepackverfahren" zu schaffen.

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Drucksache 450/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 299/12

... mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurden ab 01.04.2012 die Akkreditierung von fachkundigen Stellen und die Zertifizierung von Trägern und Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung neu geregelt.



Drucksache 452/1/12

... Buches Sozialgesetzbuch geregelte Eingliederungsbeitrag erlassen, der in Höhe der Hälfte der jährlichen Aufwendungen für die Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende an den Bundeshaushalt zu leisten war. Im Saldo trägt die Bundesagentur für Arbeit damit bis zum Jahr 2016 mit mehr als 5 Mrd. Euro zur Konsolidierung des Bundeshaushalts bei, und der Bund zieht sich aus seiner Verantwortung für die Arbeitsförderung zurück.

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Drucksache 452/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 3 Nummer 1 221 Absatz 1 SGB V und Nummer 3 Buchstabe b 271 Absatz 2 Satz 4 SGB V


 
 
 


Drucksache 400/1/12

... - Bund und Länder stimmen darin überein, dass der Entwicklung der Sozialversicherungen und der kommunalen Finanzen bei der Einhaltung des Fiskalpaktes eine wichtige Rolle zufällt. Die Entwicklung der Sozialversicherungen liegt dabei in der Verantwortung des Bundes. Die Länder tragen im Rahmen des Fiskalvertrags die Verantwortung für ihre Kommunen. Infolge der expliziten Einbeziehung der kommunalen Verschuldung in die Defizitobergrenze des Fiskalpaktes - im Gegensatz zur deutschen Schuldenbremse - werden die Länder in ihrer Konsolidierungspolitik vor deutlich größere Herausforderungen gestellt. Deshalb werden Bund und Länder unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten und in Kraft setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst.



Drucksache 488/1/12

... - Die zeitnahe Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes Die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verbundene umfassende Erhebung von Einschränkungen der Selbständigkeit führt insbesondere für Menschen mit Demenz zu mehr Gerechtigkeit. Zudem vollzieht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff einen notwendigen Paradigmenwechsel in der Pflege: weg von einem defizitorientierten, hin zu einem teilhabe-orientierten Ansatz. Vorschläge zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs liegen seit dem Jahr 2009 vor. Es bedarf politischer Entscheidungen, besonders zur Ausgestaltung des Leistungsrechts, der Schnittstellen zwischen Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch sowie der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem

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Drucksache 488/1/12




2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe i Inhaltsübersicht, Dreizehntes Kapitel , Nummer 47 § 121 Absatz 1 Nummer 6 und 7 und Absatz 3 SGB XI , Nummer 49 Dreizehntes Kapitel, §§ 126 bis 130 SGB XI und Artikel 15 § 12f Satz 1 und § 8ld Absatz 1 Satz 3 VAG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB XI *

4. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 5 - neu - SGB XI


 
 
 


Drucksache 214/12

... 25. macht auf die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Bachelor-Abschluss, auf dessen Lehrpläne, die durch diesen Abschluss eröffneten Zugangswege zu Master-Programmen und auf die Beschäftigungsfähigkeit aufmerksam; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass besondere Maßnahmen, wie z.B. die Ausarbeitung theoretischpraktischer Lehrpläne, und eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Mitgliedstaaten und den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren notwendig sind, um die Aussichten der künftigen Absolventen auf berufliche Eingliederung in Form stabiler und gut bezahlter Beschäftigung zu verbessern, die ihrer Qualifikation entspricht; fordert die Hochschulen in diesem Sinne auf, ihr Bildungsangebot auszubauen und die Integration von Praktika in die Studiengänge zu verbessern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/12




Bedeutung des Prozesses

3 Entscheidungsfindung

3 Konsolidierung

Maßnahmen auf europäischer Ebene

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 488/12

... "Im einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen ist eine zusätzliche Leistung vorzusehen für das erforderliche Aufsuchen von Versicherten, die einer Pflegestufe nach § 15 des Elften Buches zugeordnet sind, Eingliederungshilfe nach § 53 des Zwölften Buches erhalten oder dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz nach § 45a des Elften Buches eingeschränkt sind und die die Zahnarztpraxis auf Grund ihrer Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Einschränkung nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/12




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Beratungsgutscheine

§ 18a
Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten

§ 18b
Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

§ 45f
Weiterentwicklung neuer Wohnformen

§ 53b
Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

§ 97d
Begutachtung durch unabhängige Gutachter

§ 118
Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung

§ 123
Übergangsregelung: Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

§ 124
Übergangsregelung: Häusliche Betreuung

§ 125
Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste

Dreizehntes Kapitel Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge

§ 126
Zulageberechtigte

§ 127
Pflegevorsorgezulage, Fördervoraussetzungen

§ 128
Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens

§ 129
Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen

§ 130
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 24c
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

§ 24d
Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe

§ 24e
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

§ 24f
Entbindung

§ 24g
Häusliche Pflege

§ 24h
Haushaltshilfe

§ 24i
Mutterschaftsgeld

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 6
Änderung des Mutterschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 14
Mutterschaftsgeld

Artikel 10
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 11
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 13
Änderung des LSV-Neuordnungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 15
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 223/12 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dem Netzwerk der Europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) eine große Bedeutung bei der Schaffung eines europäischen Arbeitsmarktes zukommt und dass die Möglichkeiten, die EURES hinsichtlich der Förderung der Mobilität von Beschäftigten bietet, noch besser genutzt werden können. Gleichwohl sieht der Bundesrat die von der Kommission angedachte Fokussierung von EURES auf die Abstimmung von Angebot und Nachfrage und Arbeitsvermittlung als zu kurz gegriffen. Vielmehr muss auch in Zukunft die Beratungsleistung der EURES-Berater zu praktischen Fragen des Arbeitens und der sozialen Absicherung im Ausland, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Krankheit, Besonderheiten bei Leiharbeit, Wiedereingliederungsmaßnahmen, sowie die Absicherung bei Invalidität und Arbeitsunfällen, im Vordergrund stehen.



