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"Einfuhr"
Drucksache 309/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
... 4. Ungeachtet des noch bestehenden Potenzials zur Stärkung eines verantwortungsvollen Handelns ist insbesondere bei den Endverbrauchern, aber auch bei Institutionen, Unternehmen und der öffentlichen Hand, ein gestiegenes Verantwortungs- und Problembewusstsein hinsichtlich der Vermeidung von Produkten aus Kinderarbeit erkennbar. Eine bewusste Kaufentscheidung wird jedoch erheblich erschwert, da nicht erkennbar ist, ob ein Produkt aus Kinderarbeit stammt, da keine Kontrolle des Produktes hinsichtlich seiner produktionsbezogenen Merkmale bereits bei der Einfuhr vorgeschaltet ist. Die Konsumenten können sich bislang nur an entsprechenden Informationen privater oder gemeinnütziger Initiativen orientieren, die durch eigene Labels den Ausschluss von Kinderarbeit gewährleisten.
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... In den letzten Jahren ist in rechtlicher und in struktureller Hinsicht Einiges geschehen, um die Sicherheit von internationalen Lieferketten und Warenbewegungen über die EU-Außengrenzen hinweg zu verbessern. Der von den Zollbehörden geschaffene gemeinsame Rahmen für das Risikomanagement (Common Risk Management Framework/CRMF) sorgt für die fortlaufende Überprüfung der elektronischen Handelsdaten vor der Einfuhr (bzw. Ausfuhr), um das Sicherheitsrisiko für die EU und ihre Bürger abzuwägen, und beinhaltet gezielte Maßnahmen zur Eindämmung diesen Risiken. Der CRMF ermöglicht auch die Durchführung strengerer Kontrollen in Bereichen, die als prioritär eingestuft wurden, und die Umsetzung anderer Prioritäten etwa im Bereich des Handels oder des Schutzes der finanziellen Interessen. Der regelmäßige Austausch von risikorelevanten Informationen auf EU-Ebene ist ebenfalls Bestandteil des Systems.
1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen
2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit
Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke
Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke
Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration
Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen
Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger
Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace
Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz
Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger
Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen
Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen
Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials
Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen
Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr
Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen
Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel
Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt
Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren
Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall
3. Umsetzung der Strategie
4 Umsetzung
Überwachung und Bewertung
Abschliessende Bemerkungen
Drucksache 516/10
... (2) Die Einfuhr von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL) erfassten Güter aus Eritrea in das Wirtschaftsgebiet, der Erwerb dieser Güter aus Eritrea und die Beförderung dieser Güter, auch unter Benutzung eines Schiffes oder Luftfahrzeugs, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatsangehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen, sind verboten, unabhängig davon, ob die Güter ihren Ursprung in Eritrea haben.
Drucksache 293/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Ersten Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung ... Die Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden sieht eine Meldung einer Verbringung oder einer Einfuhr/Ausfuhr eines Einhufers (Equide) in oder aus einem Mitgliedstaat oder einem Drittland nicht vor. Auch enthält die Verordnung (EG) Nr. 504/2008 keine Ermächtigung für die Mitgliedstaaten, weitere über das EU-Recht hinausgehende Regelungen zu erlassen. Daher hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, dem ansonsten nachvollziehbaren Anliegen des Bundesrates nachzukommen, die Regelung zur Anzeige der Kennzeichnung eines Einhufers (§ 44c
Drucksache 573/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe KOM (2010) 473 endg.
... (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) Artikel 3 Absatz 12) gelten neben der Abgabe auch die Bereitstellung und die Einfuhr als Inverkehrbringen. Im Sinne einer einheitlichen Rechtsetzung und Rechtsanwendung sollte die Begriffsbestimmung für das Inverkehrbringen entsprechend ergänzt werden.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Anhang I
Zu den Anhängen I und II
Drucksache 18/10
... Ausgaben für Seefrachten im Zusammenhang mit der deutschen Einfuhr
Drucksache 476/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Tollwut-Verordnung und der BVDV -Verordnung
... Zum Schutz der deutschen BVDV-unverdächtigen Rinderbestände und zur Verhinderung der BVDV-Einschleppung nach Deutschland soll die Verbringung von Rindern aus einem anderen Mitgliedstaat bzw. die Einfuhr von Rindern aus einem Drittland bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat nur unter den in Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b (§ 4 Absatz 4) dieses Änderungsvorschlags aufgeführten Bedingungen erfolgen dürfen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3a Tollwut-Verordnung
§ 3a Untersuchungen
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Tollwut-Verordnung
§ 4 Anzeige von Ausstellungen
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12 Tollwut-Verordnung , Nummer 12 § 14 Absatz 3 - neu - Tollwut-Verordnung
§ 12 Schutzmaßregeln nach Feststellung des Ausbruchs und in sonstigen Fällen
Zu § 14
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 12a Tollwut-Verordnung
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 1a - neu - § 13 Tollwut-Verordnung
6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 15a - neu - Tollwut-Verordnung
§ 15a Weitergehende Maßnahmen
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen '
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 Anlage Nummer 1 Satz 1
8. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Satz 2 BVDV-Verordnung *
9. Zu Artikel 2 Nummer 02 - neu - § 3 Absatz 2 BVDV-Verordnung
10. Zu Artikel 2 Nummer 03 - neu - § 3 Absatz 4 BVDV-Verordnung
11. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 BVDV-Verordnung
12. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Satz 2 - neu - BVDV-Verordnung
13. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 4 Absatz 4 BVDV-Verordnung , Artikel 3, Artikel 4, Artikel 5 Satz 2
