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0107/05
0942/05
0848/05
0635/05B
0275/05
0320/05
0581/05
0571/04B
0525/04
0712/04B
0712/04
0877/04
0959/04
0807/04
0361/04
0983/04
0806/04
0466/04
0834/04
0622/04
0576/04
0676/2/04
0676/04B
0586/04
0232/04
0945/04
1012/04
0428/04B
0553/04B
0578/04
0571/04
0691/04B
0808/04
0365/04
0764/04
0804/04
0945/04B
0666/04
0959/04B
0667/04
0818/04
0269/1/04
0269/04B
0428/04
Drucksache 66/16 (Beschluss)

... II nicht. Auch liefe der Anreizmechanismus der Sperrzeit leer, wenn die Mindereinnahme, in konsequenter Anwendung der geltenden Normen, durch die passiven Leistungen des SGB II schlicht "aufgefüllt" werden müssten. Darüber hinaus müsste nach dem im Gesetzentwurf enthaltenen künftigen Wortlaut des § 15 SGB II auch mit diesen Personen eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden, ohne dass jedoch dem Grunde nach eine Zuständigkeit für deren Eingliederung bestünde. Schon aufgrund dieser Schnittstellenprobleme sollte die geplante Neuregelung nochmals überdacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 3 Nummer 1 SGB II , Nummer 11 § 14 SGB II

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5 Absatz 4 SGB II Artikel 2 Nummer 3 § 22 Absatz 4 Satz 5 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 11b SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Absatz 15 - neu - § 9 RBEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 15 Absatz 2 SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 3b - neu - SGB II

7. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 5 - neu - SGB II , Nummer 15 § 16g Absatz 2, Absatz 3 - neu - SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16d Absatz 1 und Absatz 2, Absatz 3 Sätze 1 bis 3, Absätze 4 bis 6, Absatz 8 SGB II

9. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16e Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 einleitender Satzteil, Nummer 1, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 4 Sätze 01 - neu -, 02 - neu -, Satz 3, Absatz 6 - neu - SGB II , Nummer 42 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

Zu Nummer 14a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 42

10. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16h Absatz 4 SGB II

12. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

13. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 18a Absatz 2 - neu - SGB II

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu - § 28 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB II

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu - § 28 Absatz 6 Satz 2 SGB II

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Buchstabe b - neu - § 31 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 SGB II

17. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 1 SGB II

18. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 2, Absatz 3 Satz 3 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31b Absatz 1 Satz 4 SGB II

20. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 1 Satz 1 SGB II

21. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 2 Satz 2 SGB II

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 35 Absatz 4 - neu - SGB II

23. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB II

24. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 5 Satz 3, Satz 5, Satz 6 - neu - SGB II

25. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 7 Satz 1, Satz 3 SGB II

26. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 9b - neu - SGB III , Nummer 3a - neu - und 3b - neu - § 31 Absatz 3 - neu -, § 45 Absatz 1 Satz 2a - neu - bis 2d - neu SGB III

§ 9b
Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und öffentlichen Einrichtungen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 3a bis 3c - neu - § 45 Absatz 6a - neu - und 6 b - neu -, § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 3 Absatz 2a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

30. Zu Artikel 3 Absatz 8 Nummer 1a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 -neu -SGB XII

31. Zu Artikel 3 Absatz 11 § 11 Absatz 6 Satz 2 BKGG

32. Zu Artikel 3 Absatz 12 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 und Nummer 3 § 132 Absatz 4, §§ 133 und 134 SGB IX , Absatz 13 § 68 Nummer 3 Buchstabe c AO

33. Zum Gesetzentwurf insgesamt

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt

35. Zum Gesetzentwurf insgesamt

36. Zum Gesetzentwurf insgesamt

37. Zum Gesetzentwurf allgemein:

38. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 317/16

... - beschäftigungspolitische Maßnahmen und Initiativen, beispielsweise die EURES-Verordnung und die Empfehlungen des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie und zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser;



Drucksache 541/1/16

... Personen, die in stationären Einrichtungen leben, erhalten auch in Zukunft die Regelbedarfsstufe 3. In der Eingliederungshilfe wird es ab dem Jahr 2020 rechtlich die Unterscheidung von stationären und ambulanten Wohnformen nicht mehr geben. In anderen Bereichen des SGB bleibt sie aber bestehen. Die besondere Schwierigkeit besteht darin, dass die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfs mit den parallel laufenden Gesetzgebungsverfahren für das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) kompatibel sein müssen. Solange diese Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind, gibt es Unwägbarkeiten über den endgültigen Inhalt von PSG III und BTHG. Eine Regelung im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) hat sinnvollerweise erst nach dem Gesetzgebungsverfahren zum BTHG zu erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/16




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 7 RBEG und Artikel 3 Nummer 2 § 27a SGB XII

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG

5. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

7. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

8. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

10. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

11. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

12. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

13. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

15. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

16. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

17. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

18. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

19. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 677/16

... In einigen Mitgliedstaaten müssen für den Zustrom an Migranten und Flüchtlingen geeignete Strukturen geschaffen werden, die über die Deckung des unmittelbaren kurzfristigen Bedarfs hinausgehen. Die wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Auswirkungen sind nicht von der Hand zu weisen, jedoch können diese aus makroökonomischer Sicht bewältigt und eingedämmt werden. Die strategische Herausforderung besteht darin, zunächst für eine reibungslose Aufnahme in den jeweiligen Gesellschaften zu sorgen, aber dabei bereits die längerfristigen Herausforderungen in Bezug auf arbeitsmarkt- und bildungspolitische Maßnahmen, Institutionen und Sozialsysteme im Auge zu behalten. Die Fähigkeit zur Anpassung der politischen Maßnahmen, zur Schaffung von Anreizen und zum Aufbau von Kompetenzen, die die Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern, wird unmittelbare Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen haben. So haben mehrere Mitgliedstaaten Strategien entwickelt, mit denen die Eingliederung von Migranten, die über Erfahrungen und unternehmerische Fähigkeiten verfügen, gefördert wird. Diese Mitgliedstaaten haben die Migranten dabei unterstützt, ihre Fähigkeiten und Erfahrungen an die örtlichen Marktbedingungen anzupassen14.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 720/1/16

