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"Einfuhr"
Drucksache 119/15
... es (TierGesG) wird eine Regelungslücke hinsichtlich der Bußgeldbewehrung bestimmter Verordnungsregelungen, die Verbote des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr oder der Ausfuhr von Tieren, Teilen von Tieren oder tierischen Erzeugnissen zum Inhalt haben, geschlossen (Artikel 2).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fischetikettierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs und Notwendigkeit
1. Artikel 1:
2. Artikel 2:
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
VIII. Inkrafttreten und Befristung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3210: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 559/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpest-MonitoringVerordnung - WvGeflpestMonV )
... b) Der Bundesrat hält es weiter für erforderlich, dass hinsichtlich der Einschleppung von hochpatogenen Influenzaviren verstärkte Anstrengungen unternommen werden, die Einfuhr von lebenden Tieren bzw. Teilstücken noch intensiver auf Influenzaviren zu kontrollieren und insbesondere die illegale Einfuhr zu bekämpfen.
Drucksache 204/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juni 2010 zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
... Bei der Unterzeichnung des Protokolls wurde eine Er - klärung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten abgegeben, mit der diese präzisieren, dass das Luft - verkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits in der durch das Protokoll geänderten Fassung nach wie vor keine Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt) vorsieht, mit Ausnahme der Umsatzsteuer auf Einfuhren.
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... Die Einfuhren sind gleichermaßen wichtig. Die Öffnung der Wirtschaft der EU für Handel und Investitionen ist eine wichtige Quelle für Produktivitätsgewinne und private Investitionen; beides benötigt die EU dringend. Durch Handel und Investitionen kommen Ideen und Innovationen, neue Technologien und Spitzenforschung ins Land. Die Verbraucher profitieren von sinkenden Preisen und einer breiteren Auswahl. Preisgünstigere Vorleistungen in größerer Auswahl leisten einen direkten Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen sowohl im Inland als auch im Ausland.
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
Drucksache 298/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... g) die Importregelung birgt weiterhin die Gefahr einer Abschottung Europas und Reduzierung der Einfuhren insbesondere aus Entwicklungsländern.
Drucksache 540/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetz es und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
... "3. die Vorschriften zur Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr (§§ 55 bis 57)."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Designgesetzes
§ 19 Führung des Registers, Eintragung und Designinformation.
§ 57a Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
§ 66 Anwendung dieses Gesetzes
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
§ 142b Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 142a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.
Artikel 3 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
§ 25b Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 25a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.
Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
§ 41 Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation.
§ 94 Zustellungen; Verordnungsermächtigung.
§ 130 Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren.
§ 131 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren.
§ 139 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012; Verordnungsermächtigung.
§ 150 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
§ 156 Löschung einer eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse
Artikel 5 Änderungen der Markenverordnung
§ 54 Akteneinsicht
Artikel 6 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 111c Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Artikel 8 Änderung des Sortenschutzgesetzes
§ 40b Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Artikel 9 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 10 Änderung der DPMA-Verordnung
§ 20 Form der Ausfertigungen und Abschriften; formlose Mitteilungen
Artikel 11 Änderung der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
§ 6 Form der Ausfertigungen und Abschriften
Artikel 12 Änderung der Verordnung über den elektronischen
§ 5 Zustellung elektronischer Dokumente
Artikel 13 Änderung des Patentkostengesetzes
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick
1. Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs beim DPMA
2. Verbesserung des Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA in Designsachen
3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 608/2013
4. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 1151/2012
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 27
Zu Nummer 30
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 13
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3404: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Inhalte des Regelungsvorhabens
2.2 Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
3. Weitere Kosten
Drucksache 499/15
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV)
... ) ein gebrauchtes Produkt bei der Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum wie ein neues Produkt behandelt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Elfte Verordnung
2 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
§ 4 Konformitätsvermutung
Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 7 Bevollmächtigter des Herstellers
§ 8 Allgemeine Pflichten des Einführers
§ 9 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
§ 10 Pflichten des Händlers
§ 11 Einführer oder Händler als Hersteller
§ 12 Angabe der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3 Konformitätsbewertungsverfahren; besondere Explosionsschutzkennzeichnungen
§ 13 Konformitätsbewertungsverfahren
§ 14 Besondere Explosionsschutzkennzeichnungen
Abschnitt 4 Marktüberwachung
§ 15 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
§ 16 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 17 Konforme Produkte, die ein Risiko darstellen
§ 18 Formale Nichtkonformität
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Straftaten
§ 21 Übergangsvorschriften
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Aspekte der Gleichstellung
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.1.1 Erfüllungsaufwand für den Hersteller
5.1.2 Erfüllungsaufwand für den Einführer
5.2 Erfüllungsaufwand für den Bund
5.3 Erfüllungsaufwand für die Länder
5.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen
6. Weitere Kosten
7. Weitere Rechtsfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu § 3
Zu § 4
Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Konformitätsbewertungsverfahren; besondere Explosionsschutzkennzeichnungen
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 4 Marktüberwachung
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3344: Entwurf einer 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Hersteller
II.2 Erfüllungsaufwand für Einführer
II.3 Erfüllungsaufwand für Händler
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... Aus den jüngsten Daten geht hervor, dass die EU 53 % ihres Energieaufkommens für etwa 400 Mrd. EUR importiert hat; damit ist sie der größte Energieimporteur weltweit. Sechs Mitgliedstaaten beziehen ihre gesamten Erdgaslieferungen von einem einzigen externen Lieferanten und sind daher nach wie vor extrem anfällig in Versorgungskrisen. Es wird ferner veranschlagt, dass durch Energieeinsparungen in Höhe von 1 % die Erdgaseinfuhren um jeweils 2,6 % gesenkt werden1. 75 % unseres Gebäudebestands ist nicht energieeffizient. Der Verkehr hängt zu 94 % von Erdölprodukten ab, von denen 90 % eingeführt werden. Insgesamt wurden in der EU über 120 Mrd. EUR jährlich an direkten oder indirekten Energiesubventionen gewährt, die häufig nicht gerechtfertigt waren2. Allein bis 2020 müssen mehr als 1 Billion EUR in den Energiesektor der EU investiert werden3.