Artikel 3 Weitere Änderung der BVDV-Verordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
14. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 2 BVDV-Verordnung In Artikel 2 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:
15. Zu Artikel 3a - neu - Änderung der Schweinepest-Verordnung
'Artikel 3a Änderung der Schweinepest-Verordnung
Drucksache 354/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Katzen - und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetzes und zur Änderung des Seefischereigesetz es
... - und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetzes und zur Änderung des
Drucksache 303/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... § 34b Einfuhrverbote
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Futtermittelverordnung
§ 27a Ausnahmen vom Verfütterungsverbot
§ 34b Einfuhrverbote
§ 34c Weitere Einfuhrverbote
§ 35g Straftaten
§ 36 Straftaten
Anlage 8 (zu § 34c Absatz 2) Liste
Artikel 2 Weitere Änderung der Futtermittelverordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 9a Verwendungszwecke für Diätfuttermittel
§ 11 Kennzeichnung bestimmter Futtermittel
§ 13 Angaben
§ 25 Verbotene Stoffe
§ 27 Inverkehrbringens- und Verfütterungsverbote
§ 37c Weitere Anwendung von Vorschriften
Anlage 1 (zu § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) Einzelfuttermittel
Artikel 3 Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 3 Bescheinigung
Anlage (zu § 2 Absatz 1 Satz 1) Liste
Artikel 4 Aufheben von Vorschriften
Artikel 5 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1213: Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
Drucksache 497/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 12. Dezember 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen – Euromed-LuftvAbkG-Marok)
... es erforderlich, da die in Artikel 10 des Abkommens vorgesehenen Vergünstigungen auch die Einfuhrumsatz- und die
Drucksache 16/10 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
... Durch die Meldepflicht für Empfänger, die Wirtschaftsdünger erhalten, erfahren die zuständigen Stellen, welche Betriebe Nährstoffe von außerhalb des Landes zuführen; das Inverkehrbringen innerhalb eines Landes wird durch die Aufzeichnungspflicht des § 3 hinreichend kontrollierbar. Die Meldepflicht gilt sowohl bei Einfuhren aus einem anderen Staat als auch bei Verbringung zwischen zwei Ländern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Anlage Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Aufzeichnungspflicht
§ 4 Meldepflicht
§ 5 Mitteilungspflicht
§ 6 Ergänzende Landesregelungen
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... Das Wachstum der Weltwirtschaft wird den exportorientierten Unternehmen in Europa neue Chancen eröffnen und einen Zugang zu wichtigen Einfuhren zu wettbewerbsfähigen Bedingungen gewährleisten. Alle außenwirtschaftlichen Instrumente müssen genutzt werden, um durch unsere Mitwirkung an weltweit offenen und fairen Märkten das Wachstum in Europa zu beschleunigen. Das gilt für die außenpolitische Komponente unserer diversen innenpolitischen Kompetenzen (wie Energie, Verkehr, Landwirtschaft, FuE.), aber ganz besonders für die Handelspolitik und die internationale Koordinierung in der Wirtschaftspolitik. Ein offenes Europa innerhalb eines auf Regeln gegründeten internationalen Rahmens ist der beste Weg, die Globalisierung für mehr Wachstum und Beschäftigung zu nutzen. Gleichzeitig muss die EU in der Welt selbstbewusster auftreten und bei der Gestaltung der künftigen Weltwirtschaftsordnung in den G20 eine führende Rolle einnehmen, dabei aber das europäische Interesse durch aktive Entfaltung aller uns zur Verfügung stehenden Instrumente verfolgen.
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
Drucksache 805/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Gesundheit von Honigbienen KOM (2010) 714 endg.
... Für die Einfuhr lebender Bienen und Hummeln aus Drittstaaten gelten tierseuchenrechtliche Vorschriften, um die Einschleppung exotischer Bienenkrankheiten zu verhindern. Diese finden seit dem Jahr 2000 Anwendung5.
I. Einleitung
II. Der Bienenzuchtsektor in der EU
III. Einflussfaktoren der Bienengesundheit
IV. EU-Rahmen für Tiergesundheit im Hinblick auf Bienen
V. Verfügbarkeit von Veterinärarzneimitteln für Bienen
VI. Aspekte der Lebensmittelsicherheit Rückstände im Honig
VII. Pestizide
VIII. Gentechnisch veränderte Organismen GVO
IX. Schutz von Bienen durch Maßnahmen gegen Verlust der biologischen Vielfalt
X. Gemeinsame Agrarpolitik und die Gesundheit von Bienen
XI. Forschung zur Bienengesundheit
XII. Kommunikation zu Fragen der Bienengesundheit
XIII. Allgemeine Verbindung zu internationalen Aktivitäten
XIV. Schlussfolgerungen
Drucksache 177/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zum Grünbuch "Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik " (2009/2106(INI))
... 69. betont die Notwendigkeit, für die strenge Umsetzung der Maßnahmen zur Überwachung und Zertifizierung der auf den Gemeinschaftsmarkt gelangenden Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse einschließlich der Einfuhren zu sorgen, um festzustellen, was für Erzeugnisse, ob sie aus nachhaltiger Fischerei kommen und ob sie in diesem Fall vorschriftsmäßig verarbeitet wurden; verweist auf die Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass die eingeführten Produkte rückverfolgbar sind und den gesundheitlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen, denen auch die Gemeinschaftserzeugnisse unterliegen, sodass auf dem Gemeinschaftsmarkt gleiche Bedingungen für alle eingeführt werden;
Drucksache 422/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft andererseits
... 39. stellt fest, dass einige AKP-Staaten bei der Aushandlung der WPA die Meistbegünstigungsklausel forderten, die normale, nichtdiskriminierende Zölle für Wareneinfuhren festlegt um sicherzustellen, dass allen Exporteuren die gleiche Behandlung zuteil wird wie dem meistbegünstigten Handelspartner;
Drucksache 734/09
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
... Das Einbringen von Betäubungsmitteln wird als regelmäßig besonders schwerer Fall erfasst, weil solche Täter mit besonderer krimineller Energie handeln, um die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen der Vollzugseinrichtung zu umgehen oder zu überwinden. In Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Einfuhr von Betäubungsmitteln ist dieses Regelbeispiel zu bejahen, wenn der Täter Betäubungsmittel so in den Bereich der Justizvollzugsanstalt verbringt, dass sie ihm oder einem Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen.