... d) Entwicklung der Anzahl der Leistungsberechtigten, die sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel als auch Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des



Drucksache 428/3/16

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Anrechnung von Einkommen und Vermögen Relikt eines vom bisherigen Fürsorgecharakter geprägten Verständnisses der Eingliederungshilfe als Ausgleich von Defiziten ist. Leistungen der Fürsorge waren und sind als subsidiäre staatliche Hilfen grundsätzlich vom Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens abhängig. Die Fachleistungen der neu konzipierten Eingliederungshilfe folgen dagegen dem inklusiven Ansatz der UN-BRK, unter deren Geltung allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang ermöglicht werden soll. Hieraus ergibt sich ein umfassender Auftrag an den Staat, die Voraussetzungen für gleichberechtigte Teilhabe zu schaffen. Ein wie auch immer gearteter Eigenbeitrag der Berechtigten beinhaltet eine Relativierung dieses Auftrags.



Drucksache 343/16

... es sowie des § 9 Absatz 1 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes in Verbindung mit der Integrationskursverordnung und der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung. Eine Verpflichtung zur Teilnahme ist in die Eingliederungsvereinbarung als vorrangige Maßnahme aufzunehmen." *

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/16




Artikel 3a
Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserund starkregenfallbedingter Insolvenz

§ 1

§ 2


 
 
 


Drucksache 116/16 (Beschluss)

... 16. Mit Blick auf eine mögliche rechtliche Verankerung der sogenannten EU-Jugendgarantie unter Kapitel I Nummer 4 des Entwurfs einer europäischen Säule sozialer Rechte weist der Bundesrat auf Folgendes hin: Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich eine Garantie eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes für alle Menschen unter 25 Jahren, allerdings nicht im Sinne einer staatlichen Garantie, sondern als eine Summe von Angeboten aller Akteure in der beruflichen Bildung (Wirtschaft, Arbeitsverwaltung und Staat). Denn der Erfolg der Suche nach Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen ist auch von den betreffenden Personen selbst abhängig und kann nicht von der öffentlichen Hand und der Wirtschaft garantiert werden. Der Bundesrat lehnt daher eine Garantie im Sinne einer rechtlichen Verpflichtung der für die Eingliederung in Arbeit zuständigen Stellen (Jobcenter) ab. Er betont die Notwendigkeit guter wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten als Voraussetzung für das Entstehen von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Die Bindung an eine Frist von vier Monaten unter Ziffer 4 Buchstabe a verkennt zudem, dass betriebliche Ausbildungen an Regelungen, wie Ausbildungsordnungen, gebunden sind. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ein unterjähriger Ausbildungsbeginn, den die Viermonatsfrist zur Folge haben könnte, zu Schwierigkeiten führen kann, da die früheren betrieblichen Ausbildungsinhalte nicht erlernt wurden.



Drucksache 93/16 (Beschluss)

... Die Bundesrepublik Deutschland steht vor beträchtlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben. Die Ankunft und Eingliederung einer hohen Zahl von Schutzsuchenden in unserem Land bedeutet für alle Beteiligten eine große Herausforderung - für die vor Krieg, Verfolgung und Not zu uns geflohenen Menschen, zugleich auch für unsere Bürgerinnen und Bürger, für die Verwaltungen, für die Vereine und Verbände, für die Unternehmen und für die vielen ehrenamtlich Engagierten. Unzählige Bürgerinnen und Bürger in allen Ländern und Kommunen haben in den vergangenen Monaten spontan, solidarisch und mitmenschlich geholfen, heimatlos gewordenen Menschen in Deutschland einen guten Neuanfang zu ermöglichen. Ihnen allen gilt der herzliche Dank des Bundesrates.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung


 
 
 


Drucksache 116/1/16

... 38. Mit Blick auf eine mögliche rechtliche Verankerung der sogenannten EU-Jugendgarantie unter Kapitel I Nummer 4 des Entwurfs einer europäischen Säule sozialer Rechte weist der Bundesrat auf Folgendes hin: Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich eine Garantie eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes für alle Menschen unter 25 Jahren, allerdings nicht im Sinne einer staatlichen Garantie, sondern als eine Summe von Angeboten aller Akteure in der beruflichen Bildung (Wirtschaft, Arbeitsverwaltung und Staat). Denn der Erfolg der Suche nach Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen ist auch von den betreffenden Personen selbst abhängig und kann nicht von der öffentlichen Hand und der Wirtschaft garantiert werden. Der Bundesrat lehnt daher eine Garantie im Sinne einer rechtlichen Verpflichtung der für die Eingliederung in Arbeit zuständigen Stellen (Jobcenter) ab. [Er betont die Notwendigkeit guter wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten als Voraussetzung für das Entstehen von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.]



Drucksache 428/4/16

... XI begrenzt werden sollen. Dadurch verbleibt es bei der bisherigen Kostenbelastung der Träger der Eingliederungshilfe hinsichtlich der Kosten der pflegerischen Versorgung.