1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN
2. Weiteres Vorgehen
2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit
Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten
Mehr Transparenz bei der Gasversorgung
2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen
Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes
Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher
Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor
Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen
2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
3. Lenkung der Energieunion
4. Verwirklichung der Energieunion
15 Maßnahmen für die Energieunion
ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION
Anhang Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
Drucksache 34/15
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2015
... Die Länder- und Gemeindeanteile an der durch Bundesfinanzbehörden verwalteten Einfuhrumsatzsteuer werden nach § 14 Absatz 2 und § 17 Absatz 1 des Gesetzes den Ländern in monatlichen Teilbeträgen überwiesen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2015
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
2 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Anlage 1 Seite 1 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014
Anlage 1 Seite 2 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014
Anlage 1 Seite 3 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014
Anlage 2 Seite 1 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015
Anlage 2 Seite 2 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 3167: Entwurf der Ersten Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 538/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
... Gemäß § 10 Absatz 1 KGSG-E kann die oberste Landesbehörde dem Eigentümer von Kulturgütern vor deren Einfuhr unter bestimmten Voraussetzungen zusichern, dass keine Eintragung in das Kulturgutverzeichnis erfolgen wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 KGSG
3. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 und 2 KGSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 KGSG
6. Zu Artikel 1 § 16 Überschrift, Absatz 1 KGSG
7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3, § 24 Absatz 3, § 79 Absatz 4 KGSG
8. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 KGSG
9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Nummer 4 KGSG
10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 - neu - KGSG
11. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Nummer 7 KGSG
12. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 3 KGSG
13. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 - neu -, Absatz 3 - neu - KGSG
14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 KGSG
15. Zu Artikel 1 § 86 Überschrift
16. Zu Artikel 1 § 90 Absatz 3 - neu - KGSG
Drucksache 600/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle COM(2015) 596 final
... - geringere Abhängigkeit der EU von Rohstoffeinfuhren dank Rückführung von Sekundärrohstoffen in die EU-Wirtschaft.
Drucksache 568/14
... "(3) Die Verbote nach Absatz 1 und 2 gelten in Bezug auf Russland nicht für die Einfuhr oder Beförderung von Ersatzteilen, die für die Wahrung und Sicherung vorhandener Kapazitäten innerhalb der Europäischen Union erforderlich sind, und für die Einfuhr oder Beförderung von Gütern, deren Lieferung der Erfüllung von Verträgen oder Vereinbarungen dient, die vor dem 1. August 2014 geschlossen wurden."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Drucksache 458/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
... Als Konsequenz aus der generellen Verpflichtung einer gültigen Tollwutimpfung beim Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten ist die bisherige Einzelfallgenehmigung für die Einfuhr von ungeimpften Welpen aus gelisteten Drittländern zu anderen als Handelszwecken ebenfalls zurückzunehmen, da nach Einschätzung der Europäischen Kommission kein unterschiedliches Risiko für eine mögliche Tollwutverbreitung besteht.
1. Zu Artikel 9 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 5 BmTierSSchV , Nummer 3 Anlage 3 Teil I Nummer 7 Spalte 1, Spalte 2 Nummer 2 BmTierSSchV , Nummer 4 - neu - Anlage 4 Teil I Nummer 3 BmTierSSchV
2. Zu Artikel 11 Inkrafttreten
Artikel 11
Drucksache 113/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... h) Die Einfuhrregeln müssen grundsätzlich beibehalten werden; erforderlich sind eine Konzentration auf eine verbesserte Umsetzung, eine Stärkung der Supervision und eine Beibehaltung der Anerkennung gleichwertiger Standards.
Drucksache 9/14
... "(1) Bei der Einfuhr von Waren der Warennummern 0105 11 11 bis 0105 99 50, 0207 11 10 bis 0207 13 70, 0207 13 99 bis 0207 14 70, 0207 14 99 bis 0207 26 80, 0207 26 99 bis 0207 27 80, 0207 27 99 bis 0207 42 80, 0207 44 10 bis 0207 44 81, 0207 44 99 bis 0207 45 81, 0207 45 99 bis 0207 52 90, 0207 54 10 bis 0207 54 81, 0207 54 99 bis 0207 55 81, 0207 55 99 bis 0207 60 81, 0207 60 99, 0209 90 00, 0302 41 00, 0302 51 10, 0302 89 31, 0302 89 39, 0303 63 10 bis 0303 63 90, 0303 69 10, 0303 89 31, 0304 53 00, 0304 59 50, 0304 59 90, 0304 71 90, 0304 75 00, 0304 79 10, 0304 89 29, 0304 95 25, 0304 95 40, 0304 99 23, 0306 26 90, 0306 27 91, 0401 10 10 bis 0403 10 39, 0403 90 11 bis 0403 9069, 0404 10 02 bis 0407 90 90, 0408 11 80, 0408 19 81, 0408 19 89, 0408 9180, 0408 99 80, 0701 10 00, 0701 90 50, 0701 90 90, 1105 10 00, 1105 20 00, 1602 32 11, 1602 39 21, 1702 11 00, 1702 19 00, 2106 90 51, 2309 90 20, 3502 11 90 und 3502 19 90 bis 3502 90 70 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik hat der Einführer zum Zweck der Marktbeobachtung gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die folgenden Angaben zu machen:
Drucksache 432/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... "(3) Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union sind Steuern im Sinne dieses Gesetzes. Zollkodex der Union bezeichnet die Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 10c Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
§ 13a Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen
§ 17a Kosten der Vollstreckung
Artikel 4 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Anlage 1a (zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 26 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.