Drucksache 286/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen (Robbenerzeugnisse-Verbotsgesetz - RobErzVerbG )
Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen (Robbenerzeugnisse-Verbotsgesetz -
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zur Übertragung der Zuständigkeiten bezüglich der Überwachung und Durchsetzung der Kontrolle der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Verbringens
Drucksache 247/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Februar 2009 zu humanitärer Hilfe für den Gaza-Streifen
... D. in der Erwägung, dass das UNRWA und das Welternährungsprogramm (WFP) bei der Beschaffung lebensnotwendiger Güter für die Bevölkerung im Gaza-Streifen mit uneingeschränkter Unterstützung der internationalen Gemeinschaft eine zentrale Rolle spielen; in der Erwägung, dass ein Teil der humanitären Nahrungsmittelhilfe, mit der die Lebensbedingungen in diesem Gebiet verbessert werden sollten, infolge der Hindernisse für die Auslieferung verdorben sind; in der Erwägung, dass die Hamas am 3. und 5. Februar 2009 Hunderte von Nahrungsmittelpaketen und Tausende von Decken, die für die Bürger im Gaza-Streifen bestimmt waren, beschlagnahmt hat, welche infolge der Aussetzung aller Hilfseinfuhren in den Gaza-Streifen durch das UNRWA schließlich zurückgeschickt wurden,
Drucksache 169/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... (1) Wird die Truppenverwendung durch die Überführung der Einfuhrware in den zollrechtlich freien Verkehr beendet, gelten für die Entstehung der Abgabenschuld dieser Einfuhrwaren vorbehaltlich Absatz 3 die Vorschriften des Zollkodex und der Zollkodex-Durchführungsverordnung, die darauf Bezug nehmenden Vorschriften des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Artikel 7 Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Truppenzollgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel
II. Gesetzesfolgen § 44 GGO
II. 1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
II.2 Kosten- und Preiswirkungen
II.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Unternehmen
• Bürgerinnen und Bürger
• Verwaltung
III. Befristung des Gesetzes
IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Gesetzgebungskompetenz
VII. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Absätze 1 und 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 805: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Drucksache 213/09
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertachtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
Einhundertachtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum
Drucksache 291/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse und zur Aufhebung von Vorschriften im Bereich Obst und Gemüse
... 1. aus dritten Ländern in den Geltungsbereich dieser Verordnung, solange für die Erzeugnisse die außenwirtschaftsrechtliche Einfuhrabfertigung noch nicht stattgefunden hat,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Befreiungen
§ 3 Überwachung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Verwaltungsbehörde
Artikel 2 Aufhebung der Qualitätsnormenverordnung Blumen
Artikel 3 Aufhebung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Zielsetzung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 887: Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse und zur Aufhebung von Vorschriften im Bereich Obst und Gemüse
Drucksache 868/09
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (hier: Gremien, in denen die Bundesratsbeauftragten seit 2006 tätig sind)
... d) Kontrollen und Einfuhrbedingungen
2 A
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft Gremien des Rates
1. Gruppe Erweiterung und Beitrittsländer
2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Binnenmarkt und Weisungssitzungen zum Rat Wettbewerbsfähigkeit; Bereich Binnenmarkt
3. Gesundheitsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Gesundheit
4. Koordinierungsgremium Gasverbrauchseinrichtungen der Richtlinie 90/396/EWG
5. Koordinierungsgremium Persönliche Schutzausrüstung PSA der Richtlinie 89/686/EWG
6. Seilbahnen für den Personenverkehr auf dem Gebiet der Richtlinie 2000/9/EG
7. Hochrangige Gruppe für Gesundheitsdienste und die medizinische Versorgung
8. Ad-hoc-Arbeitsgruppe Inspektion der klinischen Prüfung GCP der EMEA jetzt: GCP Inspectors Working Group
9. GMP/GDP Inspectors Working Group der EMEA
10. Internal Market Information System IMI im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie Richtlinie 2005/36/EG v. 07.09.2005
II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates
11. Ausschuss für Bildungsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Bildung, Jugend und Kultur; Bereich Bildung
12. Sozialschutzausschuss
13. Arbeitsgruppe Jugend
14. Beschäftigungsausschuss
15. Verwaltungsrat Drogenbeobachtungsstelle
16. Beratender Ausschuss für die Berufsbildung
17. Beratender Ausschuss für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern
18. Programmausschuss ERASMUS MUNDUS 2004 - 2008 übergegangen in: Programmausschuss ERASMUS MUNDUS II 2009 - 2013
III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich Gremien des Rates
19. Arbeitsgruppe Lebensmittelqualität ökologischer Landbau
20. Ständiger Ausschuss für das landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzgutwesen
21. Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit Komitologieausschuss
a Allgemeines Lebensmittelrecht horizontale Fragen
b Biologische Sicherheit der Lebensmittelkette
c Toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette absichtlicher oder zufälliger Zusatz von Stoffen zu Lebensmitteln
d Kontrollen und Einfuhrbedingungen
e Tierernährung
f Tiergesundheit
22. Arbeitsgruppe Lebensmittelkontaktmaterialien
IV. Bereich Verkehr Gremien der Kommission
23. Luftsicherheitsausschuss gemäß Artikel 9 der Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit Gremien des Rates
24. Schutz und Information der Verbraucher und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Verbraucherschutz
25. Ausschuss für Produktsicherheitsnotfälle
26. Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
27. Wasch- und Reinigungsmittel
28. Tochterrichtlinie Reporting zur Wasserrahmenrichtlinie
29. Prioritäre Stoffe
30. Hochwasserrisikomanagement
31. Bodenschutz
VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik Gremien des Rates
32. Statistik - Untergruppe Agrarstatistik
33. Eurostat-Arbeitsgruppe Kulturstatistik
VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation Gremien der Kommission
34. Media-Verwaltungsausschuss
35. Kontaktausschuss nach Artikel 23a der EG-Fernsehrichtlinie
VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik Gremien der Kommission
36. Koordinierungsausschuss für die Fonds COCOF
37. Ausschuss nach Artikel 147 EGV Fondsverwaltung
IX. Bereich Kultur Gremien des Rates
38. Audiovisuelle Medien
X. Bereich Inneres und Justiz Gremien des Rates
39. Ausschuss für Zivilrecht
40. Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte, Programmausschuss Kriminalprävention und Kriminalitäts-bekämpfung ISEC