Drucksache 339/12

... (12) Von der guten Arbeitsmarktlage in Deutschland, die durch Beschäftigungszuwächse und eine moderate Arbeitslosigkeit gekennzeichnet ist, hat nicht die gesamte Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Verwendung der gemeinsamen Methodik. Erwerbsbevölkerung gleichermaßen profitiert, und die Löhne haben nicht immer mit der Produktivitätssteigerung Schritt gehalten. Fiskalische Fehlanreize aufgrund der hohen Steuern und Abgaben, speziell der hohen Sozialabgaben, behindern nach wie vor die Eingliederung besonders von Geringverdienern in den Arbeitsmarkt. Der verbreitete Rückgriff auf Minijobs hat zur Folge, dass nur geringfügige Rentenansprüche erworben werden. Deshalb muss der Übergang von Minijobs zu stabileren Arbeitsverhältnissen verbessert werden. Die jüngste Reform der Arbeitsmarktinstrumente sollte die Beschäftigungsaussichten aller Gruppen fördern. Deutschland steht vor der großen Herausforderung, sein Bildungswesen effizienter zu gestalten und das Bildungsniveau in den benachteiligten Bevölkerungsgruppen anzuheben. Auf mittlere und lange Sicht wird es darauf ankommen, qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung zu haben, um die negativen Folgen des demografischen Wandels für das Potenzialwachstum abzufedern. Problematisch ist der geringe Frauenanteil unter den Vollzeitbeschäftigten. Fiskalische Fehlanreize für Zweitverdiener sowie fehlende Ganztagskindertagesstätten und -schulen behindern die Erwerbstätigkeit von Frauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/12




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012-2016


 
 
 


Drucksache 437/12

... Methodisch gewährleistet die Eingliederung der Befragung in den Mikrozensus eine hervorragende Datenqualität bei vergleichsweise geringem Aufwand. Da entsprechende Erhebungen bereits in früheren Jahren in den Mikrozensus integriert wurden, ist diesen gegenüber kein Mehraufwand zu erwarten. Eventuelle Mehrausgaben werden innerhalb der geltenden Haushaltsansätze ausgeglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck, Art und Umfang der Erhebung

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Auskunftserteilung

§ 4
Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005

§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Haushaltsausgaben

2. Kosten und Preiswirkungen

3. Erfüllungsaufwand

III. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

IV. Nachhaltigkeit

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2188: Entwurf einer Verordnung über statistische Erhebungen zu Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung in der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 624/12

... Vor diesem Hintergrund wird mit der vorliegenden Verordnung ein neues Instrument für den Zeitraum 2014-2020 eingerichtet, das die bestehenden Kohäsionsinstrumente und besonders den Europäischen Sozialfonds dadurch ergänzt, dass es sich mit den schlimmsten und sozial folgenschwersten Formen von Armut, Nahrungsmangel, aber auch Obdachlosigkeit und materieller Armut bei Kindern befasst und gleichzeitig flankierende Maßnahmen unterstützt, die auf die soziale Wiedereingliederung der am stärksten von Armut betroffenen Personen in der Union abzielen.



Drucksache 38/12

... Parallel dazu muss den sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen von Arbeitsplatzunsicherheit, Anpassungsdruck, Arbeitsplatzverlust und langfristiger Arbeitslosigkeit mit einem effektiven Ansatz begegnet werden, der den Arbeitnehmern die Anpassung an Veränderungen am Arbeitsplatz bzw. die rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht sowie die negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Übergängen abschwächt. Auf Unternehmens- und Branchenebene entstehen in diesem Bereich neue Praktiken - auch in Krisenzeiten.



Drucksache 577/12

... Auf Grundlage der zahlreichen bestehenden Angebote36 werden die Fonds für die Kohäsionspolitik weiter Investitionen in die Kultur- und Kreativwirtschaft fördern, damit die Kultur einen umfassenden Beitrag zu lokaler und regionaler Entwicklung, Stadterneuerung, ländlicher Entwicklung, Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Eingliederung leisten kann. Mögliche Investitionsbereiche sind u.a. Forschung, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Unternehmertum in der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Schutz und Aufwertung von Kulturerbe und Kulturlandschaften37. Zudem wird der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums weiter zur Aufwertung des kulturellen Erbes und zur Verbesserung des Zugangs zu kulturellen Dienstleistungen in ländlichen Gebieten beitragen, indem er Investitionen und Schulungen für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützt und zugleich die Vernetzung und Cluster-Bildung fördert, insbesondere im Rahmen von LEADER38.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/12




1. Eine weitgehend Ungenutzte Ressource für die Strategie Europa 2020

Wachstumsstarke Sektoren

3 Innovationskatalysator

Ein Schlüsselelement im globalen Wettbewerb und Soft Power

2. Herausforderungen als neue Wachstums- und Beschäftigungschancen Nutzen

3. Notwendigkeit einer vielschichtigen Strategie: Rolle der Mitgliedstaaten

Ein ganzheitlicher Ansatz für integrierte Strategien

Schwerpunkte der Politik

Wandel des Qualifikationsbedarfs

Besserer Zugang zu Kapital

Erweiterung des Marktes: neue Partnerschaften und Geschäftsmodelle

Vergrößerung der internationalen Reichweite

Mehr fruchtbare sektorübergreifende Zusammenarbeit

4. Mehrwert schaffen durch Massnahmen auf EU-Ebene

Ein geeigneter Rechtsrahmen

Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und des Peer Learning

2014 -2020: Mobilisierung einer breiten Palette spezifischer und allgemeiner Förderinstrumente

5. Überwachung der Fortschritte


 
 
 


Drucksache 282/1/12

... Der Bundesrat begrüßt deshalb die Anstrengungen von Bund und Ländern, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Hilfe weiterzuentwickeln, die den behinderten Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt (personenzentrierte Hilfe). Mit dieser Reform sollen nicht nur die Rechte und Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderung gestärkt, sondern auch ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Inklusionsgedankens gegangen werden. Inklusion bedeutet für alle Bürgerinnen und Bürger einen Gewinn, da das Zusammenleben von behinderten und nichtbehinderten Menschen das Leben bereichert, seine Vielfalt erlebbar macht und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert.