Artikel 7 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 12 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu § 3c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 9
Zu § 19
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 40
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 52
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu § 5
Zu Buchstabe b
Zu § 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 26
Zu Buchstabe c
Zu § 26
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu § 34
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu § 3
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu § 36
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu § 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu § 6
Zu Buchstabe b
Zu § 6
Zu Nummer 3
Zu § 21
Zu § 21
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu § 3a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu § 4
Zu Buchstabe b
Zu § 4
Zu Nummer 3
Zu § 13b
Zu Nummer 4
Zu § 18
Zu Nummer 5
Zu § 27
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 5
Zu Nummer 2
Zu § 5
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 113/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... h) Die Einfuhrregeln müssen grundsätzlich beibehalten werden; erforderlich sind eine Konzentration auf eine verbesserte Umsetzung, eine Stärkung der Supervision und eine Beibehaltung der Anerkennung gleichwertiger Standards.
Drucksache 196/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... - und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 3 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2009 der Kommission vom 27. November 2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von Sonnenblumenöl, dessen Ursprung oder Herkunft die Ukraine ist, wegen des Risikos einer Kontamination durch Mineralöl sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2008/433/EG (ABl. L 313 vom 28.11.2009, S. 36) als Futtermittelunternehmer oder als sein Vertreter eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.
1. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 36a Absatz 2 Nummer 2 Futtermittelverordnung
2. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 36b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Absatz 3 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Absatz 5, Absatz 8, Absatz 9 - neu -, Absatz 10 - neu - Futtermittelverordnung
Drucksache 49/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union - COM(2014) 5 final in Verbindung mit
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union - COM(2014) 5 final in Verbindung mit
Zu BR-Drucksache 49/14
Zur Vorlage insgesamt
Zu BR-Drucksache 52/14
Zur Vorlage insgesamt
Drucksache 420/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final; Ratsdok. 13289/14
... 8. Artikel 2 Absatz 2 bestimmt, dass die Anforderungen des Kapitels VI - Herstellung, Einfuhr und Export - auch anzuwenden sind auf Wirkstoffe, Zwischenprodukte und Hilfsstoffe, die bei der Herstellung von Tierarzneimitteln Verwendung finden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass diese Pauschalregelung differenziert wird. Andernfalls werden Betriebe, die solche Produkte herstellen, generell erlaubnis- und überwachungspflichtig, was für die Länder einen erheblichen zusätzlichen Einsatz von Personal und Ressourcen bedeuten würde. Gleichzeitig ist keine Begründung dafür ersichtlich, mit dieser Neuregelung die Herstellung von Tierarzneimitteln deutlich engmaschiger zu überwachen als die Herstellung von Humanarzneimitteln.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Artikel 4 Nummer 3
Zu Artikel 4 Nummer 20
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu den Artikeln 21
Zu Artikel 29
Zu den Artikeln 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 32
Zu Artikel 32
Zu den Artikeln 33
Zu Artikel 38
Zu Artikel 54
Zu Artikel 69
Zu den Artikeln 72
Zu Artikel 73
Zu den Artikeln 82
Zu Artikel 89
Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.
Zu Artikel 93
Zu Artikel 97
Zu Artikel 99
Zu Artikel 100
Zu Artikel 101
Zu Artikel 104
Zu Artikel 104
Zu Artikel 105
Zu Artikel 106
Zu Artikel 107
Zu Artikel 108
Zu Artikel 110
Zu Artikel 111
Zu Artikel 112
Zu Artikel 114
Zu den Artikeln 115
Zu Artikel 116
Zu Artikel 117
Zu Artikel 118
Zu Artikel 124
Zu Artikel 125
Zu Artikel 146
Zu Anhang II Nummer 1.3.1.
Zur Ergänzung der Vorlage
Zur Übersetzung der Vorlage
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Drucksache 535/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften
... "Übermittelt der Antragsteller Rechnungen oder Einfuhrbelege als eingescannte Originale abweichend von Absatz 2 Satz 3 nicht zusammen mit dem Vergütungsantrag, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Zinslauf erst mit Ablauf von vier Monaten und zehn Tagen nach Eingang dieser eingescannten Originale beim Bundeszentralamt für Steuern."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
§ 20a Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
Artikel 2 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Deutsch-Luxemburgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
Artikel 6 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3098: Entwurf einer Verordnung zur Änderung steuerlicher
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 592/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... "(3) Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union sind Steuern im Sinne dieses Gesetzes. Zollkodex der Union bezeichnet die Verordnung (EU) Nr.
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Artikel 2 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 10c Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
§ 13a Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen
§ 17a Kosten der Vollstreckung
Artikel 4 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Anlage 1a (zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen Für ein Wirtschaftsjahr betragen
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 26 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.
Artikel 7 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 10 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 11 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Anlage 4 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet
Artikel 12 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 14 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 15 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 308/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final
... - geringere Abhängigkeit der EU von Rohstoffeinfuhren dank Rückführung von Sekundärrohstoffen in die EU-Wirtschaft.
Drucksache 437/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. März 2009 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die zentrale Zollabwicklung hinsichtlich der Aufteilung der nationalen Erhebungskosten, die bei der Bereitstellung der traditionellen Eigenmittel für den Haushalt der Europäischen Union einbehalten werden
... Die Mitgliedstaaten erheben Zölle als Einfuhrabgaben, die sie der Europäischen Union als deren Eigenmittel bereitzustellen haben. Für ihren Verwaltungsaufwand erhalten die Mitgliedstaaten eine Pauschale (Erhebungskostenpauschale), deren Höhe derzeit 25 Prozent beträgt, die sie von den bereitzustellenden Zöllen abziehen dürfen.
Drucksache 196/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... - und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 3 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2009 der Kommission vom 27. November 2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von Sonnenblumenöl, dessen Ursprung oder Herkunft die Ukraine ist, wegen des Risikos einer Kontamination durch Mineralöl sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2008/433/EG (ABl. L 313 vom 28.11.2009, S. 36) als Futtermittelunternehmer oder als sein Vertreter eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
Artikel 1 Änderung der Achtundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 2 Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Drucksache 455/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Anforderungen an die Berichterstattung gemäß der Richtlinie 98/70 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen - COM(2014) 617 final
... 4. Dieses Problem wird verstärkt, sollte der Anteil an der Einfuhr von Kraftstoffen mit vergleichsweise hohen Lebenszyklustreibhausgasemissionen in den kommenden Jahren zunehmen, da der Standardwert nach dem Richtlinienvorschlag bis 2020 unverändert gelten soll. Daher sollten die Lebenszyklustreibhausgasberechnungen auf der Basis der Rohstoffherkunft und des Herstellungsverfahrens erfolgen (Varianten C, D oder E der Folgenabschätzung, vergleiche Kommissionsdokument SWD(2014) 295 final).
