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"Einfuhrverbots"
Drucksache 1/18
... Mit der Ergänzung von § 77 Absatz 4 Satz 1 AWV wird der Beschluss (GASP) 2017/2214 des Rates vom 30. November 2017 auch bezüglich des Einfuhrverbots umgesetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Elfte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Artikel 2
Drucksache 512/15
... Mit der Neufassung von § 77 Absatz 3 wird die mit Beschluss (GASP) 2015/1764 des Rates vom 1. Oktober 2015 erfolgte Ergänzung der Ausnahmen vom Waffenembargo gegen Russland auch bezüglich des Einfuhrverbots umgesetzt. Damit werden Lieferungen spezieller Treibstoffe aus Russland ermöglicht, die für Raumfahrtprogramme der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten erforderlich sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Nummer 1
Nummer 2
Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 3473: Fünfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Drucksache 57/13
... - Anpassung des Waffenembargos gegen Syrien an den Beschluss 2012/739/GASP vom 29. November 2012, insbesondere Umsetzung des Einfuhrverbots von Rüstungsgütern gegenüber Syrien; - Anpassung des Waffenembargos gegen die Republik Guinea an den Beschluss 2012/665/GASP des Rates vom 26. Oktober 2012
Drucksache 111/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr -Verordnung
... Mögliche indirekte Kosten durch geringere Verdienstmöglichkeiten infolge eines Einfuhrverbots bzw. einer Einfuhrbeschränkung nach § 13
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung.
Abschnitt 2 Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und lebende Tiere.
Abschnitt 3 Vorschriften für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
§ 15 Benennung von Eingangsorten und Eingangszollstellen
§ 16 Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 17 Amtliche Kontrollen
Abschnitt 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Anlage 2a (zu § 6 Absatz 2 Satz 2)
Muster Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
Teil I Veterinärbescheinigung für die Einfuhr in die Bundesrepublik
Teil II Lebensmittel tierischen Ursprungs nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 1 MFV
Erläuterung zur Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs NACH § 6 Absatz 2 SATZ 1 Nummer 4 der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung LMEV in die Bundesrepublik Deutschland
Teil I — Angaben zur Sendung
Feld I.1
Feld I.2
Feld I.2.a
Feld I.3
Feld I.4
Feld I.5
Feld I.6
Feld I.7
Feld I.8
Feld I.9
Feld I.10
Feld I.11
Feld I.12
Feld I.13
Feld I.14
Feld I.15
Feld I.16
Feld I.17
Feld I.18
Feld I.19
Feld I.20
Feld I.21
Feld I.22
Feld I.23
Feld I.24
Feld I.25
Feld I.26
Feld I.27
Feld I.28
Teil II — Bescheinigung
Feld II.a
Feld II.b
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 15
Zu §§ 16und
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1210: Verordnung zur Änderung lebensmittel- und fuftermittelrechtlicher Vorschriften
Drucksache 625/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr -Verordnung
... -Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung und der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
§ 3a Vorlage von Schiffs- und Flugzeugmanifesten
Abschnitt 4 Vorschriften für bestimmte Lebensmittel
§ 17a Vorschriften für Lebensmittel aus China bezüglich Melamin
§ 17b Vorschriften für Lebensmittel aus Indien bezüglich Guarkernmehl
Anlage 6 (zu § 17b Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Lebensmittel benannte Kontrollstellen
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu 1.:
Zu 2.:
Zu 3.:
Zu 3.:
Zu 3.:
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer n
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1665: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
Drucksache 295/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
... Durch die Änderung wird berücksichtigt, dass bezüglich des Einfuhrverbots für lebende Tiere im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 1 LFGB mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 37/2010 am 9. Februar 2010 nunmehr auf solche verbotenen Stoffe abzustellen ist die im Anhang Tabelle 2 der genannten Verordnung aufgelistet sind. Diese Auflistung ist an die Stelle des Anhangs IV der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates getreten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung
Artikel 2 Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
Artikel 3 Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
Artikel 5 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
§ 37a Verbote und Beschränkungen
§ 39a Anwendung von Unionsrecht
Artikel 6 Änderung der Milcherzeugnisverordnung
Artikel 7 Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung
Artikel 8 Änderung der Käseverordnung
Artikel 9 Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
Artikel 10 Änderung der Butterverordnung
Artikel 11 Aufhebung von Vorschriften