2 B
I. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates
41. Gruppe Sozialfragen und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Sozialpolitik
42. Gruppe Entwicklungszusammenarbeit
II. Bereich Verkehr Gremien des Rates
43. Gruppe Verkehrsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie; Bereich Verkehr
44. Gruppe Seeverkehr
2 C
3 I.
45. - Bildung
II. Rat Justiz und Inneres einschl. Katastrophenschutz
46. - Inneres bis Ende 2011
2 D
3 I.
3 II.
47. Wirtschaft und Finanzen
48. Haushalt
49. Landwirtschaft
50. Rat Umwelt
51. Sonderausschuss Landwirtschaft
3 III.
3 IV.
3 V.
Drucksache 70/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... " ist die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. Die gewerbsmäßige Einfuhr in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gilt als Inverkehrbringen. Dies gilt nicht für Batterien, die nachweislich aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes wieder ausgeführt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Vertrieb und Rücknahme von Batterien
§ 3 Verkehrsverbote
§ 4 Anzeige der Marktteilnahme
§ 5 Pflichten der Hersteller
§ 6 Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien
§ 7 Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
§ 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
§ 9 Pflichten der Vertreiber
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
§ 11 Pflichten des Endnutzers
§ 12 Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
§ 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 14 Verwertung und Beseitigung
§ 15 Erfolgskontrolle
§ 16 Sammelziele
Abschnitt 3 Kennzeichnung, Hinweispflichten
§ 17 Kennzeichnung
§ 18 Hinweispflichten
Abschnitt 4 Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug
§ 19 Beauftragung Dritter
§ 20 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 21 Vollzug
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsvorschriften
Anlage
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität
4. Gender Mainstreaming
5. Folgenabschätzung
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:
2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft
d Auswirkungen auf das Preisniveau
e Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG
Drucksache 701/09
... § 35a Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen
Drucksache 417/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Côte d"Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... G. in der Erwägung, dass einige AKP-Staaten bei der Aushandlung der WPA die Aufnahme der Meistbegünstigungsklausel forderten, die normale, nichtdiskriminierende Zölle für Wareneinfuhren festlegt, um sicherzustellen, dass allen Exporteuren die gleiche Behandlung zuteil wird wie dem meistbegünstigten Handelspartner,
Drucksache 617/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... 25. Es sollte daher klargestellt werden, dass der Begriff des Inverkehrbringens in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i nicht nur die erste entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Biozidproduktes, sondern auch jede weitere Abgabe umfasst. Zudem sollte der Begriff auch die Abgabe von behandelten Gegenständen oder Materialien umfassen. Auch fehlt eine Regelung, nach der die Einfuhr eines Biozidproduktes als Inverkehrbringen gilt. Insgesamt sollte die Begriffsbestimmung derjenigen in anderen chemikalienrechtlichen Vorschriften entsprechen. Insoweit ware auch eine Bezugnahme auf die Definition in Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sinnvoll.
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Erwägungsgrund 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 20
Zu Artikel 31
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 62
Zu Artikel 70
Zu Artikel 75
Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten
Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte
Zu Anhang V Produktart 3 und 19
Drucksache 169/09C
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 1 Tabaksteuergesetz (TabStG )
... 9. Ort der Einfuhr:
Artikel 1 Tabaksteuergesetz (TabStG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2 Steuertarif
§ 3 Bemessungsgrundlagen
§ 4 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 5 Steuerlager
§ 6 Steuerlagerinhaber
§ 7 Registrierte Empfänger
§ 8 Registrierte Versender
§ 9 Begünstigte
§ 10 Beförderungen (Allgemeines)
§ 11 Beförderungen im Steuergebiet
§ 12 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 13 Ausfuhr
§ 14 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 15 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 16 Verpackungszwang
§ 17 Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung
§ 18 Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 19 Einfuhr
§ 20 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 21 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 22 Erwerb durch Privatpersonen
§ 23 Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten, Versandhandel
Abschnitt 5 Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen
§ 24 Beipackverbot
§ 25 Packungen im Handel, Stückverkauf
§ 26 Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis
§ 27 Preisnachlässe und -ermäßigungen
§ 28 Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis
§ 29 Ausspielung
Abschnitt 6 Steuervergünstigungen
§ 30 Steuerbefreiungen
§ 31 Verwender
§ 32 Erlass, Erstattung der Steuer und der Steuerzeichenschuld
Abschnitt 7 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
§ 33 Steueraufsicht
§ 34 Geschäftsstatistik
§ 35 Besondere Ermächtigungen
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
§ 36 Ordnungswidrigkeiten
§ 37 Schwarzhandel mit Zigaretten
§ 38 Übergangsvorschriften
Begründung
Zu Artikel 1
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Abschnitt - 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 3 - Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Zu § 22
Zu § 23
Abschnitt 5 - Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Abschnitt 6 - Steuervergünstigungen
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Abschnitt 7 - Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Abschnitt 8 - Schlussbestimmungen
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Drucksache 205/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr und anderen grenzüberschreitenden Umsätzen KOM (2008) 805 endg.; Ratsdok. 16774/08
... /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr und anderen grenzüberschreitenden Umsätzen KOM (2008)
Drucksache 84/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung ... -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
Anlage Änderungen zur Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2, § 3 Nummer 2 bis 4, § 4
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zur Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1
Drucksache 252/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu den Folgemaßnahmen zu den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen: eine erste Bewertung (2008/2214(INI))
... C. in der Erwägung, dass sich bei der Einfuhr von Energieträgern in die Europäische Union hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der Entstehung von Abhängigkeitsverhältnissen immer komplexere Gefahren abzeichnen,
Drucksache 20/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur hinsichtlich der Pharmakovigilanz von Humanarzneimitteln KOM (2008) 664 endg.; Ratsdok. 17501/08
... /EG erteilt haben, die Überwachung der Einfuhren, sofern keine entsprechenden Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und dem Ausfuhrland getroffen worden sind, um sicherzustellen, dass diese Kontrollen im Ausfuhrland durchgeführt werden und dass der Hersteller Standards der guten Herstellungspraxis anwendet, die den in der Gemeinschaft geltenden Standards mindestens gleichwertig sind.