Drucksache 458/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
... Als Konsequenz aus der generellen Verpflichtung einer gültigen Tollwutimpfung beim Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten ist die bisherige Einzelfallgenehmigung für die Einfuhr von ungeimpften Welpen aus gelisteten Drittländern zu anderen als Handelszwecken ebenfalls zurückzunehmen, da nach Einschätzung der Europäischen Kommission kein unterschiedliches Risiko für eine mögliche Tollwutverbreitung besteht.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
A Änderungen
1. Zu Artikel 9 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 5 BmTierSSchV , Nummer 3 Anlage 3 Teil I Nummer 7 Spalte 1, Spalte 2 Nummer 2 BmTierSSchV , Nummer 4 - neu - Anlage 4 Teil I Nummer 3 BmTierSSchV
2. Zu Artikel 11 Inkrafttreten
Artikel 11 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
B Entschließung
Drucksache 52/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/608 /EWG, 90/425 /EWG und 91/496 /EWG hinsichtlich der Bezugnahmen auf tierzuchtrechtliche Vorschriften - COM(2014) 4 final
... Deshalb war es notwendig, Bestimmungen zu amtlichen Kontrollen der Tierzucht in den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die tierzuchtrechtlichen und genealogischen Bedingungen für den Handel mit Zuchttieren und ihrem Zuchtmaterial sowie für deren bzw. dessen Einfuhr aus Drittländern aufzunehmen.
Drucksache 258/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung - COM(2014) 330 final
... 14. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass die Dämpfung der Energienachfrage eines der wirksamsten Instrumente ist, um die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren aus dem Ausland und die Anfälligkeit der EU gegenüber Preiserhöhungen zu verringern. Der Bundesrat spricht sich daher im Zusammenhang mit der Diskussion der energie- und klimapolitischen Ziele für 2030 für ein ambitioniertes separates Effizienzziel aus.
Drucksache 84/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits über den Gemeinsamen Luftverkehrsraum (Vertragsgesetz EU-Georgien-Luftverkehrsabkommen - EU-GEO-LuftverkAbkG)
... es erforderlich, da die in Artikel 10 des Abkommens vorgesehenen Vergünstigungen auch die Einfuhrumsatz- und die
Drucksache 196/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... - und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 3 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2009 der Kommission vom 27. November 2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von Sonnenblumenöl, dessen Ursprung oder Herkunft die Ukraine ist, wegen des Risikos einer Kontamination durch Mineralöl sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2008/433/EG (ABl. L 313 vom 28.11.2009, S. 36) als Futtermittelunternehmer oder als sein Vertreter eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.
Anlage Änderungen zur Zwölften Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
1. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 36a Absatz 2 Nummer 2 Futtermittelverordnung
2. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 36b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Absatz 3 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Absatz 5, Absatz 8, Absatz 9 - neu -, Absatz 10 - neu - Futtermittelverordnung
Drucksache 258/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung - COM(2014) 330 final
... 12. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass die Dämpfung der Energienachfrage eines der wirksamsten Instrumente ist, um die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren aus dem Ausland und die Anfälligkeit der EU gegenüber Preiserhöhungen zu verringern. Er spricht sich daher im Zusammenhang mit der Diskussion der energie- und klimapolitischen Ziele für 2030 für ein ambitioniertes separates Effizienzziel aus.
Drucksache 331/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM(2014) 520 final
... Ein ambitioniertes Energieeffizienzziel ist zur Umsetzung einer anspruchsvollen Klimaschutzpolitik ebenso notwendig wie zur Reduzierung der Importabhängigkeit fossiler Brennstoffe. Mit jedem Prozent eingesparter Energie sinken die Gaseinfuhren der EU um 2,6 Prozent. Angesichts des weiterhin erwarteten Anstiegs der Preise für fossile Rohstoffe ist das Ausschöpfen der erheblichen Potenziale im Bereich Energieeffizienz dringend geboten. Insbesondere vor dem Hintergrund der Mitteilung "Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung" COM(2014) 330 final,
Drucksache 233/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
... Wer im Inland kosmetische Mittel herstellt, hat der für die Überwachung zuständigen Behörde vor dem Inverkehrbringen den Ort der Herstellung anzuzeigen. Werden kosmetische Mittel in die Europäische Union eingeführt, hat der für die Einfuhr Verantwortliche vor deren erstmaliger Einfuhr den Ort, an dem kosmetische Mittel von ihm in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht werden (Einfuhrort), der für die Überwachung zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Verpflichtungen nach den Sätzen 1 und 2 können auf einen Beauftragten übertragen werden. Für Änderungen des angezeigten Herstellungs- oder Einfuhrortes gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über kosmetische Mittel (Kosmetik-Verordnung)
§ 1 Ziel
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anzeigepflichten
§ 4 Sprache
§ 5 Kennzeichnung nicht vorverpackter kosmetischer Mittel
§ 6 Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen
§ 7 Ausnahmen für die Einfuhr
§ 8 Straftaten
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der BVL-Übertragungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Tätowiermittel-Verordnung
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt
1. Kosmetik-Verordnung
2. BVL-Übertragungsverordnung
3. Tätowiermittel-Verordnung
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Folgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
Zu Artikel 1
Zu § 3
Zu § 6
Zu Artikel 2
1. Fallbezogener Aufwand im höheren Dienst h. D.
2. Gesamtaufwand im höheren Dienst
3. Ermittlung der Personalkosten in Personenmonaten
2. Kosten für die Wirtschaft
Zu Artikel 1
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 3
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Zeitliche Geltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2811: Entwurf einer Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Bund
2. Länder
Drucksache 455/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Anforderungen an die Berichterstattung gemäß der Richtlinie 98/70 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen - COM(2014) 617 final
... 4. Dieses Problem wird verstärkt, sollte der Anteil an der Einfuhr von Kraftstoffen mit vergleichsweise hohen Lebenszyklustreibhausgasemissionen in den kommenden Jahren zunehmen, da der Standardwert nach dem Richtlinienvorschlag bis 2020 unverändert gelten soll. Daher sollten die Lebenszyklustreibhausgasberechnungen auf der Basis der Rohstoffherkunft und des Herstellungsverfahrens erfolgen (Varianten C, D oder E der Folgenabschätzung, vergleiche Kommissionsdokument SWD(2014) 295 final).