Drucksache 170/12 (Beschluss)

... "§ 77 Absatz 1 Satz 4 gilt auf Wunsch des Betroffenen nicht für Menschen mit Behinderungen, die ihre Betreuung und Versorgung im Rahmen einer persönlichen Assistenz sicherstellen. Sofern Personen im Sinne des Satzes 4a von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, ist der Wert der entsprechenden ambulanten Sachleistungen an die pflegebedürftige Person unmittelbar auszuzahlen. Bei diesem Verfahren ist sicherzustellen, dass durch die Einbindung der Pflegekasse in entsprechende Hilfeplanverfahren im Rahmen der Eingliederungshilfe ein sachgerechter Mitteleinsatz gewährleistet wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Absatz 2a - neu - SGB XI und Nummer 3 § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 6 SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 8 Absatz 4 - neu - SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a 18 Absatz 1 Satz 1 und 4 bis 8 SGB XI ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 1 - neu - § 18 Absatz 1 Satz 3 SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Satz 2 SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 30 SGB XI

§ 30
Dynamisierung

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 34 Absatz 3 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB XI , Nummer 12 § 38 Satz 4 SGB XI , Nummer 13a - neu - § 39 SGB XI und Nummer 16 Buchstabe a und b § 42 Absatz 2 und 4 SGB XI

§ 39
Häusliche Pflege bei Vertretung der Pflegeperson

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 38a Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4, Absatz 2, Absatz 3 - neu - und Absatz 4 - neu - SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 40 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 42 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 45 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 45d Absatz 1 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 45e SGB XI

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen und Weiterentwicklung neuer Wohnformen

19. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB XI

20. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 - neu - SGB XI

21. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 75 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 und Nummer 10 - neu - SGB XI

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 77 Absatz 1 Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB XI

23. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 1 SGB XI

24. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB XI

25. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 82b Satz 1 SGB XI

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 84 Absatz 2 Satz 4 und Satz 4a - neu - SGB XI , Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 85 Absatz 5 Satz 3a - neu - SGB XI

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 SGB XI

30. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Nummer 5 SGB XI und Buchstabe b § 109 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 Nummer 7, 8 - neu - und Nummer 9 - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB XI

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b § 114 Absatz 3 Satz 2a - neu - SGB XI

33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a § 114a Absatz 1 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB XI

34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

35. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe b § 117 Absatz 2 Satz 01, 02 und 03 SGB XI

36. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 118 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

37. Zu Artikel 1 Nummer 47a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 4a - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

38. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 2, § 124 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

39. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 5 - neu - SGB XI

40. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 124 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB XI

41. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 87a Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und Nummer 2 SGB V ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

43. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 2 SGB VI

44. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

45. Zur Verbesserung der Bekämpfung des Abrechnungsbetrugs

46. Zum Versicherungsschutz pflegender Personen


 
 
 


Drucksache 354/11

... ). Die sog. Aufnahmeuntersuchung erstreckt sich dabei auf alle Umstände, deren Kenntnis für eine planvolle Behandlung des Gefangenen im Vollzug und für die Eingliederung nach seiner Entlassung notwendig ist. Der Begriff der Lebensverhältnisse ist hierbei umfassend zu verstehen; er erstreckt sich nicht nur auf die familiäre Situation sondern schließt unter anderem die sozialen Felder der Berufstätigkeit, der schulischen, beruflichen wie auch der allgemeinen sozialen und politischen Ausbildung und der Freizeit als zentrale Aspekte der genannten Lebensverhältnisse ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Vierter Abschnitt

§ 496
Datenübermittlung durch die Bewährungshelfer

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil – zu den einzelnen Vorschriften

I. Artikel 1 – Änderung der Strafprozessordnung

1. Artikel 1 Ziffer 1 des Gesetzentwurfs

2. Artikel 1 Ziffer 2 des Gesetzentwurfs

2.1. § 496 Absatz 1 StPO

2.1.1 Datenübermittlung an die Polizei

2.1.2. Datenübermittlung an die Staatsanwaltschaft

2.1.3. § 496 Abs. 1 StPO

2.2. § 496 Absatz 2 StPO

2.3. § 496 Absatz 3 StPO

II. Artikel 2 - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 233/11

... (b) die Verwaltung eines Registers für den einheitlichen Patentschutz, in das sowohl die einheitliche Wirkung als auch etwaige Beschränkungen, Lizenzen, Übertragungen, Widerrufe oder das Erlöschen eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung eingetragen werden, sowie die Eingliederung dieses Registers in das Europäische Patentregister;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Rückblick

1.2. Rechtlicher Ansatz

2. Konsultationen interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Ausführliche Beschreibung

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Begriffsbestimmungen

Artikel 3
– Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 4
– Datum der Wirkung

Artikel 5
– Prioritätsrechte

Artikel 6
– Das Recht, die unmittelbare Benutzung der Erfindung zu verbieten

Artikel 7
– Recht, die mittelbare Benutzung der Erfindung zu verbieten

Artikel 8
– Beschränkung der Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

Artikel 9
– Erschöpfung der Rechte aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 10
– Behandlung des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung wie ein nationales Patent

Artikel 11
- Lizenzbereitschaft

Artikel 12
– Umsetzung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 13
– Grundsatz

Artikel 14
- Jahresgebühren

Artikel 15
– Höhe der Jahresgebühren

Artikel 17
- Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 18
– Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Patentamt

Artikel 19
– Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Rechtsvorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 20
- Bericht über die Durchführung der Verordnung

Artikel 21
– Meldung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 22
– Inkrafttreten und Anwendung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

Artikel 4
Tag des Eintritts der Wirkung

Artikel 5
Prioritätsrechte

Kapitel II
Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8
Beschränkung der Wirkungen des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung

Artikel 9
Erschöpfung des Rechts aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

Kapitel III
Ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung als ein Gegenstand des Vermögens

Artikel 10
Behandlung des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung wie ein nationales Patent

Artikel 11
Lizenzbereitschaft

Kapitel IV
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 12
Umsetzung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Kapitel V
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Grundsatz

Artikel 14
Jahresgebühren

Artikel 15
Höhe der Jahresgebühren

Artikel 16
Verteilung

Artikel 17
Ausübung der Delegation

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Patentamt

Artikel 19
Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Rechtsvorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 20
Bericht über die Durchführung dieser Verordnung

Artikel 21
Meldung durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 22
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 112/11

... Der zweite möglicherweise sehr wirksame Anreiz besteht in der finanziellen Unterstützung der Anwendung des Abkommens. Die Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen ist mit einer erheblichen finanziellen Belastung der Aufnahmeländer verbunden. Für eigene Staatsangehörige sollten die Voraussetzungen für eine bessere Wiedereingliederung der Personen in die Gesellschaft geschaffen werden, auch um ihre illegale Rückwanderung in die EU zu verhindern. Für Drittstaatsangehörige, die auf ihre spätere Rückübernahme durch ihr Herkunftsland warten müssen, sollte die EU dem Partnerland Hilfe bei der Schaffung angemessener Aufnahmeeinrichtungen anbieten, die die EU-Anforderungen erfüllen. Die EU hat bereits mehrere Projekte zur Förderung der Wiedereingliederungsmaßnahmen und der Aufnahmekapazitäten bestimmter Drittländer finanziell unterstützt, mit denen sie ein Rückübernahmeabkommen geschlossen hat.