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Artikel 4 Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Artikel 5 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Artikel 6 bis 8 sowie Artikel 9 Nummer 2 und Artikel 10 Änderung der Milcherzeugnisverordnung, Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung, Käseverordnung, Margarine- und Mischfettverordnung, Butterverordnung
Artikel 9 Nummer 1 Margarine- und Mischfettverordnung
Artikel 11 Aufhebung von Vorschriften
Artikel 12 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1222: Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1266: Verordnung zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
Drucksache 303/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... § 34c Einfuhrverbote für bestimmte Erzeugnisse aus der Volksrepublik China
Anlage Änderungen zur Zehnten Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 34d - neu - FutterMV , Nummer 12 § 36 Nummer 2, Nummer 2a - neu - FutterMV , Nummer 16 Anlage 9 - neu - FutterMV , Artikel 3a - neu - Guarkernmehl-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverordnung
§ 34c Einfuhrverbote für bestimmte Erzeugnisse aus der Volksrepublik China
§ 34d Einfuhrverbote für Guarkernmehl und Erzeugnisse daraus
Anlage 9 (zu § 34d Absatz 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Futtermittel benannten Kontrollstellen
Artikel 3a Guarkernmehl-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 1 Einfuhrverbot
§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
§ 3 Bescheinigung
§ 4 Straftaten
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
Anlage (zu § 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Lebensmittel benannten Kontrollstellen
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 35a Absatz 3 Satz 1 FutterMV
3. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 zu den §§ 13 und 14 zur FutterMV
Drucksache 303/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... § 34c Einfuhrverbote für bestimmte Erzeugnisse aus der Volksrepublik China
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 34d - neu - FutterMV , Nummer 12 § 36 Nummer 2, Nummer 2a - neu - FutterMV , Nummer 16 Anlage 9 - neu - FutterMV , Artikel 3a - neu - Guarkernmehl-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverordnung
§ 34c Einfuhrverbote für bestimmte Erzeugnisse aus der Volksrepublik China
§ 34d Einfuhrverbote für Guarkernmehl und Erzeugnisse daraus
Anlage 9 (zu § 34d Absatz 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Futtermittel benannten Kontrollstellen
Artikel 3a Guarkernmehl-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 1 Einfuhrverbot
§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
§ 3 Bescheinigung
§ 4 Straftaten
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
Anlage (zu § 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Lebensmittel benannten Kontrollstellen
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 35a Absatz 3 Satz 1 FutterMV
3. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 zu den §§ 13 und 14 zur FutterMV
Drucksache 146/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
Drucksache 146/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
I. Gründe für die Änderung der Verordnung
II. Kosten
III. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1198: Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
Drucksache 303/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... § 34b Einfuhrverbote
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Futtermittelverordnung
§ 27a Ausnahmen vom Verfütterungsverbot
§ 34b Einfuhrverbote
§ 34c Weitere Einfuhrverbote
§ 35g Straftaten
§ 36 Straftaten
Anlage 8 (zu § 34c Absatz 2) Liste
Artikel 2 Weitere Änderung der Futtermittelverordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 9a Verwendungszwecke für Diätfuttermittel
§ 11 Kennzeichnung bestimmter Futtermittel
§ 13 Angaben
§ 25 Verbotene Stoffe
§ 27 Inverkehrbringens- und Verfütterungsverbote
§ 37c Weitere Anwendung von Vorschriften
Anlage 1 (zu § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) Einzelfuttermittel
Artikel 3 Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 3 Bescheinigung
Anlage (zu § 2 Absatz 1 Satz 1) Liste
Artikel 4 Aufheben von Vorschriften
Artikel 5 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1213: Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
Drucksache 84/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung ... -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
Anlage Änderungen zur Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2, § 3 Nummer 2 bis 4, § 4
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zur Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1
Drucksache 84/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2,* § 3 Nummer 2 bis 4, § 4
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zur Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1
Drucksache 214/09