Drucksache 770/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu externen Aspekten der Energieversorgungssicherheit
... D. in der Erwägung, dass trotz des Sinkens der Erdöl- und Erdgaspreise infolge der Weltfinanzkrise der langsame Fortschritt bei der Umstellung auf nachhaltigere Brennstoffe, der Rückgang der Fördermengen aus den Öl- und Gasfeldern der Welt trotz neu entdeckter Vorkommen und der kontinuierliche Anstieg der Nachfrage zwangsläufig wieder zur Verschärfung der Lage auf den Märkten für fossile Brennstoffe und zu größerer Abhängigkeit der Verbraucherländer von Einfuhren führen werden, sobald die Krise überwunden ist,
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... AA. in der Erwägung, dass gemäß den Daten von Eurostat im Jahr 2006 33,5 % der Rohöleinfuhren in die Europäische Union aus Russland, 15,8 % aus Norwegen und 27 % aus arabischen Staaten kamen und dass 42 % der Gaseinfuhren in die Europäische Union aus Russland, 24,2 % aus Norwegen und 25,9 % aus arabischen Staaten kamen,
Drucksache 734/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
... Das Einbringen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig als besonders schwerer Fall erfasst, weil solche Täter mit besonderer krimineller Energie handeln, um die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen der Vollzugseinrichtung zu umgehen oder zu überwinden. In Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Einfuhr von Betäubungsmitteln liegen die Voraussetzungen dieses Regelbeispiels vor, wenn der Täter Betäubungsmittel so in den Bereich der Justizvollzugsanstalt verbringt, dass sie ihm oder einem Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte.
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
Artikel 1 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 729/09
... (1) Wer ein Handels- und Vermittlungsgeschäft über die in Teil I Abschnitt C in den Kennungen 901 bis 999 der Ausfuhrliste (Anlage AL) genannten Güter vornehmen will, die sich in einem Drittland befinden oder sich im Wirtschaftsgebiet befinden und noch nicht einfuhrrechtlich abgefertigt sind, und die in ein anderes Drittland ausgeführt werden sollen, bedarf der Genehmigung, wenn er vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterrichtet worden ist, dass diese Güter ganz oder teilweise für einen der Verwendungszwecke des Artikels 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 bestimmt sind oder bestimmt sein können und das Käufer- oder Bestimmungsland in den Kennungen 901 bis 999 der Ausfuhrliste (Anlage AL) genannt ist.
Drucksache 22/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG zwecks Verhinderung des Eindringens von Arzneimitteln, die in Bezug auf ihre Eigenschaften, Herstellung oder Herkunft gefälscht sind, in die legale Lieferkette KOM (2008) 668 endg.; Ratsdok. 17504/08
... Strengere Anforderungen an die Einfuhr von Arzneimittelwirkstoffen aus Drittländern, wenn nicht nachgewiesen werden konnte, dass durch den Rechtsrahmen in dem betreffenden Drittland bei den in die EU ausgeführten Produkten einen ausreichend hohen Schutz der menschlichen Gesundheit sichergestellt wird (Artikel 1 Absatz 4 der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie).
Drucksache 553/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))
... 62. weist auf die Bedeutung der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden konnten1, hin, mit der die Aus- und Einfuhr von Gütern verboten wird, die keine andere praktische Verwendung als die Verwendung zum Zwecke der Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe haben, und die am 30. Juli 2006 in Kraft getreten ist; fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, die Umsetzung dieser Verordnung durch die Mitgliedstaaten zu bewerten und die Möglichkeiten zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung zu prüfen;
Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Die Rechte von Kindern
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 429/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien (2008/2135(INI))
... I. in der Erwägung, dass Indien am meisten vom Allgemeinen Präferenzsystem (APS) profitiert; in der Erwägung, dass die präferenziellen Einfuhren aus Indien in die Europäische Union 2007 um 11,3 Milliarden EUR zugenommen haben, während sich diese 2006 noch auf 9,7 Milliarden EUR beliefen,
Drucksache 815/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
... Bei der Einfuhr von Feuerwerkskörpern, die zunächst überwiegend aus Fernost über den Seeweg befördert werden, erfolgt die anschließende Weiterbeförderung zum Empfänger in Deutschland oder auch im europäischen Ausland häufig auf dem Landweg und damit nach den Vorschriften des
Drucksache 71/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
... 6. Artikel 2 des Gesetzes vom 11. April 1967 zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (BGBl. 1967 II S. 1233; 1971 II S. 1025), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. April 2004 (BGBl. 2004 II S. 630) geändert worden ist, bestimmt die zuständigen Behörden bei der Durchführung der Konvention. Diese Zuständigkeitsbestimmung gilt auch für die Durchführung des Zweiten Protokolls. Das Gesetz vom 18. Mai 2007 (BGBl. I S. 757) zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut hat unter Artikel 4 das Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten geschaffen. Das Gesetz regelt die Rückgabe von Kulturgut nach dem Ersten Protokoll zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Erstes Protokoll, BGBl. 1967 II S. 1233, 1300). Die Zuständigkeit für die Durchführung des Ersten Protokolls ist in diesem Gesetz abweichend geregelt.