Drucksache 876/11

... Die anhaltenden Auswirkungen der Krise verschärfen für viele die bereits schwierige Situation noch. Die Langzeit-Jugendarbeitslosigkeit steigt: Im Schnitt sind 28 % der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren seit mehr als 12 Monaten ohne Job. Dazu kommt, dass eine wachsende Zahl junger Menschen nicht aktiv auf Arbeitsuche ist. Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) schätzt, dass 2008 die Langzeitarbeitslosigkeit oder Nichterwerbstätigkeit junger Menschen in den 21 Mitgliedstaaten, für die entsprechende Daten vorliegen, die Gesellschaft jede Woche mindestens 2 Mrd. EUR kostet, was 1,1 % des Gesamt-BIP entspricht.3 Durch die Eingliederung von auch nur 10 % dieser jungen Menschen ins Arbeitsleben könnten jährlich mehr als 10 Mrd. EUR eingespart werden.

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Drucksache 876/11




1. Ist eine verlorene Generation zu befürchten?

2. Die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten

3. Die Rolle der EU in der initiative Chancen für Junge Menschen

3.1. Stärkere Nutzung des Europäischen Sozialfonds für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für junge Menschen

3.2. Innovative Konzepte zur Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt

3.3. Unterstützung der Mobilität junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt

4. Nächste Schritte

Die neue Initiative Chancen für junge Menschen

Mobilisierung des ESF zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt

Unterstützung beim Übergang vom Bildungssystem in die Arbeitswelt

Unterstützung der Arbeitsmarktmobilität

Intensivere Politikumsetzung als Teil des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 191/11

... Die bei den letzten EU-Beitritten gewonnenen Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass eine bessere Integration der Roma Folgendes voraussetzt: ein stärkeres politisches Engagement, die Bereitstellung ausreichender Mittel aus den nationalen Haushalten, eine bessere Abstimmung mit allen maßgeblichen Geldgebern sowie eine systematische Bewertung und ein verstärktes Monitoring. Die EU-Ziele zur Integration der Roma sind für die erwähnten Länder gleichermaßen von Bedeutung. Ihre nationalen Roma-Integrationsstrategien und -Aktionspläne (die in den meisten Fällen im Rahmen der Initiative „Jahrzehnt der Integration der Roma 2005-2015“ ausgearbeitet wurden) sollten im Einklang mit diesen Zielen überprüft werden. Die Türkei muss noch einen nationalen Rahmen zur Eingliederung der Roma annehmen.

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Drucksache 191/11




1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten

2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA

3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA

- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen

- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern

- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen

- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen

4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten

5. Die Situation der ROMA verbessern

6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer

7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA

8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems

9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt

Anhang
Angaben basierend auf den Daten des Europarats


 
 
 


Drucksache 84/11

... "Abweichend von Satz 1 gehen Leistungen nach § 27a Absatz 1 in Verbindung mit § 34 Absatz 6 des Zwölften Buches und Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch für junge Menschen, die körperlich oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, den Leistungen nach diesem Buch vor."'

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Drucksache 84/11




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Drucksachen 17/3404, 17/3958, 17/3982, 17/4032, 17/4058, 17/4095, 17/4303, 17/4304 -

Anlage
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

1. Zu Artikel 1 § 10 RBEG

§ 10
Weiterentwicklung der Regelbedarfs-Ermittlung

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d Inhaltsverzeichnis zum SGB II ,

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
(weggefallen).

3. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe h Inhaltsverzeichnis zum SGB XII , Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1 SGB XII ,

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 137
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

4. Zu Artikel 3a - neu - § 10 Absatz 3, 4 Satz 2 SGB VIII

'Artikel 3a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

5. Zu Artikel 5 §§ 3, 5, 6a, 6b -neu-, 7, 7a, 8, 9 Absatz 3 -neu-, 11, 13 Absatz 4 -neu-, 14, 16, 20 Absatz 8 - neu - BKGG

'Artikel 5 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

§ 6b
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 7
Zuständigkeit.

§ 7a
Datenübermittlung

6. Zu Artikel 6a - neu - § 37a - neu - EGZPO

'Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 37a
Übergangsbestimmung zur Prozesskostenhilfe

7. Zu Artikel 12 Absatz 2a - neu - § 25 SGB I

§ 25
Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Erziehungsgeld und Elterngeld.

8. Zu Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Bekanntmachungserlaubnis

9. Zu Artikel 14 Inkrafttreten

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 873/11

... f) Unterstützung ziviler Maßnahmen im Zusammenhang mit der Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten in die Zivilgesellschaft und gegebenenfalls ihrer Rückführung sowie Unterstützung von Maßnahmen zur Bewältigung der Situation der Kindersoldaten und Soldatinnen



Drucksache 134/11

... In den Pflegeberufen sind gute Deutschkenntnisse von zentraler Bedeutung, da Kommunikation – in erster Linie mit den pflegebedürftigen Menschen, aber auch im Pflege- und Therapeutenteam – eine Kernkompetenz dieses Berufsbildes darstellt. Auf der anderen Seite sind deutsche Sprachkenntnisse für Menschen mit Migrationshintergrund das wesentliche Element zu ihrer gesellschaftlichen Integration. Berufsbezogene Sprachförderung ist zudem oftmals der Schlüssel zu einer erfolgreichen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Dies gilt in besonderem Maße in Bezug auf zukunftssichere Berufsbilder wie die Pflegeberufe. Als Zielgruppe pflegeberufsbezogener Sprachförderung kommen sowohl Neuzuwanderer als auch bereits länger in Deutschland lebende Personen in Betracht, die aufgrund ihrer individuellen Biografie gleichwohl nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Eine besonders Erfolg versprechende Verzahnung von Sprachförderung und dem Erwerb fachlicher Kenntnisse kann erreicht werden, indem die Sprachförderung in die konkrete Ausbildung integriert wird.