... Ferner dient die Verordnung der Straf- und Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1110/2008 des Rates vom 10. November 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. EU (Nr.) L 300 S. 1). Die Strafbewehrung von Verstößen gegen die Einfuhrverbote der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 nach § 69o Abs. 4 und 5
Drucksache 84/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 1 Einfuhrverbot
§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
§ 3 Bereits in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse
§ 4 Kosten
§ 5 Straftaten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten;
Anlage (zu § 2 Abs. 1 Satz 1) Liste der nach Artikel 2 Abs. 3 der Entscheidung 2008/798/EG der Kommission in Deutschland benannten Kontrollstellen
Begründung
I. Gründe für Änderung der Verordnung
II. Kosten
III. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 839: Entwurf einer Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
Drucksache 770/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Einfuhrvorschriften
... Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung
Drucksache 770/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Einfuhrvorschriften
... Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung
Anlage Änderung zur Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Einfuhrvorschriften
Zu Artikel 1
Artikel 2
§ 1 Einfuhrverbot
Drucksache 770/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Einfuhrvorschriften
... Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
§ 1 Einfuhrverbot
Artikel 23
Begründung
I. Gründe für Änderung der Verordnung
II. Kosten
III. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 685: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung
Drucksache 575/07
... - Strafbewehrung von Verstößen gegen das Einfuhrverbot für Dual-Use-Güter und die Genehmigungsvorbehalte für Ausfuhren und Dienstleistungen von Gütern gemäß Anhang I bzw. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung,
Drucksache 159/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
... Artikel 7 Buchstabe b enthält zentrale Bestimmungen des Übereinkommens. Artikel 7 Buchstabe b Ziffer i verpflichtet die Vertragsstaaten, ein Einfuhrverbot zu statuieren für gestohlenes Kulturgut aus dem Bestand von Museen, religiösen oder weltlichen öffentlichen Baudenkmälern oder ähnlichen Einrichtungen im Ursprungsvertragsstaat. Artikel 7 Buchstabe b Ziffer i gilt nicht als Verpflichtung zum Aufbau eines umfassenden Einfuhrkontrollsystems, sondern zielt darauf ab, die Voraussetzungen zur Wiedererlangung solchen Kulturgutes zu schaffen. Die Reichweite des Einfuhrverbots legt auch den Umfang der Rückgabeverpflichtung des Artikels 7 Buchstabe b Ziffer ii fest. Der kritische Punkt dabei ist die Behandlung von Kulturgut, dessen Bestandszugehörigkeit - und damit auch das Vorliegen eines "Diebstahls“ - im Einzelfall schwierig oder kaum feststellbar ist. Dies betrifft den sensiblen und weiten Bereich von Plündergut aus Tempeln, Gräbern, archäologischen Stätten u. a., das die Ursprungsvertragsstaaten illegal verlassen hat. Einige "Import“-Vertragsstaaten haben Vorschriften erlassen, welche nicht oder nicht nur auf das Vorliegen eines Diebstahls, sondern auf das der illegalen Ausfuhr abstellen (z.B. Australien, Kanada). Die Anwendung von Einfuhrschutzvorschriften wird von einigen Vertragsstaaten von der Gewährung der Gegenseitigkeit abhängig gemacht (Kanada, USA, Schweiz).
Drucksache 155/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO - Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG )
... Dies gilt insbesondere für die Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 des Rates vom 9. Dezember 1992 über die Ausfuhr von Kulturgütern. Mit dieser Verordnung wird unmittelbar im Bundesgebiet geltendes Recht für die Ausfuhr von Kulturgütern in Drittstaaten gesetzt. Die Ausfuhrbestimmungen des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung stehen neben der Verordnung; mit beiden Regelungen wird die in Artikel 6 UNESCO-Kulturgutübereinkommen enthaltene Verpflichtung zur Einführung einer Genehmigungsbescheinigung bei der Ausfuhr von Kulturgut erfüllt. Die Richtlinie 93/7/EWG des Rates über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern wurde bereits mit dem Kulturgutsicherungsgesetz vom 15. Oktober 1998 (BGBl. 1998 I S. 3162) umgesetzt. Die Regelungen über die Rückgabe an UNESCO-Vertragsstaaten treten neben diese bereits vorhandenen Vorschriften über die Rückgabe innerhalb der Europäischen Union. Sofern ein Staat sowohl Vertragsstaat als auch Mitgliedstaat ist, geht der Anspruch auf Rückgabe, der in Umsetzung der Richtlinie geschaffen wurde, als spezielleres Recht vor. Kulturgüter können also innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich frei gehandelt werden, wobei sich lediglich aus den Regelungen für nationales Kulturgut im Sinne des Artikels 30 EG-Vertrag Einschränkungen ergeben. Das in dem Gesetzentwurf vorgesehene Einfuhrverbot für nationales Kulturgut anderer Staaten ist im Hinblick auf das "
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Zentralstellen Die Länder benennen ihre Zentralstellen.