Drucksache 335/16

... Das RAN-Exzellenzzentrum und ganz besonders dessen Arbeitsgruppe "Strafvollzug und Bewährungshilfe" widmet sich auch weiterhin dem Thema Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten: Praktiker vor Ort erhalten die Möglichkeit, bewährte Verfahren auszutauschen; die Arbeitsgruppe spricht Empfehlungen aus, erstellt Leitfäden und Handbücher zur Umsetzung von Mechanismen und Programmen, die die Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten verhindern bzw. dieser etwas entgegensetzen sowie die Resozialisierung und Reintegration fördern sollen; dazu zählen vor allem Beratung bei der Konzeption eines behördenübergreifenden Ansatzes sowie spezifischerer Interventionsinstrumente, z.B. Risikobewertungen. Erste Erkenntnisse, Empfehlungen und festgestellte Probleme wurden im RAN-Bilanzpapier "Dealing with radicalisation in a prison and probation context" dargelegt, das Aspekte wie behördenübergreifende Zusammenarbeit, Risikobewertung, Risikomanagement, einschließlich Gestaltungsmöglichkeiten bei Haftbedingungen und im Vollzug, sowie Wiedereingliederungsprogramme umfasst.22



Drucksache 720/3/16

... 3. Der Bundesrat bedauert allerdings, dass es das PSG III versäumt, in einem ausreichenden Maße die Rolle der Kommunen in der Pflege zu stärken. Für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Menschen mit einer Behinderung und ihre Familien leisten sie umfangreiche Unterstützung, zum Beispiel im Rahmen von Altenhilfe, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Beratungs- und Koordinierungsstellen, familienentlastenden und familienunterstützenden Hilfen, Förderung bürgerschaftlichen Engagements, rechtlicher Betreuung sowie Maßnahmen zum Wohnumfeld und zur Nutzbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs. Dem stehen im Bereich der pflegerischen Versorgungsstrukturen nur begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten in Planung, Beratung und Steuerung gegenüber.



Drucksache 309/15

... Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder einer drohenden Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind, werden durch individuell angepasste Maßnahmen unterstützt. Zum einen sind dies stets pädagogische, gegebenenfalls auch sonderpädagogische Maßnahmen, umgesetzt in der Verantwortung der Schulen, zum anderen gegebenenfalls Eingliederungshilfeleistungen durch die zuständigen Träger der Sozial- oder Jugendhilfe.



Drucksache 416/15 (Beschluss)

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt - COM(2015) 462 final



Drucksache 414/15

... Die freiwillige Rückkehr irregulärer Migranten in ihre Heimatländer, bleibt, wann immer möglich, weiterhin die bevorzugte Option. Die freiwillige Rückkehr und flankierende Wiedereingliederungsmaßnahmen tragen dazu bei, die Position von Rückkehrern in ihren Herkunftsländern zu stärken und andere so von irregulärer Migration abzuhalten. Sie gelten allgemein als kostenwirksamer als die zwangsweise Rückführung. Die freiwillige Rückkehr kann dazu beitragen, die Vorbehalte bestimmter Drittländer in Bezug auf die Zusammenarbeit bei der Rückkehr ihrer Staatsangehörigen zu überwinden. Der Anteil Freiwilliger an der Gesamtzahl der Rückkehrer hat in den letzten Jahren in der EU allmählich zugenommen. 2013 entschieden sich schätzungsweise rund 40 % für eine freiwillige Rückkehr, während es im Jahr 2009 lediglich 14 % waren3.



Drucksache 344/15 (Beschluss)

... , lässt aber den Zugang zu BvB unberührt. Dies ist nicht sachgerecht. Begründet wird die Öffnung der abH damit, dass Ausbildungsabbrüche verhindert werden sollen. Auch BvB tragen zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen bei, indem sie förderungsbedürftige junge Menschen auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten und ihnen Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Ausbildung erforderlich sind, vermitteln. Systematisch gehen BvB den abH voran. Beide Instrumente dienen dem gleichen Ziel, nämlich den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung und damit die berufliche Eingliederung junger Menschen zu unterstützen. Die Öffnung von BvB für geduldete junge Menschen entspricht den aktuellen, auch gesetzlich verfolgten Bestrebungen, geflüchtete Menschen schneller und besser in Ausbildung und Beschäftigung zu integrieren. Hinzu kommt, dass BvB ein besonders geeignetes Instrument für die Zielgruppe der förderungsbedürftigen geduldeten jungen Menschen darstellen, da im Rahmen von BvB eine vielfältige Unterstützung möglich ist (Vermittlung von Inhalten allgemeinbildender Fächer, Einübung sozialer Kompetenzen, gezielte Sprachförderung, Nachholen des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses, betriebliche Praktika et cetera).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 allgemein SGB XII

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB XII Nummer 12 Buchstaben d und e - neu - § 42 Nummer 6 - neu - SGB XII Nummer 17 § 82 Absatz 4 SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 83 Absatz 3 - neu - SGB XII

'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 98 Absatz 5 Satz 3 und 4 - neu Absatz 6 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 52 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 ALG , Nummer 2b - neu - § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 ALG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 21 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 4 ALG

10. Zum Änderungsbedarf im Bereich der Ausbildungsförderung für Geduldete und Asylsuchende


 
 
 


Drucksache 309/15 (Beschluss)

... Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder einer drohenden Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind, werden durch individuell angepasste Maßnahmen unterstützt. Zum einen sind dies stets pädagogische, gegebenenfalls auch sonderpädagogische Maßnahmen, umgesetzt in der Verantwortung der Schulen, zum anderen gegebenenfalls Eingliederungshilfeleistungen durch die zuständigen Träger der Sozial- oder Jugendhilfe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen rechtssicher ermöglichen


 
 
 


Drucksache 25/15

... Der Nationale Normenkontrollrat macht im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrages keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen im vorliegenden Regelungsvorhaben geltend, sondern begrüßt die mit der Eingliederung von Nebenstrafrecht ins StGB verbundene Rechtsvereinfachung und Verbesserung der Rechtsklarheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

§ 302
Erweiterter Verfall

§ 335a
Ausländische und internationale Bedienstete

§ 338
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des EU-Bestechungsgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes

Artikel 4
Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung

§ 3
Auslandstaten

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. EU-Rahmenbeschluss

2. EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme

3. EU-Richtlinie Umweltstrafrecht

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2936: Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

2.4 1:1- Umsetzung

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 120/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die Absicht des Bundes, den Kommunen im Jahr 2017 einen zusätzlichen Betrag von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Festlegung im Zuge der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fiskalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts hin, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteilhabegesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Er verweist auf seine Stellungnahmen vom 11. April 2014 (BR-Drucksache 100/14(B), Ziffer 4) und vom 19. September 2014 (BR-Drucksache 350/14(B), Ziffer 7) und erinnert die Bundesregierung an ihre Zusage, dass mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine Entlastung im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich bei den Kosten der Eingliederungshilfe erfolgen muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zur Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 KInvFErrG

7. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b KInvFG

8. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - KInvFG

9. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c KInvFG

10. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d KInvFG

11. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a KInvFG

12. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b KlnvFG

13. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c KlnvFG

14. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 3 KlnvFG

15. Zu Artikel 2 § 4 Absatz 1 KInvFG

16. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 KInvFG

17. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 Satz 1 KInvFG

18. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 1 AufbHG

19. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 2 AufbHG


 
 
 


Drucksache 533/15

... V bezogen werden können. Alternativ käme eine Öffnung des Begriffs,andere geeignete Orte' für alle stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Betracht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/15




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates vom 6. Februar 2015 Kosten der Behandlungspflege in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Drs. 612/14 Beschluss


 
 
 


Drucksache 446/15

... Buch Sozialgesetzbuch bezieht und die Teilnahme an der Maßnahme in einer Eingliederungsvereinbarung nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 168/15 (Beschluss)

Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Neuregelung zum Gründungszuschuss mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt



Drucksache 416/15

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt - COM(2015) 462 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele

Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise

4. Analyse

Wichtigste Ergebnisse der Analyse

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. GRUNDZÜGE des Vorschlags

Förderung der Meldung bei einer Arbeitsverwaltung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Einbindung der Arbeitgeber

4 Meldung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Engere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern

Bewertung und Monitoring


 
 
 


Drucksache 150/15 (Beschluss)

... d) Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion brauchen einen sicheren gesetzlichen und finanziellen Rahmen. Die angestoßene Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Allerdings muss die Neuregelung auch auf eine gesicherte finanzielle Grundlage gestellt werden. Der Bundesrat erinnert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an ihre Zusage, dass mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine Entlastung im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich bei den Kosten der Eingliederungshilfe erfolgen muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/15 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 24/15

... Der Rb Freiheitsstrafen hat das Ziel, die soziale Wiedereingliederung verurteilter Personen in ihrem Heimatland oder in dem Land zu erleichtern, in dem sie sich regelmäßig aufhalten. Entscheidend für die Überlegung, die Vollstreckung an einen anderen EU-Mitgliedstaat abzugeben, soll die Frage sein, ob die verurteilte Person den fraglichen Vollstreckungsstaat als den Ort ansieht, mit dem sie in familiärer, sprachlicher, kultureller, sozialer, wirtschaftlicher oder sonstiger Hinsicht eng verbunden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 78/15

... "(2) Besteht nach einer Gesamtdienstzeit von mehr als 20 Jahren ein zusätzlicher Bedarf für Maßnahmen der schulischen oder beruflichen Bildung zum Zweck der beruflichen Wiedereingliederung und sind die Ansprüche auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung erfüllt, so kann eine weitere Förderung im Umfang von höchstens sechs Monaten gewährt werden. Für den Bewilligungszeitraum stehen auch Übergangsgebührnisse zu." ‘



Drucksache 22/15

... aussetzen würde. Dies entspricht im Ergebnis der Rechtslage bei der Umwandlung und der Eingliederung (§ 16 Absatz 2 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 26
... [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Übergangsvorschrift zur Aktienrechtsnovelle 2014 vom ... [einsetzen: Tag der Ausfertigung]

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 5
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzmarkstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2894: Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes

1 Zusammenfassung

2 Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 150/1/15

... d) Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion brauchen einen sicheren gesetzlichen und finanziellen Rahmen. Die angestoßene Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Allerdings muss die Neuregelung auch auf eine gesicherte finanzielle Grundlage gestellt werden. Der Bundesrat erinnert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an ihre Zusage, dass mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine Entlastung im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich bei den Kosten der Eingliederungshilfe erfolgen muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/1/15




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 76/15

... Satz 1 Nummer 1 gilt entsprechend für junge Menschen, die bereits eine Berufsausbildung absolviert haben und deren zweite Berufsausbildung für ihre dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/15




Dritter Titel Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung

§ 99
Übermittlung von Daten durch den Unternehmer im Lohnnachweisverfahren

§ 100
Inhalt des elektronischen Lohnnachweises

§ 101
Stammdatendatei

§ 102
Verarbeitung, Weiterleitung und Nutzung der Daten zum Lohnnachweisverfahren

§ 103
Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung

‚Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

‚Artikel 1b Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 130
Assistierte Ausbildung

§ 420
Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

§ 218f
Weitergeltung des Lohnnachweisverfahrens in der Fassung vom 31. Dezember 2005

‚Artikel 4a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

‚Artikel 8a Änderung des Heilmittelwerbegesetzes


 
 
 


Drucksache 567/1/15

... XII) mit der Klärung der Schnittstellen, insbesondere zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, verbunden ist. Dies ist sowohl rechtssystematisch als auch sozialpolitisch unabdingbar, denn zum einen verweisen die Vorschriften im



Drucksache 283/15

... (1) Versicherte, die einer Pflegestufe nach § 15 des Elften Buches zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 des Zwölften Buches erhalten oder dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz nach § 45a des Elften Buches eingeschränkt sind, haben Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Erhebung eines Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und über Maßnahmen zu deren Erhaltung, die Erstellung eines Planes zur individuellen Mund- und Prothesenpflege sowie die Entfernung harter Zahnbeläge. Pflegepersonen des Versicherten sollen in die Aufklärung und Planerstellung nach Satz 2 einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/15




Gesetz

Artikel 1
* Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22a
Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

§ 27b
Zweitmeinung

§ 43b
Nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen

§ 44a
Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen.

§ 47a
Beitragszahlungen der Krankenkassen an berufsständische Versorgungseinrichtungen

§ 75a
Förderung der Weiterbildung

§ 92a
Innovationsfonds, Grundlagen der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 92b
Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 106b
Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen

§ 119c
Medizinische Behandlungszentren

§ 137h
Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse

Elfter Abschnitt

§ 140a
Besondere Versorgung

§ 279
Verwaltungsrat und Geschäftsführer; Beirat.