Drucksache 420/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final; Ratsdok. 13289/14
... 9. Artikel 2 Absatz 2 bestimmt, dass die Anforderungen des Kapitels VI - Herstellung, Einfuhr und Export - auch anzuwenden sind auf Wirkstoffe, Zwischenprodukte und Hilfsstoffe, die bei der Herstellung von Tierarzneimitteln Verwendung finden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass diese Pauschalregelung differenziert wird. Andernfalls werden Betriebe, die solche Produkte herstellen, generell erlaubnis- und überwachungspflichtig, was für die Länder einen erheblichen zusätzlichen Einsatz von Personal und Ressourcen bedeuten würde. Gleichzeitig ist keine Begründung dafür ersichtlich, mit dieser Neuregelung die Herstellung von Tierarzneimitteln deutlich engmaschiger zu überwachen als die Herstellung von Humanarzneimitteln.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Artikel 4 Nummer 3
Zu Artikel 4 Nummer 20
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu den Artikeln 21
Zu Artikel 29
Zu den Artikeln 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 32
Zu Artikel 32
Zu den Artikeln 33
Zu Artikel 38
Zu Artikel 54
Zu Artikel 69
Zu den Artikeln 72
Zu Artikel 73
Zu den Artikeln 82
Zu Artikel 89
Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.
Zu Artikel 93
Zu Artikel 97
Zu Artikel 99
Zu Artikel 100
Zu Artikel 101
Zu Artikel 104
Zu Artikel 104
Zu Artikel 105
Zu Artikel 106
Zu Artikel 107
Zu Artikel 108
Zu Artikel 110
Zu Artikel 111
Zu Artikel 112
Zu Artikel 114
Zu den Artikeln 115
Zu Artikel 116
Zu Artikel 117
Zu Artikel 118
84. Zu Artikel 118 wird die Bundesregierung gebeten klarzustellen, ob die zu erstellende Liste antimikrobielle Wirkstoffe oder Arzneimittel enthalten soll. Wobei bei letzterem zu klären wäre, ob es sich um Tier- und/oder Humanarzneimittel handelt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, die antimikrobiell wirksamen Stoffe zu listen, die nicht nach den Artikeln 115 und 116 umgewidmet werden dürfen.
Zu Artikel 124
Zu Artikel 125
Zu Artikel 146
Zu Anhang II Nummer 1.3.1.
Zur Ergänzung der Vorlage
Zur Übersetzung der Vorlage
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Drucksache 49/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union - COM(2014) 5 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union - COM(2014) 5 final
Zu BR-Drucksache 49/14
Zur Vorlage insgesamt
Zu BR-Drucksache 52/14
Zur Vorlage insgesamt
Drucksache 458/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
... *) Artikel 9 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Union und deren Einfuhr in die Union (ABl. L 178 vom 28.6.2013, S. 107)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung
Artikel 2 Änderung der Schweinepest-Verordnung
§ 2a Verbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen
Artikel 3 Änderung der Tollwut-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Brucellose-Verordnung
Artikel 5 Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
Artikel 6 Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
Artikel 7 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
Artikel 8 Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
Artikel 9 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Artikel 10 Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
Artikel 11
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 17/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über das Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette - COM(2012) 793 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen der Kommission für eine wirksame Zollrisikoanalyse. Angesichts der Entwicklung des internationalen Handels kann nur durch Konzentration der Zollkontrollen auf risikobehaftete Warensendungen erreicht werden, dass sowohl ein hohes Schutz- und Sicherheitsniveau gewährleistet als auch die zollrechtliche Einfuhrabwicklung beschleunigt werden kann. Die von der Kommission intendierte "stärkere Einbeziehung von Unternehmen, die grenzüberschreitend Waren befördern", wird jedoch äußerst kritisch betrachtet.
Drucksache 412/2/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 10. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die derzeit geltende separate Regelung der Gebühren für Einfuhrkontrollen in Form von Mindestgebühren im bisherigen Umfang beibehalten werden sollte. Das System hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt und zu einer großen Transparenz der Gebührenerhebung an den europäischen Grenzkontrollstellen geführt, was den Harmonisierungsprozess im hohen Maße gefördert hat. Eine Gebührenberechnung auf dem Grundsatz der vollen Kostendeckung gemäß Artikel 76 hingegen hätte eine Verschiebung der Handelsströme und Wettbewerbsverzerrungen zur Folge.
Zur Vorlage insgesamt
Anwendungsbereich Pflanzenschutz, Saatgut, GVO und ökologischer Landbau
Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen Artikel 7
Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren, die keinen besonderen amtlichen Kontrollen an der Grenze unterliegen Artikel 42 und 43
Kontrollpflicht von tierischen Erzeugnissen durch den amtlichen Tierarzt Artikel 47 Absatz 4 und Artikel 53 Absatz 2
Zur Finanzierung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten Artikel 76 ff.