Drucksache 737/11

... Es wird eine weitere Ausnahme von der Besteuerung in § 4 als Nummer 4 eingefügt. Die Regelung gilt nur für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften. Dabei handelt es sich zum einen um den Fall der Eingliederung einer kommunalen Gebietskörperschaft. Die aufnehmende kommunale Gebietskörperschaft tritt in diesem Fall die Gesamtrechtsnachfolge der als Rechtsträger untergehenden beitretenden kommunalen Gebietskörperschaft an. Zum anderen handelt es sich um den Fall der Vereinigung kommunaler Gebietskörperschaften, bei dem die neu gebildete kommunale Gebietskörperschaft Gesamtrechtsnachfolger der an der Vereinigung teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 665/11

... - Unternehmen, die bei der Produktion von Waren bzw. der Erbringung von Dienstleistungen ein soziales Ziel anstreben (soziale und berufliche Eingliederung durch den Zugang zur Beschäftigung für Personen, die insbesondere aufgrund ihrer geringen Qualifikation oder aufgrund von sozialen oder beruflichen Problemen, die zu Ausgrenzung und Marginalisierung führen, benachteiligt sind), deren Tätigkeit jedoch auch nicht sozial ausgerichtete Güter und Dienstleistungen umfassen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/11




Mitteilung

1. Weshalb diese initiative der Kommission?

2. Die Sozialunternehmen: Akteure, die den Binnenmarkt besser Nutzen könnten

3. Ein Aktionsplan zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums in Europa

3.1. Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln

3.1.1. Erleichterung des Zugangs zu privaten Finanzmitteln

3.1.2. Mobilisierung der europäischen Fonds

3.2. Mehr Sichtbarkeit für das soziale Unternehmertum

3.2. 1. Entwicklung von Instrumenten, um den Bereich besser kennenzulernen und die Sichtbarkeit des sozialen Unternehmertums zu verstärken

3.2.2. Verstärkung von Führungskompetenzen, Professionalisierung und Vernetzung der Sozialunternehmer

3.3. Verbesserung des rechtlichen Umfelds

3.3. 1. Entwicklung geeigneter europäischer Rechtsformen, die vom europäischen Sozialunternehmertum genutzt werden könnten

3.3.2. Öffentliches Beschaffungswesen

3.3.3. Staatliche Beihilfen

4. Über den Aktionsplan hinausgehende Ideen

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 556/11

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/11




Fünfter Unterabschnitt Jugendwohnheime

§ 80a
Förderung von Jugendwohnheimen

§ 80b
Anordnungsermächtigung

§ 131a
Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen

Artikel 7
Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 782/1/11

... Die Eingliederung und soziale Absicherung behinderter Menschen ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und daher aus Steuermitteln zu finanzieren. Sie ist nicht mehr ein Akt der Fürsorge, sondern mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland ein verbrieftes Menschenrecht geworden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/1/11




1. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 Buchstabe a § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI

2. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG


 
 
 


Drucksache 366/11

... Er enthält eine Regelung für die Überstellung von Verurteilten in den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben (oder in einen Mitgliedstaat, zu dem sie einen engen Bezug haben). Gemäß Artikel 3 Absatz 4 müssen die Mitgliedstaaten dabei die Grundrechte und die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten. Durch die Verbüßung der Haftstrafe in ihrem Heimatland soll den verurteilten Personen die soziale Wiedereingliederung erleichtert werden.



Drucksache 300/11

... Die Bundesagentur für Arbeit erhält im Rahmen der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende jährlich auf der Grundlage der Eingliederungsmittelverordnung Mittel des Bundes zur Finanzierung der Verwaltungskosten in den gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand Kein Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

§ 2
Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung

§ 3
Eingliederungsleistungen

§ 4
Vollzeitäquivalent

§ 5
Personalkosten

§ 6
Personalnebenkosten

§ 7
Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

§ 8
Kosten der Personalverwaltung

§ 9
Sachkosten

§ 10
Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung

§ 11
Leistungen Dritter

§ 12
Zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik

§ 13
Grundsätze zur Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten

§ 14
Bestimmung der Personalkosten

§ 15
Bestimmung der Personalnebenkosten

§ 16
Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

§ 17
Bestimmung der Kosten für die Personalverwaltung

§ 18
Bestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung

§ 19
Bestimmung der Kosten für Leistungen Dritter

§ 20
Bestimmung der Kosten für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik

§ 21
Monitoring

§ 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1731: Entwurf einer Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung


 
 
 


Drucksache 834/1/11

... 75. Der Wortlaut des vorgeschlagenen Artikels 14 Absatz 6 bietet Anlass für Missverständnisse. Bei einer Zusammenschau von Artikel 13 und von Artikel 14 ist die Lesart möglich, dass mit der Wendung "Beschluss zur Auferlegung" nicht allein die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde im Einzelfall, sondern bereits die grundsätzliche Einführung eines verpflichtenden Anpassungslehrgangs oder einer verpflichtenden Eignungsprüfung, etwa durch ein förmliches Gesetz, gemeint sein könnte. Absatz 12 der tragenden Gründe des Richtlinienvorschlags schließt diese Lesart nicht aus. In Deutschland ist die Entscheidung zur Auferlegung einer Eignungsprüfung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt - alternativ zur Eingliederung nach einer mindestens dreijährigen effektiven und regelmäßigen Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland - durch ein förmliches Gesetz getroffen worden. Nach der vorgenannten Leseart würde sich dann die Frage der Vereinbarkeit dieses förmlichen Gesetzes - es handelt sich um das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) - mit Artikel 14 Absatz 6 stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 762/11 (Beschluss)

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt



Drucksache 424/11 (Beschluss)