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 106
Wirtschaftlichkeitsprüfung

§ 106a
Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen

§ 106c
Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen

§ 296
Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

§ 297
Weitere Regelungen zur Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 7
Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 10
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 11
Änderung des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 13
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 44
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Artikel 14
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 15
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 16
Änderung der Schiedsamtsverordnung

§ 22a
Bei einer Erweiterung des Bundesschiedsamtes um Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben die beteiligten Körperschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Kosten nach § 12 Satz 2 und die Gebühr nach § 20 jeweils entsprechend ihrem Stimmanteil zu tragen.

Artikel 17
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über ein Informationssystem zur Bewertung medizinischer Technologien

Artikel 19
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 497/15

... Das Gesetz zeichnet die organisatorischen Änderungen, die durch die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes eingetreten sind, in den davon betroffenen Gesetzen nach. Es ersetzt die Bezeichnungen für die früheren sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen durch "Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt". Die Wasser- und Schifffahrtsämter bekommen die Bezeichnung "Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter" und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die Bezeichnung "Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes". Die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest (ZSUK/SEA) wird der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) an- bzw. eingegliedert. Da über die genaue Zuweisung der bisherigen ZSUK/SEA innerhalb der internen Behördenorganisation noch nicht entschieden wurde, wird die Bezeichnung der ZSUK/SEA durch "Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt. Die genaue Eingliederung der bisherigen ZSUK/SEA wird derzeit noch diskutiert und später durch Erlass geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

Zu Artikel 3

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Anpassung von Rechtsvorschriften

§ 1
Änderung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes (114-1)

§ 2
Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben (114-7)

§ 3
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Binnenschifffahrt (188-47)

§ 4
Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher

§ 5
Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (2129-36)

§ 6
Änderung des Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetzes (2129-39)

§ 7
Änderung des Seeversicherungsnachweisgesetzes (2129-58)

§ 8
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes (29-30)

§ 9
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (310-14)

§ 10
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

§ 11
Änderung des Bundesberggesetzes (750-15)

§ 12
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (753-13)

§ 13
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967

§ 14
Änderung des Telekommunikationsgesetzes (900-15)

§ 15
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (9231-1)

§ 16
Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes (930-13)

§ 17
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (940-9)

§ 18
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (9500-1)

§ 19
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Georgien über die Binnenschifffahrt (9500-15)

§ 20
Änderung des Binnenschifffahrtsfondsgesetzes (9500-17)

§ 21
Änderung des Seeaufgabengesetzes (9510-1)

§ 22
Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (9510-28)

§ 23
Änderung des Schiffsunfalldatenbankgesetzes (9510-34)

§ 24
Änderung des Seelotsgesetzes (9515-1)

Artikel 2
Gesetz zur Änderung von Rechtsverordnungen hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bundesbehörden im Bereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (2032-1)

Artikel 4
Neubekanntmachung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 5
Neubekanntmachung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Inhalt der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V.1 Bund

Zu Artikel 3

V.2 Länder und Kommunen

VI. Erfüllungsaufwand VI.1 Bürgerinnen und Bürger

VI.2 Wirtschaft

V.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IX. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

X. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

I. Zu Artikel 1

I.1 Zu den §§ 1 bis 24 allgemein

I.2 Zu den §§ 8, 9, 18 im Besonderen

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

V. Zu Artikel 4

VI. Zu Artikel 5

VII. Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 354/15 (Beschluss)

... XII) mit der Klärung der Schnittstellen, insbesondere zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, verbunden ist. Dies ist sowohl rechtssystematisch als auch sozialpolitisch unabdingbar, denn zum einen verweisen die Vorschriften im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bisheriger § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7c Absatz 1a - neu - und Absatz 1b - neu - SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7d - neu - SGB XI und Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht - § 7d SGB XI

§ 7d
Modellkommunen Pflege

8. Zu Empfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Versorgung

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 10a - neu - SGB XI und Nummer 13 § 18 Absatz 3b Satz 4 SGB XI

§ 10a
Berichterstattung der Träger der Pflegeversicherung und der privaten Versicherungsunternehmen

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 18a Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 2 Satz 1 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 35a Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 SGB XI ,

13. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 105 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 31a - neu - § 109 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113a Absatz 1 Satz 3 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 113b Absatz 2 Satz 1 und Satz 9 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 113c Absatz 1 Satz 1 SGB XI

19. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 7 SGB XI

20. Zur Ausgestaltung der Qualitätsdarstellungsvereinbarungen § 115 SGB XI

21. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 19 Satz 3 SGB XI

22. Zu Artikel 2 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XI

23. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

24. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI

25. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 3a - neu - SGB XI

26. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB XI

27. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 6 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 2 Nummer 33a - neu - § 72 Absatz 6 - neu - SGB XI und Nummer 35 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 - neu - und Satz 3 SGB XI

29. Zu Artikel 2 Nummer 34a - neu - § 76 Absatz 4 SGB XI

30. Zu Artikel 2 Nummer 45a - neu - § 114a Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 2 Nummer 50 § 141 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

32. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - § 208 - neu - SGB VI Dem Artikel 5 ist folgende Nummer 4 anzufügen:

§ 208
Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

33. Zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Artikel 5

34. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 4a - neu - und § 10 Absatz 2a - neu - SGB IX und Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 31 Absatz 2 SGB XI

'Artikel 7a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

35. Zur Finanzierung der Pflegeausbildung

36. Zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die Finanzierungsverantwortung

37. Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften

38. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 350/1/15

... 7. Dem neuen gesellschaftlichen Verständnis nach einer inklusiven Gesellschaft im Lichte der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wird in Deutschland unter anderem durch die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht Rechnung getragen. In diesem Kontext sind die gemeinsamen Inklusionsbemühungen von Bund, Ländern und Kommunen auch auf eine gesicherte finanzielle Grundlage zu stellen. Eine neue Kostendynamik im System der Eingliederungshilfe und Teilhabe zulasten der Haushalte von Ländern und Kommunen ist zu vermeiden. Der Bundesrat erinnert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an ihre bereits im Jahr 2012 gegebene Zusage, mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine Entlastung im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich bei den Kosten der Eingliederungshilfe herbeizuführen.