Pflichtgebühren für amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe d
Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80
Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82
Transparenz Artikel 83
Delegierte Rechtsakte
IMSOC (Artikel 130 bis 133)
Drucksache 691/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels hinsichtlich der Drogendefinition - COM(2013) 618 final
... (4) Neue psychoaktive Substanzen, die die Wirkung von Substanzen imitieren, die in den VN-Übereinkommen erfasst sind, treten immer häufiger auf und breiten sich rasch in der Union aus. Wie in der [Verordnung (EU) Nr. .../... über neue psychoaktive Substanzen] festgestellt wird, gehen von einigen neuen psychoaktiven Substanzen schwerwiegende gesundheitliche, soziale und sicherheitsrelevante Risiken aus. Auf der Grundlage dieser Verordnung können Maßnahmen ergriffen werden, um die Erzeugung, Herstellung, die Bereitstellung auf dem Markt einschließlich der Einfuhr in die Union, die Beförderung und die Ausfuhr aus der Union von neuen psychoaktiven Substanzen mit schwerwiegenden gesundheitlichen, sozialen und sicherheitsrelevanten Risiken zu untersagen. Um die Verfügbarkeit neuer psychoaktiver Substanzen, die für den Einzelnen und die Gesellschaft hohe Risiken bergen, wirksam zu verringern und die Abschreckung gegen den Handel mit diesen Substanzen in der Union und gegen die Beteiligung krimineller Organisationen an diesem Handel zu verstärken, sollten die nach Maßgabe dieser Verordnung erlassenen Maßnahmen zur dauerhaften Marktbeschränkung durch strafrechtliche Bestimmungen unterstützt werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund
1.2. Begründung und Zielsetzung des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen und der Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von Interessengruppen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Übermittlung erläuternder Dokumente anlässlich der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen
3.5. WICHTIGSTE Bestimmungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 und 4
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Anhang Liste der Substanzen im Sinne von Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b
Drucksache 113/13
... Die Verbesserung der energetischen Eigenschaften von Gebäuden bleibt ein anhaltend wichtiges energiepolitisches Ziel bei dem Bemühen um Fortschritte bei der Energieeinsparung und auch beim Klimaschutz. In diesem Zusammenhang wird eine Steigerung der Energieeffizienz angestrebt. Eine höhere Energieeffizienz kann Deutschlands Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringern. Dem Gebäudebereich kommt bei der Verbesserung der Energieeffizienz eine erhebliche Bedeutung zu. Dort liegen wichtige Potenziale für die Einsparung von Energie. Der Energiebedarf für die Gebäudenutzung, insbesondere für Heizung, Warmwasser und Kühlung, hat mit etwa 31 Prozent (ohne Beleuchtung) einen erheblichen Anteil am gesamten Energieverbrauch. Hier setzen sowohl die Europäische Union als auch die Bundesregierung an.
Drucksache 150/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... 12. Einfuhr: Verbringen aus einem Drittland in die Europäische Union,
Gesetz
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten des Tierhalters
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 4 Anzeigepflicht
§ 5 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 6 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 7 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 8 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 9 Tierseuchenfreiheit
§ 10 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 11 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 12 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 13 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 14 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 15 Grundsatz der Entschädigung
§ 16 Höhe der Entschädigung
§ 17 Ausschluss der Entschädigung
§ 18 Entfallen der Entschädigung
§ 19 Teilweise Entschädigung
§ 20 Entschädigungspflichtiger
§ 21 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 22 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 23 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 24 Überwachung
§ 25 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 26 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 27 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 28 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 29 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 30 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Einziehung
Abschnitt 10 Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften
§ 34 Aufgabenübertragung
§ 35 Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung
§ 36 Schiedsverfahren
§ 37 Anfechtung von Anordnungen
§ 38 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 39 Weitergehende Maßnahmen
§ 40 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 41 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 42 Gebühren
§ 43 Übergangsvorschriften
§ 44 Änderung weiterer Vorschriften
§ 45 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 212/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission und zur Ersetzung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 - COM(2013) 153 final
... - Kopfstationen für die Einfuhr von flüssigem Erdgas mit einer Kapazität für die Rücküberführung in den gasförmigen Zustand von 1 Mrd. m3/Jahr oder mehr.
Drucksache 266/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
... Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Insbesondere sind für den Handel mit oder für die Einfuhr von Arzneimitteln oder Wirkstoffen keine Nachweispflichten für einen legalen Umgang mit entsprechenden Stoffen vorgesehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu § 6a
Zu § 6a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Für Tabakerzeugnisse gelten in der EU generell hohe Steuersätze. Die Einfuhrzölle sind hoch (zwischen 40 und 58 %)24. Der Gesamtsteuersatz (einschließlich MwSt) liegt zwischen 70,12 % des Kleinverkaufspreises einschließlich Steuern (TIRSP) für Zigaretten des gewogenen Durchschnittspreises in Luxemburg und 88,97 % im Vereinigten Königreich.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 692/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen - COM(2013) 619 final
... Die nationalen Knotenpunkte des Europäischen Informationsnetzes zu Drogen und Drogenabhängigkeit (REITOX) und die nationalen Europol-Stellen übermitteln der EBDD und Europol die verfügbaren Informationen über den Konsum, mögliche Risiken, die Herstellung, die Extrahierung, die Einfuhr, die Verbreitung, den Schmuggel sowie die gewerbliche und die wissenschaftliche Nutzung von bzw. den Handel mit Substanzen, bei denen es sich um neue psychoaktive Substanzen oder Mischungen zu handeln scheint.
Drucksache 679/2/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten - COM(2013) 620 final
... Ein weiteres Beispiel ist die Allergie auslösende Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), die mit Vogelfutter nach Europa gelangt ist. Mittlerweile ist die Einfuhr zwar verboten, aber es ergeben sich bereits derzeit und zukünftig enorme volkswirtschaftliche Folgekosten im Bereich der Gesundheitsvorsorge, da eine nachhaltige Entfernung der Pflanzen nicht mehr möglich ist.