... Die Schwellen sollten vielmehr auf nationaler Ebene festgelegt werden. Dann sind die Aufseher vor Ort in der Lage, institutsspezifisch und mit Rücksicht auf die besondere Bankenlandschaft den Einsatz interner Ratings zu steuern. Die Beaufsichtigung der Kreditinstitute im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungsverfahrens ist seit jeher eine wesentliche Domäne der nationalen Aufsichtsbehörden. Dementsprechend besteht hier auch ein starker nationaler Bezug - das zeigt auch die Eingliederung dieses Verfahrens in den Richtlinien- und nicht in den Verordnungsvorschlag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 424/11 (Beschluss)




Zu Artikel 68

Zu Artikel 73

Zu Artikeln 76

Zu Artikel 87

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht

Zur Umsetzung von Basel III allgemein

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 313/1/11

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 36 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 94 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und § 132 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

2 Hilfsempfehlung

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 und § 94 SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

26. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

27. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

30. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

31. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 421r SGB III

32. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

34. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

[Zu b:

{Zu e:

Zu f:

37. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

38. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

39. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

40. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGBII § 51 bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

41. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 4 SGB III


 
 
 


Drucksache 556/11 (Beschluss)

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

4. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 877/11

... - Erstens soll sich eine Mitteilung der Kommission mit einer Reihe von Punkten befassen, die Auslegungsprobleme auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene hervorgerufen haben. - Zweitens soll künftig eine Reihe von Sozialdiensten (unabhängig von der Höhe des gewährten Ausgleichs) von der Vorab-Notifizierung und der Bewertung durch die Kommission befreit werden, wenn sie einige Grundvoraussetzungen erfüllen (Transparenz, korrekte Aufgabendefinition, keine Überkompensation). Die Liste dieser Dienste umfasst derzeit neben Krankenhäusern und Einrichtungen des sozialen Wohnungsbaus, Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, die soziale Bedürfnisse hinsichtlich Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege, Kinderbetreuung, Zugang zum und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowie Betreuung und soziale Eingliederung von Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/11




1. Einleitung

Grundbegriffe und -konzeptionen

2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit

1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen

1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften

2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung

2.1. Postdienste

2.2. Basisbankdienstleistungen

2.3. Verkehr

2.4. Energie

2.5. Elektronische Kommunikation

3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte

3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen

3.3. Statut einer europäischen Stiftung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 237/11

... - unter Hinweis auf die Entscheidung Nr. 283/2010/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2010 über ein europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung - PROGRESS 1,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 762/1/11

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt



Drucksache 43/11

... Der Vorschlag stützt sich auf die Arbeiten, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung zum Schwerpunktthema „Zugang und soziale Eingliederung im Bereich lebenslanges Lernen“ von 2006 bis 2010 durchgeführt haben. Der Inhalt des Politikrahmens war Gegenstand einer umfassenden Anhörung der Interessenträger aus unterschiedlichen Bereichen: Bildungsminister, europäische Interessenvertretungen für schulische und berufliche Bildung, Organisationen für den Schutz von Kindern und ihrer Rechte sowie zur Vertretung von Migranten und Roma. Der Schulabbruch war auch Gegenstand der beiden öffentlichen Konsultationen zum Thema „Schulen für das 21. Jahrhundert“(2007) bzw. „Migration und Bildung“ (2008). Die Akteure haben sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, dass die nationalen Anstrengungen durch Maßnahmen auf EU-Ebene unterstützt werden, und betont, wie akut das Problem vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise ist. Erst kürzlich wurde auf dem im Juli 2010 im Rahmen der belgischen Ratspräsidentschaft veranstalteten Ministerseminar betont, wie wichtig es ist, den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren unter den Mitgliedstaaten zu intensivieren. In diesem Zusammenhang wurden auch Anregungen begrüßt, denen zufolge die Union aufbauend auf der Erfahrung mit Themen wie der gemeinsamen europäischen Begriffsbestimmung der Schlüsselkompetenzen für die schulische Bildung einen flexiblen Politikrahmen schaffen soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Grundsatz der Subsidiarität, der Komplementarität und der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Anhang
Ein Rahmen für eine umfassende Politik zur Senkung der Schulabbrecherquote

1. Ermittlung der Hauptfaktoren überwachung

2. Politikrahmen

2.1 Präventionspolitik

2.2 Interventionspolitik

2.3 Kompensation


 
 
 


Drucksache 57/11

... Dem Bund entstehen auch nach Inkrafttreten der Härtefallregelung keine weiteren Kosten. Der jährliche Zuzug von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen wird die bisher zugrunde gelegte Größenordnung von etwa 4.000 Personen voraussichtlich nicht übersteigen. Die Kosten für die Rückführung, Erstaufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern und die für die Inanspruchnahme der Integrationskurse veranschlagten Ausgaben werden grundsätzlich aus dem Einzelplan 06 erwirtschaftet. Insgesamt ist dafür Sorge getragen, dass dem Gesamthaushalt keine zusätzlichen Belastungen entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1528: Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes


 
 
 


Drucksache 313/11 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

26. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 42 1 r SGB III

27. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

28. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

29. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

Zu b:

Zu e:

30. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu aa:

Zu bb:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

31. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

32. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGB2§ 51bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

34. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen


 
 
 


Drucksache 134/11 (Beschluss)

... Auf der anderen Seite sind deutsche Sprachkenntnisse für Menschen mit Migrationshintergrund das wesentliche Element zu ihrer gesellschaftlichen Integration. Berufsbezogene Sprachförderung ist zudem oftmals der Schlüssel zu einer erfolgreichen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Dies gilt in besonderem Maße in Bezug auf zukunftssichere Berufsbilder wie die Pflegeberufe. Als Zielgruppe pflegeberufsbezogener Sprachförderung kommen sowohl Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer als auch bereits länger in Deutschland lebende Personen in Betracht, die aufgrund ihrer individuellen Biografie gleichwohl nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Eine besonders erfolgversprechende Verzahnung von Sprachförderung und dem Erwerb fachlicher Kenntnisse kann erreicht werden, indem die Sprachförderung in die konkrete Ausbildung integriert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für mehr Pflegepersonal mit Migrationshintergrund und zum Ausbau pflegeberufsbezogener Sprachförderung


 
 
 


Drucksache 785/11

... "(2i) Im einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen ist eine zusätzliche Leistung vorzusehen für das erforderliche Aufsuchen von Versicherten, die einer Pflegestufe nach § 15 Absatz 1 des Elften Buches zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 des Zwölften Buches erhalten und die Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können. § 71 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 785/11




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64a
Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung

§ 87b
Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)

§ 87c
Transparenz der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

§ 87d
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2012

§ 90a
Gemeinsames Landesgremium

§ 111c
Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen

§ 116b
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

§ 137e
Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

§ 303a
Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz

§ 303b
Datenübermittlung

§ 303c
Vertrauensstelle

§ 303d
Datenaufbereitungsstelle

§ 303e
Datenverarbeitung und -nutzung

§ 305b
Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse

§ 321
Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 9
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

§ 21

Artikel 10
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

§ 21

Artikel 11
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 28d
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme.