Drucksache 344/1/15

... , lässt aber den Zugang zu BvB unberührt. Dies ist nicht sachgerecht. Begründet wird die Öffnung der abH damit, dass Ausbildungsabbrüche verhindert werden sollen. Auch BvB tragen zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen bei, indem sie förderungsbedürftige junge Menschen auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten und ihnen Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Ausbildung erforderlich sind, vermitteln. Systematisch gehen BvB den abH voran. Beide Instrumente dienen dem gleichen Ziel, nämlich den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung und damit die berufliche Eingliederung junger Menschen zu unterstützen. Die Öffnung von BvB für geduldete junge Menschen entspricht den aktuellen, auch gesetzlich verfolgten Bestrebungen, geflüchtete Menschen schneller und besser in Ausbildung und Beschäftigung zu integrieren. Hinzu kommt, dass BvB ein besonders geeignetes Instrument für die Zielgruppe der förderungsbedürftigen geduldeten jungen Menschen darstellen, da im Rahmen von BvB eine vielfältige Unterstützung möglich ist (Vermittlung von Inhalten allgemeinbildender Fächer, Einübung sozialer Kompetenzen, gezielte Sprachförderung, Nachholen des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses, betriebliche Praktika etc.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/1/15




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 allgemein SGB XII

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB XII Nummer 12 Buchstaben d und e - neu - § 42 Nummer 6 - neu - SGB XII Nummer 17 § 82 Absatz 4 SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 83 Absatz 3 - neu - SGB XII Artikel 1a - neu - § 11a Absatz 6 - neu - SGB II

'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 98 Absatz 5 Satz 3 und 4 - neu Absatz 6 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 52 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 ALG , Nummer 2b - neu - § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 ALG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 21 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 4 ALG

10. Zum Änderungsbedarf im Bereich der Ausbildungsförderung für Geduldete und Asylsuchende


 
 
 


Drucksache 519/15

... (1) Zugelassene Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 des Elften Buches und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können den Versicherten in den Einrichtungen eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Versicherte sollen über die medizinischpflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase beraten werden, und ihnen sollen Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung aufgezeigt werden. Im Rahmen einer Fallbesprechung soll nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherten insbesondere auf medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen, sollen mögliche Notfallsituationen besprochen und geeignete einzelne Maßnahmen der palliativmedizinischen, palliativpflegerischen und psychosozialen Versorgung dargestellt werden. Die Fallbesprechung kann bei wesentlicher Änderung des Versorgungs- oder Pflegebedarfs auch mehrfach angeboten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 39b
Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen

§ 132g
Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 42/15

... Dieser Vorschlag steht in Einklang mit der politischen Verpflichtung der Europäischen Union, unmittelbare Unterstützung bei der Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 22a
Zahlung zusätzlicher Vorschüsse für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 168/1/15

Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Neuregelung zum Gründungszuschuss mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt



Drucksache 350/15 (Beschluss)

... 7. Dem neuen gesellschaftlichen Verständnis nach einer inklusiven Gesellschaft im Lichte der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wird in Deutschland unter anderem durch die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht Rechnung getragen. In diesem Kontext sind die gemeinsamen Inklusionsbemühungen von Bund, Ländern und Kommunen auch auf eine gesicherte finanzielle Grundlage zu stellen. Eine neue Kostendynamik im System der Eingliederungshilfe und Teilhabe zulasten der Haushalte von Ländern und Kommunen ist zu vermeiden. Der Bundesrat erinnert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an ihre bereits im Jahr 2012 gegebene Zusage, mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine Entlastung im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich bei den Kosten der Eingliederungshilfe herbeizuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/15 (Beschluss)




Finanzplan des Bundes 2015 bis 2019

Zum Gesetzentwurf und Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 309/1/15

... 3. aa) [Nach den Wörtern "des Systems Schule" sind die Wörter "und der Eingliederungshilfe" einzufügen.]



Drucksache 502/15

... In der Beschäftigungs- und Sozialpolitik dürfte Konvergenz hin zu bewährten Praktiken zu einer besser funktionierenden WWU beitragen und deren Legitimität erhöhen. Auf kurze Sicht ließe sich diese Konvergenz durch die Entwicklung gemeinsamer Benchmarks erreichen, die sich an den Komponenten des "Flexicurity"-Konzepts orientieren, wie flexible und verlässliche Arbeitsverträge, die einen zweigeteilten Arbeitsmarkt verhindern, umfassende Strategien für lebenslanges Lernen, wirksame Maßnahmen zur Wiedereingliederung Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt, moderne und integrative Sozialversicherungs- und Bildungssysteme und aktivierende Besteuerung von Arbeit. Die Kommission hat ferner ihre Absicht bekräftigt, eine europäische Säule sozialer Rechte zu entwickeln, die auf dem bestehenden Besitzstand aufbauen und als Richtschnur für den Konvergenzprozess insgesamt dienen soll.



Drucksache 195/15 (Beschluss)

... "Zugelassene Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 des Elften Buches, Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, ambulante Pflege- und Hospizdienste und Krankenhäuser können am Ort der Leistungserbringung den Versicherten eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und Doppelbuchstabe dd § 39a Absatz 1 Satz 5, Satz 6 und Satz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39a Absatz 1 Satz 6 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 4 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 9 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 9 SGB V

6. Zur Durchführung einer Evaluation der vorgesehenen Regelungen

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 92 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g Absatz 6 - neu - SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g SGB V

12. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 28 SGB XI und Nummer 2 § 75 SGB XI

13. Zu Artikel 4 § 17b Absatz 1 Satz 15 KHG

'Artikel 4 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 278/15

... Rentenversicherung zugunsten einer Versorgung in den berufsständischen Versorgungswerken nicht möglich sei. Zur Begründung seiner Entscheidungen hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass die anwaltliche Berufsausübung in der äußeren Form der abhängigen Beschäftigung nicht möglich sei. Ungeachtet der im Einzelfall arbeitsvertraglich eröffneten Möglichkeiten, auch gegenüber dem Arbeitgeber sachlich selbständig und eigenverantwortlich zu handeln, sei allein die Eingliederung in die von diesem vorgegebene Arbeitsorganisation mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts unvereinbar.