Drucksache 98/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
... 7. die Aufgaben der zuständigen Behörde des Einfuhrmitgliedstaats in Bezug auf den Parallelhandel nach Kapitel X der Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Chemikaliengesetzes
Abschnitt IIa Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
§ 12a Beteiligte Bundesbehörden
§ 12b Aufgaben der Bundesstelle für Chemikalien
§ 12c Aufgaben der Bewertungsstellen
§ 12d Zusammenarbeit der Bundesstelle für Chemikalien und der anderen beteiligten Bundesoberbehörden
§ 12e Auskunftsstelle, Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 12f Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden
§ 12g Anordnungsbefugnisse der Bundesstelle für Chemikalien, vorläufige Maßnahmen
§ 12h Verordnungsermächtigungen
§ 20 Antrags- und Mitteilungsunterlagen, Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 3 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Änderung des AFS-Gesetzes
Artikel 6 Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes
V. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
a. Kosten der öffentlichen Haushalte
aa Haushaltsausgaben des Bundes ohne Erfüllungsaufwand
bb Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
b. Sonstige Kosten für die Wirtschaft; Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher
c. Erfüllungsaufwand
aa Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
bb Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
cc Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aaa Erfüllungsaufwand der Verwaltung des Bundes
bbb Erfüllungsaufwand für die Verwaltung der Länder
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
3. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 12a
Zu § 12b
Zu § 12c
Zu § 12d
Zu § 12e
Zu § 12f
Zu § 12g
Zu § 12h
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2372: Gesetz zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Drucksache 2/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Erlass einer Rechtsnorm durch die Europäische Kommission über begleitende Analyseberichte akkreditierter Laboratorien bei Lebensmittelimporten
... Die Einfuhr von Lebensmitteln in die EU wird durch nationale und EU-Vorschriften geregelt. Amtliche Kontrollen der Waren werden im Wesentlichen infolge von Sonderregelungen, etwa Schutzmaßnahmen und Sondervorschriften, und Regelungen über verstärkte amtliche Kontrollen der EU oder risikoorientierten Kontrollplänen durchgeführt. Zudem führen Schnellwarnungen oder der Verdacht einer bestehenden Gefahr für die Gesundheit zu verstärkten Warenuntersuchungen in der EU. Die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln tierischen Ursprungs umfasst regelhaft alle Sendungen. Für bestimmte Warengruppen nicht tierischen Ursprungs bestehen aufgrund bekannter oder neu auftretender Risiken Vorschriften über verstärkte amtliche Kontroll- und Untersuchungspflichten am Ort der Einfuhr, die auf EU-Ebene regelmäßig aktualisiert werden. Weiterhin existieren Sonderregelungen über die Einfuhr von Waren aus Drittländern, die infolge von Untersuchungsergebnissen oder Geschehen, die mit dem Risiko der Gesundheitsgefährdung verbunden sind, erlassen werden. Laboruntersuchungen von Lebensmitteln finden im Zuge der Einfuhr risikoorientiert statt. Die Vorlage begleitender Analyseberichte des Herkunftslandes bei der Einfuhr ist für bestimmte Waren im Rahmen von Sonderregelungen vorgeschrieben.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Erlass einer Rechtsnorm durch die Europäische Kommission über begleitende Analyseberichte akkreditierter Laboratorien bei Lebensmittelimporten
Drucksache 420/13
Unterrichtung der Bundesregierung
Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen) und den Schutz von Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland (Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland)
Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen) und den Schutz von Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland (Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland)
Drucksache 2/13
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zum Erlass einer Rechtsnorm durch die Europäische Kommission über begleitende Analyseberichte akkreditierter Laboratorien bei Lebensmittelimporten
... Die Einfuhr von Lebensmitteln in die EU wird durch nationale und EU-Vorschriften geregelt. Amtliche Kontrollen der Waren werden im Wesentlichen infolge von Sonderregelungen, etwa Schutzmaßnahmen und Sondervorschriften, und Regelungen über verstärkte amtliche Kontrollen der EU oder risikoorientierten Kontrollplänen durchgeführt. Zudem führen Schnellwarnungen oder der Verdacht einer bestehenden Gefahr für die Gesundheit zu verstärkten Warenuntersuchungen in der EU. Die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln tierischen Ursprungs umfasst regelhaft alle Sendungen. Für bestimmte Warengruppen nicht tierischen Ursprungs bestehen aufgrund bekannter oder neu auftretender Risiken Vorschriften über verstärkte amtliche Kontroll- und Untersuchungspflichten am Ort der Einfuhr, die auf EU-Ebene regelmäßig aktualisiert werden. Weiterhin existieren Sonderregelungen über die Einfuhr von Waren aus Drittländern, die infolge von Untersuchungsergebnissen oder Geschehen, die mit dem Risiko der Gesundheitsgefährdung verbunden sind, erlassen werden. Laboruntersuchungen von Lebensmitteln finden im Zuge der Einfuhr risikoorientiert statt. Die Vorlage begleitender Analyseberichte des Herkunftslandes bei der Einfuhr ist für bestimmte Waren im Rahmen von Sonderregelungen vorgeschrieben.
Drucksache 17/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über das Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette - COM(2012) 793 final
... Das beim Ein- und Ausgang von Waren in die bzw. aus der EU entstehende Risiko wird anhand von Informationen über die Ladung analysiert, die in einer einzigen Anmeldung4 von den Wirtschaftsbeteiligten vor der Ankunft oder vor dem Abgang der Waren elektronisch übermittelt werden. Bei Ausfuhren (Ausfuhrkontrollsystem) erfolgt die Risikoanalyse in der Ausfuhrzollstelle. Bei Einfuhren (Einfuhrkontrollsystem) wird sie unabhängig von der Bestimmung am ersten Ort des Eingangs der Waren in das Gebiet der EU durchgeführt.