Drucksache 84/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2,* § 3 Nummer 2 bis 4, § 4
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zur Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1
Drucksache 870/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. November 2009 zu den Vorbereitungen auf das Gipfeltreffen EU-Russland am 18. November 2009
... 4. bekräftigt erneut seine Unterstützung für das Ziel eines russischen Beitritts zur WTO, der für die Unternehmen auf beiden Seiten gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und in hohem Maße die russischen Bemühungen unterstützen wird, eine moderne, diversifizierte und auf Spitzentechnologie ausgerichtete Volkswirtschaft aufzubauen; fordert Russland auf, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die verbleibenden Hindernisse auf dem Wege zum Beitritt zu beseitigen, insbesondere die russischen Ausfuhrzölle, die Höhe der Bahngebühren für den Transit von Waren durch Russland, Straßenbenutzungsgebühren für LKW, die Einschränkungen auf die Einfuhr von Fleisch, Milch und pflanzlichen Erzeugnissen, wobei die Europäische Union im Anschluss daran mit der Russischen Föderation Gespräche über ein Freihandelsabkommen aufnehmen sollte; sieht der Durchführung wirksamerer Maßnahmen in Bezug auf diverse offene Fragen mit Erwartung entgegen, zum Beispiel in folgenden Bereichen: Rechte des geistigen Eigentums, radioaktive Abfälle, nukleare Sicherheit, Arbeitsgenehmigungen für EU-Bürger, usw.; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die russischen Behörden gewährleisten müssen, dass Handelspartner und Investoren aus der Europäischen Union keinesfalls diskriminiert werden, und die Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise im Lichte der auf dem jüngsten G20-Gipfel erteilten Zusagen überprüfen müssen; bedauert, dass Russland seine Zusage noch nicht eingehalten hat, die Zahlungsforderungen für den Sibirienüberflug auslaufen zu lassen und fordert Russland auf, das diesbezüglich auf dem Gipfeltreffen in Samara 2007 erreichte Abkommen zu unterzeichnen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass Russland, Belarus und Kasachstan unlängst beschlossen haben, ihr Bestreben, der WTO als Zollunion beizutreten, aufzugeben, da dies die Verhandlungen um Jahre in die Länge gezogen hätte;
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... (3) Sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör dürfen nur eingeführt, verbracht vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit und Bezeichnung nach von der Bundesanstalt zugelassen worden sind oder durch Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 allgemein zugelassen sind. Die Zulassung wird entweder dem Hersteller, seinem in einem Mitgliedstaat ansässigen Bevollmächtigten oder dem Einführer auf Antrag erteilt. Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn die sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe oder das Sprengzubehör unmittelbar nach der Einfuhr unter zollamtlicher Überwachung in einen anderen Mitgliedstaat, in ein verschlossenes Zolllager oder eine Freizone des Kontrolltyps I weiterbefördert werden. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für die Weiterbeförderung aus einem verschlossenen Zolllager oder einer Freizone des Kontrolltyps I in einen anderen Mitgliedstaat oder einen Drittstaat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten
c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten
d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten
3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
4. Informationspflichten für die Verwaltung
a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:
5. Sonstige Kosten
6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :
II. Regelungskompetenz:
1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Zu den Einzelvorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu § 5
Zu § 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 5
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 6
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 12a
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 3
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
4 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 16
Zu Nummer 19
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 40a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 34
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 43
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 839/09
... an Strafbewehrung von Verstößen gegen Einfuhrverbote und Genehmigungsvorbehalte in EG-Embargoverordnungen gegenüber Irak, Birma/Myanmar, Nordkorea und Iran durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger
Drucksache 231/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel (2008/2205(INI))
... 23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einfuhrkontrollen der Zollbehörden zu verbessern, um einen wirksameren Schutz vor Produkten, die die Rechte europäischer Unternehmen am geistigen Eigentum verletzen, zu gewährleisten;
Drucksache 535/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse KOM (2009) 234 endg.; Ratsdok. 10359/09
... " würde auf allen Produkten (EU und Einfuhren) angebracht, die nach den EU-Mindestanforderungen erzeugt worden sind. In den Antworten auf das Grünbuch haben sich jedoch Verbraucher, Landwirte, Verarbeitungsindustrie, Einzelhandel und andere überwiegend gegen ein solches Siegel ausgesprochen.
1. Einleitung
2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse
Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen
3. Jüngste Entwicklungen
Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse
4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen
4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU
4.2. Vermarktungsnormen
– Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:
- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:
– Fakultative vorbehaltene Angaben:
– Internationale Normen:
4.3. Geografische Angaben
4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft
4.5. Traditionelle Spezialitäten
5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik
5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen
5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln
6. Fazit
Drucksache 132/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans
... K. in der Erwägung, dass die Wirtschaft der Länder des westlichen Balkans stark vom Außenhandel abhängt, dass ihre Gesamteinfuhren und -ausfuhren wesentlich zu ihrem Bruttoinlandsprodukt beitragen und dass 61 % ihrer Handelsströme mit der Europäischen Union abgewickelt werden, während die Europäische Union nur 2 % ihres Außenhandels mit diesen Ländern abwickelt,
Drucksache 577/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... (3) Sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör dürfen nur eingeführt, verbracht, vertrieben anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit und Bezeichnung nach von der Bundesanstalt zugelassen worden sind oder durch Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 allgemein zugelassen sind. Die Zulassung wird entweder dem Hersteller, seinem in einem Mitgliedstaat ansässigen Bevollmächtigten oder dem Einführer auf Antrag erteilt. Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn die sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe oder das Sprengzubehör unmittelbar nach der Einfuhr unter zollamtlicher Überwachung in einen anderen Mitgliedstaat, in ein verschlossenes Zolllager oder eine Freizone des Kontrolltyps I weiterbefördert werden. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für die Weiterbeförderung aus einem verschlossenen Zolllager oder einer Freizone des Kontrolltyps I in einen anderen Mitgliedstaat oder einen Drittstaat.