§ 28f
Anforderungen an das Verfahren der Erhebung und Übermittlung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten.

Artikel 12
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 13
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 315/11 (Beschluss)

... Die Eingliederung und soziale Absicherung behinderter Menschen ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und daher aus Steuermitteln zu finanzieren. Sie ist nicht mehr ein Akt der Fürsorge, sondern mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland ein verbrieftes Menschenrecht geworden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV

2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI

3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI

4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI

5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI

§ 218
Altersrückstellungen

6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI

7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII

8. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG

9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG

10. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG

'Artikel 13a Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen

12. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG


 
 
 


Drucksache 315/1/11

... Die Eingliederung und soziale Absicherung behinderter Menschen ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und daher aus Steuermitteln zu finanzieren. Sie ist nicht mehr ein Akt der Fürsorge, sondern mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland ein verbrieftes Menschenrecht geworden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/1/11




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV

2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI

3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI

4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI

5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI

§ 218
Altersrückstellungen

§ 218
Altersrückstellungen '

6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI

7. Zu Artikel 4 Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI

8. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII Artikel 5 Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:

9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG

10. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG

11. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG

13. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG


 
 
 


Drucksache 818/11

... (8) Zu den Sozialunternehmen zählt eine große Bandbreite von Unternehmen, die verschiedene Rechtsformen haben können und für schutzbedürftige oder marginalisierte Personen Sozialdienstleistungen erbringen oder diesen Güter anbieten. Solche Dienstleistungen umfassen die Vermittlung von Wohnraum, den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, die Betreuung von älteren oder behinderten Personen, die Kinderbetreuung, den Zugang zu Beschäftigung und Ausbildung und das Pflegemanagement. Zu den Sozialunternehmen gehören auch Unternehmen, die bei der Produktion von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen ein soziales Ziel anstreben, ohne dass ihre Tätigkeit zwangsläufig sozial ausgerichtete Güter und Dienstleistungen umfassen muss. Solche Tätigkeiten sind beispielsweise die soziale und berufliche Eingliederung durch den Zugang zur Beschäftigung für Personen, die insbesondere aufgrund ihrer geringen Qualifikation oder aufgrund von sozialen oder beruflichen Problemen, die zu Ausgrenzung und Marginalisierung führen, benachteiligt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Inhalt des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verwendung der Bezeichnung Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Artikel 5
Zusammensetzung des Portfolios

Artikel 6
In Frage kommende Anleger

Artikel 7
Regelnfür die Geschäftstätigkeit

Artikel 8
Interessenkonflikte

Artikel 9
Messungpositiver sozialer Auswirkungen

Artikel 10
Organisatorische Anforderungen

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Jahresberichte

Artikel 13
Offenlegung gegenüber den Anlegern

Artikel 14
Beaufsichtigung

Artikel 15
Aktualisierung der Informationen

Artikel 16
Grenzüberschreitende Mitteilungen

Artikel 17
ESMA-Datenbank

Artikel 18
Aufsicht durch die zuständigen Behörden

Artikel 19
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 20
Sanktionen

Artikel 21
Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen

Artikel 22
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 23
Berufsgeheimnis

Artikel 24
Bedingungen der Befugnisübertragung

Artikel 25
Überprüfung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung Europäischer FONDS für Soziales Unternehmertum

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Kapitel III
Beaufsichtigung Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26


 
 
 


Drucksache 762/11

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/11




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt - Drucksachen 17/6277, 17/6853, 17/7065, 17/7330 -

Anlage
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

1. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 421f Absatz 5 SGB III

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe f Inhaltsübersicht , Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3, 5, 6 SGB III , Nummer 18 § 54a -neu-, § 55 Nummer 3 -neu-, § 131 SGB III

§ 54a
Einstiegsqualifizierung

§ 131
Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

3. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 14 SGB III , Nummer 4 § 74 Absatz 1 Nummer 1 SGB III , Nummer 5 § 75 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB III , Nummer 6 § 77 SGB III , Nummer 7 § 78 Absatz 1 Nummer 1

4. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 5, Satz 3 SGB II , Doppelbuchstabe bb § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB II , Buchstabe d § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

5. Zu Artikel 22 § 11 Absatz 2 Nummer 3 AAG

'Artikel 22 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

6. Zu Artikel 51 Absatz 1, 7, 8 und 9 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 89/11

... - unter Hinweis auf den vorgeschlagenen „Treuhandfonds für Frieden und Wiedereingliederung“, für den die Teilnehmer der Londoner Konferenz eine anfängliche Summe von 140 Mio. USD zusagten und dessen Ziel die Integration der Taliban und anderer Aufständischer ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... 49. Der Wortlaut des vorgeschlagenen Artikels 14 Absatz 6 bietet Anlass für Missverständnisse. Bei einer Zusammenschau von Artikel 13 und von Artikel 14 ist die Lesart möglich, dass mit der Wendung "Beschluss zur Auferlegung" nicht allein die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde im Einzelfall, sondern bereits die grundsätzliche Einführung eines verpflichtenden Anpassungslehrgangs oder einer verpflichtenden Eignungsprüfung, etwa durch ein förmliches Gesetz, gemeint sein könnte. Absatz 12 der tragenden Gründe des Richtlinienvorschlags schließt diese Lesart nicht aus. In Deutschland ist die Entscheidung zur Auferlegung einer Eignungsprüfung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt - alternativ zur Eingliederung nach einer mindestens dreijährigen effektiven und regelmäßigen Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland - durch ein förmliches Gesetz getroffen worden. Nach der vorgenannten Leseart würde sich dann die Frage der Vereinbarkeit dieses förmlichen Gesetzes - es handelt sich um das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) - mit Artikel 14 Absatz 6 stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 354/11 (Beschluss)