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Drucksache 278/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 46
Angestellte Rechtsanwälte; Syndikusrechtsanwälte

§ 46a
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

§ 46b
Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

§ 46c
Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 41a
Angestellte Patentanwälte; Syndikuspatentanwälte

§ 41b
Zulassung als Syndikuspatentanwalt

§ 41c
Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt

§ 41d
Besondere Vorschriften für Syndikuspatentanwälte

§ 155a
Tätigkeitsverbote bei weiterer Tätigkeit als Patentanwalt

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 286f
Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Sozialversicherungsrechtliche Situation

2. Berücksichtigung praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit

3. Anwendbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts und von Beschlagnahmeverboten auf den Syndikusanwalt im Prozess gegen seinen Arbeitgeber

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Regelung der Rechtsstellung angestellter Rechtsanwälte

2. Definition und Zulassungspflicht der Syndikusrechtsanwaltstätigkeit

3. Stärkung der Rechtsanwaltskammern

4. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung

5. Vertretung des Arbeitgebers

6. Berücksichtigungsfähigkeit praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit

7. Änderung der Patentanwaltsordnung

8. Folgeänderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3283: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 447/15

... Kann die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ohne Vorrangprüfung erteilt werden, steht Asylsuchenden und Geduldeten eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer hingegen grundsätzlich offen. Dies eröffnet weitere Chancen zur Eingliederung in Arbeit. Dessen unbeschadet ist für die Beschäftigung als Leiharbeitnehmer weiterhin die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Voraussetzung für eine Zustimmung ist, dass die Beschäftigungsbedingungen nicht ungünstiger sind als bei vergleichbaren inländischen Beschäftigten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Integrationskursverordnung

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 25a
Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen

Artikel 4
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Beschäftigungsverordnung

2. Integrationskursverordnung

3. Energieeinsparverordnung

4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Beschäftigungsverordnung

2. Integrationskursverordnung

3. Energieeinsparverordnung

4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3474: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung und weiterer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Befristungen


 
 
 


Drucksache 387/15

... Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/15




Bericht

1. Berichtsauftrag

2. Datengrundlagen und Vorarbeiten

3. Finanzielle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012

3.1 Veränderung des privatzahnärztlichen Honorarvolumens

3.2. Veränderung des privatzahnärztlichen Honorarvolumens nach Ausgabenträgern

Tabelle

3.3 Finanzielle Auswirkungen im Hinblick auf den durchschnittlich abgerechneten Gebührensatz

Tabelle

3.4. Finanzielle Auswirkungen nach Abschnitten des Gebührenverzeichnisses

Tabelle

3.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Mehrkostenleistungen bei GKV-Versicherten

4. Strukturelle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012

4.1 Analogabrechnung häufiger Leistungen

4.2 Anzahl der schwellenwertüberschreitend berechneten Gebührenpositionen

4.3 Ausnahmemöglichkeiten bei der Abrechnung bestimmter Gebührenpositionen

5. Bewertung

5.1 Anstieg des privatzahnärztlichen Honorarvolumens

5.2 Strukturelle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012

5.3 Notwendigkeit eines längeren Beobachtungszeitraums

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 567/15 (Beschluss)

... XII) mit der Klärung der Schnittstellen, insbesondere zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, verbunden ist. Dies ist sowohl rechtssystematisch als auch sozialpolitisch unabdingbar, denn zum einen verweisen die Vorschriften im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Zweiten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)


 
 
 


Drucksache 100/3/14

... 4. Der Bundesrat erinnert an die Festlegung im Zuge der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fiskalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist vereinbart, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes der Bund zur Entlastung der Kommunen jährlich einen Betrag von 1 Mrd. Euro bereitstellt; ab Inkrafttreten des Gesetzes soll die Entlastung jährlich 5 Mrd. Euro betragen.



Drucksache 568/14

... 7. Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates vom 23. Juni 2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (ABl. L 183 vom 24.6.2014, S. 9), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 825/2014 (ABl. L 226 vom 30.7.2014, S. 2) geändert worden ist,

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Drucksache 568/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 508/14

... II über die Eingliederungsmittelverordnung. Soweit durch die Anhebung des Versorgungszuschlags nach § 21 höhere Ausgaben anfallen, sind diese aus dem den einzelnen zugelassenen kommunalen Trägern zugeteilten Budgets zu finanzieren. Entstehen im Saldo durch die Rechtsänderung Mehrausgaben für den Bund, werden diese im Rahmen der geltenden Haushaltsansätze für das Gesamtbudget nach § 46 Absatz 1 Satz 5

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Drucksache 508/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der KommunalträgerAbrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Regelungskompetenz

IV. Folgen, die sich aus der Änderung ergeben

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 642/1/14

... Mit der Änderung erhalten Inhaber und Inhaberinnen von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Absatz 4a AufenthG nach erstmaliger Erteilung und damit bereits in einer frühen Phase der Aufenthaltserlaubnis einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Dies erscheint notwendig, um eine Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt außerhalb des bisherigen kriminellen Umfeldes möglichst frühzeitig vorzubereiten.

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Drucksache 642/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG

36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG

38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV

40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 338/14

... (3) Bei Gemeindezusammenschlüssen und Gemeindeeingliederungen während der Erfassungsjahre der Merkmale sowie vor dem 31. Dezember 2013 wird der gewogene durchschnittliche örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz aus den Summen der Beträge und Grundbeträge des Gewerbesteueraufkommens aller zu einer neuen Gemeinde gehörenden alten Gemeinden und aller einzubeziehenden Jahre nach Absatz 1 berechnet. Bei Gemeindeteilausgliederungen und Gemeindeteilumgliederungen werden die jährlichen Beträge und Grundbeträge des Gewerbesteueraufkommens für die Jahre, in denen die ausgegliederte Gemeinde noch Teil einer anderen Gemeinde war, im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die neuen Gemeinden aufgeteilt; anschließend wird aus der Summe der Beträge und Grundbeträge über die entsprechenden Jahre der gewogene durchschnittliche örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz nach Absatz 1 errechnet.