Viertes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
Anlage 1
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.4.4 Sonstige Anforderungen an schlagwettersichere Zündmaschinen
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
Anlage 3
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
§ 43a Nationales Waffenregister
§ 52a Strafvorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 232/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zum internationalen Handel und zum Internet (2008/2204(INI))
... 20. begrüßt den Vorschlag der Kommission an die WTO, die oben erwähnte ministerielle Erklärung über ITA zu aktualisieren und auszuweiten und einen kürzeren Zeitrahmen vorzusehen, um den Handel mit diesen Produkten zusätzlich zu fördern, um mehr Teilnehmer zu gewinnen, nichttarifäre Handelshemmnisse anzugehen und den wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit technologischer Entwicklung und Konvergenz gerecht zu werden; bekundet jedoch sein Bedauern über die unterschiedliche Auslegung des ITA durch die Parteien des ITA und fordert die Kommission auf, das geltende ITA nach Buchstaben und Geist vollständig umzusetzen und einen modernen und realistischen Ansatz für eventuelle künftige Abkommen entsprechend der Nachfrage nach mehr einfuhrzollfreien Produkten der Informationstechnologie zu unterstützen;
Drucksache 617/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... Es sollte daher klargestellt werden, dass der Begriff des Inverkehrbringens in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i nicht nur die erste entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Biozidproduktes, sondern auch jede weitere Abgabe umfasst. Zudem sollte der Begriff auch die Abgabe von behandelten Gegenständen oder Materialien umfassen. Auch fehlt eine Regelung, nach der die Einfuhr eines Biozidproduktes als Inverkehrbringen gilt. Insgesamt sollte die Begriffsbestimmung derjenigen in anderen chemikalienrechtlichen Vorschriften entsprechen. Insoweit ware auch eine Bezugnahme auf die Definition in Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sinnvoll.
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Erwägungsgrund 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 20
Zu Artikel 31
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 62
Zu Artikel 70
Zu Artikel 75
Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten
Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte
Zu Anhang V Produktart 3 und 19
Drucksache 152/09
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2009
... Die Länder- und Gemeindeanteile an der durch Bundesfinanzbehörden verwalteten Einfuhrumsatzsteuer werden nach § 14 Absatz 2 und § 17 Absatz 1 des Gesetzes den Ländern in monatlichen Teilbeträgen überwiesen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2009
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
3 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Anlage 1 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2007 - 30.09.2008
Anlage 2 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2009
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 832: Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2009
Drucksache 47/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Einhundertsiebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
Einhundertsiebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum
Drucksache 311/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zu den Lösungsansätzen für die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ölversorgung (2008/2212(INI))
... G. in der Erwägung, dass die Abhängigkeit der Europäischen Union von Erdöleinfuhren bis 2030 auf 95 % steigen wird, dass zugleich eine zunehmende Konzentration der konventionellen Erdölreserven auf die Staaten der strategischen Ellipse eintreten wird und bei zunehmender Nachfragekonkurrenz Unsicherheiten in der Versorgung entstehen können,
Drucksache 171/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Durch die Änderung wird die Notwendigkeit einer Abnahmeinspektion nur noch für die Erteilung einer Einfuhrerlaubnis nach § 72 Absatz 1 erforderlich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe f1- neu - § 4 Absatz 30 Satz 2 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 4 Absatz 31 AMG , Nummer 13 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Nummer 4 - neu - AMG , Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 5 AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 7 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4a Satz 1 Nummer 3 AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 6a Absatz 2a Satz 1 AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 8a Satz 1a - neu - AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 4 Satz 3 AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 1a - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 14 Absatz 1 Nummer 3 AMG
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 15 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 AMG
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e AMG und Nummer 46a - neu - § 44 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e und 1f - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 Nummer 36 und Nummer 37 §§ 33 und 36 AMG
16. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe c § 39 Absatz 2b Satz 3 AMG
17. Zu Artikel 1 Zu den Therapieoptimierungsstudien
18. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 42 Absatz 1 Satz 4a - neu - AMG
19. Zu Artikel 1 Nummer 48a - neu - § 52a Absatz 4 Nummer 3 - neu - AMG
20. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 1 AMG
21. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 2 Satz 1 AMG
22. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 6 - neu - AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 8 - neu - AMG
23. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 3 Satz 3 AMG
24. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe d - neu - § 64 Absatz 4 Nummer 1 AMG
25. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 72 Absatz 1 Satz 1 AMG
26. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG
27. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 72b Absatz 2 Satz 1 AMG
28. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe b § 73 Absatz 1b Satz 2 AMG
29. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
30. Zu Artikel 1 Nummer 69a - neu - § 79 Absatz 5 - neu - AMG
31. Zu Artikel 1 Nummer 74 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 97 Absatz 2 Nummer 16a - neu - AMG
32. Zu Artikel 1 Nummer 77 § 144 Absatz 7 - neu - AMG
33. Zu Artikel 1 Regelungen zur Kennzeichnung von Arzneimitteln für Krankenhäuser
35. Zu Artikel 1 insgesamt AMG
36. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b1 - neu - BtMG
37. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe c und d § 1 Absatz 3 Nummer 7 und 8 AMPreisV
38. Zu Artikel 13 Nummer 2 § 38 Absatz 2 Satz 4 IfSG
39. Zu Artikel 15 § 16 SGB V
40. Zu Artikel 15 Nummer 01 - neu - § 27a Absatz 3 Satz 3 SGB V
41. Zu Artikel 15 Nummer 1, 2, 3, 4 und 10a - neu - § 44 Absatz 1 und 2, § 46 Satz 2, 3 und 4 bis 6 - neu -, § 49 Absatz 1 Nummer 6 und 7, § 53 Absatz 6 und § 243a - neu - SGB V
§ 243a Erhöhte Beitragssätze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
42. Zu Artikel 15 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 85 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3f - neu - SGB V
43. Zu Artikel 15 Nummer 6a - neu - § 122 SGB V
44. Zu Artikel 15 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 5c Satz 1 und 2 SGB V
45. Zu Artikel 15 Nummer 10 und 14 § 130a Absatz 1 Satz 6 und § 300 Absatz 3 Satz 2 und 4 SGB V
46. Zu Artikel 15 Nummer 10b - neu - § 190 Absatz 14 - neu - SGB V
47. Zu Artikel 18 Nummer 1 und 2 - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
48. Zu § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG
49. Zur GCP-Verordnung Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die GCP-VO aus dem Jahr 2004 zeitnah zu aktualisieren und insbesondere bezüglich der Meldungen über Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen an die europäische Richtlinie ENTR/CT3 anzupassen.