... ). Die sogenannte Aufnahmeuntersuchung erstreckt sich dabei auf alle Umstände, deren Kenntnis für eine planvolle Behandlung des Gefangenen im Vollzug und für die Eingliederung nach seiner Entlassung notwendig ist. Der Begriff der Lebensverhältnisse ist hierbei umfassend zu verstehen; er erstreckt sich nicht nur auf die familiäre Situation sondern schließt unter anderem die sozialen Felder der Berufstätigkeit, der schulischen, beruflichen wie auch der allgemeinen sozialen und politischen Ausbildung und der Freizeit als zentrale Aspekte der genannten Lebensverhältnisse ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Vierter Abschnitt

§ 496

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Absatz 1

Datenübermittlung an die Polizei

Datenübermittlung an die Staatsanwaltschaft

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 606/2/11

... Die Bundesregierung hat in den Stellungnahmen zum Gesetz mehrfach darauf hingewiesen, dass die bestehenden Instrumente der Arbeitsverwaltung genutzt werden sollen, um Anpassungsqualifizierungen möglich zu machen. Maßgeblich kommt hierfür die "Förderung der beruflichen Weiterbildung" in Betracht. Es steht jedoch zu befürchten, dass die Förderung von Anpassungsqualifizierungen in der Verwaltungspraxis nicht ausreichend umgesetzt wird. Es sollte daher ein Instrument der "Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" geschaffen werden, das transparent alle Fördervoraussetzungen benennt und welches in den Eingliederungstiteln der Arbeitsagenturen und Jobcentern mit Mitteln hinterlegt werden kann, die den örtlichen Bedarfen entsprechen. Für die Förderung muss es unerheblich sein, ob es sich um solche Qualifizierungen handelt, die zur Gleichwertigkeit mit einem bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf führen sollen. Eine Inländerdiskriminierung ist in diesem Falle nicht gegeben, da für sie entsprechende Weiterbildungsinstrumente vorhanden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/2/11




Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 232/11

... Die Kommission wird in diesem Zusammenhang überprüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um in Verbindung mit Artikel 14 AEUV und dem Protokoll Nr. 26 allen Bürgerinnen und Bürgern einen erschwinglichen Zugang zu den für ihr tägliches Leben notwendigen Dienstleistungen sowie ihre Eingliederung in das wirtschaftliche und soziale Leben zu garantieren, wobei sie der zentralen Rolle der Mitgliedstaaten, diese Dienstleistungen bereitzustellen, in Auftrag zu geben und zu finanzieren, Rechnung tragen wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die Bedürfnisse der Europäer im Laufe der Zeit verändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/11




Mitteilung

1. Einleitung

Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens

Eine fruchtbare und anregende Debatte

Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen

Nachhaltiges Wachstum

Intelligentes Wachstum

Integratives Wachstum

Eine integrierte Strategie

2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen

2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU

2.2. Mobilität der Bürger

2.3. Rechte des geistigen Eigentums

2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts

2.5. Dienstleistungen

2.6. Netze

2.7. Digitaler Binnenmarkt

2.8. Soziales Unternehmertum

2.9. Steuern

2.10. Sozialer Zusammenhalt

2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen

2.12. Öffentliches Auftragswesen

3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts

Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung

Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit

Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften

Gleiche Spielregeln für alle

Spielregeln auf globaler Ebene

4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung

Anhang 1
Leitaktionen

Anhang 2
Indikatoren für den Binnenmarkt


 
 
 


Drucksache 51/11

... Satz 2 regelt, dass alle Ansparungen aus Leistungen nach dem BVG bei nicht ausschließlich schädigungsbedingten Bedarfen als verwertbares Vermögen oberhalb der Vermögensschongrenzen gelten. Dies gilt auch für Ansparungen aus der Grundrente. Diese Regelung entspricht dem in der bisherigen Praxis der Kriegsopferfürsorge und in der bisher langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung geltenden Grundsatz, dass eine angesparte Grundrente verwertbares Vermögen in der Kriegsopferfürsorge darstellt. Die Klarstellung ist wegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2010 (BVerwG 5 C 7/09) erforderlich. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Erstattungsstreit zwischen einem Träger der Jugendhilfe und einem vorrangigen Träger der Kriegsopferfürsorge entschieden, dass der Einsatz von Ansparungen aus einer Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) als Vermögen im Rahmen der Erbringung von Eingliederungshilfe für die Heimerziehung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 OEG i.V.m. § 27d Absatz 1 Nummer 6 BVG a. F. / § 27d Absatz 1 Nummer 3 BVG nicht verlangt werden kann, weil dies für Leistungsberechtigte eine Härte im Sinne von § 88 Absatz 3 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz (jetzt § 90 Absatz 3 Satz 1 des

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Drucksache 51/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

§ 27e

§ 64b

§ 84a

§ 87

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge

§ 1
51 Einschränkung der Leistung; Kürzung der Leistung.

Artikel 3
Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

Artikel 4
Aufhebung der Auslandsversorgungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Angleichung der Höhe der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz BVG in den neuen Ländern

2. Reform der Auslandsversorgung und -fürsorge

3. Vereinfachungen beim Berufsschadensausgleich

4. Änderungen im Bereich der Kriegsopferfürsorge

5. Sonstige Änderungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Gesetzliche Änderungen

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten für die Wirtschaft

2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 737/11 (Beschluss)

... Bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften handelt es sich zum einen um den Fall der Eingliederung einer kommunalen Gebietskörperschaft. Die aufnehmende kommunale Gebietskörperschaft tritt in diesem Fall die Gesamtrechtsnachfolge der als Rechtsträger untergehenden beitretenden kommunalen Gebietskörperschaft an. Zum anderen handelt es sich um den Fall der Vereinigung kommunaler Gebietskörperschaften, bei dem die neu gebildete kommunale Gebietskörperschaft Gesamtrechtsnachfolger der an der Vereinigung teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes - Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften

Artikel 1
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 313/2/11

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/2/11




Zu Artikel 5 Nummer 3a


 
 
 


Drucksache 556/1/11

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt



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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.