Drucksache 649/14

... Basierend auf einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Juni 1997 regelt das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2074), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 952) geändert worden ist, die Anerkennung von Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung, die von NS-Verfolgten in einem unter der NS-Herrschaft eingerichteten Ghetto ausgeübt wurde. Ehemalige Ghettobeschäftigte, die am Stichtag 31. Dezember 1990 in Polen gelebt haben und seitdem ununterbrochen dort wohnen, können aufgrund des übergangsweise noch geltenden Abkommens vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung (SVA Polen 1975) (BGBl. 1976 II S. 393, 396) keine deutsche Rente unter Berücksichtigung von Ghetto-Beitragszeiten nach dem ZRBG erhalten. Denn Artikel 4 des SVA Polen 1975 regelt, dass der Wohnsitzstaat eine Rente auch aus den Zeiten zu zahlen hat, die im anderen Staat zurückgelegt wurden (sogenanntes Eingliederungsprinzip). Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto im Sinne des ZRBG gelten als in Deutschland zurückgelegt. Für in Polen lebende ehemalige Ghettobeschäftigte darf daher aus Deutschland keine Rente aufgrund solcher Zeiten gezahlt werden. Die Bundesregierung möchte diesen für die hochbetagten, in Polen lebenden ehemaligen Ghettobeschäftigten unbefriedigenden Zustand verbessern. Am 5. Dezember 2014 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen ein Abkommen geschlossen, das die Zahlung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto an Berechtigte in Polen ermöglicht. Den berechtigten Interessen der in Polen lebenden ehemaligen Ghettobeschäftigten an einer angemessenen Würdigung ihrer Ghettoarbeit in der gesetzlichen Rente soll damit Rechnung getragen werden.

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Drucksache 649/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 3
Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Export besonderer Leistungen

Artikel 5
Zusammentreffen von Leistungen

Artikel 6
Durchführung des Abkommens und Antragstellung

Artikel 7
Leistungsanspruch

Artikel 8
Geltungsdauer und Kündigung

Artikel 9
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 100/14 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat erinnert an die Festlegung im Zuge der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fiskalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist vereinbart, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes der Bund zur Entlastung der Kommunen jährlich einen Betrag von 1 Mrd. Euro bereitstellt; ab Inkrafttreten des Gesetzes soll die Entlastung jährlich 5 Mrd. Euro betragen.

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Drucksache 100/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 350/14 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat weist erneut auf die Festlegung im Zuge der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fiskalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts hin, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteilhabegesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Er bekräftigt seine Erwartung an eine Regelung, die mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eine jährliche Entlastung von 5 Mrd. Euro sicherstellt.



Drucksache 393/1/14

... Der Bundesrat begrüßt die Absicht des Gesetzentwurfs, im Vorfeld der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes eine Entlastung im Bereich der Eingliederungshilfe zu erreichen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahmen vom 11. April 2014 (BR-Drucksache 100/14(B), Ziffer 4) und vom 19. September 2014 (BR-Drucksache 350/14(B), Ziffer 7) und bekräftigt die Erwartung, dass durch das von der Bundesregierung angekündigte neue Bundesteilhabegesetz, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst, mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eine jährliche Entlastung von 5 Mrd. Euro sichergestellt wird.

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Drucksache 393/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Satz 5 FAG

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 46 Absatz 5 Satz 5 - neu - SGB II

5. Zu Artikel 4 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 2 und § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 4 § 12 Absatz 2 Satz 1 KitaFinHG


 
 
 


Drucksache 51/14 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der Bundesregierung uneingeschränkt, weitere Mittel zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in die Steigerung von Qualität und Quantität der Kindertagesbetreuung zu investieren. Diese finanzielle Kraftanstrengung erhöht die Chancengleichheit der Kinder und erleichtert die erfolgreiche Wiedereingliederung insbesondere von Frauen in den Arbeitsmarkt.



Drucksache 172/14 (Beschluss)

... Die Bundesagentur für Arbeit finanziert auf der Basis von Bildungsgutscheinen Umschulungsmaßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, bei drohender Arbeitslosigkeit oder bei fehlenden Berufsabschlüssen. Nach § 176 des



Drucksache 612/14 (Beschluss)

... V) bezogen werden können. Alternativ käme eine Öffnung des Begriffs "andere geeignete Orte" für alle stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Betracht.

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Drucksache 612/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Kosten der Behandlungspflege in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 529/14 (Beschluss)

... Die geringfügige Erweiterung der Ausnahmeregelung des § 52 BZRG läuft der rechtspolitischen Zielsetzung des BZRG nicht zuwider. Das Gesetz will dem Gedanken der Resozialisierung in besonderem Maße Rechnung tragen. Das bedeutet, dass die Wiedereingliederung verurteilter Personen oder die Rehabilitation psychisch kranker Menschen durch Registereintragungen und Auskunftserteilungen aus dem Register nicht oder nicht unnötig lange erschwert wird. Diesen Interessen des Betroffenen stehen begründete öffentliche und zum Teil auch private Interessen an einem möglichst umfassenden und lückenlosen Register gegenüber (Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucksache VI/1550 S. 1). Die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung bewegt sich in diesem Spannungsfeld. Soweit die Verwertung getilgter oder tilgungsreifer Verurteilungen bei Erstattung eines Gutachtens über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) oder der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) die Interessen des Betroffenen nachteilig berührt, überwiegt das begründete öffentliche Interesse der Allgemeinheit an einem effektiven und dauerhaften Schutz vor schweren Straftaten.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.