Drucksache 664/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates KOM (2009) 361 endg.; Ratsdok. 12235/09
... – Kopfstationen für die Einfuhr von flüssigem Erdgas.
Drucksache 665/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67 /EG KOM (2009) 363 endg.; Ratsdok. 11892/09
... (7) In dem Bericht über die Umsetzung der europäischen Sicherheitsstrategie vom Dezember 2008 wird die wachsende Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren als ein erhebliches zusätzliches Risiko für die Energieversorgungssicherheit der Gemeinschaft hervorgehoben, welche als eine der neuen Herausforderungen für die EU-Sicherheitspolitik genannt wird. Der Erdgasbinnenmarkt trägt ganz wesentlich zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit in der Gemeinschaft bei und sorgt dafür, dass die Beeinträchtigungen der einzelnen Mitgliedstaaten durch Versorgungsstörungen abgefedert werden.
Drucksache 278/09A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... 2. Richtlinie 83/129/EWG des Rates vom 28. März 1983 betreffend die Einfuhr in die Mitgliedstaaten von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus (ABl. L 91 vom 9.4.1983, S. 30), die zuletzt durch die Richtlinie 89/370/EG (ABl. L 163 vom 14.6.1989, S. 37) geändert worden ist,
Begründung
A. Allgemeines
I. Allgemeine Vorbemerkung
1. Entwicklung des Naturschutzrechts
2. Zweck des Gesetzentwurfs
II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
• biologischen Vielfalt,
III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Artikel 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Landschaftsplanung
Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 2 Netz Natura 2000
Kapitel 5 Artenschutz
Kapitel 6 Meeresnaturschutz
Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft
Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen
Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften
Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift
Artikel 2
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Alternativen
VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VIII. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
Zu den Informationspflichten im Einzelnen
1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3
1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3
1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6
1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2
1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4
1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4
1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2
1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3
1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6
1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7
1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2
1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1
1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2
1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2
1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2
1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3
1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3
1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
X. Zeitliche Geltung/Befristung
B. Einzelne Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 37
Zu § 38
Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz
Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen
Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen
Zu § 54
Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
Zu § 63
Zu § 64
Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu § 73
Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift
Zu § 74
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes
Drucksache 169/09D
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
... 9. Ort der Einfuhr
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
Zweiter Teil
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 130 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 131 Steuertarif
§ 132 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 133 Steuerlager
§ 134 Steuerlagerinhaber
§ 135 Registrierte Empfänger
§ 136 Registrierte Versender
§ 137 Begünstigte
§ 138 Beförderungen (Allgemeines)
§ 139 Beförderungen im Steuergebiet
§ 140 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 141 Ausfuhr
§ 142 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 143 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 144 Steueranmeldung, Steuerbescheid, Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 145 Einfuhr
§ 146 Unregelmäßigkeiten in zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 147 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 148 Erwerb durch Privatpersonen
§ 149 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
§ 150 Versandhandel
§ 151 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
§ 152 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen
§ 153 Verwender
§ 154 Steuerentlastung im Steuergebiet
§ 155 Steuerentlastung bei der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen zum Zweiten Teil
§ 156 Steueraufsicht
§ 157 Geschäftsstatistik
§ 158 Ordnungswidrigkeiten
§ 159 Besondere Ermächtigungen
§ 160 Übergangsbestimmungen zum Zweiten Teil
Begründung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 130
Zu § 131
Zu § 132
Abschnitt 2 - Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 133
Zu § 134
Zu § 135
Zu § 136
Zu § 137
Zu § 138
Zu § 139
Zu § 140
Zu Absatz 5
Zu § 141
Zu § 142
Zu § 143
Zu § 144
Abschnitt 3 - Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 145
Zu § 146
Zu § 147
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien
Zu § 148
Zu § 149
Zu § 150
Zu § 151
Abschnitt 5 - Steuervergünstigungen
Zu § 152
Zu § 153
Zu § 154
Zu § 155
Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
Zu § 156
Zu § 157
Zu § 158
Zu § 159
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Drucksache 288/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Beschlüssen vom 24. September 2004 zur Änderung des Rotterdamer Übereinkommens vom 10. September 1998 über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel
... importieren, ausreichende sicherheitsbezogene Informationen über diese Chemikalien vorliegen. Mit Hilfe des im Übereinkommen geregelten Verfahrens der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC; Prior Informed Consent) sollen die Vertragsparteien befähigt werden, eine informierte Entscheidung über den Import solcher Chemikalien zu treffen. Dieses Verfahren sieht vor, dass Unternehmen Chemikalien erst dann exportieren dürfen, wenn der importierende Staat über die Eigenschaften des Stoffes (insbesondere über die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt) in Kenntnis gesetzt wurde und seine Zustimmung zur Einfuhr erteilt hat. In der Regel handelt es sich bei den Exportstaaten um Industrieländer, während die Importstaaten oftmals Entwicklungs- oder Schwellenländer sind, die nur über unzureichende Kapazitäten bei der Bewertung und Überwachung gefährlicher
Drucksache 226/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Zweiten Überprüfung der Energiestrategie (2008/2239(INI))
... H. unter Hinweis darauf, dass sich die sinkenden Öl- und Erdgaspreise nachteilig auf die geplanten Investitionen auswirken, wodurch es notwendig wird, sämtliche großen Infrastrukturvorhaben zu unterstützen, die zur Einfuhr wesentlicher Erdgasmengen nach Europa, zur Diversifizierung der Quellen und Transitstrecken und zur Vermeidung von Transitrisiken beitragen,
Europäische Energiepolitik
2 Versorgungssicherheit
2 Energiebinnenmarkt
Externe Energiepolitik
Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte
2 Energieeffizienz
Optimierte Nutzung der in der Europäischen Union vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien
Perspektiven für 2050
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.