§ 4 Rückgabeanspruch gegen andere Vertragsstaaten
§ 5 Eigentum
§ 6 Voraussetzungen der Rückgabepflicht
§ 7 Rückgabegläubiger, Rückgabeschuldner
§ 8 Durchführung und Sicherung der Rückgabe
§ 9 Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut
§ 10 Entschädigung
§ 11 Verjährung und Erlöschen des Rückgabeanspruchs
§ 12 Aufgaben des Bundes und der Zentralstellen der Länder
§ 13 Rückgabeklage des ersuchenden Staats
§ 14 Genehmigungspflicht
§ 15 Genehmigung
§ 16 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 17 Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollstellen
§ 18 Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antikenhandel sowie im Versteigerergewerbe
§ 19 Auskunfts- und Zutrittsrecht
§ 20 Strafvorschriften
§ 21 Bußgeldvorschriften
§ 22 Befugnisse der Zollbehörden
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen
Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 4 Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
§ 1 Rückgabepflicht
§ 2 Verbringungsverbot und Beschlagnahme
§ 3 Durchführung der Rückgabe und Sicherstellung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Regelungsvorschläge
III. UNIDROIT - Übereinkommen
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union
VI. Kosten
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zur Fußnote
Zu Artikel 1
Zur Überschrift des Gesetzes
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu §§ 16
Zu §§ 18
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 873/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft KOM (2006) 684 endg.; Ratsdok. 15674/06
... Infolge der von Verbrauchern und Bürgern geäußerten Bedenken haben mehrere Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften erlassen (oder werden dies demnächst tun bzw. prüfen diese Möglichkeit), die darauf abzielen, die mit der Herstellung von Pelzen aus Katzen- und Hundefellen verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verbieten oder einzuschränken. Die nationalen Gesetzgeber greifen dabei auf unterschiedliche Maßnahmen zurück, die von einem Verbot der Aufzucht von Katzen und Hunden zum Zweck der Pelzgewinnung über Kennzeichnungsvorschriften bis hin zu einem Herstellungs- und/oder Einfuhrverbot für Katzen- und Hundefelle reichen. In einigen Fällen zielen die Einschränkungen nur auf Katzen- und Hundefelle ab, in anderen erstrecken sie sich hingegen auch auf andere Haustiere. Das zunehmende Problembewusstsein der Öffentlichkeit und der wachsende Druck derselben auf die nationalen Gesetzgeber dürften zu weiteren Gesetzgebungsinitiativen in den Mitgliedstaaten führen, die darauf abzielen, der verbreiteten Besorgnis einer durch vorliegende Informationen über die Abschlachtung von Haustieren zum Zweck der Pelzproduktion aufgerüttelten Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Wahl des Instruments
• Durchsetzung des Verbots
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Konkordanztabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Verbote
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Methoden zur Identifizierung der Herkunftsspezies von Fellen
Artikel 4 Durchführungsbefugnisse
Artikel 5 Ausschuss
Artikel 6 Sanktionen
Artikel 7 Inkrafttreten und Geltung
Drucksache 17/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China
... /EG geändert. Die notwendigen Anpassungen im nationalen Recht wurden mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China vom 10. September 2004 (BAnz. S. 20409) im Wege einer Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates vorgenommen. Nach Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung gilt die Verordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China vom 15. März 2005 an wieder in ihrer am 15. September 2004 maßgeblichen Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. Da die in der Verordnung getroffenen Regelungen hinsichtlich des Einfuhrverbots tierischer Erzeugnisse aus China über den 15. März 2005 hinaus gelten sollen, ist eine Verlängerung der Geltung der Verordnung über dieses Datum hinaus erforderlich. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Bundesrates.
Drucksache 809/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher und verfütterungsverbotsrechtlicher Verordnungen
... Der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen, entstehen infolge der Erweiterung der Regelung über Höchstgehalte keine zusätzlichen Kosten. Die Erleichterungen in Bezug auf Einfuhrverbote sowie Venwendungsmöglichkeiten von bestimmten Futtermitteln dürften sich. für die Industrie kostensenkend auswirken. Kosteninduzierte Einzelpreisänderungen lassen sich nicht ausschließen. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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