1. Einleitung
2. EU-Zollrisikomanagement und Sicherheit der Lieferkette
2.1. Rolle der Zollbehörden für die Sicherheit
2.2. Der EU-Zollrisikorahmen
2.3. Das Zollrisikomanagementverfahren
2.4. Schwächen des derzeitigen Ansatzes
2.4.1. Datenqualität und Rolle der Wirtschaftsbeteiligten
2.4.2. Sichere Lieferketten und Wirtschaftsbeteiligte
2.4.3. Operative Methodik
- Kapazitätsbedingte Unterschiede
- Unterschiedliche Arbeitsbelastung
- Operative Zusammenarbeit und Informationsaustausch
3. Risikomanagement der Lieferkette - Umfassend betrachtet
3.1. Größenordnung der Herausforderung: Handelswachstum und Komplexität der Lieferkette
3.2. Vielfältige Risiken und Verknüpfung der Zollbehörden mit anderen Behörden
3.3. Die Herausforderung für das Zollrisikomanagement: ein mehrschichtiger Ansatz
4. EU-Zollriisikomanagement: Zukunftsperspektiven
4.1. Gewährleistung der Qualität, der Verfügbarkeit und der Zusammenführung von Handelsdaten
4.1.1. Qualität der Daten wer befördert was zu wem
4.1.2. Verfügbarkeit von Daten in allen zuständigen Zollbehörden
4.2. Einbindung der Wirtschaftsbeteiligten
4.2.1. Das Programm der EU für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO
4.2.2. Zusammenarbeit mit rechtmäßig handelnden Wirtschaftsbeteiligten zur Aufdeckung von illegalem Handel
4.3. Beseitigung von Unterschieden bei den Risikomanagementkapazitäten
4.3.1. Ebene der Mitgliedstaaten
4.3.2. EU-Ebene
4.4. Koordinierung mit anderen Behörden und Agenturen
4.5. Internationale Zusammenarbeit
5. Fazit
Drucksache 154/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Holzhandels -Sicherungs-Gesetzes
... des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S.1) ein Holzprodukt aus einem dort genannten Partnerland in die Gemeinschaft einführt.
Drucksache 230/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
... Nach § 35a Absatz 1 Satz 1 der FMV ist die Einfuhr von bestimmten Futtermitteln aus einem Drittland nur über Zollstellen mit zugeordneten Grenzkontrollstellen zulässig. Die unter diese Regelung fallenden Futtermittel müssen aus Gründen der Rechtsklarheit näher bestimmt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechsundvierzigste Verordnung
Artikel 1
§ 35g Straftaten
Anlage 4 (zu § 13 Absatz 1 und 2) Schätzgleichungen zur Berechnung des Energiegehaltes von Mischfuttermitteln
Artikel 2
Artikel 3
I. Allgemeiner Teil
II. Kosten/Erfüllungsaufwand
III. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2392: iner Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 4/1/13
... Es ist ethisch nicht vertretbar, Tiere zu klonen. Dieses gilt auch für die Verwendung und Einfuhr von deren Nachkommen. Zum Klonen von Tieren liegt eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. September 2008 zum Klonen von Tieren vor (2009/C 295 E/12). Demnach weisen Klonverfahren niedrige Überlebensraten für übertragene Embryonen und geklonte Tiere aus und viele geklonte Tiere sterben in frühen Lebensphasen auf Grund von Herzversagen, Immunschwäche, Leberversagen, Atemproblemen oder Nieren- bzw. Muskel-Skelett-Anomalien. Abgänge und Störungen in einem späten Trächtigkeitsstadium können das Wohlergehen der Leihmütter beeinträchtigen.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
a Regelungen zu Organ-/Gewebeentnahmen zu nichtwissenschaftlichen Zwecken
b Kontrollen von Versuchstierhaltungen
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 6
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a2 - neu - § 3 Nummer 10
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu - *
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 7 §§ 5 und 6
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 7a Absatz 3
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 8a Absatz 1 Nummer 4
12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 4
14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 8 Satz 3 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 1 1b TierSchG
§ 11b
16. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
18. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
19. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 21 Absatz 1 Satz 1, Satz 2
Drucksache 809/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsrahmen der Europäischen Union in Bezug auf Zollrechtsverletzungen und Sanktionen - COM(2013) 884 final
... ao_ges.htm) sind Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 4 Nummer 10 und 11 des Zollkodexes Steuern im Sinne der AO. Die Einfuhr von Gegenständen in das Zollgebiet gehört zudem zu den "Umsätzen", die gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 4
Drucksache 515/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Statistische Angaben sind für den Sektor wichtig, da sie ermöglichen, dass die zunehmend volatilen Trends bei den Stahleinfuhren rasch analysiert und auf einer soliden Faktengrundlage die notwendigen Initiativen ergriffen werden können.
1. Die Stahlindustrie in Europa
2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen
2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt
2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen
3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie
3.1. Der richtige Regulierungsrahmen
3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln
3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene
Zugang zu Rohstoffen
5 Handel
3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten
5 Klimaschutzpolitik
Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit
zur Förderung von Innovationen
mittel - bis langfristig
zur Diversifizierung der Versorgung
3.5 Innovation
3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf
4. Fazit
Drucksache 699/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
... - Sie erleichtert den Zugang von Erzeugnissen und Rohstoffen der EU-Forst- und Holzindustrie zu Drittmärkten durch bilaterale Handelsabkommen sowie durch die Verbesserung von Informationen über Einfuhrbedingungen und die Ausfuhr von Rohstoffen.
Mitteilung
1. Europa braucht seine Wälder
2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist
3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor
3.1 Leitgrundsätze
3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020
3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle
3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU
3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima
3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen
3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?
3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung
3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder
3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive
4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 815/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Klontieren - COM(2013) 893 final
... Sollten die Mitgliedstaaten isolierte Maßnahmen in Bezug auf von Klonen gewonnene Lebensmittel verabschieden, könnte dies zu Wettbewerbsverzerrungen auf den betroffenen Märkten führen. Darüber hinaus betrifft die Maßnahme Einfuhrkontrollen. Daher muss sichergestellt werden, dass die gleichen Bedingungen gelten, was ein Vorgehen auf Unionsebene erfordert.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des VORSCHLAGS
1.1. Hintergrund des Vorschlags
1.2. Ziele des Vorschlags
1.3. Rechtsrahmen
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der FOLGENABSCHÄTZUNG
2.1. Konsultationsprozess
2.1.1. Konsultationsmethoden und vorrangig angesprochene Sektoren
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.1.3. Externes Expertenwissen
2.2. Folgenabschätzung11
3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den HAUSHALT
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorläufige Verbote
Artikel 4 Sanktionen
Artikel 5 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 6 Umsetzung
Artikel 7 Inkrafttreten
Artikel 8 Adressaten
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.